Seit dem 1. Mai 2011 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für bereits bestehende Gebäude, die sich in öffentlicher Hand befinden. Als Motivation für die Besitzer älterer Gebäude gibt es ein staatlich gefördertes Marktanreizprogramm, das den Umbau der bestehenden Heizungs- und Warmwasseranlagen finanziell fördert.

Erneuerbare Energien für die Wärmegewinnung stärker fördern

Das EEWärmeG soll die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärme- und Kältegewinnung in Gebäuden fördern und dadurch den CO2-Ausstoß reduzieren, sowie den Umweltschutz vorantreiben. Im Jahr 2007 belief sich der Anteil an erneuerbaren Energien für die Wärmeerzeugung auf nur sechs Prozent, obwohl die Wärmeerzeugung etwa die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland ausmacht.

Als Teil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) sieht das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vor, bis zum Jahr 2020 den Anteil an erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung auf 14 Prozent zu erhöhen.

Gebäude, die nach 2009 errichtet wurden, müssen bereits einen bestimmten Teil der benötigten Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien gewinnen. 2011 wurde das EEWärmeG auf bestehende, von öffentlichen Einrichtungen genutzte Gebäude ausgeweitet, da diese eine Vorbildfunktion erfüllen sollen.

Entscheidungsfreiheit bezüglich der Energiegewinnung

Welche Energieform gewählt wird, kann der Immobilieneigentümer frei entscheiden. Er unterliegt jedoch der Nutzungspflicht, die festlegt, wie hoch der Anteil an erneuerbaren Energien sein muss. Wird Solarenergie gewählt, muss der Anteil am Gesamtverbrauch mindestens 15 Prozent betragen.

Um die Berechnung zu vereinfachen, muss die Fläche der Sonnenkollektoren bei Ein- und Zweifamilienhäusern mindestens drei Prozent der beheizten Nutzfläche betragen, bei Mehrfamilienhäusern sind es vier Prozent. Wird feste oder flüssige Biomasse verwendet, muss der Anteil bei mindestens 50 Prozent liegen, bei der Verwendung von Biogas 30 Prozent. Auch für Geothermie und Umweltwärme liegt der vorgeschriebene Anteil bei 50 Prozent.

Marktanreizprogramm für bestehende Gebäude

Um auch für bestehende Gebäude die Umrüstung auf eine auf erneuerbaren Energien basierende Heizanlage attraktiv zu machen, gibt es ein staatlich gefördertes Marktanreizprogramm (MAP). Dadurch erhalten Sie verschiedene Möglichkeiten zu Förderung einer neuen Heizung.

Da viele Heizungen in Deutschland veraltet sind und somit weder effizient noch umweltschonend arbeiten, wird zum Beispiel die Umrüstung auf eine thermische Solaranlage zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung bei gleichzeitiger Umstellung auf einen Brennwertkessel mit einem Kesselaustauschbonus belohnt.

Auch Wärmepumpen und der Umstieg auf eine Holzheizung, die Pellets oder Holzhackschnitzel verfeuert, werden staatlich gefördert. Dadurch wird eine Umrüstung auch für Eigentümer älterer Immobilien attraktiv. 

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