Mit dem Energieausweis wird der Energiestandard eines Wohngebäudes dokumentiert. Der Nachweis ist vor allem bei Vermietungen wichtig. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Formen des Energieausweises es gibt, wann er Pflicht ist und was er kostet.

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis gibt an, womit ein Haus beheizt wird und gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes. Neuere Energieausweise zeigen außerdem die Energieeffizienzklasse eines Hauses an, vergleichbar mit dem EU-Energielabel für Elektrogeräte.

Abhängig von der Art des Energieausweises können darin auch Empfehlungen zu energetischen Sanierungen aufgeführt werden. Künftige Bewohner eines Hauses erfahren anhand des Energieausweises, ob das Gebäude energieeffizient ist und ob sie viel Heizenergie benötigen werden.

Was der Energieausweis nicht berücksichtigen kann, ist das individuelle Heizverhalten sowie die Witterungsverhältnisse, welche den Heizbedarf beeinflussen. Außerdem wird ein Energieausweis immer nur für ein gesamtes Gebäude erstellt.

Deshalb lässt ein solcher Energiepass, wie der Ausweis auch genannt wird, keine Aussagen zur Energieeffizienz oder zum Wärmeenergiebedarf einzelner Wohnungen oder Räume zu. So kann der Wärmeenergiebedarf innerhalb eines Hauses von Wohnung zu Wohnung variieren.

Ein Energieausweis gibt also immer nur einen ungefähren Anhaltspunkt für den Energiebedarf und die Energieeffizienz eines Hauses.

Gültigkeit von Energieausweisen

Allgemein sind Energieausweise zehn Jahre lang gültig, sofern sie den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Sobald innerhalb dieser zehn Jahre eine Veränderung an der Bausubstanz oder beheizten Wohn-/Nutzfläche vorgenommen wird und mindestens 50 Prozent dieser Fläche davon betroffen sind, ist eine Neuausstellung des Energieausweises notwendig.

Wann muss ich einen Energieausweis erstellen lassen?

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Energieausweis Pflicht, wenn ein Gebäude verkauft oder an neue Mieter vermietet wird. Die Ausstellung eines Energieausweises muss deshalb entweder vom Eigentümer, dem Makler oder der Hausverwaltung erstellt werden.

Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob nur einzelne Wohnungen innerhalb eines Gebäudes oder das gesamte von Vermietung oder Verkauf betroffen sind. Bei Nichtachtung dieser Vorschrift kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro drohen.

In diesen Fällen ist der Energieausweis Pflicht:

  • Gewerbliche Immobilienanzeigen müssen einen Energieausweis abbilden, welcher dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) entspricht. Der Ausweis muss die Energieeffizienzklasse des Gebäudes anzeigen.
  • Wenn Interessenten eine Mietwohnung oder eine Kaufimmobilie besichtigen, muss ihnen auf Wunsch ein Energieausweis vorgelegt werden.
  • Werden Gebäude ab 500 Quadratmetern behördlich genutzt und werden diese stark frequentiert, muss ein Energieausweis aushängen. Gleiches gilt auch für nicht-öffentliche Gebäude, die von vielen Menschen genutzt werden.
  • Mit dem Kauf- oder Mietvertrag müssen die Käufer/Mieter den Energieausweis des Gebäudes als Kopie oder im Original erhalten.

Energieausweis – Ausnahme Denkmalschutz

Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz oder befindet es sich in einem denkmalgeschützten Bereich, besteht keine Energieausweis-Pflicht.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

Energieausweise können als Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Verbrauchsausweise liefern eine Bewertung des tatsächlichen Energieverbrauchs aller Bewohner eines Hauses. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Bewertung im Bedarfsausweis nur darauf, welcher Energiebedarf in der Theorie besteht. Dafür werden vor allem der Gebäudezustand, seine Dämmung und das Baujahr berücksichtigt.

Beide Formen des Energieausweises geben jeweils Effizienzklassen an, die jedoch nicht vergleichbar sind. Gibt es in einem Gebäude mehr als vier Wohneinheiten, haben Vermieter oder Eigentümer die Wahl, ob sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis erstellen lassen. Dabei spielt das Baujahr des Gebäudes keine Rolle.

