Das Wichtigste zum Heizungsgesetz 2026 in Kürze:

  • Gebäudemodernisierungsgesetz: Das kommende GModG ersetzt das GEG und streicht u. a. die 65 %-Vorgabe für erneuerbare Energien sowie die Beratungspflicht bei fossilen Heizungen.
  • Bio-Treppe ab 2029: Für neue Gasheizungen gilt ab 2029 eine Bio-Quote von 10 %, die bis 2040 schrittweise auf 60 % steigt.
  • Kostenfalle CO₂-Preis: Neben der auf 55–65 €/t gestiegenen CO₂-Steuer im Jahr 2026 drohen ab 2028 durch den EU-Emissionshandel hohe Preissteigerungen, die für Gasheizungsbetreiber bis zu 1.000 € Mehrkosten jährlich bedeuten.
  • Wärmepumpen-Förderung bis 70 %: Der staatliche Zuschuss für den Umstieg beträgt maximal 21.000 €, wobei das System die laufenden Heizkosten um bis zu 45 % reduzieren kann.

Ab Februar 2027 sinkt die Förderung weiter – bis zu 1.510 € weniger. Jetzt sichern.

Die reformierte Heizungsförderung (BEG EM) ist beschlossen und gilt ab dem 21.07.2026:

  • Grundförderung: weiterhin 30 %
  • Förderfähige Kosten: bis zu 28.000 € (erste Wohneinheit, zuvor 30.000 €); sinken ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % (zuvor 20 %); sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte
  • Einkommensbonus: 40/30/10 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr (bis 30.000/40.000/50.000 €)
  • Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen
  • Obergrenze: max. 22.400 € (bei niedrigerem Einkommen)

Übergangsphase: Anträge zu den neuen Konditionen sind ab 21.07.2026 möglich. Die alten Konditionen kann nur noch nutzen, wer bereits eine BzA (KfW) bzw. TPB (BAFA) vorliegen hat.

Alle Angaben nach aktuellem Stand (Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026), ohne Gewähr. Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Mehr Infos folgen, sobald weitere Details bekannt sind.

Wird das Heizungsgesetz abgeschafft?

Ja, das Heizungsgesetz, das eigentlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) meint, wird durch ein neues Gesetz ersetzt. Im Mai 2026 wurde der Gesetzesentwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Im Zuge dessen werden wichtige Vorgaben gestrichen.

Aktuell wird der Entwurf im Bundestag beraten. Im Zuge dessen können noch wesentliche Änderungen oder Anpassungen vorgenommen werden. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss auch der Bundesrat zustimmen. Das wird voraussichtlich bis zum 1. November 2026 der Fall sein.

Die wichtigsten Inhalte des Gesetzesentwurfs:

  • Die Vorschrift, dass neu eingebaute Heizungen 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, wird abgeschafft.
  • Die Beratungspflicht beim Wechsel auf fossile Heizsysteme entfällt.
  • Es wird keine Betriebsverbote für alte Heizkessel geben.
  • Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gilt ab 2029 die erste Stufe der sogenannten „Bio-Treppe“, die 10 % beträgt. Der weitere Anstieg soll bis 2040 in drei Schritten (15 %, 30 %, 60 %) erfolgen.
  • Ab 2028 startet die sogenannte „Grünheizöl-“ bzw. „Grüngasquote“. Diese besagt, dass ab 1. Januar 2028 nur Brennstoffe mit mindestens 1 % grünem Brennstoffanteil in Verkehr gebracht werden dürfen. Auch diese Quote soll schrittweise steigen und betrifft damit auch bestehende fossile Heizungen.
  • Die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bis 2029 sichergestellt werden. Aktuell wird jedoch eine einschneidende Änderung der staatlichen Heizungsförderung diskutiert. Im Raum stehen unter anderem eine Einkommensgrenze und eine Abwendung von der prozentualen Förderung auf einen pauschalen Zuschuss.

