Der sog. Wohn-Riester kann für die Finanzierung einer Wärmepumpe genutzt werden. Wenn Sie also über ein Riester-Vertragsguthaben verfügen, können Sie dieses seit dem 1. Januar 2024 für energetische Sanierungen Ihres Eigenheims verwenden. Welche Voraussetzungen für die neue Riester-Förderung erfüllt sein müssen, erläutern wir in diesem Artikel.
Was ist Wohn-Riester?
Wohn-Riester, auch bekannt als Eigenheimrente, ist eine Form der staatlichen Altersvorsorge, die u. a. den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum fördert. Seit 2024 kann Wohn-Riester auch für Wärmepumpen und andere energetische Sanierungen verwendet werden.
Die Riester-Förderung ist eine Erweiterung des Riester-Renten-Modells, das üblicherweise dazu dient, eine zusätzliche private Altersvorsorge durch staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile zu unterstützen.
Riester-Förderung für Wärmepumpen: Hintergründe
Mit Inkrafttreten des reformierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 können selbstnutzende Hauseigentümer, die über einen Riester-Vertrag verfügen, diese für den Kauf einer Wärmepumpe oder andere energetische Sanierungsmaßnahmen nutzen.
Hintergrund: Die Riester-Förderung für Wärmepumpen soll Hausbesitzern den Umstieg auf erneuerbare Energien erleichtern. Durch das neue GEG soll das Heizen mit fossilen Brennstoffen reduziert und die Anschaffung klimafreundlicher Anlagen gestärkt werden. Dafür sollen Hauseigentümer künftig Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Die staatliche Heizungsförderung belohnt Verbraucher mit bis zu 70 Prozent Förderung, wenn diese auf eine umweltfreundliche Anlage, wie die Wärmepumpe, umsteigen.
Gut zu wissen: Das neue Wohn-Riester hat keine negativen Auswirkungen auf die Förderung für Wärmepumpen nach BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Sie können daher auch beide Förderungen parallel beantragen.
Mehr zum reformierten GEG + BEG erfahren:
Wohn-Riester für Wärmepumpen & Co.: Voraussetzungen & Antragsstellung
Um Wohn-Riester für die Wärmepumpen-Finanzierung nutzen zu können, müssen Sie Eigentümer oder Miteigentümer einer Immobilie sein und diese selbst bewohnen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Vorgaben zur neuen Riester-Förderung für Wärmepumpen.
Weitere Förder-Voraussetzungen:
- Innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb des selbst bewohnten Eigenheims muss mindestens 6.000 Euro Riester-Kapital für die Umbaumaßnahme entnommen werden, zu einem späteren Zeitpunkt sind es mindestens 20.000 Euro.
- Um förderfähig zu sein, muss die Maßnahme dieselben Anforderungen erfüllen, wie der Steuerbonus für Heizungen bzw. energetische Sanierungen.
- Um das Wohn-Riester zur Finanzierung einer Wärmepumpe nutzen zu können, muss das beauftragte Fachunternehmen bestätigen, dass die Maßnahme eine energetische Sanierung nach dem Einkommensteuergesetz darstellt.
Gut zu wissen: Wenn Sie Ihre Wärmepumpe bei thermondo kaufen, erhalten Sie von uns eine Bestätigungsbescheinigung der Maßnahme, die den Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung für die Nutzung des Wohn-Riester entspricht.
Riester-Förderantrag für Wärmepumpe einreichen
Zur Verwendung des Riester-Guthabens können Förderanträge bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht werden.
Wichtig: Ihr Antrag muss mindestens zehn Monate vor dem Start der Rentenauszahlungen aus Ihrem Riester-Vertrag eingereicht werden.
Wenn Sie eine Teilauszahlung aus Ihrem Vertrag vornehmen möchten, ist es erforderlich, dass mindestens 3.000 Euro als gefördertes Kapital in Ihrem Riester-Vertrag verbleiben. Den Anteil des geförderten Kapitals am Gesamtguthaben Ihres Vertrags können Sie bei Ihrem Anbieter erfragen.
Das neue Wohn-Riester: Geförderte Maßnahmen im Überblick
Wie bereits erwähnt, kann Wohn-Riester – neben Wärmepumpen – auch zur Finanzierung weiterer energetischer Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Alle geförderte Maßnahmen des Riester-Kapitals auf einen Blick:
- Heizungserneuerung (Wärmepumpen etc.)
- Einbau neuer Fenster und Außentüren
- Erneuerung oder Installation einer Lüftungsanlage
- Heizungsoptimierung (Voraussetzung: die Heizung ist mindestens zwei Jahre alt)
- Fassadendämmung
- Dachdämmung
- Dachbodendämmung
- Installation digitaler Systeme zur Optimierung des Energiebetriebs
- Kosten für Energieberatung und die Erteilung der Bescheinigung über förderfähige Sanierungsmaßnahmen
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