Die Förderung für Wärmepumpen liegt seit dem 1. Januar 2024 bei maximal 70 Prozent und kann über das Onlineportal KfW beantragt werden. Die Förderzuschüsse wurden zum Jahreswechsel somit maßgeblich erhöht, was vor allem an der Reformierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) liegt. Wie Eigenheimbesitzer, die auf eine Wärmepumpe umsteigen möchten, von der neuen Förderung profitieren und was es bei der Antragsstellung zu beachten gibt, erläutern wir Ihnen in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Anträge zur Förderung der Wärmepumpe können jetzt bei der KfW gestellt werden.
  • Wärmepumpen werden mit bis zu 70 Prozent gefördert.
  • Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro.
  • Dank Förderung sind Wärmepumpen nun bereits ab 9.000 Euro erhältlich.

Förderung Wärmepumpe 2024: Bis zu 70 % KfW-Zuschuss

Die Förderung für Wärmepumpen wurde 2024 erneut angepasst und ermöglicht Hausbesitzern nun Rekordzuschüsse von bis zu 70 Prozent. Die förderfähigen Investitionskosten liegen bei maximal 30.000 Euro, was einem aktuellen Förderzuschuss von bis zu 21.000 Euro entspricht.

Nach wie vor ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das wichtigste Förderprogramm, wenn es um die staatliche Heizungsförderung geht. Administriert werden die Förderanträge jetzt allerdings durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und nicht mehr wie vormals über das BAFA (Bundesamt f. Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle).

Wichtig: Strombetriebene Sole-, Wasser- sowie Luft-Wasser-Wärmepumpen können beim Heizungstausch gem. BEG in der Regel mit bis zu 70 Prozent bezuschusst werden. Nicht förderfähig sind sog. Gaswärmepumpen, die heutzutage allerdings nur noch selten vertrieben werden. Förderfähige Wärmepumpen müssen dabei bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen und bspw. eine errechnete Jahresarbeitszahl (JAZ) von mind. 3,0 aufweisen. Die Liste der förderfähigen Wärmepumpen wird nach wie vor vom BAFA geführt.

Neues GEG: Mehr Förderung für Wärmepumpen

Anders als bei der letzten Reformierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), waren die Förderanpassungen zum 1. Januar 2024 weitreichender. Denn mit Inkrafttreten des neuen GEG – oftmals auch als Heizungsgesetz bezeichnet – müssen neue Heizungen künftig mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dementsprechend sollten die Entlastungen über staatliche Fördergelder größer ausfallen, um allen Verbrauchern den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme, wie der Wärmepumpe, zu ermöglichen.

Für Heizungen im Bestandsbau sind, anders als in Neubauten, die neuen Vorgaben an eine kommunale Wärmeplanung geknüpft. Diese muss für jedes Bundesland bis spätestens Juni 2028 vorliegen, für größere Kommunen ab 100.000 Einwohnern ist die Frist bereits auf Juni 2026 festgelegt. Darüber hinaus müssen Besitzer eines Bestandsgebäudes eine verpflichtende Beratung in Anspruch nehmen, wenn Sie ab 2024 noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen möchten.

Gut zu wissen: Baden-Württemberg verfügt als einziges Bundesland schon heute über eine kommunale Wärmeplanung. Dort gelten die Vorgaben des GEG bereits für alle Neu- und Bestandsbauten.

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Förderung Wärmepumpe: Diese Fördersätze gelten 2024

  1. 30 % Basisförderung: Die Basisförderung für Wärmepumpen steht jedem Antragsteller einer förderfähigen Anlage offen – darunter nicht nur selbstnutzende Hauseigentümer, sondern auch Vermieter und Contractoren.
  2. 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Hauseigentümer beim frühzeitigen Austausch Ihrer alten Heizung (bspw. Gas-, Öl- oder Biomasseheizung) gegen eine Wärmepumpe.
  3. 30 % Einkommens-Bonus: Selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis max. 40.000 Euro pro Jahr können diesen Bonus beantragen.
  4. 5 % Effizienz-Bonus: Gilt für alle Antragssteller beim Umstieg auf eine Wärmepumpe, die ein natürliches Kältemittel (bspw. Propan) ODER als Energiequelle Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme nutzt.

Die verschiedenen Förderkomponenten können zwar miteinander kombiniert werden, sind jedoch auf max. 70 Prozent Förderung gedeckelt.

