- Gasanschluss: Wer verlegt ihn?
- 4 Schritte zum Gasanschluss
- Welche Regelungen und Vorschriften gibt es?
- Was kostet ein Gasanschluss?
- Gasanbieter kann später frei gewählt werden
- Gibt es ein Betriebsverbot für Gasheizungen?
- Lohnt sich ein neuer Gasanschluss in 2026 noch?
- FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Gasanschluss
- Wärmepumpe statt Gasanschluss
Wer verlegt den Gasanschluss?
Beim Legen einer Gasleitung auf Ihrem Grundstück arbeiten zwei Gewerke Hand in Hand, die klar getrennte Aufgaben übernehmen: der lokale Gasversorger und ein SHK‑Fachbetrieb. Wenn Sie eine Gasleitung auf Ihrem Grundstück verlegen lassen, gelten folgende Zuständigkeiten:
Lokaler Gasversorger:
Der örtliche Gasversorger ist für Aufgaben rund um das Gasnetz verantwortlich. Dazu gehören:
- der Anschluss an das Gasnetz
- das Verlegen von Gasleitungen zum Hauptabsperrhahn in Ihrem Haus
- die Einrichtung eines Gaszählers
- die Einhaltung geltender Sicherheitsanforderungen
SHK-Fachbetrieb:
Ein SHK-Fachbetrieb (Gas-Wasser-Installateur) ist für Aufgaben rund um Gasgeräte wie Gasheizungen oder Gasherde verantwortlich. Dazu gehören:
- die Installation von bspw. der Gasheizung
- die Wartung der Geräte
- die Reparatur im Schadensfall
4 Schritte zum Gasanschluss
Ein Gasanschluss entsteht in 4 Schritten: Zuständigkeit klären, Leitungsweg prüfen, Anschluss beantragen, Anschluss legen lassen. So gehen Sie im Einzelnen vor, wenn Sie an das öffentliche Gasnetz angeschlossen werden wollen:
- Bauamt oder Gasnetzbetreiber:
Nehmen Sie Kontakt zum Gasnetzbetreiber oder zum zuständigen Bauamt auf, um zu erfahren, ob ein Gasanschluss bei Ihnen möglich ist. Wenn Sie den Gasnetzbetreiber nicht kennen, können Sie direkt beim regionalen Gasanbieter nachfragen. - Hauptversorgungsleitung:
Ist ein Anschluss möglich, wird geprüft, wo sich die nächstgelegene Hauptversorgungsleitung befindet. Diese kann direkt am Grundstück, erst auf Höhe der Straße oder in noch größerer Entfernung liegen. - Gasanschluss beantragen:
Sie schicken Ihren Antrag mit Ihrer Adresse sowie ggf. noch weiteren Unterlagen an den Gasnetzbetreiber. Dieser macht Ihnen ein Angebot für den Gasanschluss. - Umsetzung:
Der Gasnetzbetreiber beginnt mit dem Aushub oder lässt ihn durch einen Subunternehmer erledigen. Der Auftrag ist erfüllt, sobald der Netzanschluss mit der Installation des Hauptabsperrhahns in Ihrem Haus erfolgt ist.
Gut zu wissen: Ist Ihnen das Angebot des Netzbetreibers zu teuer, können Sie vorschlagen, sich selbst um das Anlegen eines Grabens auf Ihrem Grundstück zu kümmern.
Welche Regelungen und Vorschriften sind beim Gasanschluss zu beachten?
Gasnetzbetreiber und Installateure müssen für den Anschluss an das Netz Bauordnungen und andere Sicherheitsbestimmungen befolgen:
- NAV und NDAV
Die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss“ (NAV) sowie die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ (NDAV) sind bundesweit gültige Rechtsverordnungen.
Sie geben die Bedingungen vor, zu denen Netzbetreiber Letztverbraucher an das Gasnetz anschließen müssen.
- TRGI
Die „Technische Regel für Gasinstallationen“ (TRGI) der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfachs (DVGW) gibt Gasinstallateuren vor, wie die Rohre technisch verlegt werden müssen.
Sie besagt u. a.:
- Leitungen dürfen freiliegend auf Abstand, in Schächten, Kanälen sowie unter Putz ohne Hohlraum verlegt werden. Die Verlegemethode hängt u. a. vom Druck der Gasleitung ab.
- Gasleitungen dürfen nicht tiefer als 2 m verlegt werden.
- An Gasleitungen dürfen keine anderen Leitungen oder Lasten montiert werden.
- Die Rohre dürfen aus Metall oder aus speziellem Kunststoff bestehen.
Wie lange dauert es, bis ein Gasanschluss verlegt wird?
Als Richtwert gelten 8–12 Wochen von der Beantragung bis zur Inbetriebnahme. Die Dauer vom Antrag bis zum Verlegen der Gasleitung ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
- Wie stark sind die örtlichen Netzbetreiber ausgelastet?
