Die staatliche Förderung für Heizungen ermöglicht es Hausbesitzern auch im Jahr 2023, die Anschaffungskosten für ihr neues Heizsystem deutlich zu reduzieren. Mit Anpassung der Förderung im August 2022 sowie erneuten Änderungen im Januar 2023 liegt der Fokus nun auf dem Gebäudebestand. Lesen Sie hier, welche Förderung für Ihre neue Heizung aktuell gilt und berechnen Sie Ihre Förderung mit unserem Förderrechner.

Die verschiedenen Maßnahmen zur staatlichen Heizungsförderung werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Differenziert wird hier zwischen den Förderprogrammen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Da die Anträge direkt beim jeweiligen Institut gestellt werden müssen, gliedert sich die BEG-Förderung in folgende drei Bereiche:

  • BEG EM (BAFA): Förderung für Einzelmaßnahmen (EM) im Bestand an Wohn- oder Nichtwohngebäuden:
    • Zuschüsse für den Austausch der alten Heizung gegen eine neue Wärmepumpe, EE-Hybridheizung, Solaranlage, Brennstoffzellenheizung oder Biomasseheizung
    • Zuschüsse für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
    • Bei Heizungsdefekt können für provisorische Zwischenlösungen die Mietkosten gefördert werden
  • BEG WG + BEG NWG (KfW): Förderung für Neubau oder Komplettsanierung von Wohngebäuden (WG) + Nichtwohngebäuden (NWG)
    • Neubauförderung auf Grundlage zinsgünstiger Kredite mit Tilgungszuschuss
    • Förderkredite inkl. Tilgungszuschuss für Komplettsanierung zum Effizienzhaus
    • Zusätzlich stehen in einigen Bundesländern und Kommunen Zuschüsse für Gebäudesanierung Verfügung
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Einzelmaßnahmen Zuschuss Heizungstausch-Bonus (Gas oder Öl) Wärmepumpen-Bonus (Energiequelle)* Wärmepumpen-Bonus (Kältemittel)* Max. Fördersatz
Sole-Wasser-Wärmepumpe 25% 10 % 5 % 5 % 40 %
Wasser-Wasser-Wärmepumpe 25 % 10 % 5 % 5 % 40 %
Luft-Wasser-Wärmepumpe 25 % 10 % 5 % 40 %
Solarthermie 25 % 10%** 35 %
Brennstoffzellenheizung*** 25 % 10 % 35 %
Biomasseheizung**** 10 % 10 % 20 %
EE-Hybrid 25 % 10 % 5 % 40 %

* Wärmepumpen-Boni für Energiequelle & natürliches Kältemittel nicht kumulierbar
** Austausch-Bonus bei Solarthermie wird nur gewährt, wenn neue Heizung ohne Öl oder Gas betrieben wird
*** Gilt nur für Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden
**** Biomasse nur noch förderfähig, wenn Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie

Mit den ersten Anpassungen der staatlichen Förderung für Heizungen im Sommer 2022 sollte vor allem der Klimaschutz gestärkt und eine größere Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen geschaffen werden. Der Fokus liegt jetzt auf dem Gebäudebestand, da bei diesem die knapperen zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoller eingesetzt werden können. Zudem argumentiert das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), dass die staatliche Förderung der Heizung durch die Reduzierung der Fördersätze mehr Haushalten zugutekommen kann. Trotz Reduzierung bleibt vor allem der Umstieg auf die Wärmepumpe attraktiv, denn hier sind bis zu 40 Prozent Förderung möglich. Der zweite Reformschritt der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und führte den im Sommer eingeschlagenen Weg fort.

Die wichtigsten Änderungen der Förderung für Heizungen im Bestand im Rahmen des BEG EM finden Sie hier auf einen Blick:

Anpassungen August 2022:

  • Reduzierung des Basisfördersatzes für Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasse
  • Förderung für Gashybridheizung + Gasheizungen “Reneawble Ready” entfiel
  • Bonus für individuellen Sanierungsfahrplan entfiel
  • Austausch-Bonus für Gasheizungen (mind. 20 Jahre alt und funktionsfähig)
  • Bonus für Wärmepumpen, die Wasser, Abwasser oder Erde als Energiequelle nutzen

Neuerungen Januar 2023

  • Bonus für Wärmepumpen, die mit natürlichem Kältemittel betrieben werden (nicht mit Wärmepumpen-Bonus für Energiequelle kombinierbar)
  • Förderung für Brennstoffzellenheizungen von KfW in BAFA überführt. Förderfähig sind nur noch Anlagen, die mit “grünem Gas” betrieben werden
  • Biomasseheizung nur noch förderfähig, wenn diese mit Wärmepumpe oder Solarthermie kombiniert werden

Mit unserem Förderrechner können Sie in nur zwei Minuten die Förderhöhe für Ihren Heizungswechsel berechnen. Dafür müssen Sie nur wenige Fragen beantworten und unseren Förderrechner die mögliche Förderung berechnen lassen. Auf der Ergebnisseite haben Sie außerdem die Möglichkeit, unsere aktuelle Förder-Broschüre mit allen wichtigen Antworten rund um das Förderthema kostenlos zu erhalten. Nutzen Sie die Chance!

