Die staatliche Heizungsförderung gem. BEG wurde kurz vor dem Jahreswechsel für 2024 maßgeblich angepasst. Als Vorlage dienten die Vorgaben des reformierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Mit den Anpassungen wurde das schrittweise Ende vom fossilen Heizen eingeläutet, was erheblich zur Realisierung der Klimaziele beitragen soll. Was die neue Förderung für Hausbesitzer bereithält, beantworten wir Ihnen anhand von 15 wichtigen Fragen.

KfW-Förderung für Heizungen im Bestandsbau 2024

Grundsätzlich wird beim Thema Heizungsförderung zwischen Bestands- und Neubau unterschieden. In folgendem Absatz erhalten Sie alle wichtigen Antworten zur KfW-Förderung gemäß BEG im Bestand.

Für welche Heizsysteme erhalte ich KfW-Förderung?

Für alle regenerativen Heizsysteme, wie die Wärmepumpe oder Hybridheizungen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden, erhalten Sie über die Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nach wie vor hohe staatliche Zuschüsse. Für 2024 wurden diese sogar nochmal deutlich erhöht.

So wird bspw. eine Wärmepumpe mit bis zu 70 Prozent Förderung bezuschusst. Zusätzlich können Hauseigentümer jetzt auch zinsverbilligte Ergänzungskredite in Anspruch nehmen und diese mit den Förderzuschüssen kombinieren. Innerhalb der BEG wechselten die Förderprogramme für Bestandsgebäude vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zur KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Nach wie vor ist die Wärmepumpe im Altbau die effizienteste Heizung und erhält auch gemäß neuer Förderrichtlinien die höchste KfW-Förderung in 2024.

Wie auch bei Wärmepumpen gilt für Brennstoffzellenheizungen, Solarthermie und Biomasseheizungen jetzt die einheitliche Basisförderung von 30 Prozent. Erfolgt der Wechsel zum neuen Heizungssystem von bspw. einer Ölheizung oder einer noch funktionierenden mindestens 20 Jahre alten Gasheizung, gibt es den erhöhten "Klimageschwindigkeits-Bonus" von max. 20 Prozentpunkten. Zusätzlich gibt es seit 2024 einen 30-prozentigen sog. Einkommens-Bonus für Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen bis max. 40.000 Euro.

Für Wärmepumpen mit einem natürlichen Kältemittel wird zusätzlich ein sog. Effizienz-Bonus mit fünf Prozent gewährt. Gleiches gilt für Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen. Für diese gibt es ebenfalls fünf Prozentpunkte extra.

Wo kann ich Heizungsförderung beantragen?

Auch nach Anpassung der Förderrichtlinien wird die Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geregelt. Verwaltet und damit auch gestellt werden die Förderanträge nun über die KfW.

Für klimafreundliche Neubauten, die wir Ihnen weiter unten erläutern, erfolgt die Antragsstellung über das BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen).

Jetzt auf Wärmepumpe wechseln und bis zu 70 % Förderung sichern
zum Festpreisangebot

Werden Gas- und Ölheizungen noch gefördert?

Nein, Öl- und Gasheizungen werden in keinem Zusammenhang mehr gefördert. Nur in Kombination mit erneuerbaren Energien gibt es für ein Heizsystem mit Öl- oder Gasheizung noch Förderung. Allerdings nur für den Anteil der erneuerbaren Energien.

Was bedeutet der Öl- und Gas-Austausch-Bonus für meine Heizungsförderung?

Bei einer Heizungsmodernisierung auf erneuerbare Energien zahlt Ihnen die KfW bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten (inkl. Installation). Besonders lukrativ ist der Wechsel für Hausbesitzer, die bspw. noch mit einer alten Öl- oder Gasheizung heizen. Hier greift der Austausch-Bonus, jetzt Klimageschwindigkeits-Bonus genannt, der die staatlichen Zuschüsse zur Heizung noch einmal um max. 20 Prozent erhöht.

Gibt es BEG-Förderung für Neubauten?

Wer einen Neubau errichten möchten, kann über das BEG-Programm "BEG KFN" Fördermittel beantragen. Die Förderung richtet sich an klimafreundliche Neubauten und besteht vor allem aus zinsverbilligten Krediten.

Heizungsförderung im Neubau

Wer einen Neubau errichtet und die Heizungsförderung in Anspruch nehmen möchte, kann diese ausschließlich im Ganzen und als klimafreundliche Neubaumaßnahme im Rahmen des Programms BEG KFN (Wohngebäude + Nichtwohngebäude) stellen. Eine Heizungsförderung als Einzelmaßnahme, wie es in Bestandsbauten möglich ist, gibt es im Neubau nicht. Administriert werden die Anträge durch das BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen).

Warum gibt es Heizungsförderung?

