Nach monatelanger Diskussion besteht jetzt endlich Klarheit: Die Reform des GEG, auch Heizungsgesetz genannt, wurde vom Bundestag beschlossen und soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Hausbesitzer können nun langfristig planen und Klimaschutz in ihrem Heizungskeller umsetzen. Wir fassen zusammen, was das Heizungsgesetz ab 2024 für Sie bedeutet.

Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformiert. Das auch Heizungsgesetz genannte GEG sieht ein schrittweises Aus für Gas- und Ölheizungen bis 2045 vor.

Von einem strikten Verbot für Gasheizungen ab 2024 kann aber nicht die Rede sein. Bestehende Gasheizung können weiterbetrieben werden. Das Heizungsgesetz bezieht sich auf neu verbaute Anlagen. Es gelten insbesondere für den Gebäudebestand neue Übergangsfristen, die an eine kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind.

Die wichtigsten Bestandteile des Heizungsgesetzes

Kernelemente:

  • Neu verbaute Heizungen müssen in Zukunft zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Ab wann die Vorgabe in Kraft treten soll, unterscheidet sich je nach Region und Gebäudeart. Eine wichtige Rolle spielt hier die kommunale Wärmeplanung, die spätestens 2028 abgeschlossen sein soll. Dann gilt die 65-Prozent-Regelung bundesweit.
  • Um die Anforderung von 65 Prozent zu erfüllen, dürfen neben Wärmepumpen u. a. auch Stromdirektheizungen oder Biomasse wie Holz- und Pelletheizungen eingesetzt werden dürfen.
  • Auch Gasheizungen sind möglich, wenn ein Wasserstoffnetz geplant ist und die Gasheizung „H2-ready“ oder mit mindestens 65 Prozent Biogas betrieben wird.

Fristen:

  • Für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten gelten die neuen Regelungen des GEG zum Verbot von rein fossilen Heizungen direkt ab dem 1. Januar 2024.
  • Für Bestandsbauten sowie Neubauten in Bestandsgebieten werden die neuen Vorgaben an eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden.
    • Diese soll ab 2028 bundesweit vorliegen.
    • Kommunen mit über 100.000 Einwohner müssen diese bereits 2026 vorlegen.
    • Da es in Baden-Württemberg bereits eine Wärmeplanung gibt, soll das neue GEG flächendeckend ab 2024 in Kraft treten.

Kommunale Wärmeplanung:

  • Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt:
    • Gelten bis 2028 die neuen Regeln des GEG nicht für den Austausch von Heizsystemen im Gebäudebestand.
    • Dürfen ab dem 1. Januar 2024 neue Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.
  • Liegt ein kommunaler Wärmeplan vor:
    • Beinhaltet der Wärmeplan ein CO2-neutrales Gasnetz, dürfen weiterhin Gasheizungen installiert werden. Wenn nicht, sollen sie nur verwendet werden dürfen, wenn der Brennstoff zu 65 Prozent aus Biomasse, nicht-pipelinegebundenem Wasserstoff oder dessen Derivaten besteht.
    • Sieht der Wärmeplan ein klimaneutrales Gasnetz vor, sollen neben allen anderen Erfüllungsoptionen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden dürfen.

Weitere Vorgaben:

  • Ab dem 1. Januar 2024 wird der Verkauf von Heizsystemen nur nach einer Beratung stattfinden. In dieser wird über die möglichen Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche mangelnde Wirtschaftlichkeit aufgeklärt. Dies gilt gleichermaßen für private und öffentliche Gebäude.

Das neue Heizungsgesetz kommt: Lohnt sich eine neue Gasheizung überhaupt?

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Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes gibt es kein striktes Verbot von Gasheizungen. Dennoch kann man die Frage stellen: Lohnt sich eine neue Gasheizung noch? Wir geben eine Antwort in unserem Erklärvideo.

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Das reformierte GEG ist mit seinen Fristen und Übergangsregelungen recht unübersichtlich geworden. Dabei gibt es mit der Wärmepumpe, die die 65-Prozent-Regel klar erfüllt, eine sehr einfache Lösung für Hauseigentümer. Statt weiterhin auf Gasheizungen zu setzen, die eventuell auf Wasserstoff umrüstbar sind, biete die Wärmepumpe viele Vorteile, die bereits jetzt überzeugen. Allen voran: Sie ist das effizienteste Heizsystem mit Wirkungsgraden zwischen 250 und 500 Prozent. Eine Gasheizung kommt auf knapp unter 100 Prozent.

Bereits jetzt könnten rund 6 Millionen Bestandsbauten auf eine Wärmepumpe nachgerüstet werden, ohne dass weitere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssten. Auch ohne Fußbodenheizung ist der Betrieb wirtschaftlich möglich. Die Heizkörper sollten jedoch etwas größer dimensioniert sein, da die Vorlauftemperatur geringer ist als bei fossilen Verbrennerheizungen.

