Das Wichtigste in Kürze:

  • Maximale Heizungsförderung 2026: Eigentümer können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zu 80 % Zuschuss erhalten, was bei maximal 28.000 € förderfähigen Ausgaben einer Fördersumme von bis zu 22.400 € entspricht.
  • Zusammensetzung der Zuschüsse: Die Heizungsförderung setzt sich aus 30 % Grundförderung zusammen, die durch einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 16 % sowie einen Einkommensbonus auf maximal 80 % gesteigert werden kann.
  • Dreistufiger Einkommensbonus: Je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr (bis 30.000/40.000/50.000 €) sind 40 %, 30 % oder 10 % Bonus möglich.
  • Ergänzende Kreditfinanzierung: Der staatliche Zuschuss lässt sich mit dem KfW-Ergänzungskredit Nr. 358 oder 359 über bis zu 120.000 € kombinieren, wobei selbstnutzende Haushalte mit maximal 90.000 € Jahreseinkommen von einer zusätzlichen Zinsvergünstigung profitieren.

Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung 2026?

Eigentümer können bis zu 80 % Förderung bei 28.000 € förderfähigen Ausgaben für ihre neue Heizung erhalten. Insgesamt sind Zuschüsse von bis zu 22.400 € möglich.

Hinweis: Die förderfähigen Kosten sinken erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halb­jährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um 750 €.

Wie setzt sich die neue Förderung zusammen?

Die Heizungsförderung, die maximal 80 % erreicht, setzt sich aus der Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen, die kombiniert werden können:

  • 30 % Grundförderung erhalten alle Antragsteller, die eine förderfähige Heizung kaufen.

  • 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer funktionstüchtigen min. 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Dieser Bonus reduziert sich alle 6 Monate um 4 %.

  • 10–40 % Einkommens-Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer. Die Einkommensgrenzen sind in 3 Stufen aufgeteilt.

    Das sind die 3 Einkommenstufen:

    1. Stufe bis 30.000 € zvE:
    40 %
    2. Stufe bis 40.000 € zvE: 30 %
    3. Stufe bis 50.000 € zvE: 10 %

  • Einmaliger Familienzuschlag: Lebt im Haushalt min. ein minderjähriges Kind, erhöht sich die Einkommensgrenze für den Einkommens-Bonus einmalig um 10.000 €.

Die Grundförderung kann mit den verschiedenen Boni kombiniert werden. Die durchschnittliche Förderung beträgt 46 % (Grundförderung + Klima-Geschwindigkeitsbonus). Erhalten Sie den Einkommensbonus, sind max. bis zu 70 % mit Stufe 2 oder max. bis zu 80 % mit Stufe 1 möglich.

Neue Förderung Heizung ab 2026

Welche Förderbedingungen treten 2027 in Kraft?

Ab 2027 treten folgende Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft:

  • Wertschöpfungs-Bonus: Ab 1. Januar 2027 erhalten Wärmepumpen einen Bonus in Höhe von 15 %, wenn sie ihren Ursprung in der Union haben. Im Zuge dessen wird die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % gesenkt.
  • Förderung für den Austausch einer förderfähigen Heizung wird begrenzt: Wird die Wohneinheit bereits von einem Wärmeerzeuger versorgt, der zu den förderfähigen Heizsystemen gehört, erhalten Sie
    • keine Förderung, wenn die Heizung nach dem 1. Januar 2008 installiert wurde
    • eine reduzierte Förderung, wenn die Heizung vor dem 1. Januar 2008 installiert wurde

KfW-Ergänzungskredit Nr. 358, 359: So können Sie den Heizungswechsel finanzieren

Neben den hohen Förderzuschüssen kann der Austausch der alten Heizungsanlage zusätzlich mit dem KfW-Kredit Nr. 358, 359 „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ kombiniert werden.

Der Ergänzungskredit im Überblick:

  • Wer kann den Kredit beantragen: Hauseigentümer, die eine Zuschusszusage für die Heizungsförderung der KfW im Rahmen der BEG erhalten haben. Der Kredit kann auch für eine Heizungsoptimierung verwendet werden. Dazu ist ein Zuwendungs­bescheid des BAFA notwendig.
  • Wie hoch ist der Kredit: Die Kreditsumme beträgt maximal 120.000 €.
  • Vorteil für Haushalte mit niedrigem Einkommen: Selbstnutzende Haushalte mit einem Jahreseinkommen von maximal 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsvergünstigung.

Der Kredit kann nach der Zusage des Förderzuschusses über die Hausbank beantragt werden.

