Im Rahmen von Wärmecontracting können Hausbesitzer das Beheizen des Gebäudes oder Wohneinheiten von einem Dienstleister übernehmen lassen. Wie Wärmecontracting genau funktioniert und wo die Vorteile liegen, erfahren Sie hier.

Was ist Wärmecontracting?

Beim Wärmecontracting handelt es sich um eine Dienstleistung, die von Immobilieneigentümern oder Vermietern genutzt werden kann. Als Contracting wird eine Form der Zusammenarbeit mittels eines Vertrags bezeichnet. Wärmecontracting bedeutet demnach so viel wie „Wärme als eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung“.

In der Praxis handelt es sich beim Wärmecontracting um Heizungsanlagen, die dem Vertragspartner von einem Dienstleister gegen Miete zur Nutzung überlassen werden. Vergleichbar ist das Wärmecontracting mit dem Autoleasing. Wie hier geht das Leasingobjekt beim Wärmecontracting nicht in den Besitz des Leasingnehmers über, sondern wird diesem nur zur Verwendung für einen bestimmten Zeitraum überlassen.

Wärmecontracting kann für unterschiedliche Wärmeerzeuger in Anspruch genommen werden. So ist Wärmecontracting mit Gas- oder Ölheizungen für Mehrfamilienhäuser ebenso möglich wie Contracting für Blockheizkraftwerke, die komplette Wohnblöcke mit Wärme versorgen.

Monatlicher Fixbetrag statt hohem Anschaffungspreis

Mithilfe des Wärmecontractings müssen Hausbesitzer oder Vermieter keine hohen Summen in die Anschaffung von neuen Heizungsanlagen investieren, sondern können diese gegen einen monatlichen Fixbetrag nutzen.

Beim Wärmecontracting wird darüber hinaus nicht nur Wärme bereitgestellt, sondern die Wärmeerzeugung vertraglich vom Contractor zugesichert. Er muss demnach auch für die Wartung und Inspektion sowie den reibungslosen Betrieb der Anlage sorgen. Abhängig vom jeweiligen Wärmecontracting-Vertrag kümmern sich die Dienstleister außerdem um die Bereitstellung der Brennstoffe.

Ziel des Wärmecontracting-Vertrags ist eine Win-win-Situation für Contractor und Abnehmer. Während der Contractor durch langfristige Verträge konstante Einnahmen erzielen kann und somit Planungssicherheit erhält, vermeidet der Hausbesitzer dank Contracting hohe Investitionen in eine neue Heizungsanlage und profitiert von neuester Technik.

Wärmecontracting: Vertrag, Ablauf und Laufzeiten

Die Basis für Wärmecontracting bildet ein Vertrag, der zwischen Contractor und Hausbesitzer/Vermieter abgeschlossen wird. Darin werden die Leistungen, der monatliche Mietpreis sowie die Laufzeit festgelegt.

Üblicherweise entscheiden sich Auftraggeber für Wärmecontracting, wenn die Sanierung oder Umstellung eines Wärmeerzeugers ansteht. Der Contractor prüft die baulichen Gegebenheiten und macht dem Auftraggeber ein Angebot für die Sanierung oder Neuinstallation einer Heizung. Werden Auftraggeber und Contractor sich einig, schließen sie einen Wärmecontracting-Vertrag ab.

Demnach trägt der Contractor alle Kosten der neuen Heizung, inklusive deren Einbau und die regelmäßige Wartung. In umfangreicheren Verträgen übernimmt der Contractor zusätzlich die Energiekosten. Der Hausbesitzer bezahlt für diese Dienstleistung im Gegenzug monatlich eine feste Rate. Dafür muss er sich um nichts weiter kümmern.

Die Laufzeit von Contracting-Verträgen liegt meist zwischen 10 und 15 Jahren. Kürzere Laufzeiten würden sich für Contractoren nicht lohnen. Es ist üblich, dass sich die monatlichen Fixpreise über die Vertragslaufzeit nicht ändern.

Vorteile und Nachteile beim Wärmecontracting

Wie Leasing oder Miete hat auch Wärmecontracting seine Vor- und Nachteile. Grundsätzlich überwiegen jedoch die Vorteile, vor allem für Vermieter.

Vorteile:

