Allgemeine Geschäftsbedingungen der thermondo GmbH

0. Vorbemerkungen

Die Thermondo GmbH, Prinzenstraße 34, D-10969 Berlin (nachfolgend kurz Auftragnehmer), bietet ihrem Besteller einen Komplettservice für die Installation von Heizungsanlagen an.

1. Allgemeines

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.

2. Vertragsschluss

2.1. Basierend auf den Angaben des Bestellers im Angebotsrechner des Auftragnehmers auf (zugänglich u.a. auf www.thermondo.de) wird dem Besteller ein unverbindliches Angebot (im rechtlichen Sinne eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) erstellt und übermittelt.

2.2. Angebote und Kostenanschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.3. Ein Vertrag über die Leistungen des Auftragnehmers kommt durch Antrag und Annahme zustande. Antrag in diesem Sinne ist die Übersendung des bestätigten Angebots an den Auftragnehmer (nachfolgend kurz Auftragserteilung). Die Annahme erfolgt mittels Übersendung der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers an den Besteller. Es gilt das Textformerfordernis. Die Auftragserteilung durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer beim Besteller zustande.

3. Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Thermondo GmbH, Prinzenstraße 34, D-10969 Berlin (Tel: +49 (0)800 4 200 300, E-Mail: widerruf@thermondo.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte eines dieser Formulare aus und senden Sie es zurück:

Widerrufsformular thermondo GmbH (PDF, 97,1 KB) Widerrufsformular Thermondo Energy GmbH (PDF, 64,3 KB)

4. Durchführbarkeit

4.1. Der Besteller sichert zu, dass sämtliche von ihm gemachte Angaben (Ziffer 2.1.) richtig und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass Angaben unzutreffend sind und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand erbracht werden kann, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Besteller ist in diesem Fall analog Ziffer 15.2 dieser Bedingungen dem Auftragnehmer schadensersatzverpflichtet.

4.2. Der Besteller sichert zu, dass er sich vor Auftragserteilung vergewissert hat, dass die vorgesehene Leistung aus öffentlich-rechtlicher Sicht (z.B. Stellungnahme des zuständigen Schornsteinfegers) und aus tatsächlichen Umständen (z.B. Genehmigung des Gasnetzbetreibers) möglich ist und die örtlichen Gegebenheiten einen Einbau der vertragsgegenständlichen Anlage zulassen. Sollten Bedenken bestehen, sind diese vor Auftragserteilung dem Auftragnehmer mitzuteilen. Wird der Vertrag aus diesen Gründen nicht durchführbar, gilt die Schadensersatzverpflichtung analog Ziffer 15.2. dieser Bedingungen.

5. Auslegung des Vertrages

Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag enthält eine abschließende und umfassende Beschreibung des Leistungsgegenstandes und geht allen anderen Dokumenten vor. Der Auftragnehmer übernimmt über die ausdrücklich im Vertrag geregelten Leistungen hinaus keine weitergehenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen. Vereinbarte oder notwendige Mehrleistungen sind über den vereinbarten Festpreis hinaus vergütungspflichtig.

  1. Der Leistungsbereich des Auftragnehmers endet an der Übergabestelle, als Übergabestelle wird der regelmäßig im Heizungsraum befindliche Heizkreisverteiler vereinbart. Außerhalb des Leistungsbereichs des Auftragnehmers liegt das Bestandssystem ab der Übergabestelle. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Mängel, die im Bereich des Bestandssystems auftreten. Der Besteller ist für die Bereitstellung eines mangelfreien, insbesondere dichten, Bestandssystems bei Montagebeginn, einer Spannungsversorgung (230 V 16 A) und eines funktionsfähigen Abwassersystems verantwortlich.

7. Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers; Gefahrübergang; Abnahme

7.1. Lieferung des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen

7.1.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den bestellten Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen zu liefern und zu montieren.

Thermondo ist berechtigt, ein höherwertiges Modell desselben Herstellers zu installieren.

7.1.2. Die Lieferung erfolgt an den Besteller. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im pflichtgemäßen Ermessen die Versandart und das Transportmittel sowie den Spediteur oder Frachtführer zu bestimmen. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige offensichtliche Transportschäden unverzüglich mitzuteilen.