- Können Sie Vorarbeiten wie den Aushub eines Grabens selbst erledigen?
- Wie weit ist Ihr Grundstück von der nächstgelegenen Hauptversorgungsleitung entfernt?
- Haben Sie den Gasanschluss schon vor dem tatsächlichen Baubeginn beim lokalen Netzbetreiber beantragt?
Installation im Neubau: Gasanschluss vs. Wärmepumpe
In Neubaugebieten liegt der Anschluss häufig schon direkt am Grundstück, sodass theoretisch schnell mit den Arbeiten für einen Gasanschluss begonnen werden könnte. Allerdings verlieren fossile Heizsysteme insbesondere im Neubau zunehmend an Bedeutung. Fossilfreie Heizsysteme wie die Wärmepumpe gehören in Neubauten mittlerweile zum Standard.
Die Gründe dafür sind:
- Gesetzliche Vorgaben: Im Gegensatz zu einer Gasheizung erfüllt die Wärmepumpe bereits alle Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).
- Günstiger Betrieb: Aufgrund des hohen Wirkungsgrades der Wärmepumpe verursacht sie geringere Betriebskosten als eine Gasheizung.
- Wertsteigerung der Immobilie: Die moderne und zukunftssichere Ausstattung Ihres Hauses erhöht seinen Wiederverkaufswert.
- Unabhängigkeit von Gas und Öl: Die Wärmepumpe wird mit Strom betrieben, mithilfe dessen sie kostenlose und unbegrenzte Umweltwärme als Heizwärme nutzbar macht. Sie ist unabhängig von endlichen Rohstoffen wie Gas oder Öl und deren Preisschwankungen.
- Wärmedämmung: Moderne Neubauten sind gut gedämmt, wodurch Wärmepumpen ihre maximale Effizienz erreichen.
- Fußbodenheizung: In Neubauten gehören Fußbodenheizungen heute zum Standard. Wärmepumpen und Fußbodenheizungen bilden eine äußerst effiziente Kombination, da beide Systeme mit niedrigen Vorlauftemperaturen arbeiten.
- Optimale Einplanbarkeit: Die Wärmepumpe lässt sich im Neubau problemlos ins Gebäudekonzept integrieren, bspw. durch genügend Platz für die Einheiten.
Gut zu wissen: Nicht nur im Neubau erweist sich die Wärmepumpe als wirtschaftlichere Alternative zur Gasheizung. Wärmepumpen heizen auch im Altbau ohne Fußbodenheizung effizient und können problemlos nachgerüstet werden. So können Sie auch im Bestandsbau zukunftssicher heizen und den Wert Ihrer Immobilie steigern.
Was kostet ein Gasanschluss?
Die Gesamtkosten für einen Gasanschluss liegen durchschnittlich bei 2.300–3.700 € und müssen vom Bauherren selbst getragen werden. Der genaue Betrag hängt u. a. vom anfallenden Aufwand sowie der Länge des Hausanschlusses ab.
Gut zu wissen: Durch Eigenleistungen wie selbstständige Erdarbeiten senken Sie die Kosten.
Unterschiedliche Abrechnung der Netzbetreiber
Netzbetreiber rechnen den Gasanschluss unterschiedlich ab, sodass die Preise sich auch von Region zu Region unterscheiden. Manche Gasversorger setzen für den Anschluss an die Hauptversorgungsleitung Pauschalen an, die abhängig von der Länge der Rohrleitung sind.
Andere Anbieter rechnen wiederum jede Arbeitsleistung einzeln ab. Für den Neuanschluss einer Gasleitung berechnen viele Gasnetzversorger eine Pauschale, abhängig von der Rohrdimension. Danach werden die Kosten pro Meter Gasleitung berechnet.
Beispiele für Kosten eines Gasanschlusses
Zwei Beispiele aus verschiedenen Regionen Deutschlands zeigen Ihnen, wie unterschiedlich die Kosten für einen Gasanschluss aussehen können:
Beispiel 1: Die Hamburger Energienetze GmbH verlangt pauschal für einen Neuanschluss der Dimension PE d63 bis einschließlich 10 m 1.768,34 € brutto. Für dieselbe Dimension bis einschließlich 25 m werden 2.162,23 € brutto fällig.
Bei diesem Anbieter können Sie Kosten sparen, wenn Sie den Gasrohrgraben selbst ausheben: Pro Meter Eigenleistung* erhalten Sie einen Nachlass von 7,38 €.
Beispiel 2: Die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG berechnet die Kosten für das Teilnetz Berlin wie folgt: Bis zu 14 m kostet eine Gasleitung bei diesem Netzbetreiber 4.987,00 € brutto. Ist die Leitung länger als 14 m und reicht sie bis zu 34 m, werden 6.763,00 € brutto fällig*.
