Zahlreiche Medien berichten seit Anfang März über ein mögliches „Verbot“ von Gasheizungen ab 2024. Auslöser war ein Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus dem Wirtschaftsministerium, der bei Verbrauchern weiter für Unruhe sorgt. Wir zeigen Ihnen, was momentan gilt, was geplant und was vorgeschlagen wurde.

  • Das gilt bereits:

Ab 2026 ist der Verkauf von neuen Ölheizungen größtenteils nicht mehr erlaubt. Das hatte die damalige Große Koalition bereits 2019 im Rahmen des Klimapakets beschlossen.

  • Das ist geplant:

Bis spätestens 2045 soll der Einsatz fossiler Energieträger im Gebäudewärmebereich beendet werden. Vor diesem Hintergrund hat die Ampel-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung möglichst zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Im März 2022, als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine, einigte sich die Koalition darauf, diese Regelung auf 2024 vorzuziehen. Ein grundsätzliches Verbot neuer Gasheizungen ist also nicht geplant. Jedoch würde es ab 2024 bestimmte Anforderungen geben, um eine neue Gasheizung einzubauen. Eine Option besteht darin, grünes Gas als Brennstoff zu verwenden. Eine weitere Möglichkeit ist die Installation einer Gas-Hybridheizung, bei der der Großteil der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen stammen sollte.

Im Falle einer Heizungshavarie soll eine Übergangsfrist von 3 Jahren zur Erreichung der Pflichterfüllung gewährt werden. Funktionierende Öl- und Gasheizungen, die nicht älter als 30 Jahre sind, dürfen auch nach 2024 weitergenutzt werden, da sie nicht unter die gesetzliche Austauschpflicht (gem. GEG) fallen.

  • Der aktuelle Entwurf:

Ab 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Im Gegensatz zur Vereinbarung im Koalitionsvertrag und dem Beschluss von 2022 handelt es sich bei diesem Entwurf der GRÜNEN nicht um eine Einigung der drei Koalitionspartner. Die FDP hat darauf hingewiesen, dass sich die drei Partner 2022 lediglich darauf verständigt haben, dass bei neuen Heizungen ab 2024 erneuerbare Energien „so weit wie möglich" zu 65 Prozent genutzt werden sollten. Die Verpflichtung, erneuerbare Energien zu mindestens 65 Prozent zu nutzen, lehnt sie derzeit ab.

Fazit: Zusammenfassend kann man sagen, dass der neue Entwurf vorsieht, dass ab dem Jahr 2024 neu installierte Heizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Im Gegensatz dazu sollte im Beschluss von 2022 angestrebt werden, dass eine Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien möglichst erreicht wird.

Gut zu wissen: Den Koalitionsbeschluss haben das Bundesbauministerium und Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam umgesetzt und den Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes erarbeitet.

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Wenn Sie Ihre Heizung 2024 erneuern möchten, sollte die neue Anlage mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Heizen mit reinem Erdgas sowie Öl soll für neu verbaute Heizungen wäre in Ausnahmefällen allerdings noch erlaubt sein.

Neben Wärmepumpen sollen auch Gasheizungen mit nachhaltigem Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen genutzt werden dürfen. Auch Biomasse- und Stromdirektheizungen sowie der Anschluss an ein Fernwärmenetz sollen zulässig sein. Darauf haben sich die Koalitionsspitzen bereits 2022 geeinigt. Eine endgültige Zustimmung der geplanten Beschlüsse steht aktuell noch aus.

Ursprünglich beabsichtigte die Bundesregierung ein relativ striktes Verbot von Gasheizungen – Ausnahmen sollte es nur wenige geben. Ein großer Teil der Heizenergie hätte somit aus der Sonne, Erde oder Luft stammen müssen. Da die Umsetzung laut Experten aktuell noch nicht realisierbar sei, wurde das strikte Gasheizungsverbot bereits 2022 wieder gekippt. Von einem generellen Verbot neuer Gasheizungen ist momentan also nicht mehr die Rede, insofern grünes Gas genutzt wird.

