Das Wichtigste zu den Kosten einer neuen Heizung in Kürze:

  • Anschaffungskosten 2026: Eine neue Heizung kostet im Jahr 2026 inklusive Installation je nach gewähltem System zwischen 4.000 € und 50.000 €.
  • Staatliche Förderung: Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie für erneuerbare Heizsysteme bis zu 80 % Zuschuss, wodurch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bereits ab 8.700 € erhältlich ist.
  • Betriebskosten im Vergleich: Die laufenden Kosten spielen langfristig eine entscheidende Rolle. Mit einer Wärmepumpe sparen sie bspw. jährlich bis zu 730 € gegenüber einer Gasheizung.
  • Kostenfalle Gas und Öl: Fossile Heizungen wirken mit 9.000–16.000 € zunächst günstiger, sind von der staatlichen Förderung jedoch gänzlich ausgeschlossen. Zudem verursachen sie durch die CO₂-Steuer und kommende Bio-Brennstoff-Quoten im Laufe ihres Lebens über 23.700 € mehr Kosten als eine Wärmepumpe.
  • Gesetzliche Vorgaben 2026: Mit dem neuen GModG entfällt zwar die 65 %-Regel, der Betrieb fossiler Anlagen wird ab 2029 jedoch durch eine verpflichtende Bio-Treppe stark verteuert.

Was kostet eine neue Heizung 2026?

Eine neue Heizung kostet 2026 je nach System meist zwischen 9.000 € und 40.000 € inklusive Installation. Elektroheizungen sind schon ab 4.000 € zu haben, ergeben als alleiniges Heizsystem aber wenig Sinn. Aufwendige Wärmepumpen wie bspw. Erdwärmepumpen oder Hybridsysteme, die aus mehreren Heizsystemen bestehen, kosten teilweise bis zu 50.000 €.

Kosten und Fördersätze für neue Heizungen im Detail

Bei den Kosten handelt es sich um durchschnittliche Preisspannen. Diese können je nach Leistung bzw. Größe der Anlage und der individuellen Situation abweichen.
System Anschaffungskosten Förderung
Luft-Wasser-Wärmepumpe 27.000–40.000 € bis zu 80 %
Sole-Wasser-Wärmepumpe 40.000–50.000 € bis zu 80 %
Brennstoffzelle 25.000–35.000 € bis zu 80 %
Pelletheizung 20.000–50.000 € bis zu 80 %
Gasheizung 9.000–15.500 € keine Förderung
Ölheizung 12.000–16.000 € keine Förderung
EE-Hybridheizung 25.000–50.000 € bis zu 80 %
EE-Fossil-Hybridheizung 21.000–50.000 € Förderung nur auf die erneuerbare Komponente
Elektroheizung 4.000–8.000 € keine Förderung
Fernwärme 5.000–20.000 € bis zu 80 %
Solarthermie 5.000–13.000 € bis zu 80 %

Luft-Wasser-Wärmepumpen sind laut einer Pressemitteilung des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) mit 95 % Marktanteil die beliebteste Wärmepumpen-Art bei Hausbesitzern. Im Jahr 2025 überholte die Wärmepumpe sogar die Gasheizung als meistverkauftes Heizsystem. Sie erhält bis zu 80 % Förderung und ist mit Maximalzuschuss bereits ab 8.700 € erhältlich.

Sole-Wasser-Wärmepumpen werden deutlich seltener eingebaut als Luft-Wasser-Wärmepumpen. Sie eignen sich vor allem für Neubauten, da für die Erdbohrungen ein gut zugängliches Grundstück Voraussetzung ist. Zudem sind sie aufgrund der aufwendigen Bauarbeiten bis zu 10.000 € teurer.

Brennstoffzellenheizungen sind nicht weit verbreitet. Das liegt u. a. an den hohen Anschaffungskosten und den strengen Voraussetzungen für die Förderung. Denn den maximalen Fördersatz von bis zu 80 % können Sie nur erhalten, wenn Brennstoffzellen ausschließlich mit grünem oder blauem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

Pelletheizungen sind nicht als Massenlösung geeignet. Sie stoßen beim Verbrennen nicht unerheblich CO₂ und Feinstaub aus. Zudem müssen Wälder für den Brennstoff abgeholzt werden. In Ihrem Haus benötigen Sie für die Installation einen großen Heizungskeller mit speziellen Brandschutzvorgaben und ausreichender Belüftung zur Schimmelvorbeugung.

