Das Wichtigste zur staatlichen Förderung in 2024:

  • Aktuelles: Flutopfer können höhere Förderung in Anspruch nehmen.
  • Die reguläre Heizungsförderung beträgt max. 70 Prozent.
  • Gefördert werden u. a. Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen
  • Die max. förderfähigen Investitionskosten betragen 30.000 Euro.
  • Die staatliche Förderung für Heizungen wird bei der KfW beantragt.
  • Wärmepumpen inkl. Installation sind dank hoher Heizungsförderung jetzt schon ab 9.000 Euro zu kaufen.

Aktuelles: Höhere staatliche Förderung für Flutopfer

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Juni 2024 die Heizungsförderung für Hochwasseropfer in Bayern und Baden-Württemberg erhöht. Betroffene können zusätzliche Mittel für den Austausch beschädigter Heizungen beantragen, auch wenn zuvor BEG-Fördermittel genutzt wurden. Die Anforderungen wurden zudem gelockert, sodass eine Heizung nicht mehr funktionsfähig sein muss, um den Klima-Zuschuss zu erhalten.

Außerdem kann der Einbau förderfähiger Heizungen, wie Wärmepumpen, unter bestimmten Bedingungen zu 100 Prozent durch öffentliche Gelder finanziert werden. In der Regel ist der maximale Fördersatz auf 70 Prozent gedeckelt.

Betroffene des Hochwassers können zudem von einer Sonderregelung profitieren: Wer den Heizungstausch bis zum 31. August beauftragt, kann den Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachreichen. Dadurch kann mit dem Austausch defekter Heizungen sofort begonnen werden.

Förderung Heizung 2024: Das gilt jetzt

Hausbesitzer können für den Heizungstausch staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent erhalten, wenn das Gebäude älter als 5 Jahre ist. Dieser Rekordförderung liegt die Erneuerung des Gebäudeenergiegesetzes – auch "Heizungsgesetz" genannt – zugrunde, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist:

Das neue GEG schreibt vor, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen decken müssen. Die Vorgabe gilt seit Anfang 2024 bereits für alle Neubauten in Neubaugebieten sowie in Baden-Württemberg für alle Gebäudearten, da dort bereits eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Für Bestandsgebiete in bevölkerungsreichen Gemeinden (über 100.000 Einwohner) muss die kommunale Wärmeplanung bis spätestens Juni 2026 vorliegen, während für ganz Deutschland die Frist bis Juni 2028 gesetzt ist.

Das bedeutet: Die Vorgaben des GEG beginnen schrittweise und müssen bis spätestens Mitte 2028 deutschlandweit umgesetzt sein.

Auf dieser Grundlage sind – ebenfalls zum 1. Januar 2024 – auch die neuen Richtlinien der staatlichen Heizungsförderung gem. BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) in Kraft getreten. Die hohen Fördersätze von bis zu 70 Prozent zielen darauf ab, allen Hausbesitzern den Wechsel zu Heizsystemen, die erneuerbare Energien nutzen, zu erleichtern und damit die Anforderungen an erneuerbare Energien zu erfüllen.

Aktuell antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer von selbst­genutzten Ein­familien­häusern
  • Eigentümer von bestehenden Mehr­familien­häusern
  • Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) mit Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum

Planmäßig ab Ende August 2024 sind antragsberechtigt:

  • Eigentümer von vermieteten oder nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften (WEG) mit Maß­nahmen am Sondereigentum

Quelle: KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), Heizungsförderung für Privatpersonen

Diese Fördersätze gelten 2024:

*gültig bis 31.12.2028 - danach jährlich abnehmend / **max. zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € / ***für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ODER Erd- & Wasser-Wärmepumpen
Förderart Fördersatz Förderberechtigt
Basisförderung 30 % Alle Antragssteller
Klimageschwindigkeits-Bonus* 20 % Selbstnutzende Eigentümer
Einkommens-Bonus** 30 % Selbstnutzende Eigentümer
Effizienz-Bonus*** 5 % Alle Antragssteller

Neben den hohen Förderzuschüssen kann der Austausch der alten Heizung zusätzlich mit einem neuen Ergänzungskredit der KfW kombiniert werden. Diesen können selbstnutzende Hauseigentümer mit einem Jahreshaushaltseinkommen bis max. 90.000 Euro brutto beantragen. Die Kreditsumme liegt hier bei maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit sowie einer Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 Prozent. Der Kredit kann der bei der Hausbank beantragt werden.

