- Allgemeine Geschäftsbedingungen der thermondo GmbH
- Allgemeine Geschäftsbedingungen zum thermondo Wartungsvertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen zu thermondo smart
- Widerrufsformular thermondo GmbH
- Widerrufsformular Thermondo Energy GmbH
- Widerrufsformular Thermondo Energy Zwei GmbH
- Widerrufsformular Thermondo Energy Drei GmbH
- Widerrufsformular Thermondo Energy Vier GmbH
- Widerrufsformular Thermondo Energy Fünf GmbH
- Widerrufsformular Thermondo Energy Sechs GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der thermondo GmbH
0. Vorbemerkungen
Die Thermondo GmbH, Prinzenstraße 34, D-10969 Berlin (nachfolgend kurz Auftragnehmer), bietet ihrem Besteller einen Komplettservice für die Installation von Heizungsanlagen an.
1. Allgemeines
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.
2. Vertragsschluss
2.1. Basierend auf den Angaben des Bestellers im Angebotsrechner des Auftragnehmers auf (zugänglich u.a. auf www.thermondo.de) wird dem Besteller ein unverbindliches Angebot (im rechtlichen Sinne eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) erstellt und übermittelt.
2.2. Angebote und Kostenanschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.3. Ein Vertrag über die Leistungen des Auftragnehmers kommt durch Antrag und Annahme zustande. Antrag in diesem Sinne ist die Übersendung des bestätigten Angebots an den Auftragnehmer (nachfolgend kurz Auftragserteilung). Die Annahme erfolgt mittels Übersendung der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers an den Besteller. Es gilt das Textformerfordernis. Die Auftragserteilung durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer beim Besteller zustande.
3. Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns thermondo GmbH, Prinzenstraße 34, D-10969 Berlin (Tel: +49 (0)800 4 200 300, E-Mail: widerruf@thermondo.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte eines dieser Formulare aus und senden Sie es zurück:
4. Durchführbarkeit
4.1. Der Besteller sichert zu, dass sämtliche von ihm gemachte Angaben (Ziffer 2.1.) richtig und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass Angaben unzutreffend sind und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand erbracht werden kann, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Besteller ist in diesem Fall analog Ziffer 15.2 dieser Bedingungen dem Auftragnehmer schadensersatzverpflichtet.
4.2. Der Besteller sichert zu, dass er sich vor Auftragserteilung vergewissert hat, dass die vorgesehene Leistung aus öffentlich-rechtlicher Sicht (z.B. Stellungnahme des zuständigen Schornsteinfegers) und aus tatsächlichen Umständen (z.B. Genehmigung des Gasnetzbetreibers) möglich ist und die örtlichen Gegebenheiten einen Einbau der vertragsgegenständlichen Anlage zulassen. Sollten Bedenken bestehen, sind diese vor Auftragserteilung dem Auftragnehmer mitzuteilen. Wird der Vertrag aus diesen Gründen nicht durchführbar, gilt die Schadensersatzverpflichtung analog Ziffer 15.2. dieser Bedingungen.
5. Auslegung des Vertrages
Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag enthält eine abschließende und umfassende Beschreibung des Leistungsgegenstandes und geht allen anderen Dokumenten vor. Der Auftragnehmer übernimmt über die ausdrücklich im Vertrag geregelten Leistungen hinaus keine weitergehenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen. Vereinbarte oder notwendige Mehrleistungen sind über den vereinbarten Festpreis hinaus vergütungspflichtig.
- Der Leistungsbereich des Auftragnehmers endet an der Übergabestelle, als Übergabestelle wird der regelmäßig im Heizungsraum befindliche Heizkreisverteiler vereinbart. Außerhalb des Leistungsbereichs des Auftragnehmers liegt das Bestandssystem ab der Übergabestelle. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Mängel, die im Bereich des Bestandssystems auftreten. Der Besteller ist für die Bereitstellung eines mangelfreien, insbesondere dichten, Bestandssystems bei Montagebeginn, einer Spannungsversorgung (230 V 16 A) und eines funktionsfähigen Abwassersystems verantwortlich.
7. Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers; Gefahrübergang; Abnahme
7.1. Lieferung des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen
7.1.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den bestellten Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen zu liefern und zu montieren.
Thermondo ist berechtigt, ein höherwertiges Modell desselben Herstellers zu installieren.
7.1.2. Die Lieferung erfolgt an den Besteller. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im pflichtgemäßen Ermessen die Versandart und das Transportmittel sowie den Spediteur oder Frachtführer zu bestimmen. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige offensichtliche Transportschäden unverzüglich mitzuteilen.
7.1.3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts des gelieferten Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen in dem Zeitpunkt auf ihn über, in welchem der Wärmeerzeuger, dazugehörige Komponenten und sonstige Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an ihn ausgeliefert wird oder er in Annahmeverzug gerät.
7.2. Fertigstellung einschließlich Abnahme
7.2.1. Im Anschluss an die Fertigstellung der Installation wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, welches bestätigt, dass die Montage beendet ist und die Anlage abgenommen ist. Erkannte Restarbeiten und Mängel sind in dem Protokoll anzugeben. Eine förmliche Abnahme ist nicht vereinbart. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine dritte zur Abnahme bevollmächtigte Person zum Abnahmetermin vor Ort ist. Es wird vermutet, dass eine zum Abnahmetermin vor Ort befindliche Person aus dem Rechtskreis des Bestellers zur Abnahme namens und in Vollmacht des Bestellers befugt ist.
7.2.2. Mit der Abnahme geht die Gefahr für die installierte Anlage auf den Besteller über.
7.2.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Betriebsanleitung des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen dem Besteller bei der Abnahme zu Eigentum zu übergeben.
- Pflichten des Bestellers
8.1. Spätestens mit der Übersendung der Auftragserteilung hat der Besteller den Auftragnehmer über Umstände zu informieren, die nach seiner Sicht die Demontage des Alt-Wärmeerzeugers und den Einbau des neuen Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen erschweren könnten. Hierzu zählt insbesondere der Umfang des und der Zugang zum Raum, in dem der Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen aufgestellt werden soll.
8.2. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zur Verfügung zu stellen.
8.3. Der Besteller verpflichtet sich darüber hinaus dem Auftragnehmer folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
- Fotomaterial gemäß Anleitung des Auftragnehmers
- Installation und Betriebsbereitschaft des Gaszählers bei Erdgas-Wärmeerzeugern
- Kontaktdaten des zuständigen Schornsteinfegers
- Art des im Tank befindlichen Heizöls (Schwefelgehalt) bei Heizöl-Wärmeerzeugern
8.4. Der Besteller ist verpflichtet, die Verpackung des vom Hersteller oder Großhändler gelieferten Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen unversehrt zu lassen. Nur so kann der Auftragnehmer sicherstellen, dass die Lieferung komplett ist.
8.5 Dem Besteller ist es nicht gestattet, die Demontage des Alt-Wärmeerzeugers oder einen sonstigen Eingriff in die Anlage vorzunehmen.
8.6. Kosten, die aus einer fehlerhaften oder unterbliebenen Mitteilung oder einem anderweitigen Verstoß gegen eine der Pflichten des Bestellers entstehen, sind vorbehaltlich der Haftung nach Ziffer 14 vom Besteller zu tragen, soweit der Besteller den Verstoß zu verschulden hat.
9. Termine, Verzug
9.1. Die Vereinbarung über den voraussichtlichen Termin zur Lieferung und Montage des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen erfolgt in der Regel nach Ablauf der Widerrufsfrist. Der Auftragnehmer ist bemüht Wunschtermine in der Planung zu berücksichtigen. Die Terminbestätigung erfolgt, so nicht anders vereinbart, in der Regel zwei Wochen vor dem geplanten Montagebeginn.
9.2. Treten vom Auftragnehmer oder seinen Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verschieben sich angegebene Termine entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die er im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
9.3. Kann der Auftragnehmer den bestätigten Termin nicht einhalten, wird er den Besteller unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und einen neuen Termin vereinbaren. Der Eintritt des Verzugs des Auftragnehmers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei eine zu setzende Frist als angemessen gilt, wenn sie sechs Wochen nicht unterschreitet.
9.4. Die Rechte des Bestellers gem. Ziffer 13 und die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
9.5. Nimmt der Besteller die Leistung zur Lieferung und Montage des Vertragsgegenstands auch nach einer Nachfristsetzung von mindestens sechs Wochen nicht an, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag wegen fehlender Mitwirkung zu kündigen. Der Besteller ist in diesem Fall verpflichtet, die Pauschale des § 15 Absatz 2 dieser Bedingungen zu zahlen.
10. Preise und Zahlungsbedingungen
10.1. Die Preise des Auftragnehmers gelten für den in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
10.2. Die Rechnung wird innerhalb von 7 Tagen ohne Skontoabzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung.
10.3. Mit Ablauf der Zahlungsfrist, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Rechnung, kommt der Besteller entsprechend § 268 Absatz 3 BGB in Verzug, ohne dass einer gesonderten Mahnung bedarf. Der Werklohn ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
10.4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag des Bestellers handelt.