Die Kosten einer Gasheizung wirken auf den ersten Blick günstig. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie jetzt eine neue Gasheizung kaufen sollten. Nicht nur die Betriebskosten sind im Vergleich zu Heizung der Wärmepumpe hoch, mit der Bio-Treppe und der CO₂-Steuer bzw. dem Emissionshandel stehen Erdgasnutzern große Preissteigerungen bevor.

Eine Ölheizung zu kaufen, ist nicht mehr zeitgemäß. Ähnlich wie beim Heizen mit Erdgas sind Sie von der Bio-Treppe und der CO₂-Steuer bzw. dem Emissionshandel betroffen. Zudem sind Sie mit Heizöl sehr stark von der Preispolitik großer Ölkartelle und -nationen abhängig. Abgesehen davon haben Ölheizungen eine noch schlechtere Klimabilanz als Gasheizungen.

EE-Hybridheizungen kombinieren zwei Heizsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren. Meist handelt es sich dabei um eine Pelletheizung mit Solarthermie. Andere Kombinationen sind ebenfalls möglich. Ob sich die doppelten Anschaffungskosten lohnen, sollten Sie jedoch gut abwägen. Eine Wärmepumpe arbeitet bspw. als alleiniges Heizsystem effizienter und ist in der Anschaffung günstiger.

EE-Fossil-Hybridheizungen wurden häufig eingesetzt, um fossile Brennstoffe zu sparen. Dabei bleiben Sie jedoch weiterhin von fossilen Brennstoffen abhängig und müssen Anschaffungs- sowie Wartungskosten für beide Heizsysteme zahlen. Die Kombination lohnt sich heute kaum noch, da gänzlich erneuerbare Systeme ohne fossile Brennstoffe wie die Wärmepumpe auch im Altbau effizienter heizen.

Die Anschaffung einer Elektroheizung wirkt vergleichsweise günstig. Als alleiniges Heizsystem ist sie jedoch nicht geeignet. Die sehr hohen Kosten machen den Betrieb unwirtschaftlich. Ein sinnvoller Einsatz ist bspw. innenliegende Altbaubäder, die ansonsten nur durch aufwendige Sanierungen an das wassergeführte Heizsystem angeschlossen werden könnten.

Ob Fernwärme eine Option ist, hängt stark davon ab, ob an Ihrem Wohnort ein Fernwärmenetz zur Verfügung steht. Ein entscheidender Nachteil ist jedoch zum einen das Preismonopol der Anbieter und der dadurch vergleichsweise hohe Preis pro Kilowattstunde. Zum anderen werden die Kosten für den Anschluss nur innerhalb der Grundstücksgrenzen gefördert. Die Verbindung vom Wärmenetz zur Grundstücksgrenze wird bspw. nicht bezuschusst.

Solarthermie ist in puncto Anschaffung und Betrieb eine kostengünstige Art der Wärmegewinnung. Eine Solarthermieanlage eignet sich jedoch nicht als alleiniges Heizsystem und muss mit einem zweiten Wärmeerzeuger kombiniert werden.

Wovon hängen die Kosten ab?

Die Kosten einer neuen Heizung hängen von 4 Hauptpunkten ab:

1. Gebäude

Alter und Zustand Ihres Gebäudes beeinflussen den Wärmebedarf und damit nicht nur die Betriebskosten. Sind bspw. sehr alte Fenster im Haus oder kleine Heizkörper mit hohen Vorlauftemperaturen verbaut, benötigen Sie viel Heizleistung.

thermondo Tipp: Kleinere Modernisierungen wie der Austausch einzelner Heizkörper oder der Fenster können den Wärmebedarf und damit die Kosten für Ihre neue Heizung stark reduzieren und die Betriebskosten senken.

2. Dämmerzustand

Je besser Ihr Gebäude gedämmt ist, desto geringer ist der Wärmebedarf. Zwar können moderne Heizsysteme wie die Wärmepumpe in Altbauten effizient heizen, Fakt ist jedoch: Bei einem gut gedämmten Gebäude benötigen Sie weniger Energie und zahlen dementsprechend weniger Heizkosten.

thermondo Tipp: Ist Ihr Gebäude sehr alt und benötigt bspw. mehr als 200 kWh/m² im Jahr, sollten Sie unabhängig von Ihrem Heizsystem das Gebäude energetisch sanieren. Oft amortisierten sich sogar die Kosten für die Dämmung aufgrund der gesparten Heizkosten.

