0. Vorbemerkungen

Die thermondo GmbH, Prinzenstraße 34, D-10969 Berlin (nachfolgend kurz Auftragnehmer), bietet ihrem Auftraggeber einen Komplettservice für die Installation von Heizungsanlagen an. Unter welchen Voraussetzungen der Auftragnehmer seine Leistungen anbietet und welche Leistungsinhalte hiervon im Einzelnen umfasst sind, wird durch den Angebotsvorschlag an den Auftraggeber und die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.

1. Allgemeines

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte und Erfüllungsgehilfen mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.

2. Vertragsschluss

2.1. Basierend auf den Angaben des Auftraggebers im Angebotsrechner des Auftragnehmers auf (zugänglich u.a. auf www.thermondo.de) wird dem Auftraggeber ein unverbindlicher Angebotsvorschlag erstellt und zugeschickt.

2.2. Dieser Angebotsvorschlag und dazugehörige Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Dies gilt auch, wenn er dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.

2.3. Ein Vertragsschluss über die angebotenen Leistungen des Auftragnehmers kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber den ihm übersandten Angebotsvorschlag unterschrieben (per Post, per Telefax, per E-Mail-Scan oder per online Auftragsbestätigungsformular) an den Auftragnehmer zurückgesandt (nachfolgend kurz Auftragserteilung) und der Auftragnehmer diesen Angebotsvorschlag in der Regel innerhalb von 21 Tagen nach dem Zugang ausdrücklich angenommen (nachfolgend kurz Auftragsbestätigung) hat (per E-Mail, per Post, per Telefax). Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Die Frist zur Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer ändert sich im Falle einer Finanzierung gemäß Ziffer 11.

3. Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns thermondo GmbH, Prinzenstraße 34, D-10969 Berlin (Tel: +49 (0)800 4 200 300, E-Mail: widerruf@thermondo.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte eines dieser Formulare aus und senden Sie es zurück:

Widerrufsformular thermondo GmbH (PDF, 97,1 KB) Widerrufsformular thermondo Energy GmbH (PDF, 97,7 KB)

4. Durchführbarkeit

4.1. Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche von ihm gemachte Angaben (Ziffer 2.1.) richtig und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass eine der Angaben unzutreffend ist und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht zu den vereinbarten Konditionen oder insgesamt erbracht werden kann, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht mit den in Ziffer 15.2. beschriebenen Folgen zu.

4.2. Abgesehen von unzutreffenden Angaben des Auftraggebers können Umstände eintreten, die eine Durchführbarkeit der vereinbarten Leistung unmöglich machen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die örtlichen Gegebenheiten dem Einbau und der Montage des vertraglich geschuldeten Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen entgegenstehen, oder der Kunde bereits selbst mit der Demontage der alten Heizungsanlage begonnen hat. Auch in diesen Fällen steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht mit den in Ziffer 15.2. beschriebenen Folgen zu, soweit der Auftraggeber nicht auf diese Umstände vorher schriftlich hingewiesen hat. Der Auftragnehmer ist außerdem dann berechtigt, den Vertrag unter den vorgenannten Folgen zu kündigen, wenn entweder der Schornsteinfeger und/oder der Gasnetzbetreiber die Genehmigung zur Installation des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen verweigert.

5. Bestandteile des Vertrages

Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag besteht ausschließlich aus den nachfolgenden Dokumenten: dem Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ohne Anlagen), dem unterschriebenen Angebotsvorschlag des Auftraggebers (= Auftragserteilung) sowie der Angebotsannahme des Auftragnehmers (= Auftragsbestätigung des Auftragnehmers). Falls mehrere Angebotsvorschläge für den selben Leistungsgegenstand aufgrund von nötigen Änderungen erstellt und an den Auftraggeber versandt werden, so kann die Auftragserteilung immer nur auf dem letzten Angebotsvorschlag des Auftragnehmers basieren. Sofern nicht anderweitig vereinbart, behalten Angebote 14 Tage ihre Gültigkeit.

6. Auslegung des Vertrages

Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag enthält eine abschließende und umfassende Beschreibung des Leistungsgegenstandes und geht allen anderen Dokumenten vor. Der Auftragnehmer übernimmt über die ausdrücklich im Vertrag geregelten Leistungen hinaus keine weitergehenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen.

