Wird das Heizungsgesetz abgeschafft?
Ja, das Heizungsgesetz, das eigentlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) meint, soll durch ein neues Gesetz ersetzt werden. Die Bundesregierung hat sich im Februar 2026 auf ein Eckpunktepapier geeinigt. Demnach wird das sogenannte Heizungsgesetz in Gebäudeenergiegesetz (GMG) umbenannt und wichtige Vorgaben werden gestrichen.
Die wichtigsten Inhalte des Eckpunktepapiers:
- Die Vorschrift, dass neu eingebaute Heizungen 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, soll abgeschafft werden.
- Die Beratungspflicht beim Wechsel auf fossile Heizsysteme soll entfallen.
- Es soll keine Betriebsverbote für alte Heizkessel geben.
- Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen soll ab 2029 die erste Stufe der sogenannten „Bio-Treppe“ 10 % betragen. Der weitere Anstieg soll bis 2040 in drei Schritten erfolgen, die noch nicht final geklärt sind. Gem. GEG gilt aktuell noch, dass Gas- und Ölheizungen, die nach 2024 installiert werden, ab 2029 mit 15 % grünen Brennstoffen betrieben werden müssen.
- Für bestehende Öl- und Gasheizungen soll ebenfalls eine „Bio-Treppe“ gelten. Diese beginnt 2028 mit 1 % und soll ebenfalls schrittweise weiter ansteigen.
- Die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bis 2029 sichergestellt werden.
Was das neue Gesetz für Hausbesitzer bedeutet
Die Änderungen im geplanten GMG klingen für Verbraucher erst einmal nach einer 180°-Wende, die erneut Tür und Tor für fossile Heizsysteme öffnet. Fakt ist jedoch, dass die Wärmepumpe weiterhin das wirtschaftlichste und ökologisch sinnvollste Heizsystem bleiben wird.
Mit der Abschaffung der 65 %-Regel werden Verbraucher nun wieder konventionelle Gas- und sogar Ölheizungen einbauen dürfen. Ganz ohne Beratungspflicht. Aber mit immensen wirtschaftlichen Risiken:
- Steigende Netzentgelte:
Wer mit Erdgas heizt, zahlt immer auch für das Gasnetz mit. Die sogenannten Netzentgelte werden als Umlage von allen Gaskunden gezahlt. Schon jetzt hat die Wärmepumpe die Gasheizung als meistverkaufte Heizung in Deutschland abgelöst, d.h. immer weniger Gaskunden müssen für die Instandhaltung des Netzes zahlen. Diese Entwicklung wird weitergehen, die Netzentgelte werden weiter steigen. - CO₂-Preis steigt deutlich:
Ab 2028 wird der EU-Emissionshandel auf die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr ausgeweitet. Ab dann wird der Preis für CO₂-Emissionen am Markt bestimmt. Experten rechnen mit zusätzlichen Kosten von bis zu 300 € pro Tonne CO₂. Das entspräche Mehrkosten von rund 1.000 € für Gasheizungen pro Jahr.
Dr. Michael Pahle, Experte für Emissionshandelssysteme beim Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, kommentiert den geplanten Emissionshandel im thermondo talk:
Das System ist darauf ausgelegt, dass die Emissionen in den abgedeckten Sektoren Gebäude und Straßenverkehr sehr schnell sinken müssen. Und durch dieses sehr schnelle Sinken [...] wird der Preis perspektivisch stark ansteigen. Das muss er auch, damit die Klimaziele erreicht werden und dann bewegen wir uns in anderen Größenordnungen, dann sind wir nicht mehr zweistellig, sondern irgendwann dreistellig.
Das System ist darauf ausgelegt, dass die Emissionen in den abgedeckten Sektoren Gebäude und Straßenverkehr sehr schnell sinken müssen. Und durch dieses sehr schnelle Sinken [...] wird der Preis perspektivisch stark ansteigen. Das muss er auch, damit die Klimaziele erreicht werden und dann bewegen wir uns in anderen Größenordnungen, dann sind wir nicht mehr zweistellig, sondern irgendwann dreistellig.
Bio-Treppe birgt weitere Kostenunsicherheit
Mit der Bio-Treppe soll es ab 2029 verpflichtende Anteile von Bio-Brennstoffen im Gas geben. Dabei ist noch gänzlich unsicher, wie ein steigender Bedarf abgedeckt werden kann. Sicher ist nur, dass auch dieser Punkt zur Verteuerung der Gaspreise beitragen wird.
