Auch 2023 haben Hausbesitzer die Möglichkeit, von staatlicher Heizungsförderung zu profitieren und bei der Heizungssanierung oder beim Heizungstausch zu sparen. Wir zeigen Ihnen, welche Fördersätze gelten und worauf es beim Beantragen der Förderung ankommt. Zudem können Sie mit unserem Förderrechner die mögliche Förderung für Ihren Heizungswechsel berechnen.

Um die Anschaffungskosten für das neue Heizsystem zu senken, können Hauseigentümer auf verschiedene öffentliche Fördermittel zurückgreifen. Geregelt wird die Heizungsförderung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die die verschiedenen Fördertöpfe aus BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bündelt. Da der Antrag zur Heizungsförderung direkt beim BAFA oder der KfW gestellt werden muss, sind die BEG-Förderprogramme in drei zentrale Bereiche aufgeteilt:

  • BEG EM (BAFA): Zuschüsse für Einzelmaßnahmen im Bestand an Wohn- oder Nichtwohngebäude.

Dazu zählt der Austausch der alten Heizung gegen eine neue Wärmepumpe, Solaranlage, Biomasseheizung oder Brennstoffzellenheizung. Auch für die Heizungsoptimierung oder bei einem Heizungsdefekt kann das Förderprogramm genutzt werden.

  • BEG WG/ BEG NWG (KfW): Kredite und Zuschüsse für Neubau oder Komplettsanierung von Wohngebäuden/ Nichtwohngebäuden

Aktuell besteht die Neubauförderung überwiegend aus zinsverbilligten Krediten. Für die Sanierung zum Effizienzhaus können neben Krediten inkl. Tilgungszuschuss in einigen Kommunen auch Zuschüsse beantragt werden.

BEG Förderung: So ist die Förderung aufgebaut
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Seit Anpassung der Heizungsförderung im Sommer 2022 liegt der Fokus auf dem Gebäudebestand. Laut BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) können die geringeren zur Verfügung stehenden Mittel dort am sinnvollsten eingesetzt werden. Weiterhin soll mit der Abkehr von Gas der Klimaschutz weiter gestärkt werden. Infolgedessen ergaben sich bei Beantragung der Heizungsförderung folgende Änderungen:

  • Basisfördersatz für Wärmepumpe, Solarthermie und Biomasse wurde reduziert
  • Förderung für Gashybridheizung + Gasheizungen “Reneawble Ready” entfiel
  • Bonus für individuellen Sanierungsfahrplan entfiel
  • Neuer Austausch-Bonus für Gasheizungen (mind. 20 Jahre alt und funktionsfähig)
  • Förderung Wärmepumpe: Neuer Wärmepumpen-Bonus für Sole- und Wasserwärmepumpen

In einem zweiten Reformschritt traten am 1. Januar 2023 weitere Neuerungen zur Heizungsförderung in Kraft:

  • Neuer Bonus für Wärmepumpen, die mit natürlichem Kältemittel betrieben werden (nicht mit Energiequellen-Bonus kumulierbar)
  • Überführung der Brennstoffzellen-Förderung von KfW in BAFA. Weiterhin gefördert werden nur noch Anlagen, die mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden
  • Biomasseheizung nur noch förderfähig bei Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie

Aktuelle Fördersätze:

Einzelmaßnahmen Zuschuss Heizungstausch-Bonus (Gas oder Öl) Wärmepumpen-Bonus (Energiequelle)* Wärmepumpen-Bonus (natürliches Kältemittel)* Max. Fördersatz
Sole-Wasser-Wärmepumpe 25% 10 % 5 % 5 % 40 %
Wasser-Wasser-Wärmepumpe 25 % 10 % 5 % 5 % 40 %
Luft-Wasser-Wärmepumpe 25 % 10 % 5 % 40 %
Solarthermie 25 % 10%** 35 %
Brennstoffzellenheizung*** 25 % 10 % 35 %
Biomasseheizung**** 10 % 10 % 20 %
EE-Hybrid 25 % 10 % 5 % 40 %

* Wärmepumpen-Boni für Energiequelle & natürliches Kältemittel nicht kumulierbar
** Austausch-Bonus bei Solarthermie wird nur gewährt, wenn neue Heizung ohne Öl oder Gas betrieben wird
*** Gilt nur für Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden
**** Biomasse nur noch förderfähig, wenn Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie

Video: Heizungsförderung 2023: So hoch sind die Zuschüsse jetzt

Video: Heizungsförderung 2023: So hoch sind die Zuschüsse jetzt

Alle reden über die geplanten gesetzlichen Regelungen für den Einbau oder Austausch von Heizungsanlagen ab 2024. Im Fokus steht auch die Frage: Welche Förderung für die neue Heizung gibt es? Wir zeigen, wie hoch die aktuelle Förderung ist und welche Voraussetzungen gelten.

