- Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung?
- Förderung selbst berechnen
- Welche Heizungen werden gefördert?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wer ist antragsberechtigt?
- Wie wird die Förderung beantragt?
- Heizungstausch berechnet am Beispiel einer Familie
- Lohnt sich die Energiewende im Eigenheim?
- FAQ – Häufig gestellte Fragen
- Luft-Wasser-Wärmepumpe mit bis zu 80 % Förderung
Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung 2026?
Eigentümer können bis zu 80 % Förderung bei 28.000 € förderfähigen Ausgaben für ihre neue Heizung erhalten. Insgesamt sind Zuschüsse von bis zu 22.400 € möglich.
Hinweis: Die förderfähigen Kosten sinken erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um 750 €.
Wie setzt sich die neue Förderung zusammen?
Die Heizungsförderung, die maximal 80 % erreicht, setzt sich aus der Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen, die kombiniert werden können:
- 30 % Grundförderung erhalten alle Antragsteller, die eine förderfähige Heizung kaufen.
- 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer funktionstüchtigen min. 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Dieser Bonus reduziert sich alle 6 Monate um 4 %.
- 10–40 % Einkommens-Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer. Die Einkommensgrenzen sind in 3 Stufen aufgeteilt.
Das sind die 3 Einkommenstufen:
1. Stufe bis 30.000 € zvE: 40 %
2. Stufe bis 40.000 € zvE: 30 %
3. Stufe bis 50.000 € zvE: 10 %
- Einmaliger Familienzuschlag: Lebt im Haushalt min. ein minderjähriges Kind, erhöht sich die Einkommensgrenze für den Einkommens-Bonus einmalig um 10.000 €.
Die Grundförderung kann mit den verschiedenen Boni kombiniert werden. Die durchschnittliche Förderung beträgt 46 % (Grundförderung + Klima-Geschwindigkeitsbonus). Erhalten Sie den Einkommensbonus, sind max. bis zu 70 % mit Stufe 2 oder max. bis zu 80 % mit Stufe 1 möglich.
Welche Förderbedingungen treten 2027 in Kraft?
Ab 2027 treten folgende Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft:
- Wertschöpfungs-Bonus: Ab 1. Januar 2027 erhalten Wärmepumpen einen Bonus in Höhe von 15 %, wenn sie ihren Ursprung in der Union haben. Im Zuge dessen wird die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % gesenkt.
- Förderung für den Austausch einer förderfähigen Heizung wird begrenzt: Wird die Wohneinheit bereits von einem Wärmeerzeuger versorgt, der zu den förderfähigen Heizsystemen gehört, erhalten Sie
- keine Förderung, wenn die Heizung nach dem 1. Januar 2008 installiert wurde
- eine reduzierte Förderung, wenn die Heizung vor dem 1. Januar 2008 installiert wurde
KfW-Ergänzungskredit Nr. 358, 359: So können Sie den Heizungswechsel finanzieren
Neben den hohen Förderzuschüssen kann der Austausch der alten Heizungsanlage zusätzlich mit dem KfW-Kredit Nr. 358, 359 „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ kombiniert werden.
Der Ergänzungskredit im Überblick:
- Wer kann den Kredit beantragen: Hauseigentümer, die eine Zuschusszusage für die Heizungsförderung der KfW im Rahmen der BEG erhalten haben. Der Kredit kann auch für eine Heizungsoptimierung verwendet werden. Dazu ist ein Zuwendungsbescheid des BAFA notwendig.
- Wie hoch ist der Kredit: Die Kreditsumme beträgt maximal 120.000 €.
- Vorteil für Haushalte mit niedrigem Einkommen: Selbstnutzende Haushalte mit einem Jahreseinkommen von maximal 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsvergünstigung.
Der Kredit kann nach der Zusage des Förderzuschusses über die Hausbank beantragt werden.
KfW, Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude, zuletzt abgerufen am 09.07.2026
Aktuelle Förderung schnell selbst berechnen
Mit unserem Förderrechner können Sie selbst herausfinden, wie viel Förderung für Sie und Ihren Heizungswechsel möglich ist:
Welche Heizsysteme werden 2026 gefördert?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht eine vollumfängliche Förderung nur für die meisten Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien vor. Einige Heizsysteme erhalten nur eingeschränkt einen Förderzuschuss.
Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen, wie konventionelle Gas- oder Ölheizungen, werden nicht gefördert.
Welche Heizsysteme können sich für eine Förderung qualifizieren?
- Wärmepumpen
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Brennstoffzellenheizung
- Wasserstofffähige Heizungstechniken
- Innovative Heiztechnik, z. B. Hybridheizungen
- Gebäudenetzanschluss und Wärmenetzanschluss
Welche Heizsysteme erhalten eine eingeschränkte Förderung?
