Flüssiggastank - Größe, Vorgaben und Kosten
Ein Artikel von Sebastian Calließ | Zuletzt aktualisiert am: 27.09.2026
Flüssiggastank-Größe: Wie viel Fassungsvermögen braucht mein Gastank?
Eine einfache Faustregel lautet, dass der Flüssiggastank so viel Flüssiggas fassen sollte, dass Sie damit ohne nachzufüllen ein Jahr lang heizen können. So müssen Sie den Gastank nur einmal jährlich auffüllen und genießen den gleichen Heizkomfort wie bei einem Gashausanschluss.
Wie groß Ihr Flüssiggastank ausfällt, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der Personen, die im Haushalt bzw. im Gebäude leben
- Größe der zu beheizenden Fläche
- energetischer Zustand des Hauses bzw. der Gebäudehülle
- Alter der Gasheizung
Richtwerte für die Größe des Flüssiggastanks:
- Wohnfläche zwischen 80 und 120 m²: Fassungsvermögen von ca. 2.700 L Flüssiggas.
- Wohnfläche zwischen 125 und 250 m²: Fassungsvermögen von ca. 5.000 L Flüssiggas.
- Wohnfläche zwischen 250 und 500 m²: Fassungsvermögen von bis zu 6.400 L Flüssiggas.
Bei einem Durchmesser von 1,25 und einer Höhe von 1,6 m wäre der kleinste Gastank in unserem Beispiel 2,5 m und der größte bis zu 5,5 m lang.
Wichtig: Hierbei handelt es sich nur um Beispielgrößen für Flüssiggastanks. Wenn Sie einen Gastank kaufen oder mieten wollen, lassen Sie sich am besten von einem Fachbetrieb beraten.
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Flüssiggastank unterirdisch oder oberirdisch aufstellen?
Flüssiggastanks können oberirdisch im Garten oder auf dem Grundstück aufgestellt oder unterirdisch vergraben werden.
Ein oberirdisch installierter Flüssiggastank hat verschiedene Vorteile: So kann der Tank z. B. sehr einfach befüllt werden. Außerdem lässt sich der Tank leichter auf äußere Beschädigungen prüfen. Ein weiteres Plus: Der oberirdisch angelegte Flüssiggastank lässt sich mit deutlich geringerem Aufwand aufbauen, wodurch die Montage kostengünstiger ist.
Von Nachteil sind die Optik und die Tatsache, dass der Gastank oberirdisch Grundstücksfläche belegt, die Sie nicht anderweitig nutzen können. Gerade bei kleinen Grundstücken sind bis zu 15 m² alleine für den Tank schon bedeutend.
Wird der Flüssiggastank unterirdisch angelegt, lässt sich die Fläche darüber nutzen. Allerdings ist das „Vergraben“ des Tanks deutlich aufwendiger und kostenintensiver. Es muss z. B. extra eine Grube ausgehoben und mit Sand gefüllt werden.
Ob Sie sich für einen oberirdischen oder unterirdischen Gastank entscheiden, ist letztlich keine Frage der Funktionalität, sondern eine Frage des Budgets, der Grundstücksfläche und der persönlichen ästhetischen Ansprüchen.
Flüssiggastank – Vorschriften und Regelungen
Wenn Sie einen Flüssiggastank nutzen wollen, sind einige Vorschriften zu beachten. Sie dienen überwiegend der Betriebssicherheit.
- Der Abstand vom Gastank zu Gebäuden muss mindestens 1 m, gemessen an der Tankarmatur, betragen. Bis zur Grundstücksgrenze müssen 2–3 m Abstand eingehalten werden.
- Der Flüssiggastank darf nur von zugelassenen Fachbetrieben installiert und in Betrieb genommen werden.
- Alle 2 Jahre muss der Flüssiggastank von außen geprüft werden. Die Prüfung erfolgt durch den TÜV oder eine andere zugelassene Prüfstelle.
- Im Abstand von 10 Jahren muss eine Tankprüfung von innen erfolgen.
- Alle 10 Jahre müssen die Rohrleitungen vom Gastank zur Heizungsanlage geprüft werden.
