Neue Beratungspflicht beim Einbau neuer Öl- und Gasheizungen
Ein Artikel von Luisa Ney | Zuletzt aktualisiert am: 27.09.2026
Warum gibt es die neue Beratungspflicht für Öl- und Gasheizungen?
Die seit 2024 geltende Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ist Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Dieses Programm beinhaltet unter anderem, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Denn der Gebäudesektor in Deutschland trägt maßgeblich zu den Treibhausemissionen bei, insbesondere durch Öl- und Gasheizungen. So verursacht der Gebäudebetrieb rund 35 % des Gesamtenergieverbrauchs und etwa 30 % der CO2-Emissionen.
Darüber hinaus soll die Beratungspflicht über die potenzielle Unrentabilität von Öl- und Gasheizungen aufgrund der steigenden Kosten durch die CO2-Steuer informieren. Dabei soll die Förderung von energieeffizienten und umweltfreundlichen Heizungssystemen langfristig sowohl die CO2-Emissionen als auch die Energiekosten senken. Zusätzlich soll die Beratungspflicht potenzielle Probleme in der Wärmeplanung aufzeigen.
Inhalte der Beratungspflicht für Gas- und Ölheizungen
Die Beratung, die vor dem Kauf neuer fossiler Heizungen durchgeführt werden muss, umfasst verschiedene Aspekte:
- Informationen über alternative Heizungssysteme: Verbraucher erhalten Informationen über die verschiedenen Heizungstechnologien, ihre Funktionsweise, Vor- und Nachteile sowie ihre Eignung für das jeweilige Gebäude.
- Energetische Bewertung des Gebäudes: Durch eine energetische Bewertung wird festgestellt, welches Heizungssystem am besten geeignet ist, um den Energiebedarf des Gebäudes zu decken und gleichzeitig die CO2-Emissionen zu reduzieren.
- Kostenschätzungen: Verbraucher erhalten eine Einschätzung der Kosten für Installation, Betrieb und Wartung der verschiedenen Heizungssysteme. Dies ermöglicht es ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoll sind.
- Fördermöglichkeiten: Die Beratung beinhaltet auch Informationen über die staatliche Heizungsförderung und finanzielle Anreize für den Einbau von umweltfreundlichen Heizungssystemen. Dadurch können die Investitionskosten reduziert werden und der Umstieg auf klimafreundliche Technologien kann attraktiver sein.
Gut zu wissen: Alle ausführlichen Inhalte zur neuen Beratungspflicht finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz: Informationen vor dem Einbau neuer Öl- & Gasheizungen
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Für welchen Gebäudetyp benötigen Sie eine neue Heizung?
Wie läuft die Beratung ab und wo erhalte ich sie?
Die Beratung wird typischerweise in mehreren Schritten durchgeführt. Zuerst wird eine Bestandsaufnahme des Gebäudes und der vorhandenen Heizungsanlage durchgeführt. Danach folgt eine umfassende Analyse, um den Energieverbrauch zu ermitteln und potenzielle Einsparungen zu identifizieren. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird eine Beratungsdokumentation erstellt, die konkrete Empfehlungen für den Austausch der Heizungsanlage enthält.
Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Beratung von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten durchgeführt wird, um die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten und eine zuverlässige und fundierte Beratung zu erhalten.
Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes können verschiedene Personen die Beratung durchführen. Diese Experten können die individuellen Gegebenheiten eines Gebäudes berücksichtigen und maßgeschneiderte Lösungen für eine effiziente Heizungstechnologie bieten.
Dazu zählen:
- Heizungsinstallateure & Heizungsbauer
- Energieberater (müssen spezielle Qualifikationen aufweisen)
- Schornsteinfeger
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Das sollte vor dem Einbau neuer Öl- und Gasheizungen noch beachtet werden
Auch neben der Beratungspflicht müssen vor der Installation einer neuen Öl- oder Gasheizung wichtige Dinge beachtet werden. Seit dem 1. Januar 2024 werden gemäß dem Wärmeplanungsgesetz in allen Gemeinden Deutschlands Wärmepläne erstellt. Diese Pläne sollen zeigen, wo erneuerbare Energien oder Abwärme genutzt werden können oder ob eine Wärmeversorgung über Wärmenetze möglich ist.
