Wird das Heizungsgesetz abgeschafft?
Ja, das Heizungsgesetz, das eigentlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) meint, wird durch ein neues Gesetz ersetzt. Im Mai 2026 wurde der Gesetzesentwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Im Zuge dessen werden wichtige Vorgaben gestrichen.
Aktuell wird der Entwurf im Bundestag beraten. Im Zuge dessen können noch wesentliche Änderungen oder Anpassungen vorgenommen werden. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss auch der Bundesrat zustimmen. Das wird voraussichtlich bis zum 1. November 2026 der Fall sein.
Die wichtigsten Inhalte des Gesetzesentwurfs:
- Die Vorschrift, dass neu eingebaute Heizungen 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, wird abgeschafft.
- Die Beratungspflicht beim Wechsel auf fossile Heizsysteme entfällt.
- Es wird keine Betriebsverbote für alte Heizkessel geben.
- Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gilt ab 2029 die erste Stufe der sogenannten „Bio-Treppe“, die 10 % beträgt. Der weitere Anstieg soll bis 2040 in drei Schritten (15 %, 30 %, 60 %) erfolgen.
- Ab 2028 startet die sogenannte „Grünheizöl-“ bzw. „Grüngasquote“. Diese besagt, dass ab 1. Januar 2028 nur Brennstoffe mit mindestens 1 % grünem Brennstoffanteil in Verkehr gebracht werden dürfen. Auch diese Quote soll schrittweise steigen und betrifft damit auch bestehende fossile Heizungen.
- Die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bis 2029 sichergestellt werden. Aktuell wird jedoch eine einschneidende Änderung der staatlichen Heizungsförderung diskutiert. Im Raum stehen unter anderem eine Einkommensgrenze und eine Abwendung von der prozentualen Förderung auf einen pauschalen Zuschuss.
Was bedeutet die Bio-Treppe?
Mit der Bio-Treppe soll es ab 2029 für neu eingebaute Gasheizungen verpflichtende Anteile von Bio-Brennstoffen im Gas geben. Dabei ist noch gänzlich unsicher, wie ein steigender Bedarf abgedeckt werden kann.
Das sind die Stufen der Bio-Treppe:
- Ab 2029: Die Pflichtquote startet bei 10 %
- Ab 2030: Der Pflichtanteil steigt auf 15 %
- Ab 2035: Erhöhung auf 30 % Bio-Quote
- Ab 2040: 60 % Mindestanteil grüner Brennstoffe
Das GModG lässt den weiteren Verlauf der Bio-Treppe offen. Laut Gesetzesentwurf soll das Bundes-Klimaschutzgesetz vom neuen Heizungsgesetz jedoch unberührt bleiben. Das bedeutet, dass die dort festgelegte Klimaneutralität ab 2045 weiterhin Bestand hat und fossile Heizungen spätestens dann zu 100 % mit klimaneutralen Brennstoffen beheizt werden müssten.
Gut zu wissen: Ab 2028 gilt bereits für das Inverkehrbringen von Gas oder Öl, also für Gasversorger oder Öllieferanten, eine Grüngas- bzw. Grünheizölquote von 1 %. Dieser Anteil soll ebenfalls schrittweise steigen, die weiteren Stufen sind noch nicht bekannt. Die Quote gilt demnach auch für Bestandsanlagen und wird für Verbraucher mit neuen Gasheizungen auf die Bio-Treppe angerechnet.
Was bedeutet das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) für Hausbesitzer?
Auf den ersten Blick bringt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) für Hausbesitzer die freie Heizungswahl zurück. Es dürfen wieder neue Gas- und Ölheizungen installiert werden – ohne die bisherige 65 %-Regel für erneuerbare Energien oder eine Beratungspflicht. Das bedeutet aber nicht, dass eine neue Gasheizung die beste Heizung für Ihr Eigenheim ist.
Trotz dieser gesetzlichen Lockerung bleibt die Wärmepumpe weiterhin das wirtschaftlichste und zukunftssicherste Heizsystem. Wer heute noch auf fossile Brennstoffe setzt, geht immense wirtschaftliche Risiken ein. Die vermeintliche Freiheit bei der Heizungswahl entpuppt sich beim Blick auf die zukünftigen Betriebskosten schnell als Kostenfalle.