Hybridheizungen:
Bei Hybridheizungen, wie bspw. einer Gasheizung mit Wärmepumpe, ist lediglich der erneuerbare Energien-Anteil förderfähig. Zudem erhalten Antragsteller keinen Klimageschwindigkeits-Bonus. Dazu darf das Gebäude nach dem Heizungswechsel nicht mehr mit fossilen Wärmeerzeugern beheizt werden.
Gut zu wissen: Sogenannte EE-Hybridheizungen, die aus zwei erneuerbaren Wärmeerzeugern bestehen, erhalten eine umfassende Förderung.
Wasserstofffähige Heizungsanlagen:
Die sogenannten Wasserstoffheizungen bzw. H₂-ready-Heizungen werden nicht vollumfänglich gefördert. Es können lediglich die spezifischen Investitionsmehrausgaben gegenüber einer nicht wasserstofffähigen Heizung, z. B. einer konventionellen Gasheizung, gefördert werden.
Zudem muss die Heizung nach der Inbetriebnahme durch einfach umsetzbare Maßnahmen wie ein Umrüstkit zu 100 % mit Wasserstoff betrieben werden können.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Heizungsförderung erfüllt sein?
Um einen Antrag für die staatliche Heizungsförderung zu stellen, muss das Gebäude älter als 5 Jahre sein. Zudem sollte die neue Heizung mit min. 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden.
Gut zu wissen: Die Bundesregierung hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Im Zuge dessen wird die 65 %-Regel für den Einbau einer neuen Heizung abgeschafft. Die Fördervoraussetzung, dass die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden müssen, bleibt gem. BEG bestehen.
Wer ist antragsberechtigt?
- Eigentümer & Eigentümerinnen von selbstgenutzten Einfamilienhäusern
- Eigentümer & Eigentümerinnen von bestehenden Mehrfamilienhäusern
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
- Eigentümer & Eigentümerinnen von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern
- Eigentümer & Eigentümerinnen von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Sondereigentum
Wie wird die staatliche Heizungsförderung bei der KfW beantragt?
Die Antragstellung zur Heizungsförderung erfolgt über die KfW und kann ausschließlich online gestellt werden. Dafür müssen Sie die Internetseite „Meine KfW“ aufrufen.
Wichtig ist, dass der Förderantrag nach Erhalt eines Angebots, jedoch vor der Durchführung der Maßnahme gestellt wird. Andernfalls kann die Förderung nachträglich abgelehnt werden.
Wie läuft die KfW-Antragstellung ab? – Schritt für Schritt erklärt
1. Experten beauftragen
Bevor Sie mit der Antragstellung beginnen können, müssen Sie einen Energieeffizienzexperten oder einen Fachbetrieb beauftragen. Für den Förderantrag muss eine sogenannte BzA (Bestätigung zum Antrag) ausgestellt werden.
Kurz erklärt: Die BzA enthält Angaben zur geplanten Heizung, der förderfähigen Gesamtsumme sowie die Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
2. Lieferungs- & Leistungsvertrag abschließen
Für die Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb vorliegen. Dieser muss eine auflösende Bedingung enthalten, dass der Vertrag nur gültig ist, wenn eine Förderzusage erfolgt.
3. Zuschuss beantragen
Um den Zuschuss beantragen zu können, müssen Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Um das Online-Formular auszufüllen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- BzA-ID: Die 15-stellige Nummer finden Sie auf der BzA, die Sie von Ihrem Energieeffizienzexperten oder Ihrem Fachbetrieb erhalten haben.
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag: Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss bei der Antragstellung hochgeladen werden.
- Einkommensnachweise: Qualifizieren Sie sich für den Einkommens-Bonus, müssen Sie die Einkommensteuerbescheide des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung bereithalten. Stellen Sie Ihren Antrag 2026, sind die Einkommensteuerbescheide aus 2023 und 2024 relevant.
Dominique Vandamme weist im thermondo-Video zum Einkommens-Bonus eindringlich darauf hin: „Bitte machen Sie unbedingt wahrheitsgemäße Angaben, wie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid vermerkt. Die KfW wird Ihre Daten bei Ihrem Finanzamt prüfen lassen.“
4. Vorhaben umsetzen
Haben Sie die Zuschusszusage erhalten, kann die neue Heizung installiert werden. Dafür haben Sie maximal 36 Monate Zeit.
5. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Nachdem die neue Heizung installiert wurde, erhalten Sie von Ihrem Energieeffizienzexperten oder dem Fachbetrieb eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese laden Sie mit allen Rechnungen hoch.
Zusätzlich müssen selbstnutzende Eigentümer, die den Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus erhalten, ihren Wohnsitz nachweisen. Dazu benötigen Sie Ihre Meldebescheinigung und den Grundbucheintrag.
Nehmen Sie den Familienzuschlag in Anspruch, müssen Sie zudem die Meldebescheinigung des Kindes sowie die Kindergeldberechtigung einreichen.
