Hausbesitzer können bei der Anschaffung einer klimafreundlichen Heizung nicht nur staatliche Förderung erhalten, sondern auch Steuern sparen. Wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten, wie Sie von einer Steuerermäßigung bei der Heizung profitieren.

Steuerermäßigung für die Heizung mit dem Klimapaket 2030

Mit dem Steuerbonus für die Heizung können Hausbesitzer bis zu 40.000 Euro bzw. 20 Prozent der Investitionssumme steuerlich für energetische Sanierungsmaßnahmen am und im Gebäude geltend machen. Die Investitionsobergrenze liegt bei 200.000 Euro.

Zu den geförderten Heizungen gehören diverse klimafreundliche Anlagen, wie bspw. elektrisch betriebene Wärmepumpen oder Biomasseheizungen.

Hinweis: Bereits seit 2023 sind alle gasbetriebenen Heizsysteme nicht mehr steuerlich förderfähig.

Unter die steuerlich geförderten Maßnahmen fällt nicht nur die Heizungssanierung, sondern auch:

  • Sanierung und Dämmung von Fenstern und Türen
  • Wärmedämmung der Gebäudehülle
  • Neubau oder Optimierung der Lüftungssteuerung
  • Energetische Optimierung bestehender Heizsysteme
  • Einrichtung digitaler Systeme zur Erhöhung der Energieeffizienz

Wichtig: Ein Steuerbonus für den Heizungstausch bzw. die Heizungsoptimierung wird nur gewährt, wenn die bestehende Anlage, mindestens zwei Jahre in Betrieb ist. Zudem müssen die Maßnahmen von einem Fachhandwerker bzw. Fachbetrieb durchgeführt werden.

Der Steuerbonus für die Heizung ist unabhängig von der Steuerklasse oder Einkommensgruppe möglich. Damit möchte die Bundesregierung auch steuerlich einen Anreiz zum Umstieg auf alternative Energieträger und effizientere Heizsysteme bieten.

Wichtig: Die Bundesregierung hat für den Steuerbonus eine Frist gesetzt. Sie reicht vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029. Wer in voller Höhe von der Steuerermäßigung für die Heizung profitieren möchte, muss sein Vorhaben somit vor dem 31. Dezember 2029 abgeschlossen haben.

Steuerbonus für neue Heizung

So kommen Sie zum Steuerbonus für Heizungen durch das Klimapaket

Nachdem Ihre Sanierungsmaßnahmen bzw. der Heizungsneubau oder die Heizungsoptimierung erfolgt sind, lassen sich die Kosten so absetzen:

  • im Kalenderjahr des Abschlusses und nach dem Abschluss der Sanierungsmaßnahme: Sie können hier maximal 7 Prozent und höchstens 14.000 Euro steuerlich geltend machen
  • im zweiten Kalenderjahr können Sie erneut 7 Prozent steuerlich absetzen
  • im dritten Kalenderjahr: Hier können Sie bis zu 12.000 Euro und maximal 6 Prozent Ihrer Investitionskosten absetzen.

Förderung oder Steuerbonus für die Heizung?

Die staatliche Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist nicht mit dem Steuerbonus kombinierbar. Wenn Sie von den Vergünstigungen profitieren wollen, müssen Sie sich für eine Variante entscheiden. Sie sollten deshalb im Vorfeld genau berechnen, mit welcher Variante Sie mehr Geld einsparen.

  • Daten für unser Fallbeispiel:
    • Jährliches zu versteuerndes Einkommen: 50.000 Euro
    • Kosten der Wärmepumpe (inkl. Installation): 25.000 Euro
  • Ersparnis mit Steuerbonus:

    Die Gesamtkosten der Wärmepumpe belaufen sich auf 25.000 Euro. Von der Summe können Sie im ersten und zweiten Kalenderjahr 7 Prozent, also jeweils 1.750 Euro steuerlich geltend machen. Haben Sie z. B. ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro, reduziert sich dieses pro Kalenderjahr um 1.750 Euro auf 48.250 Euro. Die Steuerersparnis pro Jahr läge bei einem verheirateten Angestellten demnach bei rund 500 Euro. Auf drei Jahre gerechnet, läge der Steuerbonus für die neue Heizungsanlage bei rund 1.400 Euro.

Nun sollten Sie prüfen, ob Sie durch die Heizungsförderung größere Einsparungen erzielen können. Die förderfähigen Investitionskosten betragen im Jahr 2024 max. 30.000 Euro bei bis zu 70 Prozent Zuschuss.