Der Leistungsbereich des Auftragnehmers endet an der Übergabestelle, als Übergabestelle wird der regelmäßig im Heizungsraum befindliche Heizkreisverteiler vereinbart. Außerhalb des Leistungsbereichs des Auftragnehmers liegt das Bestandssystem ab der Übergabestelle. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Mängel, die im Bereich des Bestandssystems auftreten. Der Besteller ist für die Bereitstellung eines mangelfreien, insbesondere dichten, Bestandssystems bei Montagebeginn, einer Spannungsversorgung (230 V 16 A) und eines funktionsfähigen Abwassersystems verantwortlich.

7. Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers; Gefahrübergang; Abnahme

7.1. Lieferung des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen

7.1.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den bestellten Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen zu liefern (sog. Ablieferung).

thermondo ist bei Lieferschwierigkeiten des Herstellers dazu berechtigt, ein höherwertiges, gleichartiges Modell desselben Herstellers zu installieren. Ebenso ist thermondo dazu berechtigt, auf die aktuellste, mindestens gleichwertige Modellreihe desselben Herstellers zurückzugreifen, soweit diese in Qualität, Funktion, Größe und Form nicht wesentlich von dem Vorgängermodell abweicht. Dies gilt auch für die Lieferung eines höherwertigen Modells sowie für die Lieferung höherwertiger und gleichartiger Komponenten der Modellreihe. Gleiches gilt für die Lieferung von Zubehör desselben oder eines anderen Herstellers.

7.1.2. Die Lieferung erfolgt an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im pflichtgemäßen Ermessen die Versandart und das Transportmittel sowie den Spediteur oder Frachtführer zu bestimmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige offensichtliche Transportschäden unverzüglich mitzuteilen.

7.1.3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts des gelieferten Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen in dem Zeitpunkt auf ihn über, in welchem der Wärmeerzeuger, dazugehörige Komponenten und sonstige Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an ihn ausgeliefert wird oder er in Annahmeverzug gerät.

7.2. Fertigstellung einschließlich Abnahme

7.2.1. Im Anschluss an die Fertigstellung der Installation wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, welches bestätigt, dass die Montage beendet ist und die Anlage abgenommen ist. Erkannte Restarbeiten und Mängel sind in dem Protokoll anzugeben.

7.2.2. Mit der Abnahme geht die Gefahr für die installierte Anlage auf den Auftraggeber über.

7.2.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Betriebsanleitung des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen dem Auftraggeber bei der Abnahme zu Eigentum zu übergeben.

8. Pflichten des Auftraggebers

8.1. Spätestens mit der Übersendung der Auftragserteilung hat der Auftraggeber den Auftragnehmer über Umstände zu informieren, die nach seiner Sicht die Demontage des Alt-Wärmeerzeugers und den Einbau des neuen Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen erschweren könnten. Hierzu zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Umfang des und der Zugang zum Raum, in dem der Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen aufgestellt werden soll.

8.2. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Auftraggeber die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zur Verfügung zu stellen.

8.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus dem Auftragnehmer folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
Fotomaterial gemäß Anleitung des Auftragnehmers

  • Bei Erdgas-Wärmeerzeuger: Ob ein Gaszähler zum Zeitpunkt der Montage existent ist
  • Bei Erdgas-Wärmeerzeuger: Ob die Immobilie aktuell ans Gasnetz angeschlossen ist oder ob der Gasanschluss stillgelegt ist
  • Firma/Kontaktdaten des zuständigen Schornsteinfegers
  • Bei Heizöl-Wärmeerzeuger: Ob sich schwefelhaltiges oder schwefelarmes Öl im Tank befindet

8.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vom Hersteller oder Großhändler gelieferten Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen nicht zu öffnen bzw. die Verpackung unversehrt zu lassen. Nur so kann der Auftragnehmer sicherstellen, dass die Lieferung komplett ist.

8.5 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Demontage des Alt-Wärmeerzeugers oder einen sonstigen Eingriff in die Anlage vorzunehmen.

8.6. Kosten, die aus einer fehlerhaften oder unterbliebenen Mitteilung oder einem anderweitigen Verstoß gegen eine der Pflichten des Auftraggebers entstehen, sind vorbehaltlich der Haftung nach Ziffer 14 vom Auftraggeber zu tragen, soweit der Auftraggeber den Verstoß zu verschulden hat (also entweder fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat).