Wichtig: Gemäß unseren Erfahrungsberichten führen viele Banken den neuen Ergänzungskredit aktuell noch nicht in ihrem Portfolio.

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Förderung Heizung 2024: Was wird gefördert?

Folgende Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien sind ab 2024 förderfähig:

  • Wärmepumpen
  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Brennstoffzellen
  • Innovative Heizungen
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
  • Gebäudenetzanschlüsse
  • Wärmenetzanschlüsse

Dabei gilt Folgendes zur Heizungsförderung zu beachten:

Hybridheizungen:

  • Bei Hybridheizungen (bspw. Gasheizung plus Wärmepumpe) ist lediglich der erneuerbare Energien-Anteil förderfähig. Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist, wenn weiter fossile Brennstoffe genutzt werden, nicht anrechenbar.

Biomasseheizungen:

  • Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist nur dann erhältlich, wenn diese mit einer Wärmepumpe oder Solaranlage (plus elektrische Warmwasserbereitung) kombiniert wird.
  • Biomasseheizungen mit einem Staub-Emissionsgrenzwert bis max. 2,5 mg/m³, erhalten einen zusätzlichen Emmissionsminderungs-Bonus von 2.500 Euro. 

H2-ready-Heizungen:

Förderung Heizung 2024 berechnen

Mit unserem Förderrechner können Sie schnell berechnen, wie hoch Ihre staatliche Förderung in 2024 ist:

Förderrechner: In 2 Minuten Förderung Heizung berechnen.

Heizungsförderung 2024: So läuft die Antragstellung bei der KfW

Die Beantragung zur Heizungsförderung kann bei der KfW ausschließlich online auf der Seite „Meine KfW“ erfolgen. Im Regelfall müssen Förderanträge vor Vertragsabschluss eingereicht werden.

Ausnahme: In 2024 können Anträge bis Ende August auch nach Beauftragung und Beginn der Maßnahme rückwirkend geltend gemacht werden. Hintergrund: Die KfW ist erst seit 2024 für die Verwaltung der Förderanträge zuständig – bis Ende 2023 lag die Zuständigkeit beim BAFA (Bundesamt f. Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Durch diesen Wechsel konnten Anträge zunächst nicht eingereicht werden. Seit 27. Februar 2024 können selbstnutzende, Privateigentümer von Einfamilienhäusern ihre Förderanträge nun bei der KfW einreichen. Eigentümer von Zwei- bzw. Mehrfamilienhäusern können seit dem 28. Mai 2024 ihren Förderantrag einreichen.

KfW-Antragstellung: Schritt für Schritt erklärt

Da Förderanträge aktuell ausschließlich durch den Käufer der Heizung bei der KfW eingereicht werden dürfen, haben wir ein Video für Sie gedreht, in dem wir den Förderantrag schrittweise mit Ihnen durchgehen.

Förderantrag einreichen - so funktioniert's

Förderantrag einreichen - so funktioniert's

Seit dem 27. Februar ist es endlich möglich, Förderanträge einzureichen! Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Deshalb begleiten wir Sie in unserem Video durch den Antragsprozess und erklären, welche Unterlagen Sie für die Antragsstellung benötigen.

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Förderung Heizung 2024: Fallbeispiel zum Heizungstausch

Wir möchten anhand dieses detaillierten Fallbeispiels die komplexen Aspekte der Heizungsförderung anschaulicher machen:

Die Eheleute Mustermann sind langjährige Eigentümer und Bewohner eines Einfamilienhauses in einem kleinen Ort in Schleswig-Holstein. Beide arbeiten in Festanstellung und erzielen zusammen ein Haushaltseinkommen von 65.000 Euro brutto pro Jahr.