Gut zu wissen: Eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus kann ebenfalls eine sinnvolle Option sein. Bei vielen verschiedenen Wohnungsgrößen mit individuellem Wärmebedarf und unterschiedlichem Sanierungsstand ist ein sorgfältig durchdachtes Konzept unumgänglich. Besonders wichtig ist dabei, dass die richtige Leistung und Größe der Wärmepumpe von einem Fachbetrieb bestimmt wird.
Die großen Kostenrisiken einer neuen Gasheizung in der Übersicht:
- Biotreppe:
Biogene Gase wie Biomethan oder Biogas sind in der Herstellung extrem aufwendig und damit teurer als konventionelles Erdgas. In Kombination mit der knappen Verfügbarkeit und der durch die Bio-Treppe steigenden Nachfrage verteuert sich das Heizen mit Gas langfristig massiv. - Steigende Netzentgelte:
Wer mit Erdgas heizt, zahlt immer auch für das Gasnetz mit. Die sogenannten Netzentgelte werden als Umlage von allen Gaskunden gezahlt. Schon jetzt hat die Wärmepumpe die Gasheizung als meistverkaufte Heizung in Deutschland abgelöst.
Das heißt, immer weniger Gaskunden müssen für die Instandhaltung des Netzes zahlen. Diese Entwicklung wird weitergehen, die Netzentgelte werden weiter steigen. - CO₂-Preis steigt deutlich:
Ab 2028 wird der EU-Emissionshandel auf die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr ausgeweitet. Ab dann wird der Preis für CO₂-Emissionen am Markt bestimmt. Experten rechnen mit zusätzlichen Kosten von bis zu 300 €/t CO₂. Das entspräche Mehrkosten von rund 1.000 € für Gasheizungen pro Jahr.
Dr. Michael Pahle, Experte für Emissionshandelssysteme beim Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, kommentiert den geplanten Emissionshandel im thermondo talk:
Das System ist darauf ausgelegt, dass die Emissionen in den abgedeckten Sektoren Gebäude und Straßenverkehr sehr schnell sinken müssen. Und durch dieses sehr schnelle Sinken [...] wird der Preis perspektivisch stark ansteigen. Das muss er auch, damit die Klimaziele erreicht werden und dann bewegen wir uns in anderen Größenordnungen, dann sind wir nicht mehr zweistellig, sondern irgendwann dreistellig.
Das System ist darauf ausgelegt, dass die Emissionen in den abgedeckten Sektoren Gebäude und Straßenverkehr sehr schnell sinken müssen. Und durch dieses sehr schnelle Sinken [...] wird der Preis perspektivisch stark ansteigen. Das muss er auch, damit die Klimaziele erreicht werden und dann bewegen wir uns in anderen Größenordnungen, dann sind wir nicht mehr zweistellig, sondern irgendwann dreistellig.
Wann soll das GModG das Heizungsgesetz ablösen?
Wahrscheinlich ist aktuell, dass das GModG zum 1. November 2026 in Kraft treten wird. Ursprünglich sollte das GModG noch vor der Sommerpause, also bis zum 1. Juli 2026, beschlossen werden. Dieser Zeitplan kann jedoch nicht eingehalten werden, da die Beratungen noch anhalten.
Warum November? Gem. GEG sollten am 1. Juli 2026 Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben. Diese Frist wurde auf den 1. November 2026 verschoben. Daher ist es wahrscheinlich, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt das GEG vom GModG abgelöst wird.
Gibt es ein Gasheizungsverbot?
Nein, ein sofortiges und striktes Verbot für Gasheizungen gibt es in Deutschland nicht. Weder das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch das kommende Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sehen ein Gasheizungsverbot vor.
Sie können sowohl aktuell, als auch nach Inkrafttreten des GModG eine konventionelle Gasheizung einbauen. Sinnvoll ist diese Entscheidung jedoch nicht mehr. Mit der Bio-Treppe und der immer weiter steigenden CO₂-Steuer bzw. dem kommenden Emissionshandel kommen unvorhersehbare Kostensteigerungen auf Verbraucher zu.
