Photovoltaikanlagen nutzen Sonnenenergie und wandeln diese in elektrische Energie um. Durch den Solarstrom haben Hausbesitzer die Möglichkeit, ein Stück weit unabhängiger gegenüber den steigenden Energiepreisen zu sein. In folgendem Artikel zeigen wir Ihnen, an welcher Stelle Sie der Staat beim Einbau einer Photovoltaikanlage unterstützt und wie Sie die Photovoltaik-Förderung am sinnvollsten nutzen können.

In den letzten Jahren stieg die Zahl der PV-Anlagen in Privathaushalten kontinuierlich an. Zu finden sind die Module in den meisten Fällen auf Hausdächern, aber auch Balkone oder Gartenlauben können mit Photovoltaik ausgestattet werden. Neben der eigentlichen PV-Anlage lohnt sich in einigen Fällen die Anschaffung eines Batteriespeichers, mit dem die hergestellte Energie gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt wieder freigegeben werden kann. Den gesamten Strombedarf kann man mit PV allerdings nicht decken. Als Faustregel gilt, dass ca. 30 Prozent des benötigten Stroms selbst hergestellt werden können – mit einem Batteriespeicher kann sich dieser Anteil auf bis zu 70 Prozent erhöhen.

Am sinnvollsten ist es, so viel wie möglich des erzeugten Stroms selbst zu verwenden, da dieser rund ⅔ günstiger als üblicher Haushaltsstrom ist. Dies liegt vor allem an den Steuern, Umlagen sowie Abgaben, die im regulären Strompreis enthalten sind. Da der überschüssig hergestellte Strom in Form einer Einspeisevergütung verkauft werden kann, amortisieren sich größere PV-Anlagen in der Regel schneller als kleinere Modelle. Generell sollte eine PV-Anlage jedoch als langfristige Investition angesehen werden, mit der umweltfreundlich und günstig Strom hergestellt und sogar verkauft werden kann.

Die Einspeisevergütung ist eine bundesweite Fördervergütung nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Diese wird auf 20 Jahre festgelegt. Es gilt das Installationsdatum der PV-Anlage. Unterschieden wird dabei, ob der Strom komplett oder nur teilweise in das Netz eingespeist wird. Im Zuge einer Anpassung im EEG wurden zum 30. Juli 2022 die Sätze für die Einspeisevergütung erhöht. Allerdings gelten diese nur für PV-Anlagen, die nach dem 30. Juli in Betrieb genommen wurden:

Anlagen mit Eigenversorgung:

  • bis 10 kWp: 8,2 Cent pro kWh
  • bis 40 kWp: 7,1 Cent pro kWh
  • bis 100 kWp: 5,8 Cent pro kWh

Anlagen mit Volleinspeisung:

  • bis 10 kWp: 13 Cent pro kWh
  • bis 40 kWp: 10,9 Cent pro kWh
  • bis 100 kWp: 10,9 Cent pro kWh

Gut zu wissen: Wer selbst einen Abnehmer für den Strom sucht – auch Direktvermarkter genannt – erhält nochmals 0,4 Cent pro kWh als Einspeisevergütung dazu. Dieses Verkaufsmodell lohnt sich jedoch meist nicht für kleinere, private Eigenversorgungsanlagen. Für Anlagen größer als 100 kWp ist es hingegen verpflichtend.

Seit 1. Januar 2023 wurde die Einspeisevergütung zum ersten Mal wieder erhöht. Die neuen Fördervergütungen sollen dazu beitragen, dass auch Eigentümer mit einem geringen oder wenig Eigenverbrauch mehr Photovoltaik auf ihren Dächern einbauen. In der Vergangenheit hat sich dies in den meisten Fällen nicht gelohnt, was durch die Erhöhung der Fördersätze korrigiert werden soll.

Darüber hinaus wurde die Degression für Photovoltaik bis Februar 2024 ausgesetzt, weswegen die o. g. Sätze für alle Anlagen gelten, die bis einschließlich Januar 2024 in Betrieb genommen werden. In der Vergangenheit verringerte sich die Einspeisevergütung monatlich, sodass Anlagen, die beispielsweise im September in Betrieb genommen wurden, geringer vergütet wurden als PV-Anlagen, die ab August betrieben wurden.

Jetzt attraktive Förderung sichern und sofort sparen
Angebot einholen

Neben der lukrativen Einspeisevergütung können Eigentümer den Einbau einer PV-Anlage oder eines Batteriespeichers für diese staatlich fördern lassen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet die Möglichkeit eines zinsvergünstigten Kredits, wenn Sie eine Sanierung zum Effizienzhaus vornehmen. Die Anträge können bis zu einer Kredithöhe von 150.000 Euro pro Wohneinheit bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestellt werden. Wenn die maximale Fördersumme im Rahmen der Sanierung bereits durch anderweitige Maßnahmen erreicht wurde, kann ein zusätzlicher Kredit gestellt werden:

KfW Kredit 261 – Wohngebäude – Kredit

  • Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
  • max. 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • aktuell 5 - 45 Prozent Tilgungszuschuss

KfW Kredit 270 – Erneuerbare-Energien – Standard

  • Förderkredit für Strom und Wärme
  • Für Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung, Stromspeicher

Wichtig: Die Förderanträge müssen vor Abschluss des Kaufvertrags bzw. Bauvorhabens bei der Bank eingereicht werden.