Gasanbieter kann später frei gewählt werden
Wenn Sie einen Gasanschluss verlegen wollen, sind Sie auf den regionalen Gasversorger angewiesen, der die Gasleitung bis zu Ihrem Haus führt. Nachdem der Gaszähler in Ihrem Haus installiert wurde und der Gasanschluss aktiv genutzt werden kann, können Sie Ihr Gas vom Anbieter Ihrer Wahl beziehen.
Vergleich von Anbietern ist empfehlenswert
Empfehlenswert ist ein Vergleich verschiedener Gasanbieter und ‑tarife. Durch den Vergleich können Sie kurzfristig Geld sparen, denn der lokale Gasversorger ist nicht immer der günstigste Anbieter. Achten Sie darauf, dass Sie nach dem Legen des Gasanschlusses keinen langen Laufzeitvertrag mit Ihrem lokalen Gasanbieter abschließen.
Wichtig: Ein Gasanbieterwechsel schützt langfristig nicht vor steigenden Gaspreisen, die durch steigende CO₂‑Preise, steigende Netzentgelte oder geopolitische Konflikte ausgelöst werden. Empfehlenswert ist der Umstieg auf ein zukunftssicheres Heizsystem, wie die Wärmepumpe. So machen Sie sich unabhängig von Gaskonzernen und damit verbundenen Risiken.
Gibt es ein Betriebsverbot für Gasheizungen?
Nein, das Betriebsverbot für Gasheizungen ab 2045 wurde durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gekippt. Aber die gesetzlichen Anforderungen an das Heizen mit fossilen Brennstoffen steigen.
An die Stelle des Verbots tritt eine geplante Grüngas-/Grünheizölquote: Ein separates Gesetz, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen soll, verpflichtet die Lieferanten von Gas, Öl und Flüssiggas, ab 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.
Nicht Ihre Heizung wird also 2045 verboten, sondern die fossile Brennstoffversorgung dahinter läuft aus.
Durch das GModG rückt außerdem die sogenannte „Bio-Treppe“ an die Stelle der 65 %-Regel des ehemaligen GEG. Für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden, gilt: Ab 2029 müssen mindestens 10 % der bereitgestellten Wärme aus klimafreundlichen Brennstoffen stammen.
Ab 2030 erhöht sich die Bio-Brennstoffquote auf mindestens 15 %, ab 2035 auf mindestens 30 % und ab 2040 auf mindestens 60 %.
Wichtig: Grüne Brennstoffe sind knapp und kostspielig. Die tatsächliche Verfügbarkeit sowie Bezahlbarkeit von Biomethan, Bioöl und grünem Wasserstoff für Privathaushalte ist bislang vollständig ungeklärt. Das macht die Bio-Treppe zu einem finanziellen und versorgungstechnischen Risiko.
Lohnt sich ein neuer Gasanschluss 2026 noch?
Nein, ein Gasanschluss lohnt sich 2026 in den allermeisten Fällen nicht mehr. Das Heizen mit Gas wird in den nächsten Jahren zu einer Kostenfalle für Verbraucher. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Bio-Treppe ist ein Grund dafür der steigende CO₂‑Preis.
- CO₂‑Steuer
Die sogenannte CO₂‑Steuer bepreist die CO₂-Emissionen, die bei der Verbrennung von Erdgas ausgestoßen werden. Aktuell befindet sich der Preis für eine Tonne CO₂ in einem politisch festgelegten Preiskorridor von 55–65 €.
Ab 2028 wird der Emissionshandel in der EU auf die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr ausgeweitet. Der CO₂-Preis wird dann frei am Markt gebildet, in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage. Experten gehen hier von Preisen bis zu 300 €/t CO₂ aus. Das würde den Betrieb der Gasheizung um mehrere hundert Euro verteuern.
- Netzentgelte
Ein weiterer Grund, aus dem das Heizen mit Gas zur Kostenfalle wird, sind die steigenden Gas-Netzentgelte. Diese Netzentgelte dienen der Finanzierung des Ausbaus, der Wartung sowie des Betriebs der Netzinfrastruktur und werden anteilig von allen Gaskunden gezahlt.
Da immer mehr Haushalte auf fossilfreie Heizsysteme umsteigen, verteilen sich die Fixkosten des Gasnetzes auf immer weniger Haushalte. So steigen die Kosten für die verbleibenden Haushalte massiv an.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Heizen mit Gasanschluss
Wärmepumpe statt Gasanschluss
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*https://www.hamburger-energienetze.de/find?q=preisblatt+gasanschluss (abgerufen am 08.04.2026)
**https://www.nbb-netzgesellschaft.de/privatkunden/netzanschluss/preise-und-bedingungen/ (abgerufen am 09.04.2026)
***https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/innovation-klimaschutz/gebaeudeenergiegesetz/GEG-Top-Thema-Artikel.html (abgerufen am 09.04. 2026)
Pia ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.