Das Wichtigste in Kürze zum Heizen mit Gastherme:

  • Gesamtkosten 2026: Eine neue Gastherme kostet inklusive Installation zwischen 9.000 und 15.500 €, während die Gerätekosten ohne Montage und Zusatzmaterial bei 2.500–6.000 € liegen.
  • Keine staatliche Förderung: Für konventionelle Gasthermen gibt es 0 % Zuschuss, lediglich für die fossilfreie Komponente von Gas-Hybridheizungen sind 30 bis max. 70 % Förderung möglich.
  • Erlaubt laut GModG: Der Kauf und Betrieb bleiben 2026 gestattet und sind durch die Abschaffung der 65 %-Regel im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) scheinbar erleichtert worden. Jedoch greift ab 2029 die Biotreppe und startet mit 10 % Pflichtanteil biogener Brennstoffe.
  • Steigende Betriebskosten: Bei einem Jahresbedarf von 20.000 kWh fallen aktuell rund 2.670 € Gaskosten an. Durch den steigenden CO₂‑Preis, steigende Netzentgelte und die Biotreppe ist jedoch mit einem massiven Anstieg des Gaspreises zu rechnen.
  • Wärmepumpe als Alternative: Eine Wärmepumpe heizt bis zu 5-mal effizienter als eine Gastherme und kann über 19 Jahre Lebensdauer mehr als 23.700 € an Betriebskosten einsparen.

Was ist eine Gastherme?

Der Begriff „Gastherme“ bezeichnet wandhängende Gasheizsysteme, die entweder für die Heizungswärme oder die Warmwassererzeugung genutzt werden. Die Funktion einer Gastherme ist auf die Heizung begrenzt.

Für die Bereitstellung von Warmwasser muss ein zusätzlicher Warmwasserspeicher mit der Gastherme kombiniert werden. Eine weitere Variante ist die Gas-Kombitherme. Bei diesem Modell ist der Warmwasserspeicher bereits in der Therme integriert.

Was ist der Unterschied zwischen Gasheizung und Gastherme?

Die Bezeichnung Gasheizung dient als Oberbegriff für alle Heizsysteme, die mit Gas betrieben werden. Die Gastherme wird an der Wand angebracht und kann in Heiztherme und Kombitherme unterschieden werden.

Im Gegensatz dazu stehen Gasheizkessel typischerweise auf dem Boden und werden mit einem externen Speicher kombiniert. Einen Gasheizkessel mit integriertem Speicher für Warmwasser nennt man auch Gas-Kompaktgerät.

Zusätzlich kann man Gasheizungen, unabhängig davon, ob Therme oder Kessel, in verschiedene Kategorien unterteilen. So arbeiten Gas-Brennwertthermen bzw. Brennwertkessel mit Brennwerttechnik. Für Gas-Hybridheizungen sind Gasheizungen, die mit erneuerbaren Energien wie einer Wärmepumpe kombiniert werden.

Sind Gasthermen verboten?

Der Betrieb sowie der Kauf einer Gastherme bleiben weiterhin erlaubt. Ende Juli 2026 ist die Installation fossiler Heizungen durch die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wieder erleichtert worden.

Denn durch die Novellierung des ehemaligen GEG ist dessen Kernelement entfallen: die sogenannte 65 %-Regel. Diese gab vor, dass neu installierte Heizungen ab spätestens 2028 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Der Wegfall dieser Regel scheint das Heizen mit Gastherme und Co. deutlich zu erleichtern. Allerdings wird der Betrieb fossiler Heizungen zunehmend unattraktiv. Denn die Biotreppe und weitere Faktoren machen das Heizen mit Gas für Verbraucher zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko.

Was ist die Biotreppe?

Als „Biotreppe“ wird die Vorgabe des GModG bezeichnet, dass neue Öl- oder Gasheizungen ab 2029 einen schrittweise steigenden Anteil biogener Brennstoffe – wie Biogas oder grünen Wasserstoff – nutzen müssen.

Die erste Stufe dieser Biotreppe beginnt 2029 bei einem Anteil biogener Brennstoffe von 10 %. Der weitere Anstieg verläuft bis zum Jahr 2040 in drei Schritten:

  • Anstieg im Jahr 2030 auf 15 %
  • Anstieg im Jahr 2035 auf 30 %
  • Anstieg im Jahr 2040 auf 60 %

Gut zu wissen: Der weitere Verlauf der Grüngasquote für fossile Heizungen ist für die Zeit nach 2040 bislang nicht definiert. Fest steht aber, dass Deutschland am Ziel der Klimaneutralität ab 2045 im Gebäudesektor festhält. Somit bleibt das Heizen mit fossilen Brennstoffen auch unter geltendem GModG ein Auslaufmodell.

