Im Dezember 2019 wurde das Bundesklimaschutzgesetz (KSG) verabschiedet. Das sogenannte „Klimapaket“ verunsichert vor allem Hausbesitzer mit Öl- und Gasheizungen. Wir zeigen Ihnen, was das Klimapaket für Ihre Heizung bedeutet.

Ziele und Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung

Auf dem Klimaschutzabkommen aus dem Jahr 2015 in Paris haben sich die unterzeichnenden Länder verpflichtet, ihre CO2-Emissionen jeweils deutlich zu reduzieren. Dadurch soll die Erderwärmung reduziert und der Klimawandel aufgehalten werden.

Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, hat die Bundesregierung Ende 2019 schließlich das Bundesklimaschutzgesetz verabschiedet. Es bildet die Rechtsgrundlage für die Umsetzung von Klimaschutz in Deutschland und sieht unterschiedliche Ziele und Maßnahmen vor:

  • Klimaneutralität ab 2045: Eines der größten Ziele der Bundesregierung ist es, ab 2045 nicht mehr CO2 zu erzeugen wie von der Natur (z.B. von Bäumen) resorbiert werden kann. Bis 2030 müssen dafür aufgestellte CO2-Obergrenzen eingehalten werden. Der CO2-Ausstoß soll bis dahin um 65 Prozent niedriger sein als im Vergleichsjahr 1990. Von den Einsparungen betroffen sind alle Sektoren, von der Industrie bis zur Abfallwirtschaft. Auch private Haushalte gehören dazu. Aufgrund der Obergrenzen wird das Maßnahmenpaket auch „Klimapaket 2030“ genannt. Auch wenn das Ziel null Emissionen sind, geht es um eine Reduktion der Treibhausgase um 95 Prozent. Die restlichen fünf Prozent sollten durch Aufforstungsmaßnahmen oder andere Maßnahmen kompensiert werden. Die Bundesregierung hat das Ende 2019 verabschiedete Klimaschutzgesetz auf Anforderung des Bundesverfassungsgerichts 2021 nachjustieren müssen. Ursprünglich war geplant, Klimaneutralität erst im Jahr 2050 nahezu vollständig zu erreichen.
  • CO2-Bepreisung: Das Klimaschutzpaket sieht einen Preis pro erzeugter Tonne CO2 vor. Betroffen sind hier vor allem die Bereiche Energie- und Wärmeerzeugung sowie Verkehr. Ab 2021 soll der Preis pro Tonne CO2 bei 25 Euro liegen und sich bis 2025 auf 55 Euro steigern. Die Einnahmen sollen in den Klimaschutz fließen. Auch nach der Anpassung der Klimaziele im Juli 2021 ändert sich nichts an der Staffelung der „CO2-Steuer“.
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Alle bisherigen Förderprogramme sollen in der BEG gebündelt werden. Einzelne Effizienzhausstufen sollen mit 10 Prozent mehr gefördert werden. Die energetische Gebäudesanierung soll bis zu 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können und die Förderquote für den Austausch von Ölheizungen gegen klimafreundliche Heizanlagen soll mit bis zu 45 Prozent gefördert werden.

Darüber hinaus sieht das Klimaschutzpaket Verbesserungen im Bereich der E-Mobilität, beim Wohngeld und der Pendlerpauschale vor.

Was bedeutet das Klimaschutzpaket für Ihr Haus und Ihre Heizung?

In Deutschland heizen fast drei Viertel aller Einwohner mit Gas oder Öl. Der Anteil der Gasheizungen an der in privaten Haushalten erzeugten Wärmeenergie liegt bei rund 50 Prozent. Rund 25 Prozent heizen mit Öl. Somit sind statistisch rund drei von vier Hausbesitzern von den Maßnahmen und Zielen des Klimapakets der Bundesregierung betroffen.

Gebäude gehören mit zu den größten CO2-Erzeugern in Deutschland. Rund 26 Prozent aller CO2-Emissionen gehen laut Umweltbundesamt auf das Konto der Wärmeerzeugung zum Heizen und für Warmwasser.

Aber eines vorweg: Kein Hausbesitzer ist nach dem Inkrafttreten des Bundesklimaschutzgesetzes gezwungen, seine Heizung zu sanieren oder sein Haus energetisch zu sanieren. Bisherige gesetzliche Regelungen zu Emissionen wie das Bundesimmissionsschutzgesetz oder die Energieeinsparverordnung gelten weiterhin.

Wer die Aspekte CO2-Bepreisung und die verstärkten Fördermöglichkeiten im Auge behält, sollte jedoch vor allem als Besitzer einer alten Ölheizung den Rechner zücken.

Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen mit dem neuen Klimapaket

Mit dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung ergeben sich für Heizungsbesitzer zahlreiche Vorteile, die sie nutzen können.

  • Reform der Förderung für die Heizung: Das sogenannte „Marktanreizprogramm“ (MAP) sowie die Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau („KfW-Förderung“) wurden im Zuge des Klimaschutzpakets reformiert. Eine große Änderung ist der Wegfall des KfW Programms 430, mit dem der Wechsel auf moderne Brennwerttechnik bezuschusst wurde. Stattdessen fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun neue Gasbrennwertheizungen, allerdings nur in Kombination mit erneuerbaren Energien. Ölbrennwertheizungen erfahren keine Förderung mehr. Die KfW übernimmt die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Neubauten und bei Sanierungen.

