Um langfristig die CO2-Emissionen zu senken, hat der Gesetzgeber das Ende der Heizwerttechnik (Konstanttemperatur- und Niedertemperaturkessel) eingeläutet, da sie nicht mit der moderneren Brennwerttechnik mithalten kann. Die gesetzlichen Änderungen haben auch ganz konkrete Folgen für Sie.

Überholte Technik bei Heizwertgeräten

Die Zeiten, in denen Standardkessel und Niedertemperaturgeräte das technische Optimum darstellten, sind lange vorbei. Der Grund hierfür liegt in der verlustreichen Umwandlung des Brennstoffs in Wärmeenergie. Ob nun Gas oder Öl: Die bei der Verbrennung freiwerdenden Abgase, die heißen Wasserdampf enthalten, entweichen ungenutzt durch den Schornstein.

Allerdings ist Heizwertgerät nicht gleich Heizwertgerät. Auch hier gibt es Unterschiede. Während Konstanttemperaturkessel die wahren Bad Boys in Sachen Energieeffizienz sind, zeigen sich Niedertemperaturkessel nicht mehr ganz so verschwenderisch. Was das heißt, zeigt uns ein Blick auf die Details.

Bei Konstanttemperaturkesseln wird eine große Menge des Brennstoffs dafür aufgewendet, den Kessel ständig in Bereitschaft zu halten. Das bedeutet, er läuft dauerhaft bei 70 bis 90 °C, egal, ob Sie gerade Wärme benötigen oder nicht. Die Folge sind hohe Abgastemperaturen und eine enorme Wärmeabstrahlung. Selbstredend, dass der Gas- oder Ölverbrauch unnötig hoch ist.

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Niedertemperaturkessel sind die bessere Heizwerttechnik

Verglichen mit dem Konstanttemperaturkessel ist der Niedertemperaturkessel weitaus effizienter. Statt einer durchgängig hohen Temperatur passt sich beim Niedertemperaturkessel die Vorlauftemperatur der Außentemperatur an.

Die Betriebsweise des Niedertemperaturkessels wird oft auch als gleitend bezeichnet. Dabei werden Vorlauftemperaturen von maximal 70 bis 80 °C erreicht, je nachdem wie niedrig die Außentemperatur ist. Sie können aber auch durchaus mit einer niedrigen Vorlauftemperatur von ca. 40 °C arbeiten, was den grundsätzlichen Unterschied zu Konstanttemperaturkesseln darstellt.

Beim Vergleich der Nutzungsgrade erreicht der Konstanttemperaturkessel gerade einmal 68 Prozent, während der Niedertemperaturkessel auf Werte um 87 Prozent kommt. Damit ist er zwar bedeutend effizienter als sein Vorgänger, aber es wird auch klar, was in den 80er Jahren als innovativ galt, ist heute längst überholt.

Denn mit modernen Brennwertheizungen erreichen Sie heute einen Nutzungsgrad von 98 Prozent. Denn hier nutzen Sie die Wärme des Abgases und zusätzlich die Kondensationswärme des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes.

Vor allem, wenn Sie mit Öl heizen, ist ein Ölkessel mit Brennwerttechnik eine effiziente Alternative. Denn aufgrund der effizienten Nutzung des durch die Verbrennung entstehenden Wasserdampfes senken Sie Ihren jährlichen Heizölverbrauch beträchtlich.

Verglichen mit der Wärmepumpe kann aber auch die Brennwerttechnik in Sachen Effizienz nicht mithalten. Wärmepumpen erreichen einen Nutzungsgrad von 250 bis 500 Prozent. So schafft sie aus einer kWh Strom 2,5 bis 5 kWh Wärme.

Häufig wird behauptet, eine Wärmepumpe würde nur mit Fußbodenheizung kostensparend heizen. Das ist nicht korrekt. Schon normale, größer dimensionierte Heizkörper reichen aus. Selbst im Altbau. Das Fraunhofer-Institut hat in einer aufwendigen Studie ermittelt, dass mindestens 40 Prozent der Bestandsbauten ohne weitere Maßnahmen (neue Fenster, Dämmung, Dach) auf die Wärmepumpe umsteigen können. Bei anderen Bestandsbauten reichen mitunter neue Fenster/Türen, um einen effizienten Betrieb zu gewährleisten.

Gut zu wissen: Dass Wärmepumpen nicht unbedingt mit einer Fußbodenheizung kombiniert werden müssen, zeigen auch die Wärmepumpen-Installationen von thermondo. 87 Prozent der thermondo-Kunden wohnen in Bestandsgebäuden mit herkömmlichen Heizkörpern. Lediglich bei 16 Prozent der Fälle mussten einzelne Heizkörper ausgetauscht werden, um die Effizienz der Wärmepumpe zu verbessern. Die Mehrheit der Gebäude stammt aus den Jahren 1975 bis 2000 oder ist sogar älter. Nur 18 Prozent der Gebäude sind Neubauten. Zwei Drittel davon haben eine Wohnfläche zwischen 100 und 200 Quadratmetern.