10.5. Thermondo wird bei Vertragsabschluss zur Bonitätsprüfung Auskünfte bei diesbezüglichen Dienstleistern (z.B. Creditreform, SCHUFA) einholen. Der Dienstleister wird Thermondo die zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern Thermondo ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind (z.B. ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens).
10.6. Im Falle einer Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag wird der Auftragnehmer eine von ihm rechtswirksam unterzeichnete Original-Abtretungsanzeige an den Besteller schicken, aus der sich Name, Anschrift und Kontoverbindung des neuen Gläubigers, die Höhe der abgetretenen Forderung und das Datum der Abtretung ergeben. Ohne vollständige Einhaltung dieser Pflicht ist der Besteller weiterhin zur Zahlung an den Auftragnehmer berechtigt.
10.7. Sofern mit dem Kunden vereinbart wurde, dass bestehende Bauteile der alten Heizanlage für die Installation der neuen Anlage verwendet werden, vor Ort jedoch von Thermondo festgestellt wird, dass diese Bauteile nicht vorhanden/ nicht funktionstüchtig sind, kann Thermondo die Leistung verweigern, bis die entsprechend benötigten Bauteile für die Installation beschafft wurden. Über die Kosten und die Kostentragungspflicht für die genannten Bauteile werden die Parteien sich gesondert einigen. Dem Besteller wird der Hinweis erteilt, dass eine nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Bestandsanlage dazu führen kann, dass die notwendigen Voraussetzungen der Förderfähigkeit der Gesamtanlage durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder das BAFA oder andere mit der Bearbeitung von Förderleistungen beauftragte Institute oder öffentliche Stellen entfallen und die Gesamtfunktion der Anlage beeinträchtigt sein kann. Der Auftragnehmer kann das aus technischen Gründen nicht vor der Montage prüfen.
11. Finanzierung
11.1 Der Auftragnehmer kann dem Besteller verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten anbieten. Hier kommt bei erfolgreichem Abschluss der entsprechende Darlehensvertrag des Bestellers mit der kreditgewährenden Bank (oder das Contracting-Unternehmen, hier auch Bank genannt) zustande. Der Auftragnehmer wird hierbei nicht Vertragspartner des Bestellers.
11.2. Der Besteller stellt den Darlehensantrag (bzw. Contracting-Vertrag) für eine Finanzierung bei der jeweils in Frage kommenden Bank. Die Entscheidung bezüglich des Darlehensantrags obliegt ausschließlich der jeweiligen Bank.
11.3. Der Auftragnehmer hält die Auftragsbestätigung bis zu einer endgültigen Entscheidung der Bank offen.
11.4. Wird die Finanzierungsanfrage von der Bank abgelehnt, hat der Besteller die Möglichkeit den Vertrag mittels Vorauszahlung des vereinbarten Werklohns aufrechtzuerhalten. Ansonsten entfallen die Rechtswirkungen einer erteilten Auftragsbestätigung. Der Vertrag gilt als aufgehoben.
12. Eigentumsvorbehalt
Der Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Vorbehaltswärmeerzeuger“) bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Zahlungsansprüche. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt und zur Rücknahme des Vorbehaltswärmeerzeugers berechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt des Auftragnehmers. In diesen Handlungen oder der Pfändung des Vorbehaltswärmeerzeugers durch den Auftragnehmer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer hätte den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt.
13. Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche; Verjährung
13.1 Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er der Produktbeschreibung oder - soweit keine Produktbeschreibung vorliegt - dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion und/ oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Bei Mängeln, die den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit des gelieferten Gegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche.
13.2 Garantien für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als übernommen, als der Auftragnehmer die Garantie ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt hat. Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, hat der Auftragnehmer nur einzustehen, wenn er sie veranlasst hat. Mängelansprüche können aufgrund einer solchen Aussage nur dann geltend gemacht werden, wenn die Aussage die Kaufentscheidung des Kunden tatsächlich beeinflusst hat. Garantien, die Vorlieferanten in Garantieerklärungen, der einschlägigen Werbung oder in sonstigen Produktunterlagen übernehmen, sind nicht durch den Auftragnehmer veranlasst. Sie verpflichten ausschließlich den Lieferanten, der diese Garantieübernahme erklärt. Absatz 1 dieser Ziffer bleibt unberührt.
13.3 Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Lieferung zugegangen sind. Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach ihrer Entdeckung zu melden. Die Regelung zu Transportschäden bleibt unberührt.
13.4 Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheit, wird der Auftragnehmer den Mangel nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Der Besteller hat dem Auftragnehmer oder dessen Bevollmächtigten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden Veränderungen oder Reparaturen an dem bemängelten Gegenstand vorgenommen, so befreit das insoweit den Auftragnehmer von der Mangelhaftung.
13.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist, gelten die gesetzlichen Sachmangelhaftungsrechte. Der Rücktritt ist ausgeschlossen.
13.6. Ansprüche des Bestellers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bestehen nach Maßgabe von Ziffer 14 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
13.7. Keine Sachmangelhaftung wird gewährt für Verschleiß oder Mängel, die verursacht werden aufgrund (a) der Verwendung oder des Betriebs in einer technisch nicht vorgesehenen oder nicht vom Auftragnehmer empfohlenen Art und Weise, (b) von Wartungsarbeiten, die nicht vom Auftragnehmer oder einem zertifizierten Fachbetrieb (Meisterbetrieb) vorgenommen werden (c) der Verwendung von Produkten die mit der Heizungsanlage nicht kompatibel sind, (d) von Änderungen an der Heizungsanlage (insbesondere aufgrund ausgewechselter Teile oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen), (e) sonstiger Handlungen, die Vorgaben vom Auftragnehmer (insbesondere Bedienungs-, Betriebs- oder Wartungsanleitungen) zuwiderlaufen.
Keine Sachmangelhaftung übernimmt der Auftragnehmer zudem für Mängel an der Bestandsanlage, insbesondere Mängel an der bestehenden Heizungsverrohrung, den Heizkörpern oder Thermostaten.
Das gilt ausdrücklich auch für Folgeschäden, insbesondere durch auftretende Undichten an der Bestandsanlage.
14. Haftung
14.1 Auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten (z.B. wegen Verzug oder unerlaubter Handlung) haften wir der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.
14.2 Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
14.3 Die vorstehenden Regelungen gelten in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
14.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
15. Kündigung
15.1. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.
15.2. Macht der Besteller von seinem Kündigungsrecht nach § 648 BGB Gebrauch oder kündigt der Auftragnehmer den Vertrag nach § 9.5 dieses Vertrags, ist der Besteller vor Erstanfahrt auf die Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 15 % der vereinbarten Vergütung; ab dem ersten Tag auf der Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung; ab dem zweiten Tag auf der Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 80 % der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wobei ihm der Gegenbeweis einer tatsächlich geringeren Leistung und Aufwendung offen steht. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche in diesem Fall bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
16. Online-Streitbeilegung
16.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die E-Mail Adresse lautet: kontakt@thermondo.de. Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet, noch bereit, an dieser Streitbeilegung teilzunehmen.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Zwischen den Parteien findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend anzuwendende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
17.2. Ist der Besteller Unternehmer (§14 BGB) oder hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ein Land außerhalb der EU verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
17.3. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.
17.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller dem Auftragnehmer gegenüber abzugeben sind (also z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung der Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
17.5. Vertragssprache ist deutsch.
17.6. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Bestellers oder Dritter sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn er in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum thermondo Wartungsvertrag
§ 1 Allgemeines
Maßgebliche Vertragsgrundlage für den vom Auftragnehmer auszuführenden Auftrag des Auftraggebers sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Vertragsabreden sollen in Textform (§ 126b BGB) oder in elektronischer Form (§ 126a BGB) erfolgen.
§ 2 Gegenstand des Vertrags
Mit Abschluss eines Wartungsvertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer (thermondo GmbH, Prinzenstraße 34, 10969 Berlin) zur Wartung der Wärmeerzeugungsanlage entsprechend den Herstellervorgaben und entsprechend dem gewählten Wartungspaket.
Übersicht der Wartungspakete:
Basis Wärmepumpe
Basis Gas/Öl
Komfort Wärmepumpe
Komfort Gas/Öl
Premium Wärmepumpe
Premium Gas/Öl
t1.comfort
t1.premium
Zusatzpaket Speicher
Zusatzpaket Solarthermie
Ansprüche des Auftraggebers aus gesetzlicher Sachmängelhaftung oder vereinbarten Garantien werden von diesen Bedingungen ausdrücklich nicht eingeschränkt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Wartungspauschale je nach dem gewählten Wartungspaket zu entrichten. Bei den Basis Paketen erfolgt die Rechnungsstellung nach Durchführung der Vor-Ort-Wartung, bei allen anderen Paketen wird die jährliche Zahlung zu Beginn des Vertragsjahres fällig.
A „Basis” Wartungspakete
Die „Basis” Wartungspakete beinhalten die An- und Abfahrt, sowie die Arbeitszeit des Servicetechnikers für die Vor-Ort-Wartung und die Erstellung eines Wartungsprotokolls.
