Das Wichtigste in Kürze

  • Die Heizungsförderung wird 2024 nicht mehr beim BAFA, sondern bei der KfW beantragt.
  • Die Obergrenze der Heizungsförderung liegt 2024 bei 70 Prozent.
  • Die max. förderfähigen Investitionskosten betragen 30.000 Euro.
  • Gefördert wird der Einbau von Heizsystemen mit erneuerbaren Energien, wie z. B. die Wärmepumpe.
  • Dank der hohen Förderung sind Wärmepumpen inkl. Installation bereits ab 9.000 Euro erhältlich.

BAFA-Förderung für Heizung ist jetzt Teil der KfW: Heizungsförderung 2024 im Bestandsbau

Grundsätzlich wird beim Thema Heizungsförderung auch 2024 weiterhin zwischen Bestands- und Neubau unterschieden. Mit der Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wechselten einige Bestands-Programme der BAFA-Förderung Heizung zur KfW. Im folgenden Absatz erhalten Sie alle wichtigen Antworten zur Heizungsförderung 2024 im Bestand.

Für welche Heizsysteme erhalte ich eine Heizungsförderung in 2024?

Für alle regenerativen Heizsysteme, wie die Wärmepumpe oder Hybridheizungen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden, erhalten Sie über die Programme der Heizungsförderung auch 2024 nach wie vor hohe staatliche Zuschüsse, die sogar nochmal deutlich erhöht wurden.

So wird bspw. eine Wärmepumpe mit bis zu 70 Prozent Förderung bezuschusst. Zusätzlich können Hauseigentümer jetzt auch zinsverbilligte Ergänzungskredite in Anspruch nehmen und diese mit den Förderzuschüssen kombinieren. Innerhalb der BEG wechselten die Programme für Bestandsgebäude von der BAFA-Heizungsförderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zur KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Nach wie vor ist die Wärmepumpe im Altbau die effizienteste Heizung und erhält auch gemäß neuer Förderrichtlinien die höchste Heizungsförderung in 2024.

Wie auch bei Wärmepumpen gilt für Brennstoffzellenheizungen, Solarthermie und Biomasseheizungen jetzt die einheitliche Grundförderung von 30 Prozent. Erfolgt der Wechsel zum neuen Heizungssystem von bspw. einer Ölheizung oder einer noch funktionierenden mindestens 20 Jahre alten Gasheizung, gibt es den erhöhten "Klimageschwindigkeits-Bonus" von max. 20 Prozentpunkten. Zusätzlich gibt es seit 2024 einen 30-prozentigen sog. Einkommens-Bonus für Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen bis max. 40.000 Euro. Für Wärmepumpen mit einem natürlichen Kältemittel wie bspw. R290 (Propan) wird zusätzlich ein sog. Effizienz-Bonus mit fünf Prozent gewährt. Gleiches gilt für Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen. Für diese gibt es ebenfalls fünf Prozentpunkte extra.

Die Boni können miteinander kombiniert werden, der maximale Fördersatz ist jedoch auf eine Obergrenze von 70 Prozent gedeckelt.

Heizungsförderung 2024 im Check

Welche Voraussetzungen müssen für die Förder-Boni erfüllt werden?

Sowohl der Klimageschwindigkeits- als auch der Einkommens-Bonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Gebäude wohnen.

Um sich für den Klimageschwindigkeits-Bonus zu qualifizieren, muss eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht werden oder eine funktionstüchtige Gasheizung oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung min. 20 Jahre her ist.

Steigen Sie auf eine Brennstoffzellenheizung oder eine Biomasseheizung um, müssen Sie für den Klimageschwindigkeits-Bonus weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Bedingungen können Sie in unserem Artikel zur staatlichen Heizungsförderung nachlesen.

Wo kann ich die Heizungsförderung 2024 beantragen?

Auch nach Anpassung der Förderrichtlinien wird die Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geregelt. Verwaltet und damit auch gestellt werden die Förderanträge nun über die KfW. Die BAFA-Förderung beinhaltet lediglich noch die Programme zur Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung.

Die Förderung für klimafreundliche Neubauten, die wir Ihnen weiter unten erläutern, läuft über das BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen). Die Antragstellung erfolgt jedoch ebenfalls über die KfW.

>> Erfahren Sie hier, wie Sie die Heizungsförderung beantragen können

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Werden Gas- und Ölheizungen noch gefördert?