7.1.3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts des gelieferten Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen in dem Zeitpunkt auf ihn über, in welchem der Wärmeerzeuger, dazugehörige Komponenten und sonstige Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an ihn ausgeliefert wird oder er in Annahmeverzug gerät.

7.2. Fertigstellung einschließlich Abnahme

7.2.1. Im Anschluss an die Fertigstellung der Installation wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, welches bestätigt, dass die Montage beendet ist und die Anlage abgenommen ist. Erkannte Restarbeiten und Mängel sind in dem Protokoll anzugeben. Eine förmliche Abnahme ist nicht vereinbart. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine dritte zur Abnahme bevollmächtigte Person zum Abnahmetermin vor Ort ist. Es wird vermutet, dass eine zum Abnahmetermin vor Ort befindliche Person aus dem Rechtskreis des Bestellers zur Abnahme namens und in Vollmacht des Bestellers befugt ist.

7.2.2. Mit der Abnahme geht die Gefahr für die installierte Anlage auf den Besteller über.

7.2.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Betriebsanleitung des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen dem Besteller bei der Abnahme zu Eigentum zu übergeben.

  1. Pflichten des Bestellers

8.1. Spätestens mit der Übersendung der Auftragserteilung hat der Besteller den Auftragnehmer über Umstände zu informieren, die nach seiner Sicht die Demontage des Alt-Wärmeerzeugers und den Einbau des neuen Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen erschweren könnten. Hierzu zählt insbesondere der Umfang des und der Zugang zum Raum, in dem der Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen aufgestellt werden soll.

8.2. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zur Verfügung zu stellen.

8.3. Der Besteller verpflichtet sich darüber hinaus dem Auftragnehmer folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

  • Fotomaterial gemäß Anleitung des Auftragnehmers
  • Installation und Betriebsbereitschaft des Gaszählers bei Erdgas-Wärmeerzeugern
  • Kontaktdaten des zuständigen Schornsteinfegers
  • Art des im Tank befindlichen Heizöls (Schwefelgehalt) bei Heizöl-Wärmeerzeugern

8.4. Der Besteller ist verpflichtet, die Verpackung des vom Hersteller oder Großhändler gelieferten Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen unversehrt zu lassen. Nur so kann der Auftragnehmer sicherstellen, dass die Lieferung komplett ist.

8.5 Dem Besteller ist es nicht gestattet, die Demontage des Alt-Wärmeerzeugers oder einen sonstigen Eingriff in die Anlage vorzunehmen.

8.6. Kosten, die aus einer fehlerhaften oder unterbliebenen Mitteilung oder einem anderweitigen Verstoß gegen eine der Pflichten des Bestellers entstehen, sind vorbehaltlich der Haftung nach Ziffer 14 vom Besteller zu tragen, soweit der Besteller den Verstoß zu verschulden hat.

9. Termine, Verzug

9.1. Die Vereinbarung über den voraussichtlichen Termin zur Lieferung und Montage des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen erfolgt in der Regel nach Ablauf der Widerrufsfrist. Der Auftragnehmer ist bemüht Wunschtermine in der Planung zu berücksichtigen. Die Terminbestätigung erfolgt, so nicht anders vereinbart, in der Regel zwei Wochen vor dem geplanten Montagebeginn.

9.2. Treten vom Auftragnehmer oder seinen Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verschieben sich angegebene Termine entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die er im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

9.3. Kann der Auftragnehmer den bestätigten Termin nicht einhalten, wird er den Besteller unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und einen neuen Termin vereinbaren. Der Eintritt des Verzugs des Auftragnehmers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei eine zu setzende Frist als angemessen gilt, wenn sie sechs Wochen nicht unterschreitet.

9.4. Die Rechte des Bestellers gem. Ziffer 13 und die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

9.5. Nimmt der Besteller die Leistung zur Lieferung und Montage des Vertragsgegenstands auch nach einer Nachfristsetzung von mindestens sechs Wochen nicht an, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag wegen fehlender Mitwirkung zu kündigen. Der Besteller ist in diesem Fall verpflichtet, die Pauschale des § 15 Absatz 2 dieser Bedingungen zu zahlen.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

10.1. Die Preise des Auftragnehmers gelten für den in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10.2. Die Rechnung wird innerhalb von 7 Tagen ohne Skontoabzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung.

