Die Reform des GEG, auch Heizungsgesetz genannt, ist zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Nur wenige Tage vorher wurde auch die lang erwartete neue Förderung veröffentlicht. Denn durch die Haushaltskrise war bis Ende des Jahres unklar, ob und wann die Heizungsförderung in 2024 erhältlich sein wird. Was die Anpassungen für Sie bedeuten, zeigen wir Ihnen hier.

Heizungsgesetz 2024 in Kürze: Kein striktes Gasheizungsverbot

Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformiert. Das auch als Heizungsgesetz bezeichnete GEG sieht ein schrittweises Aus für Gas- und Ölheizungen bis 2045 vor. Von einem strikten Verbot für Gasheizungen ab 2024 kann aber nicht die Rede sein. Bestehende Gasheizung können weiterbetrieben werden. Das Heizungsgesetz bezieht sich auf neu verbaute Anlagen. Es gelten insbesondere für den Gebäudebestand neue Übergangsfristen, die an eine kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind.

Die wichtigsten Bestandteile des Heizungsgesetzes

Kernelemente des Heizungsgesetzes:

  • Neu verbaute Heizungen müssen in Zukunft zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Ab wann die Vorgabe in Kraft treten soll, unterscheidet sich je nach Region und Gebäudeart. Eine wichtige Rolle spielt hier die kommunale Wärmeplanung, die spätestens 2028 abgeschlossen sein soll. Dann gilt die 65-Prozent-Regelung bundesweit.
  • Um die Anforderung von 65 Prozent zu erfüllen, dürfen neben Wärmepumpen u. a. auch Stromdirektheizungen oder Biomasse wie Holz- und Pelletheizungen eingesetzt werden dürfen.
  • Auch Gasheizungen sind möglich, wenn ein Wasserstoffnetz geplant ist und die Gasheizung „H2-ready“ oder mit mindestens 65 Prozent Biogas betrieben wird.

Wichtige Fristen des GEG:

  • Für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten gelten die neuen Regelungen des GEG zum Verbot von rein fossilen Heizungen direkt ab dem 1. Januar 2024.
  • Für Bestandsbauten sowie Neubauten in Bestandsgebieten werden die neuen Vorgaben an eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden.
    • Diese soll ab 2028 bundesweit vorliegen.
    • Kommunen mit über 100.000 Einwohner müssen diese bereits 2026 vorlegen.
    • Da es in Baden-Württemberg bereits eine Wärmeplanung gibt, soll das neue GEG flächendeckend ab 2024 in Kraft treten.

Kommunale Wärmeplanung:

  • Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt:
    • Gelten bis 2028 die neuen Regeln des GEG nicht für den Austausch von Heizsystemen im Gebäudebestand.
    • Dürfen ab dem 1. Januar 2024 neue Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.
  • Liegt ein kommunaler Wärmeplan vor:
    • Beinhaltet der Wärmeplan ein CO2-neutrales Gasnetz, dürfen weiterhin Gasheizungen installiert werden. Wenn nicht, sollen sie nur verwendet werden dürfen, wenn der Brennstoff zu 65 Prozent aus Biomasse, nicht-pipelinegebundenem Wasserstoff oder dessen Derivaten besteht.
    • Sieht der Wärmeplan ein klimaneutrales Gasnetz vor, sollen neben allen anderen Erfüllungsoptionen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden dürfen.

Weitere Vorgaben:

  • Ab dem 1. Januar 2024 wird der Verkauf von Heizsystemen nur nach einer Beratung stattfinden. In dieser wird über die möglichen Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche mangelnde Wirtschaftlichkeit aufgeklärt. Dies gilt gleichermaßen für private und öffentliche Gebäude.

Das neue Heizungsgesetz kommt: Lohnt sich eine neue Gasheizung überhaupt?

Das neue Heizungsgesetz kommt: Lohnt sich eine neue Gasheizung überhaupt?

Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes gibt es kein striktes Verbot von Gasheizungen. Dennoch kann man die Frage stellen: Lohnt sich eine neue Gasheizung noch? Wir geben eine Antwort in unserem Erklärvideo.

