Mit dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz hat die Hansestadt eine gesetzliche Grundlage für den sogenannten „Hamburger Klimaplan“ geschaffen, mit dessen Hilfe Hamburg 2050 klimaneutral sein möchte. Wir zeigen Ihnen, was das für Ihre Heizung in Hamburg bedeutet.

Hohe Klimaziele bis zum Jahr 2050

Mit dem Hamburger Klimaplan hat die Stadt an der Elbe ihre Klimaziele für die Jahre 2030 und 2050 definiert. So möchte die Hansestadt ihre CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent senken und nur zwanzig Jahre später Klimaneutralität erreichen. Um diese Ziele zu erreichen, wurde u.a. das Hamburgische Klimaschutzgesetz verabschiedet. Davon leiten sich wiederum verschiedene Umsetzungsverordnungen ab, die u.a. am 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind.

EE-Pflicht in Hamburg: Heizung mit Gas nur in Kombination mit Erneuerbaren

Nachdem das Hamburgische Klimaschutzgesetz im Februar 2020 bereits in Kraft getreten ist, gilt seit dem 1. Januar 2021 die neue Umsetzungsverordnung für Heizungen in Hamburg bzw. die Wärmeerzeugung. Hier besteht seither eine sogenannte „Erneuerbare-Energien-Pflicht“ (EE-Pflicht).

Konkret bedeutet das für Hausbesitzer:

Wird in Hamburg eine Heizungsanlage in einem privaten Gebäude nachträglich eingebaut oder saniert, muss die von der neuen Heizungsanlage erzeugte Wärme zu mindestens 15 Prozent durch erneuerbare Energien produziert werden. Das können z.B. Solarthermie, Pelletheizungen oder eine Wärmepumpe sein.

Die Pflicht gilt ab dem 1. Juli 2021 für alle privaten Bestandsgebäude, die vor dem 1. Januar 2009 gebaut wurden.

Jetzt noch neue Gasheizung kaufen!
Zum Angebot

Welche Alternativen gibt es zur EE-Pflicht in Hamburg?

Von der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien können Hausbesitzer befreit werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Das Gebäude ist an ein Wärmenetz angebunden, das mindestens 15 Prozent seiner Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt oder der Wärmeanbieter kann einen sogenannten „Dekarbonisierungsfahrplan“ vorweisen. Darin muss das Energieunternehmen u.a. darlegen, wie es bis zum Jahr 2050 klimaneutral Wärme erzeugen kann.
  • Einzelne Teile des Gebäudes werden energetisch saniert, wodurch eine bestimme Menge an Wärmeenergie eingespart wird.
  • Es liegt ein sogenannter „Sanierungsfahrplan“ vor, in welchem Hausbesitzer zeigen, wie sie ihr Gebäude energetisch sanieren und zur Energieeinsparung beitragen.
  • Es wird bereits eine Solarthermie-Anlage mit einer Kollektorfläche von 0,04 m2 pro m2 Nutzfläche genutzt wird.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zu Erneuerbaren Energien in Hamburg?

Hausbesitzer können bei Privatgebäuden auch von der Pflicht zur Installation von Erneuerbaren Energien beim Heizungstausch oder bei der Sanierung ausgenommen werden.

Das gilt z.B. bei besonderen Fragen des Denkmalschutzes, die den Einbau von alternativen Energieerzeugern unmöglich machen.

Ausnahmen gibt es auch, wenn der Einbau technisch nicht möglich ist oder die Vorgaben des Baumschutzes gegen die Installation erneuerbarer Energieerzeuger sprechen.

Auch eine „unbillige Härte“ kann die EE-Pflicht aushebeln.

Kann ich weiterhin eine Gasheizung in Hamburg in Betrieb nehmen?

Nach aktuellem Stand können Sie als Hausbesitzer in Hamburg auch eine Gasheizung mit Brennwerttechnik installieren. Wenn Sie zu den o.g. Ausnahmen zählen, müssten Sie diese auch nicht mit einem alternativen Energieerzeuger kombinieren.

Ansonsten ist es möglich, eine Gas-Hybridheizung mit Solarthermie einzubauen. Wichtig ist in diesem Fall immer, dass Sie mindestens 15 Prozent Ihrer Wärmenergie mit der Solarthermie-Anlage produzieren. Das gilt allerdings erst ab dem 1. Juli 2021. Bis dahin ist auch der Einbau einer neuen Gas-Brennwertheizung ohne Solarthermie oder Wärmepumpe möglich.

Bei der Berechnung zur Dimensionierung Ihrer Heizungsanlage unter Vorgabe des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes helfen wir Ihnen im Rahmen Ihres Heizungswechsels mit thermondo.

Jetzt Heizungswechsel mit thermondo planen
Zum Angebot

Darf ich meine Ölheizung in Hamburg weiterverwenden?

Wenn Ihre Ölheizung nicht von der Austauschpflicht betroffen ist, weil sie z.B. älter als 30 Jahre alt ist, dürfen Sie Ihre Ölheizung in Hamburg weiter betreiben. Wollen Sie weiterhin mit Öl heizen, können Sie bis zum 1. Juli 2021 auch noch eine moderne Öl-Brennwertheizung einbauen lassen, auch ohne erneuerbare Energieträger.

Schon allein durch den Umstieg auf Öl-Brennwerttechnik können Sie Ihren Brennstoffverbrauch um bis zu 30 Prozent senken. Eine Kombination mit Solarthermie ist auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.

Fazit: Gasheizung ohne EE nur noch bis Ende Juni 2021

Auch wenn die Umsetzungsverordnung seit dem 1. Januar 2021 zur „EE-Pflicht“ in Hamburg geführt hat, haben Hausbesitzer noch bis zum 1. Juli 2021 Zeit zu überlegen, welche Heizung sie im Falle einer Heizungssanierung wählen. Es besteht bis dahin kein Ölheizungsverbot, ebenso ist der Einbau einer Gasheizung auch ohne die Kombination mit Solar oder Wärmepumpe möglich.

Grundsätzlich sollten Sie sich jedoch überlegen, ob z.B. eine Gas-Hybridheizung für Ihr Gebäude eine sinnvolle Investition wäre, zumal Sie dabei von einer attraktiven Förderung profitieren können.

Nutzen Sie jetzt unseren Heizungsplaner und finden Sie Ihre neue Heizung. Wir beraten Sie kompetent, planen Ihren Heizungswechsel und installieren die Heizung mit unseren Technikern, die in ganz Deutschland vor Ort sind.

Jetzt neue Gasheizung ohne EE-Zusatz kaufen
Zum Angebot
Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.