Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Wärmeplanung legt bis 2026 bzw. 2028 die zukünftige Wärmeversorgung fest – also ob für Ihr Gebiet zentrale Lösungen wie Fernwärme oder dezentrale Heizlösungen wie Wärmepumpen vorgesehen werden.
  • Die kommunale Wärmeplanung dient der Orientierung, aber verpflichtet nicht zum sofortigen Heizungstausch oder einem Anschluss an ein Wärmenetz.
  • Eine installierte Wärmepumpe hat Bestandsschutz und muss nicht wieder ausgebaut werden, auch wenn später Fernwärme verfügbar wird.
  • Wechseln Sie jetzt zu Wärmepumpe, können Sie sich die aktuell hohe staatliche Förderung sichern.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung planen Gemeinden und Kommunen, wie die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral werden kann. Die Planung soll bis 2028 deutschlandweit abgeschlossen sein.

Große Gemeinden, die mehr als 100.000 Einwohner haben, müssen allerdings schon bis 2026 die Wärmeplanung vorlegen. Dazu wird auf lokaler Ebene die nachhaltigste Wärmeversorgung ermittelt und strategisch geplant.

Der Fokus bei der kommunalen Wärmeplanung liegt auf der Beantwortung von zwei Fragen:

  1. Wie viel Wärme wird aktuell benötigt?

    Bei der Bestandsanalyse wird zum einen ermittelt, wie viel Wärme das Gebiet generell benötigt. Zum anderen wird festgestellt, wie diese Wärme aktuell bereitgestellt wird und welche Energieträger zum Einsatz kommen.

  2. Mit welchen Wärmequellen kann Fernwärme zukünftig bereitgestellt werden?

    Zur Beantwortung dieser Frage wird ermittelt, welche erneuerbaren Energieträger oder unvermeidliche Abwärme für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen werden.

Das Ziel: Die Wärmeplanung soll letztendlich konkrete Gebiete aufzeigen, die entweder zentral z. B. über ein Fernwärmenetz oder dezentral über einzelne Anlagen in Gebäuden wie z. B. Wärmepumpen versorgt werden.

Was bedeutet zentrale und dezentrale Wärmeversorgung?

Bei der Wärmeplanung unterscheidet man zwischen zentraler und dezentraler Wärmeversorgung:

  • Zentrale Wärmeversorgung

Bei der zentralen Wärmeversorgung handelt es sich um sogenannte Wärmenetze. Dabei wird die Wärme an einem zentralen Ort produziert, z. B. in einer sogenannten KWK-Anlage. Die Wärme wird dann über Rohrleitungen zu den einzelnen Gebäuden transportiert. In den Gebäuden selbst befindet sich nur eine Wärmeübergabestation.

  • Dezentrale Wärmeversorgung

Die dezentrale Wärmeversorgung sieht eine Versorgung über Anlagen in Gebäuden vor. Darunter fallen Heizsysteme wie z. B. Wärmepumpen oder Biomasseheizungen, die nur ein einziges Gebäude mit Wärme versorgen.

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Hausbesitzer?

Durch die kommunale Wärmeplanung erhalten Hausbesitzer einen Überblick, welche Wärmeversorgung ihnen in Zukunft zur Verfügung steht. Dadurch können sie gezielt entscheiden, welche Optionen die wirtschaftlichste für ihr Eigentum darstellt.

Eine Verpflichtung – z. B. der Anschluss an eine Wärmenetz – besteht zunächst jedoch nicht. Eigentümer haben im Rahmen des GEG immer noch die Wahl, welches Heizsystem infrage kommt.

Gut zu wissen: Kommunen können eine sogenannte Fernwärmesatzung erlassen, die Hausbesitzer zum Anschluss an das Fernwärmenetz verpflichtet. Bestandsanlagen müssen jedoch nicht ausgetauscht werden. Erst bei einem Heizungswechsel muss auf Fernwärme umgestellt werden.

