Die Energiewende nimmt mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Fahrt auf. Bei Hausbesitzern hat die gesetzliche Neuerung vielfach für Unsicherheit gesorgt. Wer vor einer Heizungssanierung steht, fragt sich, ob er überhaupt noch eine Ölheizung kaufen darf. Wir beantworten diese Frage für Sie und zeigen Ihnen, warum die Wärmepumpe die sinnvollere Alternative ist.
Ab 2045 ist das Heizen mit fossilen Energieträgern verboten
Am 1. Januar 2024 ist die Novellierung des GEG (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft getreten. Das sog. Heizungsgesetz soll dabei helfen, Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu machen. Deshalb wird es ab 2045 verboten sein, mit fossilen Energien zu heizen. Dem Klimagesetz haben alle Parteien der Regierungsfraktion zugestimmt. Auch wenn es zu einem Regierungswechsel kommt, werden die Vorgaben durch das Klimaschutzgesetz weiterhin Bestand haben.
Obwohl 2045 das Aus für fossile Heizungen bedeutet, dürfen Sie heute unter Umständen noch eine Ölheizung kaufen. Allerdings müssen Sie dabei mit verschiedenen Einschränkungen und Nachteilen rechnen, da künftig alle neuen Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollen .
Ölheizung kaufen: Kosten, Einschränkungen & Vorgaben
Wenn Sie eine Ölheizung kaufen, erhalten Sie für das Heizsystem keine staatliche Förderung. So entstehen Kosten von 12.000 bis 16.000 Euro für die neue Ölheizung. Darüber hinaus müssen Sie sich zu möglichen Alternativen beraten lassen. In der neuen Pflichtberatung werden Sie über den Stand der kommunalen Wärmeplanung informiert und es wird aufgezeigt, was das Heizen mit Öl in Zukunft finanziell für Sie bedeutet.
Die 65-Prozent-Pflicht zur Kombination mit Erneuerbaren Energien hängt in Bestandsbauten nämlich von der kommunalen Wärmeplanung ab. In großen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen neu gekaufte Ölheizungen spätestens ab 2026 und in kleineren Gemeinden unter 100.000 Einwohnern spätestens ab 2028 mit einer Erneuerbaren-Energien-Heizung kombiniert werden, die mindestens 65 Prozent der Wärme produziert. Ist die Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde schon früher abgeschlossen, gilt die 65-Prozent-Regel ab dann.
Gut zu wissen: Das Bundesland Baden-Württemberg hat in Deutschland eine Vorreiterrolle eingenommen. Dort begannen die Vorbereitungen für die kommunale Wärmeplanung bereits im Jahr 2020 und wurden zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen. Dementsprechend gelten die Vorgaben des GEG in Baden-Württemberg bereits für alle Gebäudearten.
Es gibt noch weitere Einschränkungen, wenn Sie eine Ölheizung kaufen. Denn alle ab 2024 gekauften Ölheizungen müssen ab 2029 einen bestimmten Anteil an Biobrennstoffen zum Heizen zu nutzen. Dieser höhere biogene Anteil im Heizöl wird zu steigenden Kosten führen. Darüber hinaus ist eine flächendeckende Versorgung mit noch nicht sichergestellt.
Kaufen Sie eine neue Ölheizung und wird diese in einem Neubau oder Neubaugebiet installiert, ist nur noch eine Öl-Hybridheizung möglich. Sie müssen die Ölheizung also mit Erneuerbaren Energien wie einer Wärmepumpe kombinieren, die mindestens 65 Prozent der Wärme erzeugen. Mit einer solchen Kombination ist die 65-Prozent-Regel theoretisch erfüllbar, da eine Wärmepumpe diesen Anteil abdecken kann. Allerdings muss dann die Wärmepumpe so dimensioniert werden, dass sie einen Großteil der Heizleistung übernehmen kann. Die Kombination mit einer Ölheizung lohnt in diesem Fall nicht, da Wärmepumpen als alleiniges Heizsystem effizienter arbeiten und zudem kostengünstiger sind.