10.3. Mit Ablauf der Zahlungsfrist, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Rechnung, kommt der Besteller entsprechend § 268 Absatz 3 BGB in Verzug, ohne dass einer gesonderten Mahnung bedarf. Der Werklohn ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

10.4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag des Bestellers handelt.

10.5. Thermondo wird bei Vertragsabschluss zur Bonitätsprüfung Auskünfte bei diesbezüglichen Dienstleistern (z.B. Creditreform, SCHUFA) einholen. Der Dienstleister wird Thermondo die zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern Thermondo ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind (z.B. ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens).

10.6. Im Falle einer Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag wird der Auftragnehmer eine von ihm rechtswirksam unterzeichnete Original-Abtretungsanzeige an den Besteller schicken, aus der sich Name, Anschrift und Kontoverbindung des neuen Gläubigers, die Höhe der abgetretenen Forderung und das Datum der Abtretung ergeben. Ohne vollständige Einhaltung dieser Pflicht ist der Besteller weiterhin zur Zahlung an den Auftragnehmer berechtigt.

10.7. Sofern mit dem Kunden vereinbart wurde, dass bestehende Bauteile der alten Heizanlage für die Installation der neuen Anlage verwendet werden, vor Ort jedoch von Thermondo festgestellt wird, dass diese Bauteile nicht vorhanden/ nicht funktionstüchtig sind, kann Thermondo die Leistung verweigern, bis die entsprechend benötigten Bauteile für die Installation beschafft wurden. Über die Kosten und die Kostentragungspflicht für die genannten Bauteile werden die Parteien sich gesondert einigen. Dem Besteller wird der Hinweis erteilt, dass eine nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Bestandsanlage dazu führen kann, dass die notwendigen Voraussetzungen der Förderfähigkeit der Gesamtanlage durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder das BAFA oder andere mit der Bearbeitung von Förderleistungen beauftragte Institute oder öffentliche Stellen entfallen und die Gesamtfunktion der Anlage beeinträchtigt sein kann. Der Auftragnehmer kann das aus technischen Gründen nicht vor der Montage prüfen.

11. Finanzierung

11.1 Der Auftragnehmer kann dem Besteller verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten anbieten. Hier kommt bei erfolgreichem Abschluss der entsprechende Darlehensvertrag des Bestellers mit der kreditgewährenden Bank (oder das Contracting-Unternehmen, hier auch Bank genannt) zustande. Der Auftragnehmer wird hierbei nicht Vertragspartner des Bestellers.

11.2. Der Besteller stellt den Darlehensantrag (bzw. Contracting-Vertrag) für eine Finanzierung bei der jeweils in Frage kommenden Bank. Die Entscheidung bezüglich des Darlehensantrags obliegt ausschließlich der jeweiligen Bank.

11.3. Der Auftragnehmer hält die Auftragsbestätigung bis zu einer endgültigen Entscheidung der Bank offen.

11.4. Wird die Finanzierungsanfrage von der Bank abgelehnt, hat der Besteller die Möglichkeit den Vertrag mittels Vorauszahlung des vereinbarten Werklohns aufrechtzuerhalten. Ansonsten entfallen die Rechtswirkungen einer erteilten Auftragsbestätigung. Der Vertrag gilt als aufgehoben.

12. Eigentumsvorbehalt

Der Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Vorbehaltswärmeerzeuger“) bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Zahlungsansprüche. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt und zur Rücknahme des Vorbehaltswärmeerzeugers berechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt des Auftragnehmers. In diesen Handlungen oder der Pfändung des Vorbehaltswärmeerzeugers durch den Auftragnehmer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer hätte den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt.

13. Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche; Verjährung

13.1 Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er der Produktbeschreibung oder - soweit keine Produktbeschreibung vorliegt - dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion und/ oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Bei Mängeln, die den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit des gelieferten Gegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche.

13.2 Garantien für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als übernommen, als der Auftragnehmer die Garantie ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt hat. Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, hat der Auftragnehmer nur einzustehen, wenn er sie veranlasst hat. Mängelansprüche können aufgrund einer solchen Aussage nur dann geltend gemacht werden, wenn die Aussage die Kaufentscheidung des Kunden tatsächlich beeinflusst hat. Garantien, die Vorlieferanten in Garantieerklärungen, der einschlägigen Werbung oder in sonstigen Produktunterlagen übernehmen, sind nicht durch den Auftragnehmer veranlasst. Sie verpflichten ausschließlich den Lieferanten, der diese Garantieübernahme erklärt. Absatz 1 dieser Ziffer bleibt unberührt.

