Berlin soll bis 2050 klimaneutral werden. Nachdem das Programm HeiztauschPLUS Ende 2021 ausgelaufen ist, hat der Berliner Senat 2022 mit Effiziente GebäudePLUS die Heizungsförderung in Berlin noch umfassender gestaltet. Alles Wichtige dazu finden Sie hier.

Neue Heizungsförderung

Seit 1. Januar 2024 gelten die neuen Richtlinien zur Heizungsförderung gem. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dieser Artikel enthält daher möglicherweise veraltete Inhalte.

Alle aktuellen Informationen können Sie in unserem Artikel zur staatlichen Förderung für Heizungen nachlesen.

HeiztauschPLUS wird Effiziente GebäudePLUS

Mit HeiztauschPLUS konnten Berliner bis zum 31.12.2021 eine Förderung für ihre Heizungsanlage und die energetische Sanierung bei der Investitionsbank Berlin beantragen. Dieses Förderprogramm wurde 2022 von der neuen Förderung „Effiziente GebäudePLUS“ abgelöst. Dadurch haben sich einige Änderungen ergeben. So wird der Kauf neuer Gasheizungen ohne Erneuerbare Energien nicht mehr gefördert. Dafür ist eine Förderung für die Optimierung bestehender Heizsysteme möglich.

Wer kann die Heizungsförderung in Berlin in Anspruch nehmen?

Das Berliner Programm Effiziente GebäudePLUS kann von privaten wie kommunalen Wohnungsunternehmen ebenso wie von Wohnungsbaugenossenschaften in Anspruch genommen werden.

Die Förderung ist aber auch für Eigentümer gedacht, die ihre Wohnimmobilie selbst nutzen. Gleiches gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Sind Sie Vermieter einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie, können Sie – ebenso wie Investoren – von der kommunalen Förderung profitieren.

Das Förderprogramm des Berliner Senats kann ausschließlich für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude in Berlin genutzt werden. So können Sie keine Förderung beantragen, wenn Sie zwar in Berlin gemeldet sind, aber Ihr Gebäude in Brandenburg energetisch sanieren wollen.

Was kann ich in der Bundeshauptstadt fördern lassen?

Der Berliner Senat fördert verschiedene Maßnahmen rund um die energetische Sanierung bzw. Optimierung von Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien.

Die Förderung verteilt sich auf fünf Module:

  • Wärmeschutz: In diesem Modul werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes im Bestand gefördert. Hierzu gehören u. a. die Dämmung der Außenwände oder Decken sowie der Sonnenschutz.
  • Sanierungsfahrplan: Wenn Sie einen auf Ihre Immobilie zugeschnittenen energetischen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, wird dieser von der IBB gefördert. Wichtig ist, dass der Plan von Energieeffizienz-Experten erstellt wird, die auf der Liste des Bundes aufgeführt werden.
  • Austausch und Optimierung von Heizungsanlagen: In diesem Modul werden Hausbesitzer gefördert, die ihre Heizung austauschen oder optimieren wollen, wenn diese älter als zehn Jahre alt ist.
  • Digitale Systeme: Dieses Modul sieht die Förderung von Instrumenten oder Technik vor, die zur Messung von Energieverbräuchen oder zum Energiemanagement dient.
  • Energieeffizienzhaus: Führen Sie bei Ihrer Immobilie eine energetische Sanierung durch und erfüllt das Gebäude danach die Standards für ein Energieeffizienzhaus, ist eine Förderung durch den Berliner Senat möglich. Die Vorgaben für die Standards entsprechen der Bundesförderung effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG).

Wie sieht die Heizungsförderung in Berlin konkret aus?

Allgemein geht es beim Programm Effiziente GebäudePLUS um die Anhebung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden. Die Förderung bezieht sich somit vor allem auf den Bestand und nicht auf den Neubau.

