Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Kauf einer Gastherme ist im Rahmen des GModG weiterhin möglich.
  • Die Vorgaben wie die Bio-Treppe im GModG zielen darauf ab, den Übergang zu klimafreundlichen Brennstoffen voranzutreiben.
  • Grüne Brennstoffe verteuern das Heizen mit Gas im Vergleich zur Wärmepumpe deutlich.
  • Wärmepumpen sind eine zukunftssichere Alternative zur Gastherme, da sie nicht von den Vorgaben wie der Bio-Treppe oder der steigenden CO₂‑Steuer betroffen ist.

Verbietet das GModG den Kauf von Gasthermen?

Nein, mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sind der Kauf und der Einbau einer Gastherme weiterhin erlaubt. Das heißt aber nicht, dass es sinnvoll ist, jetzt eine neue Gastherme zu kaufen.

Für neu installierte Heizungen mit fossilen Brennstoffen gilt ab 2029 die sogenannte Bio-Treppe. Hausbesitzer müssen Ihre Gasthermen demnach mit einem steigenden Anteil Bio-Brennstoff wie bspw. Biogas betreiben.

Zusätzlich sieht das GModG eine Grüngasquote vor, die auch bestehende Gasheizungen betrifft. Demnach müssen Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen schrittweise auf erneuerbare Energien umsteigen. Bis 2045 soll dieser Anteil 100 % betragen.

Bio-Treppe im GModG: Welche Gasthermen sind betroffen?

Die Regelung der Bio-Treppe gilt nur für neu eingebaute Gasthermen, die nach Inkrafttreten des GModG am 29. Juli 2029 in Betrieb genommen werden.

Das sind die Stufen der Bio-Treppe:

ab dem Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe
01.01.2029 10 %
01.01.2030 15 %
01.01.2035 30 %
01.01.2040 60 %

Was bedeutet die Grüngasquote im GModG für den Betrieb einer Gastherme?

Zusätzlich zur Bio-Treppe sieht das GModG auch eine sogenannte Grüngasquote vor. Diese Regelung betrifft im Gegensatz zur Bio-Treppe auch bestehende Gasheizungen. Demnach müssen Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen einen bestimmten Anteil klimafreundlicher Brennstoffe beimischen.

Die erste Stufe soll bereits 2028 in Kraft treten und bei 1 % liegen. Langfristig soll die Quote schrittweise steigen und 2045 bei 100 % liegen. Diese Quoten gelten nicht nur für Gas-, sondern auch für Ölheizungen. Das bedeutet, ab 2045 müssen fossile Heizungen vollständig mit klimaneutralen Brennstoffen beheizt werden.

Gut zu wissen: Wer also jetzt eine neue Gastherme kauft, könnte laut einer Modellrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft bis 2045 mehr als das Doppelte für das Heizen mit Gas zahlen. Als größter Kostentreiber gelten die Bio-Treppe und die Grüngasquote und die damit verbundenen Kosten für grüne Brennstoffe. Zusätzlich verteuern auch die CO₂‑Steuer sowie die immer weiter steigenden Netzentgelte die Betriebskosten für Gasheizungen.

Wichtige Fragen zu Kosten und Förderung der Gastherme

Die Gesamtkosten für die Anschaffung und Installation einer Gastherme liegen typischerweise zwischen 9.000 und 15.500 €. Diese Investition umfasst neben dem Gerät selbst auch die notwendigen Anpassungen und die Installation. Bereits seit Jahren gibt es keinerlei staatliche Fördergelder für den Kauf einer Gastherme.

Gut zu wissen: Eine Ausnahme gilt für sogenannte „H₂‑ready“-Modelle, die für die Verwendung mit Wasserstoff umgerüstet werden können. Diese Förderung bezuschusst jedoch nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einer nicht wasserstofffähigen Heizung, bspw. einer konventionellen Gastherme.

Gastherme kaufen mit Solar: Eine gute Alternative gem. GModG?

Eine Gastherme mit Solarthermie kann im Rahmen des GModG als Alternative für die ersten beiden Stufen der Bio-Treppe eingesetzt werden. Dazu muss die Solarthermieanlage „Solar Keymark“ zertifiziert sein. Die Aperturflächen müssen folgende Vorgaben erfüllen:

  • 0,04 m² pro m² Nutzfläche bei Wohngebäuden mit maximal 2 Wohneinheiten
  • 0,03 m² pro m² Nutzfläche bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden

Soll die Solarthermieanlage eine höhere Stufe abdecken, muss ein Fachbetrieb den spezifischen Solar-Anteil nachweisen.

Gut zu wissen: Als erneuerbares Heizsystem wird Solarthermie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude mit bis zu 80 % bezuschusst.

