Das Wichtigste zum Thema Gasleitung verlegen in Kürze:

  • Gesetzliche Vorgaben: Seit der GModG-Reform im Juli 2026 müssen neue Gasheizungen mit einem schrittweise steigenden Anteil an Biobrennstoffen („Bio-Treppe“) betrieben werden (beginnend mit 10 % ab 2029 bis hin zu 60 % ab 2040).
  • Kostenstruktur: Für den Hausanschluss (außen) fallen ca. 1.000 € bis 2.500 € an; die Installation der Leitungen im Haus kostet zusätzlich etwa 1.000 € bis 2.000 €.
  • Materialwahl: Während im Außenbereich meist gelbe HDPE-Kunststoffrohre (RAL 1003) verlegt werden, kommen im Innenraum vorwiegend robuste Metallrohre aus Kupfer oder Edelstahl zum Einsatz.
  • Zuständigkeit: Der lokale Gasversorger verantwortet die Leitung bis zum Hausanschluss; für alles im Gebäude muss ein im Installateurverzeichnis gelisteter Fachbetrieb beauftragt werden.
  • Prognose: Zusätzlich zur Bio-Treppe soll ein eigenes Gesetz die Gaslieferanten verpflichten, ab 2045 nur noch klimaneutrale Brennstoffe in Verkehr zu bringen.

Gasleitung verlegen: Das sagt das Heizungsgesetz (GModG) zum Heizen mit Gas

Seit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 29. Juli 2026 gilt:

Wird eine Heizungsanlage in einem bestehenden Gebäude ersetzt, muss sich der Eigentümer für eine von mehreren zulässigen Optionen entscheiden. Dazu gehören Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse oder eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung.

Wer sich jetzt noch für eine fossile Heizung wie eine Gasheizung entscheidet, muss sicherstellen, dass die Wärme aus einem schrittweise steigenden Anteil Biobrennstoffe stammt. Das können bspw. Biomethan bzw. Biogas oder grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff sein.

Das sind die Stufen der sogenannten Bio-Treppe:

  • 10 % ab 2029
  • 15 % ab 2030
  • 30 % ab 2035
  • 60 % ab 2040

Eine kostenpflichtige Beratung speziell für den Kauf einer Gasheizung sieht das GModG nicht mehr vor. Unabhängig davon lohnt sich vor der Entscheidung für Gas trotzdem ein Beratungsgespräch. Die steigende CO₂‑Bepreisung und die anstehende Bio-Treppe machen fossile Heizsysteme über die Jahre spürbar teurer. Mit einer erneuerbaren Alternative wie der Wärmepumpe sind Sie von diesen Unsicherheiten nicht betroffen.

Zusätzlich zur Bio-Treppe soll eine sogenannte Grüngasquote eingeführt werden. Da sie sich an die Brennstofflieferanten richtet, wird sie perspektivisch auch bestehende Gasheizungen betreffen. Ein eigenes Gesetz, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen will, soll Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen verpflichten, ihre Brennstoffe bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Varianten umzustellen.

Gut zu wissen: Wie die Versorgungslage konkret aussehen wird und ob eine flächendeckende Belieferung mit Biogas gelingt, ist aktuell noch offen. Biomethan und andere grüne Brennstoffe stehen bisher nicht in ausreichender Menge zur Verfügung. Die heutigen Produktionskapazitäten decken nur einen Bruchteil des bundesweiten Gasbedarfs und der Ausbau neuer Biogas- und Wasserstoffanlagen braucht Zeit.

Stufen der Bio-Treppe gem. GModG

Gasleitung verlegen: Wer plant die Installation und setzt sie um?

Für das Verlegen von Gasleitungen gibt es eine ganz einfache Regelung: Die Planung und Installation der Gasleitung bis zu Ihrem Haus liegt in der Verantwortung der Gasversorger. Für alle Gasleitungen in Ihrem Haus müssen Sie sich selbst kümmern und einen SHK-Betrieb beauftragen.

Aus diesem Grund prüft der lokale Gasversorger vor dem Einrichten des Hausanschlusses das Grundstück. So wird zum Beispiel kontrolliert, ob Bäume und Gewächse mit tiefen Wurzeln vorhanden sind. Auch zusätzliche Gebäude auf dem Grundstück können das Verlegen einer Gasleitung erschweren. Während das Wurzelwerk die Gasrohre beschädigen kann, verhindern Gebäude über der Gasleitung, dass ausströmendes Gas bei einem Leck sicher abziehen kann.

