Das Wichtigste zur Einspeisevergütung in Kürze:

  • Vergütungssätze 2026: Bis zum 31. Juli 2026 liegt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 10 kWp bei 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung).
  • Degression: Die Vergütungshöhe sinkt halbjährlich um 1 %.
  • Smart-Meter-Regelung: Neue Anlagen über 7 kWp müssen mit Smart Meter und Steuerbox ausgestattet werden. Ohne Steuerbox ist die Einspeisung auf 60 % der Leistung begrenzt.
  • Marktmodell: Für Privathaushalte lohnt sich meist die Teileinspeisung, da der Eigenverbrauch teuren Netzstrom (ca. 36 ct/kWh) ersetzt, während die Volleinspeisung weniger lukrativ ist als früher.
  • Mögliche Abschaffung ab 2027: Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) möchte die Einspeisevergütung ab 2027 abschaffen.

Was ist die Einspeisevergütung?

Im Rahmen der Einspeisevergütung erhalten PV-Anlagenbetreiber eine Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die sie ins Stromnetz einspeisen.

Die Höhe der Vergütung für Photovoltaik wird mit der Inbetriebnahme festgelegt und gilt für 20 Jahre. Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 1. Juli 2026 in Betrieb genommen werden, erhalten Sie zwischen 7,78 ct/kWh und 12,34 ct/kWh.

Die Vergütung orientiert sich an den Vorgaben im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), weshalb sie auch EEG-Förderung genannt wird.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Die Einspeisevergütung liegt für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 1. Juli 2026 installiert werden, zwischen 5,62 und 12,6 ct/kWh. Um die Höhe der Einspeisevergütung zu bestimmen, muss man drei Faktoren beachten:

  • Datum der Installation: Der Preis pro kWh orientiert sich zuallererst am Zeitpunkt der Installation. Dieser bestimmt die Vergütungshöhe für die nächsten 20 Jahre. Die halbjährliche Degression wird immer zum 1. Februar und zum 1. Juli umgesetzt.
  • Größe der Anlage: PV-Anlagen werden anhand ihrer Größe in die Kategorien „bis 10 kWp“, „bis 40 kWp“ und „bis 100 kWp“ eingeteilt. Je größer die Anlage, desto geringer der Vergütungssatz.
  • Voll- oder Teileinspeisung: Anlagen mit Teileinspeisung sind auf einen möglichst großen Eigenverbrauch des PV-Stroms ausgelegt. Bei einer Volleinspeisung wird der komplette Strom ins öffentliche Netz eingespeist, wodurch sich die Vergütung etwas erhöht.
Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen (Inbetriebnahme nach dem 1. Februar 2026)
Leistung der PV-Anlage Teileinspeisung Volleinspeisung
Bis 10 kWp 7,78 ct/kWh 12,34 ct/kWh
Bis 40 kWp 6,73 ct/kWh 10,35 ct/kWh
Bis 100 kWp 5,50 ct/kWh 10,35 ct/kWh

Hinweis: Wer seinen PV-Strom direkt vermarktet, bekommt weitere 0,4 ct/kWh als Einspeisevergütung dazu. Für kleinere Anlagen ist dieses Marktmodell in der Regel nicht lohnenswert, da zusätzliche und umfangreiche Technikinstallationen notwendig sind. Bei Anlagen über 100 kWp ist eine Direktvermarktung des PV-Stroms für jeden Betreiber verpflichtend.

Volleinspeisung oder Teileinspeisung – Was lohnt sich mehr?

Eine Volleinspeisung lohnt sich für kleinere, private Anlagen nicht. Bei jeder selbst genutzten Kilowattstunde Solarstrom sparen Sie 36 ct/kWh, die Sie beim Stromanbieter kaufen müssten. Im Vergleich dazu liegt die Einspeisevergütung aktuell lediglich bei 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung).

Daher gilt für Photovoltaikanlagen: Je mehr eigener Solarstrom verbraucht wird, desto günstiger für den Verbraucher. Bei einer Teileinspeisung – auch Überschusseinspeisung genannt – wird also der meiste Solarstrom selbst verbraucht. Nur überschüssiger Strom wird ins Stromnetz eingespeist und vergütet.