Die wichtigsten Vorteile der Wärmepumpe

  • unabhängig von fossilen Brennstoffen
  • hohe staatliche Zuschüsse
  • geringere Heizkosten (dank effizienter Heiztechnologie)
  • niedriger CO2-Ausstoß
  • eignet sich für fast jede Gebäudeart (auch für Altbau)
  • geringer Wartungsaufwand (langlebig und robust)
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Mehr zu Wärmepumpe kaufen

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Eine neue Gasheizung mag momentan noch als sinnvolle Anschaffung verstanden werden. Schließlich sind die Anschaffungskosten geringer als die einer Wärmepumpe. Aber wie bereits geschrieben, eine Gasheizung ist bei Weitem nicht so effizient wie eine Wärmepumpe. Zudem wird der Gaspreis in Zukunft deutlich steigen, da CO2-Preis und Emissionshandel fossile Energien verteuern.

Über die gesamte Lebensdauer einer jetzt angeschafften Gasheizung (ab 2045 ist definitiv Schluss) werden Sie im Vergleich zur Wärmepumpe höhere Betriebskosten haben. Da für die Wärmepumpe zudem hohe Fördersummen gezahlt werden, hat sich der anfängliche Vorteil der niedrigeren Anschaffungskosten einer Gasheizung nach 10 bis 15 Jahren aufgebraucht. Wird die gesamte Lebensdauer betrachtet, sparen Sie mit der Wärmepumpe bis zu 20.000 Euro ein.

Gasheizung mit Wasserstoff: Lohnt sich das Warten darauf?

Gasheizungen, die auch mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden können, dürfen gemäß Heizungsgesetz ab 2024 ebenfalls eingebaut werden. Allerdings muss hier erwähnt werden, dass diese Lösung Risiken mit sich bringt. Es ist eine Wette auf die Zukunft. Zum einen ist zweifelhaft, ob es tatsächlich die notwendige Infrastruktur und Verfügbarkeit geben wird. Zum anderen sind die zukünftigen Kosten noch nicht bekannt. Viele Experten sind sich einig, dass das Heizen mit reinem Wasserstoff aufgrund der hohen Anschaffungs- und Umrüstungskosten für Hauseigentümer nicht wirtschaftlich ist.

Tatsächlich ist die Wärmepumpe in den meisten Fällen die sinnvollste Lösung für Hauseigentümer. Lassen Sie sich am besten gut beraten, um die passende Heizung für Ihr Zuhause zu finden. Unsere thermondo-Experten prüfen gerne, welches System bei Ihnen am sinnvollsten ist.

Schon heute zukunftssicher Heizen
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Im Zuge der GEG-Erneuerung soll auch die staatliche Heizungsförderung (gem. BEG) angepasst werden. Es sollen alle im Heizungsgesetz vorgesehenen Optionen zum Heizen mit Erneuerbaren Energien gefördert werden. Nicht gefördert werden neue Gas- oder Ölheizungen, auch nicht, wenn sie mit Biogas betrieben werden. Bei Gasheizungen ist allerdings der Anteil für die Umstellung zu „H2-ready“ förderfähig.

Diese Förderung soll ab 2024 gelten

Eigentümer sollen demnach eine Grundförderung von 30 Prozent erhalten. Zusätzlich ist ein "Geschwindigkeitsbonus" vorgesehen für diejenigen, die ihre Heizung vor 2028 austauschen. Einkommensschwächere Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen von unter 40.000 Euro sollen zusätzlich 30 Prozent Förderung erhalten. Zudem soll es einen Bonus von 5 Prozent für Wärmepumpen geben, die ein natürliches Kältemittel verwenden.

Die verschiedenen Förderoptionen sollen kombinierbar sein, jedoch auf 70 Prozent Gesamtförderung gedeckelt werden. Geplant ist zudem, die max. förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro zu begrenzen – aktuell liegen diese bei 60.000 Euro.

So hoch soll die Förderung ab 2024 sein

Heizungstausch: Jetzt handeln oder bis 2024 abwarten?

Auf den ersten Blick sehen die geplanten Fördersätze ab 2024 deutlich attraktiver aus als die aktuell geltenden. Der entscheidende Punkt sind jedoch nicht die Prozente, sondern die förderfähigen Kosten. Während momentan noch 60.000 Euro gelten, sollen es ab nächstem Jahr nur noch 30.000 Euro sein. Da Wärmepumpen oftmals mehr als 30.000 Euro kosten, kann es sein, dass Sie in diesem Jahr mit der aktuellen Förderung weniger bezahlen, da Sie höhere Anschaffungskosten bis 60.000 Euro anrechnen können.

