Die Gastherme ist ein wandhängendes Heizgerät für Warmwasser oder Heizung. Kombiniert sie beides, wird Sie auch als Gas-Kombitherme bezeichnet. Unabhängig von Begrifflichkeiten gilt für die Gastherme, dass eine regelmäßige Wartung durchgeführt werden muss.

Zwar sind die gesetzlichen Regelungen etwas unpräzise, wenn es um die Häufigkeit der Gasthermenwartung geht, verlangt wird sie dennoch. So besagt die Energieeinsparverordnung (EnEV): „Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten.“

Was regelmäßig in diesem Zusammenhang heißt, bleibt hingegen offen. Es lässt sich allerdings eine klare Empfehlung aussprechen, die für Sie großen Nutzen bringt. So gewähren die Hersteller eine Fünf-Jahres-Garantie meist nur unter der Bedingung, dass die Gastherme jedes Jahr von einem Fachmann gewartet wurde.

Aber nicht nur für eine Garantie lohnt es sich, den Wartungsintervall Ihrer Gastherme nicht länger als ein Jahr werden lassen. Mit der jährlichen Wartung erhalten Sie die Leistungsfähigkeit der Gastherme und erhöhen ihre Lebensdauer sowie die Sicherheit. Ohne Frage wird sich dies auch in Ihrem Geldbeutel bemerkbar machen.

In der EnEV heißt es weiter: „Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.“ Damit dürfte klar sein, dass hier der Fachmann ran muss. Das bedeutet für Sie, dass Sie einen Installateur beauftragen, der dann zum vereinbarten Termin die Wartung Ihrer Gastherme durchführt.

Erfahren Sie mehr zum Thema Gastherme:

Vor dem Kauf: Alles zur Gastherme

Kosten, Modelle und Vergleich: Gastherme kaufen

Gastherme besser verstehen: Aufbau und Funktion der Gastherme

Wenn der Druck fällt: Wasser nachfüllen in der Gastherme

Erstklassig heizen: Die beste Gasbrennwerttherme

Der Installateur überprüft nicht nur, ob die Gastherme in Sachen Sicherheit die Anforderungen erfüllt, sondern auch, ob die effiziente Arbeitsweise der Gastherme noch gewährleistet ist. Das beinhaltet auch die Überprüfung und gegebenenfalls den Austausch von Verschleißteilen. Die Wartung der Gastherme gibt Ihnen so die Sicherheit, gut für die kalte Zeit gerüstet zu sein.

Im Detail wird der Heizungstechniker, je nach Verschmutzungsgrad, einzelne Elemente säubern. Dazu gehört auch, die Ablagerungen im Brenner zu entfernen. Das hilft, die Heizkosten zu senken und reduziert Schadstoffemissionen.

Darüber hinaus werden die sicherungs- und regelungstechnischen Einrichtungen überprüft und Ihre Gastherme so eingestellt, dass sie optimal arbeitet. Der Techniker wird zudem eine Sichtprüfung der kompletten Gasanlage und der gasführenden Teile durchführen. Auch die Abgasmessung inklusive Protokollierung der Werte ist Teil der Wartung.

Die Kosten für die regelmäßige Wartung der Gastherme liegen zwischen ca. 200 und 400 Euro. Der Nutzen der Wartung rechtfertigt die jährlichen Kosten, denn Sicherheit und Effizienz stehen für Sie auf der Habenseite.

Liegen Defekte oder Störungen vor und muss der Heiztechniker im Rahmen der Wartung Reparaturmaßnahmen ergreifen, erhöht dies natürlich die Kosten. Es gibt jedoch auch Anbieter die Wartungsverträge mit verschiedenen Paketlösungen anbieten. So können Sie sich schon im Voraus mit einer Pauschale gegen solche Eventualitäten komplett absichern.

Gasthermen Wartung mit thermondo

Wenn Sie Ihre Gastherme bei thermondo kaufen, können Sie mit einem unserer Wartungspakete auch für die Zeit nach der Installation auf Nummer Sicher gehen. Sie haben die Option, aus drei Paketen von Basis bis Premium zu wählen. Jedes Paket gewährleistet die jährliche Wartung und damit Sicherheit und Effizienz Ihrer Gastherme.

>>Erfahren Sie mehr zu unseren Wartungspaketen

Der beste Zeitpunkt für die Gasthermen Wartung ist kurz vor der Heizperiode, da Sie so mit einer geprüften Gastherme in den Winter gehen. Das Risiko für einen Ausfall oder eine Störung ist damit gering.

Grundsätzlich ist der Vermieter berechtigt, die Wartung der Gastherme auf den Mieter umzulegen. Dies muss jedoch im Mietvertrag angegeben sein. Der Vermieter kann keine allgemeine Klausel in den Mietvertrag setzen, die den Mieter verpflichtet, sich selbst um die Wartung der Gastherme zu kümmern. Diese wäre ungültig. Wird eine solche Klausel allerdings individuell vereinbart, ist sie gültig.

Sind Sie auf der Suche nach einer passenden Gastherme? Dann sind Sie bei uns richtig. Nutzen Sie einfach unseren Heizungsplaner und finden Sie gemeinsam mit uns durch kompetente Beratung das zu Ihnen passende Modell.

Jetzt passende Heizung finden - kostenlos & unverbindlich!
Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.