Stufen der Bio-Treppe gem. GModG

Biogas für Gasthermen: Warum sollen Sie bei sogenannten Klimagas-Tarifen aufpassen?

Im Vergleich zu Ökostrom sind die Kriterien bei Anbietern für Öko- und Klimagas nicht gesetzlich festgelegt. Suchen Sie im Internet nach solchen Tarifen, werden Sie in der Regel schnell fündig. Bevor Sie einen solchen Tarif abschließen, sollten Sie sich jedoch umfangreich über das enthaltene Gas informieren.

Viele dieser sogenannten Klimagas-Tarife enthalten nämlich gar kein echtes Biogas, sondern klimaschädliches Erdgas. Zwar wird das ausgestoßene CO₂ laut mancher Hersteller finanziell kompensiert, die Glaubwürdigkeit sowie die Wirksamkeit dieser Kompensationen sind jedoch nicht verlässlich.

Ist Biogas enthalten, werden meist Erdgas-Gemische geliefert, die lediglich 10 bis max. 30 % enthalten. Nur wenige Anbieter liefern tatsächlich 100 % Biogas.

Gastherme Kosten: Womit müssen Sie rechnen?

Neue Gasthermen kosten je nach Ausführung und Funktion zwischen 2.500 und 6.000 € ohne Installation. Für eine vollständige Installation inklusive Gerät, Montage und etwaigem Zusatzmaterial liegen die Gesamtkosten für eine Gastherme bei 9.000–15.500 €.

Weitere Kosten für den Einbau einer Gastherme entstehen, wenn das Gebäude zunächst an ein Gasnetz angeschlossen werden muss. Aber auch wenn Sie Ihre Gastherme mit Flüssiggas betreiben, dürfen Sie die Kosten für die Anschaffung des Flüssiggastanks und dessen Wartung nicht außer Acht lassen.

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Wie hoch sind die Betriebskosten einer Gastherme?

In einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einem Wärmebedarf von 20.000 kWh zahlen Sie entsprechend des aktuellen Gaspreises rund 2.670 €* im Jahr. Die finalen Kosten sind jedoch stark abhängig vom individuellen Verbrauch der Bewohner und dem Gastarif.

Hinzu kommen die Kosten für die jährliche Wartung der Gastherme. Abgesehen von der Aufrechterhaltung der Herstellergarantie, sorgt eine regelmäßige Überprüfung des Geräts auch für eine anhaltende Effizienz der Heizung. Pro Jahr können Sie mit etwa 100–300 € rechnen.

Planen Sie jetzt noch mit einer Gastherme, müssen Sie auch die Gaspreisentwicklung beachten. Denn zusätzlich zur Biotreppe gibt es noch weitere Kostentreiber, die das Heizen mit Gas zu einem finanziellen Risiko für Verbraucher machen.

Zu den Kostentreibern gehören:

  • CO₂-Preis: Mit der sogenannten CO₂-Steuer werden CO₂-Emissionen bepreist. Da Gas ein fossiler Brennstoff ist, der bei der Verbrennung CO₂ ausstößt, geht ein Teil des Gaspreises auf die dafür anfallende CO₂-Steuer zurück.

    Bisher war der CO₂-Preis politisch festgelegt. Ab 2028 bildet er sich jedoch durch die Ausweitung des EU-Emissionshandels auf die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr frei am Markt in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage.

    Experten rechnen hier mit drastischen Mehrkosten für Verbraucher. Bereits 2030 könnte der Preis bei 200–300 €/t CO₂ liegen.

  • Netzentgelte: Gasnetzentgelte sind Gebühren für die Nutzung von Gasnetzen, durch die Transport, Wartung und Ausbau der Gasleitungen finanziert werden. Sie werden als Teil des Gaspreises auf alle Gaskunden umgelegt.

    Da immer weniger Menschen mit Gas heizen, verteilen sich die Fixkosten des Gasnetzes auf immer weniger Haushalte. Dadurch steigen die Kosten für die verbleibenden Gaskunden enorm an.

    Laut einer Modellrechnung des Fraunhofer-Instituts könnte der heutige Kauf einer Gasheizung bis 2045 Mehrkosten von 3.300–4.300 € allein an jährlichen Netzkosten verursachen. Das entspricht einer Verzehnfachung der aktuellen Netzentgelte.