Bei der Beauftragung eines SHK-Betriebs für die Verlegung Ihrer Gasleitungen müssen Sie einige Anforderungen beachten. So muss der Betrieb unter anderem im Installateurverzeichnis des zuständigen Gasversorgers eingetragen sein. Denn gemäß AVBGasV („Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden“) dürfen nur dann Gasinstallationen sowie Arbeiten an Gasanlagen im Sinne der TRGI („Technischen Regel für Gasinstallation“) ausgeführt werden. Mit der Listung in diesem Verzeichnis garantieren die Betriebe außerdem, nur zugelassene Materialien und Produkte für das Verlegen von Gasleitungen zu verwenden.

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Gasleitung verlegen: Der Hausanschluss durch den Gasversorger

Soll eine Gasleitung für den Hausanschluss verlegt werden, wenden sich Hausbesitzer an den lokalen Gasversorger. In der Regel macht dieser dann ein Angebot für das Verlegen der Gasleitung inklusive Aushubarbeiten. Um Kosten zu sparen, kann der Aushub auch in Eigenleistung oder von einem Subunternehmen durchgeführt werden.

Für die Gasleitung im Freien wird die TRGI angewandt. Demnach muss die Gasleitung mindestens 0,6 m tief, aber nicht tiefer als 2 m verlegt werden. Damit die Gaszufuhr über das Grundstück sicher ist, wird korrosionsbeständiges Material für das Rohrwerk verwendet.

Um Spannung im Gasrohr zu vermeiden, werden die Außenleitungen auf einer Kiesschicht verlegt, bevor der Graben mit Erde zugeschüttet wird. Um bei Aushubarbeiten vor den Gasrohren zu warnen, wird mit dem Rohr ein nicht verrottendes Kunststoffband in Signalgelb oberhalb des Rohres eingegraben. Gräbt zum Beispiel ein Bagger an dieser Stelle und der Baggerführer sieht das Band, kann er die Arbeit sofort unterbrechen.

Gasleitung verlegen: Die Installation im Haus

Wenn ein Fachbetrieb eine Gasleitung im Haus verlegen möchte, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Berücksichtigt werden dabei nicht nur technische Vorgaben, sondern auch Vorschriften bezüglich des Brandschutzes sowie die Größe der angeschlossenen Geräte. So kann zum Beispiel nicht nur die Heizungsanlage, sondern auch ein Herd mit Gas betrieben werden. Bei einem Leitungsdruck von maximal 100 mbar dürfen Gasleitungen im Haus freiliegend ohne Hohlraum, unter Putz in einem Kanal oder Leitungsschacht oder unter Putz und ohne Hohlraum verlegt werden.

Die Vorgaben für die Verlegung von Gasleitungen im Haus liefert ebenfalls die TRGI. Die Regelung wird vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW) aufgestellt und ist für Handwerksfachbetriebe bindend. Diese Regel gibt übrigens nicht nur vor, wie die Rohrleitungen im Haus verlegt werden dürfen, sondern auch, dass die Leitungsanlage vor Zugriffen durch Unbefugte geschützt werden muss. Darüber hinaus dürfen an einer Gasleitung keine anderen Geräte befestigt werden.

Welche Materialien werden für Gasleitungen verwendet?

  • Erdgasleitung für den Hausanschluss

Gasleitungen für den Transport vom Netzanschluss bis zum Hausanschluss werden meist aus Kunststoff realisiert. Dabei handelt es sich um HDPE-Kunststoffrohre in gelber Farbe, nach DIN 2403 Signalgelb mit dem RAL-Ton 1003.

  • Gasleitungen im Haus oder der Wohnung

Für Gasleitungen im Haus werden heute überwiegend Metallrohre verwendet. Seit 2008 sind aber auch gemäß TRGI Kunststoffrohre zugelassen. Kunststoffrohre haben den Vorteil, dass sie auch in verwinkelten Gebäuden einfach verlegt werden können. Der große Vorteil von Kupfer- oder Edelstahlgasrohren besteht in der hohen Festigkeit und den zuverlässigen mechanischen Eigenschaften. Sie bieten zudem den höchsten Brandschutz.

