Die regelmäßige Heizungswartung ist wichtig – das weiß jeder. Doch viel zu häufig wird hierbei gespart. Von Sparmaßnahmen dieser Art ist jedoch dringend abzuraten, zum einen aus Sicherheitsgründen, zum anderen sorgt eine regelmäßig gewartete Heizung jedoch auch dafür, dass die Heizanlage reibungslos funktioniert und weitaus weniger Energie verbraucht.

Fachmannn überprüft die Anlage

Sowohl Hausbesitzer als auch Mieter sollten also in regelmäßigen Abständen ihre Heizung warten lassen, um einen unnötigen Mehrverbrauch zu vermeiden. Der kann ohne Wartung schon bis zu 10 Prozent betragen. Bei der Heizungswartung kontrolliert ein Fachmann alle Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen, reinigt Brenner und Kessel, tauscht Verschleißteile im Bedarfsfall aus und misst abschließend auch die Abgaswerte.

Ist die Heizungswartung Mietersache?

Streit zwischen Mieter und Vermieter entsteht häufig, wenn es um die sogenannten Heiznebenkosten geht. Diese sind in begrenztem Umfang umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Ob die Heizungswartung Mietersache ist, kommt darauf an, ob es sich um die jährliche Wartung der Zentralheizung handelt oder ob Reparaturen vorgenommen werden. Die normale Wartung, Reinigung und der Austausch von Verschleißteilen ist jedoch umlagefähig und daher Mietersache.

Für die Wartung der Gasetagenheizung gilt, dass diese grundsätzlich auch umlagefähig sind, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Dort muss die Heizungswartung entweder als Bestandteil der Betriebs- und Heizkosten aufgeführt sein oder in einer gesonderten Klausel. Wichtig: Die Beauftragung eines Handwerkers darf nicht den Mietern auferlegt werden, sondern bleibt Vermietersache.

Heizungswartung: Kosten für den Fachhandwerker

Wenn durch die Heizungswartung Kosten entstehen, kommt es oftmals zum Streit. Aus diesem Grund muss gerade bei einer Gasetagenheizung im Mietvertrag klar geregelt sein, bis zu welcher Höhe die Kosten für die Heizungswartung Mietersache sind. In den meisten Fällen trägt der Mieter die jährlichen Kosten für die Wartung (ca. 80 - 120 €). Werden Reparaturen notwendig, muss der Vermieter informiert werden und dafür aufkommen. Für Haus- oder Wohnungseigentümer bietet es sich häufig an, eine Pauschale zu vereinbaren.

Wichtig ist es, einen Fachmann zu beauftragen, der sich mit der speziellen Heizung des jeweiligen Herstellers auch gut auskennt und die Heizungswartung fachkundig durchführen kann. Wer sich für den Kauf einer neuen Heizung entscheidet, um die eigenen Energiekosten zu minimieren, kann dabei auch direkt einen Wartungsvertrag abschließen, um so die Wartungskosten möglichst gering zu halten und auch die Voraussetzungen für etwaige Garantieleistungen zu erfüllen. Auch mit thermondo kein Problem.

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