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Damit Deutschland seine eigens gesteckten Klimaziele erreicht, müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 halbiert werden. Die Reduzierung von Heizungen, die fossile Brennstoffe nutzen, ist dabei ein entscheidender Hebel. In einigen Bundesländern gelten bereits Nutzungspflichten erneuerbarer Energien beim Heizungstausch oder nachträglichen Einbau neuer Heizungen. In Hamburg und Baden-Württemberg müssen Eigenheimbesitzer bereits heute einen Anteil von mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien abdecken. In Schleswig-Holstein sind Hausbesitzer seit dem 1. Juli 2022 dazu verpflichtet.

Alte Heizung rechtzeitig austauschen

Bestehende funktionsfähige Gasheizungen müssen bei Inkrafttreten des geplanten Beschlusses nicht sofort erneuert werden. Dennoch ist es ratsam, schon heute in eine zukunftsfähige und klimafreundliche Anlage zu investieren – gerade weil die neue Heizung für einen sehr langen Zeitraum angeschafft wird. Darüber hinaus gilt auch weiterhin die 30-jährige Austauschpflicht alter Heizungen nach GEG (Gebäude-Energie-Gesetz).

Schon im Sommer 2022 traten einschneidende Änderungen in die bestehende Förderung für Heizungen in Kraft. Wurden bis dahin neue Gashybridheizungen noch mit bis zu 45 Prozent gefördert, fiel dieser Anreiz komplett weg. Damit wurden Gasheizungen, auch in Kombination mit erneuerbaren Energien, deutlich unattraktiver. Steigende Gaspreise, eine unsichere Versorgungslage und keinerlei Subventionen vom Staat lassen Verbraucher nach Alternativen suchen.

Zudem äußerte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, dass er erneuerbare Heizsysteme künftig noch stärker fördern möchte. Aktuell erhalten Verbraucher von der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bis zu 40 Prozent Zuschuss für den Umstieg auf die Wärmepumpe. Dieser Satz könnte sich laut Habeck nochmals deutlich erhöhen, sollte das geplante Gasheizungsverbot Inkrafttreten. Damit soll der Umstieg auf die Wärmepumpe auch weniger zahlungskräftigen Hauseigentümern ermöglicht werden.

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Die Wärmepumpe gilt als Schlüsseltechnologie der Energiewende im Wärmebereich. Bereits jetzt könnten rund 6 Millionen Bestandsbauten auf eine Wärmepumpe umgerüstet werden, ohne dass weitere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssten. Grund genug, sich die Wärmepumpe einmal genauer anzuschauen.

Die wichtigsten Informationen zur Wärmepumpe

Wärmepumpen ziehen ihre Energie zur Wärmegewinnung aus der Umgebung – nämlich der Luft, dem Wasser und der Erde. Genau das macht die Wärmepumpe so umweltfreundlich. Da es drei verschiedene Energiequellen gibt, gibt es auch drei verschiedene Wärmepumpen Arten:

Dabei funktionieren Wärmepumpen alle nach dem gleichen Prinzip, das mit dem eines Kühlschranks zu vergleichen ist – nur umgekehrt. Sie entziehen dem Außenbereich Wärme und führen diese in Form von Heizenergie dem Haus zu. Im Inneren der Wärmepumpe zirkuliert ein flüssiges Kältemittel, sobald dieses die Energie aus der Umgebung aufnimmt (Bspw. Luft), beginnt es zu verdampfen. Mithilfe eines Kompressors verflüssigt sich das Kältemittel, was vorher gasartig war. Dieser Vorgang erhöht das Temperaturniveau nochmals. Im Anschluss verflüssigt sich das Kältemittel in einem Kondensator wieder und die dadurch freigegebene Wärme wird dem Heizsystem zugeführt. Dieser Kreislauf wiederholt sich bei allen Wärmepumpen-Arten immer wieder.