Das bestätigt auch Dr. Marek Miara, Koordinator Wärmepumpen beim Fraunhofer-Institut, im thermondo Talk zum Thema Wärmepumpe im Altbau:

zitat

Wenn ein Haus mehr als 200 kWh/m² und Jahr Wärmeenergie braucht oder höhere Vorlauftemperatur als 75 oder 70 °C, dann ist nicht mit der Heizungstechnologie etwas nicht in Ordnung, sondern mit dem Haus. Und diese Häuser müssen [...] zuerst saniert werden.

dash
Dr. Marek Miara
Fraunhofer Institut
Koordinator Wärmepumpen
zitat

Wenn ein Haus mehr als 200 kWh/m² und Jahr Wärmeenergie braucht oder höhere Vorlauftemperatur als 75 oder 70 °C, dann ist nicht mit der Heizungstechnologie etwas nicht in Ordnung, sondern mit dem Haus. Und diese Häuser müssen [...] zuerst saniert werden.

dash
Dr. Marek Miara
Fraunhofer Institut
Koordinator Wärmepumpen

3. Heizleistung

Heizgeräte mit mehr kW-Leistung sind oft in der Produktion teurer und erfordern größere und kostenintensivere Peripheriegeräte wie Pufferspeicher. Bei manchen Versorgunssystemen wie Fernwärme, richtet sich der Grundpreis sogar direkt nach der Anschlussleistung.

thermondo Tipp: Lassen Sie die benötigte Leistung Ihres neuen Heizsystems immer von einem Fachbetrieb bestimmen. thermondo führt bspw. vor jeder Installation eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 durch, um die korrekte Leistung und Größe der Wärmepumpe zu bestimmen.

4. Aufwand

Die Kosten für eine neue Heizung sind zum Großteil auch vom Umfang der notwendigen Installationsarbeiten abhängig. Daher sind Erdwärmepumpen bspw. bis zu 10.000 € teurer als Luft-Wasser-Wärmepumpen. Das liegt an den aufwendigen Erdwärmebohrungen für die Erdsonde, während Luft-Wasser-Wärmepumpen meist vor oder hinter dem Haus aufgestellt werden.

Gut zu wissen: Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist mit 95 % Marktanteil die beliebteste Wärmepumpen-Art. Durch die vergleichsweise einfache Installation eignet sie sich besonders gut für die Nachrüstung im Bestand.

Was kostet eine Wärmepumpe?

Die Kosten einer Wärmepumpe liegen inklusive Installation typischerweise zwischen 27.000 € und 50.000 €. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet 27.000–40.000 €. Für Erdwärmepumpen fallen wegen aufwendiger Erdbohrungen meist 40.000–50.000 € an.

Mit einer Förderung für die neue Heizung von bis zu 80 % können sich diese Kosten enorm reduzieren. So ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nach Abzug der maximalen Zuschüsse bereits ab 8.700 € erhältlich.

Die genaue Ersparnis richtet sich nach Ihrem Haushaltseinkommen und den Förder-Boni. thermondo-Kunden kaufen am häufigsten die 10-kW-Wärmepumpe für rund 32.000 €. Bei förderfähigen Kosten von 28.000 € greift die Förderung spürbar:

  • Bei 46 % Förderquote sparen Sie 12.880 € und zahlen nur noch 19.120 €.
  • Bei maximalen 80 % Förderung wird die Wärmepumpe mit 22.400 € bezuschusst und kostet am Ende noch 9.600 €.

Gut zu wissen: Für kleinere Einfamilienhäuser sind unsere Wärmepumpen nach Förderung bereits ab 8.700 € erhältlich!

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Welche Förderung gibt es 2026?

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind für Heizsysteme mit erneuerbaren Energien bis zu 80 % Zuschuss der förderfähigen Kosten in Höhe von 28.000 € möglich. Fossile Heizsysteme erhalten keine Förderung.

Die KfW-Förderung 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude) bezuschusst folgende Heizsysteme:

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizung
  • Wasserstofffähige Heizungen
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Zu den förderfähigen Heizsystemen gehören auch EE-Hybridheizungen, da beide Wärmeerzeuger auf erneuerbaren Energien basieren. Bei EE-Fossil-Hybridheizungen wird nur die erneuerbare Komponente gefördert, wenn das Gebäude nach Installation mit min. 65 % erneuerbaren Energien beheizt wird. Die einzige Ausnahme davon ist Solarthermie.