Lohnt es sich noch, eine Ölheizung zu kaufen?
Der Kauf einer neuen Ölheizung ist mit vielen Auflagen verbunden. Doch nicht nur deshalb lohnt es sich nicht mehr, eine Ölheizung zu kaufen. Sie gehen damit auch wirtschaftliche Risiken ein, die das Heizen deutlich teurer machen:
- steigende CO2-Preise: Durch die Staffelung der CO2-Steuer wird das Heizen mit Öl immer teurer.
- Emissionshandel: Ab 2027 startet der europäische Emissionshandel auf privater Ebene. Dann müssen Sie für Ihre CO2-Emissionen der Ölheizung zusätzlich bezahlen.
- Bio-Heizöl: Bis jetzt gibt es noch keine geeignete Infrastruktur für den Brennstoff und es ist fraglich, ob er ab 2029 in ausreichender Menge produziert werden kann. Die geringe Menge verteuert wiederum das Heizöl, was die Heizkosten erhöht.
- Ölpreis: Die Kriege und Krisen der letzten Jahre haben gezeigt, wie fragil der Heizölpreis ist. Mit einer Ölheizung machen Sie sich von der Preispolitik der großen Ölnationen und Ölkartelle abhängig.
- 65-Prozent-Regelung: Spätestens ab 2028 muss eine neue Ölheizung mit Erneuerbaren Energien kombiniert werden, die mindestens 65 Prozent der benötigten Wärme bereitstellen. Dadurch werden die Kosten für die Ölheizung nochmals höher. Es lohnt sich dann viel mehr, gleich ganz auf alternative Energien zu setzen, für die Sie zudem noch bis zu 70 Prozent staatliche Förderung bekommen können.
Unabhängig vom Kostenfaktor schadet eine neue Ölheizung der Umwelt mehr als andere Heizungen, da Sie am meisten klimaschädliches CO2 erzeugen.
Alternativen zur Ölheizung: Effizienter und günstiger heizen
Bevor Sie mit dem Gedanken spielen, eine neue Ölheizung zu kaufen, sollten Sie sich über die Vorzüge moderner Heizsysteme informieren.
Beispielsweise mit einer Wärmepumpe setzen Sie auf eine sehr sinnvolle Alternative zum Heizen mit Öl oder Gas und sparen durchschnittlich mehrere hundert Euro Heizkosten jährlich. Denn eine Wärmepumpe produziert rund 4-Mal effizienter Wärme als eine Ölheizung. Das bedeutet, dass Sie im Vergleich zum Heizen mit Öl deutlich weniger Energiekosten zahlen müssen.
Dank der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie eine Wärmepumpe nach Förderung mittlerweile schon ab 9.000 Euro. Damit liegen Sie weit unter den Kosten für eine neue Ölheizung, für die es keine Förderung mehr gibt. Insgesamt sind für die Wärmepumpe über die BEG bis zu 70 Prozent staatlicher Förderung bei einem maximalen Förderbetrag von 21.000 Euro möglich.
Nach dem Einbau der Wärmepumpe erfüllen Sie alle Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes und heizen zukunftssicher. Das bedeutet, dass Sie keine weiteren Auflagen erfüllen müssen und damit unabhängig vom EU-Emissionshandel und steigenden CO2-Preisen sind.
Fazit: Ölheizung kaufen – unter Umständen noch möglich, aber nicht mehr lohnenswert
Auch wenn mit der Novelle des GEG einige Änderungen auf Verbraucher zukommen, dürfen Hauseigentümer von Bestandsgebäuden in den meisten Bundesländern noch eine Ölheizung kaufen – insofern diese anteilig mit Bioheizöl betrieben werden kann. Ab 2045 wird das Heizen mit konventionellem Heizöl dann endgültig verboten sein.
Bei objektiver Betrachtung steht schnell fest, dass der Kauf einer neuen Ölheizung auch wirtschaftlich keinen Sinn mehr ergibt. Mit der Wärmepumpe steht eine viel günstigere, umweltfreundlicherer und nahezu wartungsfreie Alternative bereit.
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