Das BMWK (Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz) hat die Richtlinien zur Heizungsförderung letztmalig im Januar 2023 angepasst. Vor allem in Bestandsbauten soll dadurch ein noch höherer Klimaschutzeffekt erreicht und die Unabhängigkeit von russischem Gas und Öl gestärkt werden. Im Rahmen der Reform des GEG soll 2024 auch die Förderung geändert werden, doch die ist nicht immer besser als 2023!

Grundsätzlich wird beim Thema Heizungsförderung zwischen Bestands- und Neubau unterschieden. In folgendem Absatz erhalten Sie alle wichtigen Antworten zur Förderung im Bestand.

Welche Änderungen gab es 2022/2023 bei der Heizungsförderung?

Seit 01.01.2023 gelten neue Richtlinien zur Heizungsförderung im Bestand. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen von August 2022 und Januar 2023 im Überblick:

  1. Die Fördersätze für Heizsysteme aus erneuerbaren Energien wurden reduziert und liegen nun bei maximal 40 Prozent, z. B. für Wärmepumpe.
  2. Gashybridsysteme, die vormals mit bis zu 45 Prozent bezuschusst wurden, werden nicht mehr gefördert. Entscheiden Sie sich jetzt für ein Hybridsystem aus Gasheizung und Solarthermie, kann lediglich Förderung für die Solaranlage beantragt werden.
  3. Die Förderung auf Gasheizungen “Renewable Ready” entfiel.
  4. Wurde bislang nur der Wechsel von einer alten Ölheizung mit zehn Prozentpunkten mehr belohnt, gibt es diesen Bonus nun auch für den Austausch der alten Gasheizung. Allerdings ist dieser an gewisse Vorgaben geknüpft. So muss die Gasheizung noch voll funktionsfähig und seit mindestens 20 Jahren in Betrieb sein. Ausgenommen sind Gasetagenheizungen, für die es keine vorgeschriebene Mindestlaufzeit gibt.
  5. Weitere fünf Prozent extra gibt es bei Anschaffung einer Wärmepumpe im Altbau, wenn diese Wasser oder Erde als Energiequelle nutzt. Auch wenn Luft-Wasser-Wärmepumpen nicht von diesem Bonus profitieren, relativiert sich dieser durch die weitaus geringeren Anschaffungskosten verglichen mit anderen Wärmepumpen-Arten.
  6. Seit Januar 2023 wird ein 5-Prozent-Bonus für natürliche Kältemittel in Wärmepumpen gezahlt. Die Bundesregierung will die Hersteller damit stärker motivieren, in Zukunft mehr auf natürliche Kältemittel zu setzen. Es kann aber nur ein Bonus (Kältemittel oder Wärmepumpen-Bonus) genutzt werden.
  7. Der 5-Prozent-Bonus für die Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans entfiel.

Wo kann ich Heizungsförderung beantragen?

Auch nach Anpassung der Förderrichtlinien (zuletzt 1. Januar 2023) wird die Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geregelt. Verwaltet und damit auch gestellt werden die Förderanträge über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). In Ausnahmefällen, die wir Ihnen weiter unten erläutern, erfolgt die Antragsstellung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Für welche Heizsysteme erhalte ich BAFA-Förderung?

Für alle regenerativen Heizsysteme, wie die Wärmepumpe oder Hybridheizungen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden, erhalten Sie nach wie vor hohe staatliche BAFA-Förderzuschüsse. Zwar sind diese nach der Anpassung etwas gesunken, aber immer noch auf einem hohen Niveau. Für eine Wärmepumpe können Sie beispielsweise immer noch bis zu 40 Prozent Förderung erhalten.

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Werden Gas- und Ölheizungen noch gefördert?

Nein, Öl- und Gasheizungen werden in keinem Zusammenhang mehr gefördert. Nur in Kombination mit erneuerbaren Energien gibt es für ein Heizsystem mit Öl- oder Gasheizung noch Förderung. Allerdings nur für den Anteil der erneuerbaren Energien.

Was bedeutet die Öl- und Gas-Austauschprämie für meine Heizungsförderung?

Bei einer Heizungsmodernisierung zahlt Ihnen das BAFA bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten (inkl. Installation). Dabei kommt es darauf an, für welches Heizsystem Sie sich entscheiden. Besonders lukrativ ist der Wechsel für Hausbesitzer, die noch mit einer alten Öl- oder Gasheizung heizen. Hier greift die Austauschprämie, auch Heizungstauschbonus genannt, die die staatlichen Zuschüsse zur Heizung (mit erneuerbaren Energien) noch einmal um zehn Prozentpunkte erhöht. Voraussetzung ist, dass die alte Heizung noch voll funktionsfähig ist. Für Gasheizungen gilt zusätzlich eine Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren.

Das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Das gilt ab 2024 erst einmal nur für Neunbauten in Neubaugebieten. Überall sonst muss zuerst die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen sein. In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 2026 und in kleineren Kommunen bis 2028.

Im Rahmen des Heizungsgestzes wird auch die Förderung angepasst. So werden die Fördersätze erhöht, aber die förderfähigen Kosten halbiert. Damit ist die Förderung in 2024 nicht immer besser als aktuell.

Die Förderung sieht dann so aus:

  • 30 Prozent Basisförderung für erneuerbare Energien
  • 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus
  • 30 Prozent einkommensabhängiger Bonus
  • 5 Prozent Innovationsbonus

Insgesamt sind so maximal 70 Prozent Förderung möglich.

So hoch soll die Förderung ab 2024 sein

Soll man bis 2024 warten mit dem Heizungswechsel?

