Das Wichtigste zur Photovoltaik-Förderung:

  • Für fast alle PV-Komponenten gilt ein Mehrwertsteuersatz von 0 Prozent.
  • Der Staat vergütet die Einspeisung von PV-Strom ins öffentliche Netz.
  • Die KfW fördert die Errichtung, Erweiterung und Erwerb von PV-Anlagen mit einem Kredit.
  • Einige Bundesländer und Kommunen gewähren zusätzliche Investitionszuschüsse.

Photovoltaik Förderung 2025: Diese Optionen haben Sie

Die Anschaffung sowie der Betrieb einer Photovoltaikanlage werden in mehrerer Hinsicht gefördert. In puncto staatlicher Photovoltaik-Förderung stehen Ihnen die Einspeisevergütung nach EEG sowie der Kredit Nr. 270 der KfW zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl regionaler Fördermittel, die in der Regel jedoch zeitlich begrenzt sind. In vielen Fällen starten nach einiger Zeit jedoch wieder neue Programme, die neben Photovoltaik auch die Anschaffung eines Batteriespeichers in diesem Zusammenhang fördern. Zudem gilt seit 2023 ein Nullsteuersatz für die meisten PV-Komponenten und deren Lieferung, sowie die Installation der Anlage.

Photovoltaik Förderung 2025: Wird es Änderungen geben?

Die Ampel-Regierung hatte eine grundlegende Reform der Photovoltaik-Förderung für 2025 angestrebt. Dabei stand zur Debatte, dass die Einspeisevergütung durch eine Investitionskostenförderung ersetzt werden soll. Ein Grund dafür sind die immer weiter steigenden Kosten für die Auszahlung der Vergütung, die mit dem starken Ausbau privater Solaranlagen einhergehen. Bevor die Planung abgeschlossen werden konnte, kam es im November 2024 zur vorzeitigen Auflösung der Ampel-Koalition. Wie es mit der Photovoltaik-Förderung 2025 weiter geht, bleibt daher weiterhin offen. Sicher ist jedoch, dass die Einspeisevergütung, so wie sie aktuell umgesetzt wird, reformiert werden muss.

Gut zu wissen: Hausbesitzer, die bereits eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben und von der Einspeisevergütung profitieren, sind nicht betroffen. Mit der Anmeldung der Anlage wird der Vergütungssatz auf 20 Jahre festgelegt.

Die anderen Möglichkeiten zur Photovoltaik-Förderung bleiben auch 2025 bestehen. So können Sie im nächsten Jahr weiterhin den KfW Kredit 270 in Anspruch nehmen und von dem Nullsteuersatz für wesentliche PV-Komponenten profitieren. Bei den regionalen Photovoltaik-Förderungen herrscht, wie bereits erwähnt, eine große Dynamik. Welche in diesem Jahr bestehen bleiben und welche Änderungen vorgenommen werden, kann nur schwer vorausgesagt werden. Seit Jahren etablierte Programme wie z. B. „SolarPLUS“ aus Berlin soll es jedoch auch in diesem Jahr weiterhin geben.

Photovoltaik Förderung 2025: Einspeisevergütung gem. dem EEG

Die Einspeisevergütung ist eine bundesweite Photovoltaik-Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diese wird ab dem Installationsdatum bzw. mit der Anmeldung nach der Inbetriebnahme auf 20 Jahre festgelegt. Unterschieden wird dabei nicht nur, ob der Solarstrom komplett oder nur teilweise in das Stromnetz eingespeist wird. Auch die Leistung der Anlage wirkt sich auf die Höhe des Vergütungssatzes aus. Die aktuelle Einspeisevergütung gilt – unabhängig ob Teil- oder Volleinspeisung – für Anlagen, die bis zum 31. Januar 2025 installiert werden.

Vergütungssätze für Anlagen zur Eigenversorgung mit Teileinspeisung:

  • bis 10 kWp: 8,03 Cent pro kWh
  • bis 40 kWp: 6,95 Cent pro kWh
  • bis 100 kWp: 5,68 Cent pro kWh

Vergütungssätze für Anlagen mit Volleinspeisung:

  • bis 10 kWp: 12,73 Cent pro kWh
  • bis 40 kWp: 10,68 Cent pro kWh
  • bis 100 kWp: 10,68 Cent pro kWh

Gut zu wissen: Wer selbst einen Abnehmer für den Strom sucht – auch Direktvermarkter genannt – erhält nochmals 0,4 Cent pro kWh als Einspeisevergütung dazu. Dieses Verkaufsmodell lohnt sich jedoch meist nicht für kleinere, private Eigenversorgungsanlagen. Für Anlagen größer als 100 kWp ist die Direktvermarktung hingegen verpflichtend.

