Heizungen in Mehrfamilienhäusern weisen im Gebäudebestand ein erhebliches Potenzial zur Einsparung von CO2 und Energiekosten auf. Denn die Erzeugung von Wärme zählt zu den größten Verursachern für den CO2-Ausstoß in Deutschland. Veraltete Heizungsanlagen bedeuten außerdem unnötig hohe Kosten, die mit einer modernen Anlage erheblich reduziert werden können. Aktuell können Hauseigentümer beim Umstieg auf erneuerbare Energien, wie Wärmepumpen, hohe staatliche Förderungen von bis zu 80 Prozent erhalten.

Wann die Heizung im Mehrfamilienhaus modernisiert werden sollte

Für Heizungen in Mehrfamilienhäusern gibt es gesetzliche Vorgaben zur Modernisierung, die seitens der Eigentümer eingehalten werden müssen. Allen voran das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – umgangssprachlich auch „neues Heizungsgesetz“ genannt.

Zwar schreibt das GModG keine feste Austauschpflicht vor, die Effizienz einer Heizung im Mehrfamilienhaus mit mehr als 6 Wohneinheiten muss jedoch 15 Jahre nach Einbau innerhalb eines Jahres überprüft werden. Das Ziel ist, dass ineffiziente Heizanlagen hinsichtlich ihrer Energieffizienz optimiert werden.

Hinweis: Auch wenn es im GModG keine Frist zum verpflichtenden Austausch wie im vorherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) mehr gibt, sollten Sie Ihre veraltete Heiztechnik nicht einfach weiterbetreiben. Ersetzen Sie die alte Heizung im Mehrfamilienhaus, können Sie durch moderne Technik Ihre Heizkosten senken, teure Reparaturen vermeiden und die Betriebssicherheit erhöhen.

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Welche neue Heizung für ein Altbau-Mehrfamilienhaus?

Mehrfamilienhäuser sind auch heute noch oft mit einer Zentralheizung oder Gasetagenheizung ausgestattet. Während bei einer Zentralheizung ausgehend von einer zentralen Heizstelle alle Wohnungen des Mehrfamilienhauses mit Heizwärme versorgt werden, werden bei Etagenheizungen die Stockwerke bzw. Wohnungen einzeln bedient.

Soll das Gebäude mit einer neuen Heizungsanlage ausgestattet werden, müssen die Vorgaben des GModG berücksichtigt werden:

Für die Installation einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Wärmenetz gibt es keine Vorgaben. Wenn Sie jetzt eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen, fallen Sie jedoch unter die sogenannte „Bio-Treppe“. Diese sieht vor, dass neu eingebaute Gas- und Ölheizungen mit einem steigenden Anteil Bio-Brennstoff beheizt werden.

Das sind die Stufen der Bio-Treppe:

ab dem Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe
01.01.2029 10 %
01.01.2030 15 %
01.01.2035 30 %
01.01.2040 60 %

Gut zu wissen: Das GModG lässt den weiteren Verlauf der Bio-Treppe offen. Das im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegte Ziel der Klimaneutralität bis 2045 bleibt davon jedoch unberührt. Experten und Verbände sehen die Erreichung der Klimaziele jedoch durch das GModG gefährdet.

Für eine Modernisierung im Mehrfamilienhaus können Zentralheizungen auch mit erneuerbaren Energien betrieben werden, bspw. Wärmepumpen oder Pelletheizungen. Gegebenenfalls kommt auch ein Fernwärmeanschluss infrage. Denn Fernwärme ist ebenfalls eine Erfüllungsoption des GEG.

Um ein Mehrfamilienhaus mit Wärmepumpe zu beheizen, werden oft mehrere Anlagen in sogenannten Kaskaden, also Reihen, geschaltet. So kann der Energiebedarf eines Gebäudes oder größeren Wohnkomplexes umweltfreundlich und effizient gedeckt werden. Dabei ist es auch möglich, verschiedene Wärmepumpen zu kombinieren, um die Umweltenergie optimal in Wärmeenergie umzuwandeln.

