- Wie sieht die neue Wärmepumpen-Förderung aus?
- Welche Rolle spielt das Heizungsgesetz?
- Aktuelle Förderung schnell selbst berechnen
- Welche Wärmepumpen werden gefördert?
- Wer kann eine Förderung beantragen?
- Wie und wo beantrage ich die Förderung?
- Gibt es weitere Zuschüsse oder Steuervorteile?
- Was kostet die Wärmepumpe nach Abzug der Förderung?
- FAQ – Häufig gestellte Fragen
- Wärmepumpe von thermondo inkl. Förderberatung
Wie sieht die neue Wärmepumpen-Förderung aus?
Selbstnutzende Eigentümer können seit dem 21. Juli 2026 bis zu 80 % Förderung für die Anschaffung einer neuen Wärmepumpe erhalten. Die maximalen förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 €. Dementsprechend beträgt der höchstmögliche Zuschuss 22.400 €.
Gut zu wissen: Die förderfähigen Kosten werden planmäßig alle 6 Monate – jeweils zum 1. Februar und 1. August – um 750 € reduziert.
Diese Fördersätze gelten aktuell
- 30 % Grundförderung für alle Eigentümer, die eine förderfähige Wärmepumpe kaufen.
- 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer funktionstüchtigen min. 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Der Bonus sinkt alle 6 Monate um 4 % und entfällt zum 1. August 2028.
- Dreistufiger Einkommens-Bonus für selbstnutzende Eigentümer je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (zvE) pro Jahr:
1. Stufe: 40 % bis 30.000 € zvE
2. Stufe: 30 % bis 40.000 € zvE
3. Stufe: 10 % bis 50.000 € zvE
Familienzuschlag: Lebt im Haushalt min. ein minderjähriges Kind, erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Die Grundförderung ist mit den Boni kombinierbar. Die Obergrenze liegt bei 80 %, wenn Antragsteller Stufe 1 des Einkommens-Bonus erhalten. Ab Stufe 2 des Einkommens-Bonus ist die Förderung bei 70 % gedeckelt.
Wärmepumpen-Förderung: Was ist ab 2027geplant?
Folgende Förderbedingungen treten erst 2027 in Kraft:
- Wertschöpfungs-Bonus in Höhe von 15 % ab 1. Januar 2027: Wärmepumpen mit Ursprung in der Union erhalten einen Bonus in Höhe von 15 %. Im Zuge dessen wird die Grundförderung auf 15 % gesenkt. Detaillierte Regelungen sollen im Laufe des Jahres 2026 erarbeitet werden.
- Förderung für den Austausch einer alten EE-Heizung wird begrenzt:
- Verringerte Förderung, wenn die alte EE-Heizung vor dem 1. Januar 2008 installiert wurde
- Keine Förderung, wenn die alte EE‑Heizung nach dem 1. Januar 2008 installiert wurde
- Abgestimmte Förderkulisse in Wärmenetzgebieten: Einzelheizungen werden nicht gefödert…
- …im Falle von kommunalen Entscheidungen wie z. B. einem Anschluss- und Benutzungszwang
- …wenn der Energieversorger ein verbindliches Angebot zur Versorgung innerhalb von 3 Jahren vorgelegt hat
Welche Rolle spielt das Heizungsgesetz (GEG) für die Förderung?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Viele Regelungen aus dem GEG – auch Heizungsgesetz genannt – bilden die Grundlage für die Heizungsförderung. Ein Kernelement des Heizungsgesetzes lautet: Neue Heizungen müssen künftig mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
Dementsprechend werden vor allem Heizsysteme mit erneuerbaren Energien wie z. B. Wärmepumpen von der BEG mit einer hohen Förderung bedacht. Die hohe Förderung für Heizsysteme mit erneuerbaren Energien soll Verbrauchern den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme ermöglichen.
Neubauten in Neubaugebieten müssen bereits mit klimafreundlichen Heizsystemen beheizt werden. Für Heizungen im Bestandsbau sind die Vorgaben des GEG an eine kommunale Wärmeplanung geknüpft. Diese muss für jedes Bundesland bis spätestens Juni 2028 vorliegen.
Hinweis: Anfang Juli 2026 wurde das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Im Zuge dessen werden wichtige Vorgaben wie die 65 %-Regel gestrichen. Die Fördervoraussetzung, dass die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden müssen, bleibt jedoch gem. BEG bestehen.
Aktuelle Förderung schnell selbst berechnen
Mit unserem Förderrechner können Sie selbst herausfinden, wie viel Förderung für Sie und Ihren Heizungswechsel möglich ist:
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Allgemein sind Wärmepumpen in der Bundesförderung förderberechtigt, wenn sie für die Raumheizung bzw. kombinierte Raumheizung und Warmwasserbereitung genutzt werden. Das Warmwasser kann also auch über andere Wege aufbereitet werden. Erhältlich ist die Förderung für:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen
- Wasser-Wasser-Wärmepumpen
- Sole-Wasser-Wärmepumpen
- Luft-Luft-Wärmepumpen*
*Die Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen wird nur gewährt, wenn sie als Heizsystem eingesetzt wird und mindestens 65 % des Heizbedarfs abdeckt. Wird sie als Klimaanlage oder lediglich zur Heizungsunterstützung von z. B. fossilen Heizsystemen verwendet, erreicht sie in der Regel nicht den Mindestanteil an erneuerbaren Energien. In diesem Fall werden Luft-Luft-Wärmepumpen nicht gefördert.