13.3 Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Lieferung zugegangen sind. Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach ihrer Entdeckung zu melden. Die Regelung zu Transportschäden bleibt unberührt.

13.4 Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheit, wird der Auftragnehmer den Mangel nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Der Besteller hat dem Auftragnehmer oder dessen Bevollmächtigten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden Veränderungen oder Reparaturen an dem bemängelten Gegenstand vorgenommen, so befreit das insoweit den Auftragnehmer von der Mangelhaftung.

13.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist, gelten die gesetzlichen Sachmangelhaftungsrechte. Der Rücktritt ist ausgeschlossen.

13.6. Ansprüche des Bestellers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bestehen nach Maßgabe von Ziffer 14 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

13.7. Keine Sachmangelhaftung wird gewährt für Verschleiß oder Mängel, die verursacht werden aufgrund (a) der Verwendung oder des Betriebs in einer technisch nicht vorgesehenen oder nicht vom Auftragnehmer empfohlenen Art und Weise, (b) von Wartungsarbeiten, die nicht vom Auftragnehmer oder einem zertifizierten Fachbetrieb (Meisterbetrieb) vorgenommen werden (c) der Verwendung von Produkten die mit der Heizungsanlage nicht kompatibel sind, (d) von Änderungen an der Heizungsanlage (insbesondere aufgrund ausgewechselter Teile oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen), (e) sonstiger Handlungen, die Vorgaben vom Auftragnehmer (insbesondere Bedienungs-, Betriebs- oder Wartungsanleitungen) zuwiderlaufen.

Keine Sachmangelhaftung übernimmt der Auftragnehmer zudem für Mängel an der Bestandsanlage, insbesondere Mängel an der bestehenden Heizungsverrohrung, den Heizkörpern oder Thermostaten.

Das gilt ausdrücklich auch für Folgeschäden, insbesondere durch auftretende Undichten an der Bestandsanlage.

14. Haftung

14.1 Auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten (z.B. wegen Verzug oder unerlaubter Handlung) haften wir der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.

14.2 Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

14.3 Die vorstehenden Regelungen gelten in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

14.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

15. Kündigung

15.1. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.

15.2. Macht der Besteller von seinem Kündigungsrecht nach § 648 BGB Gebrauch oder kündigt der Auftragnehmer den Vertrag nach § 9.5 dieses Vertrags, ist der Besteller vor Erstanfahrt auf die Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 15 % der vereinbarten Vergütung; ab dem ersten Tag auf der Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung; ab dem zweiten Tag auf der Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 80 % der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wobei ihm der Gegenbeweis einer tatsächlich geringeren Leistung und Aufwendung offen steht. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche in diesem Fall bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

16. Online-Streitbeilegung

16.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die E-Mail Adresse lautet: kontakt@thermondo.de. Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet, noch bereit, an dieser Streitbeilegung teilzunehmen.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Zwischen den Parteien findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend anzuwendende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

17.2. Ist der Besteller Unternehmer (§14 BGB) oder hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ein Land außerhalb der EU verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

17.3. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.

17.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller dem Auftragnehmer gegenüber abzugeben sind (also z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung der Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

17.5. Vertragssprache ist deutsch.

17.6. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Bestellers oder Dritter sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn er in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum thermondo Wartungsvertrag

§ 1 Allgemeines

Maßgebliche Vertragsgrundlage für den vom Auftragnehmer auszuführenden Auftrag des Auftraggebers sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Vertragsabreden sollen in Textform (§ 126b BGB) oder in elektronischer Form (§ 126a BGB) erfolgen.

§ 2 Gegenstand des Vertrags

Mit Abschluss eines Wartungsvertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer (thermondo GmbH, Prinzenstraße 34, 10969 Berlin) zur Wartung der Wärmeerzeugungsanlage entsprechend den Herstellervorgaben und entsprechend dem gewählten Wartungspaket.

