Wenn eine neue Heizung installiert wird, fallen viele Arbeitsstunden an. Wollen Sie die neue Heizung steuerlich absetzen, spielen für Privathaushalte gerade diese „haushaltsnahen Dienstleistungen“ eine zentrale Rolle. Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei der Heizungsmodernisierung Steuern sparen können.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen und was haben diese mit Handwerkerleistungen zu tun?

Um private Haushalte zu entlasten, können diese in der jährlichen Steuererklärung sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Haushalt entstehen. Dazu zählen z.B. die Lohnkosten für Reinigungskräfte, Malerarbeiten etc. Enthalten sind also alle Handwerkerlohnkosten.

Jedes Jahr können Sie auf diese Weise bis zu 6.000 Euro an Lohnkosten für Handwerkerleistungen und Dienstleistungen absetzen, die sich unmittelbar auf den Unterhalt und die Instandsetzung Ihres Haushalts beziehen. Bis zum Maximalbetrag von 6.000 Euro können Sie 20 Prozent der jährlich entstandenen Arbeitskosten, Fahrtkosten und Kosten für Maschinen im Rahmen der „haushaltsnahen Dienstleistungen“ steuerlich geltend machen und bis zu 1.200 Euro pro Jahr sparen. Die rechtliche Grundlage dafür liefert das Einkommensteuergesetz.

Wichtig: Es können nur Lohnkosten steuerlich abgesetzt werden, keine Kosten für Material. Somit können Sie auch Ihre neue Heizung selbst nicht steuerlich absetzen, dafür aber alle Arbeiten, die mit deren Einbau und Inbetriebnahme verbunden sind.

Beispiel:

Ihre Heizungsanlage ist über 30 Jahre als und Sie wollen sie gegen eine neue Brennwertheizung tauschen. Der SHK-Betrieb stellt Ihnen eine Rechnung von 6.000 Euro, davon sind 1.500 Euro Lohnkosten. Nun können Sie 1.500 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrer Einkommensteuererklärung in Zeile 112 eintragen und mit einer Steuerermäßigung rechnen.

Voraussetzungen zum Steuersparen beim Heizungstausch

Ob die Lohnkosten für die Heizungsmodernisierung steuerlich absetzbar sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Sie müssen den Heizungsfachbetrieb als Privatperson beauftragen.
  • Die neue Heizung wird in Ihrer selbstgenutzten Immobilie eingebaut.
  • In der Handwerkerrechnung müssen die Arbeitskosten gesondert aufgeführt werden.
  • Sie müssen die Rechnung überweisen, um dem Finanzamt per Kontoauszug nachzuweisen, dass Sie die Handwerker bezahlt haben.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, ist die Modernisierung der Heizung nicht steuerlich absetzbar.

Keine Steuererstattung auf Handwerkerleistung bei staatlicher Heizungsförderung

Erhalten Sie staatliche Förderung für die Heizungsmodernisierung, haben Sie keinen Anspruch mehr darauf, haushaltsnahe Dienstleistungen für die Arbeiten steuerlich abzusetzen. Grundlage hierfür liefert wieder das Einkommensteuergesetz in Paragraph 35, Absatz 3 Satz 2:

„Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.“

Bei vermieteten Räumen ist Werbekostenabzug für neue Heizung meist sinnvoller

Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nicht privat nutzen, sondern vermieten, können Sie die Heizungserneuerung steuerlich absetzen. Vermieter haben den Vorteil, dass sie Renovierungskosten oder die Erneuerung der Heizungsanlage in vollem Umfang als Werbekosten geltend machen können. Es kann somit auch das Material und die komplette Heizungsanlage abgesetzt werden.

Vermieter haben dann die Wahl, ob die Kosten einmalig abgesetzt oder über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden. Welche Variante sich eher lohnt, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab.

So kann es sich lohnen, die Kosten für die Heizungsmodernisierung abzuschreiben, wenn bereits der Höchstbetrag für Werbungskosten erreicht wurde. Der Höchstbetrag liegt für das Steuerjahr 2018 bei 4.500 Euro. Wurde der Betrag noch nicht ausgeschöpft, kann Absetzen sinnvoller sein. Welche Variante wirklich mehr Sinn ergibt, kann ein Steuerberater für Sie klären.

Sind Reparaturen und Wartungen an der Heizung steuerlich absetzbar?

Heizungswartung oder Reparatur gehören ebenso zu den haushaltsnahen Dienstleistungen wie die Heizungsmontage. Sofern die o.g. Voraussetzungen erfüllt werden (selbstgenutzte Immobilie, Bezahlung per Überweisung, Arbeit auf Rechnung etc.), können Sie die Kosten für Wartung und Reparatur von der Steuer absetzen. Muss der Heizungsinstallateur jedoch Verschleißteile oder Bauteile der Heizung tauschen, können diese Materialkosten nicht abgesetzt werden.

Fazit: Nur Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleitungen für die Heizung können abgesetzt werden

Ganz gleich, ob Heizungsneubau oder -reparatur, es können immer nur Privatpersonen in selbstgenutzten Immobilien haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen. Vermieter profitieren von der Möglichkeit, die komplette Heizungsmodernisierung als Werbungskosten abzusetzen.

Um für Ihren Fall die beste Lösung zu finden, sollten Sie sich vor Abgabe der Steuererklärung am besten bei Ihrem Steuerberater erkundigen oder z.B. bei der Lohnsteuerhilfe nachfragen.

Wärmepumpe im Komplettpaket inkl. Installation
Zum Festpreisangebot
Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.