- Der Gastank muss in einer Sicherheitszone stehen. Das bedeutet, dass sich dort keine Zündquellen oder brennbaren Stoffe befinden dürfen, z. B. ein Holzlager oder ein Grill.
- Innerhalb der Sicherheitszone darf es keine Kelleröffnungen oder offenen Fenster geben.
- Die Montage eines Flüssiggastanks in einem geschlossenen Raum ist nur in Ausnahmefällen möglich.
- Außentanks dürfen in zwei RAL-Farben lackiert werden: weiß (RAL 9010) oder hellgrün (RAL 6019).
Allgemein gelten für das Aufstellen von Flüssiggastanks die Bauordnungen des jeweiligen Bundeslands. Dementsprechend gibt es unterschiedliche Anforderungen. So gilt für die meisten Bundesländer eine Grenze von drei Tonnen.
Nur für größere Tanks ist eine Genehmigung erforderlich. In Berlin sind Flüssiggastanks ab einer Füllmenge von über 50 m³ genehmigungspflichtig.
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Flüssiggastank kaufen oder mieten – mit diesen Kosten sollten Sie rechnen
Wenn Sie mit Flüssiggas heizen, können Sie sich einen Flüssiggastank kaufen oder mieten. Für den Kauf eines Tanks sind je nach Größe und Art der Aufstellung zwischen 1.800 und bis zu 4.000 € und mehr erforderlich. Beim Kauf müssen Sie alle Kosten für die Montage selbst übernehmen.
Viele Hausbesitzer entscheiden sich deshalb für die Mietvariante. Abhängig vom Gasanbieter können Sie mit Kosten ab 10 € monatlich rechnen, wenn Sie einen Gastank mieten. Darin enthalten sind in der Regel bereits alle Kosten für Aufbau und Wartung.
Um zu entscheiden, ob es sinnvoller ist, einen Gastank zu kaufen oder zu mieten, müssen Sie den monatlichen Mietpreis mit der maximalen Laufzeit multiplizieren.
Letzten Endes ist die Entscheidung eine Abwägung zwischen Kosten und Aufwand. Bei einem Mietmodell müssen Sie sich zum Beispiel nicht um die Wartung und Pflege des Tanks kümmern.
Die äußere Prüfung eines oberirdisch installierten Gastanks kostet zwischen 60 und 80 €, die umfangreichere Prüfung von innen kann zwischen 400 und 1.000 € kosten.
Entsorgung von Flüssiggastanks
Flüssiggastanks haben eine Lebensdauer von mindestens 30 Jahren. Bei guter Wartung und Pflege können die Tanks noch deutlich länger genutzt werden. Doch was geschieht mit einem Flüssiggastank, wenn er nicht mehr benötigt wird? Dann muss der Tank fachgerecht entsorgt werden.
Haben Sie einen Flüssiggastank gemietet, ist der Energieversorger der Eigentümer des Tanks und somit auch verantwortlich für dessen Entsorgung. Abhängig vom gültigen Vertrag können auch die Mieter an den Kosten für den Abbau und Abtransport beteiligt werden. Deshalb lohnt es sich, die Konditionen vor Vertragsabschluss genau zu prüfen.
Wichtig ist: Es gibt eine gesetzliche Vorgabe. Sie besagt, dass die Kosten für Abtransport und Abbau dem Aufwand entsprechen müssen. In der Regel sollten Sie bei einem Flüssiggastank zur Miete nicht mehr als 500 € für dessen Entsorgung bzw. Demontage bezahlen müssen.
Die Sachlage ist eindeutiger, wenn Sie den Gastank gekauft haben. Dann müssen Sie alle mit dem Abbau und der Abholung verbundenen Kosten selbst tragen.
Aus Gründen der Sicherheit und des Umweltschutzes sollten Sie die Demontage des Flüssiggastanks nur von einem Fachbetrieb durchführen lassen. Die Experten können den Tank zum Beispiel komplett leerpumpen, damit er sicher abtransportiert werden kann.
Wärmepumpe ab 8.700 € nach Förderung
Ein neuer Gastank ergibt jetzt keinen Sinn mehr
Gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) dürfen Gas- bzw. Flüssiggasheizungen weiterhin in einem bestehenden Gebäude installiert und betrieben werden. Von der Anschaffung einer fossilen Heizung ist allerdings aufgrund von wachsender Unwirtschaftlichkeit abzuraten.