Übersicht der Wartungspakete:

Basis Wärmepumpe

Basis Gas/Öl

Komfort Wärmepumpe

Komfort Gas/Öl

Premium Wärmepumpe

Premium Gas/Öl

t1.comfort

t1.premium

Zusatzpaket Speicher

Zusatzpaket Solarthermie

Ansprüche des Auftraggebers aus gesetzlicher Sachmängelhaftung oder vereinbarten Garantien werden von diesen Bedingungen ausdrücklich nicht eingeschränkt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Wartungspauschale je nach dem gewählten Wartungspaket zu entrichten. Bei den Basis Paketen erfolgt die Rechnungsstellung nach Durchführung der Vor-Ort-Wartung, bei allen anderen Paketen wird die jährliche Zahlung zu Beginn des Vertragsjahres fällig.

A „Basis” Wartungspakete

Die „Basis” Wartungspakete beinhalten die An- und Abfahrt, sowie die Arbeitszeit des Servicetechnikers für die Vor-Ort-Wartung und die Erstellung eines Wartungsprotokolls.

Das Wartungsmaterial, sowie Ersatz- und Verschleißteile sind in den Basis-Paketen nicht enthalten und werden zusätzlich berechnet. Das Wartungsmaterial (“Wartungskit”) wird seitens des Auftragnehmers beschafft. Vom Auftraggeber beschafftes Material kann für die Wartung nicht verwendet werden.

Die erste Vor-Ort-Wartung der Wärmepumpe wird ca. 12 Monate nach der Installation durchgeführt, danach alle zwei Jahre. Die Wartung von Gas- und Ölheizungen (außer t1. Heizungsanlagen) erfolgt jährlich.

Nur für Wärmepumpe: Bei Anlagen, die technisch hierfür ausgestattet sind, erfolgt zusätzlich in den Jahren ohne Vor-Ort-Wartung eine in der Wartungspauschale enthaltene Fernüberprüfung der Wärmepumpe.

Der Füllstand Ihrer Heizungsanlage wird geprüft, ggf. erfolgt eine Nachbefüllung.

Reparaturen und sonstige Leistungen außerhalb des Wartungsprotokolls, einschließlich der Kosten für Fehlersuche, sind nicht im Leistungsumfang enthalten.

Bei Störfällen können Sie unseren Service nutzen.

B „Komfort“ Wartungspakete

Die „Komfort“ Wartungspakete beinhalten die Leistungen der Basis-Wartungspakete, sowie die zur Wartung benötigten Materialien (“Wartungskit”) nach Herstellervorgaben.

Zusätzlich inkludiert sind eine An- und Abfahrt, sowie die Arbeitszeit des Servicetechnikers für die Fehlersuche und Bearbeitung von einem Störfall pro Vertragsjahr, allerdings nicht das zur Entstörung benötigte Material. Kann der Störfall bei der ersten Anfahrt des Servicetechnikers nicht behoben werden und es wird ein Folgeeinsatz nötig, ist dieser Folgeeinsatz kostenpflichtig.

Darüber hinaus werden Sie als Kunde des Komfort-Wartungspakets in der Heizperiode (1.10. – 31.3.) bevorzugt behandelt. Unser telefonischer Notdienst steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.

C „Premium“ Wartungspakete

Die „Premium” Wartungspakete beinhalten die Leistungen der Komfort-Wartungspakete und statt einer bis zu drei Fehlersuchen und Bearbeitungen von Störfällen jährlich. Zusätzlich sind die Kosten für Kleinmaterialien enthalten. Kann der Störfall mit drei Anfahrten des Servicetechnikers nicht behoben werden und es wird ein weiterer Folgeeinsatz nötig, ist dieser Folgeeinsatz kostenpflichtig.

Darüber hinaus werden Sie als Kunde des Premium-Wartungspakets ganzjährig bevorzugt behandelt. Unser telefonischer Notdienst steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.

Der Abschluss eines thermondo Premium-Wartungspakets ist exklusiv für Auftraggeber möglich, deren Wärmeerzeuger innerhalb der letzten 12 Monate durch thermondo installiert wurde.

D „t1.komfort“ Wartungspaket

Das Wartungspaket „t1.komfort” beinhaltet die An- und Abfahrt, sowie die Arbeitszeit des Servicetechnikers für die Vor-Ort-Wartung in einem zweijährlichen Intervall und die Erstellung eines Wartungsprotokolls, sowie die zur Wartung benötigten Materialien nach Herstellervorgaben.