Gut zu wissen: Alle förderfähigen Wärmepumpen-Modelle werden in einer Liste des BAFA geführt. Darunter befinden sich Luft-Wasser-, Grundwasser- und Erdwärmepumpen. Alle Geräte erfüllen die Fördervoraussetzungen der BEG.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Liste der förderfähigen Wärmepumpen, abgerufen am 07.04.2026
Welche allgemeinen Voraussetzungen für die Förderung der Wärmepumpe gibt es?
Um von der Förderung für Wärmepumpen zu profitieren, müssen Anlagen diese Voraussetzungen erfüllen:
- Jahresarbeitszahl 3,0: Wärmepumpen sind so auszulegen, dass sie eine rechnerische Jahresarbeitszahl (JAZ) von mind. 3,0 erreichen.
- Natürliches Kältemittel: Aktuell wird ein natürliches Kältemittel empfohlen, ab 1. Januar 2028 ist diese Vorgabe verpflichtend.
- Lautstärke: Geräuschemissionen des Außengeräts müssen zumindest 10 dB niedriger sein, als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen in der Ökodesign-Verordnung.
- Die „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ (ETAs) muss folgende Werte erreichen:
| Wärmequelle | bei 35 °C | bei 55 °C |
|---|---|---|
| Luft | 150 % | 125 % |
| Erwärme | 180 % | 140 % |
| Wasser | 180 % | 140 % |
Gut zu wissen: Die Luft-Wasser-Wärmepumpen von thermondo erfüllen alle Anforderungen, die für die Förderung einer Wärmepumpe 2026 nötig sind.
Welche technischen Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung müssen eingehalten werden?
- Die Wärmemengen müssen messtechnisch erfasst werden. Dazu sind neben externen Strommengenzählern und Wärmemengenzählern auch geräteintegrierte Bilanzierungen über die Regelung der Wärmepumpe zulässig.
- Es muss eine Heizlastberechnung sowie ein hydraulischer Abgleich (nach Verfahren B) durchgeführt werden, damit die Heizkurve optimal angepasst werden kann.
- Bei luftgeführten Anlagen sind die Luftvolumenströme anzupassen.
- Die Rohrleitungen sind mindestens gem. den Anforderungen des GEG zu dämmen.
- Anforderungen an digitale Schnittstellen für Wärmepumpen:
- Ab 1. Juli 2027: Wärmepumpen müssen über eine bidirektional programmierbare digitale Schnittstelle verfügen
- iMSys-Bestellpflicht: Ab sofort muss ein Smart Meter Gateway inkl. Steuerungsbox beim Messstellenbetreiber bestellt werden.
Wer kann eine Förderung für Wärmepumpen beantragen?
Die Heizungsförderung für Privatpersonen kann jeder beantragen, der:
- Eigentümer oder Eigentümerin eines selbstgenutzten Einfamilienhauses ist.
- Eigentümer oder Eigentümerin eines bestehenden Mehrfamilienhauses ist.
- mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchführen möchte.
- Eigentümer oder Eigentümerin eines vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhauses ist.
- Eigentümer oder Eigentümerin einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die Maßnahmen am Sondereigentum durchführen möchte.
Wie und wo beantrage ich die Förderung für meine Wärmepumpe?
Den Antrag für die Heizungsförderung (KfW 458: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude) können Sie ausschließlich online über das Portal „Meine KfW“ stellen. Dort wählen Sie aus, für welche Gebäudeart Sie eine Förderung beantragen möchten.
Danach öffnet sich eine Seite, auf der Sie noch einmal alle Informationen über den Antrag nachlesen können. Am Ende der Seite klicken Sie auf den Button „Anmelden“. Haben Sie noch keinen Account, können Sie sich dort registrieren.
Nach der Anmeldung folgen Sie den Schritten der Antragstellung. Diese Dokumente werden Sie im Laufe des Antrags benötigen:
- 15-stellige BzA-ID: Die Nummer befindet sich auf der „Bestätigung zum Antrag“, die Sie von Ihrem Energie-Effizienz-Experten oder dem Fachbetrieb erhalten haben.
- Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag: Für die Antragstellung muss Ihnen der Vertrag eines Fachbetriebs vorliegen. Dieser muss eine auflösende Bedingung enthalten, dass der Vertrag nur gültig ist, wenn eine Förderzusage erfolgt. Bevor Sie den Antrag stellen, dürfen keine Bauarbeiten durchgeführt oder Zahlungen geleistet werden.
- Qualifizierung für den Einkommens-Bonus: Können Sie vom Einkommens-Bonus profitieren, benötigen Sie die Einkommensteuerbescheide aus dem 2. und 3. Jahr vor der Antragstellung.
Gibt es neben der KfW-Förderung weitere Zuschüsse oder Steuervorteile?