Heizungsgesetz 2024: Was heißt das für mich?

Das reformierte GEG ist mit seinen Fristen und Übergangsregelungen recht unübersichtlich geworden. Dabei gibt es mit der Wärmepumpe, die die 65-Prozent-Regel klar erfüllt, eine sehr einfache Lösung für Hauseigentümer. Statt weiterhin auf Gasheizungen zu setzen, die eventuell auf Wasserstoff umrüstbar sind, biete die Wärmepumpe viele Vorteile, die bereits jetzt überzeugen. Allen voran: Sie ist das effizienteste Heizsystem mit Wirkungsgraden zwischen 250 und 500 Prozent. Eine Gasheizung kommt auf knapp unter 100 Prozent.

Bereits jetzt könnten rund 6 Millionen Bestandsbauten auf eine Wärmepumpe nachgerüstet werden, ohne dass weitere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssten. Auch ohne Fußbodenheizung ist der Betrieb wirtschaftlich möglich. Die Heizkörper sollten jedoch etwas größer dimensioniert sein, da die Vorlauftemperatur geringer ist als bei fossilen Verbrennerheizungen.

Die wichtigsten Vorteile der Wärmepumpe

  • unabhängig von fossilen Brennstoffen
  • hohe staatliche Zuschüsse bis 70 %
  • geringere Heizkosten (dank effizienter Heiztechnologie)
  • niedriger CO2-Ausstoß
  • eignet sich für fast jede Gebäudeart (auch für Altbau)
  • geringer Wartungsaufwand (langlebig und robust)
Die thermondo Wärmepumpe im Komplettpaket
Wärmepumpe im Komplettpaket

Vom Vertragsabschluss bis zur fertigen Installation der Wärmepumpe braucht thermondo nur wenige Wochen. Das haben wir schon tausendfach bewiesen. Wie das geht? Durch langfristige Lieferverträge, klare Prozesse, festangestellte Handwerker und unsere eigene Software. Mit unserem Komplettpaket decken wir alle Arbeiten ab, die für Ihren Wechsel notwendig sind. Inklusive Fördermittelservice mit der besten Förderung für Ihre Wärmepumpe.

Mehr zu Wärmepumpe kaufen

Jetzt noch Gasheizung statt Wärmepumpe kaufen?

Eine neue Gasheizung mag für einige Verbraucher momentan noch als sinnvolle Anschaffung verstanden werden. Schließlich sind die Anschaffungskosten geringer als die einer Wärmepumpe. Aber wie bereits geschrieben, eine Gasheizung ist bei Weitem nicht so effizient wie eine Wärmepumpe. Zudem wird der Gaspreis in Zukunft deutlich steigen, da CO2-Steuer und Emissionshandel fossile Energien stark verteuern.

Über die gesamte Lebensdauer einer jetzt angeschafften Gasheizung (ab 2045 ist definitiv Schluss) werden Sie im Vergleich zur Wärmepumpe höhere Betriebskosten haben. Da für die Wärmepumpe zudem hohe Förderzuschüsse von max. 70 Prozent gezahlt werden, hat sich der anfängliche Vorteil der niedrigeren Anschaffungskosten einer Gasheizung nach 10 bis 15 Jahren aufgebraucht. Wird die gesamte Lebensdauer betrachtet, sparen Sie mit der Wärmepumpe bis zu 20.000 Euro ein.

Gasheizung mit Wasserstoff: Lohnt sich das Warten darauf?

Gasheizungen, die auch mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden können, dürfen gemäß Heizungsgesetz ab 2024 ebenfalls eingebaut werden. Allerdings muss hier erwähnt werden, dass diese Lösung Risiken mit sich bringt. Es ist eine Wette auf die Zukunft. Zum einen ist zweifelhaft, ob es tatsächlich die notwendige Infrastruktur und Verfügbarkeit geben wird. Zum anderen sind die zukünftigen Kosten noch nicht bekannt. Viele Experten sind sich einig, dass das Heizen mit reinem Wasserstoff aufgrund der hohen Anschaffungs- und Umrüstungskosten für Hauseigentümer nicht wirtschaftlich ist.