Für nach dem 29. Juli 2026 eingebaute Gasheizungen gelten ab 2029 steigende Pflichtquoten bezüglich der Nutzung grüner Brennstoffe. Ab 2029 müssen Sie Ihre Gas- oder Flüssiggasheizung zu mindestens 10 % mit biogenen Brennstoffen betreiben. Die Pflichtquote steigt nach dieser ersten Stufe weiter an:
- 2030 auf 15 %
- 2035 auf 30 %
- 2040 auf 60 %
Die Nutzung der vorgeschriebenen grünen Brennstoffe ist jedoch mit einem Risiko für Verbraucher verbunden. Die Gründe dafür sind die hohen Kosten sowie die bislang nicht ausreichende bzw. flächendeckende Verfügbarkeit der biogenen Brennstoffe.
Zudem ist ab 2028 eine massive Steigerung des CO₂‑Preises – und damit auch des Gaspreises – zu erwarten, welche durch die Ausweitung des EU-Emissionshandels auf die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr ausgelöst wird.
Im Gegensatz dazu bietet die Installation einer Wärmepumpe eine effiziente Alternative, um den steigenden Kosten für CO₂‑Emissionen zu entgehen und die Heizkosten dauerhaft zu senken.
Wärmepumpen sind in ihrer Effizienz einer Gastherme weit überlegen, da sie viermal effizienter arbeiten und Umweltwärme zum Heizen nutzen. Obwohl die Anfangsinvestition für eine Wärmepumpe höher erscheint, gleichen staatliche Förderungen die Kosten aus, sodass die Gesamtinvestition vergleichbar mit der einer Gastherme sein kann.
Die anfänglichen Mehrkosten gegenüber einer Gastherme amortisieren sich in der Regel innerhalb von rund 9,5 Jahren.
Gut zu wissen: Berücksichtigt man die steigende CO₂‑Steuer und die anstehende Bio-Brennstoffquote, werden sich die Kosten für das Heizen mit Gas stark verteuern. Dadurch erhöht sich das Sparpotenzial der Wärmepumpe und die Anschaffung amortisiert sich deutlich schneller.
So zeigt eine Modellrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft, dass sich die Heizkosten für Gasheizungen bis 2045 mehr als verdoppeln werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Ein Flüssiggastank muss ausreichend Kapazität bieten, um ein Gebäude ohne Nachfüllen etwa ein Jahr lang zu beheizen. Für Wohnflächen von 80–120 m² wird ein Fassungsvermögen von circa 2.700 L benötigt, während bei 125–250 m² rund 5.000 L eingeplant werden sollten. Für Flächen zwischen 250 und 500 m² sind bis zu 6.400 L Fassungsvermögen erforderlich.
Ein Flüssiggastank muss an der Armatur gemessen mindestens 1 m Abstand zu Gebäuden und 2–3 m zur Grundstücksgrenze einhalten. Zu den gesetzlichen Prüfpflichten gehören:
- Äußere Prüfung durch eine zugelassene Prüfstelle wie den TÜV alle 2 Jahre.
- Innere Tankprüfung alle 10 Jahre.
- Überprüfung der Rohrleitungen zur Heizungsanlage alle 10 Jahre.
Der Kauf eines Flüssiggastanks schlägt je nach Größe und Aufstellart mit Kosten zwischen 1.800 und über 4.000 € zu Buche, wobei sämtliche Montagekosten selbst getragen werden müssen. Beim Mieten beginnen die Preise ab 10 € monatlich, worin der Aufbau und die Wartung in der Regel bereits enthalten sind. Die äußere Prüfung kostet zwischen 60 und 80 €, die innere Prüfung zwischen 400 und 1.000 €.
Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden, müssen ab dem Jahr 2029 verpflichtend mit einem steigenden Anteil biogener Brennstoffe betrieben werden. Die gesetzliche Bio-Treppe schreibt folgende Mindestanteile vor:
- Ab 2029: mindestens 10 %
- Ab 2030: mindestens 15 %
- Ab 2035: mindestens 30 %
- Ab 2040: mindestens 60 %
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Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.
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