Das Wichtigste zum Heizungsgesetz 2026 in Kürze:

  • Geplantes GMG-Update: Die Bundesregierung plant, das aktuelle Heizungsgesetz (GEG) durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu ersetzen. Die wichtigsten Punkte sind die Abschaffung der 65 %-Regel und die Einführung einer „Bio-Treppe“.
  • Kein direktes Gasheizungsverbot im GEG: Funktionierende Gasheizungen dürfen Sie weiterhin nutzen. Ab dem 1. Januar 2045 dürfen Heizkessel jedoch nicht mehr mit fossilem Erdgas oder Öl betrieben werden.
  • 65 %-Regel: Gem. § 71 GEG müssen spätestens Mitte 2028 neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Koppelung an Wärmeplanung: In Bestandsgebäuden greift diese Pflicht erst, wenn die Kommune einen Wärmeplan vorlegt – spätestens Mitte 2026 (Großstädte) bzw. Mitte 2028 (kleine Kommunen).
  • Beratungspflicht für Gasheizungen: Der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen ist gem. GEG nur nach einer verpflichtenden Beratung erlaubt.

Update 2026: Was plant die Regierung für das neue Heizungsgesetz?

Am 24. Februar 2026 einigte sich die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD auf ein Eckpunktepapier zum neuen Heizungsgesetz. Mit der Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Umbenennung in Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll es einige Änderungen geben.

Die wichtigsten Inhalte des Eckpunktepapiers:

  • Die Vorschrift, dass neu eingebaute Heizungen 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, soll abgeschafft werden.
  • Die Beratungspflicht beim Wechsel auf fossile Heizsysteme soll entfallen.
  • Es soll keine Betriebsverbote für alte Heizkessel geben.
  • Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen soll ab 2029 die erste Stufe der sogenannten „Bio-Treppe“ 10 % betragen. Der weitere Anstieg soll bis 2040 in drei Schritten erfolgen, die noch nicht final geklärt sind. Gem. GEG gilt aktuell noch, dass Gas- und Ölheizungen, die nach 2024 installiert werden, ab 2029 mit 15 % grünen Brennstoffen betrieben werden müssen.
  • Für bestehende Öl- und Gasheizungen soll ebenfalls eine „Bio-Treppe“ gelten. Diese beginnt 2028 mit 1 % und soll ebenfalls schrittweise weiter ansteigen.
  • Die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bis 2029 sichergestellt werden.

Was bedeuten die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) für Verbraucher?

Die Änderungen klingen für Verbraucher erst einmal nach einer 180°-Wende, die erneut Tür und Tor für fossile Heizsysteme öffnet. Fakt ist jedoch, dass die Wärmepumpe weiterhin das wirtschaftlichste und ökologisch sinnvollste Heizsystem bleiben wird.

Mit der Abschaffung der 65 %-Regel werden Verbraucher nun wieder konventionelle Gas- und sogar Ölheizungen einbauen dürfen. Die zukünftige Regelung birgt jedoch insgesamt einige Kostenfallen. Der Emissionshandel macht Gas und Öl in den nächsten Jahren teurer und die neue „Bio-Treppe“ wird Gas- und Ölpreise für Verbraucher zusätzlich erhöhen. Problematisch ist auch, dass bisher nicht absehbar ist, in welchem Maße Bio-Brennstoffe verfügbar sein werden.

Gut zu wissen: Der SPD-Fraktionsvorsitzende Miersch hat bereits angekündigt, den Mieterschutz zur zentralen Bedingung für das neue Heizungsgesetz zu machen. Da Mieter nicht selbst entscheiden können, mit welchem System sie heizen, soll eine soziale Leitplanke eingeführt werden. Diese soll verhindern, dass der Einbau unwirtschaftlicher Heizungen nicht zu überhöhten Nebenkosten für Mieter führt.

Verbraucherzentrale kritisiert die Eckpunkte des neuen GMG

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert in einem Statement zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), dass Hausbesitzer mit den Risiken des Heizungswechsels von der Politik allein gelassen werden.

Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:

„Das Gebäudemodernisierungsgesetz wird für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zur Mogelpackung werden. Indem die Bundesregierung künftig wieder alle Heizungsarten zulassen will, lässt sie die privaten Haushalte mit den Investitionsentscheidungen und Risiken allein. Entgegen wissenschaftlicher Evidenz stellt die Bundesregierung vage Hoffnungen auf ein Hochlaufen eines Grüngasmarktes in Aussicht.

Statt Planungssicherheit schafft die Koalition damit neue Verunsicherung. Wer jetzt über die Anschaffung einer neuen Heizung nachdenkt, sollte zunächst eine gute und unabhängige Beratung in Anspruch nehmen und keine übereilten Entscheidungen treffen.“

Daher fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen, dass keine sektorübergreifende Grüngasquote als Ersatz für die Erfüllungsoptionen nach § 71 GEG eingeführt wird, da grüne Gase aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit und der begrenzten Klimawirkung kein Potenzial für eine Anwendung im großen Stil haben.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, Statement zu den Eckpunkten der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (zuletzt abgerufen am 02.03.2026)

Gut zu wissen: Auch eine Umfrage von thermondo aus dem November 2025 hat gezeigt, dass sich Hausbesitzer von der Politik nicht abgeholt fühlen. Nur 20 % halten die politischen Vorgaben rund um den Heizungstausch für zuverlässig.

Wann tritt das neue Heizungsgesetz in Kraft?

Das Ziel der Regierung ist, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) bereits am 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Dazu soll aus den Eckpunkten bis Anfang April 2026 ein Gesetzesentwurf erstellt werden. Es ist sehr gut möglich, dass im Laufe des Gesetzgebungsprozesses im Bundestag noch Anpassungen vorgenommen werden. Die Zustimmung des Bundesrates soll noch vor der Sommerpause erfolgen.

Was gilt aktuell laut GEG? Gibt es ein Gasheizungsverbot im Heizungsgesetz?

Nein, ein sofortiges und striktes Verbot für Gasheizungen gibt es in Deutschland nicht. Das Heizungsgesetz, eigentlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, legt jedoch klare Regeln für die Zukunft fest:

  • Spätestens ab Januar 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilem Erdgas oder Öl betrieben werden.
  • Für den Einbau neuer Heizungen gilt eine schrittweise Umstellung auf 65 % erneuerbare Energien.
  • Die Umstellung ist an die Wärmeplanung Ihrer Kommune geknüpft.

Gebäudeenergiegesetz im Überblick: Was sind die Kernelemente des Heizungsgesetzes 2026?

Neu verbaute Heizungen sollen zu min. 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

  • Um die 65 %-Anforderung zu erfüllen, dürfen u. a. Wärmepumpen, Stromdirektheizungen oder Biomasse wie Holz- und Pelletheizungen eingesetzt werden.
  • Ab wann die Vorgabe in Kraft treten soll, unterscheidet sich je nach Region und Gebäudeart.
  • Eine wichtige Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung, die bis Juni 2028 bundesweit abgeschlossen sein soll.
  • Auch Gasheizungen sind weiterhin möglich, wenn ein Wasserstoffnetz geplant ist und die Gasheizung „H₂-ready“ ist oder mit mindestens 65 % Biogas betrieben wird.
  • Gas- und Ölheizungen, die ab 2024 gekauft werden, müssen ab 2029 anteilig mit Bio-Brennstoffen heizen.

Wichtige Fristen des Heizungsgesetzes

Für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten gelten die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes seit dem 1. Januar 2024.

Für Bestandsbauten sowie Neubauten in Bestandsgebieten werden die neuen Vorgaben an eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden:

  • Diese soll ab Juni 2028 bundesweit vorliegen.
  • Kommunen mit über 100.000 Einwohnern müssen diese bereits bis Mitte 2026 vorlegen.
  • Baden-Württemberg galt als Vorreiter in Sachen kommunaler Wärmeplanung. Dort begann die Planung bereits 2020 und wurde zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen.

Kommunale Wärmeplanung:

Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten bis 2028 die neuen Regeln des GEG nicht für den Austausch von Heizsystemen im Gebäudebestand. Solange dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn eine kostenpflichtige Beratung in Anspruch genommen wird und die Vorgaben der Bio-Brennstoffquote ab 2029 eingehalten werden. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.