Wann soll das GMG das Heizungsgesetz ablösen?
Das Ziel der Regierung ist, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) bereits am 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Dazu soll aus den Eckpunkten bis Anfang/Mitte April 2026 ein Gesetzesentwurf erstellt werden.
Es ist sehr gut möglich, dass im Laufe des Gesetzgebungsprozesses im Bundestag noch Anpassungen vorgenommen werden. So hat der SPD-Fraktionsvorsitzende Miersch bereits angekündigt, den Mieterschutz zur zentralen Bedingung für das neue Heizungsgesetz zu machen.
Seine Argumentation: Mieter können nicht selbst entscheiden, mit welcher Heizung sie heizen. Eine soziale Leitplanke soll helfen, dass der Einbau unwirtschaftlicher Heizungen nicht zu überhöhten Nebenkosten für Mieter führt.
Es gibt demnach noch Diskussionsbedarf. Dennoch plant die Bundesregierung, dass noch vor der Sommerpause im Juli, sowohl Bundestag als auch Bundesrat dem Entwurf zustimmen. Bis dahin gilt noch das Heizungsgesetz (GEG).
Was gilt aktuell laut GEG? Gibt es ein Gasheizungsverbot im Heizungsgesetz?
Nein, ein sofortiges und striktes Verbot für Gasheizungen gibt es in Deutschland nicht. Das Heizungsgesetz, Gebäudeenergiegesetz (GEG), das 2024 in Kraft trat, legt jedoch klare Regeln für die Zukunft fest. So gilt bis zur Abschaffung Folgendes:
- Spätestens ab Januar 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilem Erdgas oder Öl betrieben werden.
- Für den Einbau neuer Heizungen gilt eine schrittweise Umstellung auf 65 % erneuerbare Energien.
- Die Umstellung ist an die Wärmeplanung Ihrer Kommune geknüpft.
Wie soll die 65 %-Regel umgesetzt werden?
- Um die 65 %-Anforderung zu erfüllen, dürfen u. a. Wärmepumpen, Stromdirektheizungen oder Biomasse wie Holz- und Pelletheizungen eingesetzt werden.
- Ab wann die Vorgabe in Kraft treten soll, unterscheidet sich je nach Region und Gebäudeart.
- Eine wichtige Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung, die bis Juni 2028 bundesweit abgeschlossen sein soll.
- Auch Gasheizungen sind weiterhin möglich, wenn ein Wasserstoffnetz geplant ist und die Gasheizung „H₂-ready“ ist oder mit mindestens 65 % Biogas betrieben wird.
- Gas- und Ölheizungen, die ab 2024 gekauft werden, müssen ab 2029 anteilig mit Bio-Brennstoffen heizen.
Wichtige Fristen des Heizungsgesetzes
Für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten gelten die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes seit dem 1. Januar 2024.
Für Bestandsbauten sowie Neubauten in Bestandsgebieten werden die neuen Vorgaben an eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden:
- Diese soll ab Juni 2028 bundesweit vorliegen.
- Kommunen mit über 100.000 Einwohnern müssen diese bereits bis Mitte 2026 vorlegen.
- Baden-Württemberg galt als Vorreiter in Sachen kommunaler Wärmeplanung. Dort begann die Planung bereits 2020 und wurde zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen.
Kommunale Wärmeplanung:
Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten bis 2028 die neuen Regeln des GEG nicht für den Austausch von Heizsystemen im Gebäudebestand. Solange dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn eine kostenpflichtige Beratung in Anspruch genommen wird und die Vorgaben der Bio-Brennstoffquote ab 2029 eingehalten werden. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.
Liegt ein kommunaler Wärmeplan vor, der ein CO₂-neutrales Gasnetz vorsieht, dürfen neben allen anderen Erfüllungsoptionen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden. Wenn nicht, sollen Gasheizungen nur verwendet werden dürfen, wenn der Brennstoff zu 65 % aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff besteht.
Weitere Vorgaben:
Der Verkauf von neuen Gas- und Ölheizungen darf nur nach einer verpflichtenden Beratung stattfinden. In dieser wird über die möglichen Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche mangelnde Wirtschaftlichkeit aufgeklärt. Dies gilt gleichermaßen für private und öffentliche Gebäude.