*ausgehend von einem Energiebedarf von 22.220 kWh (Wirkungsgrad 0,9) & einem Gaspreis von 12 ct/kWh

Quellen:

Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung (IFAM), Fehlende Gasnetzplanung könnte Haushalte bis zu 4.000 Euro im Jahr kosten (zuletzt abgerufen am 13.08.2026)

Gasheizung vs. Wärmepumpe: Der Kostenvergleich

Gasheizung vs. Wärmepumpe: Der Kostenvergleich

Ist die Wärmepumpe wirklich teurer als eine Gasheizung? Wie sieht es mit den Betriebskosten aus? Kann ich mit der Wärmepumpe Heizkosten einsparen? Die Antwort ist tatsächlich ziemlich eindeutig, denn Effizienz und Rekordförderung lassen ein Heizsystem besonders gut aussehen.

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Gibt es eine Förderung für Gasthermen?

Nein, für die Anschaffung einer Gastherme gibt es keine Förderung. Seit der Einführung des als „Heizungsgesetz“ bekannten GEG 2024 und der damit einhergehenden Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten konventionelle Gas-Brennwertthermen und alle anderen Gasheizungen keine staatlichen Zuschüsse.

Lediglich für Gas-Hybridsysteme mit erneuerbaren Energien sowie H₂-ready-Gasheizungen kann noch eine staatliche Heizungsförderung beantragt werden:

  • Gas-Hybridsysteme: Diese Heizsysteme werden nicht im Ganzen gefördert. Die Anschaffung der Gastherme erhält keinerlei Zuschüsse. Lediglich für die erneuerbare Komponente kann eine Förderung beantragt werden.

    Den Höchstfördersatz von 80 % der förderfähigen Kosten erhalten Sie mit einer Gas-Hybridheizung allerdings nicht, da durch die fossile Komponente der Klimageschwindigkeitsbonus entfällt.

    Diesen Bonus erhalten Sie nur unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre funktionstüchtige fossile Heizung vollständig gegen ein fossilfreies Heizsystem ausgetauscht haben.

    Somit haben Sie mit einer Gas-Hybridheizung nur Anspruch auf 30 % Basisförderung für die fossilfreie Komponente. Haushalte mit einem niedrigeren zu versteuernden Jahreseinkommen haben zusätzlich Anspruch auf einen Einkommensbonus von bis zu 40 %.

  • H₂-ready-Gasheizung: Ist die Gastherme wasserstofffähig („H₂-ready“), können unter Umständen die spezifischen Investitionsmehrausgaben gegenüber einer nicht wasserstofffähigen Heizung – wie einer konventionellen Gastherme – gefördert werden.

    Hinweis: Obwohl H₂-ready-Gasheizungen im Zuge der Verabschiedung des GEG zwischenzeitlich als Alternative zur konventionellen Gasheizung gehandelt wurden, raten Verbraucherschützer davon ab.

    Experten warnen vor hohen Wasserstoffkosten sowie der nicht ausreichenden Verfügbarkeit des Brennstoffes. Denn bisher existiert kein flächendeckendes Wasserstoff-Versorgungsnetz für Privathaushalte.
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Lässt sich eine Gastherme mit Wärmepumpe oder Solarthermie kombinieren?

Ja, eine Gastherme lässt sich grundsätzlich sowohl mit Solarthermieanlagen als auch mit Wärmepumpen als Hybridlösung kombinieren. Eine Voraussetzung zur Effizienzsteigerung ist die Nutzung eines ausreichend großen Warmwasserspeichers.

Allerdings ist eine Hybridlösung meist weniger wirtschaftlich im Vergleich zu einer Wärmepumpe als alleinigem Heizsystem.

Dafür gibt es drei Gründe:

  • Die Förderung fällt geringer aus: Bei einem Hybridsystem mit fossiler Komponente entfällt der aktuelle Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %. Der Förderhöchstsatz von 80 % kann mit einer Hybridheizung somit nicht erreicht werden.
  • Doppelte Anschaffungs- und Wartungskosten: Bei einem Heizsystem aus fossiler und fossilfreier Komponente müssen Sie mit doppelten Anschaffungs-, Wartungs- und gegebenenfalls Betriebskosten rechnen. Das macht die Kombination häufig unwirtschaftlich.
  • Die bleibende Abhängigkeit von Gas: Kombinieren Sie eine Gastherme mit einer fossilfreien Komponente, sind Sie weiterhin abhängig von Gasanbietern und betroffen von künftigen Preissprüngen der Gaskosten. Nur durch die vollständige Unabhängigkeit von Gas vermeiden Sie ein finanzielles Risiko.

