Das Wichtigste zur kommunalen Wärmeplanung:

  • Was ist das Ziel? Eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045.
  • Was passiert konkret? Ihre Kommune analysiert den Gebäudebestand und die lokale Infrastruktur, um Gebiete für Fernwärme oder dezentrale Heizungen auszuweisen.
  • Welche Fristen gelten? Großstädte (über 100.000 Einwohner) müssen ihre Pläne bis 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden bis 30. Juni 2028.
  • Was bedeutet das für Sie? Sie erhalten Klarheit, ob Ihr Haus für ein Wärmenetz vorgesehen ist. Außerhalb dieser Gebiete sind dezentrale Lösungen vorgesehen.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist der strategische Fahrplan Ihrer Gemeinde für eine klimafreundliche Wärmeversorgung bis 2045. Sie verpflichtet Städte und Gemeinden, bis spätestens Mitte 2028 festzulegen, wo Wärmenetze ausgebaut werden oder wo dezentrale Heizungen wie Wärmepumpen die beste Lösung sind.

Für Sie als Hausbesitzer schafft dies vor allem langfristige Planungssicherheit für den nächsten Heizungstausch.

Soll ich auf die kommunale Wärmeplanung warten?

Die klare Antwort lautet in den meisten Fällen: Nein. Schon jetzt lohnt sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe, die insgesamt die laufenden Kosten von Fernwärme deutlich unterbietet.

Was ist das Ziel der kommunalen Wärmeplanung?

Das Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist, dass konkrete Gebiete aufgezeigt werden, die entweder zentral, z. B. über ein Fernwärmenetz oder dezentral über einzelne Anlagen in Gebäuden wie z. B. Wärmepumpen versorgt werden.

Dabei liegt der Fokus auf der Beantwortung von zwei Fragen:

  1. Wie viel Wärme wird aktuell benötigt?
    Bei der Bestandsanalyse wird zum einen ermittelt, wie viel Wärme das Gebiet generell benötigt. Zum anderen wird festgestellt, wie diese Wärme aktuell bereitgestellt wird und welche Energieträger zum Einsatz kommen.
  2. Mit welchen Wärmequellen kann Fernwärme zukünftig bereitgestellt werden?
    Zur Beantwortung dieser Frage wird ermittelt, welche erneuerbaren Energieträger oder unvermeidliche Abwärme für die Fernwärme zur Verfügung stehen werden.

Was bedeutet zentrale und dezentrale Wärmeversorgung?

Bei der Wärmeplanung unterscheidet man zwischen zentraler und dezentraler Wärmeversorgung:

  • Zentrale Wärmeversorgung:
    Bei der zentralen Wärmeversorgung handelt es sich um sogenannte Wärmenetze. Dabei wird die Wärme an einem zentralen Ort produziert, z. B. in einer sogenannten KWK-Anlage. Die Wärme wird dann über Rohrleitungen zu den einzelnen Gebäuden transportiert. In den Gebäuden selbst befindet sich nur eine Wärmeübergabestation.
  • Dezentrale Wärmeversorgung
    Die dezentrale Wärmeversorgung sieht eine Versorgung über Anlagen in Gebäuden vor. Darunter fallen Heizsysteme wie z. B. Wärmepumpen oder Biomasseheizungen, die nur ein einziges Gebäude mit Wärme versorgen.

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Hausbesitzer?

Durch die kommunale Wärmeplanung erhalten Hausbesitzer einen Überblick, welche Wärmeversorgung ihnen in Zukunft zur Verfügung steht. Dadurch können sie gezielt entscheiden, welche Option die wirtschaftlichste für ihre Heizungssanierung darstellt.

Gibt es einen Anschlusszwang an das Wärmenetz?

Nein, eine Verpflichtung – z. B. der Anschluss an ein Wärmenetz – besteht zunächst nicht. Eigentümer haben im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), auch neues Heizungsgesetz genannt, immer noch die Wahl, welches Heizsystem infrage kommt.

Kommunen können jedoch eine sogenannte Fernwärmesatzung erlassen, die Hausbesitzer zum Anschluss an das Fernwärmenetz verpflichtet. Bestandsanlagen müssen jedoch nicht ausgetauscht werden. Erst bei einem Heizungswechsel muss auf Fernwärme umgestellt werden.

Wo ist die kommunale Wärmeplanung geregelt?

Die gesetzliche Grundlage der kommunalen Wärmeplanung bildet das sogenannte Wärmeplanungsgesetz (WPG). Das WPG regelt auch den Ablauf und die Fristen, an die sich die Kommunen und Gemeinden halten müssen.

Gut zu wissen: Das WPG war eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verknüpft. Mit Inkrafttreten des GModG wurden diese Verbindungen aufgelöst. Die §§ 71ff, die das GEG an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt haben, wurden ersatzlos gestrichen.

