Heizungen in Mehrfamilienhäusern weisen im Gebäudebestand ein erhebliches Potenzial zur Einsparung von CO2 und Energiekosten auf. Denn die Erzeugung von Wärme zählt zu den größten Verursachern für den CO2-Ausstoß in Deutschland. Veraltete Heizungsanlagen bedeuten außerdem unnötig hohe Kosten, die mit einer modernen Anlage erheblich reduziert werden können. Aktuell können Hauseigentümer beim Umstieg auf erneuerbare Energien, wie Wärmepumpen, bis zu 70 Prozent hohe staatliche Förderungen erhalten.
Wann die Heizung im Mehrfamilienhaus modernisiert werden sollte
Auch für Heizungen in Mehrfamilienhäusern gibt es gesetzliche Vorgaben zur Modernisierung, die seitens der Eigentümer eingehalten werden müssen. Allen voran das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – umgangssprachlich auch "Heizungsgesetz" genannt. Laut Paragraf 72 des GEG müssen Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, erneuert werden.
Von der Austauschpflicht ausgenommen, sind bspw. Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Die neue Heizung sollte gem. GEG dann mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
Übrigens: Um zu wissen, wann die Heizungsanlage ausgetauscht werden muss, können Sie auf dem Heizungskessel in der Regel ein Effizienzlabel finden. Das darauf vermerkte Datum gibt Auskunft über die Austauschpflicht.
Welche neue Heizung für ein Mehrfamilienhaus infrage kommt
Mehrfamilienhäuser sind auch heute noch oft mit einer Zentralheizung oder Gasetagenheizung ausgestattet. Während bei einer Zentralheizung ausgehend von einer zentralen Heizstelle alle Wohnungen des Mehrfamilienhauses mit Heizwärme versorgt werden, werden bei Gasetagenheizungen die Stockwerke bzw. Wohnungen einzeln bedient.
Soll das Gebäude mit einer neuen Heizungsanlage ausgestattet werden, müssen auch hier die Vorgaben des GEG berücksichtigt werden. Das Gesetz wurde im Januar 2024 novelliert, wodurch neue Heizungen nun mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Gasetagenheizungen erreichen diese Vorgabe in der Regel nicht, auch wenn sie bpsw. mit Solarthermie kombiniert werden. Denn bei einer Hybridheizung aus Gas und Solarthermie, muss die Gasheizung besonders im Winter einen Großteil des Wärmebedarfs alleine decken. Zudem ist der Einbau einer neuen Gasheizung in Neubauten ohnehin nicht mehr erlaubt.
Für Bestandsgebäude sieht das GEG Übergangsfristen vor, die an eine kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Diese muss in allen Bundesländern bis spätestens Mitte 2028 vorliegen. Darüber hinaus ist das Heizen mit Gas auch im Mehrfamilienhaus wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll.
Anders sieht es bei Zentralheizungen aus, die heutzutage problemlos auf erneuerbaren Energien basieren können. Denn als Brennstoffe kommen bei Zentralheizungen schon längst nicht mehr nur Öl und Gas infrage. Für eine Modernisierung im Mehrfamilienhaus können Zentralheizungen auch mit erneuerbaren Energien betrieben werden, bspw. Wärmepumpe, Photovoltaik oder Pelletheizungen. Gegebenenfalls kommt auch ein Fernwärmeanschluss infrage. Denn Fernwärme ist ebenfalls eine Erfüllungsoption des GEG.
Gut zu wissen: Viele große Energieversorger setzen inzwischen teilweise oder sogar vollständig auf erneuerbare Energien. So wird beispielsweise Berlin größtenteils durch Fernwärme beheizt, die vom Unternehmen Vattenfall – einem der größten Wärmeproduzenten – mittlerweile zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt.