Das Wartungsmaterial, sowie Ersatz- und Verschleißteile sind in den Basis-Paketen nicht enthalten und werden zusätzlich berechnet. Das Wartungsmaterial (“Wartungskit”) wird seitens des Auftragnehmers beschafft. Vom Auftraggeber beschafftes Material kann für die Wartung nicht verwendet werden.
Die erste Vor-Ort-Wartung der Wärmepumpe wird ca. 12 Monate nach der Installation durchgeführt, danach alle zwei Jahre. Die Wartung von Gas- und Ölheizungen (außer t1. Heizungsanlagen) erfolgt jährlich.
Nur für Wärmepumpe: Bei Anlagen, die technisch hierfür ausgestattet sind, erfolgt zusätzlich in den Jahren ohne Vor-Ort-Wartung eine in der Wartungspauschale enthaltene Fernüberprüfung der Wärmepumpe.
Der Füllstand Ihrer Heizungsanlage wird geprüft, ggf. erfolgt eine Nachbefüllung.
Reparaturen und sonstige Leistungen außerhalb des Wartungsprotokolls, einschließlich der Kosten für Fehlersuche, sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
Bei Störfällen können Sie unseren Service nutzen.
B „Komfort“ Wartungspakete
Die „Komfort“ Wartungspakete beinhalten die Leistungen der Basis-Wartungspakete, sowie die zur Wartung benötigten Materialien (“Wartungskit”) nach Herstellervorgaben.
Zusätzlich inkludiert sind eine An- und Abfahrt, sowie die Arbeitszeit des Servicetechnikers für die Fehlersuche und Bearbeitung von einem Störfall pro Vertragsjahr, allerdings nicht das zur Entstörung benötigte Material. Kann der Störfall bei der ersten Anfahrt des Servicetechnikers nicht behoben werden und es wird ein Folgeeinsatz nötig, ist dieser Folgeeinsatz kostenpflichtig.
Darüber hinaus werden Sie als Kunde des Komfort-Wartungspakets in der Heizperiode (1.10. – 31.3.) bevorzugt behandelt. Unser telefonischer Notdienst steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.
C „Premium“ Wartungspakete
Die „Premium” Wartungspakete beinhalten die Leistungen der Komfort-Wartungspakete und statt einer bis zu drei Fehlersuchen und Bearbeitungen von Störfällen jährlich. Zusätzlich sind die Kosten für Kleinmaterialien enthalten. Kann der Störfall mit drei Anfahrten des Servicetechnikers nicht behoben werden und es wird ein weiterer Folgeeinsatz nötig, ist dieser Folgeeinsatz kostenpflichtig.
Darüber hinaus werden Sie als Kunde des Premium-Wartungspakets ganzjährig bevorzugt behandelt. Unser telefonischer Notdienst steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.
Der Abschluss eines thermondo Premium-Wartungspakets ist exklusiv für Auftraggeber möglich, deren Wärmeerzeuger innerhalb der letzten 12 Monate durch thermondo installiert wurde.
D „t1.komfort“ Wartungspaket
Das Wartungspaket „t1.komfort” beinhaltet die An- und Abfahrt, sowie die Arbeitszeit des Servicetechnikers für die Vor-Ort-Wartung in einem zweijährlichen Intervall und die Erstellung eines Wartungsprotokolls, sowie die zur Wartung benötigten Materialien nach Herstellervorgaben.
Das für die Wartung notwendige Material wird seitens des Auftragnehmers beschafft. Dabei werden die Wartungskits des jeweiligen Herstellers verwendet. Vom Auftraggeber beschafftes Material kann für die Wartung nicht verwendet werden. Der Füllstand Ihrer Heizungsanlage wird geprüft, ggf. erfolgt eine Nachbefüllung.
Zusätzlich inkludiert sind eine An- und Abfahrt, sowie die Arbeitszeit des Servicetechnikers für die Fehlersuche und Bearbeitung von einem Störfall pro Vertragsjahr, allerdings nicht das zur Entstörung benötigte Material. Kann der Störfall bei der ersten Anfahrt des Servicetechnikers nicht behoben werden und es wird ein Folgeeinsatz nötig, ist dieser Folgeeinsatz kostenpflichtig.
Darüber hinaus werden Sie als Kunde des t1.komfort-Wartungspakets in der Heizperiode (1.10. – 31.3.) bevorzugt behandelt. Unser telefonischer Notdienst steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.
Der Abschluss eines t1.komfort Wartungsvertrages ist exklusiv für Kunden mit einer t1 Heizungsanlage möglich.
Die jährliche Wartungspauschale wird bei Vertragsschluss und jeweils zu Beginn der nächsten Vertragsperiode für die nächsten 12 Monate vollständig fällig.
E „t1.premium“ Wartungspaket
Das Wartungspaket „t1.premium” beinhaltet die Leistungen des t1.komfort-Wartungspakets und statt einer bis zu drei Fehlersuchen und Bearbeitungen von Störfällen jährlich. Zusätzlich sind die Kosten für Kleinmaterialien enthalten. Kann der Störfall mit drei Anfahrten des Servicetechnikers nicht behoben werden und es wird ein weiterer Folgeeinsatz nötig, ist dieser Folgeeinsatz kostenpflichtig.
Darüber hinaus werden Sie als Kunde des t1.premium-Wartungspakets ganzjährig bevorzugt behandelt. Unser telefonischer Notdienst steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.
Die jährliche Wartungspauschale wird bei Vertragsschluss und jeweils zu Beginn der nächsten Vertragsperiode für die nächsten 12 Monate vollständig fällig.
Der Abschluss eines thermondo t1.premium-Wartungspakets ist exklusiv nur für Auftraggeber möglich, deren Heizung vom Typ thermondo t1. innerhalb der letzten 12 Monate durch thermondo installiert wurde. Der Abschluss eines t1.Premium-Wartungsvertrages ist exklusiv für Kunden mit einer t1 Heizungsanlage möglich.
Alle vorherigen Wartungspakete können optional um die Wartung des Speichers und der Solaranlage erweitert werden.
F Speicherwartung
Im Zusatzpaket Speicherwartung unterziehen wir den Speicher im Rahmen der Vor-Ort-Wartung (maximal alle zwei Jahre) des Wärmeerzeugers einer Sichtprüfung einschließlich aller Anschlüsse. Der Austausch der Magnesiumstabanode bei Bedarf ist eingeschlossen.
G Wartung der Solarthermieanlage
Im Zusatzpaket Solarthermie unterziehen wir im Rahmen der Vor-Ort-Wartung des Wärmeerzeugers die Solarthermieanlage einer Sichtprüfung. Die Wartung der Solaranlage schließt das Auffüllen mit Frostschutzmittel (ohne Berechnung maximal ein Liter) bis zum vorgeschriebenen Anlagendruck ein.
Sollten es die örtlichen Gegebenheiten erforderlich machen, dass die Sichtprüfung nicht ohne Hilfsmittel (Hebebühne o.ä.) erfolgen kann, sind diese Hilfsmittel nicht Bestandteil des Wartungsvertrages und können zu zusätzlichen Kosten führen. Bitte teilen Sie uns bei Vereinbarung des Wartungstermins in diesen Fällen mit, dass Sie den Einsatz dieser Hilfsmittel wünschen, andernfalls wird die Wartung nur für die zugänglichen Bereiche durchgeführt.
§ 3 Beginn, Dauer und Kündigung des Vertrags
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Wartungsvertrages und treten mit Unterzeichnung der Parteien oder mit Online-Annahme des Wartungsvertrages in Kraft, frühestens jedoch mit Inbetriebnahme der durch thermondo verbauten Heizung. Im Falle einer Online-Annahme durch den Auftraggeber verzichtet dieser auf den Zugang der Annahmeerklärung durch den Auftragnehmer. Der Vertrag wird für 24 Kalendermonate ab Inkrafttreten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wurde.
Preisanpassungen wird thermondo spätestens sechs Wochen vor Vertragsablauf dem Kunden mitteilen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 4 Ausführung der Arbeiten
Alle im Wartungsvertrag genannten Leistungen können auch von einem durch den Auftragnehmer beauftragten qualifizierten Dritten ausgeführt werden.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat zum Zeitpunkt vereinbarter Termine für den ordnungsgemäßen Zugang und die Anwesenheit einer zur Entgegennahme der Leistungen bevollmächtigten Person zu sorgen.
Sollte die Durchführung des geplanten Termins entgegen Absatz 1 aufgrund des Verschuldens des Auftraggebers nicht möglich sein, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
Nur für Wartungspakete “Wärmepumpe” (Basis / Komfort / Premium):
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Fernüberprüfung nur erfolgt, wenn die technischen Voraussetzungen bereitgestellt werden. Dafür muss die Anlage mit dem Internet verbunden sein. Falls dies noch nicht bei Installation durchgeführt wurde und später nachgeholt wird, ist der Kunde verpflichtet, thermondo dafür auf Anfrage Zugang zur Anlage zu gewährleisten.
