Seit 2015 findet in Deutschland die sogenannte Erdgasumstellung statt. Bis zum Jahr 2030 sollen im Norden und Westen Deutschlands mehrere Millionen Gasheizungen und andere Gasgeräte von L-Gas auf H-Gas umgestellt werden. Lesen Sie hier alles, was Sie dazu wissen sollten.
Warum erfolgt eine Erdgasumstellung?
Wenn Sie in Deutschland mit Gas heizen oder andere Gasgeräte nutzen, erhalten Sie je nach Region Gas mit höherem (H-Gas) oder niedrigerem (L-Gas) Brennwert. Das sogenannte L-Gas wird in Deutschland oder den Niederlanden gefördert. Da die Fördermengen in diesen Regionen zurückgehen, müssen alle Verbraucher, die L-Gas beziehen, Stück für Stück ihre Geräte auf H-Gas umstellen, um weiterhin mit Erdgas versorgt zu werden.
Da eine solche Umstellung der Gasversorgung enormen Verwaltungsaufwand erfordert, ist der Abschluss der Erdgasumstellung auf 2030 geplant. Im Abstand von zwei Jahren wird die Umstellung im sogenannten „Netzentwicklungsplan Gas“ unter den Gasnetzbetreibern analysiert und neu koordiniert.
Da ein Großteil der mit L-Gas betriebenen Gasheizungen oder Gasherde nicht ohne technische Anpassungen mit H-Gas betrieben werden kann, müssen diese Gasgeräte im Zuge der Erdgasumstellung fachmännisch umgerüstet werden. Insgesamt müssen voraussichtlich mehr als sechs Millionen Gasgeräte in Deutschland umgestellt werden.
Tatsächlich wäre es technisch möglich, H-Gas in L-Gas umzuwandeln. Allerdings wäre eine solche Umwandlung nicht wirtschaftlich und ökologisch nicht sinnvoll. Deshalb erfolgt die Marktraumumstellung so wie geplant und die Anpassung findet an den Geräten statt und nicht am Brennstoff.
Lokale Gasnetzbetreiber sind für die Umstellung verantwortlich
Die Verantwortung für die nötige Anpassung von Gasheizungen oder Gasherden im Zuge der Erdgasumstellung trägt der Gasnetzbetreiber. In der Regel handelt es sich hierbei immer um den lokalen Netzbetreiber. Er muss Sie unabhängig von Ihrem Gaslieferanten über die erforderlichen Schritte zur Umstellung ausführlich informieren.
So ist die Umstellung geplant
Die Erdgasumstellung soll in vier Schritten ablaufen:
- 3 Jahre vor der eigentlichen Umstellung werden die dafür notwendigen Dienstleistungen vom Gasnetzbetreiber ausgeschrieben.
- 2 Jahre vor der Umstellung wird die technische Umsetzung geplant.
- Innerhalb dieses Zeitraums werden alle Gasgeräte erfasst, die umgestellt werden müssen.
- Danach erfolgen die Anpassung der Gasgeräte sowie die anschließende Qualitätskontrolle.
Bis zum Jahr 2030 sollten schließlich alle Gasgeräte mit H-Gas versorgt werden.
Kosten der Erdgasumstellung und Fördermöglichkeiten
Wenn Sie ein Gasgerät nutzen, das durch technische Anpassungen von L- auf H-Gas umgestellt werden kann, muss Ihr Gasnetzbetreiber diese Kosten laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, Paragraph 19a) übernehmen.
Die durch die Erdgasumstellung entstehenden Kosten werden nach der Umstellung aller Geräte letztlich auf alle Erdgaskunden in Deutschland umgelegt. Auf diese Weise sollen die Gaskunden nicht benachteiligt werden, die bisher L-Erdgas bezogen haben. Wer sich im Rahmen der Erdgasumstellung für eine effizientere Gasheizung, zum Beispiel ein Gasbrennwertgerät entscheidet, kann eine Kostenerstattung von 100 Euro pro Gasgerät erhalten.
Wichtige Voraussetzungen für den Erhalt der Kostenerstattung:
- Nur Eigentümer der alten Gasheizung können die Erstattung bei einem Neukauf einer Gasheizung bekommen.
- Erst nachdem Verbraucher das Schreiben zur bevorstehenden Erdgasumstellung erhalten haben, können sie die neue Heizung installieren. Eine nachträgliche Erstattung gibt es nicht.
- Verbraucher müssen dem Gasnetzbetreiber nachweisen, dass das Neugerät nicht mehr angepasst werden muss.
Den Antrag für die gesetzliche Förderung gemäß Paragraph 19a des EnWG in Höhe von 100 Euro können Verbraucher auf der Website ihres Gasnetzbetreibers stellen. Diese Erstattung ist darüber hinaus mit weiteren Fördergeldern und -möglichkeiten kombinierbar.
Kann eine Gasheizung nicht angepasst werden, muss das alte Gasgerät gegen ein neues ausgetauscht werden.
In diesem Fall richtet sich die Erstattung nach dem Alter der alten Gasheizung. Hier kommt die „Gasgerätekostenerstattungsverordnung“ zur Anwendung.
Demnach können Verbraucher für den Austausch von 20 bis 25 Jahre alten Gasheizungen 100 Euro, für den Austausch von 11 bis 20 Jahre alten Gasgeräten 250 Euro und den Austausch von 1 bis 10 Jahre alten Geräten 500 Euro erhalten.
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