9. Termine, Verzug

9.1. Die Vereinbarung über den voraussichtlichen Termin zur Lieferung und Montage des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände derLieferungen und Leistungen erfolgt in der Regel nach Ablauf der Widerrufsfrist. Der Auftragnehmer versucht Wunschtermine in der Planung zu berücksichtigen. Die Terminbestätigung erfolgt, so nicht anders vereinbart, in der Regel zwei Wochen vor geplantem Montagebeginn. Unbestätigte, vereinbarte Termine sind keine Fixtermine. Die Parteien stellen klar, dass mit der Setzung eines Termins kein absolutes Fixgeschäft vereinbart wurde.

9.2. Treten vom Auftragnehmer oder seinen Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verschieben sich angegebene Termine entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die er im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

9.3. Der Eintritt des Verzugs des Auftragnehmers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch auf Verzugsentschädigung entsteht nur, wenn (und soweit der Auftraggeber nachweist, dass) die Verzögerung vom Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder seinen Vorlieferanten zu vertreten ist. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Liefer-/Auftragswert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Liefer-/Auftragswerts. Das Verlangen eines höheren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftraggeber gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

9.4. Die Rechte des Auftraggebers gem. Ziffer 13 und die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

10.1. Die Preise des Auftragnehmers gelten für den in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10.2. Die Rechnung wird innerhalb von 7 Tagen ohne Skontoabzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung. Eine Teilzahlung ist vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher oder vertraglicher Zurückbehaltungsrechte nur erlaubt, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat.

10.3. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Zinsschaden entstanden ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

10.4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag des Auftraggebers handelt.

10.5. thermondo wird bei Vertragsabschluss zur Bonitätsprüfung Auskünfte bei diesbezüglichen Diensleistern (z.B. Creditreform, SCHUFA) einholen. Der Dienstleister wird thermondo die zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern Thermondo ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind (z.B. ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens).

10.6. Im Falle einer Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag wird der Auftragnehmer eine von ihm rechtswirksam unterzeichnete Original-Abtretungsanzeige an den Auftraggeber schicken, aus der sich Name, Anschrift und Kontoverbindung des neuen Gläubigers, die Höhe der abgetretenen Forderung und das Datum der Abtretung ergeben. Ohne vollständige Einhaltung dieser Pflicht ist der Auftraggeber weiterhin zur Zahlung an den Auftragnehmer berechtigt.

10.7. Sofern mit dem Kunden vereinbart wurde, dass bestehende Bauteile der alten Heizanlage für die Installation der neuen Anlage verwendet werden, vor Ort jedoch von thermondo festgestellt wird, dass diese Bauteile nicht vorhanden/ nicht funktionstüchtig sind, kann thermondo die Leistung verweigern, bis die entsprechend benötigten Bauteile für die Installation beschafft wurden. Über die Kosten und die Kostentragungspflicht für die genannten Bauteile werden die Parteien sich gesondert einigen.

11. Finanzierung

11.1 Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit dem Auftraggeber verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten als Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Hier kommt bei erfolgreichem Abschluss der entsprechende Darlehensvertrag des Auftraggebers mit der kreditgewährenden Bank (oder das Contracting-Unternehmen, hier auch Bank genannt) zustande. Der Auftragnehmer wird hierbei nicht Vertragspartner des Auftraggebers.

11.2. Der Auftraggeber stellt den Darlehensantrag (bzw. Contracting-Vertrag) für eine Finanzierung bei der jeweils in Frage kommenden Bank. Die Entscheidung bezüglich desDarlehensantrags obliegt ausschließlich der jeweiligen Bank.

11.3. Der Auftragnehmer reserviert die Auftragserteilung bis zu einer endgültigen Kredit- (oder Contracting)-Zusage der Bank.

11.4. Wird die Finanzierungsanfrage von der Bank vorläufig abgelehnt, kann der Auftraggeber eine andere Zahlungsmöglichkeit wählen. Lehnt die Bank die Finanzierungsanfrage desAuftraggebers endgültig ab, gilt die Auftragserteilung des Auftraggebers als abgelehnt, so dass kein Vertrag zustande kommt, es sei denn der Auftraggeber leistet eine Vorauszahlung von 100% des vereinbarten Preises.