Der Auftraggeber wird auf eigene Kosten die für eine Online-Anbindung der Anlage erforderlichen Voraussetzungen (z.B. Internetanschluss und Internetrouter) schaffen und während der Laufzeit dieses Vertrags auf seine Kosten aufrechterhalten.
Der Auftraggeber räumt thermondo das zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht ein, zum Zwecke der Leistungserbringung auf die Anlage online zuzugreifen, diese zu steuern sowie Updates und Upgrades der Software einzuspielen.
§ 6 Exkludierte Leistungen
Ausgeschlossene Leistungen sind:
- Reparaturen aufgrund von mutwillig, grob fahrlässig oder durch unsachgemäße Benutzung herbeigeführte Schäden, verursacht durch den Auftraggeber oder Dritte
- Entlüften und Befüllen der Heizkörper. Dies sind Betreiberpflichten und somit vom Betreiber auszuführen
- Reparaturen von Teilen, die durch Dritte verbaut wurden
§ 7 Zuschläge für Arbeitsleistungen
Für vom Auftragnehmer angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass der Auftragnehmer spätestens zum Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der entsprechenden Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.
§ 8 Zahlungsziel und Verzug
Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber ohne jeden Abzug spätestens binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt an den Auftragnehmer zu leisten. § 650g Abs. 4 BGB bleibt unberührt. Nach Ablauf der 7-Tages-Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 9 Änderung dieser Nutzungsbedingungen
Änderungen dieser Bedingungen werden Ihnen spätestens 8 Wochen vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail) übermittelt.
Wenn thermondo lediglich eine neue Dienstleistung oder eine neue Funktionalität einführt oder Änderungen macht, die Ihre Rechte oder Pflichten nicht beeinträchtigen, kann thermondo das mit einer Frist von nur einem Monat und ohne Widerspruchsmöglichkeit ankündigen.
§ 10 Preisanpassung
thermondo behält sich vor, die jährliche Wartungspauschale zum Beginn eines neuen Vertragsjahres um maximal den Wert der Erhöhung des Verbraucherpreisindexes (Quelle Statistisches Bundesamt - Destatis) zu erhöhen.
§ 11 Haftungsausschluss
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige und soweit zulässig fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Alternative Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Datenschutzbestimmungen
thermondo verarbeitet die durch den Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E- Mail-Adresse) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes.
theromondo verarbeitet Daten vom Auftraggeber, um Verträge, die zwischen thermondo und dem Auftraggeber geschlossen wurden, zu erfüllen. Hierbei handelt es sich insbesondere um (a) persönliche Kontaktdaten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse), (b) Verbrauchsdaten und c) Betriebsdaten der Anlage. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist.
Personenbezogene Daten von Auftraggeber werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Die erhobenen Daten werden nach Beendigung des zwischen thermondo und dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.
Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und Auskunftsverpflichtungen finden Sie in den Datenschutzrichtlinien auf www.thermondo.de/intern/datenschutz.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thermondo GmbH für thermondo smart
Teil I: Allgemeine Bestimmungen für das thermondo smart
0. Vorbemerkungen
Die Thermondo GmbH, Prinzenstraße 34, D-10969 Berlin (nachfolgend thermondo), bietet ihrem potenziellen Vertragspartner den Kauf der Hardware für das thermondo Home Energy Management System sowie die Nutzung der entsprechenden Software (nachfolgend gemeinsam thermondo smart) an.
Diese AGB gelten für die Vertragsanbahnung sowie den Vertragsschluss hinsichtlich des thermondo smart zwischen thermondo und einem Verbraucher i. S. v. § 13 BGB, also jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (nachfolgend Kunde, gemeinsam mit thermondo Parteien).
1. Allgemeines
- Kunden, welche ab dem 01.08.2024 einen Vertrag mit thermondo bzw. einem mit thermondo i. S. v. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen über den Kauf einer Wärmepumpe (nachfolgend Wärmepumpen-Vertrag) abschließen, schließen zeitgleich einen Vertrag über thermondo smart ab. thermondo smart ermöglicht das Monitoring der Stromerzeugung sowie die Optimierung des Stromverbrauchs. Der Kunde kann alternativ einen gesonderten Vertrag über thermondo smart abschließen, um seine bereits installierte Wärmepumpe zu ergänzen.
- thermondo smart beinhaltet den Kauf einer entsprechenden Hardware (nachfolgend Gateway) durch den Kunden. Das in den Steuerschrank der Wärmepumpe eingebaute bzw. einzubauende Gateway wird im Rahmen der Installation der Wärmepumpe gemäß Wärmepumpen-Vertrag oder separat im Rahmen einer Nachrüstung eingebaut.
- Neben der Wärmepumpe können auch weitere, mit dem thermondo smart kompatible Energiesystemkomponenten und Haushaltsgeräte des Kunden (z. B. Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Ladestation für ein E-Auto, nachfolgend Energiesystemkomponenten) in das thermondo smart einbezogen werden. Eine unverbindliche Liste aller kompatiblen Energiesystemkomponenten findet sich auf service.thermondo.de. thermondo unterstützt bei der Verbindung einer im Zeitpunkt des Einbaus des Gateways bzw. der Installation der Wärmepumpe bei dem Kunden vorhandenen und von thermondo bezogenen PV-Anlage mit dem Gateway nach den Vorgaben der Ziffer 15.1. Für den Anschluss weiterer auf der Kompatibilitätsliste stehender Energiesystemkomponenten ist der Kunden selbst verantwortlich; thermondo stellt zur Unterstützung eine Anleitung auf service.thermondo.de zur Verfügung. Energiesystemkomponenten, die nicht auf der Kompatibilitätsliste stehen, dürfen nicht mit dem Gateway verbunden werden.
- Der Kunde schließt einen Nutzungsvertrag über die für den Betrieb des thermondo smart erforderliche Software (nachfolgend Software) ab. Der Kunde erhält den Zugang zu der Software über eine App, die unter anderem zum Monitoring der Energiedaten und – bei entsprechender Zubuchung gemäß Ziffer 21.4 - zur Vornahme von Einstellungen und Steuerungen der verbundenen Wärmepumpe sowie etwaiger verbundener Energiesystemkomponenten genutzt werden kann.
- Durch die Steuerung der Wärmepumpe sowie etwaiger verbundener Energiesystemkomponenten unter der Berücksichtigung z. B. von Strompreisen, Wetterdaten oder lokal erzeugtem Solarstrom kann der Kunde gegebenenfalls seinen Stromverbrauch und -kosten reduzieren.
- Über das Gateway werden Daten zum Stromverbrauch der Wärmepumpe sowie dem allgemeinen Stromverbrauch und gegebenenfalls zu der Erzeugung und dem Verbrauch weiterer verbundener Energiesystemkomponenten des Kunden an eine im Auftrag von thermondo betriebene Plattform gesendet bzw. von dieser empfangen.
- Das thermondo smart setzt einen kabelgebundenen Internetzugang beim Kunden voraus, der auch auftragsgemäß durch thermondo hergestellt werden kann. Bei einem – gegebenenfalls vorübergehend – unterbrochenem Internetzugang kann das thermondo smart nicht genutzt werden; sowohl das Monitoring als auch die Steuerung der verbundenen Energiesystemkomponenten einschließlich der Wärmepumpe ist dann nicht möglich.
2. Vertragsschluss
- Das unverbindliche Angebot von thermondo an den Kunden (im rechtlichen Sinne eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) basiert auf den Angaben des Kunden im Angebotsrechner von thermondo (zugänglich u. a. auf thermondo.de).
- Angebote und Kostenvoranschläge von thermondo sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Durch Übersendung der Bestätigung des unverbindlichen Angebots durch den Kunden an thermondo gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab (nachfolgend Auftragserteilung).
- Ein Vertrag über die Leistungen von thermondo kommt erst durch Annahme des Angebots durch thermondo zustande.
- Die Annahme erfolgt mittels Übersendung der Auftragsbestätigung der thermondo an den Kunden, die binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung zu erfolgen hat. Es gilt das Textformerfordernis. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung durch thermondo beim Kunden zustande.
- Der Vertragsschluss erfolgt (i) bei gleichzeitigem Abschluss eines Wärmepumpen-Vertrages vorbehaltlich des wirksamen Abschlusses des Wärmepumpen-Vertrages und der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Ziffer 4.1 im Zeitpunkt des Einbaus des Gateways oder (ii) durch separaten Abschluss eines thermondo smart- Vertrages vorbehaltlich des Vorhandenseines einer thermondo Wärmepumpe beim Kunden und der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Ziffer 4.1. im Zeitpunkt der Installation des Gateways.
- Das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Ziffer 4.1 wird thermondo gegebenenfalls schon bei Vertragsabschluss nach Ziffer 2.5 abfragen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Daten nach bestem Wissen vollständig und korrekt anzugeben. thermondo prüft nur die Vollständigkeit der abgefragten Daten und führt im Übrigen lediglich eine Plausibilitätskontrolle durch.
- Sollte sich herausstellen, dass Angaben unzutreffend sind und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand erbracht werden kann, steht thermondo ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Kunde ist in diesem Fall entsprechend Ziffer 27.5 thermondo schadensersatzverpflichtet.
3. Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: thermondo GmbH, Prinzenstraße 34, D-10969 Berlin (Tel: +49 (0)800 4 200 300, E-Mail: widerruf@thermondo.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte das Widerrufsformular aus und senden Sie es zurück:
https://www.thermondo.de/intern/agb/
4. Durchführbarkeit des Vertrages
- Die Voraussetzungen für die Durchführbarkeit des Vertrages sind, dass die technischen Voraussetzungen für die Installation und den Anschluss des Gateways vorliegen. Dies umfasst insbesondere
- die Ermöglichung der erfolgreichen Installation der Wärmepumpe sowie des zur Wärmepumpe gehörenden Steuerschrankes samt eingebauten Gateways sowie gegebenenfalls die Erbringung der im Rahmen des Wärmepumpen-Vertrages erforderlichen Mitwirkungshandlungen im Zeitpunkt der Installation des Gateways bzw. bei separatem thermondo smart-Vertrag das Vorhandensein einer thermondo Wärmepumpe nebst Steuerschrank;
- örtliche Gegebenheiten beim Kunden, die die Installation des Gateways sowie dessen kabelgebundene Verbindung mit dem Internet zulassen. Der Kunde sichert zu, dass er sich vor Auftragserteilung vergewissert hat, dass die örtlichen Gegebenheiten die Installation und den Anschluss des Gateways zulassen;
- eine anschlussfähige, leitungsgebundene stabile Internet-Verbindung (Kabelende mit RJ45-Stecker bzw. -Buchse an einem Router oder Switch) in unmittelbarer Nähe zum Zählerschrank (max. 5 Meter Entfernung im gleichen Stockwerk); sowie die kabelgebundene Anbindung des Gateways an das Internet des Kunden. Die kabelgebundene Internetverbindung kann auch auftragsgemäß durch thermondo hergestellt werden.
- Sofern für die Installation des Gateways und der kabelgebundenen Internetverbindung erforderliche Bauteile beim Kunden nicht vorhanden/nicht funktionstüchtig sind, kann thermondo die Leistung verweigern, bis die entsprechend benötigten Bauteile durch den Kunden beschafft wurden. Gleiches gilt für den Fall, dass die Wärmepumpe bei dem Kunden nicht vorhanden/nicht funktionstüchtig ist.
5. Leistungsumfang, Auslegung des Vertrages
- Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag enthält eine abschließende und umfassende Beschreibung des Leistungsgegenstandes. thermondo schuldet eine bestimmte Leistung und/oder einen bestimmten Erfolg nur dann, wenn dieser Teil der vertraglich vereinbarten Leistung ist.
- thermondo übernimmt über die ausdrücklich im Vertrag geregelten Leistungen hinaus keine weitergehenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen. Zusätzlich vereinbarte oder notwendige Mehrleistungen sind über den vereinbarten Festpreis hinaus vergütungspflichtig.
- Die Regelungen in dem diesen AGB zugrundeliegenden Vertrag gehen diesen AGB vor und werden gegebenenfalls durch diese AGB ergänzt.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die zur Leistungserbringung durch thermondo und zur Nutzung von thermondo smart erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Zu den erforderlichen Mitwirkungshandlungen gehören insbesondere die unter dieser Ziffer 6 genannten Mitwirkungshandlungen.
- Der Kunde ist verpflichtet, für die Dauer der Nutzung thermondo smart die Voraussetzungen gemäß Ziffer 4.1 aufrechtzuerhalten.
- Der Kunde ist weiter verpflichtet,
- Mitarbeitern von thermondo bzw. deren Beauftragten (nachfolgend gemeinsam thermondo-Mitarbeiter) Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumlichkeiten zu gestatten und zu ermöglichen, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere den Zutritt zum Zwecke der Installation und Inbetriebnahme sowie etwaiger Instandhaltung und Instandsetzung des Gateways;
- ein auf den Kunden laufendes Benutzerkonto entsprechend Ziffer 24.2 (nachfolgend Benutzerkonto) für die Nutzung der Software einzurichten; wofür eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich ist;
- in seinem Benutzerkonto ein aktives PayPal-Konto oder eine gültige Kreditkarte (Visa oder Mastercard) zu hinterlegen und während der Laufzeit dieses Vertrags die Hinterlegung aufrecht zu erhalten; dies gilt auch dann, wenn der Kunde keine kostenpflichtigen Optionen zur Nutzung der Software dazu bucht;
- ein auf den Kunden angemeldetes Endgerät mit Zugang zum Internet zur Nutzung der App/des Web-Portals vorzuhalten;
- Der Kunde hat das Vorhandensein sowie die Funktionstüchtigkeit des Gateways sicherzustellen, soweit dies nicht im Rahmen der Gewährleistung unter diesem Vertrag nach Ziffer 17.1 ff. durch thermondo geschuldet ist, da die Nutzung der Software ein ordnungsgemäß funktionierendes Gateway voraussetzt.
- Der Kunde hat das Gateway im Steuerschrank zu belassen und ist nicht berechtigt, dieses eigenmächtig zu entfernen, Einstellungen daran vorzunehmen, oder unfachmännisch nicht den Regeln der Technik entsprechend Energiesystemkomponenten an dieses anzuschließen oder die Verbindung zu solchen zu trennen.
- Der Kunde hat das Gateway sorgsam und pfleglich zu behandeln und zu nutzen.
- Der Kunde hat thermondo unverzüglich über Schäden am Gateway (z. B. bei Feuer, Hochwasser) oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionsweise des Gateways, die sich zum Beispiel durch Fehlermeldungen hinsichtlich der Wärmepumpe zeigen können, zu unterrichten. Diese Mitteilung ist an den thermondo Kundenservice über service.thermondo.de zu richten. Schäden, die dem Kunden aufgrund einer Nichtbefolgung der von thermondo empfohlenen Vorgehensweise entstehen, hat der Kunde zu tragen.
- Die Erbringung von Mitwirkungshandlungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Kosten des Kunden. Der Kunde trägt insbesondere die laufenden Betriebskosten, vor allem die Kosten für die Internetverbindung, an die das Gateway angeschlossen wird, sowie die Kosten der Endgeräte des Kunden zur Nutzung der App und/oder des Web-Portals. Der Kunde trägt weiterhin die Kosten für seinen Stromverbrauch und den Stromverbrauch der von thermondo installierten Energiesystemkomponenten sowie den Stromverbrauch des Gateways.
- Verzögerungen, welche daraus entstehen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im erforderlichen Umfang nachkommt, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich entsprechend. thermondo dadurch entstehende Zusatzaufwände (z. B. zusätzliche Bearbeitungszeit oder Anfahrtskosten) sind vom Kunden zu tragen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise von thermondo gelten für den in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Nach der Installation des Gateways erhält der Kunde eine Rechnung, die den Kaufpreis des Gateways ausweist. Diese ist sofort zur Zahlung fällig. Bei gleichzeitigem Abschluss des Wärmepumpen-Vertrages wird eine gemeinsame Rechnung ausgestellt.
- Bei Auswahl der Zahlungsweise „Anzahlung“ gelten die diesbezüglichen Bedingungen in dem diesen AGB zugrundeliegenden Vertrag.
- Mit Ablauf der Zahlungsfrist, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Rechnung, kommt der Kunde entsprechend § 286 Abs. 3 BGB mit dem Kaufpreis für das Gateway in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
- Soweit der Kunde kostenpflichtige Optionen für die Nutzung der Software dazu bucht, werden die hierfür anfallenden Entgelte erstmalig sofort bei der Buchung und anschließend monatlich zur Zahlung fällig.
- Zahlungen für kostenpflichtige Optionen bei der Nutzung der Software werden über einen externen Dienstleister abgewickelt und dem vom Kunden hinterlegten PayPal-Account bzw. der vom Kunden hinterlegten Kreditkarte (Visa oder Mastercard) belastet.
- Der Kunde kommt hinsichtlich der Vergütung für kostenpflichtige Optionen zur Nutzung der Software nach den gesetzlichen Regelungen in Verzug.
- Das Entgelt ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. thermondo behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Dies umfasst insbesondere etwaige Bearbeitungsgebühren für den Fall, dass eine Zahlung nicht von der hinterlegten Kreditkarte bzw. dem hinterlegten PayPal-Account abgebucht werden kann, weil das zugehörige Konto nicht gedeckt oder erloschen ist.
- Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag des Kunden handelt.
- Im Falle einer Abtretung von Forderungen durch thermondo aus diesem Vertrag wird thermondo eine von ihr rechtswirksam unterzeichnete Original-Abtretungsanzeige an den Kunden schicken, aus der sich Name, Anschrift und Kontoverbindung des neuen Gläubigers, die Höhe der abgetretenen Forderung und das Datum der Abtretung ergeben. Ohne vollständige Einhaltung dieser Pflicht ist der Kunde weiterhin zur Zahlung an thermondo berechtigt.