Gut zu wissen: Früher wurden Gasthermen mit Wärmepumpen kombiniert, um im Sommer effizient Warmwasser aufzubereiten und in der Übergangsjahreszeit klimafreundlich heizen zu können. Im kalten Winter wurde die Gasheizung hinzugeschaltet. Das hat Gas eingespart und das Haus zuverlässig warm gehalten.

Durch den großen Technologiesprung der letzten Jahre können Wärmepumpen auch bei Minustemperaturen zuverlässig heizen. Daher ist eine zusätzliche Gastherme nicht notwendig, um die Wärmepumpe im Winter zu unterstützen.

Wird die Wärmepumpe als alleiniges Heizsystem geplant, können die Leistung und Größe perfekt auf Ihr Gebäude abgestimmt und ein effizienter Betrieb gewährleistet werden.

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Welche Vorteile hat die Wärmepumpe gegenüber einer Gastherme?

Die Wärmepumpe ist im Vergleich zu einer Gastherme ein kostensparendes, effizientes und umweltfreundliches Heizsystem.

  • Rechtliche Konformität & Kostenersparnis

Wärmepumpen entsprechen schon jetzt den GModG-Anforderungen – ohne die verpflichtende Nutzung kostspieliger grüner Brennstoffe.

Eine Berechnung des Fraunhofer-Instituts hat ergeben, dass eine neu eingebaute Gasheizung über eine Lebensdauer von 19 Jahren (2027–2045) Mehrkosten von über 23.700 € verglichen mit den Betriebskosten einer Wärmepumpe verursachen könnte.

Dieses Ergebnis berücksichtigt auch die Beimischungsquote von beispielsweise Biomethan, welche zukünftig für den Betrieb einer fossilen Heizung verpflichtend wird. Da die Wärmepumpe ein fossilfreies Heizsystem ist, fällt hier weder jetzt noch in Zukunft eine verpflichtende Beimischquote für grüne Brennstoffe an.

  • Staatliche Förderung

Im Gegensatz zu Gasheizungen werden Wärmepumpen mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten staatlich bezuschusst.

Gut zu wissen: thermondo-Kunden kaufen am häufigsten die 10-kW-Wärmepumpe für rund 32.000 €. Bei einem durchschnittlichen Förderzuschuss von 46 % betragen die Kosten der Wärmepumpe dadurch nur noch 19.120 €.

Bei Anspruch auf den Höchstsatz des Einkommensbonus kostet das 10-kW-Modell mit 80 % Förderung nur 9.600 €. Für kleinere Einfamilienhäuser sind unsere Wärmepumpen nach Förderung bereits ab 8.700 € erhältlich.

  • Hohe Effizienz

Wärmepumpen sind hocheffiziente Heizsysteme. Im Vergleich zu Gasheizungen heizen sie bis zu 5-mal effizienter. Grund dafür ist der hohe Wirkungsgrad der Wärmepumpe, durch den sie 1 kWh Strom in 3–5 kWh Wärme umwandelt. Im Gegensatz dazu stellt eine Gasheizung aus 1 kWh Gas lediglich 0,9 kWh Wärme bereit.

Den größten Teil dieser Wärme entzieht sie kostenlos der Umwelt: Wärmepumpen arbeiten zu 75 % mit kostenloser sowie unbegrenzter Umweltenergie und zu 25 % mit Strom. Das macht sie zu einer langfristig kosteneffizienten Lösung, die zudem zur Erreichung der Klimaziele beiträgt.

Quellen:
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Weitere Einschränkungen der Gastherme

In Haushalten mit hohem Wasserbedarf stoßen Gasthermen bei der Warmwasserbereitung an ihre Grenzen. Zwar bietet das Durchlaufprinzip Vorteile in puncto Wasserhygiene, dennoch kann es bei mehreren Wasserabnahmestellen zu Temperaturschwankungen kommen.

Auch angesichts der übergeordneten klimapolitischen Ziele und der Verfügbarkeit effizienterer Technologien wie der Wärmepumpe sollten Sie nicht mehr auf eine Gastherme als Heizung setzen.

