Mit Ihrer Heizungsanlage sorgen Sie für Wärme in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus. Doch welche Heizsysteme stehen für die Wärmeerzeugung überhaupt zur Auswahl und wie unterscheiden sie sich? Erfahren Sie mehr dazu in unserem Überblick!

Welche Heizungsanlagen sind laut GEG noch möglich?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vom Gesetzgeber novelliert. Die Änderungen sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Dabei haben sich für Hausbesitzer im sogenannten „Heizungsgesetz“ Neuerungen ergeben.

So muss eine neue Heizungsanlage im Neubau mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Wollen Sie im Bestand einen Heizungswechsel durchführen, gilt die 65-Prozent-Regel in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern spätestens Ende Juni 2028 und in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens Ende Juni 2026. Denn dann muss die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen sein.

Die sogenannten „Erfüllungsoptionen“ des GEG sind:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen (Pellet- oder Hackschnitzelheizung)
  • Solarthermie
  • Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung, wenn das erneuerbare Heizsystem mindestens 65 Prozent der Heizleistung abdecken kann
  • Gas- oder Ölheizung mit klimafreundlichem Brennstoff (z.B. grüner/blauer Wasserstoff, Bio-Methan oder biogenes Flüssiggas)
  • Anschluss an ein Fernwärmenetz

Heizungsanlagen mit Gas und Öl sind Auslaufmodelle

In der Übergangsphase bis zum vollständigen Inkrafttreten des GEG dürfen in Bestandsgebieten weiterhin auch fossile Heizungsanlagen mit Gas oder Öl eingebaut werden. Dazu müssen Sie jedoch eine kostenpflichtige Beratung in Anspruch nehmen, die Sie über die potenzielle Unrentabilität von fossilen Heizungsanlagen aufklärt.

Im Fokus der Beratungspflicht stehen die steigenden Kosten durch die CO2-Preise, wobei die Förderung von energieeffizienten und umweltfreundlichen Heizungssystemen im Vordergrund steht, die langfristig sowohl die CO2-Emissionen als auch die Energiekosten senken. Zusätzlich soll die Beratungspflicht potenzielle Probleme in der Wärmeplanung aufzeigen. Bis 2045 können Sie noch mit fossilen Brennstoffen heizen, spätestens dann soll jedoch Schluss damit sein. Fossile Heizungsanlagen müssen dann umgerüstet werden.

Setzen Sie jetzt noch auf eine neue Gas- oder Ölheizung, gilt für Sie auch die sogenannte grüne Brennstoffquote. Ab 2029 müssen alle ab 2024 installierten fossilen Heizsysteme mit mindestens 15 Prozent Bioenergie betrieben werden. Dieser Anteil soll schrittweise ansteigen und 2045 100 Prozent betragen. Um die Quote zu erfüllen, können z. B. Biogas oder Wasserstoff eingesetzt werden. Zwar eigenen sich die Modelle von Vaillant für den Betrieb mit 100 Prozent Bio-Erdgas, jedoch ist es fraglich, ob bis 2045 genügend grüne Brennstoffe zur Verfügung stehen.

Grüne Brennstoffe: Pflicht ab 2029 für Heizungsanlagen mit Gas oder Öl

Das Heizen mit Öl und Gas ist nicht zukunftssicher

Gas- und Ölheizungen bieten für Verbraucher kein zukunftssicheres Heizsystem:

  • Die Preise für fossile Brennstoffe werden in den nächsten Jahren massiv steigen. Spätestens wenn 2027 der europäische Emissionshandel die CO2-Steuer ablöst, kann es zu hohen Preissteigerungen für fossile Brennstoffe kommen.
  • Selbst beim Umstieg auf eine H2-ready-Heizung, eine Gasheizung, die mit Wasserstoff betrieben werden kann, gibt es für die zukünftige flächendeckende Versorgung noch viel zu viele Fragezeichen. Das gilt auch für biogenes Gas oder Öl, mit dem Öl- und Gasheizungen zukünftig betrieben werden müssen, um die 65-Prozent-Regel des GEG einzuhalten.
  • Brennwertheizungen stoßen CO2, Feinstaub und andere durch Verbrennung entstehende Reststoffe wie Methan aus. Moderne Heizsysteme wie die Wärmepumpe kommen hingegen ganz ohne Emissionen im laufenden Betrieb aus.
  • Betreiben Sie Ihre Heizung weiter mit fossilem Gas oder Öl, machen Sie sich abhängig von den Weltmarktpreisen und großen Energieanbietern. Niemand kann genau vorhersagen, wie sich die Preise in Zukunft entwickeln werden.