Dächer oder Freiflächen eignen sich ideal für die Installation von Photovoltaikanlagen oder auch Solarthermie-Kollektoren. Photovoltaiksysteme erzeugen umweltfreundlichen und kostengünstigen Solarstrom für den Betrieb der Wärmepumpen, während Solarthermie das Wasser für Heizung oder Verbrauch erwärmt.

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Zentralheizung im Mehrfamilienhaus: Was Mieter wissen sollten

In vielen Wohngebäuden wird die Wärme über eine Zentralheizung bereitgestellt. Mieter sollten dabei folgende Punkte beachten:

  • Verantwortung des Vermieters: Der Vermieter ist zuständig für den ordnungsgemäßen Betrieb der Heizungsanlage.
  • Thermostateinstellungen: Mieter müssen die Thermostate so einstellen, dass Wasserleitungen nicht einfrieren und Schimmelbildung vermieden wird.
  • Behaglichkeitstemperatur: Der Vermieter muss sicherstellen, dass die Heizungsanlage eine „Behaglichkeitstemperatur“ von 20–22 °C in hauptsächlich genutzten Wohnräumen erreicht.
  • Betriebszeit der Heizung: Die Zentralheizung muss während der Heizsaison, vom 1. Oktober bis 30. April, in Betrieb sein.
  • Heizkostenabrechnung: Bis zu 50 % der Heizkosten werden bei Zentralheizungen nach Wohnfläche und nicht nach individuellem Verbrauch abgerechnet. Mieter haben das Recht, die Heizkostenabrechnung einzusehen.
  • Kein alternatives Heizsystem: Mieter können kein anderes Heizsystem installieren.
  • Kostenteilung nach Installation einer neuen fossilen Heizung: Entscheidet sich der Vermieter für den Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung, müssen Mieter nicht alleine das Kostenrisiko für die steigende CO₂-Steuer und Netzentgelte (ab 2028) sowie die Mehrkosten für Bio-Brennstoffe (ab 2029) tragen. Ab dann teilen sich Mieter und Vermieter diese Kosten jeweils zur Hälfte.

Heizung im Mehrfamilienhaus: Fördermöglichkeiten

Der Einbau einer neuen und umweltfreundlichen Heizungsanlage in einem Mehrfamilienhaus reduziert die Betriebskosten sowie den CO₂-Ausstoß. Um auch die Kosten für die Anschaffung zu reduzieren, können Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften staatliche Heizungsförderung beantragen.

Für Heizungsanlagen wie Wärmepumpen, die auf erneuerbaren Energien basieren, oder für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, sind bis zu 80 % Zuschuss möglich. Allerdings nur, wenn die Eigentümer das Gebäude selbst bewohnen. Für Eigentümer, die nicht im Gebäude wohnen, sowie Unternehmen, Investoren und Contractoren sind immer noch 30 % möglich. Diese Zuschüsse für die Anschaffung sind im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude über die KfW zu beantragen.

Auch Optimierungsmaßnahmen an der bestehenden Heizung oder bspw. der Gebäudehülle, wie Fenster, Dach oder Außenwände, können staatlich gefördert werden. Hier sind zwischen 15 und 50 % Förderung möglich, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden können.

Gut zu wissen: Auch für gewerblich vermietete Wohnungen und Nichtwohngebäude kann eine Förderung für den Heizungstausch beantragt werden.

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Fazit: Heizung im Mehrfamilienhaus

Moderne und auf erneuerbare Energien basierende Zentralheizungen können die Betriebskosten in kleinen und großen Mehrfamilienhäusern senken. Durch die Investition in Heizungsanlagen wie Wärmepumpen steigt nicht nur die Effizienz, sondern auch der Wert des Gebäudes.

Denn nur mit dem Umstieg auf erneuerbaren Energien, wie bspw. Wärmepumpen oder anderen umweltfreundlichen Anlagen, kann Unabhängigkeit von Gas und Öl ermöglicht werden.

Heizungstausch mit thermondo: Wärmpumpen für Mehrfamilienhäuser

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Effiziente Wärmepumpe für Mehrfamilienhäuser
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Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.