Was bedeutet die Bio-Treppe?

Mit der Bio-Treppe soll es ab 2029 für neu eingebaute Gasheizungen verpflichtende Anteile von Bio-Brennstoffen im Gas geben. Dabei ist noch gänzlich unsicher, wie ein steigender Bedarf abgedeckt werden kann.

Das sind die Stufen der Bio-Treppe:

  • Ab 2029: Die Pflichtquote startet bei 10 %
  • Ab 2030: Der Pflichtanteil steigt auf 15 %
  • Ab 2035: Erhöhung auf 30 % Bio-Quote
  • Ab 2040: 60 % Mindestanteil grüner Brennstoffe

Das GModG lässt den weiteren Verlauf der Bio-Treppe offen. Laut Gesetzesentwurf soll das Bundes-Klimaschutzgesetz vom neuen Heizungsgesetz jedoch unberührt bleiben. Das bedeutet, dass die dort festgelegte Klimaneutralität ab 2045 weiterhin Bestand hat und fossile Heizungen spätestens dann zu 100 % mit klimaneutralen Brennstoffen beheizt werden müssten.

Gut zu wissen: Ab 2028 gilt bereits für das Inverkehrbringen von Gas oder Öl, also für Gasversorger oder Öllieferanten, eine Grüngas- bzw. Grünheizölquote von 1 %. Dieser Anteil soll ebenfalls schrittweise steigen, die weiteren Stufen sind noch nicht bekannt. Die Quote gilt demnach auch für Bestandsanlagen und wird für Verbraucher mit neuen Gasheizungen auf die Bio-Treppe angerechnet.

Was bedeutet das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) für Hausbesitzer?

Auf den ersten Blick bringt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) für Hausbesitzer die freie Heizungswahl zurück. Es dürfen wieder neue Gas- und Ölheizungen installiert werden – ohne die bisherige 65 %-Regel für erneuerbare Energien oder eine Beratungspflicht. Das bedeutet aber nicht, dass eine neue Gasheizung die beste Heizung für Ihr Eigenheim ist.

Trotz dieser gesetzlichen Lockerung bleibt die Wärmepumpe weiterhin das wirtschaftlichste und zukunftssicherste Heizsystem. Wer heute noch auf fossile Brennstoffe setzt, geht immense wirtschaftliche Risiken ein. Die vermeintliche Freiheit bei der Heizungswahl entpuppt sich beim Blick auf die zukünftigen Betriebskosten schnell als Kostenfalle.

Gut zu wissen: Eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus kann ebenfalls eine sinnvolle Option sein. Bei vielen verschiedenen Wohnungsgrößen mit individuellem Wärmebedarf und unterschiedlichem Sanierungsstand ist ein sorgfältig durchdachtes Konzept unumgänglich. Besonders wichtig ist dabei, dass die richtige Leistung und Größe der Wärmepumpe von einem Fachbetrieb bestimmt wird.

Die großen Kostenrisiken einer neuen Gasheizung in der Übersicht:

  1. Biotreppe:

    Biogene Gase wie Biomethan oder Biogas sind in der Herstellung extrem aufwendig und damit teurer als konventionelles Erdgas. In Kombination mit der knappen Verfügbarkeit und der durch die Bio-Treppe steigenden Nachfrage verteuert sich das Heizen mit Gas langfristig massiv.

  2. Steigende Netzentgelte:

    Wer mit Erdgas heizt, zahlt immer auch für das Gasnetz mit. Die sogenannten Netzentgelte werden als Umlage von allen Gaskunden gezahlt. Schon jetzt hat die Wärmepumpe die Gasheizung als meistverkaufte Heizung in Deutschland abgelöst.

    Das heißt, immer weniger Gaskunden müssen für die Instandhaltung des Netzes zahlen. Diese Entwicklung wird weitergehen, die Netzentgelte werden weiter steigen.