11.5. Zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber eine valide Zahlungsmöglichkeit nachweisen kann (z.B. 100% Vorauszahlung, Finanzierungszusage der Bank im Original), beginnt die 14-tägige Frist für den Auftragnehmer für die zur Annahme der Auftragserteilung gemäß Ziffer 2.3.

12. Eigentumsvorbehalt

Der Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Vorbehaltswärmeerzeuger“) bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Zahlungsansprüche. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt und zur Rücknahme des Vorbehaltswärmeerzeugers berechtigt; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt des Auftragnehmers. In diesen Handlungen oder der Pfändung des Vorbehaltswärmeerzeugers durch den Auftragnehmer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer hätte den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt.

13. Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche; Verjährung

13.1. Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäße Montage) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

13.2. Grundlage der Mängelhaftung ist die vereinbarte Beschaffenheit des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind, wobei es keinen Unterschied macht, von wem die Produktbeschreibungen stammen.

13.3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Auftragnehmer jedoch keine Haftung.

13.4. Ist der gelieferte Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen mangelhaft, kann der Auftragnehmer zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung eines mangelfreien Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen leistet. Er ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, ob der Auftraggeber das fällige Entgelt bezahlt.

Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Entgelts zurückzubehalten. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Auftraggeber die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere den beanstandeten Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen zu Prüfzwecken zugänglich zu machen bzw. zu übergeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Auftragnehmer, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers als unberechtigt heraus, kann der Auftragnehmer die hieraus entstandenen Kosten vom Auftraggeber ersetzt verlangen, wenn der Auftraggeber erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Neben der gesetzlichen Regelung in § 637 BGB hat der Auftraggeber in dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist der Auftragnehmer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Auftragnehmer berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

13.5. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit hier nichts anderes geregelt wurde.

13.6. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 14 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

13.7. Keine Gewährleistung wird gewährt für Verschleiß oder Mängel, die verursacht werden aufgrund (a) der Verwendung oder des Betriebs in einer technisch nicht vorgesehen oder nicht vom Auftragnehmer empfohlenen Art und Weise, (b) von Wartungsarbeiten, die nicht vom Auftragnehmer oder einem zertifizierten Fachbetrieb (Meisterbetrieb) vorgenommen werden (c) der Verwendung von Produkten die mit der Heizungsanlage nicht kompatibel sind, (d) von Änderungen an der Heizungsanlage (insbesondere aufgrund ausgewechselter Teile oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen), (e) sonstiger Handlungen, die Vorgaben vom Auftragnehmer (insbesondere Bedienungs-, Betriebs- oder Wartungsanleitungen) zuwiderlaufen. Keine Gewährleistung übernimmt der Auftragnehmer zudem für Mängel an der existenten Heizungsanlage, die nicht den Leistungsumfang des Vertrages betreffen, hierzu zählen insbesondere verstopfte Rohre und veraltete Thermostate. Tritt dieser Fall ein, so wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach eigenem Ermessen einen weiteren Angebotsvorschlag unterbreiten.

14. Haftung

14.1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet der Auftragnehmer auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nichtleitender Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer jedoch nur, wenn er eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt.

14.2. Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind solche Verpflichtungen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

14.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

14.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

15. Kündigung

15.1. Dem Auftragnehmer stehen die Kündigungsrechte nach §§ 642, 643 BGB einschließlich der sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen ausdrücklich zu.

15.2. Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 BGB Gebrauch, gilt die gesetzliche Rechtsfolge, insbesondere ist der Auftraggeber vor Erstanfahrt auf die Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 15 % der vereinbarten Vergütung; ab dem ersten Tag auf der Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung; ab dem zweiten Tag auf der Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 80 % der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wobei ihm der Gegenbeweis einer tatsächlich geringeren Leistung und Aufwendung offen steht. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche in diesem Fall bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

16. Online-Streitbeilegung

16.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail Adresse lautet: kontakt@thermondo.de

17. Schlussbestimmungen

17.1. Zwischen den Parteien findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend anzuwendende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

17.2. Ist der Auftraggeber Unternehmer (§14 BGB) oder hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ein Land außerhalb der EU verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

17.3. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.