Förderrechner: In 2 Minuten Förderung Heizung berechnen.

Mit den Änderungen der staatlichen Förderung für die Heizung im Sommer 2022 wurde die Wärmepumpe die attraktivste Lösung für viele Hausbesitzer. Zwar wurde der maximale Fördersatz von 50 auf 40 Prozent gesenkt, doch der Vergleich von Anschaffungs- und Betriebskosten sieht die Wärmepumpe im Vorteil.

Der Basisfördersatz für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt seitdem 25 Prozent, tauschen Sie diese gegen Ihre noch funktionsfähige Öl- oder Gasheizung (mindestens 20 Jahre alt) kommen nochmal 10 Prozent hinzu. Kaufen Sie eine Wärmepumpe, die Erde oder (Ab-)Wasser als Energiequelle nutzt, kommen Sie mit dem 5-prozentigem Wärmepumpen-Bonus auf insgesamt 40 Prozent Förderung. Für Luftwärmepumpen wird dieser Bonus zwar nicht gewährt, allerdings sind diese in der Anschaffung wesentlich kostengünstiger, da keine aufwändigen Bohrarbeiten für die Installation durchgeführt werden müssen. Darüber hinaus wird seit 2023 ein Bonus von 5 Prozent für Wärmepumpen gewährt, wenn diese mit einem natürlichem Kältemittel – beispielsweise Propan – betrieben werden.

Wichtig: Da dieser nicht mit dem Bonus für Energiequellen kombiniert werden kann, beträgt der höchstmögliche Fördersatz für Wärmepumpen weiterhin 40 Prozent.

Durch Anpassung der Fördersätze hat sich auch die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten verändert.

Beispiel:
Für den Einbau einer Wärmepumpe ist ein Höchstbetrag für die Investitionskosten von 60.000 Euro je Wohneinheit festgelegt. Da der maximale Fördersatz von 50 auf 40 Prozent reduziert wurde, reduziert sich auch die maximale Fördersumme von 30.000 auf 24.000 Euro.

Kurze Lieferzeit der Wärmepumpe bei thermondo

Anforderungen für Wärmepumpen-Förderung steigen

Künftig werden die technischen Mindestanforderungen für die Wärmepumpen-Förderung schrittweise erhöht. Bereits jetzt werden nur noch Anlagen bezuschusst, die eine rechnerische Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 erreichen. So soll sichergestellt werden, dass Wärmepumpen in ungeeigneten Gebäuden keine Förderung mehr erhalten.

Gut zu wissen: Die Luft-Wasser-Wärmepumpe von thermondo erfüllt diese Anforderungen bereits jetzt.

Weitere geplante Erhöhungen zur Effizienzanforderung für geförderte Wärmepumpen (WP)

  • ab 2024: WP muss rechnerische JAZ von mind. 3,0 aufweisen
  • ab 2024: Steigerung der Anforderung an den jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs)
  • ab 2024 bzw. 2026: sukzessive Absenkung der Grenzwerte zur Geräuschemission des Außengeräts von Luft-Wasser-Wärmepumpen um 5 bzw. 10 dB niedriger als gesetzlicher Grenzwert
  • ab 2025: Anschluss eines zertifiziertes Smart-Meter-Gateway muss erfolgen
  • ab 2028 (evtl. früher): Förderung nur noch für WP, die natürliches Kältemittel nutzen

Förderung im Neubau

Für den Neubau kann keine staatliche Förderung der Heizung als Einzelmaßnahme in Anspruch genommen werden. Hier erfolgt die staatliche Förderung nur, wenn ein definierter Effizienzhausstandard (BEG WG) erreicht wird. Die Heizung trägt also zu diesem Standard bei und wird nicht einzeln betrachtet.

