Förderung Heizung: Bis zu 50 Prozent zahlt der Staat
Die Anfang 2020 geänderte Förderung wurde in ein Gesetz überführt, das zum 1. Januar 2021 gültig wird. Damit ist die Heizungsförderung langfristig und in gleicher Höhe gesichert. Durch einen zusätzlichen Anreiz kann die Fördersumme im Vergleich zu 2020 sogar noch erhöht werden.
- Das ist neu an der Förderung Heizung in 2021
- Förderung Heizung 2021: Diese Fördersätze gelten
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Förderung Heizung im Neubau
- KfW Förderung für Brennstoffzellenheizung
- Gibt es als Alternative steuerliche Förderung?
- Welche regionale Förderung zur Heizung gibt es?
Das ist neu an der Förderung Heizung in 2021
Zum 1. Januar 2020 gab es massive Änderungen bei der Förderung für Heizungen. Statt 15 Prozent für neue Gas- und Ölbrennwertheizungen, werden seitdem im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse zwischen 20 und 45 Prozent für eine neue Heizung gezahlt.
Der Fokus liegt dabei auf erneuerbaren Energien, entweder als alleinige Wärmequelle oder in Kombination mit einer Gasheizung.
Zum 1. Januar 2021 wurde die Heizungsförderung in das Gesetz Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überführt. Somit sind die Förderprogramme nun langfristig gesichert. Dabei bleiben die bisherigen Fördersätze bestehen.
Zusätzlich zum bereits gewährten Zuschuss wird im Rahmen des BEG seit 1. Januar 2021 ein Bonus von 5 Prozentpunkten gezahlt, wenn die Modernisierung der Heizung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans erfolgt. Damit sind seit 2021 bis zu 50 Prozent Förderung für eine neue Heizung möglich.
Förderung Heizung 2021: Diese Fördersätze gelten
Wechsel von Gas auf: | Förderung |
---|---|
Gasbrennwertheizung “renewable ready” | 20 % |
Gas-Hybridheizung | 30 % |
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybrid) | 35 % |
Solarkollektoranlage | 30 % |
Biomasse- o. Wärmepumpenanlage | 35 % |
Mit individuellem Sanierungsfahrplan | + 5 % |
Wechsel von Öl auf: | Förderung |
---|---|
Gasbrennwertheizung “renewable ready” | 20 % |
Gas-Hybridheizung | 40 % |
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybrid) | 45 % |
Solarkollektoranlage | 30 % |
Biomasse- o. Wärmepumpenanlage | 45 % |
Mit individuellem Sanierungsfahrplan | + 5 % |
Förderung von Heizungen im Bestand
Für Gasbrennwertheizungen erhalten Sie 20 Prozent Förderung, wenn die Anlage “renewable ready” ist - also innerhalb von zwei Jahren um eine erneuerbare Energiequelle (z. B. Solarthermie) erweitert wird.
Für eine Gas-Hybridheizung in Kombination mit einer Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage werden 30 Prozent Förderung gezahlt. Basiert das Heizsystem ausschließlich auf erneuerbaren Energien (“EE-Hybrid” - die Kombination einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage mit Solarthermie), erhalten Sie einen Zuschuss von 35 Prozent.
Ölbrennwertheizungen werden generell nicht mehr gefördert. Steigen Sie jedoch von Öl auf Gas-Hybrid- oder eine Hybridheizung aus komplett erneuerbaren Energien um, erhöht sich der jeweilige Fördersatz noch einmal um zehn Prozentpunkte. Zusammen mit dem Bonus von fünf Prozentpunkten, wenn Sie die Heizung im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans modernisieren, sind so bis zu 50 Prozent Förderung drin.
Kostenbeispiel mit neuer BAFA-Förderung: So viel können Sie sparen
Im nachfolgenden Beispiel erfolgt die Sanierung der Heizung mit einem Gas-Brennwertgerät und Solarthermie. Zuvor wurde mit einer alten Ölheizung geheizt, daher erhöht sich mit der neuen Förderung der BAFA der Zuschuss um zehn Prozentpunkte auf 40 Prozent.
Posten der Sanierung | Kosten |
---|---|
wandhänge Gasheizung | 2.000,00 € |
komplette Installation der Heizungsanlage | 2.250,00 € |
Solarthermie Thermondo s1. | 2.750,00 € |
Pufferspeicher | 1.750,00 € |
Montage der Solarkollektoren | 1.500,00 € |
1 Heizkreis (gemischt) | 500,00 € |
Abgassystem | 250,00 € |
vollst. Peripheriegeräte | 400,00 € |
vollst. Montagematerial | 700,00 € |
Hydraulischer Abgleich | 300,00 € |
Förderantragsunterstützung | 200,00 € |
Gesamt Netto | 12.600,00 € |
Gesamt Brutto | 14.616,00 € |
40% Zuschuss nach BAFA Marktanreizprogramm | 5.846,40 € |
Ihre Kosten | 8.769,60 € |
Sie sehen, dass mit der BAFA Förderung ein Wechsel von Öl-Brennwertheizung auf Gasheizung mit Solar sehr lukrativ ist. Der Zuschuss deckt beinahe alle Kosten der Solaranlage ab.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Antrag für die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens bei der BAFA eingehen.
- Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist möglich, die Fördersumme darf aber nicht die förderfähigen Kosten übersteigen.
- Eine Kumulierung mit der Steuerermäßigung im Rahmen der Einkommenssteuer ist jedoch nicht zulässig.