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KfW-Förderung für Wärmepumpen: Antragstellung

Seit dem 27. Februar 2024 können selbstnutzende Eigentümer eines Einfamilienhauses ihren Förderantrag im Onlineportal der KfW einreichen. Eigentümer von Zwei- bzw. Mehrfamilienhäusern müssen sich nach Aussage der KfW noch bis voraussichtlich Mai gedulden, bis sie ihren Antrag zur Förderung für ihre Wärmepumpe einreichen können.

Gut zu wissen: Auch Eigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses können bereits jetzt mit dem Bauvorhaben für ihre neue Wärmepumpe beginnen, da Anträge rückwirkend eingereicht werden können. Diese Ausnahmeregelung gilt aufgrund des Wechsels vom BAFA zur KfW bis Ende August 2024.

So läuft die Antragstellung bei der KfW ab:
(Zeitaufwand ca. 15 - 30 Min.)

  • über "Meine KfW" gelangen Sie auf die Anmeldeseite
  • am Ende der Seite klicken Sie auf den Button "Anmelden"
  • dort können Sie sich zunächst registrieren
  • im Anschluss folgen Sie den Schritten der Antragstellung
  • folgende Dokumente werden u. a. benötigt:
    • Die 15-stellige BzA-ID (befindet sich auf BzA-Antrag des Fachunternehmens)
    • Den Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag der Wärmepumpe (pdf-Dokument max. 10 MB)
    • Bei Nutzung d. Einkommens-Bonus: Einkommensteuerbescheide (2021 + 2022)

Wichtig: Bevor Sie einen Antrag stellen können, müssen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Heizungsfirma abschließen. Dabei ist wichtig, dass der Vertrag das voraussichtliche Umsetzungsdatum enthält und eine Bedingung bezüglich der Förderzusage hat. Das bedeutet, dass der Vertrag nur gültig wird oder die Arbeiten erst beginnen, wenn Sie die Förderzusage haben. Bevor Sie den Antrag stellen, dürfen keine Bauarbeiten durchgeführt oder Zahlungen geleistet werden.

Eine Ausnahme besteht: Für Projekte, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden, ist es nicht erforderlich, dass der Vertrag für die Lieferung oder Leistung Ihrer Heizung eine Bedingung für die Erteilung einer Förderzusage durch die KfW enthält.

Video-Anleitung: Förderung für Wärmepumpe beantragen

Video-Anleitung: Förderung für Wärmepumpe beantragen

Seit dem 27. Februar können selbstnutzende Eigentümer eines Einfamilienhauses den Förderantrag für ihre neue Wärmepumpe einreichen. Die Antragsstellung muss über das Onlineportal der KfW und ausschließlich über den Käufer der Wärmepumpe erfolgen. Dabei gilt es einiges zu beachten.

Daher gehen wir den Antrag in unserem Video Schritt für Schritt mit Ihnen durch und erläutern, welche Unterlagen Sie für die Wärmepumpenförderung benötigen.

Diese Wärmepumpen werden 2024 gefördert

Allgemein sind Wärmepumpen im BEG förderberechtigt, wenn sie für die Raumheizung bzw. kombinierte Raumheizung und Warmwasserbereitung genutzt werden. Das Warmwasser kann also auch über andere Wege aufbereitet werden. Erhältlich ist die Förderung für:

*Die Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen wird nur gewährt, wenn sie als Heizsystem eingesetzt wird und mindestens 65 Prozent des Heizbedarfs abdeckt sie als Klimaanlage oder lediglich zur Heizungsunterstützung von z. B. fossilen Heizsystemen verwendet, erreicht sie in der Regel nicht den Mindestanteil an erneuerbaren Energien. In diesem Fall werde Luft-Luft-Wärmepumpen nicht gefördert.

Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung der Wärmepumpe

Um von der Förderung für Wärmepumpen zu profitieren, müssen Anlagen eine bestimmte Effizienz aufweisen. Daher werden nur noch Wärmepumpen bezuschusst, die eine rechnerische Jahresarbeitszahl (JAZ) von mind. 3,0 aufweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass Wärmepumpen in ungeeigneten Gebäuden keine Förderung mehr erhalten.