  3. CO₂-Preis steigt deutlich:

    Ab 2028 wird der EU-Emissionshandel auf die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr ausgeweitet. Ab dann wird der Preis für CO₂-Emissionen am Markt bestimmt. Experten rechnen mit zusätzlichen Kosten von bis zu 300 €/t CO₂. Das entspräche Mehrkosten von rund 1.000 € für Gasheizungen pro Jahr.

Dr. Michael Pahle, Experte für Emissionshandelssysteme beim Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, kommentiert den geplanten Emissionshandel im thermondo talk:

zitat

Das System ist darauf ausgelegt, dass die Emissionen in den abgedeckten Sektoren Gebäude und Straßenverkehr sehr schnell sinken müssen. Und durch dieses sehr schnelle Sinken [...] wird der Preis perspektivisch stark ansteigen. Das muss er auch, damit die Klimaziele erreicht werden und dann bewegen wir uns in anderen Größenordnungen, dann sind wir nicht mehr zweistellig, sondern irgendwann dreistellig.

dash
Dr. Michael Pahle
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
Experte für Emissionshandelssysteme
zitat

Das System ist darauf ausgelegt, dass die Emissionen in den abgedeckten Sektoren Gebäude und Straßenverkehr sehr schnell sinken müssen. Und durch dieses sehr schnelle Sinken [...] wird der Preis perspektivisch stark ansteigen. Das muss er auch, damit die Klimaziele erreicht werden und dann bewegen wir uns in anderen Größenordnungen, dann sind wir nicht mehr zweistellig, sondern irgendwann dreistellig.

dash
Dr. Michael Pahle
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
Experte für Emissionshandelssysteme

Wann soll das GModG das Heizungsgesetz ablösen?

Wahrscheinlich ist aktuell, dass das GModG zum 1. November 2026 in Kraft treten wird. Ursprünglich sollte das GModG noch vor der Sommerpause, also bis zum 1. Juli 2026, beschlossen werden. Dieser Zeitplan kann jedoch nicht eingehalten werden, da die Beratungen noch anhalten.

Warum November? Gem. GEG sollten am 1. Juli 2026 Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben. Diese Frist wurde auf den 1. November 2026 verschoben. Daher ist es wahrscheinlich, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt das GEG vom GModG abgelöst wird.

Verbraucherzentrale kritisiert den Gesetzesentwurf des neuen GModG

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) kritisiert in einer Stellungnahme zum GModG, dass der Gesetzesentwurf erhebliche Lücken zulasten der Verbraucher aufweist:

„Der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG-E) weist aus Sicht des vzbv erhebliche Regelungslücken auf, die zu fehlender Planungssicherheit, steigenden Kostenrisiken und Fehlanreizen zulasten von Verbraucher:innen führen. Vor diesem Hintergrund fordert der vzbv klare, verlässliche und verbraucherschützende Leitplanken für die Transformation der Wärmeversorgung. “

Folgende Forderungen stellt der vzbv u. a.:

  • Einbau fossiler Heizsysteme soll weiterhin wirksam begrenzt werden
  • Einbau neuer Öl- und Gasheizungen birgt erhebliche Kostenrisiken durch steigende CO₂-Preise, höhere Brennstoffkosten und wachsende Netzentgelte und ist daher auszuschließen
  • Seit 2024 eingebaute Heizungen sollen weiterhin verbindlichen Vorgaben zum steigenden Einsatz erneuerbarer Energien unterliegen
  • Eine verpflichtende, umfassende und verständliche Beratung vor dem Einbau öl- und gasbefeuerter Heizsysteme ist weiterhin erforderlich, um Verbraucher und Verbraucherinnen vor Fehlentscheidungen zu schützen

Auch im Mietwohnungsbereich kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen fehlende Praxistauglichkeit und fordert eine konsequente Weiterentwicklung zum Schutz der Mieter und Mieterinnen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (zuletzt abgerufen am 22.06.2026)

Gut zu wissen: Auch eine Umfrage von thermondo aus dem November 2025 hat gezeigt, dass sich Hausbesitzer von der Politik nicht abgeholt fühlen. Nur 20 % der Befragten halten die politischen Vorgaben rund um den Heizungstausch für zuverlässig.