Quellen:

KfW, Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude, zuletzt abgerufen am 09.07.2026

Aktuelle Förderung schnell selbst berechnen

Mit unserem Förderrechner können Sie selbst herausfinden, wie viel Förderung für Sie und Ihren Heizungswechsel möglich ist:

Welche Heizsysteme werden 2026 gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht eine vollumfängliche Förderung nur für die meisten Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien vor. Einige Heizsysteme erhalten nur eingeschränkt einen Förderzuschuss.

Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen, wie konventionelle Gas- oder Ölheizungen, werden nicht gefördert.

Welche Heizsysteme können sich für eine Förderung qualifizieren?

  • Wärmepumpen
  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Brennstoffzellenheizung
  • Wasserstofffähige Heizungstechniken
  • Innovative Heiztechnik, z. B. Hybridheizungen
  • Gebäudenetzanschluss und Wärmenetzanschluss

Welche Heizsysteme erhalten eine eingeschränkte Förderung?

Hybridheizungen:

Bei Hybridheizungen, wie bspw. einer Gasheizung mit Wärmepumpe, ist lediglich der erneuerbare Energien-Anteil förderfähig. Zudem erhalten Antragsteller keinen Klimageschwindigkeits-Bonus. Dazu darf das Gebäude nach dem Heizungswechsel nicht mehr mit fossilen Wärmeerzeugern beheizt werden.

Gut zu wissen: Sogenannte EE-Hybridheizungen, die aus zwei erneuerbaren Wärmeerzeugern bestehen, erhalten eine umfassende Förderung.

Wasserstofffähige Heizungsanlagen:

Die sogenannten Wasserstoffheizungen bzw. H₂-ready-Heizungen werden nicht vollumfänglich gefördert. Es können lediglich die spezifischen Investitionsmehrausgaben gegenüber einer nicht wasserstofffähigen Heizung, z. B. einer konventionellen Gasheizung, gefördert werden.

Zudem muss die Heizung nach der Inbetriebnahme durch einfach umsetzbare Maßnahmen wie ein Umrüstkit zu 100 % mit Wasserstoff betrieben werden können.

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Welche Voraussetzungen müssen für eine Heizungsförderung erfüllt sein?

Um einen Antrag für die staatliche Heizungsförderung zu stellen, muss das Gebäude älter als 5 Jahre sein. Zudem sollte die neue Heizung mit min. 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden.

Gut zu wissen: Die Bundesregierung hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Im Zuge dessen wird die 65 %-Regel für den Einbau einer neuen Heizung abgeschafft. Die Fördervoraussetzung, dass die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden müssen, bleibt gem. BEG bestehen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Eigentümer & Eigentümerinnen von selbst­genutzten Ein­familien­häusern
  • Eigentümer & Eigentümerinnen von bestehenden Mehr­familien­häusern
  • Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) mit Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum
  • Eigentümer & Eigentümerinnen von vermieteten oder nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern
  • Eigentümer & Eigentümerinnen von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften (WEG) mit Maß­nahmen am Sondereigentum
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Wie wird die staatliche Heizungsförderung bei der KfW beantragt?

Die Antragstellung zur Heizungsförderung erfolgt über die KfW und kann ausschließlich online gestellt werden. Dafür müssen Sie die Internetseite „Meine KfW“ aufrufen.

Wichtig ist, dass der Förderantrag nach Erhalt eines Angebots, jedoch vor der Durchführung der Maßnahme gestellt wird. Andernfalls kann die Förderung nachträglich abgelehnt werden.

Wie läuft die KfW-Antragstellung ab? – Schritt für Schritt erklärt

1. Experten beauftragen

Bevor Sie mit der Antragstellung beginnen können, müssen Sie einen Energieeffizienzexperten oder einen Fachbetrieb beauftragen. Für den Förderantrag muss eine sogenannte BzA (Bestätigung zum Antrag) ausgestellt werden.

Kurz erklärt: Die BzA enthält Angaben zur geplanten Heizung, der förderfähigen Gesamtsumme sowie die Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

2. Lieferungs- & Leistungsvertrag abschließen

Für die Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb vorliegen. Dieser muss eine auflösende Bedingung enthalten, dass der Vertrag nur gültig ist, wenn eine Förderzusage erfolgt.

3. Zuschuss beantragen

Um den Zuschuss beantragen zu können, müssen Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Um das Online-Formular auszufüllen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • BzA-ID: Die 15-stellige Nummer finden Sie auf der BzA, die Sie von Ihrem Energieeffizienzexperten oder Ihrem Fachbetrieb erhalten haben.
  • Lieferungs- oder Leistungsvertrag: Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss bei der Antragstellung hochgeladen werden.
  • Einkommensnachweise: Qualifizieren Sie sich für den Einkommens-Bonus, müssen Sie die Einkommensteuerbescheide des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung bereithalten. Stellen Sie Ihren Antrag 2026, sind die Einkommensteuerbescheide aus 2023 und 2024 relevant.