Entwicklung der Einspeisevergütung als Förderung für Solaranlagen

Mit Inkrafttreten des ersten EEG im Jahr 2000 wurde auch die erste Einspeisevergütung als Förderung für Solaranlagen festgelegt. Diese betrug damals ca. 50 Cent pro Kilowattstunde und wurde seitdem mehrfach angepasst. Damals setzten viele Betreiber aufgrund der hohen Vergütungssätze auf eine Volleinspeisung. Mit einer Novelle im Jahr 2009 wurde eine monatliche Degression festgelegt, die an den Zubau neuer PV-Anlagen gebunden war. Das bedeutete, je mehr PV-Anlagen auf Gebäuden installiert wurden, desto schneller ist die Vergütung gesunken.

Im Juli 2022 erreichte die Einspeisevergütung einen Tiefstand von 6,23 Cent pro Kilowattstunde. Danach wurde die Vergütung zum ersten Mal wieder erhöht, um die Anschaffung von Photovoltaik wieder attraktiver zu machen. Zusätzlich wurde die Degression bis Januar 2024 ausgesetzt. Seit Februar 2024 gilt nun eine halbjährliche Degression um 1 Prozent. Seitdem die Einspeisevergütung auf diesem Niveau liegt, lohnt sich eine Volleinspeisung nicht mehr. PV-Besitzer profitieren vor allem von einem hohen Eigenverbrauch des Solarstroms.

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Förderung Photovoltaik 2025: Unterstützung durch die KfW

Wer mit dem Gedanken spielt, eine PV-Anlage zu kaufen, kann auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Photovoltaik-Förderung erhalten. Im Rahmen des Kredits Nr. 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ wird die Errichtung, die Erweiterung und der Erwerb von Photovoltaikanlagen gefördert. Dazu gehören auch die Planung und Installation, sowie die Anschaffung eines Batteriespeichers.

Wichtig: Der Förderantrag muss vor Abschluss des Kaufvertrags bzw. vor Beginn des Bauvorhabens bei der Bank eingereicht wird.

KfW Kredit 270 – Erneuerbare Energien – Standard

  • für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
  • für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr

Gut zu wissen: Dieser Kredit kann nicht für die Anschaffung einer Solarthermieanlage in Anspruch genommen werden. Dafür steht Ihnen ein Zuschuss im Rahmen der staatlichen Heizungsförderung gem. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu. Diese können Sie zusätzlich zum Kredit 270 beantragen.

Regionale Photovoltaik-Förderung 2025

Neben der bundesweiten Photovoltaik-Förderung bieten viele Länder und Kommunen ebenfalls Förderprogramme an. Im Bereich der regionalen Förderung für Photovoltaik herrscht eine große Dynamik auf dem Markt. Viele Programme laufen in Kürze aus bzw. starten demnächst neu. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet daher in seiner Förderdatenbank einen Überblick aktueller Förderprogramme für Photovoltaik in Bund und Länder. Voraussetzung aller Förderprogramme ist, dass die PV-Anlagen mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden und im jeweiligen Bundesland installiert sind.

Tipp: Besonders regionale und kommunale Förderprogramme sind oft schnell ausgeschöpft. Daher lohnt sich vor einer geplanten Anschaffung ein Blick auf die Internetseite der Landesregierung oder ein Anruf bei der Gemeinde, um geplante Förderprogramme zu erfragen.

Regionale Photovoltaik-Förderung 2025: Beispiel „SolarPLUS“ aus Berlin

„SolarPLUS“, die Berliner Förderung für Solaranlagen, soll den Ausbau von Photovoltaik unterstützen. Dazu können Sie für verschiedene Maßnahmen einen Zuschuss beantragen:

  • Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Zähler- und Messkonzepte und Steuerberatungen
  • Hauselektrik (Messplätze, Zusammenlegung von Hausanschlüssen),
  • Kauf oder Pacht von Stromspeichern
  • denkmalgerechte PV-, Fassaden-PV- und Gründach-PV-Anlagen

Auch Steckersolargeräte werden im Rahmen von „SolarPLUS“ bezuschusst. Die sogenannten Balkonkraftwerke sollen vor allem Mietern in der Großstadt ohne eigenes Dach ermöglichen, grünen und günstigen Solarstrom für ihre eigene Wohnung zu produzieren.