Liegt ein kommunaler Wärmeplan vor, der ein CO₂-neutrales Gasnetz vorsieht, dürfen neben allen anderen Erfüllungsoptionen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden. Wenn nicht, sollen Gasheizungen nur verwendet werden dürfen, wenn der Brennstoff zu 65 % aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff besteht.

Weitere Vorgaben:

Der Verkauf von neuen Gas- und Ölheizungen darf nur nach einer verpflichtenden Beratung stattfinden. In dieser wird über die möglichen Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche mangelnde Wirtschaftlichkeit aufgeklärt. Dies gilt gleichermaßen für private und öffentliche Gebäude.

Grüne Brennstoffe Pflicht ab 2029 für Gasheizungen und Ölheizungen

Hohe Förderung statt neuer Gasheizung

Mit den neuen Regelungen zum Heizungstausch wurde auch die staatliche Heizungsförderung neu gestaltet. Für Heizungen, die die Anforderungen des GEG erfüllen, sind nun hohe Fördersätze möglich.

Kaufen Sie bspw. eine Wärmepumpe, sind bis maximal 70 % möglich. Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:

  • 30 % Basisförderung: Die Basisförderung für Wärmepumpen steht jedem Eigentümer offen – darunter nicht nur selbstnutzenden Hauseigentümern, sondern auch Vermietern und Contractoren.
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Hauseigentümer für den Austausch von Öl-, Gasetagen-, Kohle- und Nachtspeicheröfen oder für den Austausch von 20 Jahre alten Gas- und Biomasseheizungen gegen eine Wärmepumpe.
  • 30 % Einkommens-Bonus: Selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis max. 40.000 € pro Jahr können diesen Bonus beantragen.
  • 5 % Effizienz-Bonus: Gilt für alle Antragsteller beim Umstieg auf eine Wärmepumpe, die ein natürliches Kältemittel (bspw. Propan) nutzt oder wenn die Wärmepumpe als Energiequelle Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme verwendet.

Die einzelnen Boni können kombiniert werden, allerdings sind maximal 70 % Förderung möglich. Die förderfähigen Kosten betragen 30.000 €. Damit liegt der maximale Zuschuss bei 21.000 €.

Wärmepumpen-Förderung
Aktuelle Wärmepumpen-Förderung

Darum ist der Wechsel zur Wärmepumpe so lukrativ wie nie

  1. Rekordförderung: Bis zu 70 % der Kosten können derzeit noch durch staatliche Zuschüsse gedeckt werden. Wie lange dieser Rekordfördersatz besteht, ist jedoch ungewiss. Zwar sieht der Eckpunkteplan für das GMG vor, dass die Förderung zunächst bis 2029 gesichert ist. In der Vergangenheit wurden jedoch schon öfter Fördertöpfe überraschend gestrichen. Daher ist jetzt der beste Zeitpunkt, um auf die Wärmepumpe zu wechseln.
  2. Steigende CO₂-Steuer: Fossile Heizsysteme werden immer teurer. 2026 bewegt sich die CO₂-Steuer in einem Korridor von 55 und 65 € pro Tonne CO₂ und ist damit zwischen 10 und 20 € teurer als im Vorjahr.
  3. Effizient: Beim Umstieg von einer fossilen Heizung auf die Wärmepumpe können Sie Ihre Heizkosten um bis zu 45 % reduzieren. Nutzen Sie einen intelligenten Energiemanager wie thermondo smart, können Sie Ihren Energiebedarf noch einmal um bis zu 30 % senken.
  4. Zukunftssicher: Wärmepumpen maximieren die Unabhängigkeit vom Energiemarkt und von schwankenden Öl- und Gaspreisen. Sie gelten derzeit als das zukunftssicherste Heizsystem. Das gilt auch, wenn die im Eckpunkteplan angekündigten Änderungen umgesetzt werden. Die Klimaneutralität ab 2045 steht und damit auch das Ende von Öl- und Gasheizungen.
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Heizungsgesetz 2026: Was gilt im GEG für Mieter?

Die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers und richtet sich daher in erster Linie an ihn. Zum Schutz der Mieter enthält das Gesetz Regelungen, die unzumutbare finanzielle Belastungen durch den Umstieg auf erneuerbare Energien verhindern. Die Kosten für eine neue Heizungsanlage dürfen daher nicht uneingeschränkt auf die Mieter umgelegt werden.