8. Subunternehmer und Dritte
thermondo ist berechtigt, Subunternehmer und Dritte mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen. Soweit in diesen AGB oder in den Vertragsdokumenten thermondo als Erbringer der Leistungen genannt wird, umfasst dieses auch das Erbringen der Leistungen durch etwaige Subunternehmer und Dritte.
9. Haftung
- thermondo haftet in keinem Fall für Mängel, die durch den Anschluss von Energiesystemkomponenten des Kunden an das Gateway auftreten, es sei denn, thermondo hat dies zu vertreten.
- Die Haftung von thermondo sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; der Haftungsausschluss gilt nicht für
a) Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten).
- Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den thermondo bei Abschluss des Vertrags als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die thermondo kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht-leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich übernommener Garantien.
10. Befreiung von der Leistungspflicht
- Wird den Parteien die Erfüllung der Leistungspflichten durch unvorhersehbare Umstände, auf die sie keinen Einfluss haben und deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann (insbesondere höhere Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Arbeitskampfmaßnahmen, hoheitliche Anordnungen), wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so sind die Parteien von ihren vertraglichen Leistungspflichten befreit, solange diese Umstände und deren Folgen nicht endgültig beseitigt sind.
- thermondo wird von ihren Leistungspflichten auch befreit, wenn die unvorhersehbaren Umstände bei den Vorlieferanten oder sonstigen Dritten, derer sich thermondo zur Erfüllung der Leistungen bedient, auftreten und zu Verzögerungen in der Bereitstellung der Leistungen durch thermondo führen. Dies gilt jedoch nur, wenn thermondo dies nicht zu vertreten hat.
- Die Parteien sind verpflichtet, sich bei Vorliegen von Leistungshindernissen zu benachrichtigen.
- Soweit eine Partei in der Erbringung der Leistungen aufgrund von Umständen, die sie selbst nicht zu vertreten hat, gehindert ist, ruhen die Leistungspflichten von der jeweils anderen Partei gleichermaßen.
11. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die E-Mail-Adresse lautet: kontakt@thermondo.de. thermondo ist weder verpflichtet noch bereit, an dieser Streitbeilegung teilzunehmen.
12. Online-Kommunikation
Der Kunde erhält sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungserbringung zu übermittelnden Nachrichten und Informationen an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. thermondo macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
13. Sonstige allgemeine Bestimmungen
- Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag auf Dritte ist ausgeschlossen.
- thermondo erbringt die Leistungen unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
- Weiter hält thermondo die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die der DS-GVO ein.
- Zwischen den Parteien findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend anzuwendende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
- Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder hat er seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ein Land außerhalb der EU verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von thermondo.
- Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden thermondo gegenüber abzugeben sind (also z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung der Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
- Vertragssprache ist deutsch.
Teil II: Bestimmungen in Bezug auf das Gateway
14. Liefer- und Leistungsverpflichtungen von thermondo; Gefahrübergang; Abnahme des Gateways
- thermondo ist zur Lieferung und Installation des Gateways inklusive etwaiger dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen (nachfolgend gemeinsam nur Gateway) verpflichtet.
- Der Kunde ist verpflichtet, thermondo etwaige offensichtliche Transportschäden unverzüglich mitzuteilen.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts des gelieferten Gateways geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem das Gateway an ihn ausgeliefert wird oder er in Annahmeverzug gerät.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Verpackung des vom Hersteller oder Großhändler gelieferten Gateways unversehrt zu lassen. Nur so kann thermondo sicherstellen, dass die Lieferung komplett ist.
- Im Anschluss an den Einbau des Gateways wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, welches bestätigt, dass der Einbau beendet und das Gateway abgenommen ist. Erkannte Restarbeiten und Mängel sind in dem Protokoll anzugeben. Eine förmliche Abnahme ist nicht vereinbart. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine dritte zur Abnahme bevollmächtigte Person zum Abnahmetermin vor Ort ist. Es wird vermutet, dass eine zum Abnahmetermin vor Ort befindliche Person aus dem Rechtskreis des Kunden zur Abnahme namens und in Vollmacht des Kunden befugt ist.
- Mit der Abnahme geht die Gefahr für das installierte Gateway auf den Kunden über.
15. Anbindung von Energiesystemkomponenten des Kunden an das Gateway
- Auf Wunsch des Kunden unterstützt thermondo bei dem Anschluss von bei thermondo bezogenen PV-Anlagen des Kunden an thermondo smart, sofern diese bereits im Zeitpunkt der Installation des Gateways beim Kunden vorhanden sind, auf der Kompatibilitätsliste stehen und keine Änderung an von Dritten installierter Hardware oder Software nötig ist.
- Der Anschluss von weiteren auf der Kompatibilitätsliste stehenden Energiesystemkomponenten obliegt dem Kunden und hat fachmännisch nach den Regeln der Technik zu erfolgen. Für den Anschluss stellt thermondo eine Anleitung und die Kontaktmöglichkeit zum Kundenservice auf service.thermondo.de zur Verfügung.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass jegliche Energiesystemkomponenten, welche auf seinen Auftrag hin mit thermondo smart verbunden werden, von Seiten des jeweiligen Herstellers und Vertragspartners des Kunden verbunden werden dürfen. Schäden, die dem Kunden aufgrund einer Missachtung von Vorgaben seiner Vertragspartner oder der jeweiligen Hersteller entstehen, sind von thermondo nicht zu ersetzen.
- thermondo haftet nicht für eine fehlende Kompatibilität von Energiesystemkomponenten des Kunden mit thermondo smart. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde das thermondo smart mit Energiesystemkomponenten nutzen möchte, welche nicht aus der thermondo-Unternehmensgruppe stammen.
- Der Kunde hat dem Mitarbeiter von thermondo zum Zweck der Anbindung von Energiesystemkomponenten Zugang zu seiner Immobilie gewähren.
16. Pflichten des Kunden bei Defekt des Gateways
- Für die Nutzung von thermondo smart ist die ordnungsgemäße Funktion des Gateways Voraussetzung. Bei einem Defekt des Gateways hat thermondo nur im Rahmen der geltenden Gewährleistung für eine Reparatur/Ersatzlieferung zu sorgen. Insoweit wird auf die Gewährleistungsansprüche des Kunden unter Ziffer 17.1 ff. verwiesen.
- Soweit kein Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Kunde sicherzustellen, dass das Gateway während der gesamten Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 23.1 ff. ordnungsgemäß funktioniert und hat thermondo gegebenenfalls gegen ein gesondertes Entgelt mit der Reparatur/Ersatzlieferung/Neulieferung zu beauftragen. Dies gilt auch während der Vertragslaufzeit hinsichtlich der Nutzung der Software.
- Soweit thermondo aus Kulanz auch außerhalb der geschuldeten Gewährleistung eine Reparatur/Ersatzlieferung vornehmen will, ist der Kunde ebenfalls verpflichtet, thermondo den hierfür erforderlichen Zugang zur Immobilie, insbesondere zum Schaltschrank der Wärmepumpe zu gewähren.
17. Gewährleistung in Bezug auf das Gateway
- Hinsichtlich der subjektiven Anforderungen i. S. v. § 434 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 BGB gilt, dass sich die vereinbarte Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung des Gateways ausschließlich aus den diesen AGB zugrundeliegenden Verträgen ergeben. Darin angegebene technische Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen stellen grundsätzlich keine Zusicherungen oder Garantien dar, es sei denn, in diesem Vertrag oder der Vertragsbestätigung ist ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.
- Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Gateways beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Bei Mängeln, die den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit des Gateways nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche.
- Garantien für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur insoweit, als übernommen, als thermondo die Garantie ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt hat. Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, hat thermondo nur einzustehen, wenn er sie veranlasst hat. Mängelansprüche können aufgrund einer solchen Aussage nur dann geltend gemacht werden, wenn die Aussage die Kaufentscheidung des Kunden tatsächlich beeinflusst hat. Garantien, die Vorlieferanten in Garantieerklärungen, der einschlägigen Werbung oder in sonstigen Produktunterlagen übernehmen, sind nicht durch thermondo veranlasst. Sie verpflichten ausschließlich den Vorlieferanten, der diese Garantieübernahme erklärt. Satz 1 dieser Ziffer bleibt unberührt.
- Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat thermondo die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag hinsichtlich des Gateways erklären, die Rücktrittserklärung berechtigt in diesen Fällen auch zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages in Bezug auf die Nutzung der Software.
- Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder thermondo die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.
- Im Übrigen, insbesondere hinsichtlich Rücktritts, Minderung und Schadensersatz, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Regelungen in Ziffer 18.1 f. bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
18. Updates zum Gateway
- thermondo stellt dem Kunden die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der mit dem Gateway verbundenen oder in diesem enthaltenen digitalen Produkt erforderlichen Updates für einen Zeitraum zur Verfügung, den der Kunde aufgrund der Art und des Zwecks des digitalen Produkts und unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann. thermondo informiert den Kunden über bereitgestellte Aktualisierungen, sofern der Kunde diese selbst durchführen soll.