Denn Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern erweisen sich – auch im Altbau – als vielseitig einsetzbar und bieten eine Lösung. Dies ermöglicht sowohl eine effiziente Deckung des Energiebedarfs, als auch langfristige Einsparungen.

Fazit: Ist die Wärmepumpe die bessere Alternative zur Gastherme?

Ja, die Wärmepumpe hat viele Vorteile gegenüber der Gastherme. Obwohl Gasthermen in der Regel günstiger in der Anschaffung sind, erweisen sich Wärmepumpen auf lange Sicht als wirtschaftlicheres Heizsystem, mit dem Sie jedes Jahr mehrere hundert Euro an Heizkosten sparen.

Weiterhin ist die Wärmepumpe ein fossilfreies Heizsystem, das sowohl jetzt als auch in Zukunft alle gesetzlichen Vorgaben des GModG sowie die Anforderungen der deutschen Klimaschutzziele im Gebäudesektor erfüllt.

Gasthermen galten in der Vergangenheit mit ihren günstigen Anschaffungskosten und der einfachen Installation als beliebte Heizung.

Betrachtet man die Regelungen des GModG und der BEG oder auch das zunehmende Kostenrisiko durch Gas, wird jedoch klar, dass sich die Zeit der fossilen Brennstoffe dem Ende zuneigt. Daher sollten Sie die Wahl Ihres neuen Heizsystems nicht nur nach vermeintlich günstigen Anschaffungskosten treffen.

Auch die Kombination aus Gas und erneuerbaren Energien erweist sich meist als nicht wirtschaftlich. Der Betrieb der effizienten und fossilfreien Wärmepumpe als alleinige Heizlösung ist deutlich sinnvoller.

Wärmepumpen bieten aus technischer Sicht durch ihre hohe Effizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien langfristig ökonomische wie auch ökologische Vorteile. Dies unterstreicht ihre Rolle als Schlüsselelement für eine zukunftsfähige, klimaneutrale Energieversorgung in deutschen Haushalten.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Gastherme

Sind Gasthermen im Jahr 2026 verboten?

Nein, der Kauf und Betrieb von Gasthermen bleiben im Jahr 2026 weiterhin erlaubt. Durch die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist die Pflicht entfallen, neu installierte Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Allerdings gilt ab 2029 die sogenannte Biotreppe, die für die Nutzung fossiler Heizungen schrittweise höhere Anteile biogener Brennstoffe vorschreibt.

Was kostet eine neue Gastherme inklusive Einbau?

Eine vollständige Installation einer Gastherme inklusive Gerät, Montage und Zusatzmaterial kostet zwischen 9.000 und 15.500 €. Die reine Anschaffung des Geräts ohne Installation liegt je nach Ausführung zwischen 2.500 und 6.000 €. Zusätzliche Kosten können für einen Gasnetzanschluss oder einen Flüssiggastank entstehen.

Gibt es noch eine staatliche Förderung für Gasthermen?

Nein, für konventionelle Gas-Brennwertthermen gibt es keine staatliche Förderung mehr. Ein staatlicher Zuschuss kann nur noch für die fossilfreie Komponente einer Gas-Hybridheizung beantragt werden. Die Basisförderung für diesen erneuerbaren Teil liegt bei 30 % und kann mit dem Höchstsatz des gestaffelten Einkommensbonus auf maximal 70 % steigen. Allerdings sind Hybridheizungen meist weniger wirtschaftlich als bspw. eine Wärmepumpe als alleiniges Heizsystem.

Was ist die Biotreppe bei Gasheizungen?

Die Biotreppe ist eine Vorgabe innerhalb des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) für den schrittweisen Einsatz biogener Brennstoffe bei neuen Öl- und Gasheizungen. Ab dem Jahr 2029 müssen Betreiber mindestens 10 % Biogas oder grünen Wasserstoff nutzen. Dieser Mindestanteil steigt schrittweise an:

  • auf 15 % im Jahr 2030
  • auf 30 % im Jahr 2035
  • auf 60 % im Jahr 2040
Wie hoch sind die jährlichen Betriebskosten einer Gastherme?

In einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einem Wärmebedarf von 20.000 kWh betragen die jährlichen Gaskosten etwa 2.670 €. Hinzu kommen regelmäßige Kosten für die jährliche Wartung der Therme, die sich auf etwa 100–300 € pro Jahr belaufen. Künftig sorgen zudem der ab 2028 frei am Markt gebildete CO₂‑Preis und steigende Gasnetzentgelte für höhere Betriebskosten.

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Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.