Förderung für Photovoltaik 2023: Nullsteuersatz führte zu großen Kostenersparnissen

Eine der größten Kostenersparnisse für Photovoltaikanlagen wurde 2023 mit dem Wegfall der Umsatzsteuer für fast alle PV-Komponenten eingeführt. Mit dem sogenannten Nullsteuersatz müssen Hausbesitzer bei der Anschaffung nun keine Mehrwertsteuer mehr zahlen. Dies gilt aber nicht nur für die dazugehörigen Komponenten, die sich auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes befinden, sondern auch für die Lieferung und Installation der Photovoltaikanlage. Um vom Nullsteuersatz zu profitieren, darf die maximale Leistung der Anlage 30 Kilowattpeak (kWp) nicht überschreiten. Da private Anlagen auf Wohngebäuden in der Regel eine Leistung von 8 bis 15 kWp haben, liegen sie deutlich unter diesem Grenzwert.

Diese Komponenten sind von der Umsatzsteuer befreit:

  • Solarmodule
  • Batteriespeicher
  • Home Energy Management Systeme (HEMS)
  • Wechselrichter
  • Dachhalterung
  • Solarkabel
  • Einspeisesteckdose
  • Funk-Rundsteuerungsempfänger
  • Backup Box und der Notstromversorgung dienende Einrichtung

Gut zu wissen: Betreiber, die neben einer Photovoltaikanlage ebenfalls ein Elektroauto besitzen, installieren oftmals eine Wallbox, welche zum Laden eines Elektroautos nötig ist. Dieses Gerät gilt allerdings nicht als „wesentliche Komponente“, weshalb für eine Wallbox weiterhin der volle Mehrwertsteuersatz gezahlt werden muss.

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Photovoltaik Förderung: Lohnt sich die Anschaffung einer PV-Anlage?

In den letzten Jahren stieg die Zahl der PV-Anlagen in Privathaushalten kontinuierlich an. Zu finden sind die Anlagen in den meisten Fällen auf Hausdächern, aber auch Balkone oder Gartenlauben können mit Photovoltaik ausgestattet werden. Am sinnvollsten ist es, so viel wie möglich des erzeugten Stroms selbst zu verwenden, da dieser günstiger als üblicher Haushaltsstrom ist. Dies liegt vor allem an den Steuern, Umlagen sowie Abgaben, die im regulären Strompreis enthalten sind.

Das bedeutet: Je mehr Stromverbraucher Sie im Haus haben, desto mehr lohnt sich auch die Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Besonders die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik mit Batteriespeicher hat sich als besonders effizient erwiesen. Ergänzen Sie das perfekte Duo mit einem Home Energy Management System, erhöht sich das Einsparpotenzial und die Unabhängigkeit vom Energiemarkt enorm.

Welche Photovoltaik-Förderung bzw. welche Kombination letztendlich für Ihre Anschaffung infrage kommt, sollten Sie vorab gründlich recherchieren. Die meisten Förderungen müssen in der Regel vor dem Kauf und der Installation beantragt werden. Generell sollte eine PV-Anlage jedoch als langfristige Investition angesehen werden, mit der umweltfreundlich und günstig Strom hergestellt werden kann.

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Die Kombination aus Photovoltaik und Wärmepumpe verspricht einen hohen Grad an Selbstbestimmtheit für Ihre Versorgung im Eigenheim – denn mit einer Wärmepumpe werden Sie unabhängig von Gas und Öl. Zusätzlich kann die Photovoltaikanlage einen Teil des Stroms liefern, den die Wärmepumpe für den Betrieb benötigt.

Sie haben bereits eine PV-Anlage und möchten diese mit einer Wärmepumpe kombinieren? Dann sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Auch wenn Sie noch keine PV-Anlage besitzen, sind wir Ihr Ansprechpartner für Photovoltaik und Wärmepumpe aus einer Hand.

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.