Brauche ich eine neue Heizung – ja oder nein? Diese Frage beschäftigt viele Hausbesitzer seit Inkrafttreten der vom Bundesrat verabschiedeten Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. Während sich ihre Ziele leicht zusammenfassen lassen – weniger CO2-Ausstoß durch effizientere Heizungen und Gebäudetechnik –, sieht es bei den vorgeschriebenen Maßnahmen, um diese zu erreichen, schon etwas anders aus.

Ein wesentlicher Punkt der Verordnung: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Doch leider ist es nicht so einfach wie es klingt. Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen pflastern den Weg dessen, der sich die Mühe macht, den ganzen Verordnungstext zu lesen und zu verstehen.

Schlussendlich bleibt immer die Frage: Betrifft mich das jetzt eigentlich? Brauche ich eine neue Heizung? Unsere Infografik zum Kesselaustausch soll allen Hausbesitzern Aufschluss darüber geben, ob der alte Kessel raus muss oder nicht.

Austauschpflicht Heizung nach EnEV 2014

Insbesondere wer gerade ein Haus gekauft hat, kann nicht immer sicher sein, ob ein Kesselaustausch gemäß Energieeinsparverordnung notwendig ist. Entscheidend ist nicht nur das Alter des Kessels sondern auch die Art des Heizkessels, das Datum des Hauserwerbs, die Anzahl der Wohnungen und vieles mehr. Letztendlich drohen dem, der von der EnEV 2014 betroffen ist, Bußgelder von bis zu 50.000 €, wenn der Kesselaustausch nicht rechtzeitig vorgenommen wird.

Wer eine Pelletheizung oder einen Scheitholzofen hat, ist zwar nicht von der EnEV betroffen. Dafür von der 1. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung)! Hier gelten seit 01.01.2015 neue Emmissionsgrenzwerte sowohl für bestehende Pelletkessel als auch für Neuzuerrichtende. Kessel von vor 1975 (seit 01.01.2015) bzw. vor 1985 (seit 01.01.2018) müssen ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Mehr Infos finden Sie hier.

Wer anhand unserer Grafik festgestellt hat, dass der Heizkessel getauscht werden muss, kann sich über staatliche Förderung für die Heizung und Kredite informieren oder sich von unseren Servicemitarbeitern kostenlos beraten lassen. Grundsätzlich bleibt zu sagen, dass man sich diese Frage bereits nach 15 bis 20 Jahren stellen sollte – und nicht allein aufgrund der EnEV 2014.

Einen betagten Heizkessel noch vor dem Winter auszutauschen, spart nicht nur bis zu 30 Prozent der Heizkosten, sondern beugt auch dem Ausfall des Heizkessels im tiefsten Winter vor. Wer zudem langfristig auch der Umwelt etwas Gutes tun will, wartet nicht, bis der Kessel von selbst den Geist aufgibt.

Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.