Tatsächlich ist die Wärmepumpe in den meisten Fällen die sinnvollste Lösung für Hauseigentümer. Lassen Sie sich am besten gut beraten, um die passende Heizung für Ihr Zuhause zu finden. Unsere thermondo-Experten prüfen gerne, welches System bei Ihnen am sinnvollsten ist.

Wärmepumpe ab 9.000 € nach Förderung!
Zum Festpreisangebot

Heizungsgesetz: Neue Förderung für 2024

Im Zuge der GEG-Erneuerung wurde auch die staatliche Heizungsförderung (gem. BEG) angepasst. Die Basisförderung für erneuerbare Heizsysteme liegt jetzt bei 30 Prozent. Diese kann weiterhin von allen Investoren beantragt werden. Weiterhin gibt es verschiedene Zusatzboni, die bspw. von einkommensschwächeren Haushalten genutzt werden können. 70 Prozent Maximalförderung kann allerdings nur von privaten Wohneigentümern, die dieses Eigentum auch bewohnen, erreicht werden. Nicht gefördert werden neue Gas- oder Ölheizungen. Bei wasserstofffähigen Gasheizungen ist allerdings der Anteil für die Umstellung zu „H2-ready“ förderfähig.

Neu ist der Wechsel des Heizungstausch-Programms zur KfW (vormals BAFA). Durch den Wechsel der Förderprogramme können neue Anträge voraussichtlich erst ab dem 27. Februar 2024 eingereicht werden. Allerdings werden dadurch ausnahmsweise Anträge bis einschließlich 31. August 2024 auch nach Auftrag und Maßnahmenbeginn zulässig sein.

Mit unserem Förderrechner können Sie selbst herausfinden, wie viel Förderung für Sie und Ihren Heizungswechsel möglich ist:

Förderrechner: In 2 Minuten Förderung Heizung berechnen.

Wieso soll der Einbau reiner Gasheizungen langfristig verboten werden?

Damit Deutschland seine eigens gesteckten Klimaziele erreicht, müssen die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 halbiert werden. Denn ab 2045 will Deutschland klimaneutral sein. Die Reduzierung von Heizungen, die fossile Brennstoffe nutzen, ist dabei ein entscheidender Hebel. In einigen Bundesländern gelten bereits Nutzungspflichten erneuerbarer Energien beim Heizungstausch oder nachträglichen Einbau neuer Heizungen. In Hamburg und Baden-Württemberg müssen Eigenheimbesitzer bereits heute einen Anteil von mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien abdecken. Hausbesitzer in Schleswig-Holstein sind seit dem 1. Juli 2022 dazu verpflichtet.

Alte Heizung rechtzeitig austauschen

Bestehende, funktionsfähige Gasheizungen müssen laut dem neuen Gesetzentwurf nicht sofort erneuert werden. Dennoch ist es ratsam, schon heute in eine zukunftsfähige und klimafreundliche Anlage zu investieren. Denn eine neue Heizung wird für einen sehr langen Zeitraum angeschafft und spätestens ab 2045 dürfen auch beim Heizen keine Treibhausgase mehr in die Atmosphäre abgegeben werden. Darüber hinaus gilt auch weiterhin die 30-jährige Austauschpflicht alter Heizungen nach GEG.

Sind thermondo Teams in Ihrer Nähe verfügbar?
Ein thermondo Lieferwagen mit einer Lupe auf einer Deutschlandkarte.
Mit Eingabe Ihrer Postleitzahl finden Sie bequem heraus, ob wir auch in Ihrer Nähe aktiv sind.
Systemfehler. Bitte versuchen Sie es erneut.
Gute Nachricht! Wir sind auch in Ihrer Nähe. Holen Sie sich jetzt Ihr Festpreisangebot – kostenlos und unverbindlich!
Zum Festpreisangebot
Leider sind wir in Ihrer Nähe nicht verfügbar.