  • Liquiditätsschonung: Für Ihre neue Heizung müssen Sie als Vermieter oder Hausbesitzer beim Wärmecontracting keine hohen Investitionen stemmen. Das gilt vor allem für sehr große Anlagen wie Blockheizkraftwerke. Sie zahlen dafür eine monatliche Rate und schonen Ihre Liquidität, die wiederum andere Investitionen in die Immobilie ermöglicht.
  • Einfachere Nebenkostenabrechnung: Da es sich beim Wärmecontracting um eine feste monatliche Summe handelt, lässt sich diese sehr einfach in die Nebenkostenabrechnung integrieren. Ansonsten müssten Sie die Kosten für Wartung, Pflege oder Anschaffung auf die Miete umlegen.
  • Umfassender Service: Nutzen Sie einen Full-Contracting-Vertrag, sind alle Kosten für Wartung und Inspektion sowie die Wärmeerzeugung durch den Contractor gedeckt. Sie profitieren im Gegenzug von einer modernen Heizungsanlage auf dem neuesten technischen Stand.
  • Geringere Störungsanfälligkeit: Bei einer regelmäßig durch den Contractor gewarteten Heizungsanlage sinkt die Störungswahrscheinlichkeit. Die Heizung wird außerdem effizienter betrieben, wodurch der Energieverbrauch sinkt.
  • Keine Abrechnung der Heizwärme mit Vermietern notwendig: Je nach Vertragsmodell kann der Contractor die Kosten für die Wärme direkt über die Vermieter abrechnen. Sie haben dann noch weniger Verwaltungsaufwand.
  • Umweltfreundlichere Heiztechnik: Durch die Umstellung auf eine moderne Heizungsanlage im Rahmen des Wärmecontractings setzen Sie auf effizientere Technik, welche die Umwelt schont und weniger Ressourcen benötigt.
  • Finanzielle Planbarkeit: Durch die konstante monatliche Zahlung bleibt die Kostenstruktur beim Wärmecontracting skalier- und planbar.
  • Individuelle Verträge: Wärmecontracting-Verträge sind in der Regel kein Standardprodukt. Somit lassen sich auch individuelle Wünsche berücksichtigen.

Nachteile:

  • Höhere Gesamtkosten bei manchen Anbietern möglich: Je nach Vertragsmodell können über die Laufzeit gerechnet höhere Kosten für Wärmecontracting entstehen, als wenn Sie die Heizungsanlage selbst kaufen oder finanzieren. Allerdings ist ein direkter Vergleich nur dann möglich, wenn wirklich alle Kosten gegengerechnet werden. Hierzu gehören auch Wartungs- und Reparaturkosten sowie die Kosten für den zusätzlichen Zeitaufwand bei Abrechnung und Verwaltung.
  • Keine direkte Nutzung von Fördergeldern: Wenn Sie eine neue Heizungsanlage selbst kaufen, können Sie häufig Förderung durch das Bafa oder die KfW in Anspruch nehmen. Diese Fördergelder lassen sich beim Wärmecontracting nicht selbst nutzen. Allerdings gibt es bei manchen Anbietern die Möglichkeit, dass die Fördergelder beantragt und anschließend auf die monatliche Rate umgelegt werden.
  • Abhängigkeit von einem Anbieter: Durch die lange Laufzeit sind Sie abhängig von nur einem Anbieter. Allerdings werden Ihnen im Rahmen des Wärmecontracting-Vertrags auch Leistungen garantiert, die Sie bei Nichteinhaltung im schlimmsten Fall juristisch einfordern können.
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Was passiert mit der Heizungsanlage, wenn der Contracting-Vertrag ausläuft?

Wenn ein Wärmecontracting-Vertrag ausläuft, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Zum einen kann je nach Vertrag die Heizungsanlage zu einem günstigen Preis übernommen werden. Zum anderen gibt es Verträge, die vorsehen, dass der Contractor nach Ablauf des Dienstleistungsvertrags seine Anlage wieder abbaut.

Selbstverständlich lassen sich Wärmecontracting-Vereinbarungen auch verlängern. Sie sollten deshalb schon einige Monate vor Ablauf des Contractings Ihren Anbieter kontaktieren und nach Ihren Möglichkeiten am Ende der Laufzeit fragen. Möglich ist natürlich auch, den Vertrag auslaufen zu lassen und ohne Lücke einen neuen Wärmecontracting-Vertrag zu starten.

Wärmecontracting und Vermietung: Dürfen die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?

Grundsätzlich dürfen Vermieter die Kosten für Wärmecontracting auf die Miete umlegen. Allerdings gelten seit 2013 bestimmte Voraussetzungen dafür. So muss im Mietvertrag stehen, dass der Mieter die Betriebskosten für Wärme und Warmwasser tragen muss.

Außerdem muss die über das Wärmecontracting gelieferte Wärme effizienter erzeugt werden als bisher und die Kosten für das Wärmecontracting dürfen nicht höher ausfallen als die bisherigen in der Betriebskostenabrechnung für Wärme und Warmwasser angegebenen Kosten.

Schließlich muss der Vermieter den Mieter drei Monate vor der Umstellung auf Wärmecontracting über die Änderung informiert haben. Trifft eine der vier Voraussetzungen nicht zu, ist eine Umwälzung der Kosten für Wärmecontracting auf den Mieter nicht möglich.

Eine Mieterhöhung in Folge eines Wärmecontracting-Vertrags ist nicht ausgeschlossen. Allerdings muss im Einzelfall genau geprüft werden, ob eine Erhöhung zulässig ist. Eine Erhöhung ist zum Beispiel zulässig, wenn durch das Wärmecontracting von einer ineffizienten Kohleheizung auf die Wärmeerzeugung per Zentralheizung umgestellt wird.

Wärmecontracting Preise

Preise für Wärmecontracting können nicht pauschal angegeben werden, denn wie hoch die monatlichen Kosten ausfallen, hängt u.a. von der Größe und der Art der vermieteten Wärmeerzeuger sowie von der Laufzeit ab. Verträge mit längeren Laufzeiten sind im Verhältnis aber meist günstiger als Contracting mit kürzerer Laufzeit.

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