17.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber abzugeben sind (also z.B. Abnahmen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Es wird dabei klargestellt, dass insbesondere ein elektronisches Abnahmeprotokoll, welches mit einem tragbaren Endgerät (z.B. Tablet-PC) erstellt und vom Auftraggeber unterzeichnet wird, dem vorgenannten Textformerfordernis genügt.

17.5. Vertragssprache ist deutsch.

17.6. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers oder Dritter sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn er in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

§ 1 Allgemeines

Maßgebliche Vertragsgrundlage für den vom Auftragnehmer auszuführenden Auftrag des Auftraggebers sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Vertragsabreden sollen in Textform (§ 126b BGB) oder in elektronischer Form (§ 126a BGB) erfolgen.

§ 2 Gegenstand des Vertrags

Mit Abschluss eines Wartungsvertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer (thermondo GmbH, Prinzenstraße 34, 10969 Berlin) zur Wartung der Wärmeerzeugungsanlage entsprechend den Herstellervorgaben und entsprechend dem gewählten Wartungspaket.

A „Basis“ Wartungspaket

Das Wartungspaket “Basis” beinhaltet die An- und Abfahrt, sowie die Arbeitszeit des Servicetechnikers für die jährliche Wartung und die Erstellung eines Wartungsprotokolls. Das Wartungsmaterial (“Wartungskit”), sowie Ersatz- und Verschleißteile sind im Basis-Paket nicht enthalten und werden zusätzlich pauschal berechnet.

Das Wartungsmaterial wird seitens des Auftragnehmers beschafft. Dabei werden die Wartungskits des jeweiligen Herstellers verwendet. Vom Auftraggeber beschafftes Material kann für die Wartung nicht verwendet werden. Der Füllstand Ihrer Heizungsanlage wird geprüft, ggf. erfolgt eine Nachbefüllung.

Die Rechnung wird nach der Durchführung der Wartung gestellt. Zusätzlich fällige Material- und Arbeitskosten werden nach der Durchführung in Rechnung gestellt.

Reparaturen über die Wartung hinaus sind im Basis-Paket zusätzliche kostenpflichtige Leistungen. Bei Störfällen können Sie unseren Service nutzen. Den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Leistungen von thermondo zur Feststellung der Ursachen von Störungen (Fehlersuche) und die Behebung dieser sind als Dienstleistungen vergütungspflichtig.

B „Komfort“ Wartungspaket

Das Wartungspaket “Komfort” beinhaltet die Leistungen des Basis-Wartungspakets, sowie die zur Wartung benötigten Materialien (“Wartungskit”) nach Herstellervorgaben. Ersatzteile sind im Komfort-Paket nicht enthalten.

Zusätzlich inkludiert sind eine An- und Abfahrt, sowie die Arbeitszeit des Servicetechnikers für die Fehlersuche und Bearbeitung von einem Störfall pro Vertragsjahr, allerdings nicht das zur Entstörung benötigte Material. Kann der Störfall bei der ersten Anfahrt des Servicetechnikers nicht behoben werden und es wird ein Folgeeinsatz nötig, ist dieser Folgeeinsatz kostenpflichtig.

Darüber hinaus werden Sie als Kunde des Komfort-Wartungspakets in der Heizperiode (1.10. – 31.3.) bevorzugt behandelt. Unser telefonischer Notdienst steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.

Die jährliche Wartungspauschale wird bei Vertragsschluss und jeweils zu Beginn der nächsten Vertragsperiode für die nächsten 12 Monate vollständig fällig.

C „Premium“ Wartungspaket

Das Wartungspaket “Premium” beinhaltet die Leistungen des Komfort-Wartungspakets und statt einer bis zu drei Fehlersuchen und Bearbeitungen von Störfällen jährlich. Zusätzlich sind die Kosten für Kleinmaterialien enthalten. Kann der Störfall mit drei Anfahrten des Servicetechnikers nicht behoben werden und es wird ein weiterer Folgeeinsatz nötig, ist dieser Folgeeinsatz kostenpflichtig.

Darüber hinaus werden Sie als Kunde des Premium-Wartungsparkets ganzjährig bevorzugt behandelt. Unser telefonischer Notdienst steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.

Die jährliche Wartungspauschale wird bei Vertragsschluss und jeweils zu Beginn der nächsten Vertragsperiode für die nächsten 12 Monate vollständig fällig.

