Jede Feuerungsanlage muss vor dem Betrieb und danach regelmäßig kontrolliert werden. Für diese Feuerstättenschau ist der Bezirksschornsteinfeger zuständig. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um diese Kontrollmaßnahme.

Was ist die Feuerstättenschau und wer führt sie durch?

Die Feuerstättenschau ist eine per Gesetz vorgeschriebene Begutachtung von Feuerstätten in einem Gebäude. Dazu gehören Kaminöfen, Kachelöfen der Gas- und Ölheizungen. Alle Bestandteile der Feuerstättenschau werden in Paragraf 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) definiert. Die Durchführung muss demnach durch den Bezirksschornsteinfeger erfolgen. Die Ergebnisse der Feuerstättenschau werden im sogenannten „Feuerstättenbescheid“ festgehalten.

Bei der Begutachtung werden folgende Aspekte berücksichtigt. Es handelt sich dabei um die sogenannten „hoheitlichen Aufgaben“ des Bezirksschornsteinfegers. Sie dürfen nicht von Schornsteinfegern aus anderen Kehrbezirken oder Städten durchgeführt werden:

  • Neu installierte Kaminöfen werden inspiziert.
  • Neue Abgasanlagen werden geprüft.
  • Neue Heizungsanlagen werden abgenommen.
  • Es wird geprüft, ob weitere Feuerstätten vorhanden und ob diese angemeldet sind.

Eine Feuerstättenschau ist somit eine wichtige Voraussetzung, damit Sie zum Beispiel Ihren neuen Kaminofen oder die neue Heizungsanlage nach einer Sanierung in Betrieb nehmen dürfen.

Was ist ein Feuerstättenbescheid?

Nachdem der Bezirksschornsteinfeger seine Kontrolle der Feuerstätten und Abgasanlagen beendet hat, erstellt er einen Feuerstättenbescheid. Darin wird in einer Tabelle genau festgehalten, wann welche Wartungsarbeiten an der jeweiligen Feuerstätte erfolgen müssen.

Die Tabelle des Feuerstättenbescheids ist in drei Spalten aufgeteilt.

  • Spalte 1: Hier notiert der Schornsteinfeger die Art der Feuerungsanlage, z.B. „Kaminofen“, „Gasbrennwerttherme“, und nummeriert diese durch.
  • Spalte 2: Diese Spalte ist für die anstehenden Wartungstermine reserviert.
  • Spalte 3: Hier werden alle anfallenden Arbeiten eingetragen, z.B. Abgasmessung oder Reinigung.

Der Feuerstättenbescheid wurde vom Gesetzgeber eingeführt, damit Hauseigentümer eine genaue Übersicht über alle erforderlichen und anstehenden Arbeiten an der Feuerstätte oder Abgasanlage erhalten.

Sind Eigentümer oder Mieter für die Feuerstättenschau verantwortlich?

Seit die Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) im Jahr 2013 sind Eigentümer von Wohnungen oder Häusern selbst für die fristgerechte Erledigung der im Feuerstättenbescheid aufgeführten Arbeiten verantwortlich.

Während der Feuerstättenbescheid ausschließlich vom Bezirksschornsteinfeger ausgestellt werden darf, haben Eigentümer bei der Beauftragung von sogenannten „Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten“ die Möglichkeit, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen. Diese Wahlfreiheit besteht seit der Novelle des SchfHwG. Sie können für anstehende Arbeiten zum Beispiel Angebote einholen und sich so für das günstigste Angebot entscheiden.

Wichtig: Fristen im Feuerstättenbescheid

Die im Feuerstättenbescheid angegebenen Termine für die erforderlichen Arbeiten sollten Sie einhalten. Wird die erste Frist verpasst und erhält der Bezirksschornsteinfeger keine Nachweise über die durchgeführten Arbeiten, wird er Sie zunächst an die Fristen erinnern. Sollten Sie auch die neue Frist nicht einhalten, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes rechnen. Das Ordnungsamt kann selbst auch einen Schornsteinfeger mit den Arbeiten beauftragen. In diesem Fall müssen Sie mit weiteren Kosten rechnen.

Was wird bei einer Feuerstättenschau kontrolliert?

Die Feuerstättenschau umfasst alle Feuerungsanlagen, die zum Heizen verwendet werden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie mit Gas, Holz oder Öl heizen. Selbst stillgelegte Schornsteine oder Öfen werden im Rahmen der Feuerstättenschau begutachtet.