Lohnt es sich noch, eine Gastherme zu kaufen?

Nein, es lohnt sich nicht mehr, eine neue Gastherme zu kaufen. Das Heizsystem mag aufgrund seiner erprobten Technologie und der anfangs geringeren Anschaffungskosten zunächst attraktiv erscheinen. Verglichen mit modernen Heiztechnologien wie Wärmepumpen, zeigen sie jedoch deutliche Nachteile in der Effizienz und langfristigen Wirtschaftlichkeit.

Insbesondere die zukünftigen Kostenrisiken durch steigende Gaspreise und CO₂-Steuer lassen Gasthermen in einem ungünstigen Licht erscheinen. Hinzu kommen die Einschränkungen und der Ausschluss von Förderungen, die die Gesamtbilanz zusätzlich belasten.

Ab 2028 kommt zudem eine neue Herausforderung auf Besitzer von Gasthermen zu – der Emissionshandel. Experten zufolge wird der CO₂‑Preis stark ansteigen und könnte bis 2030 bereits bei 200–300 €/t CO₂ liegen. Aktuell liegt der politisch festgelegte CO₂‑Preis in Deutschland bei 55–65 €/t CO₂.

Dies macht das Heizen mit Gas noch teurer und verstärkt die finanziellen Nachteile im Vergleich zu erneuerbaren Heizlösungen wie Wärmepumpen. Die erneuerbaren Heizsysteme sind von solchen Kosten nicht betroffen und können zusätzlich von einer hohen staatlichen Heizungsförderung profitieren.

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Alternativen: Wärmepumpe vs. Gastherme kaufen

Im Vergleich zu Gasthermen stellen Wärmepumpen eine effiziente und zukunftssichere Alternative dar. Sie nutzen erneuerbare Energiequellen, bieten eine deutlich höhere Effizienz und sind förderfähig. Die staatliche Förderung für Wärmepumpen, in Form von bis zu 80 % Zuschüssen, macht sie trotz höherer Initialkosten zu einer ökologisch und ökonomisch überzeugenden Option.

Kostenvergleich: Wärmepumpe vs. Gastherme

Wir vergleichen die Anschaffungskosten einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und die einer Gasheizung vor und nach Förderung. Wir wählen für die förderfähige Wärmepumpe bewusst nicht die Maximalförderung von 80 %, da dies den Einkommens-Bonus voraussetzt. In den meisten Fällen gibt es eine Förderung von 46 % (Grundförderung und Klimageschwindigkeits-Bonus).

Gasheizung vs. Wärmepumpe: Anschaffungskosten im Vergleich

Gasthermen weisen oft noch günstigere Anschaffungskosten auf. Neben den Anschaffungskosten spielen bei langlebigen Heizsystemen aber vor allem die Betriebskosten eine wichtige Rolle.

Wärmepumpen sind extrem effizient und erreichen Wirkungsgrade zwischen 300 und 500 %. Das heißt, aus 1 kWh Strom macht sie 3–5 kWh Wärme. Bei einer Gastherme finden wir einen Wirkungsgrad von ca. 90 %.

Für unser Beispiel nehmen wir demnach einen durchschnittlichen Wirkungsgrad von 3,4 (340 %) für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Bestandsgebäude an, für die Gastherme 0,9 (90 %).

Als Grundlage dient ein durchschnittlicher Altbau mit einem jährlichen Wärmebedarf von 20.000 kWh:

Gastherme Wärmepumpe
Wärmebedarf 20.000 kWh 20.000 kWh
Wirkungsgrad ~ 0,9 ~ 3,4
Jahresverbrauch 22.222 kWh 5.880 kWh
Energiepreis 12 ct/kWh 33 ct/kWh
Heizkosten (inkl. Netzentgelte & CO₂‑Steuer) 2.670 € 1.940 €

Ergebnis: Mit einer Wärmepumpe sparen Sie rund 730 € Heizkosten im Jahr im Vergleich zur Gasheizung.

Die Amortisationsrechnung für Wärmepumpen zeigt, dass sich die Mehrkosten im Vergleich zu Gasthermen durch die Einsparungen bei den Betriebskosten oft nach rund 9,5 Jahren ausgleichen. Dies unterstreicht, dass Wärmepumpen nicht nur eine umweltfreundliche, sondern auch langfristig die kostengünstigste Heizlösung bieten.

Hinweis: Der Kostenvergleich berücksichtigt nicht die Kostentreiber für das Heizen mit Gas, die die Betriebskosten für fossile Heizungen stark verteuern werden. Ausschlaggebend sind vor allem die Kosten für Bio-Brennstoffe, die steigende CO₂-Steuer und die teurer werdenden Netzentgelte.