- Unterlässt es der Kunde, eine ihm zur Verfügung gestellte Aktualisierung innerhalb einer angemessenen Frist ab Bereitstellung zu installieren, so ist die Haftung von thermondo für einen allein auf das Fehlen der Aktualisierung zurückzuführenden Produktmangel ausgeschlossen, wenn thermondo den Kunden entsprechend Ziffer 18.1 informiert hat und die unterbliebene oder nicht sachgemäße Installation nicht auf eine mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist.
19. Termine, Verzug
- Die Vereinbarung über den voraussichtlichen Termin zur Lieferung und Montage des Gateways erfolgt in der Regel nach Ablauf der Widerrufsfrist und nach Möglichkeit zusammen mit der Vereinbarung der Installation der Wärmepumpe im Rahmen des Wärmepumpen-Vertrages. thermondo ist bemüht, Wunschtermine des Kunden in der Planung zu berücksichtigen. Die Terminbestätigung erfolgt, so nicht anders vereinbart, in der Regel zwei Wochen vor dem geplanten Montagebeginn.
- Kann thermondo den bestätigten Termin nicht einhalten, wird er den Kunden unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und einen neuen Termin vereinbaren. Der Eintritt des Verzugs von thermondo bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei eine zu setzende Frist als angemessen gilt, wenn sie sechs Wochen nicht unterschreitet.
- Die Rechte des Kunden gem. Ziffer 27.1 und die gesetzlichen Rechte von thermondo insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
- Nimmt der Kunde die Leistung zur Lieferung und Montage des Gateways auch nach einer Nachfristsetzung von mindestens sechs Wochen nicht an, ist thermondo berechtigt, den Vertrag wegen fehlender Mitwirkung zu kündigen.
20. Eigentumsvorbehalt hinsichtlich des Gateways
- Das Gateway bleibt Eigentum von thermondo bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Zahlungsansprüche, mit Ausnahme etwaiger Entgelte für kostenpflichtige Optionen zur Nutzung der Software. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter im Zeitraum des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde thermondo unverzüglich zu benachrichtigen.
- Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug in Bezug auf den Kaufpreis, ist thermondo zum Rücktritt und zur Rücknahme des Gateways berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. thermondo ist auch zum Rücktritt des Vertrages berechtigt, wenn der Wärmepumpen-Vertrag rückabgewickelt wird.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt von thermondo. In diesen Handlungen oder der Pfändung des Gateways durch thermondo liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, thermondo hätte den Rücktritt ausdrücklich in Textform erklärt.
Teil III: Bestimmungen in Bezug auf die Software
21. Änderungen des Software-Leistungsumfangs durch den Kunden, laufende Kosten
- Basisfunktion von thermondo smart ist das Monitoring der Stromverbräuche der Wärmepumpe sowie der Stromverbräuche und gegebenenfalls der Stromerzeugung etwaig verbundener Energiesystemkomponenten des Kunden. Für die Nutzung der Basisfunktion Monitoring durch den Kunden fallen keine weiteren Kosten für den Kunden an.
- thermondo kann dem Kunden zusätzliche Monitoring-Funktionen zur Verfügung stellen, für die dem Kunden keine Kosten entstehen (z. B. die Visualisierung der Daten durch Statistiken oder die Möglichkeit, Daten auch rückwirkend abzurufen). Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Nutzung dieser zusätzlichen kostenfreien Funktionen. Ziffer 21.7 findet entsprechend Anwendung.
- thermondo kann dem Kunden bestimmte Optimierungsmöglichkeiten (sogenannte Funktionsbausteine) gegen ein Entgelt unverbindlich anbieten.
- Der Kunde kann über sein Benutzerkonto ein verbindliches Angebot zur Bestellung eines oder mehrerer Funktionsbausteine abgeben. Für den Vertragsschluss zur Erweiterung des Software-Vertrages gelten die Ziffern 2.2 bis 2.5.
- Voraussetzung einer Erweiterung des Software-Vertrages um einen/mehrere Funktionsbausteine ist, dass der Kunde in seinem Benutzerkonto ein aktives PayPal-Konto oder eine gültige Kreditkarte (Visa oder Mastercard) hinterlegt hat.
- Der jeweilige Abrechnungszeitraum sowie die Vertragslaufzeit hinsichtlich der Erweiterung des Software-Vertrages beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden. Ab diesem Zeitpunkt ist das zusätzlich vereinbarte Entgelt für den jeweiligen Funktionsbaustein zu zahlen. Der Kunde kann über sein Benutzerkonto einzelne Funktionsbausteine jederzeit zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums abbestellen und damit den Leistungsumfang reduzieren.
- Im Rahmen eines „kostenlosen Probezeitraums“ gelten ergänzend die folgenden Bedingungen:
- Als „kostenlos“ ausgewiesene Probezeiträume umfassen lediglich die Nutzung der Software und haben keinen Einfluss auf die Kosten für das Gateway sowie die Kosten des Kunden, welche im Rahmen der Mitwirkungspflichten (insbesondere Stromverbräuche, Anschluss an das Internet des Kunden sowie die Internetnutzung) anfallen.
- Das Entgelt ist im Probezeitraum auf Euro 0 (in Worten: null) reduziert.
- thermondo kann den kostenlosen Probezeitraum jederzeit, auch vorzeitig beenden. Hierdurch entstehen keine Schadensersatzansprüche des Kunden.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf Fortführung der kostenlosen Nutzung der Funktionsbausteine (mit Ausnahme der Basisfunktion Monitoring) nach Beendigung des Probezeitraums, auch nicht nach vorzeitiger Beendigung dieser Bausteine durch thermondo.
22. Leistungsänderung durch thermondo
- thermondo behält sich vor, die Leistungen der jeweiligen Funktionsbausteine sowie die Basisleistung jeweils zum Ende eines Abrechnungszeitraums zu ändern, zu ergänzen, oder teilweise oder vollständig einzustellen. In diesem Fall wird thermondo den Kunden per E-Mail an die zuletzt in seinem Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden mindestens 14 Tage vor der Änderung, Ergänzung oder Einstellung der Leistungen des Funktionsbausteins informieren. Dem Kunden steht das Recht zur außerordentlichen Teilkündigung des Software-Vertrages im Hinblick auf jeden jeweiligen Funktionsbaustein zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung, der Ergänzung oder der teilweisen Einstellung des jeweiligen Funktionsbausteins zu, welche bis zum Wirksamwerden der Änderung zu erklären ist.
- Die Mitteilung der Einstellung der Leistung im Hinblick auf den jeweiligen Funktionsbaustein gilt als ordentliche (Teil-)Kündigung durch thermondo. Bei einer Einstellung der Leistung hinsichtlich einzelner Funktionsbausteine wird thermondo ab dem Zeitpunkt der Einstellung keine weiteren Zahlungen für die jeweilig eingestellten Teile der Leistung einziehen, ohne dass der Kunde hierfür tätig werden muss.
- Schadenersatzansprüche des Kunden entstehen im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden aufgrund der Leistungsänderung durch thermondo und/oder der Einstellung der Leistung durch thermondo nicht.
- Eine angekündigte Preisänderung durch thermondo gilt als ordentliche Kündigung hinsichtlich des jeweiligen Funktionsbausteins sowie Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Vertragsschluss gegenüber dem Kunden.
23. Vertragslaufzeit hinsichtlich der Software-Nutzung
- Die Vertragslaufzeit im Hinblick auf die Nutzung der Software (nachfolgend Software-Vertrag) beginnt mit der Einrichtung eines Benutzerkontos gemäß Ziffer 24.2.
- Der Software-Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
- Die ordentliche Kündigung des Software-Vertrages im Gesamten durch den Kunden ist jederzeit zum Ende eines jeweiligen Abrechnungszeitraums möglich.
- Die ordentliche Kündigung einzelner Bausteine kann auch durch entsprechende Auswahl im Benutzerkonto gem. Ziffer 21.6 erklärt werden.
- thermondo ist berechtigt, den Software-Vertrag im Gesamten mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende zu kündigen, jedoch frühstens 2 Jahre nach Vertragsschluss hinsichtlich des Software-Vertrages.
- Die Rechte der Parteien zur außerordentlichen (Teil-)Kündigung gem. Ziffer 27. bleiben unberührt.
24. Nutzungsbestimmung der Software, Nutzung der App
- Für die Nutzung der Software sind ein internetfähiges Endgerät sowie eine Internetverbindung des Endgerätes Voraussetzung.
- Der Kunde muss sich ein Benutzerkonto einrichten. Dazu erhält er eine Aufforderung per E-Mail und hat binnen 5 Tagen nach Erhalt der E-Mail seine Zugangsdaten, bestehend aus einer E-Mail-Adresse und einem Passwort, unter Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen zu erstellen (nachfolgend Anmeldeprozess). Diese Zugangsdaten sind anschließend für das Login in die App oder das Web-Portal zu nutzen.
- Der Kunde ist selbst verantwortlich für die sichere Verwahrung seiner Zugangsdaten zum Schutz seines Benutzerkontos vor unberechtigten Zugriffen Dritter. Falls er Kenntnis vom Zugriff unbefugter Dritter auf sein Benutzerkonto erhält, muss er unverzüglich über die App ein neues Passwort vergeben.