Was kostet eine Heizungsanlage?

Eine neue Heizungsanlage kann zwischen 9.000 und 50.000 Euro kosten. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt vom gewählten Energieträger und auch von der staatlichen Heizungsförderung ab, die für besonders effiziente und nachhaltige Heizsysteme möglich ist.

Hier ein Überblick:

Art der Heizungsanlage Preis in Euro Förderung
Luft-Wasser-Wärmepumpe 27.000 - 40.000 Ja, bis max. 70 % der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro
Sole- und Wasser-Wasser-Wärmepumpe 40.000 - 50.000 Ja, bis max. 70 % der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro
Brennstoffzelle 30.000 - 35.000 Ja, bis max. 70 % der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro, Einschränkung: Brennstoffzellenheizung muss mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden
Pelletheizung 20.000 - 50.000 Ja, bis max. 70 % der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro, Einschränkung: Pelletheizung muss mit Solarthermie oder Wärmepumpe kombiniert werden
Gasheizung 9.000 - 15.500 keine Förderung
Ölheizung 12.000 - 16.000 keine Förderung
EE-Hybridheizung 25.000 - 50.000 Ja, bis max. 70 % der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro
Hybridheizung (fossile + erneuerbare Energieträger) 21.000 - 50.000 Förderung nur auf die erneuerbare Komponente
Fernwärme 5.000 - 20.000 Ja, bis max. 70 % der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro, Einschränkung: Nur wenn der Anteil Erneuerbarer Energien im Wärmenetz mind. 25 % beträgt.
Solarthermie 5.000 - 13.000 Ja, bis max. 70 % der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro, Einschränkung: Max. Fördersatz nur möglich, wenn nach Einbau nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt wird.
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Die Wahl der Heizungsanlage entscheidet über die Höhe der Betriebskosten

Wer zukunftssicher heizen möchte, sollte auf die Wärmepumpe umsteigen. Denn Wärmepumpen sind dank der Rekordförderung von bis zu 70 Prozent bereits ab 9.000 Euro erhältlich und kosten damit nicht mehr als eine neue Gasbrennwertheizung. Vergleicht man die in Deutschland weiterhin häufig genutzte Gasheizung mit einer Wärmepumpe, wird deutlich: Bei den Betriebskosten haben Wärmepumpen die Nase vorn, wie ein direkter Vergleich für ein Einfamilienhaus mit einem jährlichen Wärmebedarf von 20.000 kWh zeigt.

Betriebskosten der Gasheizung:

  • Jährlicher Wärmebedarf: 20.000 kWh
  • Gasverbrauch: 20.000 kWh Erdgas (Wirkungsgrad von rund 100 Prozent)
  • Jährliche Heizkosten: 2.400 Euro (auf der Basis eines Gaspreises von 12 Cent/kWh)

Betriebskosten der Wärmepumpe:

  • Jährlicher Wärmebedarf: 20.000 kWh
  • Stromverbrauch: 5.000 kWh (bei einem Wirkungsgrad von durchschnittlich 400 Prozent)
  • Jährliche Heizkosten: 1.800 Euro (auf der Basis eines Strompreises von 36 Cent/kWh)

Ergebnis: Die Umrüstung von Gas auf Wärmepumpe lohnt sich. Steigen Sie von einer konventionellen Gasheizung auf die Wärmepumpe um, können Sie bis zu 600 Euro Heizkosten im Jahr sparen.

Fazit: Wärmepumpen sind zukunftssichere und hocheffiziente Heizungsanlagen

Mit einer Wärmepumpe erfüllen Sie alle Anforderungen des GEG an Heizungsanlagen. Gleichzeitig heizen Sie hocheffizient, denn die Wärmepumpe kann Wirkungsgrade von bis zu 500 Prozent erreichen. Das bedeutet, dass sie aus einer Kilowattstunde Strom bis zu fünf Kilowattstunden Wärme erzeugen kann. Durch die hohe Energieeffizienz ist die Wärmepumpe zudem sparsamer als andere Heizsysteme. Steigen Sie von einer fossilen Heizung auf die Wärmepumpe um, können Sie bis zu 45 Prozent Heizkosten sparen.

Gerne helfen wir Ihnen beim Wechsel auf eine moderne, effiziente Wärmepumpe. Im Rahmen unseres Komplettpakets machen wir Ihnen den Umstieg so einfach wie möglich: Von der Beratung und Planung bis zur fertigen Installation erhalten Sie alles aus einer Hand. Nutzen Sie hierfür einfach unseren Heizungsplaner und wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.