Seit dem 26.09.2015 gelten die neuen EU-Verordnungen zur Kennzeichnung von Wärmeerzeugern und Speichern. Das verlangen die sogennanten Ökodesign-Richtlinien für energieverbrauchende Produkte kurz ErP. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Einführung der Ökodesign-Richtlinien.

Welche neuen EU-Verordnungen wurden geschaffen?

  • 2013/811/EU über die Energieverbrauchskennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
  • 2013/812/EU über die Energieverbrauchskennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen
  • 2013/813/EU über die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten
  • 2013/814/EU über die umweltgerechte Gestaltung von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern*

Ökodesign kurz und knapp:

Ab 26.09.2015 sind Hersteller dazu verpflichtet, Heizgeräte gemäß deren Energieeffizienz zu labeln und bereits beim Verkauf auszuweisen. Die Geräte werden in sieben Effizienzklassen – von A bis G – eingeteilt, wobei A die höchste Energieeffizienzstufe darstellt.

Außerdem gelten neue Grenzwerte für Energieeffizienz und Schadstoffausstoß. Daher werden einige Heizwertgeräte ab dann nicht mehr vertrieben werden, weil sie die neuen Standards nicht erreichen können.

Warum so viele Verordnungen?

Zunächst einmal handelt es sich um zwei verschiedene Produktgruppen: Heizungen und Warmwasserbereiter bzw. –speicher. Für jede Produktgruppe gibt es dann jeweils zwei unterschiedliche Verordnungen:

In den Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnungen werden Vorschriften für das Labeling der Produkte getroffen, in den Ökodesign-Richtlinien wird hingegen ausgeführt, wie Heizungen und Speicher künftig beschaffen sein müssen, um geltendem EU-Recht zu entsprechen.

Die Ausarbeitung dieser Verordnungen dauerte insgesamt 7 Jahre! Grund hierfür ist, dass es sich beim Thema Heiztechnik um die bisher komplexesten Produktfamilien handelt – komplexe Berechnungsmethoden, komplexes Produktsortiment mit viel Konkurrenz und komplexe Akteursstruktur (Installateure, Hersteller, etc.) innerhalb der Branche.

Wie sieht die Energiekennzeichnung aus?

Das neue Energielabel wird für die verschiedenen Gerätetypen unterschiedlich aussehen und immer die jeweiligen Energiedaten bereithalten. Der Nachteil: Daher sind die Labels auch mit unterschiedlichen Skalen ausgestattet. Dies wirkt sich leider negativ auf die Vergleichbarkeit der Effizienz unterschiedlicher Heizungstypen aus.

Auch etwas verwirrend: Außerdem wird sich der Bereich der Effizienzskalen im Laufe der Zeit ändern.

Am Beispiel der Kombiheizgeräte wird das ersichtlich. Reicht die Skala für Raumwärme beim Label 2015 von G bis A++ (beste Wertung), so deckt das ab 2019 gültige Label nur den Bereich D bis A+++. Was die EU sich dabei gedacht hat, ist sicherlich sinnvoll – eine transparente Umstellung auf umweltfreundliche Technik zu gewährleisten –, doch verkompliziert es auch den Umgang mit der neuen Verordnung für die Hersteller.

Um Welche Geräte geht es?

  • Raumheizgeräte: Ölkessel, Gaskessel, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke, Verbundanlagen mit Solarthermie – außer: Einzelraumheizungen, Öfen für Holz und Kohle, Warmluftheizungen, BHKW ab 50 kW
  • Kombiheizgeräte: Raumheizgeräte, die gleichzeitig zum Heizen und zur Warmwasserbereitung dienen
  • Warmwasserbereiter: gleiche Techniken wie Raumheizgeräte – aber ausschließlich zur Warmwasserbereitung
  • Warmwasserspeicher: Behälter zur Speicherung von Warmwasser einschließlich Zusatzmitteln zur Warmwasserbereitung und/oder zur Raumheizung

Welche Anforderungen werden wann für Geräte relevant?

Ab 26.09.2015
Raumheizgeräte Energiekennzeichungspflicht + Anforderungen an jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz & Schallleistungspegel
Kombiheizgeräte Energiekennzeichnungspflicht + Anforderungen an jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz, Warmwasserbereitungseffizienz & Schallleistungspegel
Warmwasserbereiter Energiekennzeichnungspflicht + Anforderungen an Warmwasserbereitungsenergieeffizienz, Speichervolumen von Speicherwarmwasserbereitern, Speicherwarmwasserbereiter in Bezug auf Mischwasser & Schallleistungspegel
Warmwasserspeicher Energiekennzeichnungspflicht
Ab 26.09.2017
Raumheizgeräte Erhöhte Anforderungen an jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz
Kombiheizgeräte Erhöhte Anforderungen an jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz & Warmwasserbereitungseffizienz
Warmwasserbereiter Energiekennzeichnungspflicht nach neuer Skala & Erhöhte Anforderungen an die Warmwasserbereitungsenergieeffizienz
Warmwasserspeicher Energiekennzeichnungspflicht nach neuer Skala + Anforderungen hinsichtlich der Warmhalteverluste
Ab 26.09.2018
Raumheizgeräte Anforderungen an Stickoxid-Ausstoß
Kombiheizgeräte Anforderungen an Stickoxid-Ausstoß
Warmwasserbereiter Erhöhte Anforderungen an die Warmwasserbereitungsenergieeffizienz & Stickoxid-Ausstoß
Warmwasserspeicher Anforderungen an Stickoxid-Ausstoß
Ab 26.09.2019
Raumheizgeräte Energiekennzeichnungspflicht nach neuer Skala
Kombiheizgeräte Energiekennzeichnungspflicht nach neuer Skala
Warmwasserbereiter
Warmwasserspeicher

Im zweiten Teil unsere Ökodesign-Richtlinien Reihe erfahren Sie mehr über das neue Energieeffizienzlabel.

Quellen:

Bildrechte: Energieeffizienzlabel ©Thermondo

*Vier EU-Verordnungen zum Energieeffizinezlabel:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32013R0811, aufgerufen am 11.02.2015
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32013R0812, aufgerufen am 11.02.2015
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32013R0813, aufgerufen am 11.02.2015
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32013R0814, aufgerufen am 11.02.2015