- Der Kunde hat die im Nutzeraccount hinterlegte E-Mail-Adresse während der Vertragslaufzeit ständig aktuell zu halten, sodass er während der Vertragslaufzeit durchgehend Zugriff auf diese hat.
- Für die Installation der App muss der Kunde die App gegebenenfalls über eine Plattform (z. B. Google Play Store oder Apple App Store) herunterladen. Der Kunde hat hierfür gegebenenfalls weitere Nutzungsbedingungen des Betreibers dieser Plattformen zu akzeptieren. Die App kann auf mobilen Endgeräten (Smartphones) mit dem Betriebssystem iOS sowie Android verwendet werden.
- Der Kunde verpflichtet sich, die App ausschließlich in der jeweils aktuellen Version zu nutzen und gegebenenfalls von thermondo zur Verfügung gestellte Updates herunterzuladen. Soweit die Nichtdurchführung von App-Updates nach Bereitstellung durch thermondo zu Sicherheitsmängeln führt, übernimmt thermondo hierfür keine Haftung.
- Die Software wird regelmäßig gewartet, aktualisiert und weiterentwickelt, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Anpassungen, Änderungen und Erweiterungen der Software sowie Maßnahmen, die der Wartung oder der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, können zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Software inklusive des Zugriffs auf die Steuerung und Einstellungen der verbundenen Energiesystemkomponente führen, wenn dies aus technischen Gründen erforderlich ist. Ansprüche des Kunden entstehen dadurch nicht. Gleiches gilt für Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit der Software während der Durchführung von Updates.
- Der Kunde kann für in seinem Haushalt lebende Dritte durch die Einrichtung von Gast-Accounts in seinem Benutzerkonto das Monitoring ermöglichen und diese zur Vornahme von Steuerungen im Rahmen etwaiger Optimierungsbausteine bevollmächtigen. Durch die Einrichtung von Gast-Accounts erhält der in seinem Haushalt lebende Dritte nach Durchführung eines entsprechenden Anmeldeprozesses und Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen einen gegebenenfalls beschränkten Zugriff auf die Software. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der in seinem Haushalt lebende Dritte diese Nutzungsbedingungen einhält. Der im Haushalt des Kunden lebende Dritte agiert im Fall der Einrichtung eines Gast-Accounts lediglich als Bevollmächtigter des Kunden und wird hierdurch nicht selbst Vertragspartner thermondo. Der Kunde kann die Bevollmächtigung des Dritten durch Schließung des Gast-Accounts in der App/im Web-Portal widerrufen.
- thermondo behält sich vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. thermondo wird dem Kunden jeweils mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden der Änderungen durch das Senden einer E-Mail, an die zuletzt im Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse ankündigen. Sofern der Kunden nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang dieser Mitteilung den Änderungen in Textform widerspricht, gilt die Änderung mit Fristablauf als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs durch den Kunden ist thermondo zur Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt. Dies hat keine Auswirkungen auf die Vertragsbeziehung hinsichtlich des Gateways.
25. Gewährleistung und Haftung im Hinblick auf die Software
- Die vertragliche Beschaffenheit der Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem diesen AGB zugrundeliegenden Vertrag. Darin angegebene technische Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen stellen grundsätzlich keine Zusicherungen oder Garantien dar, es sei denn im Vertrag ist ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.
- Die in der App oder im Web-Portal angezeigten Werte, insbesondere Leistungs- und Energiewerte sowie Werte zum Stromverbrauch und zur Stromerzeugung, sind aus technischen Gründen keine exakten Werte, sondern lediglich Näherungswerte. Die Werte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und auf Übereinstimmung mit mittels anderer Messgeräte erhobenen Werten. Insbesondere können die Werte von den für die Abrechnung des Stromverbrauchs durch den Energieversorger relevanten, aus einer geeichten Messung erlangten Daten abweichen. Eine Haftung von thermondo für etwaige Abweichungen zwischen den angezeigten Werten und den tatsächlichen Leistungs- und Energiewerten ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Mehrkosten, die im Zusammenhang mit der Steuerung stehen. Ein Anspruch des Kunden auf eine Realisierung eines bestimmten Stromverbrauchs oder die Reduzierung seiner Stromkosten besteht nicht.
- Der Kunde kann in Bezug auf Schäden, die durch den Kunden oder Dritte verursacht worden sind und nicht der Verantwortungssphäre von thermondo zuzurechnen sind, keine Ansprüche gegenüber thermondo herleiten. Dies kann insbesondere eine unsachgemäße Bedienung der Software durch den Kunden oder Dritte betreffen.
- Die jeweilige geschädigte Partei hat der anderen Partei den Schaden unverzüglich mitzuteilen.
- Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche der Parteien im Hinblick auf die Software nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Der Kunde haftet für Schäden, welche durch in seinem Haushalt lebende Dritte verursacht werden, wie für eigenverursachte Schäden.
26. Einräumung von Nutzungsrechten
- thermondo bzw. seine Partner sind Inhaber aller Urheber- und/oder Verwertungsrechte an der vertragsgegenständlichen Software sowie sämtlichen Dokumentationen, Markenzeichen, Logos und schützbarem geistigen Eigentum (nachfolgend Schutzgüter).
- thermondo räumt dem Kunden das einfache, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht gewerbliche Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Software ein. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der installierten Software.
- Eine isolierte Nutzung der Software bzw. eine Nutzung in Verbindung mit anderen Geräten und Produkten als dem Gateway und kompatibler, angeschlossener Energiesystemkomponenten ist dem Kunden nicht gestattet.
- Der Kunde darf die Software insbesondere nicht modifizieren, adaptieren, übersetzen, mittels Reverse Engineering rekonstruieren, dekompilieren, disassemblieren oder ein von der Software abgeleitetes Werk erstellen.
- thermondo kann die Einräumung der vorgenannten Nutzungsrechte widerrufen und dem Kunden das Recht zur Verwendung der Software entziehen, wenn der Kunde gegen die vorstehenden Bestimmungen verstößt.
- Eine teilweise oder vollständige Übertragung der hiermit dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte ist ausgeschlossen, soweit diese nicht im Rahmen von Gast-Accounts erfolgt.
- Der Kunde haftet für jegliche, diesen Bedingungen widersprechende Verwendung.
27. Außerordentliche Kündigung hinsichtlich der Software
- Neben der ordentlichen Kündigung können die Parteien den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich kündigen.
- Ein wichtiger Grund liegt für thermondo insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn
- der Kunde bei Abschluss unrichtige Angaben zu den Voraussetzungen gem. Ziffer 4.1 gemacht hat;
- die Voraussetzungen gem. Ziffer 4.1 beim Kunden nicht oder nicht mehr erfüllt sind;
- die technische Durchführbarkeit nicht gegeben ist;
- der Kunde mit der Zahlung für einen Zeitraum von zwei Monaten in Verzug ist;
- der Vertrag im Hinblick auf das Gateway rückabgewickelt wird;
- der Kunde nicht seinen Mitwirkungspflichten nachkommt; oder
- der Kunde das Gateway vorsätzlich beschädigt.
- Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn
- der Wärmepumpen-Vertrag mit dem Kunden vor Installation des Gateways gekündigt/widerrufen/rückabgewickelt wird; oder
- Der Vertrag in Bezug auf das Gateway rückabgewickelt wird.
- Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform.
- Die zur Kündigung berechtigte Partei kann von der anderen Partei Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens (insbesondere Schadensersatz statt der Leistung) verlangen, es sei denn, die andere Partei hat den Kündigungsgrund nicht zu vertreten.
28. Pflichten der Parteien bei Beendigung der Vertragsbeziehung hinsichtlich der Software
- Bei Beendigung dieser Vertragsbeziehung (z. B. durch Rücktritt und/oder Kündigung oder Widerruf) hat der Kunde auf Aufforderung durch thermondo bei der Deaktivierung des Benutzerkontos des Kunden mitzuwirken.
- Der Kunde hat dafür das für die Nutzung der App oder des Web-Portals erstellte Benutzerkonto zu löschen und die App von seinem Endgerät zu entfernen sowie sicherzustellen, dass auch in seinem Haushalt lebende Dritte die App von ihren Endgeräten entfernen.
- thermondo weist explizit darauf hin, dass die Löschung des Benutzerkontos und der App noch nicht die Erhebung und Übermittlung der Daten durch das Gateway unterbindet.
29. Links zu externen Inhalten
- Die App oder das Web-Portal sowie die Kommunikation können Links zu externen Websites/Websites Dritter (nachfolgend nur externe Websites) enthalten. thermondo trägt keine Verantwortung für diese.
- Bei der erstmaligen Integration zu externen Websites überprüft thermondo die fremden Inhalte daraufhin, ob etwaige Rechtsverstöße zum Zeitpunkt der Verlinkung bestehen. thermondo hat keinerlei Einfluss auf eine eventuell danach erfolgende Umgestaltung der externen Websites.
- Der Kunde besucht externe Websites auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. thermondo geht keine Verbindlichkeiten, Garantien oder andere Vereinbarungen oder Erklärungen in Bezug auf solche externen Websites ein und haftet nicht in Bezug auf diese.