Häufig gestellte Fragen zur kommunalen Wärmeplanung:

Werde ich zum Anschluss an Fernwärme gezwungen?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sehen keinen Anschlusszwang an ein Fernwärmenetz vor. Auch wenn Ihr Wohngebiet zu einem Wärmenetzausbaugebiet eingestuft wird, werden Sie nicht dazu verpflichtet, mit Fernwärme zu heizen.

Nach Abschluss der Wärmplanung kann die Kommune jedoch eine Satzung erlassen, die zum Anschluss an das Fernwärmenetz verpflichtet. Diese greift erst, wenn ein Heizsystem ausgetauscht wird. Das bedeutet, auch nach der Erlassung einer Fernwärmesatzung mit Anschlusspflicht dürfen bestehende Heizungen weiter betrieben werden.

Was ist, wenn ich jetzt eine Wärmepumpe einbaue und dann doch Fernwärme kommt?

Der Ausbau eines Wärmenetzes bedeutet nicht automatisch, dass es eine Anschlusspflicht geben wird. Selbst wenn die Kommune eine Satzung erlässt, die den Anschluss vorsieht, gilt dies erst bei der Erneuerung der Heizung. Das bedeutet, bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden und die Wärmepumpe muss nicht ausgebaut werden.

Wird eine Fernwärmesatzung erlassen, die eine Anschlusspflicht vorsieht, müssen zudem Ausnahmeregelungen oder Befreiungsmöglichkeiten zugelassen werden. Diese beziehen sich häufig auf die Wärmeerzeugung mit anderen erneuerbaren Energien wie bspw. Wärmepumpen.

Das bedeutet: Mit einer Wärmepumpe sind Sie auf der sicheren Seite und gehen Sie kein Risiko ein. Kaufen Sie jetzt eine Wärmepumpe, müssen Sie diese nicht wieder ausbauen – selbst wenn Ihre Kommune eine Fernwärmesatzung erlassen sollte.

Bekomme ich eine Wärmepumpen-Förderung, wenn ich auf die Fertigstellung der Wärmeplanung warte?

Eine Förderung von bis zu 70 Prozent für Wärmepumpen ist nicht garantiert, wenn Sie auf die Fertigstellung der Wärmeplanung warten. Zwar hat die aktuelle Bundesregierung eine Weiterführung der Heizungsförderung für 2026 zugesagt, die Fördersätze könnten jedoch reduziert werden. Das ist derzeit sogar wahrscheinlich.

Steht bei Ihnen also demnächst ein Heizungswechsel an, sollten Sie also nicht auf die Wärmeplanung Ihrer Kommune warten. Mit dem Kauf einer Wärmepumpe können Sie aktuell von einer hohen Heizungsförderung profitieren. Zudem gehen Sie kein Risiko ein, auch wenn Ihre Kommune später ein Wärmenetz plant.

Wo ist die kommunale Wärmeplanung geregelt?

Die gesetzliche Grundlage der kommunalen Wärmeplanung bildet das sogenannte Wärmeplanungsgesetz (WPG). Das WPG regelt auch den Ablauf und die Fristen, an die sich die Kommunen und Gemeinden halten müssen.

Das WPG ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verknüpft. So ist die Gültigkeit des GEG z. B. an die Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung gekoppelt.

Das bedeutet: Vorgaben wie die sogenannte „65-Prozent-Regel“ werden erst verpflichtend, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. Also erst, nachdem die Gebietsausweisung veröffentlicht wurde, dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

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Wie sieht der Ablauf der Wärmeplanung gem. WPG aus?

  1. Eignungsprüfung gem. § 14 WPG

    Im ersten Schritt der kommunalen Wärmeplanung wird festgestellt, welche Gebiete sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht als Wärmenetzausbaugebiet, also für Fernwärme, eignen.

    Das kann z. B. der Fall sein, wenn in dem beplanten Gebiet derzeit kein Wärmenetz besteht und die Bereitstellung von Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nicht möglich ist. Aber auch, wenn aufgrund der Siedlungsstruktur ein Wärmenetz nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.