Soll ich mit meinem Heizungswechsel auf das neue Gesetz warten?
Wir empfehlen klar: Warten Sie nicht. Eine neue Gasheizung mag aktuell noch als verlässliches Heizsystem gelten, aber das täuscht. Mittlerweile ist die Wärmepumpe in Deutschlands Bestandsbauten angekommen und beweist täglich, dass sie ebenso verlässlich arbeitet und deutlich effizienter ist.
Wärmepumpen sind durchschnittlich 4-mal effizienter als Gasheizungen und senken Ihre Heizkosten erheblich. Außerdem ist die staatliche Heizungsförderung aktuell so attraktiv, dass eine Wärmepumpe nach Förderung nicht viel teurer als eine neue Gasheizung ist.
Kaufen Sie bspw. eine Wärmepumpe, sind bis maximal 70 % möglich.
- 30 % Basisförderung: Die Basisförderung für Wärmepumpen steht jedem Eigentümer offen – darunter nicht nur selbstnutzenden Hauseigentümern, sondern auch Vermietern und Contractoren.
- 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Hauseigentümer für den Austausch von Öl-, Gasetagen-, Kohle- und Nachtspeicheröfen oder für den Austausch von 20 Jahre alten Gas- und Biomasseheizungen gegen eine Wärmepumpe.
- 30 % Einkommens-Bonus: Selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis max. 40.000 € pro Jahr können diesen Bonus beantragen.
- 5 % Effizienz-Bonus: Gilt für alle Antragsteller beim Umstieg auf eine Wärmepumpe, die ein natürliches Kältemittel (bspw. Propan) nutzt, oder wenn die Wärmepumpe als Energiequelle Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme verwendet.
Die einzelnen Boni können kombiniert werden, allerdings sind maximal 70 % Förderung möglich. Die förderfähigen Kosten betragen 30.000 €. Damit liegt der maximale Zuschuss bei 21.000 €.
Gasheizung mit Wasserstoff: Lohnt sich das?
Nein, eine Gasheizung mit Wasserstoff zu betreiben, lohnt sich nicht. Gasheizungen, die mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden, zählen zwar zu den Erfüllungsoptionen des Gebäudeenergiegesetzes. Aufgrund der hohen Risiken warnen Experten und Verbraucherschützer jedoch davor, auf Wasserstoff als Brennstoff zu setzen.
Diese Lösung bringt große Unklarheiten mit sich, denn es ist eine Wette auf die Zukunft. Zum einen ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff für private Haushalte fraglich. Zum anderen werden Verbraucher mit hohen Brennstoffkosten konfrontiert sein.
Gut zu wissen: Eine Studie des Fraunhofer-Instituts zum Heizen mit Wasserstoff hat gezeigt, dass prognostizierte Brennstoffkosten bis 2035 bei 21–34 ct/kWh liegen könnten. Bei einem aktuellen Erdgaspreis von 12 ct/kWh wäre das eine Preissteigerung zwischen 74 % und 172 % für das Heizen mit einer Wasserstoffheizung.
Beste Alternative zum Gasheizungsverbot
Tatsächlich sind Wärmepumpen für viele Eigentümer wirtschaftlich und ökologisch die sinnvollste Lösung. Lassen Sie sich am besten gut beraten, um die passende Heizung für Ihr Zuhause zu finden.
Die wichtigsten Vorteile der Wärmepumpe:
- unabhängig von fossilen Brennstoffen
- hohe staatliche Zuschüsse bis 70 %
- geringere Heizkosten (dank effizienter Heiztechnologie)
- niedriger CO₂-Ausstoß
- eignet sich für fast jede Gebäudeart (auch für Altbau)
- geringer Wartungsaufwand (langlebig und robust)
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Heizungsgesetz
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Wenn Sie sich für eine Nachrüstung auf die Wärmepumpe entscheiden, kommen Sie ebenfalls in den Genuss unseres Komplettpakets. Dieses beinhaltet die Beratung, die Planung sowie die fachgerechte Installation Ihrer Wärmepumpe.
Gut zu wissen: Unsere festangestellten Meisterteams und ausgewählte Partner trainieren in unserer thermondo Akademie jeden Handgriff an echten Wärmepumpen, bevor sie in Ihren Heizungskeller kommen. So sichern wir unseren hohen thermondo-Standard und die Qualität unserer Wärmepumpen-Installationen.
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Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.