Gibt es ein Gasheizungsverbot?

Nein, ein sofortiges und striktes Verbot für Gasheizungen gibt es in Deutschland nicht. Weder das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch das kommende Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sehen ein Gasheizungsverbot vor.

Sie können sowohl aktuell, als auch nach Inkrafttreten des GModG eine konventionelle Gasheizung einbauen. Sinnvoll ist diese Entscheidung jedoch nicht mehr. Mit der Bio-Treppe und der immer weiter steigenden CO₂-Steuer bzw. dem kommenden Emissionshandel kommen unvorhersehbare Kostensteigerungen auf Verbraucher zu.

Spätestens 2045 ist ohnehin Schluss mit konventionellem Erdgas. Da die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgehaltene Klimaneutralität ab 2045 auch vom GModG unangetastet bleibt, bedeutet das effektiv, dass ab dann nicht mehr mit fossilem Erdgas geheizt werden darf.

Sollten Sie noch eine Gasheizung kaufen?

Wer auf Planungs- und Zukunftssicherheit setzen möchte, sollte keine Gasheizung mehr kaufen und auf ein effizientes und zuverlässiges Heizsystem wie die Wärmepumpe setzen. Damit erfüllen sie bereits jetzt alle Vorgaben des noch gültigen GEG und auch des kommenden GModG.

thermondo empfiehlt daher: Jetzt ist der beste Zeitpunkt für die Umrüstung von der Gasheizung auf die Wärmepumpe. Eine neue Gasheizung mag aktuell noch als verlässliches Heizsystem gelten, aber das täuscht. Mittlerweile ist die Wärmepumpe in Deutschlands Bestandsbauten angekommen und beweist täglich, dass sie ebenso verlässlich arbeitet.

Zudem ist eine Wärmepumpe durchschnittlich 4-mal effizienter als Gasheizungen und senkt Ihre Heizkosten erheblich. Mit der attraktiven staatlichen Heizungsförderung ist eine Wärmepumpe nach Förderung nicht viel teurer als eine neue Gasheizung.

Wärmepumpen-Förderung
Aktuelle Wärmepumpen-Förderung

Kaufen Sie bspw. eine Wärmepumpe, sind bis maximal 70 % möglich:

  • 30 % Basisförderung: Die Basisförderung für Wärmepumpen steht jedem Eigentümer offen – darunter nicht nur selbstnutzenden Hauseigentümern, sondern auch Vermietern und Contractoren.
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Hauseigentümer für den Austausch von Öl-, Gasetagen-, Kohle- und Nachtspeicheröfen oder für den Austausch von 20 Jahre alten Gas- und Biomasseheizungen gegen eine Wärmepumpe.
  • 30 % Einkommens-Bonus: Selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis max. 40.000 € pro Jahr können diesen Bonus beantragen.
  • 5 % Effizienz-Bonus: Gilt für alle Antragsteller beim Umstieg auf eine Wärmepumpe, die ein natürliches Kältemittel (bspw. Propan) nutzt, oder wenn die Wärmepumpe als Energiequelle Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme verwendet.

Die einzelnen Boni können kombiniert werden, allerdings sind maximal 70 % Förderung möglich. Die förderfähigen Kosten betragen 30.000 €. Damit liegt der maximale Zuschuss bei 21.000 €.