Die Heizungsförderung soll den Klimaschutz vorantreiben und die Abkehr vom fossilen Heizen beschleunigen. Da die Anschaffung innovativer Heizungstechnik meist jedoch mit höheren Kosten verbunden ist, gibt es staatliche Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite, welche die höheren Anschaffungskosten wieder relativieren. Damit soll Hausbesitzern geholfen werden, ihre alte und ineffiziente Heizung gegen eine moderne Anlage auf Basis erneuerbarer Energien auszutauschen.

Zudem soll die Heizungsförderung den Anreiz geben, dass Eigenheimbesitzer früher als vom Gesetzgeber vorgeschrieben, auf ein neues Heizsystem umzusteigen. Denn viele Gas- und Ölheizungen unterliegen einer Austauschpflicht nach 30 Jahren gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG). Allerdings produzieren solche veralteten Anlagen bereits viele Jahre vor der Austauschpflicht unnötig viel Schadstoffe und verursachen so einen Großteil der CO2-Emmissionen in Deutschland.

Energetische Maßnahmen helfen Klimaziele zu erreichen

Besonders hoch ist das Einsparpotenzial in privaten Haushalten, da auf diese rund ein Viertel des gesamten Energieverbrauchs entfallen. Vor allem in älteren Bestandsbauten wird zu viel Energie ungenutzt an die Umwelt abgegeben. Mit der gesetzlichen Vorgabe (gem. GEG), dass ab 2024 schrittweise ein Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizen genutzt werden soll, legte die Regierung das baldige Ende von Gas- und Ölheizungen fest. Fossile Heizsysteme werden spätestens ab 2045 nicht mehr zulässig sein. Daher musste auch die Heizungsförderung angepasst werden. Mit dem Ziel, dass möglichst viele Eigenheimbesitzer nun von der höheren Förderung profitieren können und in naher Zukunft auf erneuerbare Energien umsteigen.

>> Erfahren Sie mehr zur Förderung Heizung

Wärmepumpe schon ab 9.000 € bei 70 % Förderung
Zum Festpreisangebot

KfW-Förderung gemäß BEG: Häufige Fragen schnell beantwortet

Wer kann KfW-Heizungsförderung beantragen?

  • Der Basiszuschuss von 30 Prozent kann von allen Investoren – also Hauseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Kommunenalso – beantragt werden. Die Bonus-Zuschüsse sind ausschließlich privaten Eigentümern vorbehalten, die dieses Wohneigentum auch selbst bewohnen.

Welche Voraussetzungen müssen 2024 für den BEG-Zuschuss erfüllt sein?

  • Bereits seit 2021 gilt der verpflichtende Einbau eines Wärmemengenzählers zur Effizienzmessung. Außerdem muss ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B. durchgeführt werden, um die Heizungsförderung in Anspruch zu nehmen.

Heizungsförderung: Was wird genau gefördert?

  • Förderfähig ist die gesamte Heizungsmodernisierung. Das beinhaltet neben den Anschaffungskosten für die neue Heizung auch die Installation und Maßnahmen, die im direkten Zusammenhand mit der Installation und der Inbetriebnahme der Heizung stehen.
  • Dazu gehört beispielsweise auch die Entsorgung des Öltanks, die Schornsteinsanierung sowie Kosten für Anschaffung und Installation eines Pufferspeichers.

Was wird nicht gefördert?

  • Es werden keine Heizungen gefördert, die Öl oder Gas als Brennstoff nutzen. Kombinieren Sie eine Öl- oder Gasheizung mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger, kann lediglich dieser anteilig gefördert werden.

Wann muss ich den Antrag einreichen?

  • Der Antrag auf den Zuschuss muss normalerweise vor Vorhabenbeginn erfolgen. Da das Förderprogramm Ende 2023 allerdings vom BAFA zur KfW wechselte, können neue Anträge voraussichtlich erst ab dem 27. Februar 2024 bei der KfW gestellt werden. Daher sind ausnahmsweise bis einschließlich 31. August 2024 auch Anträge nach Auftrag und Maßnahmenbeginn zulässig.

Wann bekomme ich die Förderung ausgezahlt?

  • Den Förderzuschuss erhalten Sie nach der Installation komplett ausgezahlt.

Werden Maßnahmen wie ein hydraulischer Abgleich gefördert?

  • Ja, das KfW fördert auch Heizungsoptimierungen, wie den Pumpentausch oder einen hydraulischen Abgleich mit 20 Prozent. Mit diesen Maßnahmen können Sie ohne großen Aufwand Ihre Heizkosten spürbar senken.

Mit thermondo zur neuen Wärmepumpe inklusive Förderung

Gerne beraten wir Sie zur Förderung Ihres Heizungswechsels und helfen Ihnen, die richtige Wärmepumpe zu finden. Wir klären mit Ihnen, welche Leistung und Größe der Wärmepumpe zu Ihrem Zuhause passt und unterstützen Sie beim Förderprozess. Nutzen Sie hierfür unseren Heizungsplaner und erhalten Sie zeitnah ein unverbindliches Festpreisangebot.

Mit thermondo bis zu 70 % Förderung sichern
Zum Festpreisangebot
Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.