Der Abschluss eines thermondo Premium-Wartungspakets ist exklusiv für Auftraggeber möglich, deren Heizung innerhalb der letzten 12 Monate durch thermondo installiert wurde.

D „t1.komfort“ Wartungspaket

Das Wartungspaket “t1.komfort” beinhaltet die An- und Abfahrt, sowie die Arbeitszeit des Servicetechnikers für die Wartung in einem zweijährlichen Intervall und die Erstellung eines Wartungsprotokolls, sowie die zur Wartung benötigten Materialien nach Herstellervorgaben.

Das für die Wartung notwendige Material wird seitens des Auftragnehmers beschafft. Dabei werden die Wartungskits des jeweiligen Herstellers verwendet. Vom Auftraggeber beschafftes Material kann für die Wartung nicht verwendet werden. Der Füllstand Ihrer Heizungsanlage wird geprüft, ggf. erfolgt eine Nachbefüllung.

Zusätzlich inkludiert sind eine An- und Abfahrt, sowie die Arbeitszeit des Servicetechnikers für die Fehlersuche und Bearbeitung von einem Störfall pro Vertragsjahr, allerdings nicht das zur Entstörung benötigte Material. Kann der Störfall bei der ersten Anfahrt des Servicetechnikers nicht behoben werden und es wird ein Folgeeinsatz nötig, ist dieser Folgeeinsatz kostenpflichtig.

Darüber hinaus werden Sie als Kunde des t1.komfort-Wartungspakets in der Heizperiode (1.10. – 31.3.) bevorzugt behandelt. Unser telefonischer Notdienst steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Der Abschluss eines t1.komfort Wartungsvertrages ist exklusiv für Kunden mit einer t1 Heizungsanlage möglich.

Die jährliche Wartungspauschale wird bei Vertragsschluss und jeweils zu Beginn der nächsten Vertragsperiode für die nächsten 12 Monate vollständig fällig.

E „t1.premium“ Wartungspaket

Das Wartungspaket “t1.premium” beinhaltet die Leistungen des t1.komfort-Wartungspakets und statt einer bis zu drei Fehlersuchen und Bearbeitungen von Störfällen jährlich. Zusätzlich sind die Kosten für Kleinmaterialien enthalten. Kann der Störfall mit drei Anfahrten des Servicetechnikers nicht behoben werden und es wird ein weiterer Folgeeinsatz nötig, ist dieser Folgeeinsatz kostenpflichtig.

Darüber hinaus werden Sie als Kunde des t1.premium-Wartungspakets ganzjährig bevorzugt behandelt. Unser telefonischer Notdienst steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.

Die jährliche Wartungspauschale wird bei Vertragsschluss und jeweils zu Beginn der nächsten Vertragsperiode für die nächsten 12 Monate vollständig fällig.

Der Abschluss eines thermondo t1.premium-Wartungspakets ist exklusiv nur für Auftraggeber möglich, deren Heizung vom Typ thermondo t1. innerhalb der letzten 12 Monate durch thermondo installiert wurde. Der Abschluss eines t1.Premium-Wartungsvertrages ist exklusiv für Kunden mit einer t1 Heizungsanlage möglich.

Alle vorherigen Wartungspakete können optional um die Wartung des Speichers und der Solaranlage erweitert werden.

F Speicherwartung

Wir warten in diesem Fall für Sie den Speicher in einem zweijährlichen Intervall, was den Austausch der Magnesiumstabanode bei Bedarf, sowie die Sichtprüfung des Speichers und aller Anschlüsse einschließt.

G Wartung der Solaranlage

Die Wartung der Solaranlage schließt das Auffüllen mit Frostschutzmittel (ohne Berechnung maximal ein Liter) bis zum vorgeschriebenen Anlagendruck, sowie die Sichtprüfung der Anlage und ihrer Bestandteile ein. Sollten es die örtlichen Gegebenheiten erforderlich machen, dass die Sichtprüfung nicht ohne Hilfsmittel (Hebebühne o.ä.) erfolgen kann, sind diese Hilfsmittel nicht Bestandteil des Wartungsvertrages und können zu zusätzlichen Kosten führen. Bitte teilen Sie uns bei Vereinbarung des Wartungstermins in diesen Fällen mit, dass Sie den Einsatz dieser Hilfsmittel wünschen, andernfalls wird die Wartung nur für die zugänglichen Bereiche durchgeführt.