Folgendes wird genau kontrolliert:

  • die Einhaltung der erforderlichen Abstände zu brennbaren Bauteilen
  • alle Feuerstätten
  • alle Abgassysteme und Lüftungsanlagen, die für Feuerstätten benötigt werden
  • alle Aufstellräume von Feuerungsanlagen
  • alle Feuerungsöffnungen
  • Emissionen und Alter von Heizungsanlagen
  • Laufstege, Leitern oder Ausstiegsluken für den Kaminkehrer

Warum die Feuerstättenschau wichtig ist

Die regelmäßig durchgeführte Feuerstättenschau ist wichtig, um die Brand- und Betriebssicherheit Ihrer Heizung sicherzustellen. Werden Fehler oder Mängel nicht frühzeitig erkannt, kann sich die Brandgefahr enorm erhöhen.

Bei Baumängeln an Schornsteinen oder Kaminrohren besteht außerdem die Gefahr, dass Rauchgase nicht sicher abgeführt werden. Im schlimmsten Fall dringt zum Beispiel hochgiftiges Kohlenmonoxid in Ihre Wohnräume ein.

In welchen Intervallen wird die Feuerstättenschau durchgeführt?

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz definiert die Abstände, in welchen eine Feuerstättenschau erfolgen muss. Demnach gilt:

  • Eine Feuerstättenschau muss innerhalb von sieben Jahren mindestens zwei Mal durchgeführt werden. Zwischen der ersten und der zweiten Kontrolle müssen mindestens drei Jahre liegen.
  • Sobald eine Änderung an der Feuerstätte oder Abgasanlage durchgeführt wurde, muss eine Feuerstättenschau erfolgen.
  • Wenn sich an der Nutzung Ihrer Feuerstätte etwas ändert, ist eine Feuerstättenschau ebenfalls Pflicht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihren wasserführenden Kaminofen anstatt ursprünglich nur einmal pro Woche nun täglich befeuern.

Spartipp: Der Schornsteinfeger prüft Schornsteinanlagen ohnehin regelmäßig. Sie können diesen Termin mit der anstehenden Feuerstättenschau kombinieren, um Kosten zu sparen. Außerdem müssen Sie nicht an zwei Terminen verfügbar sein.

Wie viel wird die Feuerstättenschau kosten?

Die Kosten für eine Feuerstättenschau setzen sich aus den Kosten für die Kontrolle selbst und den anschließend erstellten Feuerstättenbescheid zusammen. Wie viel der Schornsteinfeger für die Feuerstättenschau verlangt, kann von Bundesland zu Bundesland und abhängig vom Aufwand variieren.

Für die Berechnung der Kosten werden sogenannte „Arbeitswerte“ in Euro zugrunde gelegt.

  • Kosten Feuerstättenbescheid: Pro Feuerstätte werden Arbeitswerte aufgezählt, die zwischen 0,92 und 1,01 Euro liegen. Haben Sie zum Beispiel drei Feuerstätten, kann der Schornsteinfeger für den Bescheid zehn Arbeitswerte berechnen. Die Kosten liegen dann bei ca. 10 Euro für den Feuerstättenbescheid. Die maximalen Kosten für das Dokument betragen 30 Arbeitswerte.
  • Kosten Feuerstättenschau: Wie teuer die Feuerstättenschau wird, hängt u.a. von der Art des Gebäudes, der Art der Nutzung und der Länge des Abgassystems ab. Darüber hinaus können weitere Zuschläge für schwer zugängliche Heizungsanlagen erhoben werden. Eine pauschale Aussage zu den Kosten ist deshalb schwierig. Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz sieht u.a. folgende Arbeitswerte vor: 11,7 als Grundwert pro Gebäude inkl. erster Nutzungseinheit, 6,0 pro Feuerstätte, 4,0 für eine weitere Nutzungseinheit, 1,0 pro Meter Abgasleitung.

Beispiel: Sind Sie Eigentümer einer Wohnung, deren Feuerstätte an einen sechs Meter langen Schornstein angeschlossen ist, können Sie mit folgenden Arbeitswerten rechnen:

  • Pauschale für Gebäude: 11,7
  • Feuerstätte: 6,0
  • Abgasanlage: 6 x 1,0

Daraus ergibt sich ein Arbeitswert von 23,7. Multipliziert mit einem Euro ergeben sich Netto-Kosten von 23,70 Euro für die Feuerstättenschau. Bei Kosten von rund 10 Euro für den Feuerstättenbescheid ergeben sich rund 34 Euro netto, inkl. Umsatzsteuer also 40,46 Euro für Ihre Wohnung.

Fazit

Die Feuerstättenschau ist zwar eine Pflicht, doch für die Sicherheit Ihrer Abgasanlagen und Feuerstätten sehr wichtig. Deshalb sollten Sie die Termine und Fristen unbedingt einhalten. Die Kosten für die Feuerstättenbescheid und -schau können Sie übrigens von der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

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Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.