Nein, Öl- und Gasheizungen werden in keinem Zusammenhang mehr gefördert. Auch in Kombination mit erneuerbaren Energien gibt es für Heizungen, die Öl oder Gas nutzen, keine Förderung mehr. Kombinieren Sie ein fossiles System mit einer erneuerbaren Heizung, können Sie nur noch für die erneuerbare Komponente eine Förderung beantragen.

Lediglich für die Umrüstung auf eine Wasserstoffheizung bzw. eine sogenannte H2-ready-Heizung können Sie eine Förderung beantragen. Dabei werden jedoch nicht die gesamten Investitionskosten, sondern nur die Investitionsmehrausgaben für die Umrüstung auf 100 Prozent Wasserstoff gefördert. Das bedeutet, Sie können für die zusätzlichen Ausgaben, die eine wasserstofffähige Heizung im Vergleich zu einem konventionellen Gas-Brennwertgerät verursacht, eine Förderung erhalten.

Gibt es im Rahmen der Heizungsförderung 2024 noch einen Öl- oder Gas-Austausch-Bonus?

Bei einer Heizungsmodernisierung auf erneuerbare Energien zahlt Ihnen die KfW bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten (inkl. Installation). Besonders lukrativ ist der Heizungstausch für Hausbesitzer, die bspw. noch mit einer alten Öl- oder Gasheizung heizen. Hier greift der Austausch-Bonus, jetzt Klimageschwindigkeits-Bonus genannt, der die staatlichen Zuschüsse zur Heizung noch einmal um max. 20 Prozent erhöht.

Gibt es eine BEG-Förderung für Neubauten?

Wer einen Neubau errichten möchten, kann über das BEG-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (BEG KFN) Fördermittel beantragen. Die Förderung richtet sich an klimafreundliche Neubauten und besteht vor allem aus zinsverbilligten Krediten.

Heizungsförderung im Neubau

Wer einen Neubau errichtet und die Heizungsförderung in Anspruch nehmen möchte, kann diese ausschließlich im Ganzen und als klimafreundliche Neubaumaßnahme im Rahmen des Programms BEG KFN (Wohngebäude + Nichtwohngebäude) stellen. Eine Einzelmaßnahme gibt es bei der Heizungsförderung 2024, wie sie in Bestandsbauten möglich ist, im Neubau nicht. Administriert werden die Anträge durch das BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen). Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die KfW beauftragt. Beantragt werden können die zinsverbilligten Kredite 297 und 298 für Wohngebäude oder der Kredit 299 für Nichtwohngebäude.

Heizungsförderung 2024 gemäß BEG: Häufige Fragen schnell beantwortet

Wer kann eine Heizungsförderung 2024 beantragen?

  • Die Grundförderung von 30 Prozent sowie der Effizienz-Bonus kann von allen Investoren – also Hauseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Kommunen – beantragt werden.
  • Weitere Zuschüsse wie der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Einkommens-Bonus sind ausschließlich privaten, selbstnutzenden Eigentümern, also Hausbesitzern, die das Gebäude selbst bewohnen, vorbehalten.

Welche Voraussetzungen müssen 2024 für den Zuschuss der BEG Einzelmaßnahmen erfüllt sein?

  • Bei dem Gebäude, in dem der Heizungstausch ausgeführt werden soll, muss es sich um ein Bestandsgebäude handeln. Dabei muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegen.
  • Die Energieeffizienz des Gebäudes oder der Anteil an erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch muss erhöht werden.
  • Bereits seit 2021 gilt der verpflichtende Einbau eines Wärmemengenzählers zur Effizienzmessung. Außerdem muss ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt werden.

Welche Fördersumme können Sie erhalten?

  • Bei Einfamilienhäusern betragen die maximal förderfähigen Investitionskosten 30.000 Euro. Mit dem höchsten Fördersatz von 70 Prozent, können Sie eine maximale Fördersumme von 21.000 Euro erhalten.
  • Bei Mehrfamilienhäusern richten sich die förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten. Für die erste Wohneinheit liegen die förderfähigen Kosten wie bei Einfamilienhäusern bei 30.000 Euro, für die zweite bis siebte Wohneinheit bei 15.000 Euro. Für jede weitere Wohneinheit liegen die förderfähigen Kosten bei 8.000 Euro.