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Gesetzgeber fordert Austausch alter Heizungen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass alte Heizungen nach spätestens 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. Allerdings gibt es Ausnahmen, die Sie von der gesetzlichen Austauschpflicht befreien:

  • Es handelt sich bei Ihrer Heizung um einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad.
  • Sie sind Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses und sind dort bereits vor dem 2. Februar 2002 eingezogen.
  • Es handelt sich um einen Heizkessel, mit dem nur Warmwasser zubereitet wird.
  • Ihre Heizung hat eine Nennleistung von unter vier Kilowatt oder über 400 Kilowatt.
  • Es handelt sich um Küchenherde und Geräte, die vor allem die Räume beheizen, in denen sie aufgestellt sind und zusätzlich Warmwasser liefern.

Ist Ihre Heizung bereits 30 Jahre alt oder kurz davor und trifft keine dieser Ausnahmen auf Sie zu, dann sind Sie in der Pflicht, sie gegen eine effiziente Heizung auszutauschen. Der Umstieg auf Brennwerttechnik, oder – noch besser eine moderne Wärmepumpe – wird sich für Sie langfristig auszahlen, da sich die Investitionskosten in einigen Jahren amortisiert haben. Durch die Einsparungen beim Brennstoff helfen Sie so nicht nur der Umwelt, sondern auch Ihrem Geldbeutel.

Reform des GEG – Keine Pflicht zur Wärmepumpe

Momentan wird in Deutschland die Reform des GEG stark diskutiert. Im Kern geht es um die Pflicht, eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien einzubauen, wenn die alte Heizung ausgetauscht werden muss. Häufig wird behauptet, dies wäre eine Wärmepumpenpflicht. Das ist nicht korrekt. Allerdings ist die Wärmepumpe insgesamt tatsächlich die beste Lösung. Ob sie auch für Ihr Haus passt, prüfen wir gerne! Nutzen Sie einfach unseren Heizungsplaner.

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Brennwertheizungen waren lange der Maßstab

Neben der Austauschpflicht gem. GEG greift noch eine weitere Regelung, die die Reduzierung der Heizwerttechnik zur Folge hatte und die Brennwertheizung als neuen Maßstab bestätigte. Es handelt sich hierbei um die Ökodesign-Richtlinie der EU, die seit dem 26. September 2015 in Kraft ist. Inhalt der Richtlinie ist die Verpflichtung der Hersteller, Heizgeräte und Warmwassererzeuger mit einer Leistung von bis zu 400 Kilowatt energieeffizient und ressourcenschonend zu gestalten.

Im Rahmen der Richtlinie gelten zudem Obergrenzen für den Ausstoß von Schadstoff- und Geräuschemissionen. Nur wenn die Geräte Werte aufweisen, die innerhalb dieser Grenzen bleiben, erhalten sie die notwendige CE-Zulassung.

Damit wird bestätigt, dass sie gemäß den entsprechenden EU-Verordnungen den geltenden Anforderungen entsprechen. Sowohl Konstant- als auch Niedertemperaturkessel erfüllen diese Anforderungen nicht mehr und müssen daher seit dem 26. September 2015 vom Markt genommen werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wo Heizwertgeräte auch nach diesem Stichtag noch verbaut werden dürfen:

  • In Mehrfamilienhäusern mit dezentralen Wärmeerzeugern und einer typischen Schornstein-Mehrfachbelegung dürfen auch weiterhin Heizwertgeräte eingebaut werden. Das liegt daran, dass beim Umrüsten von einer Heizwerttherme auf eine Brennwertheizung alle anderen auch umgerüstet werden müssten, da eine gemeinsame Abgasführung für Heiz- und Brennwertheizungen technisch noch nicht möglich ist.

Brennwertheizungen galten lange als effizienter Maßstab, wenn es um Heizungen ging. Tatsächlich ist die Technik effizient, denn so wird die Energie aus Gas und Öl fast optimal genutzt. Doch Öl und Gas sind nicht mehr zeitgemäß. Letztendlich müssen auch im Wärmebereich die CO2-Emissionen reduziert werden. Wärmepumpen heizen klimaneutral mit Ökostrom, aber auch ohne Ökostrom sind die CO2-Emissionen geringer als bei Öl und Gas. Die Wärmepumpe benötigt nur 25 Prozent Strom, der Rest der Energie ist Umweltenergie.

Sind Sie bereit in Zukunft Heizkosten zu sparen, dann nutzen Sie unseren Heizungsplaner für Ihr kostenloses Angebot für eine energieeffiziente Heizung.

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Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.