Infolge der umfangreichen Anpassung der BEG-Förderung im Sommer 2022 wurde die Neubauförderung allerdings zum großen Teil auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. Die Tilgungszuschüsse im Neubau wurden damit auf 5 Prozent gesenkt und der maximale Kreditbetrag für ein Effizienz­haus 40 NH wurde auf 120.000 Euro pro Wohneinheit reduziert. Bei 5 Prozent Tilgungszuschuss ergeben sich daraus maximal 6.000 Euro Zuschuss.

Zudem wurde die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen inzwischen eingestellt, weshalb aktuell keine Anträge für die Sanierung von Wohngebäuden gestellt werden können.

Umfassende Änderungen zur Neubauförderung soll es erst im März 2023 geben und in das neue Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude – “Klimafreundlicher Neubau“ (BEG Neubau) überführt werden.

KfW-Förderung für Sanierungen

Neben der Neubauförderung beinhaltet die BEG-Förderung der KfW ebenfalls Komplettsanierungen zum Effizienzhausstandard. Auch hier trägt ein neues Heizsystem – wie die Wärmepumpe – zum Erreichen dieses Standards bei und fließt in die Förderung mit ein. Für die Sanierung können Sie Förderkredite mit 5 bis 25 Prozent Tilgungszuschuss beantragen. Zusätzliche Boni bis maximal 20 Prozent gibt es für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude (Worst Perfomance Buildings) sowie serielle Sanierungen. Darüber hinaus erhalten Sie in bestimmten Bundesländern oder Kommunen staatliche Zuschüsse.

Voraussetzung für die Förderung einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung ist, dass das Gebäude nach den Sanierungsarbeiten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt wird – bis 2022 lag der Mindestsatz bei 55 Prozent.

Ist Ihre Heizung defekt und muss ausgetauscht werden, können Sie ab sofort für die Mietkosten des provisorischen Heizsystems Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass innerhalb eines Jahres nach Antragsstellung eine förderfähige Heizung eingebaut wird oder ein förderfähiger Netzanschluss erfolgt.

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Von der BAFA Förderung für Heizungen können private Eigentümer, Mieter, Gewerbe sowie Vereine profitieren. Um die Förderung zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Allgemeine Fördervoraussetzungen

  • Das Gebäude muss mind. 5 Jahre alt sein.
  • Die aktuelle Heizungsanlage muss mind. 2 Jahre alt sein
  • Es wurde in den letzten 2 Jahren kein Förderantrag beim BAFA gestellt.
  • Der Antrag für die Förderung muss vor Vertragsbestätigung zur Installation beim BAFA eingehen
  • Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist möglich, die Fördersumme darf aber nicht die förderfähigen Kosten übersteigen
  • Eine Kumulierung mit der Steuerermäßigung im Rahmen der Einkommenssteuer ist nicht zulässig

Sonstige Voraussetzungen:

  • Verpflichtender Einbau eines Wärmemengenzählers oder einer Alternative zur Effizienzmessung
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B
  • Rohrleitungen müssen gedämmt sein
  • Durchführung einer Raumweise Heizlastberechnung
  • Konnektivierung der Wärmepumpe (wenn Internetanschluss vorhanden)
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate ab Förderzusage.

Wer seine Heizung noch nicht austauschen möchte, kann dennoch Fördermittel vom BAFA für die Optimierung der Anlage erhalten. Die Maßnahmen sollen den Brennstoffverbrauch reduzieren und die Energiekosten senken. Voraussetzung ist, dass das Heizsystem seit mindestens zwei Jahren in Betrieb ist und ein hydraulischer Abgleich oder normgerechter Heizungscheck durchgeführt wird.

Die Förderung zur Heizungsoptimierung ist über das Programm BEG EM erhältlich und ermöglicht eine Erstattung von 20 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Investitionsvolumen von mindestens 300 Euro. Der Basisfördersatz von 15 Prozent kann bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans nochmal um 5 Prozent erhöht werden. Gefördert werden alle Maßnahmen, die zur Effizienzsteigerung des Heizsystems beitragen. Dazu zählt bspw. ein hydraulischer Abgleich, der Austausch der Heizungspumpe oder der Einbau von Flächenheizungen.

Wichtig: Seit 2023 wird die Optimierung der Öl- oder Gasheizung nur noch gefördert, wenn diese nicht älter als 20 Jahre ist.

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Am 15. September 2022 ist das neue Förderprogramm BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) in Kraft getreten. Unterstützt wird der Bau neuer Wärmenetze mit mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien sowie die Dekarbonisierung bestehender Netze. Dafür werden bis 2026 ca. 3 Milliarden Euro für die erneuerbare Wärmeerzeugung aus Solarthermie, Geothermie, Biomasse sowie Großwärmepumpen zur Verfügung gestellt. Die klimafreundlichen Wärmenetze sollen die alten Ölheizungen und Gasthermen in den Gebäuden ersetzen und somit die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen vorantreiben.