  2. Bestandsanalyse gem. § 15 WPG

    Bei der Bestandsanalyse wird ermittelt, wie viel Wärme in einem Gebiet verbraucht wird. Zudem wird analysiert, mit welchen Energieträgern diese Wärme bereitgestellt werden kann.

  3. Potenzialanalyse gem. § 16 WPG

    Im nächsten Schritt wird das vorhandene Potenzial des Gebiets analysiert. Dabei geht vorrangig darum, wie die Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden kann. Auch die Möglichkeiten zur Speicherung der Wärme werden betrachtet.

    Zudem wird analysiert, ob durch die Reduzierung des Wärmebedarfs in Gebäuden oder industriellen Prozessen Energie gespart werden kann.

  4. Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios gem. § 17, 18 & 19 WPG

    Im vierten Schritt geht es darum, die Analysen der Wärmeplanung in ein konsistentes Zielbild zu übersetzen. Dazu gehört auch die Einteilung der Gebiete in die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete. Das Zielszenario bildet die Grundlage für konkrete Maßnahmen.

  5. Umsetzungsstrategie gem. § 20 WPG

    Die Umsetzungsstrategie ist ein Maßnahmenplan, in der konkrete Schritte festgelegt werden, mit denen das geplante Ziel erreicht werden kann.

Welche Fristen gelten gem. WPG?

  • Kommunen unter 100.000 Einwohner: Wärmeplanung muss bis spätestens 30.06.2026 abgeschlossen sein
  • Kommunen über 100.000 Einwohner: Wärmeplanung muss bis spätestens 30.06.2028 abgeschlossen sein

Gut zu wissen: Ein fertiger Wärmeplan allein löst nicht eine frühere Geltung der Pflichten des GEG aus. Vielmehr braucht es auf dieser Grundlage eine zusätzliche Entscheidung der Kommune über die Gebietsausweisung.

Wo kann ich den Status der Wärmeplanung meiner Kommune sehen?

Die dena (Deutsche Energie-Agentur) hat eine interaktive Grafik veröffentlicht, wo der Status der Wärmeplanung in den Kommunen eingesehen werden kann. Die Gemeinden werden – ja nach verfügbarer Information – in die Kategorien „Abgeschlossen“, „Im Prozess“ und „Unbekannter Stand“ eingeordnet.

> > Hier finden Sie die interaktive Deutschlandkarte der dena

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Was passiert, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist?

Sobald die Kommunen ihre Wärmeplanung beendet haben, beginnt die Ausweisung der Gebiete. Dabei wird zwischen "Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes" und "Wasserstoffnetzausbaugebiet" unterschieden. Das bedeutet, dass in diesen Gebieten entweder ein Wärmenetz neu- bzw. ausgebaut wird oder ein Wasserstoffnetz errichtet wird.

Verbraucher haben so die Möglichkeit, sich beim Heizungswechsel an der kommunalen Wärmeplanung zu orientieren. Aber sie können sich auch für ein anderes Heizsystem entscheiden, solange es den Vorgaben des GEG entspricht.

Gut zu wissen: Verpflichtend ist die Gebietsausweisung nur, wenn die Kommune z. B. eine Fernwärmesatzung erlässt. Diese schreibt beim Heizungstausch einen Fernwärmeanschluss vor.

In Gebieten ohne Ausweisung ist eine dezentrale Wärmeversorgung vorgesehen. Dementsprechend können Hausbesitzer im Rahmen des GEG entscheiden, mit welchen Wärmeerzeuger sie ihr Haus beheizen möchten.

Das rückt Heizsysteme mit erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen als dezentrale Wärmelösung in den Fokus. Denn die 65-Prozent-Regel des GEG bedeutet im Prinzip auch ein Verkaufs- und Installationsstopp von rein fossilen Heizsystemen wie konventionellen Gas- oder Ölheizungen.

Welche Heizsysteme eignen sich als Heizlösung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung?