Das für die Wartung notwendige Material wird seitens des Auftragnehmers beschafft. Dabei werden die Wartungskits des jeweiligen Herstellers verwendet. Vom Auftraggeber beschafftes Material kann für die Wartung nicht verwendet werden. Der Füllstand Ihrer Heizungsanlage wird geprüft, ggf. erfolgt eine Nachbefüllung.

Zusätzlich inkludiert sind eine An- und Abfahrt, sowie die Arbeitszeit des Servicetechnikers für die Fehlersuche und Bearbeitung von einem Störfall pro Vertragsjahr, allerdings nicht das zur Entstörung benötigte Material. Kann der Störfall bei der ersten Anfahrt des Servicetechnikers nicht behoben werden und es wird ein Folgeeinsatz nötig, ist dieser Folgeeinsatz kostenpflichtig.

Darüber hinaus werden Sie als Kunde des t1.komfort-Wartungspakets in der Heizperiode (1.10. – 31.3.) bevorzugt behandelt. Unser telefonischer Notdienst steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.

Der Abschluss eines t1.komfort Wartungsvertrages ist exklusiv für Kunden mit einer t1 Heizungsanlage möglich.

Die jährliche Wartungspauschale wird bei Vertragsschluss und jeweils zu Beginn der nächsten Vertragsperiode für die nächsten 12 Monate vollständig fällig.

E „t1.premium“ Wartungspaket

Das Wartungspaket „t1.premium” beinhaltet die Leistungen des t1.komfort-Wartungspakets und statt einer bis zu drei Fehlersuchen und Bearbeitungen von Störfällen jährlich. Zusätzlich sind die Kosten für Kleinmaterialien enthalten. Kann der Störfall mit drei Anfahrten des Servicetechnikers nicht behoben werden und es wird ein weiterer Folgeeinsatz nötig, ist dieser Folgeeinsatz kostenpflichtig.

Darüber hinaus werden Sie als Kunde des t1.premium-Wartungspakets ganzjährig bevorzugt behandelt. Unser telefonischer Notdienst steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.

Die jährliche Wartungspauschale wird bei Vertragsschluss und jeweils zu Beginn der nächsten Vertragsperiode für die nächsten 12 Monate vollständig fällig.

Der Abschluss eines thermondo t1.premium-Wartungspakets ist exklusiv nur für Auftraggeber möglich, deren Heizung vom Typ thermondo t1. innerhalb der letzten 12 Monate durch thermondo installiert wurde. Der Abschluss eines t1.Premium-Wartungsvertrages ist exklusiv für Kunden mit einer t1 Heizungsanlage möglich.

Alle vorherigen Wartungspakete können optional um die Wartung des Speichers und der Solaranlage erweitert werden.

F Speicherwartung

Im Zusatzpaket Speicherwartung unterziehen wir den Speicher im Rahmen der Vor-Ort-Wartung (maximal alle zwei Jahre) des Wärmeerzeugers einer Sichtprüfung einschließlich aller Anschlüsse. Der Austausch der Magnesiumstabanode bei Bedarf ist eingeschlossen.

G Wartung der Solarthermieanlage

Im Zusatzpaket Solarthermie unterziehen wir im Rahmen der Vor-Ort-Wartung des Wärmeerzeugers die Solarthermieanlage einer Sichtprüfung. Die Wartung der Solaranlage schließt das Auffüllen mit Frostschutzmittel (ohne Berechnung maximal ein Liter) bis zum vorgeschriebenen Anlagendruck ein.

Sollten es die örtlichen Gegebenheiten erforderlich machen, dass die Sichtprüfung nicht ohne Hilfsmittel (Hebebühne o.ä.) erfolgen kann, sind diese Hilfsmittel nicht Bestandteil des Wartungsvertrages und können zu zusätzlichen Kosten führen. Bitte teilen Sie uns bei Vereinbarung des Wartungstermins in diesen Fällen mit, dass Sie den Einsatz dieser Hilfsmittel wünschen, andernfalls wird die Wartung nur für die zugänglichen Bereiche durchgeführt.

§ 3 Beginn, Dauer und Kündigung des Vertrags

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Wartungsvertrages und treten mit Unterzeichnung der Parteien oder mit Online-Annahme des Wartungsvertrages in Kraft, frühestens jedoch mit Inbetriebnahme der durch thermondo verbauten Heizung. Im Falle einer Online-Annahme durch den Auftraggeber verzichtet dieser auf den Zugang der Annahmeerklärung durch den Auftragnehmer. Der Vertrag wird für 24 Kalendermonate ab Inkrafttreten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wurde.