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Wie sieht der Ablauf der Wärmeplanung gem. WPG aus?

  1. Eignungsprüfung gem. § 14 WPG
    Im ersten Schritt der kommunalen Wärmeplanung wird festgestellt, welche Gebiete sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht als Wärmenetzausbaugebiet, also für Fernwärme, eignen.
    Das kann z. B. der Fall sein, wenn in dem beplanten Gebiet derzeit kein Wärmenetz besteht und die Bereitstellung von Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nicht möglich ist. Aber auch, wenn aufgrund der Siedlungsstruktur ein Wärmenetz nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.
  2. Bestandsanalyse gem. § 15 WPG
    Bei der Bestandsanalyse wird ermittelt, wie viel Wärme in einem Gebiet verbraucht wird. Zudem wird analysiert, mit welchen Energieträgern diese Wärme bereitgestellt werden kann.
  3. Potenzialanalyse gem. § 16 WPG
    Im nächsten Schritt wird das vorhandene Potenzial des Gebiets analysiert. Dabei geht es vorrangig darum, wie die Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden kann. Auch die Möglichkeiten zur Speicherung der Wärme werden betrachtet.
    Zudem wird analysiert, ob durch die Reduzierung des Wärmebedarfs in Gebäuden oder industriellen Prozessen Energie gespart werden kann.
  4. Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios gem. § 17, 18 & 19 WPG
    Im vierten Schritt geht es darum, die Analysen der Wärmeplanung in ein konsistentes Zielbild zu übersetzen. Dazu gehört auch die Einteilung der Gebiete in die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete. Das Zielszenario bildet die Grundlage für konkrete Maßnahmen.
  5. Umsetzungsstrategie gem. § 20 WPG
    Die Umsetzungsstrategie ist ein Maßnahmenplan, in dem konkrete Schritte festgelegt werden, mit denen das geplante Ziel erreicht werden kann.

Welche Fristen gelten gem. WPG?

Das WPG legt fest, wann die Kommunen ihre Wärmeplanung abgeschlossen haben müssen:

  • Kommunen über 100.000 Einwohner: Wärmeplanung musste bis spätestens 30.06.2026 abgeschlossen sein
  • Kommunen unter 100.000 Einwohner: Wärmeplanung muss bis spätestens 30.06.2028 abgeschlossen werden

Gut zu wissen: Mit dem neuen GModG löst ein fertiger Wärmeplan bzw. die Gebietsausweisung keine gesetzlichen Pflichten für den Heizungstausch aus. Er dient Hausbesitzern lediglich als Orientierung für den Heizungswechsel.

Wo kann ich den Status der Wärmeplanung meiner Kommune sehen?

Die dena (Deutsche Energie-Agentur) hat eine interaktive Grafik veröffentlicht, in der der Status der Wärmeplanung in den Kommunen eingesehen werden kann. Die Gemeinden werden – je nach verfügbarer Information – in die Kategorien „Abgeschlossen“, „Im Prozess“ und „Unbekannter Stand“ eingeordnet.

> > Hier finden Sie die interaktive Deutschlandkarte der dena

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Was passiert, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist?

Sobald die Kommunen ihre Wärmeplanung beendet haben, beginnt die Ausweisung der Gebiete. Dabei wird zwischen „Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes“ und „Wasserstoffnetzausbaugebiet“ unterschieden. Das bedeutet, dass in diesen Gebieten entweder ein Wärmenetz neu- bzw. ausgebaut oder ein Wasserstoffnetz errichtet wird.

Verbraucher haben so die Möglichkeit, sich beim Heizungswechsel an der kommunalen Wärmeplanung zu orientieren. Aber sie können sich auch für ein anderes Heizsystem entscheiden, solange es einer Erfüllungsoption des GModG entspricht.

Gut zu wissen: Verpflichtend ist die Gebietsausweisung nur, wenn die Kommune z. B. eine Fernwärmesatzung erlässt. Diese schreibt beim Heizungstausch einen Fernwärmeanschluss vor.

In Gebieten ohne Ausweisung ist eine dezentrale Wärmeversorgung vorgesehen. Dementsprechend können Hausbesitzer im Rahmen des GModG entscheiden, mit welchem Wärmeerzeuger sie ihr Haus beheizen möchten.

Welche Heizsysteme eignen sich als Heizlösung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung?

Als Eigenheimbesitzer haben Sie einige Möglichkeiten, wie Sie gem. GModG heizen können. Am weitesten verbreitet sind diese Heizsysteme:

  • Wärmepumpe
  • Fernwärme
  • Biomasse
  • Gasheizung
  • Ölheizung

Zukunftssicher heizen mit der Wärmepumpe

Die Wärmepumpe bietet als dezentrale Heizlösung die zukunftssicherste Option – auch unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung. Das klimafreundliche Heizsystem kommt gänzlich ohne fossile Brennstoffe aus und basiert zu 75 % auf kostenloser Umweltenergie und zu 25 % auf Strom.