Zwar ist ihre 22 Jahre alte Gasheizung noch funktionsfähig und fällt nicht unter die gesetzliche Austauschpflicht gem. GEG. Dennoch möchten die Eheleute sie demnächst erneuern, da sie schon mehrfach ausgefallen ist und immer höhere Betriebskosten verursacht.

Bei ihren ersten Recherchen fokussieren sich die Eheleute vor allem auf sparsame Heizsysteme mit einer langen Lebensdauer und der Möglichkeit zur staatlichen Förderung. Schnell einigen sie sich darauf, dass die neue Heizung zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren soll. Auch wenn für sie die neue Vorgabe noch nicht verpflichtend ist.

Nach einiger Zeit machen sie einen gemeinsamen Angebotsvergleich und entscheiden sich für eine effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpe, die mit Propan, also einem umweltfreundlichen und natürlichen Kältemittel, betrieben wird. Das verbindliche Festpreisangebot des Heizungsinstallateurs beläuft sich auf insgesamt 29.000 Euro. Darin enthalten sind, neben den Kosten für die Wärmepumpe, die Lieferung und Installation sowie die Entsorgung der alten Gasheizung plus weitere Umfeldmaßnahmen.

Den Förderantrag für ihren Heizungstausch stellen die Eheleute Meyer als Einzelmaßnahme (BEG EM) bei der KfW. Da die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von 3,0 aufweist und auch sonst alle Effizienzanforderung der BEG erfüllt, erhalten sie eine Förderzusage und einen Zuschuss von 55 Prozent. Dieser setzt sich aus der Grundförderung (30 Prozent) sowie dem Klimageschindigkeits-Bonus zusammen. Die zusätzlichen 5 Prozent gibt es, weil die Wärmepumpe Propan als Kältemittel nutzt.

Die Überweisung der Fördersumme von 15.950 Euro erhalten sie einige Zeit nach Installation der Wärmepumpe von der KfW direkt auf das gemeinsame Konto. Damit haben sich die anfänglichen Investitionskosten von 29.000 auf 13.050 Euro reduziert.

Förderung für Heizungsoptimierungen 2024

Wer seine Heizung noch nicht austauschen möchte, kann weiterhin Förderung für die Optimierung der Anlage erhalten, wenn die Heizung älter als 2 Jahre ist. Die Maßnahmen sollen den Brennstoffverbrauch reduzieren und die Energiekosten senken. Voraussetzung ist, dass das Heizsystem seit mindestens zwei Jahren in Betrieb ist und ein hydraulischer Abgleich oder normgerechter Heizungscheck durchgeführt wird.

Die Förderung zur Heizungsoptimierung ist weiterhin über das BAFA erhältlich und ermöglicht eine Erstattung von 20 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Investitionsvolumen von mindestens 300 Euro. Der Basisfördersatz von 15 Prozent kann bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans nochmal um 5 Prozent erhöht werden.

Neu seit 2024: Wenn bei der Heizungsoptimierung eine Emissionsminderung erzielt wird, kann diese Maßnahme mit 50 Prozent gefördert werden.

Gefördert werden alle Maßnahmen, die zur Effizienzsteigerung des Heizsystems beitragen. Dazu zählt bspw. ein hydraulischer Abgleich, der Austausch der Heizungspumpe oder der Einbau von Flächenheizungen.

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Gibt es noch Förderung für Gas- oder Ölheizungen?

Gas- oder Ölheizungen werden in keinem Zusammenhang mehr gefördert. Lediglich für Hybridheizungen, die bspw. eine fossile mit einer erneuerbaren Heizung kombinieren, kann der erneuerbare Anteil noch anteilig gefördert werden.

Allerdings sollte hier beachtet werden, dass der Klimageschwindigkeits-Bonus in diesem Fall nicht angerechnet werden kann, da weiterhin - wenn auch anteilig - mit Gas oder Öl geheizt wird.

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.