Das Wichtigste in Kürze:

  • Änderungen 2026: Im nächsten Jahr sollen sich Heizungsgesetz, Heizungsförderung, CO2-Preis und Netzentgelte ändern.
  • Große Unsicherheit: Die Politik lässt Verbraucher, Kommunen und Wirtschaft bezüglich der Änderungen im Dunkeln. Das sorgt für große Unsicherheiten bei allen Beteiligten.
  • Heizungsgesetz: Das GEG wird in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt und soll technologieoffener, flexibler und freier werden. Wie genau, soll Ende Januar 2026 bekannt gegeben werden.
  • Förderung: Ab 2026 gelten neue Förderbedingungen für die Wärmepumpe bzgl. Lautstärke.
  • Steigender CO2-Preis: 2026 wird es erneut einen nationalen CO2-Preis geben. Betreiber einer Heizung mit CO2-Ausstoß müssen mit bis zu 65 €/t rechnen.
  • Netzentgelte: Für Stromkunden sollen die Netzentgelte sinken, für Gaskunden stark ansteigen. In welchem Ausmaß ist regional abhängig.

Heizungsgesetz am Ende? Was ändert sich beim Heizen 2026?

Bereits bei der letzten Bundestagswahl kündigte die CDU eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu planen. Am 10. Dezember 2025 hat der Koalitionsausschuss nun vereinbart, dass das sogenannte Heizungsgesetz in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt wird.

Das neue Gesetz soll zudem „technologieoffener, flexibler und freier“ gestaltet werden. Erste Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden voraussichtlich Ende Januar 2026 bekannt gegeben. Weiterhin offen ist, wie es mit der 65-Prozent-Regel weiter geht.

Kurz erklärt: Der im GEG vorgegebene Anteil an erneuerbaren Energien ist ein Streitpunkt in der Heizungsdebatte. Diese Richtlinie sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Dadurch steht der Kauf einer konventionelle Gas- und Ölheizung langfristig vor dem Aus.

Für Neubauten in Neubaugebieten galt die 65-Prozent-Regel bereits seit Inkrafttreten des GEG im Januar 2024. Die Gültigkeit für Neu- und Altbauten in Bestandsgebieten ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Große Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner müssen diese im Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis Juni 2028 Zeit.

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Besondere Einschränkungen für Holzheizungen ab 2026

Besonders auf Betreiber alter Holzheizungen kommen 2026 verschärfte Regelungen zum Immissionsschutz zu. Dabei bleiben Biomasseheizungen, wie bspw. mit Pellets, grundsätzlich weiterhin erlaubt. Das Umweltbundesamt sieht die häusliche Holzverbrennung jedoch als großen Treiber der Feindstaubbelastung.

Die verschärften Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO) betreffen vor allem ältere Holzheizungen. Geräte ohne Emissionsnachweis, Anlagen in “Luftreinhaltegebieten” und Neuinstallationen ohne moderne Partikelminderung müssen bis 2027 nachgerüstet oder stillgelegt werden.

Gut zu wissen: Betreiber einer Holzheizung schieben die kommenden Einschränkungen häufig auf das GEG. Tatsächlich ist jedoch das BImSchG das übergeordnete Gesetz, das vor Umwelteinwirkungen wie Luftverschmutzung durch Holzheizungen schützen soll.

Was ändert sich bei der Heizungsförderung 2026?

2026 ändern sich einige Förderbedingungen für Wärmepumpen. So auch die Lärmgrenze: Bisher musste die Lautstärke der Wärmepumpe 5 Dezibel unter der dem gesetzlichen Grenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung liegen. Ab 2026 müssen Wärmepumpen 10 Dezibel darunter liegen.

Folgende Grenzwerte gelten für Wärmepumpen:

  • weniger als 6 kW Leistung: 55 dB
  • 6 bis 12 kW Leistung: 60 dB
  • 12 bis 30 kW Leistung: 68 dB

Das bedeutet: Eine Wärmepumpe in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einer Leistung von 10 kW darf eine Lautstärke von 60 dB nicht überschreiten.

Gut zu wissen: Die Wärmepumpen von thermondo unterschreiten diese Grenzwerte und bleiben auch 2026 förderfähig. Mit der Buderus Logatherm (5 kW) erhalten Sie zudem mit 28,5 Dezibel bei drei Metern Entfernung sogar die aktuell leiseste Wärmepumpe auf dem Markt.

Zeitfenster schließt sich: Darum sollten Sie jetzt die Förderung nutzen

Nicht nur das Heizungsgesetz wollte die CDU anpassen, sondern auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll überarbeitet werden. Sicher ist jedoch, dass zuerst das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen werden muss, bevor die Förderung für Heizungen angepasst werden kann.

