Photovoltaikanlagen versorgen Hausbesitzer mit Strom aus Sonnenkraft. Wenn die PV-Anlage mehr Strom produziert als der Haushalt benötigt, wird dieser ins öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet. Da jedoch selbst mit einem Batteriespeicher der Bedarf nicht immer ganz gedeckt werden kann, muss an manchen Tagen zusätzlich Strom von einem öffentlichen Anbieter gekauft werden. Um eine korrekte Abrechnung der Einspeisevergütung und des dazugekauften Stroms zu gewährleisten, muss ein bestimmtes Zählersystem eingerichtet werden. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um den Zweirichtungszähler.

Wann müssen Hausbesitzer einen Stromzähler in PV-Anlagen einbauen?

Hausbesitzer, die ihren überschüssigen, mit Photovoltaik erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen, müssen einen sogenannten „Einspeisezähler“ montieren. Nur mithilfe dieses exakten Messgeräts lässt sich die Einspeisevergütung berechnen und abrufen.

Da der Strombedarf nicht immer komplett abgedeckt werden kann, ist jeder Haushalt über einen „Bezugszähler“ an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Dieses Zählersystem misst, wie viel Strom Hausbesitzer beim Netzbetreiber einkaufen.

Normalerweise wurden Photovoltaikanlagen auch mit einem „Ertragszähler“ ausgestattet, der die gesamte Stromleistung des Systems misst. Seit dem 1. Januar 2023 wurde jedoch die Besteuerung der sogenannten „Selbstentnahme“ abgeschafft. Dementsprechend ist diese Zählvorrichtung nicht mehr zwingend notwendig.

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So funktioniert ein Zweirichtungszähler

Der Zweirichtungszähler, auch Zwei-Wege-Zähler genannt, übernimmt gleich zwei Funktionen bei der Messung der Strommenge. Zum einen arbeitet er als Einspeisezähler und zum anderen als Bezugszähler. Zweirichtungszähler werden somit verwendet, um den vom Netzbetreiber bezogenen und den in das Stromnetz eingespeisten Strom zu ermitteln.

In Zukunft soll der Zweirichtungszähler vom sogenannten „Smart Meter“ abgelöst werden. Diese digitalen Messgeräte kommen in intelligenten Stromnetzen zum Einsatz und messen die durchlaufenden Strommengen in Echtzeit. Diese Daten senden sie an die jeweiligen Netzbetreiber.

Die Umstellung auf „Smart Meter“ begann bereits 2020. Bis 2032 ist geplant, dass alle alten Stromzähler nach und nach ausgetauscht werden. Für Haushalte mit einem Stromverbrauch von über 6.000 kWh wird die intelligente Zählereinrichtung sogar verpflichtend. Voraussichtlich wird die Pflicht auch Betreiber einer PV-Anlage mit einer Leistung von mehr als 7 kWp und Haushalte mit anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie eine Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung betreffen.

Was kostet ein Zweirichtungszähler?

Zweirichtungszähler werden von den Netzbetreibern an die Betreiber von PV-Anlagen vermietet. Jährlich werden dafür Gebühren in Höhe von ca. 40 Euro fällig. Hausbesitzer, die ihren Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen wollen, sind auf die Geräte angewiesen und müssen diese auch mieten. Dafür übernimmt der Netzbetreiber aber die Wartung und die regelmäßige Eichung der Zweirichtungszähler.

Wo liegen die Vor- und Nachteile der Zweiwegezähler?

Wer einen Zweirichtungszähler einsetzt, benötigt weniger Platz im Zählerschrank, da ein Gerät zwei ersetzt. Außerdem muss der Zweirichtungszähler nicht zwingend im Zählerschrank montiert werden, wodurch Eigenheimbesitzer flexibler bei der Installation sind.

Ein weiterer Vorteil für Hausbesitzer: Es entstehen keine hohen Investitionskosten, wenn sie einen Zweirichtungszähler einbauen lassen, denn über die Jahresgebühr sind alle Kosten, inklusive Wartung und Eichung, durch den Netzbetreiber abgedeckt. Das Ablesen der Zählerstände erfolgt in der Regel per Fernabfrage. Somit bietet die Miete des Geräts auch einen höheren Nutzungskomfort.

Nachteilig sind Zweirichtungszähler, weil diese beim Wechsel des Stromanbieters ebenfalls getauscht werden müssen. Somit haben Hausbesitzer keine freie Wahl, welchen Zähler sie verwenden und ob sie selbst ein solches Messgerät kaufen und installieren lassen. Zudem ist eine langjährige Miete oft teurer, als wenn das Gerät selbst erworben wird.

Fazit: Zweirichtungszähler als Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung der Einspeisevergütung

Wer nicht nur seinen überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeist, sondern auch Strom von einem öffentlichen Anbieter bezieht, ist mit einem Zweirichtungszähler gut beraten. Auch wenn der Mietpreis höher ist, als der eigentliche Kaufpreis, bietet er viele Vorteile. Der eingespeiste Strom und der bezogene Strom können einfach korrekt erfasst werden und die Ablesung der Zählerstände ist per Fernabfrage möglich. Zudem ersetzt der Zweirichtungszähler zwei Geräte in einem, wodurch weniger Platz notwendig ist.

Mit Photovoltaik und Wärmepumpe Heizkosten sparen

Betreiber einer privaten PV-Anlage auf dem Dach verbrauchen am besten so viel eigenen Strom wie möglich. Daher lohnt sich vor allem die Kombination von PV mit einer Wärmepumpe. So wird der selbst produzierte Solarstrom direkt an Ort und Stelle zum Heizen verwendet. Dadurch machen nicht nur Ihren Haushalt klimaneutral, sondern können auch enorm Heizkosten sparen.

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Luisa, Expertin für Photovoltaik Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.