Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise müssen Gaskunden ab 1. Oktober 2022 die sogenannte Gasumlage entrichten. Damit sollen Energieunternehmen finanziell entlastet und Lieferausfälle vermieden werden. Wie hoch die Umlage ist, wer sie zahlen muss sowie alle weiteren Informationen zur neuen Gasumlage geben wir Ihnen hier.

Gasumlage kurzfristig gekippt

Die Einführung der Gasumlage wurde kurz vor dem geplanten Inkrafttreten gestoppt. Die Aufhebung wurde seitens der Bundesregierung am 30.09.2022 offiziell beschlossen. Ursprünglich sollte die nun hinfällige Umlage ab dem 01.10.2022 erhoben werden.

Dieser Artikel wurde vor Bekanntwerden der Aufhebung erstellt und enthält somit Informationen, die nicht mehr aktuell bzw. hinfällig sind.

Wie hoch fällt die neue Gasumlage aus?

Am 15.08.2022 verkündete Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, dass die Gasumlage 2,419 Cent pro Kilowattstunde (kWh) netto betragen wird. Ein Vierpersonenhaushalt mit einem Gasverbrauch von 16.000 kWh pro Jahr müsste demnach rund 350 Euro ohne Mehrwertsteuer zahlen. Die Bundesregierung wollte verhindern, dass auf diesen Betrag noch weitere 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben wird. Jedoch lehnte die EU den Antrag auf Mehrwertsteuerbefreiung am 16.08.2022 ab. Aufgrund dessen möchte die Regierung die Mehrwertsteuer auf Gas temporär von 19 auf 7 Prozent senken.

Wann und von wem muss die Gasumlage gezahlt werden?

Auch wenn die Gasumlage ab dem 1. Oktober 2022 gültig wird, ist diese erst später fällig. Grund dafür sind die im Energiewirtschaftsgesetz verankerten Ankündigungsfristen von vier bis sechs Wochen, die zugunsten der Verbraucher eingehalten werden müssen. Die Umlage wird daher in den meisten Fällen wohl erst im November oder Dezember 2022 erstmals fällig und als Aufschlag auf der regulären Gasabrechnung ausgewiesen sein. Die Abrechnung erfolgt monatlich und kann alle drei Monate angepasst werden.

Gezahlt werden muss die Umlage von allen Privatkunden und Unternehmen, die Gas verbrauchen. Mieter, die Gas nutzen, jedoch keinen eigenen Gasvertrag haben, müssen daher ebenfalls mit erhöhten Betriebskostenabrechnungen rechnen. In Zuge dessen sollen Kündigungsschutzregeln für Mietwohnungen überprüft werden. Damit soll verhindert werden, dass in Zahlungsnot geratene Mieter die Wohnung ohne weiteres gekündigt werden kann.

Bereits jetzt steht fest, dass die Gasumlage befristet ist und nach 36 Monaten am 1. April 2024 enden wird. Falls Russland bereits vorher seiner Vertragspflicht nachkommt und die zugesicherte Menge Gas liefert, wird die Gasumlage gestoppt und auf null gesetzt.

Wieso wurde die Gasumlage eingeführt?

Russland hat seine Gasexporte im Sommer 2022 erheblich reduziert. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klima kommen aktuell lediglich 20 Prozent der vertraglich zugesicherten Menge Gas in Deutschland an. Aus diesem Grund müssen Gasimporteure das Gas anderweitig und zu einem sehr viel höheren Preis beschaffen. Bislang konnten die Unternehmen jene Mehrkosten nicht an die Gaskunden weitergeben, da diese oft Verträge mit langen Laufzeiten inklusive Festpreis haben. Bis Ende September müssen die Importeure nach wie vor alle Mehrkosten selbst tragen. Mit Inkrafttreten der Gasumlage können bis zu 90 Prozent der zusätzlichen Kosten an die Verbraucher weitergegeben werden. So werden die Unternehmen vor der Pleite und Endverbraucher vor Lieferausfällen bewahrt. Zudem hofft die Bundesregierung durch Einführung der Gasumlage Verbrauchern einen weiteren Anreiz zum Gas sparen zu geben.

Muss ich als Gaskunde mit weiteren Preiserhöhungen rechnen?

In jedem Fall sollten sich Gaskunden auch künftig auf Preiserhöhungen einstellen, da die Gasumlage alle drei Monate angepasst und demnach auch erhöht werden kann. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass Energieunternehmen nach Auslaufen der vertraglich festgelegten Preisbindung den Arbeitspreis stark erhöhen werden. In diesem Fall wäre selbst eine Verdreifachung des bisherigen Preises aktuell im Bereich des Möglichen.

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.