Die Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen erfolgt nur, wenn die Lautstärke des Außengeräts mindestens 5 dB (Dezibel) unter den gesetzl. Geräuschemissionsgrenzwerten liegt (gem. europ. Durchführungsverordnung)

Gut zu wissen: Die Luft-Wasser-Wärmepumpe von thermondo erfüllt alle Effizienzanforderungen, die für die Förderung einer Wärmepumpe in 2024 nötig sind.

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Technische Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist:

  • die Installation eines Wärmemengen- und Stromzählers. So kann die Effizienz der Wärmepumpe kontinuierlich gemessen werden.
  • Zudem muss eine Heizlastberechnung sowie ein hydraulischer Abgleich (nach Verfahren B) durchgeführt werden, damit die Heizkurve optimal an die neue Wärmepumpe angepasst werden kann.
  • Bei luftgeführten Anlagen sind die Luftvolumenströme anzupassen.
  • Wesentlich sind auch gedämmte Heizungsrohre und die Möglichkeit, die Pumpe über das Internet zu steuern.

Aktuelle und künftige Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen im Überblick

  • Jahresarbeitszahl muss bei mind. 3,0 liegen
  • Geräuschemission des Außengeräts von Luft-Wasser-Wärmepumpen muss mind. 5 Dezibel niedriger als europ. Grenzwert sein
  • ab 2025: Anschluss eines zertifiziertes Smart-Meter-Gateway muss erfolgen
  • ab 2028: Förderung nur noch für Wärmepumpen, die natürliches Kältemittel nutzen

Förderung Wärmepumpe 2024: Weitere Fördermöglichkeiten

  • Förderung für Wärmepumpen als Hybridsystem

Bei Hybridsystemen handelt es sich um Heizungen, die aus mindestens zwei verschiedenen Wärmeerzeugern bestehen. Kombinieren Sie eine Wärmepumpe mit einer anderen erneuerbaren Wärmequelle, wie bspw. einer Solarthermie-Anlage, können Sie bis zu 70 Prozent Förderung erhalten.

Bei Anschaffung einer Hybridheizung aus Öl oder Gas und Wärmepumpe erhalten Sie lediglich für den Wärmepumpen-Anteil Förderzuschüsse.

  • Förderung für Optimierung der Wärmepumpe

Auch für spätere Optimierungsmaßnahmen an Ihrer Wärmepumpe können Sie einen Antrag auf Förderung stellen. Die Förderung zur Heizungsoptimierung ist ebenfalls über die BEG erhältlich und ermöglicht eine Erstattung von max. 20 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Investitionsvolumen von mindestens 300 Euro. Gefördert werden alle Maßnahmen, die zur Effizienzsteigerung der Wärmepumpe beitragen. Dazu zählt bspw. ein hydraulischer Abgleich, der Austausch der Heizungspumpe oder der Einbau einer Fußbodenheizung.

Neu: Wenn bei der Heizungsoptimierung eine Emissionsminderung erzielt wird, kann diese Maßnahme mit 50 Prozent gefördert werden.

  • Steuerbonus für Wärmepumpen

Eine Alternative zur Wärmepumpen-Förderung der BEG ist der Steuerbonus für die Sanierung im Bestandsbau. Dieser gibt Ihnen die Möglichkeit, einen Bonus von 20 Prozent der Aufwendungen für energetische Sanierungen bzw. Modernisierungen zu erhalten. Sie können den Steuerbonus somit auch für Ihre Wärmepumpe verwenden. Im Rahmen der Steuererleichterung können Sie bis zu 40.000 Euro über drei Jahre hinweg steuerlich absetzen. Um den Bonus zu nutzen, geben Sie die Kosten für die Wärmepumpe bzw. die energetische Sanierung in Ihrer Einkommenssteuererklärung an.

Wichtige Voraussetzung: Um den Steuerbonus zu nutzen, muss Ihr Gebäude zum Zeitpunkt des Einbaus der Pumpe oder deren Sanierung mindestens zehn Jahre alt oder älter sein.

Fazit: In der Regel fällt die staatliche Heizungsförderung deutlich höher aus. Ob eine steuerliche Anrechnung Ihrer Wärmepumpen-Kosten lukrativer ist als die BEG-Förderung, sollten Sie daher vorab mit Ihrem Steuerberater abklären.

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Was kostet eine Wärmepumpe mit Förderung 2024?