- Förderung für Wärmepumpen als Hybridsystem
Kombinieren Sie eine Wärmepumpe mit einer anderen erneuerbaren Wärmequelle, wie bspw. einer Solarthermieanlage, können Sie bis zu 80 % Förderung erhalten.
Bei Anschaffung einer Hybridheizung aus Öl oder Gas und Wärmepumpe erhalten Sie lediglich für den Wärmepumpen-Anteil Förderzuschüsse.
- Förderung für Optimierung der Wärmepumpe
Die Förderung zur Heizungsoptimierung ist ebenfalls über die Bundesförderung erhältlich. Erreichen Sie durch die Optimierung eine Verbesserung der Anlageneffizienz, sind bis zu 20 % Zuschuss möglich.
Ist Ihre Wärmepumpe mindestens zwei Jahre alt, werden Maßnahmen gefördert, die zu einer Effizienzsteigerung beitragen. Dazu zählen bspw. ein hydraulischer Abgleich oder der Einbau einer Fußbodenheizung.
Gut zu wissen: Der Förderantrag zur Optimierung der Wärmepumpe muss beim BAFA eingereicht werden.
- Steuerbonus für Wärmepumpen
Eine Alternative zur Wärmepumpen-Förderung ist der Steuerbonus für die Sanierung im Bestandsbau. Dieser ermöglicht Ihnen, einen Bonus von 20 % der Aufwendungen für energetische Sanierungen bzw. Modernisierungen zu erhalten.
Im Rahmen der Steuererleichterung können Sie bis zu 40.000 € über drei Jahre hinweg steuerlich absetzen. Um den Bonus zu nutzen, geben Sie die Kosten für die Wärmepumpe bzw. die energetische Sanierung in Ihrer Einkommenssteuererklärung an.
Wichtige Voraussetzung: Um den Steuerbonus zu nutzen, muss Ihr Gebäude zum Zeitpunkt des Einbaus der Wärmepumpe oder deren Sanierung mindestens zehn Jahre alt oder älter sein.
In der Regel fällt die staatliche Heizungsförderung deutlich höher aus. Ob eine steuerliche Anrechnung Ihrer Wärmepumpen-Kosten lukrativer ist als die BEG-Förderung, sollten Sie vorab mit Ihrem Steuerberater abklären.
Was kostet mich eine Wärmepumpe nach Abzug der Förderung?
Luft-Wasser-Wärmepumpen sind mit der Maximalförderung von 80 % bereits ab 8.700 € erhältlich. Die Kosten für eine Grundwasser- oder Erdwärmepumpe liegen nach Abzug der Förderung zwischen 22.600 € und 32.120 €.
Der große Preisunterschied entsteht durch die hohen Anschaffungskosten einer Grundwasser- und Erdwärmepumpe. Diese liegen meist über der maximal förderfähigen Summe von 28.000 €.
Kostenbeispiel: Wie viel kostet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?
Die Kosten für eine neue Wärmepumpe in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus liegen vor Förderung bei rund 32.000 € inkl. Installation.
- Maximalförderung: 80 %
Qualifizieren Sie sich für Stufe 1 des Einkommensbonus und den Klima-Geschwindigkeitsbonus, erhalten Sie durch die gedeckelte Obergrenze 80 % Förderung. Bei einem Zuschuss von 22.400 € zahlen Sie am Ende noch rund 9.600 € für die Luft-Wasser-Wärmepumpe.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Anschaffungskosten* | 32.000 € |
| Förderzuschuss (80 %) | 22.400 € |
| Tatsächliche Kosten | 9.600 € |
- Durchschnittliche Förderung: 46 %
Ein durchschnittlicher Haushalt erhält mit Grundförderung und Klima-Geschwindigkeitsbonus eine Förderung von 46 %. Damit zahlen Sie für die Luft-Wasser-Wärmepumpe nach Förderung noch 15.500 €.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Anschaffungskosten* | 32.000 € |
| Förderzuschuss (46 %) | 12.880 € |
| Tatsächliche Kosten | 19.120 € |
Kostenbeispiel: Wie viel kostet eine Erdwärmepumpe?
Die Investitionskosten Ihrer neuen Erdwärmepumpe betragen inkl. Installation rund 45.000 €.
- Maximalförderung: 80 %
Mit 80 % Förderung bei 28.000 € förderfähigen Kosten erhalten Sie 22.400 € Zuschuss. Am Ende zahlen Sie für eine Erdwärmepumpe rund 22.600 €.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Anschaffungskosten* | 45.000 € |
| Förderzuschuss (80 %) | 22.400 € |
| Tatsächliche Kosten | 22.600 € |
- Durchschnittliche Förderung: 46 %
Bei einem Förderzuschuss von 46 % werden 12.880 € von 28.000 € förderfähigen Kosten erstattet. So kostet die Erdwärmepumpe noch 32.120 €.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Anschaffungskosten* | 45.000 € |
| Förderzuschuss (46 %) | 12.880 € |
| Tatsächliche Kosten | 32.120 € |
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Förderung einer Wärmepumpe
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Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.