Was haben ein hydraulischer Abgleich Ihrer Heizung und ein Austausch der alten, ineffizienten Pumpen gemeinsam? Beide sind mit geringem Aufwand verbunden, erzielen eine maximale Einsparwirkung und werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 50 Prozent gefördert.

Heizungsoptimierung 2024: Aktuelle Fördersätze

Am 1. Januar 2024 wurde die staatliche Förderung für Heizungen gem. BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) angepasst. Nach wie vor können Sie für die Heizungsoptimierung Förderung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle) erhalten.

Voraussetzung ist, dass mit der Optimierung eine Effizienzverbesserung erzielt wird und die Heizung älter als 2 Jahre ist. In diesem Falle sind bis zu 20 Prozent Förderung möglich. Möglich ist dies allerdings nur, wenn die Heizungsoptimierung Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.

Neu: Wenn bei der Heizungsoptimierung eine Emissionsminderung erzielt wird, kann diese Maßnahme seit 2024 sogar mit 50 Prozent gefördert werden.

Einzelmaßnahmen (Effizienz) Zuschuss iSFP-Bonus
Gebäudehülle 15 % 5 %
Anlagentechnik 15 % 5 %
Heizungsoptimierung zur
Effizienzverbesserung
15 % 5 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50 %

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Im Falle des Pumpentauschs fördert der Bund sowohl den Einsatz von Hocheffizienzpumpen bei Ihrer Umwälz- beziehungsweise Heizungspumpe als auch bei Ihrer Warmwasserzirkulationspumpe.

Denn gerade diese Pumpen sind häufig veraltet und sehr ineffizient.

Wenn Sie einen hydraulischen Abgleich Ihres Heizungssystems vornehmen, können Sie zusätzliche Optimierungsmaßnahmen mitfördern lassen. Darunter fallen die Anschaffung und fachgerechte Installation von

  • voreinstellbaren Thermostatventilen
  • Einzelraumtemperaturreglern
  • Strangventilen
  • Technik zur Volumenstromregelung
  • separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
  • Pufferspeichern
  • und die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve

Worauf ist bei einem Förderantrag zur Heizungsoptimierung zu achten?

Einen Antrag auf Förderung können Sie in jedem Fall stellen, wenn Ihre Heizungsanlage seit mindestens zwei Jahren in Betrieb ist. Heizungen in Neubauten sind hingegen nicht förderfähig. Damit die Heizungsoptimierung förderfähig ist, muss das Investitionsvolumen mindestens 300 Euro betragen.

Zudem müssen sowohl der Pumpenaustausch als auch der hydraulische Abgleich von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.