Gasheizung noch unattraktiver: Keine Förderung – CO2-Bepreisung steigt

Schon im Sommer 2022 traten einschneidende Änderungen in die bestehende Förderung für Heizungen in Kraft. Wurden bis dahin neue Gashybridheizungen noch mit bis zu 45 Prozent gefördert, fiel dieser Anreiz komplett weg. Damit wurde die Anschaffung einer neuen Gasheizung, auch in Kombination mit erneuerbaren Energien, deutlich unattraktiver. Hinzu kommen steigende Betriebskosten, die – unabhängig von steigenden Gaspreisen – auf höhere CO₂-Abgaben zurückzuführen sind. Denn der CO₂-Preis soll sich bis 2026 auf 65 Euro pro Tonne erhöhen und auch in den Folgejahren weiter ansteigen.

Darüber hinaus hat das Europäische Parlament am 18. April 2023 mit großer Mehrheit ein Klima-Gesetzpaket verabschiedet, welches eine weitere CO₂-Bepreisung für Verbraucher ab 2027 vorsieht. Ab dann müssten Personen, die mit fossilen Brennstoffen heizen, CO₂-Emissionszertifikate kaufen. Die Kosten dafür hängen vom eigenen CO₂-Ausstoß und der Anzahl der verfügbaren Zertifikate ab. Da die Anzahl der Zertifikate begrenzt ist, wird der Preis zwangsläufig steigen. Heizen mit Öl- und Gas wird dadurch noch teurer werden. Für Strom- und Wärmeproduzenten sowie Industrieunternehmen besteht bereits seit 2005 die Verpflichtung, CO₂-Emissionszertifikate zu erwerben. Der sog. europäische Emissionshandel (ETS) deckt allerdings nur 40 Prozent der verursachten Emissionen ab. Den Großteil trägt bislang noch die Gemeinschaft. Daher sollen ab 2027 auch Privatpersonen zum Erwerb der CO₂-Emissionszertifikate verpflichtet werden. Die abschließende Zustimmung der Mitgliedsländer zum neuen Klima-Gesetzpaket steht allerdings noch aus.

Steigende Gas- und CO₂-Preise, eine unsichere Versorgungslage und keinerlei Subventionen vom Staat lassen Verbraucher nach Alternativen zur Gasheizung suchen.

Gasheizung H2-ready: Wie sinnvoll ist die Anschaffung?

Gasheizung H2-ready: Wie sinnvoll ist die Anschaffung?

Der Einbau klassischer neuer Gasheizungen soll ab 2024 schrittweise nur noch beschränkt möglich sein. Allerdings sollen sog. H2-ready-Gasheizungen als Mittel zur Pflichterfüllung installiert werden dürfen. Dabei stellt sich die Frage, ob das Heizen mit Wasserstoff künftig realistisch ist. In diesem Video möchten wir Ihnen erläutern, wie sinnvoll es ist, in eine H2-ready-Gasheizung zu investieren und welche potenziellen Risiken damit verbunden sind.

thermondo Fördermittelservice: Bis zu 70 % Förderung für neue Wärmepumpe sichern

Mit thermondo profitieren Sie von den hohen Zuschüssen der staatlichen Förderung für Wärmepumpen. Unser Fördermittelservice führt eine Fördermittelanalyse für Sie durch und unterstützt Sie aktiv bei der Beantragung zur Heizungsförderung. So können wir das Maximum an möglichen Zuschüssen für Ihre neue Wärmepumpe herausholen.

Übrigens: Wenn Sie sich für eine Nachrüstung auf die Wärmepumpe entscheiden, kommen Sie ebenfalls in den Genuss unseres Komplettpakets. Dieses beinhaltet die Beratung, Planung sowie schnelle Lieferung Ihrer Wärmepumpe in nur wenigen Wochen! Die fachmännische Installation übernehmen wir ebenfalls und sind auch anschließend jederzeit für Sie da. Nutzen Sie einfach unseren Heizungsplaner und lassen Sie sich ein unverbindliches Festpreisangebot erstellen.

Auf Wärmepumpe umsteigen und bis 70 % Förderung erhalten
Zum Festpreisangebot
Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.