Werden Kupferrohre für Gasleitungen verwendet, müssen sie der DIN EN 1057 sowie den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes GW392 genügen.

Was kostet die Verlegung der Gasleitung?

Wie viel Sie für den Gasanschluss bezahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen bestimmt die Entfernung des Netzanschlusses bis zu Ihrem Haus die Kosten. Zum anderen variieren die Anschlusskosten der lokalen Gasversorger von Gemeinde zu Gemeinde. Für die Verlegung der Gasleitungen bis zu Ihrem Haus können Sie im Schnitt mit Kosten zwischen 1.000 und 2.500 € rechnen.

Hinzu kommen noch die Kosten für die Verlegung der Gasleitungen im Haus. Auch hier hängt die Höhe der Kosten zum einen vom Heizungsmodell und zum anderen von den baulichen Gegebenheiten sowie der Anzahl der erforderlichen Zapfstellen ab. Für diese Arbeiten können Sie mit durchschnittlichen Kosten in Höhe von 1.000 bis 2.000 € rechnen. Empfehlenswert ist es, sich vor der Beauftragung mehrere Angebote von Fachbetrieben einzuholen, um Preise zu vergleichen.

Möchten Sie Kosten einsparen, können Sie zum Beispiel den für die Leitungen notwendigen Graben selbst ausheben. Günstiger wird der Preis auch dann, wenn Sie z. B. bei einem neu erschlossenen Baugrundstück den Strom- und Gasanschluss gleichzeitig legen lassen.

Gut zu wissen: Für die Verlegung neuer Gasleitungen sowie die Anschaffung einer Gasheizung erhalten Sie keine Förderung. Entscheiden Sie sich anstelle dessen für eine Wärmepumpe als Heizsystem, können Sie von einer hohen staatlichen Heizungsförderung von bis zu 80 % profitieren. Damit sind Wärmepumpen bereits ab 8.700 € erhältlich und nicht mehr teurer als eine neue Gasheizung.

Fazit: Neue Gasleitungen verlegen ist nicht mehr zeitgemäß

Das Verlegen einer neuen Gasleitung ist spätestens seit der GModG-Reform nicht mehr zeitgemäß. Das Gesetz läutet das schrittweise Ende der fossilen Heizung ein – und das betrifft Gas- ebenso wie Ölheizungen.

Zwar dürfen Sie weiterhin eine Gasheizung kaufen, einbauen und dafür Gasleitungen verlegen lassen. Doch Sie müssen bei einer Installation ab dem 29. Juli 2026 von Anfang an sicherstellen, dass die Heizung schrittweise mit Biomethan, Bioöl oder ähnlichen klimaneutralen Brennstoffen läuft: 10 % ab 2029, steigend bis auf 60 % ab 2040.

Wägt man diese steigenden Anforderungen und die absehbar steigenden Brennstoffkosten gegen die Vorteile einer Wärmepumpe ab, lohnt sich eine neue Gasheizung in den meisten Fällen nicht mehr. Dementsprechend sollten Sie auch keine neuen Gasleitungen mehr verlegen lassen.

Wärmepumpen als klimafreundliche Alternative zur Gasheizung

Entscheiden Sie sich anstelle einer Gasheizung für eine Wärmepumpe, können Sie von vielen Vorteilen des zukunftssicheren Heizsystems profitieren:

  • Mit einer Wärmepumpe erfüllen Sie alle Regelungen des GModG und sind nicht von Vorgaben wie der Bio-Treppe betroffen.
  • Eine Wärmepumpe muss nicht an ein Versorgungsnetz angeschlossen werden. Die Kosten für die aufwendige Verlegung von Gasleitungen, wie z. B. für den Anschluss einer Gasheizung, entfallen.
  • Langfristig sind Wärmepumpen im laufenden Betrieb im Vergleich zu einer Gasheizung günstiger. Wenn Sie z. B. eine Gasheizung auf eine Wärmepumpe umrüsten, können Sie bis zu 45 % Ihrer jährlichen Betriebskosten sparen.
  • Für die Anschaffung einer Wärmepumpe können Sie eine hohe staatliche Heizungsförderung von bis zu 80 % erhalten. Damit sind Wärmepumpen nicht mehr teurer als eine neue Gasheizung.
  • Mit einer Wärmepumpe heizen Sie emissionslos. Nutzen Sie Öko-Strom oder den Strom aus einer Photovoltaikanlage, heizen Sie sogar klimaneutral.