Mit einer sogenannten Eigenverbrauchsanlage ohne Speichersystem können 15–30 % Autarkiegrad erreicht werden. Kommt ein Batteriespeicher und ein Home Energy Management System (HEMS) hinzu, sind bis zu 70 % möglich.

Wie hoch war die Einspeisevergütung früher?

Im Jahr 2000 wurde zum ersten Mal vom Gesetzgeber eine Einspeisevergütung als Förderung von erneuerbaren Energien festgelegt. Zum Start der Vergütung betrug diese pro Kilowattstunde 99 Pfennig (ca. 50 ct).

Mit der hohen Vergütung sollten grüne Energiegewinnungen wie Photovoltaikanlagen gefördert werden, die auf dem Strommarkt noch nicht konkurrenzfähig waren. Dadurch bot die Volleinspeisung einen Nebenverdienst für private Anlagenbetreiber.

Diese Änderungen wurden im damals noch neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgehalten. Seitdem wurde das Gesetz schon mehrere Male überarbeitet, wobei auch die Einspeisevergütung für Photovoltaik angepasst wurde.

Im Jahr 2009 wurde erstmals eine Degression der Einspeisevergütung für Photovoltaik festgelegt. Diese ist an den Zubau von PV-Anlagen geknüpft. Das heißt, je mehr Photovoltaikanlagen gebaut werden, desto schneller sinkt die Vergütung. Im Juli 2022 erreichte die Einspeisevergütung einen Tiefstand von 6,23 ct/kWh.

Um die Anschaffung von PV wieder attraktiver zu machen, wurde mit einer Anpassung des EEG die Einspeisevergütung zum ersten Mal erhöht. Zusätzlich wurde die Degression für zwei Jahre ausgesetzt. Im Februar 2024 setzte die Degression wieder ein und der Vergütungssatz sinkt seitdem wieder halbjährlich.

Warum soll die Einspeisevergütung ab 2027 abgeschafft werden?

Das Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) begründet die Abschaffung der Einspeisevergütung u. a. mit der Belastung des Stromnetzes in Zeiten mit wenig Nachfrage und den hohen Kosten für die Auszahlung der Vergütung.

Alternativ sollen auch Betreiber kleinerer, privater Eigenverbrauchsanlagen ihren Strom mittels Direktvermarktung einspeisen. Für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kWp ist das bereits verpflichtend. Für kleinere PV-Anlagen ist der Aufwand erheblich und der Markt nicht darauf vorbereitet, wie eine Studie des Fraunhofer-Instituts* aus dem Februar 2026 zeigt.

Ist eine Abschaffung der Einspeisevergütung sinnvoll?

Nein, damit schiebt Reiche die Probleme auf private Anlagenbetreiber. Effektiv bedeutet die Abschaffung der Einspeisevergütung für kleinere, private Anlagen, dass sie durch die höheren Kosten und die Direktvermarktung voraussichtlich nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können.

Die Folge: Weniger Investitionen in den Anlagenausbau oder alternativ die Anschaffung kleinerer Anlagen mit höherer Eigenverbrauchs- und geringerer Einspeisequote. Das zeigt auch die Studie des Fraunhofer-Instituts*.

Um die EEG-Ausbauziele zu erreichen, müsste der Ausbau an Photovoltaikanlagen, die ins Netz einspeisen, jedoch sogar weiter gesteigert werden. Private Kleinanlagen tragen im Wesentlichen dazu bei.

Kurz erklärt: Die im EEG festgelegten Ausbauziele sehen vor, dass bis 2030 80 % des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen.

*Fraunhofer ISE, Dezentrale PV als Säule der Energiewende – Analyse und Perspektiven für kleine Dachsolaranlagen (zuletzt abgerufen am 07.04.2026)

Solarspitzengesetz: Wie wurde die Einspeisevergütung 2025 geändert?

