Das Wichtigste zu Heizungsförderung richtig beantragen in Kürze:

  • Ablauf der Antragstellung: Der Förderantrag muss vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten und nach Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags online über das Portal „Meine KfW“ gestellt werden.
  • Maximale Heizungsförderung: Private Hauseigentümer können 2026 für den Einbau einer neuen Wärmepumpe eine staatliche Förderung von bis zu 80 % erhalten.
  • Zusammensetzung der Zuschüsse: Die Gesamtförderung kombiniert eine Grundförderung von 30 %, einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 % und einen Einkommens-Bonus von bis zu 40 %.
  • Förderfähige Kosten: Die maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch im Bestand sind auf 28.000 € gedeckelt.

Wie kann ich Heizungsförderung beantragen?

Um eine „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (KfW 458) zu beantragen, müssen Sie zuerst ein Angebot von einem Fachbetrieb einholen und einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen, der eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält.

Anschließend registrieren Sie sich im „Meine KfW“-Portal. Dort können Sie den Antrag auf die Zuschussförderung stellen.

Wichtig: Erst nach Erhalt der Zusage darf mit den Baumaßnahmen begonnen werden.

Welche Förderprogramme kann ich nutzen?

Die staatliche Förderung der Heizung ist in vier zentrale Bereiche aufgeteilt und unterscheidet sich vor allem hinsichtlich Bestands- und Neubaumaßnahmen.

Die BEG EM betrifft die KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Dazu zählt der Austausch der alten Heizung gegen eine neue Wärmepumpe, Solaranlage, Biomasseheizung oder Brennstoffzellenheizung. Auch für die Heizungsoptimierung oder bei einem Heizungsdefekt kann das Förderprogramm genutzt werden.

Die Neubauförderung besteht überwiegend aus zinsverbilligten Krediten. Für die Sanierung zum Effizienzhaus können neben Krediten inkl. Tilgungszuschuss in einigen Kommunen auch Zuschüsse beantragt werden.

KfW-Heizungsförderung beantragen im Detail

Um Zuschüsse aus der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) für das Programm BEG EM zu erhalten, können Sie Ihren Antrag auf Heizungsförderung im Onlineportal der KfW einreichen.

Über den Link "Meine KfW" gelangen Sie zur Anmeldeseite. Dort können Sie sich zunächst registrieren. Im Anschluss folgen Sie den Schritten der Antragstellung.

Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:

  • Die 15-stellige BzA-ID erhalten Sie vom Fachbetrieb, bei dem Sie Ihre Wärmepumpe gekauft haben oder von Ihrem Energieberater.
  • Den Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag der Wärmepumpe (als PDF-Dokument, max. 10 MB)
  • Bei Nutzung des Einkommens-Bonus: Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung

Wichtig zu beachten ist: Bevor Sie einen Antrag stellen können, müssen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Heizungsfirma abschließen. Dort muss das voraussichtliche Datum für den Einbau der neuen Heizung vermerkt sein. Das bedeutet, dass der Vertrag erst gültig wird oder die Arbeiten erst beginnen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben. Vor der Antragstellung dürfen keine Bauarbeiten durchgeführt oder Zahlungen geleistet werden.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung

Die Förderung für eine Wärmepumpe kann derzeit ausschließlich durch den Heizungskäufer beantragt werden. Die Ausstellung einer Vollmacht, für bspw. das beauftragte Heizungsunternehmen, ist aktuell nicht mehr möglich. Wir unterstützen Sie mit unserem Fördermittelservice aber gerne. Zudem haben wir ein ausführliches Anleitungsvideo für Sie erstellt, um Ihnen die Beantragung der Heizungsförderung zu erleichtern:

Heizungsförderung beantragen: So einfach geht's

Heizungsförderung beantragen: So einfach geht's

Wir gehen den Förderantrag in unserem Video gemeinsam mit Ihnen durch und erläutern, welche Unterlagen Sie für die Antragsstellung benötigen.

Hinweis: Das Video zeigt die Antragstellung vor Inkrafttreten der neuen Förderbedingungen am 21.07.2026. Die Darstellung des Online-Portals kann dementsprechend abweichen.

Wer kann eine Heizungsförderung beantragen

Für die Heizungsförderung können alle Eigentümer einen Förderantrag stellen. Dazu zählen bspw.:

  • Eigentümer von selbst­genutzten Ein­familien­häusern
  • Eigentümer von bestehenden Mehr­familien­häusern
  • Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) mit Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum
  • Eigentümer von vermieteten oder nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften (WEG) mit Maß­nahmen am Sondereigentum
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Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

Eigentümer, die eine neue förderfähige Heizung kaufen, können bis zu 80 % Förderung erhalten. Die förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 €. Dementsprechend liegt der maximal mögliche Förderzuschuss bei 22.400 €.