FAQ - Häufig gestellte Fragen:

Was kostet es aktuell, eine Gasleitung verlegen zu lassen?

Die Gesamtkosten setzen sich aus dem äußeren Hausanschluss und der inneren Rohrverlegung zusammen. Für eine Kalkulation sollten Sie folgende Durchschnittswerte einplanen:

  • Hausanschluss (außen): 1.000 € bis 2.500 €, abhängig von der Entfernung zum Netz und regionalen Gebühren.
  • Inneninstallation: 1.000 € bis 2.000 €, je nach Anzahl der Zapfstellen und baulichen Gegebenheiten.

Durch Eigenleistungen, wie das Ausheben des Leitungsgrabens auf dem eigenen Grundstück, lassen sich die Kosten oft spürbar senken.

Darf ich seit Inkrafttreten des GModG noch eine neue Gasleitung auf meinem Grundstück verlegen?

Ja, das Verlegen einer neuen Gasleitung ist grundsätzlich weiterhin erlaubt. Das GModG verbietet den Einbau neuer Gasheizungen nicht, koppelt ihn aber an Auflagen:

Die damit erzeugte Wärme muss schrittweise aus Biomethan bzw. Biogas oder Wasserstoff stammen. Die Bio-Treppe startet mit mindestens 10 % ab dem 1. Januar 2029, steigend auf 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.

Wer sich also heute für eine Gasheizung und die dafür nötige Gasleitung entscheidet, muss diese steigenden Anforderungen von Anfang an mitdenken. Das gilt sowohl bei der Wahl der Heizung als auch bei den langfristig zu erwartenden Brennstoffkosten.

Welche Sicherheitsvorschriften gelten für das Verlegen von Gasleitungen im Freien?

Die Verlegung im Freien folgt strengen Regeln der TRGI, um Beschädigungen und Unfälle zu vermeiden. Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehören:

  • Eine Verlegetiefe von mindestens 0,6 m (maximal 2 m).
  • Die Einbettung der Rohre in eine Kiesschicht zur Vermeidung von mechanischen Spannungen.
  • Das Mitverlegen eines signalgelben Kunststoff-Warnbandes oberhalb des Rohres, um Baggerführer bei späteren Arbeiten rechtzeitig zu warnen.
Welche Handwerksbetriebe dürfen Arbeiten an Gasleitungen durchführen?

Nicht jeder SHK-Betrieb darf an Gasanlagen arbeiten; hier gelten strenge rechtliche Hürden gemäß der AVBGasV. Achten Sie bei dabei auf folgende Kriterien:

  • Der Betrieb muss im Installateurverzeichnis des zuständigen Gasversorgers eingetragen sein.
  • Die Arbeiten müssen exakt nach den „Technischen Regeln für Gasinstallationen“ (TRGI) ausgeführt werden.
  • Es dürfen ausschließlich zugelassene und zertifizierte Materialien (z. B. nach DIN EN 1057 für Kupferrohre) verwendet werden.
Warum wird vom Verlegen neuer Gasleitungen heutzutage abgeraten?

Gesetzliche Verpflichtungen und steigende Betriebskosten machen neue Gasanschlüsse wirtschaftlich unattraktiv. Die Hauptgründe dafür sind:

  • Biobrennstoffpflicht: Ab 2029 müssen neu eingebaute Gasheizungen anteilig mit teurem Biomethan oder ähnlichen klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden (beginnend bei 10 %, steigend auf 60 % im Jahr 2040). Zusätzlich sollen die Brennstofflieferanten selbst bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umstellen.
  • Fehlende Förderung: Es gibt keinerlei staatliche Zuschüsse für Gasleitungen oder Gasheizungen.
  • Alternative Wärmepumpe: Eine Wärmepumpe spart bis zu 45 % der Betriebskosten, benötigt keinen teuren Gasanschluss und wird mit bis zu 80 % staatlich gefördert.

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Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.