Die wichtigsten Vorteile der Wärmepumpe

  • autarkes Heizen: unabhängig von Gas- und Öl
  • geringe Heizkosten, dank effizientem Heizen
  • CO2-Ausstoß viel geringer als bei Gas- oder Ölheizungen (bis zu 90 Prozent bei Verwendung von Ökostrom)
  • hohe staatliche Zuschüsse bis 40 % und günstiges Heizen führt zur schnellen Amortisierung der Anschaffungskosten
  • unendliche Energiequellen (Luft, Wasser, Erde)
  • eignet sich für fast jede Gebäudeart
  • sehr geringer Wartungsaufwand

Fördermöglichkeiten für die Wärmepumpe

Da die Wärmepumpe zu den Erneuerbaren Energien zählt, wird der Einbau vom Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des BEG staatlich gefördert. Das sind Ihre Fördermöglichkeiten:

  • 25 Prozent Förderung bei der Neuanschaffung einer Wärmepumpe
  • 35 Prozent, wenn eine neue Wärmepumpe gegen die alte Ölheizung getauscht wird
  • 35 Prozent, wenn eine neue Wärmepumpe gegen eine alte Gasheizung (mind. 20 Jahre) getauscht wird
  • + 5 Prozent, wenn es sich bei der neuen Anlage um eine Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe handelt oder ein natürliches Kältemittel verwendet wird

Damit können Sie sich bis zu 40 Prozent der Investitionskosten bereits durch die Förderung wieder zurückholen.

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Wenn der Einbau einer Wärmepumpe als neues Heizsystem bei Ihnen nicht realisierbar ist, könnte die Gasheizung mit Solar eine Alternative sein. Diese Hybridheizung besteht durch die Solarthermie-Anlage immerhin teilweise aus Erneuerbaren Energien und reduziert so den Gasverbrauch

Der Hauptteil des Wärmebedarfs wird hier über die Solarthermie gedeckt. An kalten oder dunklen Tagen springt die Gasheizung ein und heizt das Haus zuverlässig und sorgt für warmes Wasser. Das Heizsystem sorgt dafür, dass die Leistung an den individuellen Wärmebedarf angepasst wird. Dies erfolgt durch eine intelligente Steuerungstechnik, über die Gas-Hybridheizungen verfügen. Eine weitere wichtige Komponente ist der Wärmespeicher. Dieser nimmt überschüssige Wärme auf und setzt diese in Bedarfszeiten wieder frei.

Allerdings ist mit Anpassung der Förderung ein starkes Argument für diese Hybridheizung weggefallen. Statt bis zu 45 Prozent für die Kombination Gas mit Solarthermie, sind nur 25 Prozent allein auf die Solarthermieanlage möglich.

Diese Vorteile haben Sie mit einer Gasheizung mit Solar

  • etwas mehr Unabhängigkeit ggü. Gaspreisentwicklung
  • Heizkosten sinken durch Solaranteil
  • sichere und zuverlässige Wärmeversorgung
  • geringere CO2-Emissionen
  • individuell erweiterbar, z.B. mit zweiter alternativen Wärmequelle

Mit thermondo profitieren Sie von den hohen Zuschüssen der staatlichen Förderung für Wärmepumpen. Unser Fördermittelservice führt eine Fördermittelanalyse für Sie durch und unterstützt Sie aktiv bei der komplexen Beantragung zur Heizungsförderung. So können wir das Maximum an möglichen Zuschüssen für Ihre neue Wärmepumpe herausholen.

Übrigens: Wenn Sie sich für eine Nachrüstung auf die Wärmepumpe entscheiden, kommen Sie ebenfalls in den Genuss unseres Komplettpakets. Dieses beinhaltet die Beratung, Planung sowie schnelle Lieferung Ihrer Wärmepumpe in nur 90 Tagen! Die fachmännische Installation übernehmen wir ebenfalls und sind auch anschließend jederzeit für Sie da. Nutzen Sie einfach unseren Heizungsplaner und lassen Sie sich ein unverbindliches Festpreisangebot erstellen.

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.