Gut zu wissen: Die Förderbedingung von 65 % erneuerbaren Energien ist in der BEG EM festgelegt. Sie gilt unabhängig davon, dass mit dem sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz diese Regelung für den Einbau einer neuen Heizung abgeschafft wurde.

Diese Fördersätze können Sie im Rahmen der BEG erhalten

Zuschuss Fördersatz Antragsberechtigt Besonderheit
Grund­förderung 30 % alle Antragsteller
Klima­geschwindig­keits­-Bonus 16 % selbstnutzende Eigentümer sinkt alle 6 Monate um 4 %, entfällt ab 1. August 2028
Einkommens­-Bonus 40 % selbstnutzende Eigentümer zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €
30 % selbstnutzende Eigentümer zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 €
10 % selbstnutzende Eigentümer zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 50.000 €

Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist nur beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre‍ alten Gasheizung oder Biomasseheizung erhältlich. Das Gebäude darf im Anschluss nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.

Antragsteller, die den Einkommens-Bonus erhalten, können vom sog. Familienzuschlag profitieren. Lebt min. ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

Die Boni sind mit der Grundförderung kombinierbar. Der maximale Fördersatz liegt bei 80 %, wenn Antragsteller Stufe 1 (40 %) Einkommens-Bonus erhalten. Ab Stufe 2 (30 %) ist der Fördersatz auf 70 % begrenzt.

Neue Förderung Heizung ab 2026

Gibt es Einschränkungen bei den Zuschüssen?

Nicht alle Heizsysteme können ungehindert die volle Heizungsförderung erhalten. Neben der 65 %-Regel, von der nur Solarthermie ausgenommen ist, gelten folgende Einschränkungen:

  • Fernwärme: Bei einem Fernwärmeanschluss werden nur die Arbeiten innerhalb der Grundstücksgrenzen gefördert. So ist bspw. die Verbindung des Grundstücks mit dem Wärmenetz von den förderfähigen Kosten ausgeschlossen.
  • Brennstoffzellenheizung: Da Brennstoffzellen konventionell mit Erdgas betrieben werden, können Sie für die Anschaffung nur eine Förderung erhalten, wenn Sie grünen oder blauen Wasserstoff oder Biogas als Brennstoff nutzen.
  • EE-Fossil-Hybridheizung: Nur die erneuerbare Komponente erhält eine Förderung, wenn sie min. 65 % der Heizleistung abdeckt. Der Maximalfördersatz von 80 % ist jedoch nicht möglich. Um den Klimageschwindigkeits-Bonus zu erhalten, darf das Gebäude nach der Installation nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.
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Kosten im laufenden Betrieb

Vergleicht man die Kosten einer Heizung im laufenden Betrieb, zahlt man bei einem Wärmebedarf des Gebäudes von 20.000 kWh zwischen 1.530 € und 6.600 €. Hinzu kommen auch die Wartungskosten, die vor allem bei Hybridheizungen bis zu 700 € pro Jahr betragen können.

Um den Heizenergiebedarf eines Heizsystems zu berechnen, muss der Wärmebedarf des Gebäudes durch den Wirkungsgrad des Heizsystems geteilt werden. Dadurch ergeben sich bei einem Gebäude mit einem Wärmebedarf von 20.000 kWh folgende Betriebskosten:

Die Wirkungsgrade der Heizungsanlagen können je nach Modell und Gegebenheiten im Haus variieren.
System Wirkungsgrad Heizenergiebedarf Energiekosten Betriebskosten/Jahr Wartungskosten
Luft-Wasser-Wärmepumpe 3,4 5.880 kWh 33 ct/kWh 1.940 € 250–400 €
Sole-Wasser-Wärmepumpe 4,3 4.650 kWh 33 ct/kWh 1.530 € 250–400 €
Brennstoffzelle 0,9 22.220 kWh 12 ct/kWh* 2.670 € 200–400 €
Pelletheizung 0,9 22.220 kWh 10 ct/kWh 2.220 € 400–500 €
Gasheizung 0,9 22.220 kWh 12 ct/kWh 2.670 € 300–550 €
Ölheizung 0,8 25.000 kWh 11 ct/kWh 2.750 € 350–600 €
Elektroheizung 1 20.000 kWh 33 ct/kWh 6.600 € wartungsfrei
Fernwärme 0,8 25.000 kWh 17 ct/kWh 4.250 € 150–400 €
Solarthermie 50 % 33 ct/kWh ca. 40 €** 100–150 €

*Beim Betrieb der Brennstoffzelle mit Erdgas; Kosten können stark steigen bei der Nutzung von Biogas oder Wasserstoff.
**Lediglich die Stromkosten für den Betrieb der Pumpe.