Neue Förderung Heizung ab 2026

Aktuelle Fördersätze:

  • 30 % Grundförderung beim Umstieg auf förderfähige Heizsysteme

  • 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus* für selbstnutzende Eigentümer beim Umstieg auf EE-Heizungen, reduziert sich alle 6 Monate um 4 %

  • 10–40 % Einkommens-Bonus für selbstnutzende Eigentümer je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (zvE) pro Jahr

    1. Stufe: bis 30.000 € zvE 40 %
    2. Stufe: bis 40.000 € zvE 30 %
    3. Stufe: bis 50.000 € zvE 10 %

    Gut zu wissen: Lebt ein minderjähriges Kind in Ihrem Haushalt, können Sie von dem sogenannten Familienzuschlag profitieren. Dadurch erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

* bei Austausch von Öl-, Gasetagen-, Kohle- und Nachtspeicheröfen oder bei Austausch von 20 Jahre alten Gas- und Biomasseheizungen

Die Grundförderung kann mit den Förderboni kombiniert werden. Für Eigentümer, die sich für Stufe 1 des Einkommens-Bonus qualifizieren, liegt die Förderobergrenze bei 80 %. Erhalten Sie Stufe 2, ist die Förderung bei 70 % gedeckelt.

Hinweis: „Bitte machen Sie unbedingt wahrheitsgemäße Angaben, wie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid vermerkt. Die KfW wird Ihre Daten bei Ihrem Finanzamt prüfen lassen“, merkt Dominique Vandamme im thermondo-Video zum Einkommens-Bonus an.

Selbstnutzende Hauseigentümer können einen zusätzlichen Ergänzungskredit bei der KfW beantragen. Förderberechtigt sind Antragsteller, die über ein jährliches Haushaltseinkommen unter 90.000 € brutto verfügen.

Die Kreditsumme liegt hier bei maximal 120.000 € pro Wohneinheit sowie einer Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 %.

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Förderfähige Kosten

Die förderfähigen Ausgaben sind auf maximal 28.000 € begrenzt. Am 1. Februar 2027 setzt die halbjährliche Degression ein und die Kosten sinken zu jedem 1. Februar und 1. August um 750 €.

Die förderfähigen Kosten schließen ein:

  • Anschaffungskosten für den Wärmeerzeuger
  • Kosten für Montage und Inbetriebnahme
  • Kosten für sogenannte „Umfeldmaßnahmen“, z. B. Vorbereitungsarbeiten für die Sonde der Wärmepumpe

Beispiel zur Heizungsförderung

In folgendem Beispiel veranschaulichen wir Ihnen die Heizungsförderung:

Sie entscheiden sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Installation für 32.000 € und tauschen Ihre 21 Jahre alte Gasheizung aus. Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen beträgt mehr als 60.000 € im Jahr.

Erläuterung: Die Grundförderung für Wärmepumpenheizungen liegt 2026 bei 30 %, zusätzlich kommt Ihnen der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 % für den frühzeitigen Austausch der Gasheizung zugute.

Den Einkommens-Bonus erhalten Sie nicht, da Ihr jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen mehr als 60.000 € beträgt.

Ergebnis: Die Förderung beträgt 46 % der förderfähigen Ausgaben (28.000 €) und Sie erhalten 12.880 € Zuschuss. Die Investitionskosten verringern sich entsprechend auf insgesamt 19.120 €.

Gut zu wissen: Eine Umfrage von thermondo im Januar 2026 hat gezeigt, dass die Heizungsförderung ein wichtiger Hebel für den Wechsel auf ein effizientes und modernes Heizsystem wie die Wärmepumpe ist. 71,5 % der Befragten gaben an, dass es wahrscheinlich ist, dass ihre Entscheidung von der Förderung beeinflusst wird. Nur 28,5 % zeigen sich von den Zuschüssen unbeeindruckt.

Aktuelle Förderung schnell selbst berechnen

Mit unserem Förderrechner können Sie selbst herausfinden, wie viel Förderung für Sie und Ihren Heizungswechsel möglich ist:

Für welche Heizung kann ich Heizungsförderung beantragen?

Hausbesitzer können Heizungsförderung bei der KfW beantragen, wenn sie ihr bestehendes Heizungssystem optimieren oder gegen ein erneuerbares Heizsystem austauschen wollen.

Sie können in folgenden Fällen Heizungsförderung beantragen:

  • Einbau einer neuen Wärmepumpe

Die Wärmepumpe muss für die Raumheizung genutzt oder als kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung eingesetzt werden. Die Wärmepumpe muss so ausgelegt werden, dass eine errechnete Jahresarbeitszahl von 3,0 erreicht wird.

  • Installation von Solarthermie

Eine Solarthermieanlage können Sie staatlich fördern lassen, wenn die Anlage für die Warmwasserbereitung und/oder die Raumheizung eingesetzt wird. Die Solaranlage muss außerdem in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA stehen.