  • Erstattung staatliche Förderung:

    Der Einkommensbonus würde anhand des o. g. Beispiels nicht greifen, da dieser auf ein zu versteuerndes Bruttohaushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro begrenzt ist. Dennoch könnten Sie insgesamt 55 Prozent Förderung auf die Wärmepumpe erhalten, bestehend aus dem Basissatz (30 Prozent), dem Klimageschwindigkeits-Bonus (20 Prozent) und dem Wärmepumpen-Bonus (5 Prozent). In diesem Fall wäre eine Erstattung der Investitionskosten von 13.750 Euro möglich, was die Anschaffungskosten der Wärmepumpe auf 11.250 Euro reduzieren würde.

Die Beantragung der Heizungsförderung ist, wie in unserem Beispiel auch, oftmals lohnenswerter. Die Attraktivität durch den Steuerbonus steigt allerdings, je höher die Investitionssumme ist. Wenn Sie im Rahmen eines großen Sanierungsprojekts das maximale Investitionsvolumen von 200.000 Euro ausschöpfen und dadurch Ihr zu versteuerndes Einkommen um bis zu 40.000 Euro reduzieren, wird sich dies in einer erheblichen Erstattung bemerkbar machen.

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Steuerabschreibung: Heizung abschreiben für Vermieter

Unabhängig von den Inhalten des Klimapakets können Vermieter auch weiterhin Kosten für Renovierungen in voller Höhe steuerlich geltend machen. So kann z. B. der Einbau einer neuen Heizung oder die Optimierung einer bestehenden Heizung im Rahmen der Erhaltungsaufwendung in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Kosten können dann einmalig im Jahr der Rechnungsstellung steuerlich geltend gemacht oder über zwei bis fünf Jahre anteilig vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Handelt es sich jedoch um „Herstellungsaufwand“, sind die Kosten immer über mehrere Jahre abzuschreiben.

Für welche Variante sich Vermieter entscheiden, sollten sie mit ihrem Steuerberater klären.

Heizung steuerlich absetzen – haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen

Jeder Steuerzahler hat die Möglichkeit, bis zu 1.200 Euro pro Jahr als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich geltend zu machen. Diese haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie auch als Steuerermäßigung für die Heizung nutzen. So lassen sich z. B. die Arbeitskosten für den Schornsteinfeger oder die Arbeitsstunden für die Wartung von Heizung und Kamin steuerlich geltend machen. Wichtig ist, dass Sie für alle anfallenden Arbeiten eine Rechnung erhalten, auf der die Kosten für die Arbeitsleistung separat ausgewiesen sind. Sie sollten die Rechnung außerdem am besten überweisen, damit die Kosten eindeutig zu belegen sind.

Fazit: Steuerbonus für die Heizung vielfältig nutzbar

Mit dem Klimaschutzgesetz gibt es Steuersparmöglichkeiten für Hausbesitzer, die eine neue Heizung kaufen wollen. Der Steuerbonus bietet größtmögliche Freiheit in Bezug auf die Art der Investition. So lassen sich fast alle mit der energetischen Gebäudesanierung verbundenen Leistungen und Geräte steuerlich geltend machen. Allerdings lohnt sich der Steuervorteil in der Regel nur bei hohen Investitionen und einer umfangreicheren energetischen Sanierung, da der Steuervorteil nicht mit der staatlichen Förderung der KfW kombinierbar ist. Die gute Nachricht: Mit einer neuen Heizung lassen sich durchschnittlich 30 Prozent Heizkosten sparen. Die staatliche Förderung oder Steuerermäßigung ist dabei lediglich ein zusätzlicher Anreiz, der die Investitionskosten reduziert. Sie sollten nur alle Möglichkeiten im Vorfeld durchrechnen, um die für Sie beste Variante zu finden.

Bei einem Umstieg auf die Wärmepumpe mit thermondo finden Sie nicht nur die beste Heizungslösung für Ihr Zuhause, wir planen den gesamten Heizungswechsel für Sie und führen auch die Installation durch. Darüber unterstützen wir Sie auch, Förderung zu erhalten, insofern Anspruch besteht. Nutzen Sie einfach unseren Heizungsplaner und lassen Sie sich in einem ersten Gespräch kostenlos und unverbindlich von uns beraten.

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Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.