Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ werden die staatlichen Programme zur Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz im Gebäudebereich seit 2021 gebündelt. 2022 wurde die Förderung angepasst.

Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren zahlreiche Förderprogramme aufgelegt, um Hausbesitzern den Umstieg auf erneuerbare Energien oder effizientere Heiztechnik zu erleichtern.

Ziel dieser Förderprogramme ist es, die im Klimaschutzprogramm 2030 gesteckten Ziele auch im Gebäudesektor zu erreichen. So gilt die Energieeffizienz von Gebäuden als zentraler Faktor bei der Energieeinsparung und der Senkung von schädlichen CO2-Emissionen.

BEG bündelt bisherige Programme

Seit 2021 werden die bisherigen Programme in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, zusammengeführt.

Neben den KfW-Programmen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ wurde auch die Förderung Heizung im Rahmen des Marktanreizprogramms zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) in die BEG integriert.

Die BEG soll Hausbesitzern noch mehr Anreize geben, um die Energieeffizienz in Gebäuden zu steigern. Ein Ziel ist es, die Rate der energetischen Sanierungen durch Anreize deutlich zu erhöhen.

Aufbau der BEG

Die Förderung über die BEG wird wie bisher sowohl über Zuschüsse als auch über zinsgünstige Kredite realisiert.

Wie bisher können die jeweiligen Fördermittel als Zuschüsse entweder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder als Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Hausbank beantragt werden.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude setzt sich aus drei Teilen zusammen. Jeder Teil beinhaltet eine Förderung über Zuschüsse oder Kredite:

  • Wohngebäude (BEG WG)
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Seit wann gilt die BEG?

Am 2. Januar 2021 war der Startschuss für die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen über das BAFA in den Bereichen BEG NWG und BEG EM.

Die Förderung umfasst seither Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Rahmen von energetischen Sanierungen oder dem Einbau von effizienteren Heizsystemen.

Ziel der geförderten Maßnahmen ist es, Bestandsgebäude auf einen Effizienzhausstandard zu bringen.

Seit dem 1. Juli 2021 können Hausbesitzer geförderte Kredite für BEG EM bei der KfW beantragen.

Ab dem 1. Januar 2023 soll die Förderung über Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude nur noch über das BAFA abgewickelt werden. Die Kreditförderung übernimmt dann allein die KfW.

Welche Neuerungen gab es durch die BEG?

Die bestehende Heizungsförderungen wurde durch Zuschüsse und staatlich geförderte Kredite im Rahmen der BEG erhöht.

Gleichzeitig gab es neue Förderangebote für Sanierungen und Neubau. Neu war u.a., dass vom Bundesinnenministerium anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate bei der Höhe der Förderung berücksichtigt werden können.

Mit der BEG wird auch erstmals digitale Technik gefördert, welche bei der Optimierung und Effizienzsteigerung von Heizsystemen unterstützen.

Seit dem Inkrafttreten der Bundesförderung effizienter Gebäude können Hausbesitzer Einzelmaßnahmen in Neubauten nicht mehr staatlich fördern lassen.

Im Rahmen des BEG EM können Hausbesitzer z.B. kein Haus bauen und nur die Wärmepumpe oder eine Solarthermieanlage einzeln fördern lassen. Die Förderung ist im Neubau mit der BEG nur noch als Paket z.B. im Rahmen eines KfW-Kredits 261 für Sanierung und Neubau von Wohngebäuden möglich.

Mit der BEG keine Kombination aus BAFA-Förderung und KfW-Kredit mehr möglich

Mit Einführung der BEG müssen sich Antragsteller künftig zwischen BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit entscheiden. Eine Kombination beider Fördermodelle ist seit 1. Januar 2021 nicht mehr möglich.

Es wird deshalb im Einzelfall empfehlenswert sein, die verschiedenen Varianten genau zu prüfen. Wenn es um Einzelmaßnahmen geht, wird lediglich die Bezuschussung durch das BAFA möglich sein.

Wenn ein Gebäude neu gebaut wird, ist nur ein KfW-Kredit möglich, weil Einzelmaßnahmen in den BEG nicht mehr in Neubauten gefördert werden.

Wie hoch ist die BEG 2022 für Heizungen?

Im Rahmen der BEG EM werden verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden gefördert. Die Förderung bezieht sich auf Wohn- und Nichtwohngebäude. Hier wird nicht mehr differenziert.

Seit Sommer 2022 gelten neue Fördersätze. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde im Juli 2022 angepasst.

Folgende Förderung mit Zuschüssen ist möglich:

  • 15 Prozent Zuschuss für Maßnahmen zur energetischen Optimierung der Gebäudehülle, z.B. Wärmedämmung.
  • 25 Prozent Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe + 5 Prozent, wenn als Wärmequelle Erdreich, Wasser oder Abwasser genutzt wird.
  • 15 Prozent Zuschuss für Maßnahmen an der Anlagentechnik, außer Heizungen, z.B. der Einbau von digitaler Technik zur Verbrauchsoptimierung
  • 15 Prozent Zuschuss für die Heizungsoptimierung, z.B. hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpen.
  • 25 Prozent Zuschuss für Erneuerbare-Energien-Heizungen, wenn keine Biomasseheizung genutzt wird (mit Biomasse reduziert sich der Fördersatz auf 20 Prozent)
  • 25 Prozent Zuschuss für Solarthermie

Mit der Anpassung der BEG 2022 entfällt der iSFP-Bonus für alle Maßnahmen.

Beim Austausch einer Öl- oder Kohleheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung erhalten Hausbesitzer zusätzlich 10 Prozent Förderzuschuss.

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Vorteile der BEG für Hausbesitzer

Durch das Angebot von Zuschüssen oder geförderten Krediten in allen Bereichen unter einem Gesamtprogramm wird es Hausbesitzern erleichtert, sich bei den Fördermöglichkeiten zurechtzufinden.

Gleichzeitig erhöht sich die Flexibilität bei der Auswahl der passenden Förderung. Insgesamt werden vier verschiedene Förderprogramme von KfW und BAFA in einer Gesamtförderung gebündelt.

Noch eine Erleichterung: Künftig soll nur ein Antrag ausreichen, um sämtliche Fördermittel beantragen zu können. Die Anträge können dann entweder bei der KfW oder dem BAFA eingereicht werden.

Fazit: Heizungstausch so attraktiv wie nie!

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude macht es Hausbesitzern leichter, passende Fördermöglichkeiten auszuwählen und zu beantragen, da alle bisherigen Förderprogramme für Gebäude des BAFA und der KfW in einem großen Programm übersichtlich gebündelt werden.

Ganz konkret ermöglicht die BEG die Förderung von Wärmepumpen von bis zu 40 Prozent. Gerade in Zeiten hoher Gas- und Ölpreise haben Hausbesitzer so die Chance, auf umweltfreundliche und energiesparende Heiztechnik umzusteigen.

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.