Für Hausbesitzer ist die Förderung der Heizung sehr attraktiv. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

Austausch der alten Heizungsanlage

Ist Ihr Heizsystem älter als zehn Jahre alt, können Sie Förderung beantragen, wenn Sie auf folgende Heizsysteme umsteigen:

  • 10 Prozent Zuschuss: Gas-Brennwertheizungen, die „renewable ready“ sind, also für die spätere Kombination mit Erneuerbaren-Energien-Heizungen ausgelegt sind.
  • 15 Prozent Zuschuss: Gas-Hybridheizungen
  • 20 Prozent Zuschuss: Solarthermie-Anlagen
  • 25 Prozent Zuschuss: Heizungen mit Biomasse wie Pelletheizungen, Hackschnitzelheizungen
  • 25 Prozent Zuschuss: Wärmepumpen
  • 25 Prozent Zuschuss: EE-Hybridheizungen

Voraussetzung ist, dass Ihr Heizsystem insgesamt verbessert wird. Deshalb ist auch ein hydraulischer Abgleich für den Erhalt der Förderung vorgeschrieben.

Heizungsoptimierung

Ist Ihr Heizsystem älter als zehn Jahre alt, können Sie für die Optimierung des Systems Förderung in Berlin beantragen. Ziel der Maßnahmen muss es sein, die Energieeffizienz des Heizsystems zu verbessern.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Austausch alter Heizungspumpen durch Hocheffizienzpumpen
  • Integration von Flächenheizungen mit niedriger Vorlauftemperatur wie Fußbodenheizungen
  • Optimierung bestehender Wärmepumpen
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs mit Anpassung der Heizkurve

Anschluss an ein Fernwärmenetz

Damit Sie diese Förderung erhalten, muss das Wärmenetz seine Wärme mindestens zu 25 Prozent mit Erneuerbaren Energien erzeugen.

Wärmerückgewinnung

Setzen Sie auf eine kontrollierte Wohnraumbelüftung mit Wärme-/Kälterückgewinnung, lassen sich diese Systeme ebenfalls über das Berliner Programm „Effiziente GebäudePLUS“ über die IBB fördern.

Wie hoch fällt die Berliner Förderung für meine Heizung aus?

Der maximale Zuschuss pro Vorhaben und Kalenderjahr beträgt 500.000 Euro. Der Zuschuss muss mindestens 500 Euro betragen, damit er von der IBB gewährt wird.

Die Fördersummen für Heizungsanlagen sind Folgende:

Der Zuschuss ist bei Wohngebäuden auf maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Bei Nicht-Wohngebäuden liegt der maximale Zuschuss bei 60.000 Euro pro Gebäude.

Wird die Heizungsanlage optimiert, beträgt der Zuschuss 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Das gilt auch für den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Beim Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz, können Sie bis 15 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten erhalten, wenn der Mindestanteil an erneuerbaren Energien bei 25 Prozent liegt. Der Zuschuss erhöht sich auf 20 Prozent, wenn der Mindestanteil bei mindestens 55 Prozent liegt.

Was sind förderfähige Kosten beim Programm Effiziente GebäudePLUS?

Die förderfähigen Kosten für das Programm Effiziente GebäudePLUS umfassen folgende Posten:

  • Materialkosten für die energetische Sanierungsmaßnahme
  • Kosten für den fachgerechten Einbau von Heizungen und anderen Systemen
  • Kosten für Umfeldmaßnahmen wie Vorbereitungsarbeiten für den Einbau eines neuen Heizsystems
  • Kosten für Fachplanung und Baubegleitung

Kann ich die Berliner Heizungsförderung mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Die Berliner Heizungsförderung können Sie mit anderen Förderprogrammen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinieren. Wichtig für die Kombination ist, dass die Summe der Zuschüsse nicht mehr als 60 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt.

thermondo unterstützt Berliner bei der Antragstellung für die Heizungsförderung in Berlin

Die Beantragung der Berliner Heizungsförderung über das Programm Effiziente GebäudePLUS kann für Verbraucher komplex sein. Das gilt auch dann, wenn weitere Fördermittel genutzt werden sollen. Mit unserem Fördermittelservice unterstützt thermondo Sie bei der Antragsstellung. Nutzen Sie einfach unseren Heizungsplaner und wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

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Profilfoto Bianca Bianca ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf dem Gebiet Förderung und Finanzierung. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder zum Thema Heizungsförderung haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.