Für den Heizungswechsel gibt es bundesweite Vorgaben. Doch auch regional gelten zusätzliche Regelungen, die Sie beachten müssen. Was das für Ihren Heizungswechsel und dessen Förderung bedeutet, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Neue Heizungsförderung

Seit 1. Januar 2024 gelten die neuen Richtlinien zur Heizungsförderung gem. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dieser Artikel enthält daher möglicherweise veraltete Inhalte.

Alle aktuellen Informationen können Sie in unserem Artikel zur staatlichen Förderung für Heizungen nachlesen.

Gelten bundesweite Pflichten zum Heizungstausch?

Austauschpflicht für Heizungen nach 30 Jahren?

Die bundesweite Austauschpflicht beruht auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das Gesetz besagt, dass alle Öl- und Gasheizungen nach spätestens 30 Jahren erneuert werden müssen. In einigen Fällen gibt es jedoch Ausnahmen, die Hausbesitzer von der Pflicht befreien – beispielsweise wenn die alte Heizung bereits mit Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik ausgestattet ist.

Verkauf von Ölheizungen ab 2026 verboten?

Der Einbau einer reinen Ölheizung ist ab 2026 nicht mehr erlaubt. Auch hier gibt es Ausnahmen, die im GEG geregelt sind. Eine davon ist, dass eine Ölheizung auch nach dem Jahr 2025 gekauft werden kann, wenn diese mit erneuerbaren Energien kombiniert wird. Etwa eine Öl-Hybridheizung mit Sonnenenergie, die über Solarthermie im Haushalt genutzt wird.

Regionale Vorgaben in Hamburg und Baden-Württemberg

In Hamburg und Baden-Württemberg gelten besondere Vorgaben in puncto Heizungstausch. Dort müssen Eigenheimbesitzer einen Anteil von mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien abdecken.

Ausnahmen von dieser Vorgabe gelten für Gebäude unter Denkmalschutz. Ebenfalls befreit sind Sie, wenn die technische Umsetzung der Vorgaben technisch unmöglich sind.

Lesen Sie hier mehr zu den Vorgaben in Hamburg und Baden-Württemberg:

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
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Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verpflichtet Hausbesitzer seit 2010 zur Nutzung Erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung. Wir zeigen Ihnen, was die Neufassung von 2015 beinhaltet und wie sich die Vorgaben umsetzen lassen.
Ist eine Gasheizung in Hamburg noch möglich?
Hamburger Klimaschutzgesetz: Ist eine Gasheizung in Hamburg noch möglich?
Mit dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz hat die Hansestadt eine gesetzliche Grundlage für den sogenannten „Hamburger Klimaplan“ geschaffen, mit dessen Hilfe Hamburg 2050 klimaneutral sein möchte. Wir zeigen Ihnen, was das für Ihre Heizung in Hamburg bedeutet.

Welche Förderung gilt bundesweit?

Wenn Sie sich für die Erneuerung Ihrer Heizanlage entschieden haben, können Sie von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. Diese können Sie beantragen, wenn in Ihrer Heizung ein Teil an erneuerbarer Energien verbaut werden soll. Das kann beispielsweise über eine Solarthermie oder Wärmepumpe erfolgen.

Eine Vorgabe bzw. Pflicht zur Einbindung erneuerbarer Energien besteht in den restlichen Bundesländern zwar nicht, mit einer möglichen Förderung von bis zu 40 Prozent im Rahmen der BEG ist ein Austausch aktuell aber sehr lohnenswert. Dabei ist für Wärmepumpen der Höchstsatz an Förderung möglich. Sowohl für Wasser-, Sole- und Luft-Wasser-Wärmepumpen können 40 Prozent Zuschuss gezahlt werden. Ganz egal, welche Art die tatsächlich beste Wärmepumpe ist.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung eines Heizungstauschs?

Damit Sie die BEG-Förderung in Anspruch nehmen können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Der Antrag für den Umbau muss vor Kauf und Beginn der Installation beim BAFA eingehen.
  • Es muss ein Wärmemengenzähler zur Effizienzmessung eingebaut werden.
  • Die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches ist Pflicht.

Mehr zu den Förderungen:

Förderung Heizung allgemein
Staatliche Förderung Heizung 2024: So erhalten Sie bis zu 70 % Heizungsförderung
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Regionale Förderung: Berliner profitieren extra

Zusätzlich zur BEG hat Berlin ein eigenes Fördermodell – seit 2022 gilt das Programm Effiziente GebäudePLUS. Dieses ist mit weiteren öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, vorausgesetzt die Fördersumme übersteigt nicht die förderfähigen Kosten.

Bis zu 60 Prozent der gesamten Kosten für eine Erneuerung der Heizanlage können in Berlin durch das Programm abgedeckt werden. Den Zuschuss gibt es zusätzlich zur Förderung des Bundes. In Summe bedeutet das bis zu 5.250 Euro zusätzliche Fördermittel. Wer hier eine Kalkulation aufstellt, wird schnell feststellen, dass sich ein Umbau in Berlin besonders schnell rechnet.

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Erfahren Sie hier mehr über das Programm Effiziente GebäudePLUS:

Berliner Förderung HeizungstauschPLUS
Heizungsförderung Berlin – diese Möglichkeiten haben Berliner Hausbesitzer
Berlin soll bis 2050 klimaneutral werden. Mit dem Programm Effiziente GebäudePLUS soll das Ziel erreicht werden. Was das für Ihren Heizungswechsel bedeutet, erfahren Sie hier:

Allgemeine Vorteile eines Heizungswechsels

Generell gilt, je älter die Heizung, desto mehr Probleme tauchen auf. Reparaturen häufen sich und die Kosten für Wartung und Instandhaltung der alten Heizung steigen. Daher lohnt sich ein Austausch auch schon deutlich vor Ablauf der 30-jährigen Austauschpflicht. Die Faustregel besagt, dass eine Heizanlage nach 15 - 20 Jahren veraltet ist und sich ein Austausch bereits dann rechnet. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand:

  • die Heizkosten sinken langfristig
  • neue Heizungen haben ein geringes Risiko auszufallen
  • die CO2-Emissionen werden gesenkt
  • mehr Unabhängigkeit von schwankenden Preisen fossiler Energieträger
  • hohe staatliche Förderung möglich (bis zu 50 %)
  • komfortable und smarte Heiztechnik in neuer Anlage
  • mehr Platz im Heizungskeller durch moderne Anlage

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