Beispiel zur Anpassung der Heizungsförderung

In folgendem Beispiel veranschaulichen wir Ihnen die Anpassung der Heizungsförderung:

Sie entscheiden sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Installation für 35.000 Euro und tauschen diese gegen Ihre 21 Jahre alte Gasheizung aus.

Ergebnis: Die Förderung würde vor und nach der Anpassung 35 Prozent betragen. Die Investitionskosten verringern sich in beiden Fällen um 12.250 Euro auf insgesamt 22.750 Euro.

Erläuterung: Zwar wurde der Basisfördersatz für Wärmepumpenheizungen 2022 von 35 auf 25 Prozent reduziert, jedoch kommt Ihnen nun der Austausch-Bonus für Gasheizungen zugute. Da der Energiequellen-Bonus nicht für Luftwärmepumpen gilt, kann dieser nicht angerechnet werden. Je nach Wärmepumpe können noch weitere 5 Prozent Bonus für die Verwendung eines natürlichen Kältemittels hinzukommen, in der Beispielrechnung ist dieser nicht enthalten.

Fazit: Wie das Beispiel deutlich macht, ist die Anpassung zur Heizungsförderung nicht zwingend nachteilig. Viel mehr kommt es auf die individuellen Gegebenheiten an, unter denen der Heizungstausch stattfindet.

Förderfähige Kosten

Die förderfähigen Kosten sind auf maximal 60.000 Euro pro Antrag pro Jahr begrenzt. Sie schließen ein:

  • Anschaffungskosten für den Wärmeerzeuger
  • Kosten für Montage und Inbetriebnahme
  • Kosten für sogenannte „Umfeldmaßnahmen“, z. B. Vorbereitungsarbeiten für die Sonde der Wärmepumpe

Fördermöglichkeiten für Heizungsoptimierung 2023

Heizungsförderung ist auch 2023 für die Heizungsoptimierung möglich. Über das Programm BEG EM sind bis 20 Prozent Zuschuss für Optimierungsmaßnahmen möglich. Die Förderung ist aber nur erhältlich, wenn zwei Maßnahmen miteinander kombiniert werden, z. B. ein hydraulischer Abgleich mit einer Einstellung der Heizkurve.

Die Optimierung einer Öl- oder Gasheizung wird seit 2023 nur noch gefördert, wenn diese nicht älter als 20 Jahre ist.

Gefördert werden außerdem: Austausch von Heizungspumpen, Dämmung von Rohren oder Einbau von Flächenheizungen.

Förderung bei defekter Heizung

Muss Ihr Heizsystem aufgrund eines Defekts ausgetauscht werden, können Sie seit 2023 die Mietkosten für eine Heizung, die als Übergangslösung genutzt wird, förderlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass innerhalb eines Jahres nach Antragsstellung eine förderfähige Heizung eingebaut wird oder ein förderfähiger Netzanschluss erfolgt.

Hausbesitzer können Heizungsförderung beim BAFA beantragen, wenn sie ihr bestehendes Heizungssystem optimieren oder gegen ein neues austauschen wollen.

Sie können in folgenden Fällen Heizungsförderung beantragen:

  • Einbau einer neuen Wärmepumpe

Die Wärmepumpe muss für die Raumheizung genutzt oder als kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung eingesetzt werden. Förderfähig ist sie auch, wenn Wärme für ein Wärmenetz bereitstellt wird.

Die Wärmepumpe muss zudem in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA aufgeführt werden und eine errechnete Jahresarbeitszahl von 2,7 aufweisen.

  • Installation von Solarthermie

Eine Solarthermieanlage können Sie staatlich fördern lassen, wennie Anlage für die Warmwasserbereitung und/oder die Raumheizung eingesetzt wird. Sie wird zur solaren Kälteerzeugung genutzt oder die Wärme/Kälte wird in ein Netz eingespeist. Die Solaranlage muss außerdem auf der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA stehen.