Betriebskosten bei Hybridsystemen

Die Betriebskosten von Hybridheizungen sind stark von den gewählten Heizsystemen abhängig. Kombinieren Sie bspw. eine Pelletheizung oder Gasheizung mit Solarthermie, können Sie die Betriebskosten für das Hauptsystem berechnen und den voraussichtlichen Ertrag der Solarthermieanlage von den Kosten abziehen.

Beispiel: Sie kombinieren eine Gasheizung mit Solarthermie. Bei einem Wärmebedarf von 20.000 kWh benötigt die Gasheizung mit einem Wirkungsgrad von 0,9 rund 22.220 kWh Energie. Der Ertrag Ihrer Solarthermieanlage liegt bei rund 2.400 kWh pro Jahr.

Rechnung: 22.220 kWh - 2.400 kWh = 19.820 kWh

Ergebnis: Durch den Ertrag der Solarthermieanlage sparen Sie rund 2.400 kWh Erdgas ein. Ihr Bedarf reduziert sich auf 19.820 kWh und kostet Sie im Jahr nur noch rund 2.380 €. Sie sparen durch die Solarthermieanlage also rund 300 € Heizkosten, da eine Solarthermieanlage im laufenden Betrieb so gut wie keine Kosten verursacht.

Gut zu wissen: Vor allem bei Hybridanlagen dürfen Sie jedoch nicht die Wartungskosten außer Acht lassen. Da Sie zwei Heizsysteme betreiben, fallen in der Regel auch doppelte Wartungskosten an. Dadurch können je nach System Kosten von bis zu 700 € entstehen. Daher sollten Sie gut überlegen, ob sich das Heizkostenersparnis durch die Anschaffung noch rechnet.

Wann lohnt sich der Wechsel?

In der Regel sollte ein Heizsystem spätestens nach 15–20 Jahren ausgetauscht werden. Die Notwendigkeit des Heizungswechsels sollten Sie jedoch nicht am Alter der alten Heizung festmachen.

Warum? Ausschlaggebend sind primär die Effizienzwerte und die Brennstoffkosten – aktuell, aber auch in Zukunft. Daher lohnt sich der Wechsel von fossilen Brennstoffen auf ein effizientes und erneuerbares Heizsystem aufgrund der stetigen Kostensteigerungen fast immer.

Das zeigt auch der Heizungsvergleich beim Wechsel von einer Gasheizung auf die Wärmepumpe:

Würden Sie Ihre alte Gasheizung erneuern, kostet sie die Anschaffung 12.000 €. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für das Gebäude würde Sie rund 32.000 € vor Förderung kosten.

Gasheizung Wärmepumpe
Anschaffungskosten (vor Förderung) 12.000 € 32.000 €
Staatliche Förderung 0 % 46 %
Kosten nach Förderung 12.000 € 19.120 €
Gasheizung vs. Wärmepumpe: Anschaffungskosten im Vergleich

Mit einer durchschnittlichen Förderung von 46 % zahlen Sie am Ende noch 19.120 € – also erst einmal ca. 7.120 € mehr als für die Gasheizung. Dabei dürfen Sie jedoch die Betriebskosten nicht aus den Augen lassen.

Gasheizung Wärmepumpe
Wärmebedarf 20.000 kWh 20.000 kWh
Wirkungsgrad ~ 0,9 ~ 3,4
Jahresverbrauch 22.222 kWh 5.880 kWh
Energiepreis 12 ct/kWh 33 ct/kWh
Heizkosten (inkl. Netzentgelte & CO₂‑Steuer) 2.670 € 1.940 €

Durch die effiziente Betriebsweise erreichen Wärmepumpen einen Wirkungsgrad zwischen 3 und 5. Eine durchschnittliche Luft-Wasser-Wärmepumpe im Altbau erreicht laut des Forschungsprojekts „WP-QS im Bestand“ des Fraunhofer-Instituts einen Wirkungsgrad von 3,4. Dadurch sparen Sie jedes Jahr bis zu 730 €. Die Anschaffung einer Wärmepumpe amortisiert sich nach rund 9,5 Jahren.