Mit der Einführung des Solarspitzengesetzes im Februar 2025 wurden die Einspeisebedingungen geändert sowie eine Smart-Meter-Pflicht und Steuerbox-Regelung eingeführt. Dadurch soll die Einspeisung von privatem Solarstrom ins öffentliche Netz reguliert werden.

Warum? Mit der steigenden Anzahl der Photovoltaikanlagen wird auch immer mehr Strom ins Netz eingespeist. Kann der Strom nicht verbraucht werden, kann dies zur Überlastung der Stromnetze führen. Mit den Änderungen sollen Anlagenbetreiber dazu angeregt werden, den Solarstrom zu Hochzeiten für die eigene Nutzung zu speichern und nicht einzuspeisen.

Diese Regelungen gelten für PV-Anlagen gem. Solarspitzengesetz:

  • Smart-Meter-Pflicht für PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kWp

Wer eine neue PV-Anlage kauft, ist verpflichtet, ein Smart Meter (intelligentes Messsystem) inkl. einer Steuerbox einzubauen. Diese Steuerbox ermöglicht es dem Netzbetreiber, bei einer drohenden Netzüberlastung die Leistung zu drosseln oder sogar abzuschalten.

  • 60 %-Regel für PV-Anlagen ohne Steuerbox

Wer eine PV-Anlage mit mehr als 7 kWp ohne Steuerbox betreibt, darf nur noch 60 % der möglichen Leistung ins Netz einspeisen. Wird die Regel lediglich mit einem Wechselrichter umgesetzt, wird die Leistung strikt bei 60 % abgeriegelt.

Ein intelligenter Energiemanager hingegen kann die Einspeisung auf 60 % reduzieren. Im Gegensatz zur Steuerbox kann der übrige Solarstrom aber weiterhin auf den Haushalt verteilt werden und z. B. den Batteriespeicher laden.

  • Keine Einspeisevergütung seit 2025 bei negativen Strompreisen

Wird zu viel Strom aus erneuerbaren Energien eingespeist, kann das mitunter zu negativen Strompreisen an der Börse führen. Alte Photovoltaikanlagen werden trotz negativer Preise weiterhin mit dem regulären Satz vergütet, obwohl der Strom keinen Wert hat.

Ist Ihr Haushalt mit einem Smart Meter ausgestattet und Ihre PV-Anlage wird mit einer Steuerbox oder einem Energiemanager gesteuert, entfällt die 60 %-Regel. Dafür erhalten Sie keine Einspeisevergütung, wenn der Strompreis an der Börse negativ ist.

Gut zu wissen: Die Zeit, in der Sie keine Vergütung erhalten, wird Ihnen als Zeitkontingent an die 20-jährige Laufzeit der Einspeisevergütung angehängt.

Wie wird die Einspeisevergütung für Photovoltaik beantragt?

  1. Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber: Die Anmeldung muss vor der Montage erfolgen, da der Netzbetreiber ein Recht auf die Prüfung zur Netzkompatibilität hat.
  2. Freigabe der Anlage zur Installation: Nachdem der Antrag ausgefüllt und eingereicht wurde, erstellt der Netzbetreiber einen Ablaufplan für die notwendigen Prüfungsschritte. Diese werden in der Regel in den folgenden 4–8 Wochen durchgeführt. Im Anschluss stellt der Netzbetreiber eine „Netztechnische Stellungnahme“ aus.
  3. Montage und Inbetriebnahme: Im Anschluss an die Installation der PV-Anlage muss das Inbetriebnahmeprotokoll von einer Elektrofachkraft erstellt und zusammen mit weiteren Dokumenten beim Netzbetreiber vorgelegt werden.
  4. Fertigmeldung beim Netzbetreiber & Auszahlung der Einspeisevergütung: Nach der Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister, also bei der Bundesnetzagentur, wird die Einspeisevergütung ausgezahlt.

Was wird für die Registrierung einer Photovoltaikanlage benötigt?