Bei einem Heizungstausch darf die monatliche Mieterhöhung maximal 50 ct/m² betragen. Die Modernisierungsumlage ist auf höchstens 8 % der Jahresmiete begrenzt. Nimmt der Vermieter staatliche Förderungen für den Heizungstausch in Anspruch, kann er bis zu 10 % der Kosten auf die Mieter umlegen, muss jedoch die Förderung zuvor von den Modernisierungskosten abziehen.

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Soll ich jetzt noch vor 2028 eine Gasheizung kaufen?

Nein, denn Gasheizungen werden in den kommenden Jahren zur Kostenfalle. Spätestens mit dem Emissionshandel, der ab 2028 auf die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr ausgeweitet wird. Ab dann wird der Preis für CO₂-Emissionen am Markt bestimmt.

Experten rechnen mit zusätzlichen Kosten von bis zu 300 € pro Tonne CO₂. Das entspräche Mehrkosten von rund 1.000 € für Gasheizungen.

Dr. Michael Pahle, Experte für Emissionshandelssysteme beim Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, kommentiert den geplanten Emissionshandel im thermondo talk:

„Das System ist darauf ausgelegt, dass die Emissionen in den abgedeckten Sektoren Gebäude und Straßenverkehr sehr schnell sinken müssen. Und durch dieses sehr schnelle Sinken [...] wird der Preis perspektivisch stark ansteigen. Das muss er auch, damit die Klimaziele erreicht werden und dann bewegen wir uns in anderen Größenordnungen, dann sind wir nicht mehr zweistellig, sondern irgendwann dreistellig.“

Wärmepumpen schon jetzt günstiger im Betrieb

Über die gesamte Lebensdauer einer jetzt angeschafften Gasheizung zahlen Eigentümer im Vergleich zur Wärmepumpe durchschnittlich 45 % höhere Betriebskosten.

Woran das liegt: Der Wirkungsgrad von Wärmepumpen liegt zwischen 300 und 500 %. Eine Gasheizung kommt auf knapp unter 100 %.

Da für die Wärmepumpe zudem hohe Förderzuschüsse von bis zu 70 % gezahlt werden, liegen auch die Anschaffungskosten beider Heizsysteme mittlerweile in einer ähnlichen Preisspanne.

Sind Wärmepumpen auch im Altbau ohne Fußbodenheizung effizient?

Auch im Altbau ist keine Fußbodenheizung notwendig, um effizient mit Wärmepumpe zu heizen. Dies zeigen auch die Wärmepumpen-Installationen von thermondo: Knapp 90 % der Kunden von thermondo leben in einem Bestandsgebäude mit normalen Heizkörpern.

Lediglich bei 8 % mussten einzelne Heizkörper ausgetauscht werden, um einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe zu gewährleisten. Die meisten Gebäude waren Alt- und Bestandsbauten aus den Jahren 1975 bis 2000 oder älter, nur 15 % waren Neubauten.

Grafik zu Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung & Heizkörpertausch aus der thermondo Praxis
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Gasheizung mit Wasserstoff: Lohnt sich das?

Nein, eine Gasheizung mit Wasserstoff zu betreiben, lohnt sich nicht. Gasheizungen, die mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden, zählen zwar zu den Erfüllungsoptionen des Gebäudeenergiegesetzes. Aufgrund der hohen Risiken warnen Experten und Verbraucherschützer jedoch davor, auf Wasserstoff als Brennstoff zu setzen.

Diese Lösung bringt große Unklarheiten mit sich, denn es ist eine Wette auf die Zukunft. Zum einen ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff für private Haushalte fraglich. Zum anderen werden Verbraucher mit hohen Brennstoffkosten konfrontiert sein.

Gut zu wissen: Eine Studie des Fraunhofer-Instituts zum Heizen mit Wasserstoff hat gezeigt, dass prognostizierte Brennstoffkosten bis 2035 bei 21–34 ct/kWh liegen könnten. Bei einem aktuellen Erdgaspreis von 12 ct/kWh wäre das eine Preissteigerung zwischen 74 % und 172 % für das Heizen mit einer Wasserstoffheizung.