Aktuell sieht es so aus, dass erneuerbare Heizsysteme wie die Wärmepumpe weiterhin gefördert werden sollen. Dass die Rekordfördersätze von bis zu 70 % beibehalten werden, ist jedoch unwahrscheinlich. Hausbesitzer, die auf eine neue Wärmepumpe umsteigen wollen, sollten dies also noch 2025 tun.

Diese Wärmepumpen-Förderung erhalten Sie aktuell

Die Wärmepumpen-Förderung setzt sich aus der Grundförderung und den verschiedenen Förderboni zusammen:

  • 30 % Grundförderung für die Anschaffung einer förderfähigen Wärmepumpe
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Hauseigentümer, die eine Öl-, Gasetagen-, Kohleheizung oder Nachtspeicheröfen austauschen. Aber auch für den Austausch von 20 Jahre alten Gas- und Biomasseheizungen.
  • 30 % Einkommens-Bonus für selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis max. 40.000 € pro Jahr
  • 5 % Effizienz-Bonus für alle Antragssteller beim Umstieg auf eine Wärmepumpe, die mit natürlichem Kältemittel (bspw. Propan) betrieben wird oder als Energiequelle Erd-, Wasser- bzw. Abwasserwärme nutzt

Die verschiedenen Förderkomponenten können zwar miteinander kombiniert werden, sind jedoch auf einen max. Fördersatz von 70 % gedeckelt.

Heizen mit Gas und Öl wird 2026 noch teurer: CO2-Preis und Netzentgelte steigen

2026 wird sich der CO2-Preis erneut erhöhen. Zwar bewegt sich der Preis in einem Korridor und orientiert sich an Angebot und Nachfrage, Betreiber einer fossilen Heizung mit CO2-Ausstoß müssen jedoch mit bis zu 65 € pro Tonne CO2 rechnen.

Ursprünglich sollte sich der CO2-Preis bereits 2026 an dem kommenden europäischen Emissionshandel orientieren, der ursprünglich für Privatverbraucher 2027 starten sollte. Im November 2025 hat das EU-Parlament den Start um ein Jahr nach hinten – auf 2028 – verschoben.

Demnach wird sich der nationale CO2-Preis voraussichtlich erst 2027 am Emissionshandel orientieren. Prognosen gehen davon aus, dass die Kosten für Verbraucher auf 90 €/t steigen könnten.

Steigende Netzentgelte machen Gas teurer!

Zusätzlich werden die Netzentgelte für Gas-Kunden stark ansteigen. Zwar entfällt ab 2026 die Gasspeicherumlage, wodurch sich der Gaspreis reduziert. Die Erhöhung der Netzentgelte wird jedoch voraussichtlich so deutlich zu spüren sein, dass Verbraucher nicht mit einer Reduzierung – im Gegenteil sogar eher mit einer Erhöhung – rechnen müssen.

Grafik zeigt, wie der CO2 Preis steigt und Mehrkosten für Gasheizungen erzeugt

Strom wird in 2026 günstiger: Ihre Wärmepumpe profitiert

Die Netzentgelte für Stromkunden sollen 2026 sinken. Durchschnittlich können sich Verbraucher auf 1,5 ct weniger einstellen. Die Reduzierungen werden jedoch regional stark schwanken. Daher ist eine generelle Prognose schwierig.

Sinken die Netzentgelte, reduziert sich auch der Aufschlag für die Mehrwertsteuer. Denn die 19 % berechnen sich anhand des Netto-Arbeitspreises, der Kosten für Beschaffung, Vertrieb, Marge, Abgaben, Umlagen und die Netzentgelte enthält.

Alle Kostenfaktoren für Ihre Heizung in 2026

Alle Kostenfaktoren für Ihre Heizung in 2026
Kostenfaktor 2026 Entwicklung Auswirkung für Hausbesitzer
CO2-Preis Anstieg auf bis zu 65 €/t Höhere Heizkosten bei Gas & Öl
Gas-Netzentgelte Stark steigend Höhere Heizkosten mit Gasheizung
Strom-Netzentgelte Sinkend (~1,5 ct/kWh) Wärmepumpenbetrieb wird günstiger
Förderung Neue Lärmschutzregeln Nur leise Geräte bleiben förderfähig

Fazit: Wer eine Wärmepumpe kauft, geht auf Nummer sicher

Die aktuelle politische Lage und die erneute Diskussion um das Heizgesetz sorgen bei Hausbesitzern, Kommunen, Handwerk und Industrie gleichermaßen für Unsicherheit.