Zudem ist absehbar, dass viele Hausbesitzer ihren geplanten Heizungswechsel in diesem Jahr auf 2024 verschieben. Die Nachfrage wird sprunghaft ansteigen, Hersteller und Handwerk kaum hinterherkommen. Lange Wartezeiten plus Preissteigerungen, inkl. Inflation, sind die Folge. Am Ende sind die Gesamtkosten höher als die Einsparungen durch mögliche höhere Förderung.

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Diese Punkte sollten Sie auf jeden Fall in Ihre Entscheidung mit einfließen lassen und genau abwägen, ob es sich lohnt, den Heizungswechsel auf das nächste Jahr zu verschieben. Mit unserem Bonus haben Sie zudem ein weiteres Argument, schon jetzt umzusteigen: Wenn die Förderung nach neuem geplanten Förderschema in 2024 vorteilhafter für Sie ist, legen wir einen drauf: Bis zu 2.500 Euro thermondo Bonus auf den Brutto-Preis vor Abzug der Förderung.

Unsere Heizungsberater prüfen für Sie gerne, ob sich ein Wechsel für Sie eher in diesem oder im nächsten Jahr lohnt. Nutzen Sie hierfür einfach unseren Heizungsplaner und wir melden kurz darauf bei Ihnen.

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Damit Deutschland seine eigens gesteckten Klimaziele erreicht, müssen die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 halbiert werden. Denn ab 2045 will Deutschland klimaneutral sein. Die Reduzierung von Heizungen, die fossile Brennstoffe nutzen, ist dabei ein entscheidender Hebel. In einigen Bundesländern gelten bereits Nutzungspflichten erneuerbarer Energien beim Heizungstausch oder nachträglichen Einbau neuer Heizungen. In Hamburg und Baden-Württemberg müssen Eigenheimbesitzer bereits heute einen Anteil von mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien abdecken. Hausbesitzer in Schleswig-Holstein sind seit dem 1. Juli 2022 dazu verpflichtet.

Alte Heizung rechtzeitig austauschen

Bestehende, funktionsfähige Gasheizungen müssen laut dem neuen Gesetzentwurf nicht sofort erneuert werden. Dennoch ist es ratsam, schon heute in eine zukunftsfähige und klimafreundliche Anlage zu investieren. Denn eine neue Heizung wird für einen sehr langen Zeitraum angeschafft und spätestens ab 2045 dürfen auch beim Heizen keine Treibhausgase mehr in die Atmosphäre abgegeben werden. Darüber hinaus gilt auch weiterhin die 30-jährige Austauschpflicht alter Heizungen nach GEG.

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Schon im Sommer 2022 traten einschneidende Änderungen in die bestehende Förderung für Heizungen in Kraft. Wurden bis dahin neue Gashybridheizungen noch mit bis zu 45 Prozent gefördert, fiel dieser Anreiz komplett weg. Damit wurde die Anschaffung einer neuen Gasheizung, auch in Kombination mit erneuerbaren Energien, deutlich unattraktiver. Hinzu kommen steigende Betriebskosten, die – unabhängig von steigenden Gaspreisen – auf höhere CO₂-Abgaben zurückzuführen sind. Denn der CO₂-Preis soll sich bis 2026 auf 55 bis 65 Euro pro Tonne erhöhen und auch in den Folgejahren weiter ansteigen.

Darüber hinaus hat das Europäische Parlament am 18. April 2023 mit großer Mehrheit ein Klima-Gesetzpaket verabschiedet, welches eine weitere CO₂-Bepreisung für Verbraucher ab 2027 vorsieht. Ab dann müssten Personen, die mit fossilen Brennstoffen heizen, CO₂-Emissionszertifikate kaufen. Die Kosten dafür hängen vom eigenen CO₂-Ausstoß und der Anzahl der verfügbaren Zertifikate ab. Da die Anzahl der Zertifikate begrenzt ist, wird der Preis zwangsläufig steigen. Heizen mit Öl- und Gas wird dadurch noch teurer werden. Für Strom- und Wärmeproduzenten sowie Industrieunternehmen besteht bereits seit 2005 die Verpflichtung, CO₂-Emissionszertifikate zu erwerben. Der sog. europäische Emissionshandel (ETS) deckt allerdings nur 40 Prozent der verursachten Emissionen ab. Den Großteil trägt bislang noch die Gemeinschaft. Daher sollen ab 2027 auch Privatpersonen zum Erwerb der CO₂-Emissionszertifikate verpflichtet werden. Die abschließende Zustimmung der Mitgliedsländer zum neuen Klima-Gesetzpaket steht allerdings noch aus.

Steigende Gas- und CO₂-Preise, eine unsichere Versorgungslage und keinerlei Subventionen vom Staat lassen Verbraucher nach Alternativen zur Gasheizung suchen.

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.