Darum ist der Wechsel zur Wärmepumpe so lukrativ wie nie

  1. Rekordförderung: Bis zu 70 % der Kosten können derzeit noch durch staatliche Zuschüsse gedeckt werden. Wie lange dieser Rekordfördersatz besteht, ist jedoch ungewiss. Zwar soll die Förderung zunächst bis 2029 gesichert sein, aktuell stehen jedoch einschneidende Änderungen der Förderung zur Diskussion.
  2. Steigende CO₂-Steuer: Fossile Heizsysteme werden immer teurer. 2026 bewegt sich die CO₂-Steuer in einem Korridor von 55–65 €/t CO₂ und ist damit zwischen 10 und 20 € teurer als im Vorjahr.
  3. Effizient: Beim Umstieg von einer fossilen Heizung auf die Wärmepumpe können Sie Ihre Heizkosten um bis zu 45 % reduzieren. Nutzen Sie einen intelligenten Energiemanager wie thermondo smart, können Sie Ihren Energiebedarf noch einmal um bis zu 30 % senken.
  4. Zukunftssicher: Wärmepumpen maximieren die Unabhängigkeit vom Energiemarkt und von schwankenden Öl- und Gaspreisen. Sie gelten derzeit als das zukunftssicherste Heizsystem. Das gilt auch, wenn der Gesetzesentwurf so umgesetzt wird. Die Klimaneutralität ab 2045 steht und damit auch das Ende von fossilen Öl- und Gasheizungen.
Wärmepumpe ab 9.000 € nach Förderung auch im Altbau
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Gasheizung mit Wasserstoff: Lohnt sich das?

Nein, eine Gasheizung mit Wasserstoff zu betreiben, lohnt sich nicht. Gasheizungen, die mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden, zählen zwar zu den Erfüllungsoptionen der Bio-Quote. Aufgrund der hohen Risiken warnen Experten und Verbraucherschützer jedoch davor, auf Wasserstoff als Brennstoff zu setzen.

Diese Lösung bringt große Unklarheiten mit sich, denn es ist eine Wette auf die Zukunft. Zum einen ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff für private Haushalte fraglich. Zum anderen werden Verbraucher mit hohen Brennstoffkosten konfrontiert sein.

Gut zu wissen: Eine Studie des Fraunhofer-Instituts zum Heizen mit Wasserstoff hat gezeigt, dass prognostizierte Brennstoffkosten bis 2035 bei 21–34 ct/kWh liegen könnten. Bei einem aktuellen Erdgaspreis von 12 ct/kWh wäre das eine Preissteigerung zwischen 74 % und 172 % für das Heizen mit einer Wasserstoffheizung.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Heizungsgesetz

Wann tritt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft?

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird voraussichtlich zum 1. November 2026 in Kraft treten. Ursprünglich sollte der Beschluss vor der Sommerpause bis zum 1. Juli 2026 erfolgen, jedoch verzögern sich die laufenden Beratungen im Bundestag. Spätestens mit der verschobenen Frist für die kommunale Wärmeplanung der Großstädte (vom 1. Juli 2026 auf den 1. November 2026) soll das neue Gesetz das alte GEG ablösen.

Gibt es ein gesetzliches Gasheizungsverbot für Hausbesitzer?

Nein, ein sofortiges und striktes Verbot für Gasheizungen gibt es in Deutschland weder aktuell noch nach Inkrafttreten des neuen GModG. Hausbesitzer dürfen weiterhin konventionelle Gasheizungen einbauen, gehen jedoch langfristige Kostenrisiken ein.

Gem. Bundes-Klimaschutzgesetz wird ab 2045 die Nutzung fossilen Erdgases aufgrund der gesetzlich festgelegten Klimaneutralität nicht mehr möglich sein. Bis dahin verteuern die kommende Bio-Treppe und der CO₂-Emissionshandel den Betrieb massiv.

Welche Fristen gelten für die Bio-Treppe bei neuen Gasheizungen?

Die Bio-Treppe startet ab 2029 mit einer Pflichtquote von 10 % biogenen Gasen für neu eingebaute Gasheizungen. Die Quoten steigen in den folgenden Jahren verbindlich an:

  • Ab 2030: Anstieg auf 15 %
  • Ab 2035: Erhöhung auf 30 %
  • Ab 2040: Mindestanteil von 60 % grünen Brennstoffen

Da das Bundes-Klimaschutzgesetz von dem neuen GModG unberührt bleibt, können voraussichtlich ab 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr genutzt werden.