Gut zu wissen: In gut gedämmten Gebäuden oder Neubauten kann der Wirkungsgrad auch deutlich höher liegen und die Wärmepumpe sich schneller amortisieren.

Hinweis: Diese Berechnung berücksichtigt nicht die kontinuierlich steigenden Kosten für fossile Hitzungen. Mit dem Emissionshandel ab 2028, der verpflichtenden Nutzung grüner Brennstoffe und den immer teurer werdenden Netzentgelten steigt das Sparpotenzial einer Wärmepumpe im Vergleich zur Gasheizung jedes Jahr.

Einer Berechnung des Fraunhofer-Instituts zufolge kosten Gasheizungen im Laufe ihres Lebens sogar über 23.700 € mehr als eine Wärmepumpe. Die Berechnung berücksichtigt die Preisentwicklung für eine konventionelle Gasheizung im Zeitraum von 2027 bis 2045.

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Gilt das Heizungsgesetz in 2026 noch?

Ja, das Heizungsgesetz ist weiterhin gültig. Die Bundesregierung hat jedoch bereits das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das das vorherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformiert. Damit erhält das Heizungsgesetz nicht nur einen neuen Namen, sondern es ändern sich auch einige zentrale Regelungen.

Was gilt gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?

Die wichtigste Änderung, die das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mitbringt, ist die Abschaffung der sog. 65 %-Regel. Das bedeutet, dass neu eingebaute Heizungen nicht mehr zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Dementsprechend dürfen konventionelle Öl- und Gasheizungen weiterhin gekauft und eingebaut werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie als neue Heizung ein fossiles Heizsystem kaufen sollten.

Warum? Anstelle der 65 %-Vorgabe sieht das GModG eine sogenannte Bio-Treppe vor. Sie gilt für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Ab 2029 müssen mindestens 10 % der bereitgestellten Wärme aus grünen Brennstoffen erzeugt werden. Der Anteil steigt in drei Stufen bis 2040 auf 60 %.

Zusätzlich soll die Grüngas-/Grünheizölquote kommen. Sie verpflichtet nicht die Anlagenbetreiber, sondern die Inverkehrbringer von Gas und Heizöl, die für die Gebäudewärme gelieferten Brennstoffe ab 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umzustellen. Weil sie beim Brennstoff selbst ansetzt, wirkt sie auf jede Heizung, auch auf bestehende Anlagen, die fossile Brennstoffe beziehen.

Gut zu wissen: Wie die Stufen der Grüngas-/Grünheizölquote genau aussehen, regelt erst das Gesetz, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen soll. Im Gesetzestext des GModG sind dazu noch keine Zwischenschritte festgelegt, lediglich die vollständige Umstellung ab 2045. Der Eckpunkteplan zum GModG sah jedoch einen Start 2028 mit 1 % und einen Anstieg auf 100 % bis 2045 vor.

Bio-Treppe & Grüngas-/Grünheizölquote

Für Hausbesitzer mit neuen Gas- oder Ölheizungen bedeutet das vor allem, dass die Brennstoffkosten stark verteuert werden. Denn die Herstellung von Bio‑Brennstoffen ist vergleichsweise teurer und die Versorgungslage aktuell noch ungewiss. Hohe Nachfragen und geringe Verfügbarkeit verteuern das Heizen entsprechend massiv.

Gut zu wissen: Ab 2028 startet zudem die „Grünheizöl-“ bzw. „Grüngasquote“. Demnach dürfen ab 1. Januar 2028 nur Brennstoffe mit mindestens 1 % grünem Brennstoffanteil in Verkehr gebracht werden. Auch diese Quote soll schrittweise steigen und betrifft damit auch bestehende fossile Heizungen.

Des Weiteren entfällt die kostenpflichtige Beratung vor dem Kauf eines fossilen Heizsystems mit dem neuen GModG. Dadurch sparen sich Heizungskäufer zunächst die Kosten für die Beratung. Eigentlich bedeutet die Abschaffung jedoch, dass Hausbesitzer vor ihrer Entscheidung nicht mehr über die enormen wirtschaftlichen Risiken einer fossilen Heizung aufgeklärt werden.

