- Was ist die kommunale Wärmeplanung?
- Das bedeutet die Wärmeplanung für Hausbesitzer
- Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung
- Das passiert nach dem Abschluss der Wärmeplanung
- Welche Heizsysteme eigenen sich als Heizlösung?
- Warum Sie mit dem Heizungswechsel nicht warten sollten
- Effiziente Wärmepumpe für Ihren Heizungstausch
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung planen Gemeinden und Kommunen, wie die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral werden kann. Die Planung soll bis 2028 deutschlandweit abgeschlossen sein.
Große Gemeinden, die mehr als 100.000 Einwohner haben, müssen allerdings schon bis 2026 die Wärmeplanung vorlegen. Dazu wird auf lokaler Ebene die nachhaltigste Wärmeversorgung ermittelt und strategisch geplant.
Der Fokus bei der kommunalen Wärmeplanung liegt auf der Beantwortung von zwei Fragen:
- Wie viel Wärme wird aktuell benötigt?
Bei der Bestandsanalyse wird zum einen ermittelt, wie viel Wärme das Gebiet generell benötigt. Zum anderen wird festgestellt, wie diese Wärme aktuell bereitgestellt wird und welche Energieträger zum Einsatz kommen. - Mit welchen Wärmequellen kann Fernwärme zukünftig bereitgestellt werden?
Zur Beantwortung dieser Frage wird ermittelt, welche erneuerbaren Energieträger oder unvermeidliche Abwärme für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen werden.
Das Ziel: Die Wärmeplanung soll letztendlich konkrete Gebiete aufzeigen, die entweder zentral z. B. über ein Fernwärmenetz oder dezentral über einzelne Anlagen in Gebäuden wie z. B. Wärmepumpen versorgt werden.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Hausbesitzer?
Durch die kommunale Wärmeplanung erhalten Hausbesitzer einen Überblick, welche Wärmeversorgung ihnen in Zukunft zur Verfügung steht. Dadurch können sie gezielt entscheiden, welche Optionen die wirtschaftlichste für ihr Eigentum darstellt.
Eine Verpflichtung – z. B. der Anschluss an eine Wärmenetz – besteht zunächst jedoch nicht. Eigentümer haben im Rahmen des GEG immer noch die Wahl, welches Heizsystem infrage kommt.
Gut zu wissen: Kommunen können eine sogenannte Fernwärmesatzung erlassen, die Hausbesitzer zum Anschluss an das Fernwärmenetz verpflichtet. Bestandsanlagen müssen jedoch nicht ausgetauscht werden. Erst bei einem Heizungswechsel muss auf Fernwärme umgestellt werden.
Häufig gestellte Fragen zur kommunalen Wärmeplanung:
Wo ist die kommunale Wärmeplanung geregelt?
Die gesetzliche Grundlage der kommunalen Wärmeplanung bildet das sogenannte Wärmeplanungsgesetz (WPG). Das WPG regelt auch den Ablauf und die Fristen, an die sich die Kommunen und Gemeinden halten müssen.
Das WPG ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verknüpft. So ist die Gültigkeit des GEG z. B. an die Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung gekoppelt.
Das bedeutet: Vorgaben wie die sogenannte „65-Prozent-Regel“ werden erst verpflichtend, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. Also erst, nachdem die Gebietsausweisung veröffentlicht wurde, dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Wie sieht der Ablauf der Wärmeplanung gem. WPG aus?
- Eignungsprüfung gem. § 14 WPG
Im ersten Schritt der kommunalen Wärmeplanung wird festgestellt, welche Gebiete sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht als Wärmenetzausbaugebiet, also für Fernwärme, eignen.
Das kann z. B. der Fall sein, wenn in dem beplanten Gebiet derzeit kein Wärmenetz besteht und die Bereitstellung von Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nicht möglich ist. Aber auch, wenn aufgrund der Siedlungsstruktur ein Wärmenetz nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. - Bestandsanalyse gem. § 15 WPG
Bei der Bestandsanalyse wird ermittelt, wie viel Wärme in einem Gebiet verbraucht wird. Zudem wird analysiert, mit welchen Energieträgern diese Wärme bereitgestellt werden kann. - Potenzialanalyse gem. § 16 WPG
Im nächsten Schritt wird das vorhandene Potenzial des Gebiets analysiert. Dabei geht vorrangig darum, wie die Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden kann. Auch die Möglichkeiten zur Speicherung der Wärme werden betrachtet.
Zudem wird analysiert, ob durch die Reduzierung des Wärmebedarfs in Gebäuden oder industriellen Prozessen Energie gespart werden kann. - Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios gem. § 17, 18 & 19 WPG
Im vierten Schritt geht es darum, die Analysen der Wärmeplanung in ein konsistentes Zielbild zu übersetzen. Dazu gehört auch die Einteilung der Gebiete in die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete. Das Zielszenario bildet die Grundlage für konkrete Maßnahmen. - Umsetzungsstrategie gem. § 20 WPG
Die Umsetzungsstrategie ist ein Maßnahmenplan, in der konkrete Schritte festgelegt werden, mit denen das geplante Ziel erreicht werden kann.
Welche Fristen gelten gem. WPG?
- Kommunen unter 100.000 Einwohner: Wärmeplanung muss bis spätestens 30.06.2026 abgeschlossen sein
- Kommunen über 100.000 Einwohner: Wärmeplanung muss bis spätestens 30.06.2028 abgeschlossen sein
Gut zu wissen: Ein fertiger Wärmeplan allein löst nicht eine frühere Geltung der Pflichten des GEG aus. Vielmehr braucht es auf dieser Grundlage eine zusätzliche Entscheidung der Kommune über die Gebietsausweisung.
