Wer sich für eine Wärmepumpe als neue Heizung entscheidet, muss nicht nur die technischen Anforderungen an Haus und Aufstellort beachten. Seit dem 1. Januar 2024 ist auch die Anmeldung des Heizsystems bei Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber vorgeschrieben. Hier erfahren Sie, was es bedeutet, Ihre Wärmepumpe anzumelden und warum die Registrierung nun verpflichtend ist.
Wärmepumpe anmelden: Darum gibt es eine Anmeldepflicht
Wer zu Hause Geräte benutzt, die mehr Strom als bspw. übliche Haushaltsgeräte verbrauchen, muss diese beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Dies wird seitens der Netzbetreiber u. a. mit der steigenden Nachfrage für umweltfreundliche Heizsysteme oder PKWs begründet. Damit das Stromnetz auch in Spitzenlastzeiten stabil bleibt, ist es wichtig, dass der Stromnetzbetreiber über den Betrieb informiert wird. Neben Ladestationen für Elektroautos oder Stromspeichern müssen daher auch Wärmepumpen angemeldet werden.
Wärmepumpe anmelden: Wichtig für die EVU-Sperrzeit
Um eine mögliche Überlastung der Stromnetze entgegenwirken zu können, behalten sich Energieversorgungsunternehmen (EVU) das Recht vor, eine Sperrzeit zu verwenden. Bei der sogenannten EVU-Sperrzeit wird für eine bestimmte Dauer die Leistung der Wärmepumpe gedrosselt, wodurch die Stabilität des Stromnetzes sichergestellt wird. Damit das Energieversorgungsunternehmen auch per Fernzugriff die Leistung der Wärmepumpe drosseln kann, ist eine Anmeldung zwingend notwendig und seit 1. Januar 2024 auch verpflichtend.
Wärmepumpe anmelden: Das muss beachtet werden
In Deutschland gibt es über 800 Stromnetzbetreiber, die alle ihren eigenen Anmeldeprozess haben. Daher gibt es keinen speziellen Ablauf, wie eine Wärmepumpe angemeldet wird, der jeden Einzelfall abbildet. Hier haben wir einen kurzen Überblick für Sie, wie die Anmeldung in den meisten Fällen ablaufen kann:
- Vor-Ort-Check: Der Installations- und Elektrofachbetrieb überprüft die Machbarkeit
- Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber: Die Wärmepumpe wird gemäß VDE-ARN 4100 und §19 NAV durch den Fachbetrieb angemeldet
- Prüfung durch den Netzbetreiber, ob die benötigte Leistung vom Netz bereitgestellt werden kann
- Genehmigung des Wärmepumpen-Anschlusses oder ggf. Feststellung einer notwendigen Netzverstärkung
- Meldung der Installation und des fertigen Anschlusses: Elektroinstallation mit Zähleranschluss erfolgt und wird mit Installationsdatum dem Netzbetreiber gemeldet
Im ersten Schritt, bevor der Fachbetrieb Ihre Wärmepumpe anmelden kann, muss zunächst überprüft werden, ob das Heizsystem am gewünschten Aufstellort installiert werden kann. Dazu ist ein sogenannter technischer Check notwendig, bei dem die geplanten Bauvorhaben auf ihre technische Machbarkeit überprüft werden. Im Anschluss wird bei der elektrischen Machbarkeitsprüfung festgestellt, ob Anpassungen im Haus, vor allem im Zählerschrank, vorgenommen werden müssen. Danach kann eine Wärmepumpe beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden.
Im nächsten Schritt prüft der Netzbetreiber, ob das Netz die gewünschte Leistung auch bereitstellen kann oder ob eine Netzverstärkung notwendig ist. Erst dann kann die Anschluss-Genehmigung erteilt und die Installation der Wärmepumpe abgeschlossen werden. Zuletzt wird dem Netzbetreiber das Installationsdatum gemeldet, an dem die Wärmepumpe an den Zähler angeschlossen und in Betrieb genommen wurde.
Als Hauseigentümer müssen Sie sich jedoch in der Regel keine Gedanken um den fachlich komplizierten Antragsprozess machen. Dies übernimmt der Fachbetrieb, der für die Installations- und Elektroarbeiten verantwortlich ist.
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