Preisanpassungen wird thermondo spätestens sechs Wochen vor Vertragsablauf dem Kunden mitteilen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Ausführung der Arbeiten

Alle im Wartungsvertrag genannten Leistungen können auch von einem durch den Auftragnehmer beauftragten qualifizierten Dritten ausgeführt werden.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat zum Zeitpunkt vereinbarter Termine für den ordnungsgemäßen Zugang und die Anwesenheit einer zur Entgegennahme der Leistungen bevollmächtigten Person zu sorgen.

Sollte die Durchführung des geplanten Termins entgegen Absatz 1 aufgrund des Verschuldens des Auftraggebers nicht möglich sein, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Mehrkosten.

Nur für Wartungspakete “Wärmepumpe” (Basis / Komfort / Premium):

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Fernüberprüfung nur erfolgt, wenn die technischen Voraussetzungen bereitgestellt werden. Dafür muss die Anlage mit dem Internet verbunden sein. Falls dies noch nicht bei Installation durchgeführt wurde und später nachgeholt wird, ist der Kunde verpflichtet, thermondo dafür auf Anfrage Zugang zur Anlage zu gewährleisten.

Der Auftraggeber wird auf eigene Kosten die für eine Online-Anbindung der Anlage erforderlichen Voraussetzungen (z.B. Internetanschluss und Internetrouter) schaffen und während der Laufzeit dieses Vertrags auf seine Kosten aufrechterhalten.

Der Auftraggeber räumt thermondo das zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht ein, zum Zwecke der Leistungserbringung auf die Anlage online zuzugreifen, diese zu steuern sowie Updates und Upgrades der Software einzuspielen.

§ 6 Exkludierte Leistungen

Ausgeschlossene Leistungen sind:

  • Reparaturen aufgrund von mutwillig, grob fahrlässig oder durch unsachgemäße Benutzung herbeigeführte Schäden, verursacht durch den Auftraggeber oder Dritte
  • Entlüften und Befüllen der Heizkörper. Dies sind Betreiberpflichten und somit vom Betreiber auszuführen
  • Reparaturen von Teilen, die durch Dritte verbaut wurden

§ 7 Zuschläge für Arbeitsleistungen

Für vom Auftragnehmer angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass der Auftragnehmer spätestens zum Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der entsprechenden Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.

§ 8 Zahlungsziel und Verzug

Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber ohne jeden Abzug spätestens binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt an den Auftragnehmer zu leisten. § 650g Abs. 4 BGB bleibt unberührt. Nach Ablauf der 7-Tages-Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 9 Änderung dieser Nutzungsbedingungen

Änderungen dieser Bedingungen werden Ihnen spätestens 8 Wochen vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail) übermittelt.

Wenn thermondo lediglich eine neue Dienstleistung oder eine neue Funktionalität einführt oder Änderungen macht, die Ihre Rechte oder Pflichten nicht beeinträchtigen, kann thermondo das mit einer Frist von nur einem Monat und ohne Widerspruchsmöglichkeit ankündigen.

§ 10 Preisanpassung

thermondo behält sich vor, die jährliche Wartungspauschale zum Beginn eines neuen Vertragsjahres um maximal den Wert der Erhöhung des Verbraucherpreisindexes (Quelle Statistisches Bundesamt - Destatis) zu erhöhen.

§ 11 Haftungsausschluss

Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige und soweit zulässig fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Alternative Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Datenschutzbestimmungen

thermondo verarbeitet die durch den Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E- Mail-Adresse) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes.

theromondo verarbeitet Daten vom Auftraggeber, um Verträge, die zwischen thermondo und dem Auftraggeber geschlossen wurden, zu erfüllen. Hierbei handelt es sich insbesondere um (a) persönliche Kontaktdaten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse), (b) Verbrauchsdaten und c) Betriebsdaten der Anlage. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist.

Personenbezogene Daten von Auftraggeber werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Die erhobenen Daten werden nach Beendigung des zwischen thermondo und dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und Auskunftsverpflichtungen finden Sie in den Datenschutzrichtlinien auf www.thermondo.de/intern/datenschutz.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

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