Wer kann einen Ergänzungskredit beantragen?

  • Für den Ergänzungskredit – Plus (358) sind Privatpersonen antragsberechtigt, die selbstnutzende Eigentümer sind und deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet. Voraussetzung ist, dass auf deren Namen bereits eine Zusage für einen KfW-Zuschuss oder ein Zuwendungsbescheid für eine BAFA-Förderung gem. BEG EM vorliegt.
  • Antragsberechtigt für den Ergänzungskredit (359) sind neben Privatpersonen auch Wohnungseigentümergemeinschaften oder andere Investierende bzw. Auftraggebende. Auch hier ist die Voraussetzung eine bereits vorliegende Zusage für einen KfW-Zuschuss oder ein Zuwendungsbescheid für eine BAFA-Förderung gem. BEG EM.

Heizungsförderung 2024: Was wird genau gefördert?

  • Förderfähig sind die gesamten Investitionskosten für den Heizungstausch bzw. die Heizungsmodernisierung. Das beinhaltet neben den Anschaffungskosten für die neue Heizung auch die Installation und Maßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der Installation und der Inbetriebnahme der Heizung stehen.
  • Dazu gehört beispielsweise auch die Entsorgung des Öltanks, die Schornsteinsanierung sowie Kosten für Anschaffung und Installation eines Pufferspeichers.

Was wird im Rahmen der Heizungsförderung 2024 nicht gefördert?

  • Es werden keine Heizungen gefördert, die Öl oder Gas als Brennstoff nutzen. Kombinieren Sie eine Öl- oder Gasheizung mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger, kann lediglich dieser anteilig gefördert werden.
  • Auch Wärmepumpen, die mit Erdgas betrieben werden, wie z. B. Gas-Absorptionswärmepumpen oder Wärmepumpen, die ausschließlich Abluft als Wärmequelle verwenden, werden nicht gefördert.

Wann muss ich den Antrag einreichen?

  • Die Antragstellung auf den Zuschuss muss normalerweise nach Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrages, jedoch vor Vorhabenbeginn erfolgen.
  • Da die Administrierung der BAFA-Förderung Ende 2023 zur KfW wechselte, konnten neue Anträge erst seit dem 27. Februar 2024 bei der KfW gestellt werden. Daher kann bei einem Vorhaben­beginn zwischen dem Datum der Ver­öffentlichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

Wann bekomme ich die Heizungsförderung 2024 ausgezahlt?

  • Die Auszahlung der Zuschüsse beginnt voraussichtlich im September 2024. Die KfW startet zunächst mit Eigentümern von selbstgenutzten Einfamilienhäusern.
  • Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern soll der Prozess im November 2024 starten.
  • Als Voraussetzung für die Auszahlung müssen Eigentümer bzw. Antragsteller zunächst ihre Identität und anschließend die abgeschlossene Durchführung des Vorhabens nachweisen.

Werden Maßnahmen wie ein hydraulischer Abgleich gefördert?

  • Ja, die Heizungsförderung 2024 bezuschusst auch Heizungsoptimierungen und Effizienzmaßnahmen, wie den Pumpentausch oder einen hydraulischen Abgleich mit 15 Prozent. Findet die Optimierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans statt, können Sie weitere 5 Prozent Zuschuss erhalten. Mit diesen Maßnahmen können Sie ohne großen Aufwand Ihre Heizkosten spürbar senken.
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Warum gibt es die Heizungsförderung?

Die Heizungsförderung soll den Klimaschutz vorantreiben und die Abkehr vom fossilen Heizen beschleunigen. Das Einsparpotenzial ist in privaten Haushalten besonders hoch, da auf sie rund ein Viertel des gesamten Energieverbrauchs entfallen. Die gesetzliche Vorgabe (gem. GEG), dass ab 2024 schrittweise ein Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizen genutzt werden soll, läutet nun das Ende der Öl- und Gasheizungen ein.

Da die Anschaffung innovativer und erneuerbarer Heizungstechnik meist jedoch mit höheren Kosten verbunden ist, gibt es staatliche Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite, welche die höheren Anschaffungskosten wieder relativieren. Zudem soll die Heizungsförderung auch 2024 weiterhin den Anreiz geben, dass Eigenheimbesitzer früher als vom Gesetzgeber vorgeschrieben, auf ein neues und klimafreundliches Heizsystem umzusteigen.

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.