  • Einbau einer Brennstoffzellenheizung

Die Brennstoffzellen-Heizsysteme dürfen ausschließlich mit grünem oder blauem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden. Ausgaben für die Herstellung des Wasserstoffes sind nicht förderfähig. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Brennstoffzelle muss der Gesamtwirkungsgrad η ≥ 0,82 und der elektrische Wirkungsgrad ηel ≥ 0,32 betragen.

  • Umstellung auf EE-Hybridheizung

Wenn Sie für Ihre Heizungsanlage zwei erneuerbare Energien (EE) miteinander kombinieren, können Sie dafür Heizungsförderung beantragen.

Voraussetzungen: Die Geräte werden in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA aufgeführt.

  • Installation von Biomasseheizungen

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit Biomasseanlagen für die thermische Nutzung ab mindestens 5 kW Nennwärmeleistung.

  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Der Anschluss an ein Wärmenetz wird nur für die notwendigen Maßnahmen und Komponenten auf dem Grundstück des anzuschließenden Gebäudes gewährt. Die Umsetzung von Maßnahmen außerhalb des Grundstücks wie bspw. die Leitung vom Verteilnetz außerhalb des Grundstücks bis zur Grundstücksgrenze ist nicht förderfähig.

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Wie hoch ist die Neubau-Förderung 2026?

Wer einen Neubau errichten möchten, kann über das BEG-Programm "BEG KFN" Fördermittel beantragen. Die Förderung richtet sich an klimafreundliche Neubauten und besteht vor allem aus zinsverbilligten Krediten.

Heizungsförderung im Neubau

Wer einen Neubau errichtet und die Heizungsförderung in Anspruch nehmen möchte, kann diese ausschließlich im Ganzen und als klimafreundliche Neubaumaßnahme im Rahmen des Programms BEG KFN (Wohngebäude + Nichtwohngebäude) stellen.

Eine Heizungsförderung als Einzelmaßnahme, wie es in Bestandsbauten möglich ist, gibt es im Neubau nicht. Administriert werden die Anträge durch das BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen).

FAQ zu Heizungsförderung beantragen

Wie hoch ist die staatliche Heizungsförderung für eine neue Wärmepumpe im Jahr 2026?

Die staatliche Heizungsförderung für eine neue Wärmepumpe beträgt im Jahr 2026 maximal 80 % der förderfähigen Kosten.

Dieser Höchstsatz setzt sich aus einer Grundförderung von 30 %, einem Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 % und einem einkommensabhängigen Bonus von bis zu 40 % zusammen. Die Förderung ist bei max. 80 % gedeckelt.

Die förderfähigen Gesamtkosten für den Heizungswechsel im Bestand betragen maximal 28.000 €. Ein zusätzlicher Ergänzungskredit der KfW kann bis zu einer Kreditsumme von 120.000 € beantragt werden.

Wie beantrage ich die KfW-Heizungsförderung für ein bestehendes Wohngebäude?

Sie beantragen die Förderung online über das Portal „Meine KfW“, nachdem Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen haben. Der Vertrag muss zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten.

Für den Antrag benötigen Sie eine 15-stellige Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) von Ihrem Fachbetrieb sowie den Vertrag als PDF-Dokument. Erst nach Erhalt der offiziellen Förderzusage darf mit den Arbeiten vor Ort begonnen werden.

Welche technischen Voraussetzungen muss eine Wärmepumpe für den Erhalt der Heizungsförderung erfüllen?

Die Wärmepumpe muss so ausgelegt werden, dass sie rechnerisch eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,0 aufweist und zur Raumheizung eingesetzt wird. Sie kann auch für eine kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung genutzt werden.

Der Antragsteller muss dem Antrag eine gültige 15-stellige BzA-ID beifügen, die vom Fachbetrieb oder einem Energieberater ausgestellt wird. Eine Beantragung über eine Bevollmächtigung des Heizungsunternehmens ist aktuell nicht möglich.

Wie bekomme ich die Förderung ausgezahlt?

Nachdem Ihre Wärmepumpe installiert und bezahlt wurde, erhalten Sie vom Fachbetrieb eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Mit dieser und den im Zusageschreiben der KfW benannten Nachweisdokumenten führen Sie die Nachweisführung im Kundenportal der KfW durch.

Im Anschluss prüft die KfW Ihre Unterlagen und überweist den Zuschuss auf Ihr Bankkonto. Die Zahlung erfolgt in der Regel im darauffolgenden Monat.

Hinweis: Haben Sie eine Förderung mit Einkommens-Bonus nach dem 21.07.2026 beantragt, ist die Nachweisführung voraussichtlich erst ab Januar 2027 möglich.

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Luisa: thermondo-Fachredakteurin für Wärmepumpe, Strom & Energiemanagement Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.