Nicht unbedingt, denn die förderfähigen Kosten wurden halbiert. So können Sie die Förderung nur noch auf Investitionskosten von maximal 30.000 Euro anwenden. In 2023 sind es noch 60.000 Euro. Das heißt, in 2024 zählt jeder Euro über 30.000 komplett. Liegen die Anschaffungskosten also über dieser Grenze, wird es mit jedem Euro wahrscheinlicher, dass 2023 mehr Förderung möglich ist. Gerne beraten wir Sie, ob es sich für Sie lohnen würde, auf 2024 zu warten.

Darum lohnt sich Warten ebenfalls nicht: Viele Hausbesitzer werden den möglicherweise geplanten Heizungswechsel in diesem Jahr auf 2024 verschieben. Die Nachfrage wird sprunghaft ansteigen, Hersteller und Handwerk kaum hinterherkommen. Lange Wartezeiten plus Preissteigerungen, inkl. Inflation, sind die Folge. Am Ende sind die Gesamtkosten höher als die Einsparungen durch mögliche höhere Förderung.

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Auch über die KfW kann Heizungsförderung beantragt werden. Relevant wird dies vor allem, wenn ein Neubau errichtet werden soll.

Heizungsförderung im Neubau

Wer einen Neubau errichtet und die Heizungsförderung in Anspruch nehmen möchte, kann diese ausschließlich im Ganzen als Effizienzhausmaßnahme im Rahmen des Programms BEG WG (Wohngebäude) stellen. Eine Heizungsförderung als Einzelmaßnahme, wie es in Bestandsbauten möglich ist, gibt es im Neubau nicht. Administriert werden die Anträge durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Die Heizungsförderung soll Ihnen dabei helfen, Ihre alte und ineffiziente Heizung gegen moderne Heizungstechnik auszutauschen - und das, bevor Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Denn laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Sie Ihre Gas- oder Ölheizung austauschen, wenn diese 30 Jahre und älter ist.

Der Grund dafür ist einfach, die Politik dahinter etwas umfangreicher. Kurz gesagt, hat sich die Bundesregierung mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens im Dezember 2015 zum Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis 2030 zu halbieren.

Energetische Maßnahmen helfen Klimaziele zu erreichen

Besonders hoch ist das Einsparpotenzial in privaten Haushalten, da auf diese rund ein Viertel des gesamten Energieverbrauchs entfallen. Vor allem in Bestandsbauten wird zu viel Energie ungenutzt an die Umwelt abgegeben, was auch den neuen Fokus der angepassten Förderrichtlinien begründet. Ziel ist es, dass möglichst viele Eigenheimbesitzer nun von der Förderung profitieren können.

Energetische Maßnahmen und der Umstieg auf erneuerbare Energien sollen hier Abhilfe schaffen und werden gefördert. Daher belohnt der Staat den Umstieg auf effiziente Heiztechnologie als einen Baustein, um die Klimaziele zu erreichen.

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Wer kann Heizungsförderung beantragen?

  • Alle Gebäudetypen und Gebäudegrößen können gefördert werden, also auch Gewerbeeinheiten und Gebäude mit mehr als zwei Einheiten. Bei den Eigentümern spielt es keine Rolle, ob Privatperson, Vereine, Unternehmen oder Wohnungseigentümergemeinschaft.

Welche Voraussetzungen müssen 2023 für den BEG-Zuschuss erfüllt sein?

  • Bereits seit 2021 gilt der verpflichtende Einbau eines Wärmemengenzählers zur Effizienzmessung. Außerdem muss ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B. durchgeführt werden, um die Heizungsförderung in Anspruch zu nehmen.

Heizungsförderung: Was wird genau gefördert?

  • Förderfähig ist die gesamte Heizungsmodernisierung. Das beinhaltet neben den Anschaffungskosten für die neue Heizung auch die Installation und Maßnahmen, die im direkten Zusammenhand mit der Installation und der Inbetriebnahme der Heizung stehen.
  • Dazu gehört beispielsweise auch die Entsorgung des Öltanks, die Schornsteinsanierung sowie Kosten für Anschaffung und Installation eines Pufferspeichers. Das BAFA hat hierzu ein Merkblatt zusammengestellt*.

Was wird nicht gefördert?

  • Es werden keine Heizungen gefördert, die Öl oder Gas als Brennstoff nutzen. Kombinieren Sie eine Öl- oder Gasheizung mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger, kann lediglich dieser anteilig gefördert werden.

Wann muss ich den Antrag einreichen?

  • Der Antrag auf den Zuschuss muss vor Vorhabenbeginn bei der BAFA erfolgen. Das heißt, bevor Sie Ihrem Heizungsbauer die Auftragsbestätigung geben. Maßgeblich ist dabei, wann der Antrag bei der BAFA eingeht.

Wann bekomme ich die Förderung ausgezahlt?

  • Den Förderzuschuss erhalten Sie nach der Installation komplett ausgezahlt.

Kann ich den geförderten Heizungswechsel zusätzlich als Handwerkerleistung steuerlich absetzen?

  • Geförderte Handwerkerleistungen können nicht von der Steuer abgesetzt werden, da dies einer doppelten Förderung ein und derselben Leistung entsprechen würde.

Werden Maßnahmen wie ein hydraulischer Abgleich gefördert?

  • Ja, das BAFA fördert auch Heizungsoptimierungen, wie den Pumpentausch oder einen hydraulischen Abgleich mit 20 Prozent. Mit diesen Maßnahmen können Sie ohne großen Aufwand Ihre Heizkosten spürbar senken.

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.