Ansonsten gilt:

  • Bei Gebäuden mit weniger als vier Wohneinheiten, die nach dem 1. November 1977 gebaut wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
  • Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt und hat das Gebäude bis zu vier Wohneinheiten, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden. Wurde das Gebäude in der Zwischenzeit jedoch energetisch saniert, besteht wieder Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Verbrauchs- und Bedarfsausweis im Vergleich:

  • Verbrauchsausweis: Dokumentiert tatsächliche Verbrauchsdaten auf der Basis von Heizkostenabrechnungen oder Rechnungen für Energie. Dabei werden die letzten drei Jahre berücksichtigt. Es erfolgt keine Bewertung von Gebäudehülle oder Heiztechnik. Erstellt werden Verbrauchsausweise frühestens drei Heizperioden nach einer Modernisierung oder dem Neubau.
  • Bedarfsausweis: Liefert Basisinformationen zu Baujahr, Heiztechnik, Wärmedämmung und energetischen Sanierungen des Gebäudes. Die Ausweise enthalten Empfehlungen zu möglichen Modernisierungen oder energetischen Sanierungen. Sie enthalten außerdem Hinweise zu möglichen energetischen Schwachpunkten des Gebäudes. Nach Modernisierungsmaßnahmen kann der Bedarfsausweis einfach aktualisiert werden.

Energieausweis in Immobilienanzeigen – Diese Angaben sind Pflicht

Das GEG gibt vor, was in einem Energieausweis stehen muss, wenn eine Immobilienanzeige geschaltet wird.

  • Energieausweis-Typ: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
  • Angaben zum Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.
  • Art der Heizungsanlage (Öl-, Gas- oder Holzheizung, Fernwärme etc.)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse von A+ bis H

Energieausweis: Kosten und Bestellung

Verbrauchsausweise sind kostengünstiger als Bedarfsausweise. Sie können sogar online beantragt und erstellt werden. Die Kosten dafür liegen zwischen 50 und 100 Euro. Die Berechnung für größere Mehrfamilienhäuser schlägt mit ca. 250 Euro zu Buche.

Verbrauchsausweise können Sie auch bei Ihrem Energieversorger bestellen oder bei dem Unternehmen anfordern, das in Ihrem Haus die Heizung abliest.

Bedarfsausweise sind mit höherem Aufwand verbunden und werden häufig von einem Energieberater im Rahmen eines Vor-Ort-Besuchs erstellt. Abhängig vom Aufwand kostet ein solcher Energieausweis zwischen 300 und 500 Euro. Bei sehr großen Wohngebäuden rechnen die Dienstleister meist mit einer Grundpauschale von 300 Euro, zu welcher Kosten von 30 bis 50 Euro pro Wohneinheit addiert werden.

Weniger ausführliche Bedarfsausweise können auch online angefordert werden. Solche Ausweise bieten sich an, wenn es sich um einen Neubau ohne große bauliche und heiztechnische Besonderheiten handelt. Online-Bedarfsausweise kosten ca. 100 Euro.

TIPP: Energieausweis indirekt fördern lassen

Laut GEG ist die Erstellung eines Energieausweises bei Vermietung oder Verkauf Pflicht. Deshalb wird das Dokument nicht direkt vom Staat gefördert. Wenn Sie jedoch eine energetische Sanierung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördern lassen, können Sie bis zu 60 Prozent der Kosten für einen Energieberater erstattet bekommen.

Im Rahmen der Energieberatung wird dann auch ein Energieausweis ausgestellt und somit indirekt staatlich gefördert. Wichtig für die Förderung ist, dass die Energieberatung durch einen vom Bund anerkannten Energieeffizienzexperten durchgeführt wird.

Informationen zur "Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude"

Mit der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 15. November 2023 hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt. Demnach dürfen aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend erfolgen derzeit keine Bewilligungen neuer Vorhaben. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Fazit

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument für Vermieter und Verkäufer von Immobilien. Sie sind verpflichtet, Interessenten und Mietern einen solchen Ausweis vorzulegen.

Verbraucher erfahren vor allem anhand des Bedarfsausweises, wie es um den energetischen Zustand des gesamten Gebäudes bestellt ist und wissen zum Beispiel, ob eine Wärmedämmung vorhanden ist und welche Art von Heizung eingesetzt wird.

Doch genaue Angaben zum spezifischen Energieverbrauch in einer Wohnung kann der Energieausweis weder als Bedarfs- noch als Verbrauchsausweis liefern. Nur Käufer oder Mieter kompletter Häuser haben mithilfe des Verbrauchsausweises die Möglichkeit, zukünftige Heizkosten abzuschätzen.

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Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.