Wurde das Heizungsgesetz abgeschafft?
Ja, das ursprüngliche Heizungsgesetz, das eigentlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) meint, gibt es nicht mehr. Stattdessen gilt jetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), mit dem wichtige Vorgaben wie u. a. die 65 %-Regel gestrichen wurden.
Faktisch gab es nie ein Heizungsgesetz. Diese Bezeichnung wurde damals in Politik und Medien für das GEG genutzt. In Anlehnung daran wird das GModG auch das neue Heizungsgesetz genannt.
Die wichtigsten Inhalte des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG):
- Die Vorschrift, dass neu eingebaute Heizungen 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, wurde abgeschafft.
- Die Beratungspflicht beim Wechsel auf fossile Heizsysteme entfällt.
- Es gibt keine Betriebsverbote für alte Heizkessel.
- Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gilt ab 2029 die erste Stufe der sogenannten „Bio-Treppe“, die 10 % beträgt. Der weitere Anstieg soll bis 2040 in drei Schritten (15 %, 30 %, 60 %) erfolgen.
- Ab 2028 startet die sogenannte „Grünheizöl-“ bzw. „Grüngasquote“. Diese besagt, dass ab 1. Januar 2028 nur Brennstoffe mit mindestens 1 % grünem Brennstoffanteil in Verkehr gebracht werden dürfen. Auch diese Quote soll schrittweise steigen und betrifft damit auch bestehende fossile Heizungen.
- Die Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden angepasst. Aktuell sind bis zu 80 % Förderung bei 28.000 € förderfähigen Kosten möglich.
Was bedeutet die Bio-Treppe?
Mit der Bio-Treppe soll es ab 2029 für neu eingebaute Gasheizungen verpflichtende Anteile von Bio-Brennstoffen im Gas geben. Dabei ist noch gänzlich unsicher, wie ein steigender Bedarf abgedeckt werden kann.
Das sind die Stufen der Bio-Treppe:
- Ab 2029: Die Pflichtquote startet bei 10 %
- Ab 2030: Der Pflichtanteil steigt auf 15 %
- Ab 2035: Erhöhung auf 30 % Bio-Quote
- Ab 2040: 60 % Mindestanteil grüner Brennstoffe
Das GModG lässt den weiteren Verlauf der Bio-Treppe offen. Das Bundes-Klimaschutzgesetz bleibt vom neuen Heizungsgesetz jedoch unberührt. Die dort festgelegte Klimaneutralität ab 2045 hat demnach weiterhin Bestand und fossile Heizungen müssten spätestens dann zu 100 % mit klimaneutralen Brennstoffen beheizt werden.
Gut zu wissen: Das GModG sieht zusätzlich für das Inverkehrbringen von Gas oder Öl, also für Gasversorger oder Öllieferanten, eine Grüngas- bzw. Grünheizölquote vor. Bis 2045 sollen diese ihr Angebot auf klimaneutrale Brennstoffe umstellen. Wie diese Quote aussieht, wird in einem separaten Gesetz geregelt, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen soll.
Was bedeutet das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) für Hausbesitzer?
Auf den ersten Blick bringt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) für Hausbesitzer die freie Heizungswahl zurück. Es dürfen wieder neue Gas- und Ölheizungen installiert werden – ohne die bisherige 65 %-Regel für erneuerbare Energien oder eine Beratungspflicht. Das bedeutet aber nicht, dass eine neue Gasheizung die beste Heizung für Ihr Eigenheim ist.
Trotz dieser gesetzlichen Lockerung bleibt die Wärmepumpe weiterhin das wirtschaftlichste und zukunftssicherste Heizsystem. Wer heute noch auf fossile Brennstoffe setzt, geht immense wirtschaftliche Risiken ein. Die vermeintliche Freiheit bei der Heizungswahl entpuppt sich beim Blick auf die zukünftigen Betriebskosten schnell als Kostenfalle.
Gut zu wissen: Eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus kann ebenfalls eine sinnvolle Option sein. Bei vielen verschiedenen Wohnungsgrößen mit individuellem Wärmebedarf und unterschiedlichem Sanierungsstand ist ein sorgfältig durchdachtes Konzept unumgänglich. Besonders wichtig ist dabei, dass die richtige Leistung und Größe der Wärmepumpe von einem Fachbetrieb bestimmt wird.
Die großen Kostenrisiken einer neuen Gasheizung in der Übersicht
Eine Berechnung des Fraunhofer-Instituts hat die monatlichen Betriebskosten einer neu eingebauten Gasheizung mit einer Wärmepumpe verglichen. Über einen Zeitraum von 19 Jahren (2027–2045) mehr als 23.700 € Mehrkosten im laufenden Betrieb verursacht.
Das sind die 3 größten Kostentreiber:
- Bio-Treppe:
Biogene Gase wie Biomethan oder Biogas sind in der Herstellung extrem aufwendig und damit teurer als konventionelles Erdgas. In Kombination mit der knappen Verfügbarkeit und der durch die Bio-Treppe steigenden Nachfrage verteuert sich das Heizen mit Gas langfristig massiv.
Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft hat die Mehrkostenrisiken durch das GModG untersucht. Die Modellrechnung zeigt, dass sich die Kosten für das Heizen mit Gas bis 2045 mehr als verdoppeln werden. Der Hauptfaktor ist die Bio-Treppe, neben der steigenden CO₂-Steuer und den immer teurer werdenden Netzentgelten. - Steigende Netzentgelte:
Wer mit Erdgas heizt, zahlt immer auch für das Gasnetz mit. Die sogenannten Netzentgelte werden als Umlage von allen Gaskunden gezahlt. 2025 hat die Wärmepumpe die Gasheizung als meistverkaufte Heizung in Deutschland abgelöst. Das heißt, immer weniger Gaskunden müssen für die Instandhaltung des Netzes zahlen.