Um ein Mehrfamilienhaus mit Wärmepumpe zu beheizen, werden oft mehrere Anlagen in sogenannten Kaskaden, also Reihen, geschaltet. So kann der Energiebedarf eines Gebäudes oder größeres Wohnkomplexes umweltfreundlich und effizient gedeckt werden. Dabei ist es auch möglich, verschiedene Wärmepumpen zu kombinieren, um die Umweltenergie optimal in Wärmeenergie umzuwandeln. Dächer oder Freiflächen eignen sich ideal für die Installation von Photovoltaik-Anlagen oder auch Solarthermie-Panels. Photovoltaik-Systeme erzeugen umweltfreundlichen und kostengünstigen Solarstrom für den Betrieb der Wärmepumpen, während Solarthermie das Wasser für Heizung oder Verbrauch erwärmt.
Gasetagenheizungen im Mehrfamilienhaus: Besonderheiten und Fristen
Fällt eine Gasetagenheizung in einem Mehrfamilienhaus ausfällt, gelten Fristen bis Mitte 2026 bzw. 2028, um auf erneuerbare Energien umzusteigen. Wann diese Frist endet, hängt von der kommunalen Wärmeplanung des jeweiligen Wohngebiets ab. Kommunen mit über 100.000 Einwohnern müssen diese bereits bis Juni 2026 vorlegen. Baden-Württemberg gilt hier bspw. als Vorreiter und verfügt bereits über eine kommunale Wärmeplanung.
Nach diesen Fristen beginnt eine fünfjährige Entscheidungszeit: Entweder bleibt die dezentrale Lösung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien für neue Heizungen oder es wird auf eine Zentralheizung umgestellt, für deren Umsetzung dann acht Jahre Zeit bleiben.
Besonders Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sollten sich rechtzeitig mit dem Heizungstausch befassen. Unabhängig vom Zustand der Heizungsanlage müssen in allen WEG mit mindestens einer Gasetagenheizung bis zum 31. Dezember 2024 alle relevanten Informationen zu den vorhandenen Einzelheizungen im Gebäude zusammengestellt werden. Der Bezirksschornsteinfeger stellt auf Anfrage die erforderlichen Daten aus dem Kehrbuch zur Verfügung. Ein Energieberater kann Wohnungseigentümergemeinschaften bei diesem Prozess unterstützen.
Nach dem Ausfall der ersten Gasetagenheizung und nach Ende der kommunalen Wärmeplanung muss die Hausverwaltung eine Eigentümerversammlung einberufen, um über eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu entscheiden. Die WEG hat dann fünf Jahre Zeit, um sich für eine zentrale oder dezentrale Lösung zu entscheiden, und sollte in Eigentümerversammlungen regelmäßig über den Fortschritt berichten.
Quelle: BMWK, Heizungstausch bei Gasetagenheizungen im Mehrfamilienhaus
Heizung im Mehrfamilienhaus: Fördermöglichkeiten
Der Einbau einer neuen und umweltfreundlichen Heizungsanlage in einem Mehrfamilienhaus reduziert die Betriebskosten sowie den CO2-Ausstoß. Um auch die Anschaffungskosten zu reduzieren, können Wohnungseigentümerschaften staatliche Heizungsförderung beantragen. Für Heizungsanlagen wie Wärmepumpen, die auf erneuerbaren Energien basieren, oder für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich. Allerdings nur, wenn die Eigentümer das Gebäude selbst bewohnen. Für Unternehmen, Investoren und Contractoren sind immer noch 35 Prozent möglich. Diese Zuschüsse sind im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude über die KfW zu beantragen.
Auch Optimierungsmaßnahmen an der bestehenden Heizung oder bspw. der Gebäudehülle, wie Fenster, Dach oder Außenwände, können staatlich gefördert werden. Hier sind zwischen 15 und 50 Prozent Förderung möglich, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden können.
Gut zu wissen: Ab dem 27. August 2024 können Förderanträge auch für gewerblich vermiete Wohnungen und Nichtwohngebäude gestellt werden.
Fazit: Heizung im Mehrfamilienhaus
Moderne und auf erneuerbare Energien basierende Zentralheizungen können die Betriebskosten in kleinen und großen Mehrfamilienhäusern senken. Durch die Kombination mit bspw. Wärmepumpen steigt die Effizienz und der Wert des Gebäudes.
Denn nur mit dem Umstieg auf erneuerbaren Energien, wie Wärmepumpen oder anderen umweltfreundlichen Anlagen kann Unabhängigkeit von Gas und Öl ermöglicht werden.
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