Wo kann ich den Status der Wärmeplanung meiner Kommune sehen?
Die dena (Deutsche Energie-Agentur) hat eine interaktive Grafik veröffentlicht, wo der Status der Wärmeplanung in den Kommunen eingesehen werden kann. Die Gemeinden werden – ja nach verfügbarer Information – in die Kategorien „Abgeschlossen“, „Im Prozess“ und „Unbekannter Stand“ eingeordnet.
> > Hier finden Sie die interaktive Deutschlandkarte der dena
Was passiert, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist?
Sobald die Kommunen ihre Wärmeplanung beendet haben, beginnt die Ausweisung der Gebiete. Dabei wird zwischen "Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes" und "Wasserstoffnetzausbaugebiet" unterschieden. Das bedeutet, dass in diesen Gebieten entweder ein Wärmenetz neu- bzw. ausgebaut wird oder ein Wasserstoffnetz errichtet wird.
Verbraucher haben so die Möglichkeit, sich beim Heizungswechsel an der kommunalen Wärmeplanung zu orientieren. Aber sie können sich auch für ein anderes Heizsystem entscheiden, solange es den Vorgaben des GEG entspricht.
Gut zu wissen: Verpflichtend ist die Gebietsausweisung nur, wenn die Kommune z. B. eine Fernwärmesatzung erlässt. Diese schreibt beim Heizungstausch einen Fernwärmeanschluss vor.
In Gebieten ohne Ausweisung ist eine dezentrale Wärmeversorgung vorgesehen. Dementsprechend können Hausbesitzer im Rahmen des GEG entscheiden, mit welchen Wärmeerzeuger sie ihr Haus beheizen möchten.
Das rückt Heizsysteme mit erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen als dezentrale Wärmelösung in den Fokus. Denn die 65-Prozent-Regel des GEG bedeutet im Prinzip auch ein Verkaufs- und Installationsstopp von rein fossilen Heizsystemen wie konventionellen Gas- oder Ölheizungen.
Welche Heizsysteme eignen sich als Heizlösung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung?
Als Eigenheimbesitzer haben Sie einige Möglichkeiten, wie Sie gem. GEG unabhängig vom fossilen Brennstoffmarkt heizen können:
- Wärmepumpe
Die Wärmepumpe bietet als dezentrale Heizlösung die zukunftssicherste Option – auch unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung. Das klimafreundliche Heizsystem kommt gänzlich ohne fossile Brennstoffe aus und basiert zu 75 Prozent auf kostenloser Umweltenergie und zu 25 Prozent auf Strom.
Da beim Betrieb kein CO2 produziert wird, bleiben Wärmepumpenbetreiber auch von der CO2-Steuer verschont. Kombinieren Sie Ihre Wärmepumpe mit Photovoltaik, heizen Sie nicht nur klimaneutral, sondern können sich auch vom Energiemarkt unabhängig machen. Zudem werden Wärmepumpen mit bis zu 70 Prozent von Staat gefördert und sind damit so günstig wie nie.
- Fernwärme
Ist in Ihrer Region bereits Fernwärme verfügbar oder ein neues Wärmenetz geplant, bietet der Anschluss ebenfalls eine gute Option, sollte z. B. die Installation einer Wärmepumpe nicht möglich sein. Denn mit einem Fernwärmeanschluss erfüllen Sie ebenfalls die Vorgaben des GEG.
Fernwärme gilt im Zuge der kommunalen Wärmeplanung als vielversprechendste Erfüllungsoption, um bis 2045 die Klimaneutralität im Gebäudesektor zu erreichen. Viele Kommunen und Ballungsgebiete wie Berlin oder Hamburg sind bereits weitgehend an ein Wärmenetz angebunden.
Gut zu wissen: Auch die Wärmenetze müssen nach und nach auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Für die Einhaltung dieser Ziele ist der Fernwärmeanbieter verantwortlich.
- Wasserstoffnetze
Der Bau neuer Wasserstoffnetze ist gem. WPG ebenfalls eine Möglichkeit. Ist dies der Fall, dürfen Verbraucher auch nach 2028 noch Gasheizungen einbauen, wenn sie „H2-ready“ sind.
Es ist jedoch fragwürdig, inwiefern die Kommunen dies bei der Planung berücksichtigen werden. Die Produktion von grünem Wasserstoff ist zum jetzigen Zeitpunkt sehr teuer und die Verfügbarkeit im Ausmaß von Versorgungsnetzen für Privatverbraucher kann aktuell noch nicht gewährleistet werden.
Fazit: Warum sollten Sie mit dem Heizungswechsel nicht auf die kommunale Wärmplanung warten?
Mit einer Wärmepumpe heizen Sie direkt nach der Installation effizient und klimafreundlich. Zudem gehen Sie mit kein Risiko ein, da Sie auch nach dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung unabhängig von der Gebietsausweisung mit Ihrer Wärmepumpe heizen dürfen.
Die kommunale Wärmeplanung legt nicht fest, mit welchem Heizsystem Sie in Zukunft heizen müssen. Sie ist lediglich richtungsweisend und wird Ihnen spätestens zum Stichtag im Juni 2026 bzw. 2028 einen Eindruck vermitteln, ob Ihr Wohngebiet zu einem Wärmenetzausbaugebiet wird oder ob dezentrale Lösungen bevorzugt werden.
Ist in Ihrem Haus die Installation einer Wärmepumpe z. B. nicht möglich, kann ein Fernwärmeanschluss eine gute Alternative darstellen. In diesem Fall sollten Sie abwarten, ob Ihr Gebiet als Wärmenetzausbaugebiet klassifiziert wird.
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