Beste Alternative zum Gasheizungsverbot

Tatsächlich sind Wärmepumpen für viele Eigentümer wirtschaftlich und ökologisch die sinnvollste Lösung. Lassen Sie sich am besten gut beraten, um die passende Heizung für Ihr Zuhause zu finden.

Die wichtigsten Vorteile der Wärmepumpe:

  • unabhängig von fossilen Brennstoffen
  • hohe staatliche Zuschüsse bis 70 %
  • geringere Heizkosten (dank effizienter Heiztechnologie)
  • niedriger CO₂-Ausstoß
  • eignet sich für fast jede Gebäudeart (auch für Altbau)
  • geringer Wartungsaufwand (langlebig und robust)

Alte Heizung rechtzeitig austauschen

Bestehende und funktionsfähige Gasheizungen müssen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht sofort erneuert werden. Dennoch ist es ratsam, beim Heizungstausch schon heute in eine zukunftsfähige und klimafreundliche Anlage zu investieren. Denn spätestens ab 2045 dürfen beim Heizen keine Treibhausgase mehr in die Atmosphäre abgegeben werden. Daran hält auch die aktuelle Bundesregierung fest.

Verschiedene Regelungen wie die grüne Brennstoffquote oder die CO₂-Steuer sehen vor, den CO₂-Ausstoß schrittweise zu reduzieren und Treibhausgasemissionen immer teurer zu machen. Das kann für Betreiber einer fossilen Heizung langfristig zur Kostenfalle werden.

Gut zu wissen: Mit einer Wärmepumpe sind Sie sowohl gem. GEG als auch in Bezug auf die neuen Eckpunkte des kommenden GMG auf der sicheren Seite. Sie sind weder von der geplanten Bio-Treppe noch von der immer weiter steigenden CO₂-Steuer betroffen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Heizungsgesetz

Wann tritt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) 2026 in Kraft?

Das Gesetz soll nach aktueller Planung der Bundesregierung bereits am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird bis April 2026 erwartet, wobei die finale Zustimmung des Bundesrates noch vor der Sommerpause erfolgen soll.

Wann tritt die 65 %-Regel für Bestandsgebäude in Kraft?

Die Regelung wird verbindlich, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt und eine Gebietsausweisung stattgefunden hat. Spätestens gilt das jedoch im Juni 2026 für Städte über 100.000 Einwohner und im Juni 2028 für alle anderen Kommunen. Bis dahin dürfen im Bestand weiterhin konventionelle Gasheizungen installiert werden, sofern eine Pflichtberatung erfolgt.

Was kostet eine Wärmepumpe inklusive staatlicher Förderung?

Bei Inanspruchnahme der maximalen Förderung von 70 % kann sich der Anschaffungspreis einer Wärmepumpe stark reduzieren. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind dadurch bereits ab 9.000 € erhältlich.

Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € begrenzt. Abhängig davon, welche Förderboni für Sie infrage kommen, können Sie so einen maximalen Zuschuss von 21.000 € erhalten.

Gibt es ein Verbot für funktionierende Gasheizungen?

Nein, es gibt kein sofortiges Verbot für bestehende und funktionstüchtige Gasheizungen. Diese dürfen weiterhin betrieben und bei Defekt repariert werden. Erst ab dem Jahr 2045 müssen alle Heizsysteme vollständig ohne fossile Brennstoffe betrieben werden.

Wie hoch ist die Modernisierungsumlage für Mieter beim Heizungstausch?

Die monatliche Mieterhöhung ist bei einem Heizungstausch gesetzlich auf maximal 0,50 € pro Quadratmeter begrenzt. Vermieter können bis zu 10 % der Kosten umlegen, müssen jedoch zuvor sämtliche erhaltenen staatlichen Fördermittel von der Investitionssumme abziehen.

Lohnt sich der Einbau einer wasserstofffähigen Gasheizung?

Nein, Experten raten von einer sogenannten „H₂-ready-Gasheizung“ ab, da die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff unsicher ist und die Betriebskosten laut Studien bis 2035 auf 21–34 ct/kWh steigen könnten. Dies entspräche einer massiven Preissteigerung gegenüber aktuellem Erdgas und stellt ein hohes finanzielles Risiko dar.

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Luisa: thermondo-Fachredakteurin für Wärmepumpe, Strom & Energiemanagement Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.