Hinweis: Haben Sie Ihre Förderung mit Einkommens-Bonus nach dem 21.07.2026 beantragt, ist die Nachweisführung voraussichtlich erst ab Januar 2027 möglich.
6. Auszahlung des Zuschusses
Im Anschluss prüft die KfW Ihre Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen. Gibt es keine Rückfragen, erfolgt die Auszahlung in der Regel am Ende des darauffolgenden Monats auf das angegebene Konto.
Lohnt sich der Heizungstausch? Die Rechnung am Beispiel einer Familie
Die Eheleute Mustermann sind langjährige Eigentümer und Bewohner eines Einfamilienhauses in einem kleinen Ort in Schleswig-Holstein. Beide arbeiten in Festanstellung und erzielen zusammen ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 65.000 € pro Jahr.
Ihre 22 Jahre alte Gasheizung ist noch funktionsfähig, dennoch möchten die Eheleute sie demnächst erneuern, da sie schon mehrfach ausgefallen ist und immer höhere Betriebskosten verursacht.
Das Fallbeispiel der Eheleute Mustermann im Überblick:
- Haushalt: 2 Erwachsene, keine Kinder
- Immobilie: Einfamilienhaus in Schleswig-Holstein, selbstgenutzt
- Bestehende Heizung: 22 Jahre alte Gasheizung (noch funktionsfähig)
- Jährliches Haushaltseinkommen (brutto): 65.000 €
- Problem: Unzuverlässigkeit und hohe Betriebskosten der alten Heizung
- Ziel: Zukunftssicheres, sparsames und gefördertes Heizsystem
Bei ihren Recherchen fokussieren sich die Eheleute auf sparsame Heizsysteme mit einer langen Lebensdauer und der Möglichkeit zur staatlichen Heizungsförderung. Nach einem Angebotsvergleich entscheiden Sie sich für eine effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpe mit dem Kältemittel Propan.
Das verbindliche Festpreisangebot des Heizungsinstallateurs beläuft sich auf insgesamt 29.000 €. Darin enthalten sind neben den Kosten für die Wärmepumpe, die Lieferung und Installation auch die Entsorgung der alten Gasheizung plus weitere Umfeldmaßnahmen.
Den Förderantrag für ihren Heizungstausch stellen die Eheleute Mustermann bei der KfW. Da die Wärmepumpe alle Effizienzanforderungen der BEG erfüllt, erhalten Sie eine Förderzusage und einen Zuschuss von 46 %.
So setzt sich die Förderung zusammen:
- 30 % Grundförderung
- + 16 % Klima-Geschwindigkeitsbonus für den Austausch der über 20 Jahre alten Gasheizung
- = 46 % Gesamtförderung für 28.000 € förderfähige Ausgaben
Die finale Kostenrechnung im Überblick:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Investitionskosten | 32.000 € |
| KfW-Förderung (46 %*) | – 12.880 € |
| Tatsächliche Kosten | = 19.120 € |
Mit der Heizungsförderung haben sich die anfänglichen Investitionskosten von 32.000 € auf 19.120 € reduziert. Die Auszahlung der Fördersumme von 12.880 € erhalten die Eheleute Mustermann einige Zeit nach Installation der Wärmepumpe direkt auf das gemeinsame Konto.
Vollkostenrechnung: Lohnt sich die Energiewende im Eigenheim?
Unsere Vollkostenrechnung zeigt, dass sich die Energiewende im Eigenheim lohnt. Dabei haben wir zwei Familien mit unterschiedlichen Ansätzen verglichen:
Die eine Familie möchte nicht nur ihre Heizung austauschen, sondern setzt auf eine ganzheitliche klimafreundliche Energieversorgung. Die Anschaffung beinhaltet eine Wärmepumpe, eine Photovoltaikanlage und ein Elektroauto – ergänzt durch ein intelligentes Energiemanagement. Im Vergleich dazu setzt die andere Familie auf eine neue Gasheizung sowie ein Benziner-Auto.
Wie sich diese beiden Ansätze langfristig auswirken, verdeutlicht ein praxisnaher Vergleich, der Anschaffungskosten, staatliche Förderung, Betriebskosten sowie alle möglichen Einsparungen berücksichtigt.
Mehr zur umfassenden Vollkostenrechnung im Vergleich:
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Förderung Heizung
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit bis zu 80 % Förderung
Wenn Sie sich für die effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpe von thermondo entscheiden, erhalten Sie für den Umstieg alles aus einer Hand. In unserem Komplettpaket enthalten sind die ausführliche Beratung, die Planung und der Einbau Ihrer Wärmepumpe. Für die Installation übernehmen wir alle anfallenden Arbeiten, auch die Elektrik sowie den Fundamentbau.
Nutzen Sie einfach unseren Heizungsplaner und lassen Sie sich ein unverbindliches Festpreisangebot erstellen.
Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.