Als Eigenheimbesitzer haben Sie einige Möglichkeiten, wie Sie gem. GEG unabhängig vom fossilen Brennstoffmarkt heizen können:

  • Wärmepumpe

Die Wärmepumpe bietet als dezentrale Heizlösung die zukunftssicherste Option – auch unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung. Das klimafreundliche Heizsystem kommt gänzlich ohne fossile Brennstoffe aus und basiert zu 75 Prozent auf kostenloser Umweltenergie und zu 25 Prozent auf Strom.

Da beim Betrieb kein CO2 produziert wird, bleiben Wärmepumpenbetreiber auch von der CO2-Steuer verschont. Kombinieren Sie Ihre Wärmepumpe mit Photovoltaik, heizen Sie nicht nur klimaneutral, sondern können sich auch vom Energiemarkt unabhängig machen. Zudem werden Wärmepumpen mit bis zu 70 Prozent von Staat gefördert und sind damit so günstig wie nie.

Gasheizung vs. Wärmepumpe: Der Kostenvergleich

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Ist die Wärmepumpe wirklich teurer als eine Gasheizung? Wie sieht es mit den Betriebskosten aus? Kann ich mit der Wärmepumpe Heizkosten einsparen? Die Antwort ist tatsächlich ziemlich eindeutig, denn Effizienz und Rekordförderung lassen ein Heizsystem besonders gut aussehen.

  • Fernwärme

Ist in Ihrer Region bereits Fernwärme verfügbar oder ein neues Wärmenetz geplant, bietet der Anschluss ebenfalls eine gute Option, sollte z. B. die Installation einer Wärmepumpe nicht möglich sein. Denn mit einem Fernwärmeanschluss erfüllen Sie ebenfalls die Vorgaben des GEG.

Fernwärme gilt im Zuge der kommunalen Wärmeplanung als vielversprechendste Erfüllungsoption, um bis 2045 die Klimaneutralität im Gebäudesektor zu erreichen. Viele Kommunen und Ballungsgebiete wie Berlin oder Hamburg sind bereits weitgehend an ein Wärmenetz angebunden.

Gut zu wissen: Auch die Wärmenetze müssen nach und nach auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Für die Einhaltung dieser Ziele ist der Fernwärmeanbieter verantwortlich.

  • Wasserstoffnetze

Der Bau neuer Wasserstoffnetze ist gem. WPG ebenfalls eine Möglichkeit. Ist dies der Fall, dürfen Verbraucher auch nach 2028 noch Gasheizungen einbauen, wenn sie „H2-ready“ sind.

Es ist jedoch fragwürdig, inwiefern die Kommunen dies bei der Planung berücksichtigen werden. Die Produktion von grünem Wasserstoff ist zum jetzigen Zeitpunkt sehr teuer und die Verfügbarkeit im Ausmaß von Versorgungsnetzen für Privatverbraucher kann aktuell noch nicht gewährleistet werden.

Fazit: Warum sollten Sie mit dem Heizungswechsel nicht auf die kommunale Wärmplanung warten?

Mit einer Wärmepumpe heizen Sie direkt nach der Installation effizient und klimafreundlich. Zudem gehen Sie mit kein Risiko ein, da Sie auch nach dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung unabhängig von der Gebietsausweisung mit Ihrer Wärmepumpe heizen dürfen.

Die kommunale Wärmeplanung legt nicht fest, mit welchem Heizsystem Sie in Zukunft heizen müssen. Sie ist lediglich richtungsweisend und wird Ihnen spätestens zum Stichtag im Juni 2026 bzw. 2028 einen Eindruck vermitteln, ob Ihr Wohngebiet zu einem Wärmenetzausbaugebiet wird oder ob dezentrale Lösungen bevorzugt werden.

Ist in Ihrem Haus die Installation einer Wärmepumpe z. B. nicht möglich, kann ein Fernwärmeanschluss eine gute Alternative darstellen. In diesem Fall sollten Sie abwarten, ob Ihr Gebiet als Wärmenetzausbaugebiet klassifiziert wird.

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Luisa, Expertin für Photovoltaik Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.