Das Wichtigste zur Anmeldung der Wärmepumpe in Kürze:

  • Anmeldepflicht: Seit dem 1. Januar 2024 ist die Anmeldung einer Wärmepumpe beim örtlichen Netzbetreiber verpflichtend, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
  • EVU-Sperre/Drosselung: Mit der Anmeldung erhalten Netzbetreiber das Recht, die Wärmepumpe bei drohender Netzüberlastung kurzzeitig zu drosseln (EVU-Sperrzeit gemäß § 14a EnWG).
  • Ablauf: Der Prozess umfasst einen Vor-Ort-Check, die technische Prüfung durch den Netzbetreiber (Anschlussgenehmigung) und die finale Meldung nach Inbetriebnahme.
  • Service durch Fachbetrieb: Die komplexe Anmeldung und Abwicklung mit einem der über 800 Netzbetreiber in Deutschland übernimmt in der Regel der installierende Fachbetrieb für Sie.

Warum muss eindie ganze zeit.e Wärmepumpe angemeldet werden?

Wer zu Hause Geräte benutzt, die mehr Strom als bspw. übliche Haushaltsgeräte verbrauchen, muss diese beim zuständigen Netzbetreiber anmelden.

Dies wird seitens der Netzbetreiber u. a. mit der steigenden Nachfrage für umweltfreundliche Heizsysteme oder PKWs begründet.

Damit das Stromnetz auch in Spitzenlastzeiten stabil bleibt, ist es wichtig, dass der Stromnetzbetreiber über den Betrieb informiert wird.

Neben Ladestationen für Elektroautos oder Stromspeichern müssen daher auch Wärmepumpen angemeldet werden.

Wärmepumpe anmelden: Wichtig für die EVU-Sperrzeit

Um eine mögliche Überlastung der Stromnetze entgegenwirken zu können, behalten sich Energieversorgungsunternehmen (EVU) das Recht vor, eine Sperrzeit zu verwenden.

Bei der sogenannten EVU-Sperrzeit wird für eine bestimmte Dauer die Leistung der Wärmepumpe gedrosselt, wodurch die Stabilität des Stromnetzes sichergestellt wird.

Damit das Energieversorgungsunternehmen auch per Fernzugriff die Leistung der Wärmepumpe drosseln kann, ist eine Anmeldung zwingend notwendig und seit 1. Januar 2024 auch verpflichtend.

Was muss bei der Anmeldung der Wärmepumpe beachtet werden?

In Deutschland gibt es über 800 Stromnetzbetreiber, die alle ihren eigenen Anmeldeprozess haben. Daher gibt es keinen speziellen Ablauf, wie eine Wärmepumpe angemeldet wird, der jeden Einzelfall abbildet. Hier haben wir einen kurzen Überblick für Sie, wie die Anmeldung in den meisten Fällen ablaufen kann:

  1. Vor-Ort-Check: Der Installations- und Elektrofachbetrieb überprüft die Machbarkeit
  2. Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber: Die Wärmepumpe wird gemäß VDE-ARN 4100 und §19 NAV durch den Fachbetrieb angemeldet
  3. Prüfung durch den Netzbetreiber, ob die benötigte Leistung vom Netz bereitgestellt werden kann
  4. Genehmigung des Wärmepumpen-Anschlusses oder ggf. Feststellung einer notwendigen Netzverstärkung
  5. Meldung der Installation und des fertigen Anschlusses: Elektroinstallation mit Zähleranschluss erfolgt und wird mit Installationsdatum dem Netzbetreiber gemeldet

Im ersten Schritt, bevor der Fachbetrieb Ihre Wärmepumpe anmelden kann, muss zunächst überprüft werden, ob das Heizsystem am gewünschten Aufstellort installiert werden kann.

Dazu ist ein sogenannter technischer Check notwendig, bei dem die geplanten Bauvorhaben auf ihre technische Machbarkeit überprüft werden.

Im Anschluss wird bei der elektrischen Machbarkeitsprüfung festgestellt, ob Anpassungen im Haus, vor allem im Zählerschrank, vorgenommen werden müssen. Danach kann eine Wärmepumpe beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden.

Im nächsten Schritt prüft der Netzbetreiber, ob das Netz die gewünschte Leistung auch bereitstellen kann oder ob eine Netzverstärkung notwendig ist. Erst dann kann die Anschluss-Genehmigung erteilt und die Installation der Wärmepumpe abgeschlossen werden.

Zuletzt wird dem Netzbetreiber das Installationsdatum gemeldet, an dem die Wärmepumpe an den Zähler angeschlossen und in Betrieb genommen wurde.

Als Hauseigentümer müssen Sie sich jedoch in der Regel keine Gedanken um den fachlich komplizierten Antragsprozess machen. Dies übernimmt der Fachbetrieb, der für die Installations- und Elektroarbeiten verantwortlich ist.

Gut zu wissen: Auch bei thermondo ist die Anmeldung Ihrer Wärmepumpe im Rahmen unseres Komplettpakets enthalten.

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FAQ zur Anmeldung der Wärmepumpe

Ist die Anmeldung einer Wärmepumpe beim Netzbetreiber gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, die Anmeldung einer Wärmepumpe beim zuständigen örtlichen Netzbetreiber ist seit dem 1. Januar 2024 gesetzlich verpflichtend. Dies betrifft alle Geräte, die mehr Strom verbrauchen als übliche Haushaltsgeräte, und dient der Sicherstellung der Netzstabilität.

Was ist der Grund für die Anmeldepflicht?

Die Anmeldung ist notwendig, um das Stromnetz auch in Spitzenlastzeiten stabil zu halten. Der Netzbetreiber wird über den zusätzlichen Strombedarf informiert und behält sich das Recht vor, bei einer drohenden Netzüberlastung eine EVU-Sperrzeit zu verwenden.

Was genau bedeutet die EVU-Sperrzeit oder die Drosselung der Leistung?

Die EVU-Sperrzeit (Energieversorgungsunternehmen) beschreibt das Recht des Netzbetreibers, die Leistung der Wärmepumpe für eine bestimmte Dauer kurzzeitig zu drosseln (Steuerung gemäß § 14a EnWG). Die Anmeldung der Wärmepumpe ist zwingend erforderlich, damit der Netzbetreiber die Leistung per Fernzugriff steuern kann.

Wie sieht der Ablauf des Anmeldeprozesses typischerweise aus?

Da es keinen einheitlichen Ablauf für die über 800 Netzbetreiber gibt, umfasst der Prozess in den meisten Fällen folgende Schritte:

  1. Vor-Ort-Check und Prüfung der technischen Machbarkeit durch den Fachbetrieb.
  2. Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber (gemäß VDE-ARN 4100 und §19 NAV) durch den Fachbetrieb.
  3. Prüfung und Erteilung der Anschlussgenehmigung durch den Netzbetreiber.
  4. Meldung der fertigen Installation (Zähleranschluss und Inbetriebnahme) an den Netzbetreiber.
Muss ich mich als Hauseigentümer selbst um die Anmeldung kümmern?

Nein. Die Hauseigentümer müssen sich in der Regel nicht um den fachlich komplizierten Antragsprozess kümmern. Die gesamte Abwicklung, die technischen Prüfungen und die offizielle Meldung an den Netzbetreiber übernimmt der installierende Fachbetrieb für Sie.

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Luisa: thermondo-Fachredakteurin für Wärmepumpe, Strom & Energiemanagement Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.