H Notfälle

Notfälle sind definiert als: Ausfall der gesamten Heizungsanlage, Gasaustritt bzw. Gasgeruch, sowie Überschwemmungsgefahr.

§ 3 Beginn, Dauer und Kündigung des Vertrags

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Wartungsvertrages und treten mit Unterzeichnung der Parteien oder mit Online-Annahme des Wartungsvertrages in Kraft, frühestens jedoch mit Inbetriebnahme der durch thermondo verbauten Heizung. Im Falle einer Online-Annahme durch den Auftraggeber verzichtet dieser auf den Zugang der Annahmeerklärung durch den Auftragnehmer. Der Vertrag wird für 24 Kalendermonate ab Inkrafttreten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wurde. Preisanpassungen wird thermondo spätestens sechs Wochen vor Vertragsablauf dem Kunden mitteilen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Ausführung der Arbeiten

Alle im Wartungsvertrag genannten Leistungen können auch von einem durch den Auftragnehmer beauftragten qualifizierten Dritten ausgeführt werden.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat zum Zeitpunkt vereinbarter Termine für den ordnungsgemäßen Zugang und die Anwesenheit einer zur Entgegennahme der Leistungen bevollmächtigten Person zu sorgen.

Andernfalls vereinbaren die Parteien, dass der Besteller für die vergebliche Anfahrt und aufgewendete Arbeitszeit pauschalen Schadensersatz in Höhe der Hälfte der vereinbarten Wartungspauschale zahlt.

§ 6 Exkludierte Leistungen

Ausgeschlossene Leistungen sind:

  • Reparaturen aufgrund von mutwillig, grob fahrlässig oder durch unsachgemäße Benutzung herbeigeführte Schäden, verursacht durch den Auftraggeber oder Dritte
  • Entlüften und befüllen der Heizkörper. Dies sind Betreiberpflichten und somit vom Betreiber auszuführen
  • Reparaturen von Teilen, die durch Dritte verbaut wurden

§ 7 Zuschläge für Arbeitsleistungen

Für vom Auftragnehmer angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass der Auftragnehmer spätestens zum Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der entsprechenden Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.

§ 8 Zahlungsziel und Verzug

Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber ohne jeden Abzug spätestens binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt an den Auftragnehmer zu leisten. § 650g Abs. 4 BGB bleibt unberührt. Nach Ablauf der 7-Tages-Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 9 Änderung dieser Nutzungsbedingungen

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden Ihnen spätestens 8 Wochen vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail) angeboten. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie Ihre Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt haben. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung fristlos und kostenfrei kündigen. Wir weisen Sie in der Nachricht, mit der wir Ihnen die Änderungen anbieten, auch noch einmal besonders auf Ihr Ablehnungsrecht, die Frist dafür und Ihre Möglichkeit zur Kündigung, hin. Zusätzlich veröffentlichen wir die geänderten Nutzungsbedingungen auf der thermondo-Website.

Sonstige Vereinbarungen mit thermondo werden nach den jeweils auf derlei Vereinbarungen anwendbaren Regelungen geändert.

Wenn thermondo lediglich eine neue Dienstleistung oder eine neue Funktionalität einführt oder Änderungen macht, die Ihre Rechte oder Pflichten nicht beeinträchtigen, kann thermondo das mit einer Frist von nur einem Monat und ohne Widerspruchsmöglichkeit ankündigen.

§ 10 Preisanpassung

thermondo behält sich vor, die jährliche Wartungspauschale zum Beginn eines neuen Vertragsjahres um maximal den Wert der Erhöhung des Verbraucherpreisindexes (Quelle Statistisches Bundesamt - Destatis) zu erhöhen.

§ 11 Datenschutz

Zum Zwecke der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses werden hierfür benötigte Daten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet.

§ 12 Haftungsausschluss

Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige und soweit zulässig fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Alternative Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Widerrufsformular thermondo GmbH (PDF, 97,1 KB) Widerrufsformular thermondo Energy GmbH (PDF, 97,7 KB) Widerrufsformular thermondo Energy Zwei GmbH (PDF, 98,1 KB) Widerrufsformular thermondo Energy Drei GmbH (PDF, 97,9 KB) Widerrufsformular thermondo Energy Vier GmbH (PDF, 97,8 KB)