  • Einbau einer Brennstoffzellenheizung

Die bisherige Förderung für die Brennstoffzellenheizung war im KfW-Programm 433 geregelt. Diese ist zu Ende 2022 ausgelaufen, seit Januar 2023 läuft die Förderung auch über das BAFA. Die Basisförderung beträgt 25 Prozent und kann mit dem Heizungstauschbonus auf maximal 35 Prozent erhöht werden. Neu ist auch, dass nur noch Brennstoffzellenheizungen gefördert werden, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

  • Umstellung auf EE-Hybridheizung

Wenn Sie für Ihre Heizungsanlage zwei erneuerbare Energien (EE) miteinander kombinieren, können Sie dafür Heizungsförderung beantragen.

Voraussetzungen: Die Geräte werden in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA aufgeführt.

  • Installation von Biomasseheizungen

Biomasseheizungen müssen mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe kombiniert werden, um gefördert zu werden. Weiterhin darf der zulässige Feinstaubausstoß maximal 2,5mg/m^3 betragen. Dazu sind die Anforderung des jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrades (ETAs) für Biomasseheizungen ab 2023 auf 81 Prozent gestiegen. Gefördert werden wasserführende Pelletöfen, Kombikessel für Pellets und Hackschnitzel/Scheitholz oder emissionsarme Holzvergaser. Auch diese Heizsysteme müssen auf der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA stehen. Die Heizungsanlagen müssen eine Nennwärmeleistung von mindestens fünf Kilowatt aufweisen, die für Heizwärme genutzt werden.

Förderrechner: In 2 Minuten Förderung Heizung berechnen.
  • Neubau

Wird ein Neubau errichtet, kann die Heizungsförderung nicht als Einzelmaßnahme, sondern nur im Ganzen als Effizienzhaus über die KfW gefördert werden. Allerdings wurde die Neubauförderung mit Anpassung der Förderrichtlinien im Sommer 2022 zum großen Teil auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. Die Tilgungszuschüsse im Neubau wurden damit auf 5 Prozent gesenkt und der maximale Kreditbetrag für ein Effizienz­haus 40 NH wurde auf 120.000 Euro pro Wohneinheit reduziert. Bei 5 Prozent Tilgungszuschuss ergeben sich daraus maximal 6.000 Euro Zuschuss.

Wichtig: Die Kredit­förderung der Einzel­maßnahmen wurde 2022 eingestellt. Förderanträge für die Sanierung von Wohngebäuden können aktuell nicht mehr gestellt werden. Umfassende Änderungen zur Neubauförderung soll es erst im März 2023 geben und in das neue BEG-Programm “Klimafreundlicher Neubau“ (BEG Neubau) überführt werden.

  • Sanierungen

Wenn Sie Ihr bereits bestehendes Gebäude zum Effizienzhaus sanieren möchten, können Sie ebenfalls KfW-Förderung im Rahmen des BEG beantragen. Die energetische Sanierung zum Effizienzhaus beinhaltet ebenfalls den Umstieg auf ein neues Heizsystem wie die Wärmepumpe. Die Heizungsförderung beinhaltet Förderkredite mit fünf bis 25 Prozent Tilgungszuschuss sowie in einigen Kommunen staatliche Zuschüsse. Weitere Boni gibt es für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude (Worst Perfomance Buildings) sowie serielle Sanierungen.

Voraussetzung für die Förderung einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung ist, dass das Gebäude nach den Sanierungsarbeiten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt wird – bis 2022 lag der Mindestsatz bei 55 Prozent.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Bestandsgebäude: mind. 5 Jahre alt
  • Antragsteller: alle Investoren, wie bspw. private Eigentümer, Mieter, Gewerbe, Vereine
  • Antragstellung durch Eigentümer der Heizung oder Bevollmächtigten
  • Förderantrag muss vor Vertragsbestätigung zur Installation beantragt sein
  • Rohrleitungen des Heizsystems müssen ausreichend gedämmt sein
  • Raumweise Heizlastberechnung muss durchgeführt werden
  • Bewilligungszeitraum 24 Monate ab Förderzusage
  • Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach §35 EStG ist ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen.

Sonstige Voraussetzungen:

  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B + Funktionskontrollgerät bzw. Wärmemengenzähler
  • Wärmepumpe / Kollektor ist auf BAFA-Positivliste vermerkt
  • Bei Wärmepumpen: Verbrauchs- & Effizienzanzeige entweder durch separate Strom- und Wärmemengenzähler oder integrierte Mess- und Auswertungsfunktion
  • Konnektivierung der Wärmepumpe (insofern Internetanschluss vorhanden)

Was gilt, falls die alte Technologie Fernwärme ist?