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  • Prämie für den Austausch von Ölheizungen: Wenn Sie Ihre Ölheizung gegen ein neues Heizsystem austauschen, erhalten Sie 10 Prozent mehr Förderung als bei einem Wechsel von einer Gasheizung. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre neue Heizungsanlage erneuerbare Energien nutzt oder mit erneuerbaren kombiniert wird. Tauschen Sie Ihre Ölheizung z. B. gegen einen Pelletkessel oder eine Wärmepumpe aus, sind statt 35 jetzt 45 Prozent Förderung möglich. Beim Umstieg von einer alten Ölheizung auf eine Gas-Hybridheizung können Sie statt 30 jetzt 40 Prozent Förderung bekommen. In manchen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Förderprogramme, wie zum Beispiel HeiztauschPLUS in Berlin.
  • Steuerliche Begünstigung: Führen Sie eine energetische Sanierung in Ihrem selbstgenutzten Eigenheim durch, können Sie dank Klimapaket bis zu 20 Prozent der Investitionen über drei Jahre verteilt steuerlich abschreiben. Die Hälfte der Kosten für den Energieberater lassen sich ebenfalls absetzen.

Kurz gesagt: Das Klimakonzept der Zukunft setzt verschiedene starke Anreize, damit sich möglichst viele Menschen von der Ölheizung verabschieden. Es gibt aber keinen Zwang, die Heizung zu sanieren.

Gibt es 2026 ein Verbot von Ölheizungen?

Von einem Ölheizungsverbot zu sprechen, wäre an dieser Stelle falsch. Fakt ist, dass Sie Ihre Ölbrennwertheizung oder Ölheizung weiter verwenden dürfen, auch wenn das Klimapaket in Kraft getreten ist.

Allerdings gilt ab 2026 ein Einbauverbot für neue Ölheizungen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Weiterhin möglich ist der Verkauf und Einbau neuer Ölheizungen ab 2026, wenn die Heizung mit erneuerbaren Energien kombiniert wird.

Ausnahmen gelten auch, wenn das Gebäude nicht an das Gasnetz angeschlossen werden kann und wenn die Einbindung von erneuerbaren Energien technisch nicht möglich ist oder zu unbilligen Härten führen würde.

Gasheizungen dürfen auch nach 2026 verbaut werden, allerdings ist ohne die Kombination mit erneuerbaren Energien keine Förderung mehr möglich. Und auch dort ist lediglich der Anteil erneuerbarer Energien sogenannter „Hybridheizungen“ förderfähig. Das bedeutet, dass Sie z. B. einen gasbetriebenen Heizkessel mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombinieren.

Unabhängig davon gilt: Sie können bis 2026 weiterhin eine Ölbrennwertheizung ohne Kombination mit einer erneuerbaren Energiequelle einbauen lassen und verwenden. Allerdings wird der Betrieb einer Ölbrennwertheizung durch den stark steigenden CO2-Preis immer unwirtschaftlicher. Und Fördergelder gibt es sowieso nicht.

Klimaschutzpaket 2030: Gasheizungen als Brückentechnologie weiterhin sinnvoll

Die Förderung von Gasbrennwertheizungen bleibt bestehen, wenn damit eine alte Ölheizung ersetzt wird. Um die Förderung auch mit dem Klimaschutzpaket 2030 zu erhalten, muss die neue Gasheizung dann als Hybridheizung konzipiert werden, also mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermie-Anlage kombiniert werden.

Gasheizungen werden als Brückentechnologie zum Übergang zur rein regenerativ erzeugten Energie gesehen. Zwar emittieren Gasheizungen auch CO2, doch liegen die Emissionen um rund 25 Prozent unter den Emissionen, die mit dem Verbrennen von Öl erzeugt werden.

CO2-Preis: Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer

Grundsätzlich gilt nach dem Inkrafttreten des BKS, dass das Heizen mit fossilen Brennstoffen teurer wird. Das liegt am steigenden Preis für CO2-Emissionen.

Berechnungen zeigen, dass Heizöl sich bis zum Jahr 2021 um mehr als 11 Cent pro Liter verteuern kann. Bei einem Heizölverbrauch von 3.000 Liter pro Jahr wären das Mehrkosten von über 300 Euro pro Jahr. Durch den geringeren CO2-Fußabdruck werden die Mehrkosten für Gas deutlich geringer sein.

Hybridheizungen als Zwischenlösung für das Klimaschutzpaket

Als sinnvolle Maßnahme zur Umsetzung des Klimapakets bieten sich Hybridheizungen an. Bei diesem Konzept können Sie als Heizungsbesitzer eine bestehende Gas-Brennwert- oder Öl-Brennwert-Heizung mit einem erneuerbaren Energieträger kombinieren.

Damit emittieren Sie nicht nur weniger CO2, sondern sparen dank Förderung und geringerem Primärenergieverbrauch langfristig Heizkosten.

Fazit: Einsatz von mehr erneuerbaren Energien ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll

Spätestens mit der Einführung des neuen Klimapakets liegt es auf der Hand, dass das Heizen mit erneuerbaren Energien über Wärmepumpen oder Solarthermie nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Hohe Förderungen ermöglichen es Ihnen als Hausbesitzer, auf kostengünstigere und nachhaltigere Heizsysteme umzurüsten.

Aber auch der Wechsel auf eine neue Gasheizung zahlt sich wirtschaftlich und ökologisch aus. Mit moderner Brennwerttechnik sparen Sie bis zu 30 Prozent Heizkosten im Vergleich zu alten Geräten ein. Gerade vor dem Hintergrund der im kommenden Jahr beginnenden CO2-Bepreisung ist eine effiziente Gasheizung damit besonders wichtig.

Lassen Sie sich beraten, welche Lösung für Ihr Zuhause sinnvoll ist und wie Sie gut gerüstet den neu geschaffenen Tatsachen im Bereich Klimaschutzpolitik begegnen können.

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Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.