Dominique Vandamme weist im thermondo-Video zum Einkommens-Bonus eindringlich darauf hin: „Bitte machen Sie unbedingt wahrheitsgemäße Angaben, wie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid vermerkt. Die KfW wird Ihre Daten bei Ihrem Finanzamt prüfen lassen.“

4. Vorhaben umsetzen

Haben Sie die Zuschusszusage erhalten, kann die neue Heizung installiert werden. Dafür haben Sie maximal 36 Monate Zeit.

5. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

Nachdem die neue Heizung installiert wurde, erhalten Sie von Ihrem Energieeffizienzexperten oder dem Fachbetrieb eine Bestätigung nach Durch­führung (BnD). Diese laden Sie mit allen Rechnungen hoch.

Zusätzlich müssen selbstnutzende Eigentümer, die den Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus erhalten, ihren Wohnsitz nachweisen. Dazu benötigen Sie Ihre Meldebescheinigung und den Grundbucheintrag.

Nehmen Sie den Familienzuschlag in Anspruch, müssen Sie zudem die Meldebescheinigung des Kindes sowie die Kindergeldberechtigung einreichen.

Hinweis: Haben Sie Ihre Förderung mit Einkommens-Bonus nach dem 21.07.2026 beantragt, ist die Nachweisführung voraussichtlich erst ab Januar 2027 möglich.

6. Auszahlung des Zuschusses

Im Anschluss prüft die KfW Ihre Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen. Gibt es keine Rückfragen, erfolgt die Auszahlung in der Regel am Ende des darauffolgenden Monats auf das angegebene Konto.

Wird auch eine Heizungsoptimierung gefördert?

Wer seine Heizung noch nicht austauschen möchte, kann auch eine Förderung für eine Heizungsoptimierung erhalten. Diese wird jedoch nicht bei der KfW, sondern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt.

Geförderte Maßnahmen sind unter anderem ein hydraulischer Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen. Diese kleineren Schritte können bereits Ihre Effizienz steigern und Heizkosten senken.

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Lohnt sich der Heizungstausch? Die Rechnung am Beispiel einer Familie

Die Eheleute Mustermann sind langjährige Eigentümer und Bewohner eines Einfamilienhauses in einem kleinen Ort in Schleswig-Holstein. Beide arbeiten in Festanstellung und erzielen zusammen ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 65.000 € pro Jahr.

Ihre 22 Jahre alte Gasheizung ist noch funktionsfähig, dennoch möchten die Eheleute sie demnächst erneuern, da sie schon mehrfach ausgefallen ist und immer höhere Betriebskosten verursacht.

Das Fallbeispiel der Eheleute Mustermann im Überblick:

  • Haushalt: 2 Erwachsene, keine Kinder
  • Immobilie: Einfamilienhaus in Schleswig-Holstein, selbstgenutzt
  • Bestehende Heizung: 22 Jahre alte Gasheizung (noch funktionsfähig)
  • Jährliches Haushaltseinkommen (brutto): 65.000 €
  • Problem: Unzuverlässigkeit und hohe Betriebskosten der alten Heizung
  • Ziel: Zukunftssicheres, sparsames und gefördertes Heizsystem

Bei ihren Recherchen fokussieren sich die Eheleute auf sparsame Heizsysteme mit einer langen Lebensdauer und der Möglichkeit zur staatlichen Heizungsförderung. Nach einem Angebotsvergleich entscheiden Sie sich für eine effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpe mit dem Kältemittel Propan.

Das verbindliche Festpreisangebot des Heizungsinstallateurs beläuft sich auf insgesamt 29.000 €. Darin enthalten sind neben den Kosten für die Wärmepumpe, die Lieferung und Installation auch die Entsorgung der alten Gasheizung plus weitere Umfeldmaßnahmen.

Den Förderantrag für ihren Heizungstausch stellen die Eheleute Mustermann bei der KfW. Da die Wärmepumpe alle Effizienzanforderungen der BEG erfüllt, erhalten Sie eine Förderzusage und einen Zuschuss von 46 %.

