In Deutschland sind Hausbesitzer unter bestimmten Umständen zum Austausch ihrer alten Heizung verpflichtet. Hier erfahren Sie die gesetzliche Grundlage und welche Ausnahmen es von der Austauschpflicht für die Heizung gibt.

Warum alte Heizungen ausgetauscht werden sollten

In Deutschland sind statistisch gesehen 70 Prozent der Öl- und 60 Prozent der Gasheizungen älter als 20 Jahre alt. Gleichzeitig wurde die Heiztechnik in den vergangenen Jahren von den verschiedenen Herstellern immer weiter optimiert. Moderne Gas- oder Ölheizungen benötigen heute zum einen viel weniger Brennstoff für dieselbe Heizleistung als vorher, zum anderen erzeugen Gas- oder Ölbrennwertgeräte um bis zu 30 Prozent weniger Emissionen.

Wenn Hausbesitzer ihre Heizungen tauschen, sparen sie also nicht nur Heizkosten, sondern leisten außerdem ihren Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen sowie zur Senkung von CO2-Emissionen. In Deutschland sind Heizungsanlagen in Privathaushalten für mehr als 60 Prozent der Emissionen verantwortlich.

Gesetzliche Grundlage für den Heizungstausch

Deutschland hat sich mit der EU dazu verpflichtet, CO2-Emissionen in den kommenden Jahren deutlich zu reduzieren. Hierfür hat die EU bestimmte Vorgaben zum Erreichen der Klimaziele gemacht, die die nationalen Regierungen umsetzen müssen. Deutschland hat mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) die EU-Vorgaben umgesetzt. Mittlerweile ist die EnEV in das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) übergegangen. Die Ziele sind dabei dieselben: die Reduktion von Emissionen und der zunehmende Verzicht auf fossile Brennstoffe.

Paragraf 72 des GEG sieht eine Pflicht zum Austausch von Öl- und Gasheizungen vor, wenn diese 30 Jahre alt oder älter sind und es sich dabei um Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt handelt. In der Regel sind Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen noch nicht von der Austauschpflicht betroffen, weil diese vor 30 Jahren noch kaum oder gar nicht verbaut wurden.

Entscheidend für den Austausch der Heizung ist das Alter des Heizkessels und nicht das Alter der einzelnen Komponenten. So muss eine Heizung auch dann ausgetauscht werden, wenn einzelne Bauteile in der Zwischenzeit erneuert wurden.

TIPP: Sie sehen übrigens am Effizienzlabel Ihrer Heizungsanlage, wie energieeffizient diese arbeitet. Seit 2016 gelten die Effizienzlabel, die vom Schornsteinfeger an über 15 Jahre alten Heizgeräten angebracht werden. Die Skala reicht hier von A+++ bis D, wobei D die schlechteste Bewertung darstellt.

So erfahren Sie, wie alt Ihre Heizung ist

Das Alter Ihres Heizkessels können Sie ganz einfach am Typenschild ablesen, das Sie auf dem Kessel finden. Ansonsten gibt es Hinweise zum Alter Ihrer Heizungsanlage auch auf Schornsteinfegerprotokollen, in Bauunterlagen oder auf alten Rechnungen. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie Ihre Heizungsexperten bei der kommenden Wartung bitten, Ihnen das Alter der Heizungsanlage zu nennen. Die Profis können das Alter z.B. anhand der Modellnummer oder -reihe ermitteln.

Ausnahmen von der Austauschpflicht

Es gibt zahlreiche Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen, die wir hier für Sie aufführen:

  • modernere Technik: Auch wenn Ihr Heizkessel älter als 30 Jahre alt ist, aber bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik funktioniert, müssen Sie diesen nicht tauschen.
  • geringe Leistung: Heizt Ihr Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung von weniger als vier Kilowatt, müssen Sie das Heizgerät nicht austauschen.
  • Brennstoffe: Heizen Sie mit Holz oder anderen Festbrennstoffen, müssen Sie Ihre Heizung nicht zwingend austauschen. Allerdings muss das Heizsystem die Grenzwerte für Feinstaub einhalten.
  • Warmwasserbereiter: Nutzen Sie Ihren Gas- oder Ölkessel nur zur Warmwassererzeugung, ist der Kessel von der Austauschpflicht befreit.
  • Einzelraumheizung: Wird der Öl- oder Gasheizkessel nur zum Beheizen eines Raumes verwendet, müssen Sie ihn nicht austauschen, auch wenn er 30 Jahre alt oder älter ist.
  • Kaufdatum der Immobilie: Haben Sie Ihr Haus vor dem 2. Februar 2002 gekauft und die darin vorhandene Heizung bis heute genutzt, müssen Sie diese nicht austauschen.

Wichtig ist aber: Haben Sie Ihre Immobilie nach dem 1. Februar 2002 gekauft oder geerbt, sind Sie gemäß GEG zum Austausch der Heizung verpflichtet, wenn diese älter als 30 Jahre alt ist. Kaufen Sie eine Immobilie oder erben Sie diese, haben Sie zwei Jahre für den Heizungstausch Zeit.

Wie Sie von einer Heizungssanierung und -förderung profitieren

Wenn Sie eine Öl- oder Gasheizung nutzen, die schon länger als 10 Jahre in Betrieb ist, sollten Sie überlegen, ob sich ein Heizungstausch für Sie lohnen kann, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Diese Fakten sprechen dafür:

  • bis zu 30 Prozent Heizkosten sparen: Mit modernen Brennwertgeräten verbrauchen Sie bis zu 30 Prozent weniger Brennstoff. Bei Heizkosten von 1.000 Euro pro Jahr sind das über 300 Euro, die Sie jährlich einsparen können.
  • staatliche Förderung: Von der Heizungsförderung profitieren, können Sie beim Austausch der alten Öl- oder Gasheizung gegen ein Heizsystem aus erneuerbaren Energien. Bis zu 70 Prozent Förderung sind in diesem Fall möglich, beispielsweise bei Anschaffung einer Wärmepumpe. Gas-Hybridheizung werden seit Anpassung der Förderrichtlinien im August 2022 nicht mehr gefördert. Jedoch kann auch hier der Erneuerbare-Energien-Anteil des Hybridsystems weiterhin als Fördermaßnahme eingereicht werden.
  • Smart-Home-Integration: Moderne Heizungsanlagen bieten in der Regel Schnittstellen zu Ihrem Smart Home. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Heizkosten nochmals zu optimieren und gleichzeitig den Heizkomfort in Ihrem Zuhause zu erhöhen.

Möchten Sie mehr über einen möglichen Heizungstausch erfahren? Warten Sie nicht, bis Sie Ihre Heizung austauschen müssen, sondern profitieren Sie schon jetzt von attraktiven Angeboten und der hohen staatlichen Förderung für Wärmepumpen.

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Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.