Eine Berechnung des Fraunhofer-Instituts hat gezeigt, dass im Vergleich zur Wärmepumpe eine Gasheizung über die Lebenszeit von 19 Jahren (2027–2045) Mehrkosten von 23.700 € verursachen wird.

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Unser Fazit zum Kauf der Gastherme

Wenn Sie eine Gastherme kaufen, entscheiden Sie sich für ein Heizgerät, das erst einmal günstig in der Anschaffung ist. Allerdings schneiden die Betriebskosten im Vergleich zur Wärmepumpe nicht so positiv ab.

Langfristig setzen Sie mit einer Wärmepumpe auf ein zukunftssicheres Heizsystem, mit dem Sie nicht nur kostengünstiger heizen, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Kauf einer Gastherme

Ist der Kauf einer Gastherme im Jahr 2026 noch erlaubt?

Ja, der Kauf und Einbau einer Gastherme ist 2026 weiterhin erlaubt. Allerdings bringt der Kauf erhebliche Kostenrisiken mit sich:

  • Bio-Treppe (ab 2029): Neu eingebaute Gasthermen müssen mit steigenden Anteilen erneuerbarer Brennstoffe betrieben werden – von 10 % (2029) bis 60 % (2040).
  • Grüngasquote (ab 2028): Auch bestehende Gasheizungen sind betroffen, da Gasanbieter ihrem Brennstoff schrittweise klimafreundliche Anteile beimischen müssen. Bis 2045 sollen es 100 % sein.
  • CO₂-Steuer: Der CO₂‑Preis könnte bis 2030 auf 200–300 €/t CO₂ steigen und verteuert das Heizen mit Gas zusätzlich.
  • Steigende Netzentgelte: Die Gasnetzentgelte steigen weiter, da immer weniger Haushalte das Gasnetz nutzen. Dadurch verteilen sich die Fixkosten auf weniger Schultern.

Gut zu wissen: Eine Wärmepumpe ist von all diesen Regelungen nicht betroffen und wird mit bis zu 80 % staatlich gefördert.

Was kostet eine neue Gastherme inklusive Installation im Jahr 2026?

Die Gesamtkosten für die Anschaffung und den Einbau einer modernen Gastherme liegen typischerweise zwischen 9.000 und 15.500 €. Die finanzielle Förderung von Gasthermen ist stark eingeschränkt:

  • Für den Kauf reiner Gasthermen gibt es seit Jahren keinerlei staatliche Zuschüsse mehr.
  • Lediglich die spezifischen Investitionsmehrkosten für die Installation einer wasserstofffähigen Heizung, bspw. im Vergleich zu einer konventionellen Gastherme, werden bezuschusst.
  • Im Vergleich dazu ist eine Wärmepumpe durch Förderungen von bis zu 80 % oft schon ab 8.700 € Gesamtkosten erhältlich.
Lohnt sich die Kombination einer Gastherme mit Solarthermie noch?

Eine Gastherme mit Solarthermie kann im Rahmen des GModG als Alternative für die ersten beiden Stufen der Bio-Treppe verwendet werden. Voraussetzung ist eine Solar-Keymark-zertifizierte Solarthermieanlage mit folgenden Mindest-Aperturflächen:

  • 0,04 m² pro m² Nutzfläche bei Wohngebäuden mit max. 2 Wohneinheiten
  • 0,03 m² pro m² Nutzfläche bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden

Soll die Anlage eine höhere Stufe der Bio-Treppe abdecken, muss ein Fachbetrieb den spezifischen Solar-Anteil rechnerisch nachweisen.

Welche zusätzlichen Betriebskosten fallen für Gasthermen ab 2028 an?

Ab 2028 wird der neue europäische Emissionshandel (ETS 2) die Kosten für fossile Brennstoffe wie Gas weiter in die Höhe treiben. Zusätzlich belasten folgende Faktoren das Budget:

  • Teure grüne Brennstoffe, die im Rahmen der Bio-Treppe und der Grüngasquote verpflichtend verwendet werden müssen und schrittweise ansteigen werden.
  • Stetig steigende Netzentgelte für Gaskunden. Denn je mehr Hausbesitzer auf Fernwärme oder Wärmepumpen umsteigen, desto weniger Gaskunden müssen die Kosten für das Gasnetz tragen.

Im Vergleich zur Gastherme sind Wärmepumpen von den CO₂-Abgaben und der Vorgabe für Bio-Brennstoffe befreit. Dadurch erhöht sich das Ersparnis der Heizkosten enorm.

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Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.