Förderung von Solarthermie ist auch 2024 ein wichtiges Thema für Hausbesitzer. Zum einen geht es um mehr Unabhängigkeit von Gas und Öl. Zum anderen sind auch nach Änderungen der Förderung immer noch hohe Förderzuschüsse für Solarthermie möglich.

Wie hoch ist die BEG-Förderung für Solaranlagen im Jahr 2024?

Mit der Überarbeitung der BEG im Dezember 2023 haben sich die Fördersätze für Solarthermie geändert. Seit 1. Januar 2024 können Hausbesitzer bis zu 70 Prozent staatliche Förderung für Solarkollektoranlagen erhalten:

  • 30 Prozent Basiszuschuss
    für den Umstieg auf Heizsysteme mit mind. 65 Prozent erneuerbaren Energien
  • max. 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus
    für den frühzeitigen Umstieg auf EE-Heizungen
  • 30 Prozent Einkommens-Bonus
    für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro

Wichtig: Die Kombination der Förderkomponenten ist auf max. 70 Prozent begrenzt.

Gut zu wissen: Nicht förderfähig sind solarthermische Anlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite (zum Beispiel Schwimmbadabsorber).

Welche Voraussetzungen gelten für die BEG-Solarförderung?

Um die BEG-Förderung zu erhalten, müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Antrag wird vor dem Kauf/Bau der Solaranlage gestellt. (Ausnahme für 2024: Anträge sind durch Umstellung der Heizungsförderung erst ab dem 27.02.2024 rückwirkend bei der KfW einreichbar)
  • Die Solaranlage steht auf der Liste der förderfähigen Solaranlagen des BAFA*.
  • Ihre Solaranlage muss für die Warmwasserbereitung und/oder zum Heizen eingesetzt werden.

Technische Mindestanforderungen:

  • Unabhängige Prüfung/Zertifizierung nach Solar-Keymark eines nach ISO 17025 akkreditierten Prüfinstituts im Sinne des § 71e GEG
  • Jährlicher Kollektorertrag QkOl für flüssigkeitsdurchströmte Kollektoren von mindestens 525 kWh/m2.

Der Nachweis von QkOl erfolgt auf Basis der Kollektorerträge bei 25 °C und 50 °C am Standort Würzburg und berechnet sich wie folgt: QkOl = 0,38 (W25/Aap – Ceff) + 0,71 (W50/Aap – Ceff).

Solarförderung 2024: Weitere Neuerungen

Neu ist außerdem ein zusätzlicher Ergänzungskredit, den selbst nutzende Hauseigentümer mit einem Jahreshaushaltseinkommen von unter 90.000 Euro brutto für den Heizungstausch beantragen können. Die Kreditsumme liegt hier bei maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit sowie einer Zinsvergünstigung von bis zu 2,5%.

Der Heizungstausch wird nur noch einmal gefördert. Die Maßnahmen müssen daher in einem Jahr beantragt werden, eine Verteilung über mehrere Antragsjahre ist damit nicht mehr möglich.

Durch den Wechsel der BAFA-Förderprogramme zur KfW erfolgt auch die Beantragung der Heizungsförderung über die KfW. Durch diese Umstellung wird die Antragstellung voraussichtlich erst ab dem 27. Februar 2024 auf dem Onlineportal der KfW freigeschaltet.

Wichtig: Sie können dennoch bereits jetzt Ihre Heizung tauschen, da bis 31. August 2024 auch Anträge nach Auftrag und Maßnahmenbeginn zulässig sind.

Förderung Heizung: Wir unterstützen Sie bei der Beantragung

Die Beantragung zur Heizungsförderung können ausschließlich online gestellt werden und sind auf den jeweiligen Homepages der administrierenden Förderinstitute zu finden. Wichtig ist, dass Sie den Förderantrag vor Vertragsabschluss einreichen.

Damit Sie die maximale Förderung für Ihre neue Heizung erhalten, beraten wir Sie gern ausführlich zu Ihrem Modernisierungsvorhaben und prüfen die Fördervoraussetzungen.

Nach Erteilung einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht unterstützen wir Sie außerdem aktiv bei der kompletten Antragstellung. Auch hier erfolgt die Auszahlung der Fördersumme auf Ihr Konto, nachdem die Maßnahme durchgeführt wurde.

Für mehr Informationen nutzen Sie einfach unseren Heizungsplaner und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.