Da beim Betrieb kein CO₂ produziert wird, bleiben Wärmepumpenbetreiber auch von der CO₂‑Steuer verschont. Kombinieren Sie Ihre Wärmepumpe mit Photovoltaik, heizen Sie nicht nur klimaneutral, sondern machen Sie sich auch vom Energiemarkt unabhängig. Zudem werden Wärmepumpen mit bis zu 80 % vom Staat gefördert und sind damit so günstig wie nie.

Gasheizung vs. Wärmepumpe: Der Kostenvergleich

Gasheizung vs. Wärmepumpe: Der Kostenvergleich

Ist die Wärmepumpe wirklich teurer als eine Gasheizung? Wie sieht es mit den Betriebskosten aus? Kann ich mit der Wärmepumpe Heizkosten einsparen? Die Antwort ist tatsächlich ziemlich eindeutig, denn Effizienz und Rekordförderung lassen ein Heizsystem besonders gut dastehen.

Hinweis: Die Energiepreise und Fördersätze im Video sind nicht mehr aktuell – aber die Inhalte bleiben umso relevanter! Holen Sie sich trotzdem wertvolle Tipps und Hintergrundinfos rund um Energie und Kostenersparnis. Jetzt reinschauen!

Dezentrale Heizlösung mit Fernwärme

Ist in Ihrer Region bereits Fernwärme verfügbar oder ein neues Wärmenetz geplant, bietet der Anschluss ebenfalls eine gute Option, sollte z. B. die Installation einer Wärmepumpe nicht möglich sein. Denn mit einem Fernwärmeanschluss erfüllen Sie ebenfalls die Vorgaben des GEG.

Fernwärme gilt im Zuge der kommunalen Wärmeplanung als vielversprechendste Erfüllungsoption, um bis 2045 die Klimaneutralität im Gebäudesektor zu erreichen. Viele Kommunen und Ballungsgebiete wie Berlin oder Hamburg sind bereits weitgehend an ein Wärmenetz angebunden.

Gut zu wissen: Auch die Wärmenetze müssen nach und nach auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Für die Einhaltung dieser Ziele ist der Fernwärmeanbieter verantwortlich.

Biomasseheizungen nicht als Massenlösung geeignet

Biomasseheizungen wie bspw. Pelletheizungen gelten als Erfüllungsoption des GModG und können im Rahmen einer dezentralen Wärmeversorgung installiert werden. Zudem werden sie im Rahmen der Heizungsförderung mit bis zu 80 % bezuschusst.

Häufig erfordert der Umstieg auf eine Pelletheizung jedoch bauliche Anpassungen. In vielen Fällen muss der Schornstein saniert werden. Hinzu kommt die Technik für die automatische Beschickung des Kessels. Entscheidend ist der Platzbedarf. Die Pellets benötigen einen trockenen Lagerraum in unmittelbarer Nähe des Kessels, der Auflagen zur Belüftung und zum Brandschutz erfüllen muss.

Gut zu wissen: Biomasseheizungen gelten zwar als klimaneutral bzw. kreislaufneutral, da sie nur so viel CO₂ ausstoßen, wie die Pflanzen in ihrem Wachstum aus der Atmosphäre aufgenommen haben. Neben CO₂ stoßen Biomasseheizungen jedoch auch Feinstaub und andere klimaschädliche Stoffe wie Methan oder Stickoxide aus.

Zudem wird für die Befeuerung immer mehr Holz benötigt. Dadurch werden nicht mehr nur Reste aus der Holzverarbeitung genutzt, sondern Wälder abgeholzt. Durch den Feinstaubausstoß und den steigenden Holzbedarf können Biomasseheizungen wie bspw. Pelletheizungen eine Option sein. Als Massenlösung sind sie jedoch nicht geeignet.

Gas & Öl werden langfristig zur Kostenfalle

Im neuen GModG gelten auch fossile Heizungen mit Gas und Öl als Erfüllungsoption. Das bedeutet aber nicht, dass sie jetzt nicht eine neue Gas- oder Ölheizung kaufen sollten. Zwar ist der Kauf nicht mehr wie im vorherigen Heizgesetz, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), stark eingeschränkt. Wer jedoch jetzt eine neue fossile Heizung kauft, fällt ab 2029 unter die sogenannte Bio-Treppe.