Fazit neue Heizung Kosten: Wärmepumpe ist langfristig die beste Wahl

Entscheiden Sie sich jetzt für eine Wärmepumpe als Heizsystem, heizen Sie nicht nur günstig und effizient. Mit dem klimafreundlichen Heizsystem bleiben Sie auch die nächsten 20 Jahre über die Lebensdauer der Wärmepumpe von gesetzlichen Änderungen und Vorgaben verschont.

Warum? Eine Wärmepumpe erfüllt bereits jetzt alle aktuellen und kommenden Vorgaben des GModG. Zudem stößt die Wärmepumpe im laufenden Betrieb kein CO₂ aus. Dadurch können Sie auch nach 2045 Ihre Heizung ohne Einschränkungen weiter nutzen.

Generell zeigt der Kostenvergleich für eine neue Heizung, dass die günstigste Heizung in der Anschaffung nicht die günstigste Heizung im Betrieb ist. Wer beim Kauf spart und auf eine Elektroheizung oder eine Gasheizung setzt, geht ein wirtschaftliches Risiko ein und kann langfristig in eine Kostenfalle tappen.

Mit einer Gasheizung sind Sie von der immer weiter steigenden CO₂-Steuer und dem Emissionshandel, teuren Bio-Brennstoffen und Netzentgelten betroffen. Dadurch zahlen Sie bis 2045 mit einer Gasheizung über 23.700 € mehr als mit einer Wärmepumpe.

Lassen Sie sich von den besonders günstigen Anschaffungskosten einer Elektroheizung überzeugen, sehen Sie hohen Betriebskosten entgegen. Durch den schlechten Wirkungsgrad und die hohen Stromkosten zahlen Sie jedoch im Vergleich zu anderen Heizsystemen wie der Wärmepumpe, die ebenfalls mit Strom betrieben wird, mehr als das Dreifache im Jahr.

FAQ: Was kostet eine neue Heizung?

Was kostet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Installation?

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet inklusive Installation vor Förderung zwischen 27.000 € und 40.000 €. Durch die staatliche Heizungsförderung von bis zu 80 % reduziert sich der Anschaffungspreis spürbar. Für kleinere Einfamilienhäuser ist das System nach Abzug der Zuschüsse bereits ab 8.700 € erhältlich.

Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung im Jahr 2026?

Über die staatliche BEG-Förderung sind für erneuerbare Heizsysteme bis zu 80 % Zuschuss möglich. Der maximale Fördersatz setzt sich zusammen aus:

  • 30 % Grundförderung für alle Antragsteller
  • 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer
  • Bis zu 40 % Einkommens-Bonus je nach Haushaltseinkommen

Die maximalen Fördersätze sind bei 80 % mit dem Einkommens-Bonus Stufe 1 bzw. 70 % ab Einkommens-Bonus Stufe 2 gedeckelt.

Fossile Heizsysteme wie Gas- oder Ölheizungen erhalten keine Förderung.

Warum lohnt sich der Wechsel von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe?

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe spart im laufenden Betrieb jedes Jahr bis zu 730 € an Heizkosten. Trotz höherer Anschaffungskosten amortisiert sich die Wärmepumpe dadurch im Schnitt nach rund 9,5 Jahren. Zudem sind Hausbesitzer vor steigenden CO₂-Steuern und künftigen Bio-Brennstoff-Quoten geschützt, wodurch eine Gasheizung bis 2045 insgesamt über 23.700 € teurer ist.

Welches Gesetz regelt den Einbau einer neuen Heizung im Jahr 2026?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vom Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Das neue Heizungsgesetz hebt die Verpflichtung auf, neu eingebaute Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Stattdessen führt es ab 2029 eine Bio-Treppe für fossile Heizungen ein, die den geforderten Anteil an Biogas oder Bio-Heizöl bis 2040 schrittweise auf 60 % anhebt.

Gut zu wissen: Zusätzlich soll eine Grüngas-/Grünheizölquote eingeführt werden. Diese nimmt nicht Hauseigentümer in die Pflicht, sondern die Anbieter von Gas und Öl. Ab 2045 müssen sie die Brennstoffe für die Gebäudewärme vollständig auf klimaneutrale Alternativen umstellen. Die genauen Zwischenschritte regelt ein Gesetz, das bis zum 1. Dezember 2026 vorliegen soll.

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Luisa: thermondo-Fachredakteurin für Wärmepumpe, Strom & Energiemanagement Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.