Gefördert werden bis zu 40 Prozent der Investitionskosten in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Dabei ist das Förderprogramm in vier Module aufgeteilt, die zeitlich aufeinander aufbauen. Antragsberechtigt sind u. a. Unternehmen, Kommunen, Vereine sowie Genossenschaften. Die Förderanträge können auf der Internetseite des BAFA gestellt werden.

Alle Details zur BEW-Förderung erhalten Sie vom BAFA unter folgendem Link: Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms wurde der § 35c im Einkommenssteuergesetz eingeführt. Demnach können nun 20 Prozent (maximal 40.000 Euro) für Aufwendungen zur energetischen Modernisierung in selbstgenutztem Wohnraum über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden.

Darüber hinaus lassen sich die Kosten für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung bis zu 50 Prozent absetzen.

Gut zu wissen: Durch die eingeschränkte Förderfähigkeit von Biomasseheizungen seit 2023 ist der Steuerbonus für diese eine gute Alternative. Somit ist auch ohne Verwendung von Wärmepumpe oder Solarthermie 20 Prozent Förderung möglich.

Staatliche Fördermittel als Hebel für Klimaschutz

Mit der Reformierung der Gebäudeförderung setzt der Gesetzesgeber auf neue Impulse. Die Bundesregierung wollte die Förderung insgesamt einfacher und verlässlicher gestalten. Ziel ist es, dass möglichst viele Menschen von einer Förderung profitieren können. Die energetische Sanierung steht dabei im besonderen Fokus. So sollen möglichst viele Energiefresser wie alte Fenster, Türen sowie Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden. Dadurch sollen Energiekosten gespart und die angespannte Lage bei der Energieversorgung entschärft werden. Der Grundtenor lautet, fossile Heizsysteme durch jene mit erneuerbaren Energien zu ersetzen. Der günstigste Weg – und für jeden umsetzbar – ist jedoch, weniger Energie zu verbrauchen.

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Zusätzlich zum Bund fördern auch vereinzelt Länder und Kommunen den Umstieg auf moderne Heiztechnik. Berlin hat mit Effiziente GebäudePLUS ein Förderprogramm, das Zuschüsse zur energetischen Sanierung des Hauses bereitstellt. Hauptanliegen ist der Austausch alter Öl- und Gasheizungen mit Heizwerttechnik gegen neue Gasheizungen mit Brennwerttechnik oder Heizsysteme mit erneuerbaren Energien.

Bei einem Wechsel von Heizwertgeräten (Öl und Gas) auf eine Wärmepumpe, werden Zuschüsse in Höhe von 25 Prozent auf die förderfähigen Kosten gewährt. Für Wohngebäude erhält man somit maximal 15.000 EUR Zuschuss je Wohneinheit.

Die Förderung können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, sowie Einzeleigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung mit einer Maximalanzahl von 20 Wohneinheiten erhalten.

Die Beantragung zur Heizungsförderung für das jeweilige Förderprogramm können ausschließlich online gestellt werden und sind auf den Homepages des BAFA bzw. der KfW zu finden. Wichtig ist, dass Sie den Förderantrag vor Vertragsabschluss einreichen.

Fördermittelservice: thermondo unterstützt Sie bei der Antragsstellung

Damit Sie die maximale Förderung für Ihre neue Heizung erhalten, beraten wir Sie gern ausführlich zu Ihrem Modernisierungsvorhaben und prüfen die Fördervoraussetzungen. Nach Erteilung einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht unterstützen wir Sie außerdem aktiv bei der kompletten Antragstellung. Auch hier erfolgt die Auszahlung der Fördersumme auf Ihr Konto, nachdem die Maßnahme durchgeführt wurde.

Gut zu wissen: Entscheiden Sie sich für ein Heizsystem zur Miete mit thermondo, entfällt die Überweisung des Förderbetrags auf Ihr Konto. Dafür kommen Sie von Anfang an in den Genuss einer Rate, bei der die Förderung bereits eingepreist ist. Darüber hinaus übernehmen wir die komplette Antragsstellung und tragen das volle Risiko eines möglichen Wegfalls der Förderung. So profitieren Sie von Anfang an von den Förderzuschüssen, und zwar unabhängig davon, ob die Förderung bereits ausgezahlt wurde oder nicht.

Nutzen Sie jetzt unseren Heizungsplaner und finden Sie das passende Heizsystem, inklusive attraktiver Förderung, für Ihr Zuhause.

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.