Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Am 1. Januar 2024 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, zusammen mit dem sogenannten Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten. Beide Gesetze gehen Hand in Hand und sollen dazu beitragen, die angestrebte Klimaneutralität 2045 zu erreichen und durch eine kommunale Wärmeplanung voranzutreiben.
Während das GEG 2024 vorerst nur Neubauten in Neubaugebieten betrifft, ist die Gültigkeit in Bestandsgebieten an die kommunale Wärmeplanung des WPG gekoppelt. Dabei sollen die Kommunen anhand von Daten Wärmepläne erarbeiten, um die CO2-Emissionen im Gebäudebestand zu minimieren. Diese stammen von Behörden, Energieversorgungsunternehmen oder Schornsteinfegern. Das Ziel sind klimaneutrale Städte und Gemeinden bis 20245. Die Wärmeplanung soll Anwohnern, Gewerbetreibenden und Energieversorgungsunternehmen Planungssicherheit geben, mit welcher Wärmeversorgung sie in Zukunft rechnen können.
Folgende Fristen gelten gem. WPG:
- Kommunen unter 100.000 Einwohner: Wärmeplanung muss bis spätestens 30.06.2026 abgeschlossen sein
- Kommunen über 100.000 Einwohner: Wärmeplanung muss bis spätestens 30.06.2028 abgeschlossen sein
Sobald die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist, gelten die Vorgaben des Heizungsgesetzes. Spätestens zum 30. Juni 2026 bzw. 2028 tritt das GEG in Kraft, auch wenn die Kommunen die Wärmeplanung noch nicht abschließen konnten.
Sonderfall kommunale Wärmeplanung in Baden-Württemberg:
Das Bundesland Baden-Württemberg hat in Deutschland eine Vorreiterrolle eingenommen. Dort begannen die Vorbereitungen für die kommunale Wärmeplanung bereits im Jahr 2020 und wurden zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen. Dementsprechend gelten die Vorgaben des Heizungsgesetzes in Baden-Württemberg bereits landesweit.
Das passiert, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist
Sobald die Kommunen ihre Wärmeplanung abgeschlossen haben, müssen sich Verbraucher bei ihrem Heizungstausch an das Heizungsgesetz halten. Ein Kernelement des GEG ist die 65-Prozent-Regel. Demnach müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet im Prinzip ein Verkaufs- und Installationsstopp von rein fossilen Heizsystemen wie konventionellen Gas- oder Ölheizungen.
Eine Ausnahme gibt es für die sogenannte H2-ready-Gasheizung: Sieht die kommunale Wärmeplanung ein grünes Wasserstoffnetz vor, dürfen auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden. Diese müssen jedoch auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sein. Bis zur Inbetriebnahme des Wasserstoffnetzes dürfen die H2-ready-Gasheizungen weiterhin mit fossilem Erdgas betrieben werden.
Planungssicherheit für die grüne Brennstoffquote ab 2029
Möchten Sie in Ihrem Haus jetzt noch eine neue konventionelle Gas- oder Ölheizung installieren, besteht eine gesetzliche Beratungspflicht. Diese soll Sie über die steigenden Kosten und die verfügbaren Alternativen aufklären. Zusätzlich werden Sie über Konflikte mit der kommunalen Wärmeplanung sowie über die im GEG festgelegten grünen Brennstoffquote informiert. Diese besagt, dass ab 2029 fossile Heizsysteme, die ab 2024 installiert wurden, mit mindestens 15 Prozent Biobrennstoff betrieben werden müssen. Die Quote soll schrittweise ansteigen und 2045 bei 100 Prozent liegen.
Eine Erfüllungsoption kann sogenanntes Bio-Heizöl oder Biomethan sein. Die Nutzung solcher Biobrennstoffe könnte für Verbraucher allerdings mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden sein. Wie teuer die Versorgung tatsächlich sein wird, kann schwer vorausgesagt werden. Denn bis heute gibt es noch keine flächendeckende Versorgung mit Biobrennstoffen. Daher ist auch die Versorgungslage sehr unsicher. Experten sind sich jedoch sicher, dass die Preise steigen werden.
Mit der kommunalen Wärmeplanung erhalten Verbraucher diesbezüglich mehr Planungssicherheit. Spätestens 2028 ist klar, ob Gemeinden an ein Versorgungsnetz wie z. B. Fernwärme angeschlossen werden. Wird ein Wasserstoffnetz geplant, sind H2-ready-Heizungen möglich. Diese sind, auch wenn sie noch mit Erdgas betrieben werden, von der grünen Brennstoffquote ausgenommen. Verbraucherschützer raten dennoch von der Anschaffung einer Wasserstoffheizung ab. Zusätzliche Kosten wie die CO2-Steuer für den vorübergehenden Betrieb mit Erdgas und die noch unbekannten Preise für grünen Wasserstoff machen sie zu einer Risikoinvestition.