Wie hoch ist die staatliche Förderung für eine neue Wärmepumpe?

Die staatliche Förderung für den Umstieg auf eine Wärmepumpe beträgt maximal 70 % der förderfähigen Kosten. Bei maximal anrechenbaren Kosten von 30.000 € beläuft sich der höchstmögliche Zuschuss auf 21.000 €. Der Fördersatz setzt sich wie folgt zusammen:

  • 30 % Basisförderung: Gilt für alle Eigentümer, auch Vermieter.
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Für den Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder über 20 Jahre alter Gasheizungen (nur für selbstnutzende Eigentümer).
  • 30 % Einkommens-Bonus: Für selbstnutzende Eigentümer mit maximal 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
  • 5 % Effizienz-Bonus: Bei der Nutzung natürlicher Kältemittel oder bestimmter Erdwärme-/Wasserquellen.
Lohnt sich der Kauf einer neuen Gasheizung mit Wasserstoff?

Nein, der Betrieb einer Gasheizung mit Wasserstoff lohnt sich für Verbraucher laut Experten nicht. Es besteht eine hohe Unklarheit über die tatsächliche flächendeckende Verfügbarkeit für private Haushalte. Zudem prognostiziert eine Fraunhofer-Studie bis 2035 extreme Brennstoffkosten von 21–34 ct/kWh, was eine Preissteigerung von 74 % bis 172 % im Vergleich zu herkömmlichem Erdgas bedeutet.

Was muss ich bei der Wahl einer neuen Wärmepumpe beachten?

Um das richtige Modell für Ihre Bedürfnisse zu finden, können Sie verschiedene Wärmepumpen-Tests vergleichen. Das ersetzt jedoch nicht die Beratung und Prüfung eines geschulten Fachbetriebs.

Im Bestands- oder Altbau sollten Sie zudem darauf achten, dass die von Ihnen gewählte Wärmepumpe auch ohne Fußbodenheizung mit konventionellen Heizkörpern effizient läuft. Oft reicht auch der Austausch einzelner Heizkörper gegen bspw. Niedertemperatur-Heizkörper, um einen effizienten Betrieb zu gewährleisten.

Brauche ich einen eigenen Wärmepumpen-Stromzähler?

Ein separater Wärmepumpen-Stromzähler ist entgegen häufiger Annahmen nicht notwendig. Lediglich wenn Sie einen vergünstigten Wärmepumpen-Stromtarif nutzen möchten, müssen Sie den Strombezug separat zum Haushaltsstrom erfassen.

thermondo Tipp: Im Altbau lohnt sich anstelle eines zweiten Stromzählers meist mehr die Kombination aus Wärmepumpe mit intelligentem Energiemanager und dynamischem Stromtarif. So sparen Sie sich teure Modernisierungen oder Sanierungen Ihres Zählerschranks.

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Mit thermondo profitieren Sie von den hohen Zuschüssen der staatlichen Förderung für Wärmepumpen.

Wenn Sie sich für eine Nachrüstung auf die Wärmepumpe entscheiden, kommen Sie ebenfalls in den Genuss unseres Komplettpakets. Dieses beinhaltet die Beratung, die Planung sowie die fachgerechte Installation Ihrer Wärmepumpe.

Gut zu wissen: Unsere festangestellten Meisterteams und ausgewählte Partner trainieren in unserer thermondo Akademie jeden Handgriff an echten Wärmepumpen, bevor sie in Ihren Heizungskeller kommen. So sichern wir unseren hohen thermondo-Standard und die Qualität unserer Wärmepumpen-Installationen.

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Luisa: thermondo-Fachredakteurin für Wärmepumpe, Strom & Energiemanagement Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.