Fakt ist: Wer jetzt eine Wärmepumpe kauft, ist auf der sicheren Seite. Wärmepumpen heizen im laufenden Betrieb emissionslos und erfüllen jetzt und auch in Zukunft die Vorgaben, um die angestrebte Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes und die Umwandlung in das neue Gebäudemodernisierungsgesetz klingt für Verbraucher zunächst einmal nach mehr Freiheit beim Heizungstausch. Die von der CDU gepriesene „Technologieoffenheit“ wie bspw. Wasserstoffheizungen wird jedoch weitgehend von Experten und Verbraucherschützern kritisiert.

Eine Gasheizung mit grünem Wasserstoff zu betreiben, klingt nach einer vielversprechenden Lösung. Aktuell ist jedoch noch völlig unklar, wie teuer die Umrüstung für Verbraucher tatsächlich werden könnte. Auch ist es fraglich, ob die Umstellung der Erdgasnetze überhaupt weitgehend auf Wasserstoff umgestellt werden können.

Eine neue Studie des Fraunhofer-Instituts „Heizen mit Wasserstoff“ aus dem Oktober 2025 zeigt zudem, dass die Kosten für Wasserstoff als Brennstoff die zumutbaren Preise für Hausbesitzer um ein Vielfaches übersteigen werden. Die größte Organisation für angewandte Forschung in Europa prognostiziert Kosten von 21 bis 33 ct/kWh im Jahr 2035 – ohne Steuern, Umlagen und anderen Abgaben.

Zum Vergleich: Die frühere Gaspreisbremse lag bei 12 ct/kWh. Beim Wechsel auf Wasserstoff würden die Heizkosten für Verbraucher demnach um 74 bis 172 % steigen – wenn keine Steuern, Abgaben oder Umlagen anfallen würden.

Das macht die Wärmepumpe zur einzigen sicheren und kostensparenden Option für Hausbesitzer. Mit Ihrer Effizienz ist sie anderen Heizsystemen deutlich überlegen. Beim Umstieg von einer Öl- oder Gasheizung auf die Wärmepumpe können Sie bis zu 45 % Ihrer Heizkosten sparen.

FAQ: Heizungsmodernisierung und Kosten 2026

Was ändert sich beim Heizungsgesetz im Jahr 2026?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt und soll laut Koalitionsbeschluss technologieoffener und flexibler werden. Die genauen Details und Eckpunkte zur neuen Gesetzgebung werden voraussichtlich Ende Januar 2026 von der Politik bekannt gegeben.

Wie hoch steigen die CO2-Kosten für Gasheizungen im Jahr 2026?

Der nationale CO2-Preis wird im Jahr 2026 voraussichtlich auf bis zu 65 € pro Tonne ansteigen. Da die Einführung des europäischen Emissionshandels für Privatverbraucher auf 2028 verschoben wurde, bleibt das nationale System mit steigenden Preisen vorerst bestehen.

Welche neuen Anforderungen gelten 2026 für die Lautstärke von Wärmepumpen?

Ab 2026 verschärfen sich die Bedingungen für die Förderfähigkeit, sodass Wärmepumpen mindestens 10 dB leiser sein müssen als der gesetzliche EU-Grenzwert. Für ein typisches Einfamilienhaus mit 10 kW Leistung bedeutet dies eine maximale Lautstärke von 60 dB.

Wie hoch ist die aktuelle Förderung für eine Wärmepumpe im Vergleich zu 2026?

Derzeit können Hausbesitzer eine Förderung von bis zu 70 % der Investitionskosten erhalten, sofern sie verschiedene Boni kombinieren. Experten raten zum Austausch noch im Jahr 2025, da die Beibehaltung dieser hohen Fördersätze nach der geplanten Gesetzesreform im Jahr 2026 als unwahrscheinlich gilt.

  • 30 % Grundförderung für alle Antragsteller.
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für den schnellen Austausch alter Heizungen.
  • 30 % Einkommens-Bonus für Haushalte mit weniger als 40.000 € zu versteuerndem Einkommen.
Warum wird das Heizen mit Wasserstoff kritisch betrachtet?

Studien des Fraunhofer-Instituts prognostizieren für Wasserstoff sehr hohe Kosten von 21 bis 33 ct/kWh im Jahr 2035. Dies würde eine Steigerung der Heizkosten um 74 bis 172 % im Vergleich zur ehemaligen Gaspreisbremse bedeuten, was die Wirtschaftlichkeit stark infrage stellt.

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Luisa: thermondo-Fachredakteurin für Wärmepumpe, Strom & Energiemanagement Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.