Demnach müssen Verbraucher einen bestimmten Anteil teurer Bio-Brennstoffe nutzen, der schrittweise ansteigt:

ab dem Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe
01.01.2029 10 %
01.01.2030 15 %
01.01.2035 30 %
01.01.2040 60 %

Grüne Brennstoffe sind bereits heute deutlich teurer als fossile Brennstoffe. Das liegt daran, dass die Herstellung kostspieliger und die Verfügbarkeit aktuell noch gering ist. Momentan ist noch nicht klar, ob ausreichend Brennstoffe verfügbar sind, um die Bio-Treppe auch in den höheren Stufen abzudecken.

Klar ist: Die Kosten für den Betrieb einer Gas- oder Ölheizung werden deutlich ansteigen. Das zeigt auch eine Modellrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft. Bis 2045 könnten sich die Kosten für eine Gasheizung mehr als verdoppeln. Als Hauptkostentreiber gilt die Bio-Treppe. Hinzu kommen neben der CO₂‑Steuer auch die steigenden Netzentgelte.

Gut zu wissen: Gas- und Heizöllieferanten stehen ebenfalls vor klaren Vorgaben. Das GModG sieht eine verbindliche Grüngas- und Grünheizölquote vor, die Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen dazu verpflichtet, bis 2045 nur noch klimaneutrale Brennstoffe zu liefern. Die genauen Quoten stehen allerdings noch nicht fest und der Gesetzesentwurf dazu soll bis zum 1. Dezember 2026 folgen.

Fazit: Darum sollten Sie mit dem Heizungswechsel nicht auf die kommunale Wärmeplanung warten

Mit einem Heizsystem wie der Wärmepumpe heizen Sie direkt nach der Installation effizient und klimafreundlich. Zudem gehen Sie mit ihr kein Risiko ein, da Sie auch nach dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung unabhängig von der Gebietsausweisung mit Ihrer Wärmepumpe heizen dürfen.

Die kommunale Wärmeplanung legt nicht fest, mit welchem Heizsystem Sie in Zukunft heizen müssen. Sie ist lediglich richtungsweisend und wird Ihnen spätestens zum Stichtag im Juni 2026 bzw. 2028 einen Eindruck vermitteln, ob Ihr Wohngebiet zu einem Wärmenetzausbaugebiet wird oder ob dezentrale Lösungen bevorzugt werden.

Ist in Ihrem Haus die Installation einer Wärmepumpe z. B. nicht möglich, kann ein Fernwärmeanschluss eine gute Alternative darstellen. In diesem Fall sollten Sie abwarten, ob Ihr Gebiet als Wärmenetzausbaugebiet klassifiziert wird.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur kommunalen Wärmeplanung

Muss ich mich an die kommunale Wärmeplanung meiner Gemeinde halten?

Nein, die kommunale Wärmeplanung selbst löst keine gesetzliche Pflicht für den Heizungstausch aus. Sie dient Hausbesitzern lediglich als Orientierung. Eine Verpflichtung entsteht erst, wenn die Kommune zusätzlich eine Fernwärmesatzung erlässt, die beim Heizungswechsel einen Anschluss an das Wärmenetz vorschreibt.

Bis wann muss meine Kommune die Wärmeplanung abgeschlossen haben?

Das hängt von der Einwohnerzahl ab: Großstädte mit über 100.000 Einwohnern mussten ihre Planung bis zum 30.06.2026 vorlegen, kleinere Gemeinden haben bis zum 30.06.2028 Zeit. Das WPG (Wärmeplanungsgesetz) legt diese Fristen gesetzlich fest.

Kann ich jetzt schon eine Wärmepumpe einbauen, ohne die Wärmeplanung abzuwarten?

Ja, das ist in den meisten Fällen sogar sinnvoll. Die Wärmepumpe gilt unabhängig von der Gebietsausweisung als zukunftssichere Erfüllungsoption und unterbietet die laufenden Kosten von Fernwärme meist deutlich.

Was passiert außerhalb der ausgewiesenen Wärmenetzgebiete?

In Gebieten ohne Ausweisung als Wärmenetzausbaugebiet ist eine dezentrale Wärmeversorgung vorgesehen. Hausbesitzer können dort im Rahmen des GModG frei wählen, mit welchem Heizsystem sie ihr Haus beheizen – etwa mit einer Wärmepumpe, Biomasse oder weiterhin mit Gas bzw. Öl.

Wird eine neue Gas- oder Ölheizung ab 2029 teurer?

Ja, ab dem 01.01.2029 gilt für neue fossile Heizungen die sogenannte Bio-Treppe mit einem Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe von zunächst 10 %. Dieser Anteil steigt schrittweise auf 15 % (2030), 30 % (2035) und 60 % (2040), wodurch der Betrieb spürbar teurer wird.

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Luisa: thermondo-Fachredakteurin für Wärmepumpe, Strom & Energiemanagement Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.