Diese Entwicklung wird weitergehen und die Netzentgelte werden weiter steigen. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts hat gezeigt, dass sich die Netzentgelte für verbleibende Gaskunden mehr als verzehnfachen könnten. Für einen 3‑Personen-Haushalt könnte das bis 2045 Mehrkosten von 3.000–4.000 € im Jahr bedeuten. - CO₂-Preis steigt deutlich:
Ab 2028 wird der EU-Emissionshandel auf die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr ausgeweitet. Ab dann wird der Preis für CO₂-Emissionen am Markt bestimmt. Experten rechnen mit zusätzlichen Kosten von bis zu 300 €/t CO₂. Das entspräche Mehrkosten von rund 1.000 € für Gasheizungen pro Jahr.
Dr. Michael Pahle, Experte für Emissionshandelssysteme beim Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, kommentiert den geplanten Emissionshandel im thermondo talk:
Das System ist darauf ausgelegt, dass die Emissionen in den abgedeckten Sektoren Gebäude und Straßenverkehr sehr schnell sinken müssen. Und durch dieses sehr schnelle Sinken [...] wird der Preis perspektivisch stark ansteigen. Das muss er auch, damit die Klimaziele erreicht werden und dann bewegen wir uns in anderen Größenordnungen, dann sind wir nicht mehr zweistellig, sondern irgendwann dreistellig.
Das System ist darauf ausgelegt, dass die Emissionen in den abgedeckten Sektoren Gebäude und Straßenverkehr sehr schnell sinken müssen. Und durch dieses sehr schnelle Sinken [...] wird der Preis perspektivisch stark ansteigen. Das muss er auch, damit die Klimaziele erreicht werden und dann bewegen wir uns in anderen Größenordnungen, dann sind wir nicht mehr zweistellig, sondern irgendwann dreistellig.
Wurde das Gasheizungsverbot gekippt?
Nein, das sogenannte „Gasheizungsverbot“ basiert auf der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgehaltenen Klimaneutralität ab 2045. Diese Regelung bleibt auch mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz bestehen. Das bedeutet, ab dann darf nicht mehr mit fossilem Erdgas geheizt werden, weshalb spätestens 2045 Schluss mit konventionellen Gasheizungen ist.
Ein sofortiges und striktes Verbot für Gasheizungen hat es in Deutschland jedoch weder mit dem GEG noch mit dem neuen GModG gegeben. Sie können nach wie vor eine konventionelle Gasheizung einbauen.
Sinnvoll ist diese Entscheidung jedoch nicht. Mit der Bio-Treppe, der immer weiter steigenden CO₂-Steuer bzw. dem kommenden Emissionshandel und den immer teurer werdenden Netzentgelten kommen unvorhersehbare Kostensteigerungen auf Verbraucher zu.
Sollten Sie noch eine Gasheizung kaufen?
Wer auf Planungs- und Zukunftssicherheit setzen möchte, sollte keine Gasheizung mehr kaufen und auf ein effizientes und zuverlässiges Heizsystem wie die Wärmepumpe setzen. Damit erfüllen sie alle gesetzlichen Vorgaben des GModG. Zudem heizen Sie mit einer Wärmepumpe klimafreundlich und emissionslos.
thermondo empfiehlt daher: Jetzt ist der beste Zeitpunkt für die Umrüstung von der Gasheizung auf die Wärmepumpe. Eine neue Gasheizung mag aktuell noch als verlässliches Heizsystem gelten, aber das täuscht. Mittlerweile ist die Wärmepumpe in Deutschlands Bestandsbauten angekommen und beweist täglich, dass sie ebenso verlässlich arbeitet.
Zudem ist eine Wärmepumpe durchschnittlich 4-mal effizienter als Gasheizungen und senkt Ihre Heizkosten erheblich. Mit der attraktiven staatlichen Heizungsförderung ist eine Wärmepumpe nach Förderung nicht viel teurer als eine neue Gasheizung.
Kaufen Sie bspw. eine Wärmepumpe, sind bis maximal 80 % möglich:
- 30 % Grundförderung: Die Basisförderung für Wärmepumpen steht jedem Eigentümer offen – darunter nicht nur selbstnutzenden Hauseigentümern, sondern auch Vermietern und Contractoren.
- 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus*: Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Hauseigentümer für den Austausch von Öl-, Gasetagen-, Kohle- und Nachtspeicheröfen oder für den Austausch von 20 Jahre alten Gas- und Biomasseheizungen gegen eine Wärmepumpe.
- 10–40 % Einkommens-Bonus: Selbstnutzende Hauseigentümer erhalten den Bonus abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen pro Jahr (max. 50.000 €).
Gut zu wissen: Lebt min. ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Die einzelnen Boni können kombiniert werden, allerdings sind maximal 80 % Förderung möglich. Die förderfähigen Kosten betragen 28.000 €. Damit liegt der maximale Zuschuss bei 22.400 €.
*sinkt alle 6 Monate um 4 % (erstmals zum 1. Februar 2027), entfällt ab 1. August 2028
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Heizungsgesetz
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Wenn Sie sich für eine Nachrüstung auf die Wärmepumpe entscheiden, kommen Sie ebenfalls in den Genuss unseres Komplettpakets. Dieses beinhaltet die Beratung, die Planung sowie die fachgerechte Installation Ihrer Wärmepumpe.
Gut zu wissen: Unsere festangestellten Meisterteams und ausgewählte Partner trainieren in unserer thermondo Akademie jeden Handgriff an echten Wärmepumpen, bevor sie in Ihren Heizungskeller kommen. So sichern wir unseren hohen thermondo-Standard und die Qualität unserer Wärmepumpen-Installationen.
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Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.