Je nach Größe Ihrer Gemeinde endet die Frist für die Wärmeplanung entweder Ende Juni 2026 (für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern) oder Ende Juni 2028 (für kleinere Gemeinden). Ab diesen Zeitpunkten muss jede neue Heizung grundsätzlich mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
Sollte Ihre Gemeinde bereits vor diesen Fristen ein Gebiet für den Ausbau von Wärme- oder Wasserstoffnetzen ausweisen, tritt die Anforderung, erneuerbare Energien zu nutzen, für dieses Gebiet einen Monat nach Bekanntgabe in Kraft. Bei Fragen zum Stand der Wärmeplanung können Sie sich an Ihre Gemeinde wenden.
Es ist jedoch auch schon vorher sinnvoll, auf eine klimafreundliche Heizung umzusteigen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und Preisrisiken zu vermeiden. Wenn Sie dennoch in der Übergangsphase eine neue Öl- oder Gasheizung erwägen, sollten Sie einige Aspekte berücksichtigen, wie die Entwicklung der Energie- und CO2-Abgabe-Preise sowie die Verpflichtung, ab 2029 zunehmend erneuerbare Brennstoffe zu nutzen.
Bei der Installation einer Gasetagenheizung gelten besondere Fristen. Zum Beispiel muss innerhalb von fünf Jahren nach dem Austausch der ersten Etagenheizung entschieden werden, ob die Wärmeversorgung zentralisiert oder weiterhin individuell pro Wohneinheit erfolgen soll. Wenn eine zentrale Heizungsanlage gewählt wird, müssen alle Heizungen schrittweise angeschlossen werden. Bei einer dezentralen Heizung müssen neu installierte Etagenheizungen zu 65 % erneuerbare Energien nutzen.
Was bedeutet das Heizungsgesetz für mich als Hauseigentümer?
Was bedeutet das Heizungsgesetz für Hauseigentümer? Welche Heiztechnologien kommen 2024 infrage? Welche Förderung gibt es und wie kann ich hohe Kosten vermeiden? Für sogenannte fachkundige Personen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Infoblatt für die Beratung beim Heizungswechsel herausgegeben.
Als größter Heizungsinstallateur Deutschlands fassen wir von thermondo Teil I dieser Infos in diesem Video zusammen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Beratungspflicht
Die Pflicht soll Hausbesitzer vor Kostenfallen schützen und den Klimaschutz vorantreiben. Da der CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt, informiert die Beratung über dieses finanzielle Risiko. Gleichzeitig soll aufgezeigt werden, welche energieeffizienten Alternativen zur Verfügung stehen, um CO2-Emissionen und langfristige Energiekosten zu senken.
Die Beratung beinhaltet vier Schwerpunkte:
- Alternativen: Vorstellung verschiedener Heiztechnologien und deren Eignung für Ihr Gebäude.
- Energetische Bewertung: Analyse des Gebäudes, um das passende System zu finden.
- Kosten: Schätzung der Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten.
- Förderung: Informationen zu staatlichen Zuschüssen für den Umstieg auf klimafreundliche Technik.
Sie können sich an verschiedene zugelassene Experten wenden. Dazu gehören:
- Heizungsinstallateure und Heizungsbauer
- Schornsteinfeger
- Energieberater mit den notwendigen Qualifikationen
Neben der Beratungspflicht sind Fristen der kommunalen Wärmeplanung relevant. In Großstädten (ab 100.000 Einwohnern) müssen die Wärmepläne bis Ende Juni 2026, in kleineren Gemeinden bis Ende Juni 2028 vorliegen. Ab diesen Zeitpunkten müssen neue Heizungen in der Regel zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Ja, nach dem Austausch der ersten Etagenheizung muss innerhalb von fünf Jahren entschieden werden, ob die Versorgung künftig zentral oder weiterhin dezentral erfolgt. Bei einer Entscheidung für eine Zentralheizung müssen alle Einheiten schrittweise angeschlossen werden. Bei dezentralen Lösungen greift für neue Anlagen die Pflicht zu 65 % erneuerbaren Energien.
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Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.
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