In der Regel kümmert sich ein Planungsbüro oder der PV-Installateur um die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister. In dem Fall ist lediglich eine Vollmacht für den Fachbetrieb notwendig.

Wer sich selbst um die Registrierung seiner Photovoltaikanlage kümmert, muss einige Dokumente bereithalten. Unterschieden wird dabei zwischen der Anmeldung vor Beginn der Montage, der Registrierung bei der Bundesnetzagentur und der Fertigmeldung. Bei zusätzlichen Komponenten wie einem Batteriespeicher können weitere Dokumente notwendig sein.

Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber

Welche Dokumente notwendig sind, hängt stark vom zuständigen Netzbetreiber ab und muss vorab dort erfragt werden. Hier können die Dokumente der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) als Orientierung dienen.

Registrierung bei der Bundesnetzagentur

Die Registrierung im Marktstammdatenregister erfolgt über das Webportal der Bundesnetzagentur. Dabei werden lediglich technische Informationen abgefragt: Name und Anschrift des Betreibers, E-Mail-Adresse, Standort der Anlage, Nennleistung in kWp und Tag der Inbetriebnahme.

Fertigmeldung und Antrag auf Zählerwechsel
  • Inbetriebnahmeprotokoll
  • Fotos der Photovoltaikanlage
  • Fotos der Zähleranlage, des Zählerstands
  • Standardformblatt „Inbetriebsetzung Strom“ (per PDF oder online)
  • Dokument über die Registrierung bei der Bundesnetzagentur

Wie wird die Einspeisevergütung für Photovoltaik ausgezahlt?

Die Einspeisevergütung wird von dem lokalen Netzbetreiber vor Ort gezahlt. Welcher das ist, kann im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachgeschaut werden. Für die Auszahlung gibt es zwei verschiedene Modelle.

  • Monatliche Abschlagszahlung mit jährlicher Abrechnung

Bei der monatlichen Abschlagszahlung wird im Voraus der Jahresverbrauch geschätzt und entsprechend monatlich ausgezahlt. Am Ende des Jahres wird mit dem Stichtag 31. Dezember der tatsächliche Jahresverbrauch an den Netzbetreiber übermittelt. Dementsprechend werden etwaige Nachzahlungen oder Rückforderungen fällig.

  • Konkrete monatliche Abrechnung

Für die konkrete monatliche Abrechnung wird der genaue Zählerstand jeden Monat erfasst. Die Einspeisevergütung wird im Folgemonat ausgezahlt. Bei dieser Variante entfällt die jährliche Abrechnung.

Die Einspeisevergütung läuft aus: Was können Sie tun?

Die Einspeisevergütung wird anhand des Installationsdatums auf 20 Jahre festgelegt. In der Regel können die Anlagen aber weit länger betrieben werden. Wenn die Vergütung ausläuft, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Auf Eigenverbrauch umrüsten und eine Anschlussregelung mit dem Netzbetreiber vereinbaren
  • Den Strom an einen Direktvermarkter oder selbst zu Marktpreisen zu verkaufen.

Tipp: Bei den aktuellen Strompreisen lohnt sich für kleine, private Hausdachanlagen besonders die Umrüstung auf Eigenverbrauch.

Volleinspeisung auf Eigenversorgungsanlage umrüsten: Was muss beachtet werden?

Bei einer Anlage, die auf eine Volleinspeisung ausgelegt war, muss zunächst die geplante Umstellung auf Eigenversorgung beim Netzbetreiber angemeldet werden. Damit der eigene Solarstrom auch genutzt werden kann, sind einige kleine Umbauten notwendig.

Dazu muss zunächst der Wechselrichter der PV-Anlage auf Eigenverbrauch umgestellt werden. Des Weiteren ist es nötig, die Zähler auszutauschen, damit sowohl der Eigenverbrauch als auch die Einspeisung des überschüssigen Stroms gemessen werden können.

In den meisten Haushalten ist der Stromverbrauch abends am höchsten. PV-Anlagen produzieren jedoch um die Mittagszeit den meisten Strom. Daher lohnt sich bei Eigenverbrauchsanlagen auch nachträglich noch die Installation eines zusätzlichen Batteriespeichers und eines intelligenten Energiemanagers.