  • Relevant für die Förderung ist, dass sich die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert
  • Daher müssen dem Energieberater Informationen zum Energiemix vorgelegt werden
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BAFA-Förderung beantragen (Heizungstausch und Optimierung)

Um Zuschüsse für das Programm BEG EM zu erhalten, stellen Sie Ihren Antrag auf Heizungsförderung beim BAFA. Folgende Schritte sind für die Beantragung der BAFA-Förderung notwendig:

  • Planung: Planen Sie Ihre Maßnahmen mit einem Fachbetrieb und lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben.
  • Förderantrag: Stellen Sie den Förderantrag beim BAFA unter Angabe der voraussichtlichen Kosten
  • Zuwendungsbescheid: BAFA prüft den Förderantrag und stellt den Zuwendungsbescheid (= Förderzusage)
  • Maßnahmenbeginn: Zustandekommen des Leistungsvertrags
  • Durchführung Maßnahme: Die Maßnahme wird durchgeführt
  • Rechnung: Sie begleichen die Rechnung vollständig
  • Verwendungsnachweis: Sie sammeln alle Nachweisdokumente und reichen den Verwendungsnachweis beim BAFA ein
  • Auszahlung: BAFA überweist Ihnen die Fördersumme
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Fördermittelservice von thermondo nutzen

Um Sie bei der Antragsstellung zur Heizungsförderung zu unterstützen, bietet thermondo einen Fördermittelservice an. Unsere Experten können so das Maximum an Förderung für Sie herausholen und prüfen die Einhaltung aller Fördervoraussetzungen.

Ablauf thermondo Fördermittelservice:

  • Vollmacht: Sie erteilen thermondo eine Vollmacht zur Beantragung der Heizungsförderung
  • Förderantrag: Wir schicken diese an ext. Energieberater, der den Förderantrag beim BAFA/KfW stellt
  • Zuwendungsbescheid: BAFA übermittelt Empfangsbestätigung und im Nachgang den Zuwendungsbescheid
  • Maßnahmenbeginn: Wir übersenden Ihnen eine Auftragsbestätigung
  • Durchführung Maßnahme: thermondo installiert Ihre Heizungsanlage und führt einen hydraulischen Abgleich durch
  • Rechnung: Sie begleichen die Rechnung vollständig
  • Verwendungsnachweis: ext. Energieberater prüft Rechnung + Nachweisdokumente und vermerkt das Zahlungsdatum → Verwendungsnachweis wird eingereicht
  • Auszahlung: BAFA überweist Ihnen die Fördersumme

Ausnahme: Beim Heizungscontracting ist die Fördersumme bereits in monatlicher Rate integriert, sodass keine gesonderte Auszahlung erfolgt.

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Heizung mieten inkl. Förderung

Entscheiden Sie sich für ein Heizsystem zur Miete mit thermondo, kommen Sie von Anfang an in den Genuss einer Rate, bei der die Förderung bereits eingepreist ist.

Ihre Vorteile:

  • Sie als Kunde müssen sich um nichts kümmern: Die komplette Antragstellung und das Risiko des Wegfalls der Förderung liegt komplett bei uns
  • Fördergarantie: Sie zahlen von Anfang an die geringere monatliche Rate – unabhängig davon, ob die Förderung bereits ausgezahlt wurde, oder nicht
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Wer Heizungsförderung beantragen möchte, kann sich nach wie vor auf attraktive Zuschüsse der BEG freuen. Zwar sind die Fördersätze gesunken, jedoch erhält man nun einen Bonus für den Austausch der alten Gasheizung sowie verschiedene Wärmepumpen-Boni. Dadurch bleibt die Wärmepumpe auch weiterhin die attraktivste Lösung für viele Eigenheimbesitzer.

Mit thermondo haben Sie den kompetenten Partner für Ihren Heizungswechsel gefunden. Wir planen und koordinieren alle Arbeiten, übernehmen die Kommunikation mit Energieanbieter und Schornsteinfeger und unterstützen Sie beim Beantragen von Heizungsförderung, sodass Sie das Maximum an Heizungsförderung erhalten. Nutzen Sie jetzt unseren Heizungsplaner und finden Sie das passende Heizsystem mit der besten Heizungsförderung für Ihr Zuhause.

Modernisieren Sie Ihre Heizung mit thermondo, kümmern wir uns um Ihre Förderung. So müssen Sie sich um nichts kümmern, denn Installation und Förderservice übernehmen wir!

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.