So setzt sich die Förderung zusammen:

  • 30 % Grundförderung
  • + 16 % Klima-Geschwindigkeitsbonus für den Austausch der über 20 Jahre alten Gasheizung
  • = 46 % Gesamtförderung für 28.000 € förderfähige Ausgaben

Die finale Kostenrechnung im Überblick:

*bei 28.000 € förderfähigen Ausgaben
Position Betrag
Investitionskosten 32.000 €
KfW-Förderung (46 %*) – 12.880 €
Tatsächliche Kosten = 19.120 €

Mit der Heizungsförderung haben sich die anfänglichen Investitionskosten von 32.000 € auf 19.120 € reduziert. Die Auszahlung der Fördersumme von 12.880 € erhalten die Eheleute Mustermann einige Zeit nach Installation der Wärmepumpe direkt auf das gemeinsame Konto.

thermondo-Umfrage zeigt: Hohe Förderung entscheidender Anreiz für die Wärmepumpen-Entscheidung

Eine Umfrage von thermondo im Januar 2026 hat gezeigt, dass die Heizungsförderung ein wichtiger Hebel für den Wechsel auf ein effizientes und modernes Heizsystem wie die Wärmepumpe ist. 71,5 % der Befragten gaben an, dass es wahrscheinlich ist, dass ihre Entscheidung von der Förderung beeinflusst wird. Nur 28,5 % zeigen sich von den hohen Zuschüssen unbeeindruckt.

Neben der Heizungsförderung sind auch die sinkenden Betriebskosten (65,5 %) und die Wertsteigerung des Gebäudes (44 %) wichtige Treiber für die Entscheidung, auf die klimafreundliche Technologie umzusteigen.

Vollkostenrechnung: Lohnt sich die Energiewende im Eigenheim?

Unsere Vollkostenrechnung zeigt, dass sich die Energiewende im Eigenheim lohnt. Dabei haben wir zwei Familien mit unterschiedlichen Ansätzen verglichen:

Die eine Familie möchte nicht nur ihre Heizung austauschen, sondern setzt auf eine ganzheitliche klimafreundliche Energieversorgung. Die Anschaffung beinhaltet eine Wärmepumpe, eine Photovoltaikanlage und ein Elektroauto – ergänzt durch ein intelligentes Energiemanagement. Im Vergleich dazu setzt die andere Familie auf eine neue Gasheizung sowie ein Benziner-Auto.

Wie sich diese beiden Ansätze langfristig auswirken, verdeutlicht ein praxisnaher Vergleich, der Anschaffungskosten, staatliche Förderung, Betriebskosten sowie alle möglichen Einsparungen berücksichtigt.

Mehr zur umfassenden Vollkostenrechnung im Vergleich:

Energiekosten einsparen
Familie Müller hat nachgerechnet: Die Energiewende im Eigenheim lohnt sich!
Familie Müller will Energiekosten einsparen und von alten Gewohnheiten auf moderne Technik umsteigen – lohnt sich der Wechsel zu Wärmepumpe, Photovoltaik und E-Auto wirklich?

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Förderung Heizung

Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung 2026?

Eigentümer können für eine neue Heizung bis zu 80 % Förderung bei maximal 28.000 € förderfähigen Ausgaben erhalten. Insgesamt sind staatliche Zuschüsse von bis zu 22.400 € möglich. Ohne einen Einkommensbonus liegt der maximale Fördersatz bei 46 % (12.880 € Zuschuss).

Welche Heizsysteme werden 2026 staatlich gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt vor allem Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien vollumfänglich. Zu den förderfähigen Systemen gehören:

  • Wärmepumpen
  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Brennstoffzellenheizung
  • Wasserstofffähige Heizungstechniken
  • Innovative Heiztechniken (bspw. Hybridheizungen)
  • Gebäude- und Wärmenetzanschlüsse

Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen wie konventionelle Gas- oder Ölheizungen werden nicht gefördert.

Wie wird die neue Heizungsförderung bei der KfW beantragt?

Der Förderantrag für die neue Heizungsförderung kann ab dem 21. Juli 2026 online über das Internetportal „Meine KfW“ gestellt werden. Die Beantragung erfolgt nach Erhalt eines Angebots, aber vor der Durchführung der Maßnahme.

Der Ablauf umfasst folgende Schritte:

  • Einen Energieeffizienzexperten oder Fachbetrieb beauftragen. Dieser stellt Ihnen die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus.
  • Einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden Bedingung abschließen.
  • Den Zuschuss online mit der 15-stelligen BzA-ID und dem Vertrag im Portal einreichen.
  • Wenn Sie sich für den Einkommensbonus qualifizieren, müssen Sie Ihr Einkommen des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung angeben. Machen Sie unbedingt wahrheitsgemäße Angaben wie in Ihren Einkommensteuerbescheiden.
Wer ist für die staatliche Heizungsförderung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind private Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Einfamilienhäusern sowie Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern. Dazu zählen auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum sowie Eigentümer von Eigentumswohnungen.

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Luisa: thermondo-Fachredakteurin für Wärmepumpe, Strom & Energiemanagement Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.