So kann der Strom am effektivsten genutzt werden und es ist eine Eigenversorgung von bis zu 70 % möglich. Dadurch wird das Dazukaufen von teurem Strom vom öffentlichen Anbieter möglichst gering gehalten.

Für die ausgelaufene Einspeisevergütung vereinbart der Netzbetreiber eine Anschlussregelung. Dabei wird ein verringerter Fördersatz für die Überschusseinspeisung gezahlt. Diese berechnet sich aus dem aktuellen Jahresmarktwert abzüglich der Vermarktungspauschale. Dabei kommt man auf einen ungefähren Betrag zwischen 2 und 5 ct/kWh.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Einspeisevergütung

Was ändert sich durch das Solarspitzengesetz ab Februar 2025?

Seit dem 25. Februar 2025 müssen neue PV-Anlagen mit mehr als 7 kWp mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) inklusive Steuerbox ausgestattet werden. Ist diese Technik nicht vorhanden, darf maximal 60 % der erzeugten Leistung ins Netz eingespeist werden, um Überlastungen zu vermeiden.

Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung für meine Anlage?

Für Anlagen bis 10 kWp, die nach dem 1. Februar 2026 in Betrieb genommen werden, erhalten Sie bei Teileinspeisung 7,78 ct/kWh und bei Volleinspeisung 12,34 ct/kWh.

Größere Anlagen bis 40 kWp oder 100 kWp erhalten entsprechend niedrigere Sätze (6,73 bzw. 5,50 ct/kWh bei Teileinspeisung). Die Vergütungssätze gelten bis 31. Juli 2026.

Bekomme ich auch bei negativen Strompreisen eine Vergütung?

Wenn der Strompreis an der Börse negativ ist, entfällt die Einspeisevergütung für Anlagen, die unter das neue Solarspitzengesetz fallen und steuerbar sind. Die Ausfallzeiten werden jedoch als Zeitkontingent an die 20-jährige Laufzeit der Förderung angehängt.

Anlagen, die vor Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes in Betrieb genommen wurden, sind nicht betroffen. Sie erhalten trotz negativer Börsenpreise weiterhin den regulären Vergütungssatz.

Lohnt sich Volleinspeisung oder Teileinspeisung mehr?

In den meisten Fällen ist die Teileinspeisung für private Haushalte wirtschaftlicher. Da Sie für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde den teuren Strombezug vom Anbieter (ca. 36 ct) sparen, ist der finanzielle Vorteil größer als bei der Volleinspeisung – auch wenn deren Vergütungssatz höher ist.

Wie beantrage ich die Einspeisevergütung?

Der Prozess umfasst die Anmeldung beim Netzbetreiber vor der Montage, die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie die abschließende Fertigmeldung inklusive Inbetriebnahmeprotokoll durch eine Elektrofachkraft. Oft übernimmt der installierende Fachbetrieb diese Schritte per Vollmacht.

Eigenverbrauch der PV-Anlage erhöhen und auf die Wärmepumpe umsteigen

Betrachtet man die Höhe der aktuellen Einspeisevergütung und die momentanen Strompreise, lohnt es sich, so viel Strom wie möglich selbst zu verbrauchen. Eine besonders effektive Kombination ist die Nutzung einer Photovoltaikanlage mit einer Wärmepumpe.

Auf diese Weise kann ein Haushalt nicht nur klimaneutralen Haushaltsstrom produzieren, sondern damit auch umweltfreundlich heizen. Dabei wird die selbst erzeugte Solarenergie direkt vor Ort durch die Wärmepumpe genutzt. Wird ein zusätzlicher Speicher für die Photovoltaikanlage installiert, kann auch an Tagen mit wenig Sonneneinstrahlung oder nachts günstiger Strom aus der eigenen Anlage verbraucht und damit geheizt werden.

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Luisa: thermondo-Fachredakteurin für Wärmepumpe, Strom & Energiemanagement Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.