Spätestens 2045 ist ohnehin Schluss mit konventionellem Erdgas. Da die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgehaltene Klimaneutralität ab 2045 auch vom GModG unangetastet bleibt, bedeutet das effektiv, dass ab dann nicht mehr mit fossilem Erdgas geheizt werden darf.
Sollten Sie noch eine Gasheizung kaufen?
Wer auf Planungs- und Zukunftssicherheit setzen möchte, sollte keine Gasheizung mehr kaufen und auf ein effizientes und zuverlässiges Heizsystem wie die Wärmepumpe setzen. Damit erfüllen sie bereits jetzt alle Vorgaben des noch gültigen GEG und auch des kommenden GModG.
thermondo empfiehlt daher: Jetzt ist der beste Zeitpunkt für die Umrüstung von der Gasheizung auf die Wärmepumpe. Eine neue Gasheizung mag aktuell noch als verlässliches Heizsystem gelten, aber das täuscht. Mittlerweile ist die Wärmepumpe in Deutschlands Bestandsbauten angekommen und beweist täglich, dass sie ebenso verlässlich arbeitet.
Zudem ist eine Wärmepumpe durchschnittlich 4-mal effizienter als Gasheizungen und senkt Ihre Heizkosten erheblich. Mit der attraktiven staatlichen Heizungsförderung ist eine Wärmepumpe nach Förderung nicht viel teurer als eine neue Gasheizung.
Kaufen Sie bspw. eine Wärmepumpe, sind bis maximal 70 % möglich:
- 30 % Basisförderung: Die Basisförderung für Wärmepumpen steht jedem Eigentümer offen – darunter nicht nur selbstnutzenden Hauseigentümern, sondern auch Vermietern und Contractoren.
- 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Hauseigentümer für den Austausch von Öl-, Gasetagen-, Kohle- und Nachtspeicheröfen oder für den Austausch von 20 Jahre alten Gas- und Biomasseheizungen gegen eine Wärmepumpe.
- 30 % Einkommens-Bonus: Selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis max. 40.000 € pro Jahr können diesen Bonus beantragen.
- 5 % Effizienz-Bonus: Gilt für alle Antragsteller beim Umstieg auf eine Wärmepumpe, die ein natürliches Kältemittel (bspw. Propan) nutzt, oder wenn die Wärmepumpe als Energiequelle Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme verwendet.
Die einzelnen Boni können kombiniert werden, allerdings sind maximal 70 % Förderung möglich. Die förderfähigen Kosten betragen 30.000 €. Damit liegt der maximale Zuschuss bei 21.000 €.
Gasheizung mit Wasserstoff: Lohnt sich das?
Nein, eine Gasheizung mit Wasserstoff zu betreiben, lohnt sich nicht. Gasheizungen, die mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden, zählen zwar zu den Erfüllungsoptionen der Bio-Quote. Aufgrund der hohen Risiken warnen Experten und Verbraucherschützer jedoch davor, auf Wasserstoff als Brennstoff zu setzen.
Diese Lösung bringt große Unklarheiten mit sich, denn es ist eine Wette auf die Zukunft. Zum einen ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff für private Haushalte fraglich. Zum anderen werden Verbraucher mit hohen Brennstoffkosten konfrontiert sein.
Gut zu wissen: Eine Studie des Fraunhofer-Instituts zum Heizen mit Wasserstoff hat gezeigt, dass prognostizierte Brennstoffkosten bis 2035 bei 21–34 ct/kWh liegen könnten. Bei einem aktuellen Erdgaspreis von 12 ct/kWh wäre das eine Preissteigerung zwischen 74 % und 172 % für das Heizen mit einer Wasserstoffheizung.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Heizungsgesetz
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Gut zu wissen: Unsere festangestellten Meisterteams und ausgewählte Partner trainieren in unserer thermondo Akademie jeden Handgriff an echten Wärmepumpen, bevor sie in Ihren Heizungskeller kommen. So sichern wir unseren hohen thermondo-Standard und die Qualität unserer Wärmepumpen-Installationen.
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Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.