Neu ab 2021:
- Verpflichtender Einbau eines Wärmemengenzählers zur Effizienzmessung
- Hydraulischer Abgleich ist nun in jedem Fall verpflichtend durchzuführen
Förderung Heizung: Was tun bei neuer Gasbrennwertheizung?
Eine Gasheizung wird gefördert, wenn Sie bereits bei der Installation “renewable ready” ist. Das bedeutet, dass die Steuerungs- und Regeltechnik für den erneuerbaren Teil des Heizsystems ebenso verbaut sein muss, wie der Speicher für die Wärme aus erneuerbaren Energien.
Die Installation des erneuerbaren Teils der Heizung hat innerhalb von zwei Jahren zu erfolgen - ansonsten muss die Förderung zurückgezahlt werden. Darüber hinaus muss ein hydraulischer Abgleich nach Installation der Gasbrennwertheizung durchgeführt werden.
Wenn Sie nur eine neue Gasheizung ohne erneuerbare Energien kaufen und installieren lassen, können Sie maximal die Montageleistung von der Steuer absetzen.
Kaufen Sie stattdessen eine Gas-Hybridheizung, kombinieren Sie die Gasbrennwertheizung mit einer erneuerbaren Wärmequelle (Solar, Wärmepumpe, Biomasse) und erhalten je nach altem Energieträger 30 bis 40 Prozent Förderung (plus fünf Prozentpunkte mit individuellem Sanierungsfahrplan).
Dabei muss die Leistung des regenerativen Wärmeerzeugers mindestens 25 Prozent der Gebäudeheizlast betragen.
Förderung Heizung im Neubau
Mit Einführung des BEG ist die bisherige Förderung des BAFA weggefallen. Ab jetzt werden keine Heizsysteme als Einzelmaßnahme, sondern der Neubau im Ganzen als Effizienzhaus gefördert. Hier erhalten Sie einen Förderkredit von bis zu 120.000 Euro und einen Tilgungszuschuss, dessen Höhe sich an dem Energieeffizienzstandard des Hauses bemisst.
Momentan ist der Antrag hierfür noch an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu richten, ab Juli 2021 fällt die Förderung unter das BEG und der Antrag geht zum BAFA. Gleichzeitig erhöhen sich der Förderkredit auf bis zu 150.000 Euro und der Tilgungszuschuss auf bis zu 37.500 Euro.
KfW Förderung für Brennstoffzellenheizung
Mit dem Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433)“ der KfW wird der Kauf einer Brennstoffzellenheizung bezuschusst. Im Rahmen dieses Programms werden Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Betriebe gefördert. Gefördert werden Brennstoffzellenheizungen mit maximal 20 Kilowatt Leistung.
Höhe der Brennstoffzellenheizung-Förderung
Die Förderung der Brennstoffzellenheizung über das Programm 433 setzt sich aus einem Pauschalbetrag und einer leistungsabhängigen Summe zusammen. Der pauschale Grundbetrag beträgt 5.700 Euro, der leistungsabhängige Zuschuss 450 Euro pro angefangene 100 Watt elektrischer Leistung. Insgesamt ist die Förderung hier auf maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten beschränkt.
Gibt es als Alternative steuerliche Förderung?
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms wurde der §35c im Einkommenssteuergesetz eingeführt. Demnach können nun 20 Prozent (maximal 40.000 Euro) für Aufwendungen zur energetischen Modernisierung in selbstgenutztem Wohnraum über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden.
Darüber hinaus lassen sich die Kosten für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung bis zu 50 Prozent absetzen.
Staatliche Fördermittel als Hebel für Klimaschutz
Mit der Neuausrichtung der Förderung für eine Heizung sorgt der Gesetzgeber für neue Impulse in der Wärmewende. Während im Stromsektor der Anteil erneuerbarer Energien stetig zugenommen hat, stagniert er im Wärmesektor seit 2010 beinahe. Daher liegt der Fokus nun darauf, den CO2 Ausstoß über einen höheren Anteil regenerativer Energien zu senken.
Welche regionale Förderung zur Heizung gibt es?
Zusätzlich zum Bund fördern auch vereinzelt Länder und Kommunen den Umstieg auf moderne Heiztechnik. Berlin hat mit HeizungstauschPLUS ein Förderprogramm gestartet, das vorerst bis Ende 2021 ein Gesamtvolumen von sechs Millionen Euro umfasst. Hauptanliegen ist der Austausch alter Öl- und Gasheizungen mit Heizwerttechnik gegen neue Gasheizungen mit Brennwerttechnik oder Heizsysteme mit erneuerbaren Energien.
Bei einem Wechsel von Heizwertgeräten (Öl und Gas) auf moderne Gasbrennwertheizung werden Zuschüsse in Höhe von 1.000 Euro gewährt. Wird zusätzlich noch eine Solarthermieanlage eingesetzt, erhöht sich der Zuschuss um bis zu 1.000 Euro.
Die Förderung können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, sowie Einzeleigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung mit einer Maximalanzahl von 20 Wohneinheiten erhalten.
Damit Sie die bestmögliche Förderung zur neuen Heizung erhalten, beraten wir Sie gern ausführlich zu Ihrem Modernisierungsvorhaben, prüfen Ihre Fördervoraussetzungen und unterstützen Sie bei der kompletten Antragstellung.
Füllen Sie dazu ganz einfach unseren Heizungsplaner aus und sichern Sie sich Ihre Förderung zur neuen Heizung.