Gut zu wissen: Nur mit der Wärmepumpe heizen Sie unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung zukunftssicher und klimafreundlich.
Kommunale Wärmeplanung: Diese Heizsysteme eigenen sich für den Heizungstausch
Als Eigenheimbesitzer haben Sie jedoch einige Möglichkeiten, wie Sie gem. GEG unabhängig vom fossilen Brennstoffmarkt und der Biobrennstoffquote heizen können:
- Wärmepumpe
Die Wärmepumpe ist nach dem aktuellen Stand der Technik die effizienteste und zukunftssicherste Heizlösung für Hauseigentümer. Das klimafreundliche Heizsystem kommt gänzlich ohne Brennstoffe aus und die Funktionsweise basiert zu 75 Prozent auf kostenloser Umweltenergie und zu 25 Prozent auf Strom. Dadurch erzielen Wärmepumpen nicht nur einen hohen Wirkungsgrad von ca. 400 Prozent, sondern erfüllen auch die 65-Prozent-Regel des GEG.
Da beim Betrieb kein CO2 produziert wird, bleiben Wärmepumpenbetreiber auch von der CO2-Steuer verschont. Kombinieren Sie Ihre Wärmepumpe mit Photovoltaik, heizen Sie nicht nur klimaneutral, sondern können sich auch vom Energiemarkt unabhängig machen. Zudem werden Wärmepumpen mit bis zu 70 Prozent von Staat gefördert und sind damit so günstig wie nie. Im Vergleich dazu verursachen fossile Heizsysteme wie die konventionelle Gasheizung durch die CO2-Steuer, Biobrennstoffe oder grünen Wasserstoff in Zukunft vor allem im Betrieb hohe Kosten.
- Fernwärme
Fernwärme gilt im Zuge der kommunalen Wärmeplanung als vielversprechendste Erfüllungsoption, um bis 2045 die Klimaneutralität im Gebäudesektor zu erreichen. Viele Kommunen und Ballungsgebiete wie Berlin oder Hamburg sind bereits weitgehend an ein Wärmenetz angebunden. Diese Verfügbarkeit soll in den kommenden Jahren auch auf weniger dicht besiedelte Gebiete ausgeweitet werden. Mit einem Fernwärmeanschluss erfüllen Sie ebenfalls die Vorgaben des GEG sowie der grünen Brennstoffquote. Zwar unterliegen die Wärmenetze ähnlichen Regelungen, für die Einhaltung sind jedoch die Versorger verantwortlich.
Ist in Ihrer Region bereits Fernwärme verfügbar oder ein neues Wärmenetz geplant, bietet der Anschluss ebenfalls eine gute Option, sollte z. B. die Installation einer Wärmepumpe nicht möglich sein. Jedoch fehlt häufig der Wettbewerb zwischen den Versorgungsunternehmen. Durch die Monopolstellung in einigen Gebieten sind Verbraucher von der Preisgestaltung eines einzigen Anbieters abhängig.
- Wasserstoffnetze
Wie bereits erwähnt, dürfen Kommunen im Rahmen der Wärmeplanung auch die Umrüstung von Erdgasnetzen auf Wasserstoff planen. Der Bau neuer Wasserstoffnetze ist gem. WPG ebenfalls eine Möglichkeit. Ist dies der Fall, dürfen Verbraucher wie oben bereits erwähnt auch nach 2028 noch Gasheizungen einbauen, wenn sie „H2-ready“ sind. Es ist jedoch fragwürdig, inwiefern die Kommunen dies bei der Planung berücksichtigen werden. Die Produktion von grünem Wasserstoff ist zum jetzigen Zeitpunkt sehr teuer und die Verfügbarkeit im Ausmaß von Versorgungsnetzen für Privatverbraucher kann aktuell noch nicht gewährleistet werden.
Fazit: Mit der Wärmepumpe unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung heizen
Wärmepumpen erfüllen bereits heute alle aktuellen und kommenden Regelungen des Heizungsgesetzes. Durch den großen Technologiesprung in den letzten Jahren können Wärmepumpen entgegen häufiger Behauptungen auch problemlos im Bestand ohne Fußbodenheizung eingesetzt werden. Zudem heizt sie durchschnittlich viermal so effizient wie eine konventionelle Gasheizung, wodurch sie im Betrieb bis zu 30 Prozent Heizkosten sparen können.
Für Häuser, bei denen die Installation einer Wärmepumpe nicht möglich ist, kann ein Fernwärmeanschluss eine Alternative sein. Von einer H2-ready-Gasheizung raten, wie bereits erwähnt, auch Experten sowie Verbraucherschützer ab. Die Verfügbarkeit und die Preisgestaltung von grünem Wasserstoff ist noch zu unsicher und risikobehaftet.
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