Baudenkmäler sind dingliche und sinnliche Zeugnisse, die über Vergangenheit informieren und ein lebendiges Bild vergangener Baukunst wiedergeben. Jedoch stellt der Einbau effizienten Heizungssystemen in denkmalgeschützten Gebäuden eine besondere Herausforderung dar. Wer sich für die energetische Sanierung seines denkmalgeschützten Hauses entscheidet, kann dafür eine KfW-Förderung in Anspruch nehmen.

Die Energiewende gibt den Weg vor

Mit der Energiewende soll vorhandene Altbausubstanz dahingehend verändert, ertüchtigt und umgebaut werden, dass sie mit möglichst geringem Energieeinsatz beheizbar ist. Das senkt den Energieverbrauch und die CO2 Emissionen. Der Veränderungsdruck für Altbauten und somit auch für Kulturdenkmäler ist dabei besonders groß.

Energetische Sanierung

Neben bedingungslosem Erhalt der Außenfassaden schreibt der Denkmalschutz beispielsweise auch vor, wie Innenwände gestaltet oder welche Innenfliesen verlegt werden dürfen. Die Materialien sind meistens speziell und teuer und oftmals kollidiert der Denkmalschutz auch mit der Wärmedämmung. Da nur nach innen – oder hinter einer meist teuren traditionellen Vorsatzschale – gedämmt werden darf, geht oft ein Teil des Wohnraums verloren.

Eigentümer haben deshalb nicht selten – paradoxerweise – Probleme das Gebäude zu erhalten und gleichzeitig dem Denkmalschutz Rechnung zu tragen. Denn zum Erhalt gehört zum Beispiel auch feuchte Wände trockenzulegen, Wandbekleidungen auszubessern, maroden Putz abzuschlagen, das Dach neu zu decken oder das Regenwasser abzuleiten.

Einbau von Heizungen

Eine besondere Bedeutung kommt effizienten Heizungssystemen zu. Hier wird´s knifflig. Der Einbau von neuen Heizkörpern und -kesseln stellt in denkmalgeschützten Gebäuden für die Branche eine besondere Herausforderung dar. Planer, Heizungsmonteure und Architekten müssen gemeinsam mit den Hauseigentümern neue Konzepte erarbeiten, um moderne Technik und alte Gemäuer zusammenzubringen.

Immer wieder berichten Unternehmen von ungeahnten Problemen bei solchen Aufträgen. Jede Wand, jedes Loch, jeder Keller kann den Einbau von Heizungsanlagen behindern. Bei historischen Bauten sind solche Hürden im Vorfeld schwer zu kalkulieren. Oft dauern die Arbeiten doppelt oder dreimal so lange wie in Neubauten. Wo wird also der Kessel befestigt, wo die Leitungen? Darf Putz aufgeklopft werden?

Der Schlüssel zum Erfolg: Informieren!

Bei energetischer Sanierung von denkmalgeschützten Häusern sollte zunächst eine Energieberatung in Anspruch genommen werden. Die Verbraucherschutzzentralen bieten diese vom Bund geförderten Beratungen an; für einkommensschwache Haushalte sind die Beratungen sogar kostenlos. Außerdem sollte Kontakt zur örtlichen Denkmalbehörde aufgenommen werden, denn nicht jedes Haus ist gleich geschützt und die Gesetze variieren auch nach Bundesland.

Zum Beispiel stellen Einbauten von Kaminen und Kachelöfen zwar in der Regel einen Eingriff in die Bausubstanz dar, können aber nach Antrag bei der jeweiligen unteren Denkmalbehörde beantragt und genehmigt werden. Interessant sind für denkmalgeschützte Häuser auch Fußboden- oder Wandflächenheizungen, die die Bausubstanz trocken und schimmelfrei halten, insbesondere, wenn moderne Heizkörper ästhetisch nicht in die Innenräume passen. Auch hier geben Berater Auskunft.

Staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen

Bei Sichtung der ersten Kostenvoranschläge wird vielen Eigentümern bange. Aber es gibt Fördermöglichkeiten.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat beispielsweise ein Programm aufgelegt, das die energieeffiziente Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden gesondert finanziert. Für Maßnahmen, die die Energiebilanz des Hauses verbessern, gibt es Zuschüsse von bis zu 50.000 Euro aus dem Fördersegment „Effizienzhaus Denkmal“. Wird das Gebäude komplett saniert, winken sogar bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit als zinsgünstigen Förderkredit.

Ein KfW-Effizienzhaus darf maximal einen etwa 60 Prozent schlechteren Energiebedarf als Neubauten aufweisen, um eine Förderung zu erhalten. Kann dieser Wert bautechnisch nicht erreicht werden, ist bei denkmalgeschützten Gebäuden dennoch eine Förderung möglich. Darüber hinaus haben einzelne Bundesländer eigene Förderprogramme aufgelegt, die Zuschüsse für den erhöhten Erhaltungsaufwand bei denkmalgeschützten Häusern gewähren. Weitere finanzielle Hilfen für Baudenkmale gewähren unter anderem die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, regionale Denkmalstiftungen und das Bundesverwaltungsamt.

Über den Autor:

Die Viva-Haus GmbH berät selbst und vermittelt Beratung zu Themen rund um Hausbau, Renovierung und Sanierung. Der enge Kontakt zu Dienstleistern im Baugewerbe und zu Kunden vor Ort haben das Unternehmen zu einem Experten in dem Gebiet gemacht. Das Dresdener Unternehmen ist seit mehr als 10 Jahren in Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg aktiv.