Neben der bundesdeutschen Photovoltaik-Förderung bieten viele Länder und Kommunen ebenfalls Förderprogramme an. Im Bereich der regionalen Förderung für PV herrscht eine große Dynamik auf dem Markt. Viele Programme laufen in Kürze aus bzw. starten demnächst neu. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet daher in seiner Förderdatenbank einen Überblick aktueller Förderprogramme für Photovoltaik in Bund und Länder.

Voraussetzung aller Förderprogramme ist, dass die PV-Anlagen mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden und im jeweiligen Bundesland installiert sind.

Beispiele regionaler Förderprogramme für PV

Ein Beispiel regionaler Förderung für Photovoltaik ist das Berliner Programm „SolarPLUS“. Bei diesem können seit dem 1. September 2022 Förderanträge für die Mehrkosten einer Photovoltaikanlage sowie deren Batteriespeicher gestellt werden. Wenn die PV-Anlage auf einem Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes installiert werden soll, werden bis zu 65 Prozent der Mehrkosten gegenüber eines nicht denkmalgeschützten Gebäudes übernommen. Für Batteriespeicher werden 300 Euro pro kWh Speicherkapazität gefördert. Am 10. Februar 2023 wurde das Programm durch die Förderung von Steckersolargeräten nochmals erweitert. Die sogenannten Balkonkraftwerke sollen vor allem Mietern in der Großstadt ermöglichen, grünen und günstigen Solarstrom für ihre eigene Wohnung zu produzieren.

Auch die Stadt Aachen vergibt Förderungen für PV-Anlagen auf kommunaler Ebene. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach der Leistung der Anlage. Für PV-Anlagen bis 2 kWp Leistung gibt es 500 Euro Förderung. 1.000 Euro Zuschuss sind bei diesem Förderprogramm möglich, wenn die neue Anlage 10 kWp Leistung aufweist. Der maximale Betrag von 2.500 Euro Zuschuss wird erreicht, wenn die Leistung der Anlage über 30 kWp liegt. Auch Batteriespeicher werden mit 100 Euro pro kWh Speicherkapazität gefördert, maximal werden 2.000 Euro ausgezahlt.

Mit dem Förderprogramm „Solaranlagen“ bezuschusst Wiesbaden die Anschaffung einer neuen Photovoltaikanlage oder eines Batteriespeichers. Die Zuschüsse sind nach Größe der PV-Anlage bzw. Batterie gestaffelt und betragen max. 500 Euro für PV-Anlagen über 6 kW Leistung sowie max. 500 Euro für Speicher mit mehr als 6 kW Kapazität. Sollte ein Zählerplatzumbau notwendig sein, wird dieser ebenfalls mit 250 Euro bezuschusst.

Tipp: Besonders regionale und kommunale Förderprogramme sind oft schnell ausgeschöpft. Daher lohnt sich vor einer geplanten Anschaffung ein Blick auf die Internetseite der Landesregierung oder ein Anruf bei der Gemeinde, um geplante Förderprogramme zu erfragen.

Die Anschaffung sowie der Betrieb einer Photovoltaikanlage wird in mehrerer Hinsicht gefördert. In puncto staatlicher Förderung steht Ihnen die Einspeisevergütung nach EEG sowie Kredite der KfW zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl regionaler Fördermittel, die in der Regel jedoch zeitlich begrenzt sind. In vielen Fällen starten nach einiger Zeit jedoch wieder neue Programme, die neben Photovoltaik auch die Anschaffung eines Batteriespeichers in diesem Zusammenhang fördern.

Welche Fördermittel bzw. welche Kombination für Sie infrage kommen, sollten Sie daher vorab gründlich recherchieren, da die Förderung in der Regel vor der Anschaffung beantragt werden muss.

Die Kombination aus Photovoltaik und Wärmepumpe verspricht einen hohen Grad an Selbstbestimmtheit für Ihre Versorgung im Eigenheim – denn mit einer Wärmepumpe werden Sie unabhängig von Gas und Öl. Den Strom, den diese für ihren Betrieb benötigt, liefert die Photovoltaikanlage. In besonders effizienten Häusern kann damit bereits heute ein Autarkiegrad von bis zu 70 Prozent erreicht werden.

Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe interessieren, helfen wir von thermondo Ihnen beim Umstieg auf Ihr neues Heizsystem. Dank der hohen Leistungsfähigkeit unserer Luft-Wasser-Wärmepumpe heizen Sie auch im Altbau effektiv und können bis zu 35 Förderung erhalten! Mit unserem Fördermittelservice helfen wir Ihnen außerdem bei der Beantragung der Förderung und decken alle weiteren Schritte ab, die für den Wechsel notwendig sind. Nutzen Sie einfach unseren Heizungsplaner, wir beraten Sie gerne, welche Heizung zu Ihrem Zuhause passt.

Sie planen einen Heizungswechsel und wollen die maximale Förderung?
Zum Festpreisangebot
Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.