Je nach Ausführung und Umsetzung können Sie bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Förderung mit Kosten zwischen 27.000 und 40.000 Euro inklusive Gerät und Einbau rechnen. Wenn Sie sich für die Wärmepumpe von thermondo entscheiden, sind übrigens bereits alle Kosten von der Planung bis einschließlich Wartung oder Reparatur enthalten. Auch die Kosten für den Elektriker und die Fundamenterstellung sind bei thermondo inklusive.

Kostenbeispiel für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nach Abzug der Förderung:

Die Kosten für eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel betragen 32.000 Euro. Da Sie auch noch Ihre alte Gasheizung tauschen, erhalten Sie 55 Prozent der förderfähigen Kosten von der KfW zurück, also 16.500 Euro (zu beachten: neuer max. Investitionszuschuss liegt bei 30.000 Euro). Ihre neue Wärmepumpe würde dann nur noch 15.500 Euro kosten.

Für eine Erd- oder Wasser-Wärmepumpe müssen Sie mit ca. 40.000 bis 50.000 Euro an Kosten rechnen. Da die Installation für diese Wärmepumpen-Arten sehr aufwändig und abhängig von den örtlichen Gegebenheiten sind, ist die Preisspanne hier teilweise sehr groß und endgültige Preise nicht konkret vorhersagbar.

Kosten für eine Erdwärmepumpe nach Abzug der Förderung:

Die Investitionskosten Ihrer neuen Erdwärmepumpe betragen inkl. Installation 45.000 Euro. Neben dem Tausch Ihrer 25 Jahre alten Gasheizung erhalten Sie ebenfalls den Wärmepumpen-Bonus und kommen so auch auf 55 Prozent Förderung. Durch die Begrenzung der max. bezuschussbaren Investitionskosten beträgt die Fördersumme ebenfalls 16.500 Euro, sodass Sie für die Wärmepumpe nach Abzug der Förderung nur noch 28.500 Euro zahlen.

Wärmepumpen-Förderung: Max. Zuschüsse + Zukunftssicherheit

Wärmepumpen sind das Heizsystem der Zukunft und erhalten die höchstmögliche staatliche Förderung sowie einen exklusiven Effizienz-Bonus von fünf Prozent. Durch hohe Förderzuschüsse von bis zu 70 Prozent können die Anschaffungskosten stark reduziert werden, was den hohen Preisunterschied zu konventionellen Gas- oder Ölheizungen wieder relativiert. Gleichzeitig entfallen die Kosten für Brennstoffe plus die CO2-Steuer, sodass sich eine Wärmepumpe noch schneller amortisieren kann.

Auch in puncto Zukunftssicherheit ist die Wärmepumpe aktuell die beste Heizlösung. Statt weiterhin auf Gasheizungen zu setzen, die eventuell auf Wasserstoff umgerüstet werden können, erfüllen Sie mit der Wärmepumpe schon heute alle Anforderungen. Denn auch als alleiniges Heizsystem erreichen sie den 65-prozentigen Anteil erneuerbarer Energien problemlos.

Zudem ist die Effizienz und der Wirkungsgrad einer Wärmepumpe herausragend, weshalb sie als Lösung für die Wärmewende eine ganz besondere Stellung einnimmt. Mit 75 Prozent Umweltwärme und 25 Prozent elektrischer Energie heizt sie sehr sparsam. So kann die Wärmepumpe aus 1 kWh Strom bis zu 5 kWh Wärme erzeugen. Meist sind es jedoch 3 - 4 kWh.

Übrigens: Unter den Wärmepumpenarten sind Luft-Wasser-Wärmepumpen besonders beliebt, was einerseits an ihrer hohen Effizienz, andererseits an ihrer vergleichsweise einfachen Installation liegt. So sind keine aufwändigen Bohrarbeiten wie für Sole- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen notwendig. Damit eignen sie sich besonders für bereits bebaute Grundstücke.

Luft-Wasser-Wärmepumpe im Komplettpaket

Als Deutschlands größter Heizungsinstallateur unterstützt thermondo Sie von Anfang an beim Umstieg Ihrer alten Heizung auf die Wärmepumpe. In unserem Komplettpaket enthalten sind die ausführliche Beratung, Planung und Einbau Ihrer Wärmepumpe. Für die Installation übernehmen wir alle anfallenden Arbeiten, auch die Elektrik sowie den Fundamentbau.

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.