Hausbesitzer können bei der Anschaffung einer neuen Heizung nicht nur staatliche Förderung erhalten, sondern auch Steuern sparen. Wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten, wie Sie von einer Steuerermäßigung bei der Heizung profitieren.

Mit dem Steuerbonus für die Heizung können Hausbesitzer bis zu 40.000 Euro bzw. 20 Prozent der Investitionssumme steuerlich für energetische Sanierungsmaßnahmen am und im Gebäude geltend machen. Die Investitionsobergrenze liegt bei 200.000 Euro.

Aktueller Hinweis: Seit dem 1. Januar 2023 sind alle gasbetriebenen Heizsysteme nicht mehr steuerlich förderfähig.

Unter die steuerlich geförderten Maßnahmen fällt nicht nur die Heizungssanierung, sondern auch:

  • Sanierung und Dämmung von Fenstern und Türen
  • Wärmedämmung der Gebäudehülle
  • Neubau oder Optimierung der Lüftungssteuerung
  • Energetische Optimierung bestehender Heizsysteme
  • Einrichtung digitaler Systeme zur Erhöhung der Energieeffizienz

Wichtig: Ein Steuerbonus für die Heizungsoptimierung wird nur gewährt, wenn die bestehende Heizungsanlage, die erneuert werden soll, vor mindestens zwei Jahren in Betrieb genommen wurde. Zudem müssen die Maßnahmen von einem Fachhandwerker bzw. Fachbetrieb durchgeführt werden.

Der Steuerbonus für die Heizung ist unabhängig von der Steuerklasse oder Einkommensgruppe möglich. Damit möchte die Bundesregierung auch steuerlich einen Anreiz zum Umstieg auf alternative Energieträger und effizientere Heizsysteme bieten.

Wichtig: Die Bundesregierung hat für den Steuerbonus eine Frist gesetzt. Sie reicht vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029. Wer in voller Höhe von der Steuerermäßigung für die Heizung profitieren möchte, muss sein Vorhaben somit vor dem 31. Dezember 2029 abgeschlossen haben.

So kommen Sie zum Steuerbonus für Heizungen durch das Klimapaket

Nachdem Ihre Sanierungsmaßnahmen bzw. der Heizungsneubau oder die Heizungsoptimierung erfolgt sind, lassen sich die Kosten so absetzen:

  • im Kalenderjahr des Abschlusses und nach dem Abschluss der Sanierungsmaßnahme: Sie können hier maximal 7 Prozent und höchstens 14.000 Euro steuerlich geltend machen
  • im zweiten Kalenderjahr können Sie erneut 7 Prozent steuerlich absetzen
  • im dritten Kalenderjahr: Hier können Sie bis zu 12.000 Euro und maximal 6 Prozent Ihrer Investitionskosten absetzen.

Die staatliche Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist nicht mit dem Steuerbonus kombinierbar. Wenn Sie von den Vergünstigungen profitieren wollen, müssen Sie sich für eine Variante entscheiden. Sie sollten deshalb im Vorfeld genau berechnen, mit welcher Variante Sie mehr Geld einsparen.

Ein Beispiel:

Sie möchten eine neue Pelletheizung inklusive Solarthermie fördern lassen. Die Gesamtkosten der Investition belaufen sich auf 25.000 Euro. Von der Summe können Sie im ersten und zweiten Kalenderjahr 7 Prozent, also jeweils 1.750 Euro steuerlich geltend machen. Haben Sie z. B. ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro, reduziert sich dieses pro Kalenderjahr um 1.750 Euro auf 48.250 Euro. Die Steuerersparnis pro Jahr läge bei einem verheirateten Angestellten demnach bei rund 500 Euro. Auf drei Jahre gerechnet, läge der Steuerbonus für die neue Heizungsanlage bei rund 1.400 Euro.

Nun müssten Sie prüfen, ob Sie durch die Förderung im Rahmen des BEG mehr sparen können.

In der Praxis werden Sie vermutlich mit der Steuerermäßigung mehr sparen, je höher die Investitionssumme ist. Reizen Sie bei einem großen Projekt die vollen 40.000 Euro aus und reduzieren dadurch Ihr zu versteuerndes Einkommen, wird sich diese Summe in einem hohen Ersparnis bemerkbar machen. In der Regel dürften Eigenheimbesitzer mit den Fördermöglichkeiten durch BAFA und KfW besser fahren, da diese zudem auch miteinander und mit vielen regionalen Förderprogrammen kombiniert werden dürfen.

Unabhängig von den Inhalten des Klimapakets können Vermieter auch weiterhin Kosten für Renovierungen in voller Höhe steuerlich geltend machen. So kann z. B. der Einbau einer neuen Heizung oder die Optimierung einer bestehenden Heizung im Rahmen der Erhaltungsaufwendung in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Kosten können dann einmalig im Jahr der Rechnungsstellung steuerlich geltend gemacht oder über zwei bis fünf Jahre anteilig vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Handelt es sich jedoch um „Herstellungsaufwand“, sind die Kosten immer über mehrere Jahre abzuschreiben.

Für welche Variante sich Vermieter entscheiden, sollten sie mit ihrem Steuerberater klären.

Heizung steuerlich absetzen – haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen

Jeder Steuerzahler hat die Möglichkeit, bis zu 1.200 Euro pro Jahr als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich geltend zu machen. Diese haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie auch als Steuerermäßigung für die Heizung nutzen. So lassen sich z. B. die Arbeitskosten für den Schornsteinfeger oder die Arbeitsstunden für die Wartung von Heizung und Kamin steuerlich geltend machen. Wichtig ist, dass Sie für alle anfallenden Arbeiten eine Rechnung erhalten, auf der die Kosten für die Arbeitsleistung separat ausgewiesen sind. Sie sollten die Rechnung außerdem am besten überweisen, damit die Kosten eindeutig zu belegen sind.

Mit dem Klimaschutzgesetz gibt es Steuersparmöglichkeiten für Hausbesitzer, die eine neue Heizung kaufen wollen. Der Steuerbonus bietet größtmögliche Freiheit in Bezug auf die Art der Investition. So lassen sich fast alle mit der energetischen Gebäudesanierung verbundenen Leistungen und Geräte steuerlich geltend machen. Allerdings lohnt sich der Steuervorteil in der Regel nur bei hohen Investitionen und einer umfangreicheren energetischen Sanierung, da der Steuervorteil nicht mit BAFA- oder KfW-Förderung kombinierbar ist. Die gute Nachricht: Mit einer neuen Heizung lässt sich dank Förderung oder Steuerermäßigung viel Geld sparen. Sie sollten nur alle Möglichkeiten im Vorfeld durchrechnen, um die für Sie beste Variante zu finden.

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Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.