Das Wichtigste in Kürze:

  • Was ist die maximale Förderung? Bis zu 21.000 €.
  • Wie hoch ist der maximale Fördersatz? 70 %.
  • Was sind die förderfähigen Kosten? Maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit.
  • Wo wird die Förderung beantragt? Die Förderung wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt.

Wie hoch werden Wärmepumpen gefördert?

Die Förderung für Wärmepumpen ermöglicht Hausbesitzern Zuschüsse von bis zu 70 Prozent. Die förderfähigen Investitionskosten liegen bei 30.000 Euro. Das entspricht einem maximalen Förderzuschuss von bis zu 21.000 Euro. Damit lassen sich die Kosten für eine Wärmepumpe deutlich reduzieren.

Wie setzt sich die Förderung für Wärmepumpen zusammen?

Die Wärmepumpen-Förderung besteht aus der Grundförderung sowie verschiedenen Förderboni:

  • 30 % Grundförderung: Die Basisförderung für Wärmepumpen steht jedem Eigentümer offen – darunter nicht nur selbstnutzende Hauseigentümer, sondern auch Vermieter und Contractoren.
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Hauseigentümer für den Austausch von Öl-, Gasetagen-, Kohle- und Nachtspeicheröfen. Aber auch für den Austausch von 20 Jahre alten Gas- und Biomasseheizungen.
  • 30 % Einkommens-Bonus: Selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis max. 40.000 Euro pro Jahr können diesen Bonus beantragen.
  • 5 % Effizienz-Bonus: Dieser Bonus gilt für alle Antragssteller beim Umstieg auf eine Wärmepumpe, die mit natürlichem Kältemittel (bspw. Propan) betrieben wird oder als Energiequelle Erd-, Wasser- bzw. Abwasserwärme nutzt.

Die verschiedenen Förderkomponenten können zwar miteinander kombiniert werden, sind jedoch auf einen max. Fördersatz von 70 Prozent gedeckelt.

Wärmepumpen-Förderung

Welche Rolle spielt das Heizungsgesetz (GEG) für die Förderung?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Viele Regelungen aus dem GEG – auch Heizungsgesetz genannt – bilden die Grundlage für die Heizungsförderung. Ein Kernelement des Heizungsgesetzes lautet: Neue Heizungen müssen künftig mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

Dementsprechend werden vor allem Heizsysteme mit erneuerbaren Energien wie z. B. Wärmepumpen von der BEG mit einer hohen Förderung bedacht. Die hohe Förderung für Heizsysteme mit erneuerbaren Energien soll Verbraucher den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme ermöglichen.

Neubauten in Neubaugebieten müssen bereits mit klimafreundlichen Heizsystemen beheizt werden. Für Heizungen im Bestandsbau sind die Vorgaben des GEG an eine kommunale Wärmeplanung geknüpft. Diese muss für jedes Bundesland bis spätestens Juni 2028 vorliegen.

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Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Allgemein sind Wärmepumpen in der Bundesförderung förderberechtigt, wenn sie für die Raumheizung bzw. kombinierte Raumheizung und Warmwasserbereitung genutzt werden. Das Warmwasser kann also auch über andere Wege aufbereitet werden. Erhältlich ist die Förderung für:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen
  • Luft-Luft-Wärmepumpen*

*Die Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen wird nur gewährt, wenn sie als Heizsystem eingesetzt wird und mindestens 65 Prozent des Heizbedarfs abdeckt. Wird sie als Klimaanlage oder lediglich zur Heizungsunterstützung von z. B. fossilen Heizsystemen verwendet, erreicht sie in der Regel nicht den Mindestanteil an erneuerbaren Energien. In diesem Fall werde Luft-Luft-Wärmepumpen nicht gefördert.

Gut zu wissen: Alle förderfähigen Wärmepumpen-Modelle werden in einer Liste des BAFA geführt. Darunter befinden sich Luft-Wasser-, Grundwasser- und Erdwärmepumpen. Alle Geräte erfüllen die Fördervoraussetzungen der BEG.

Quellen:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis, abgerufen am 25.07.2025

Welche allgemeinen Voraussetzungen für die Förderung der Wärmepumpe gibt es?

Um von der Förderung für Wärmepumpen zu profitieren, müssen Anlagen eine bestimmte Effizienz aufweisen:

  • Wärmepumpen sind so auszulegen, dass sie eine rechnerische Jahresarbeitszahl (JAZ) von mind. 3,0 erreichen.
  • Die „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ (ETAs) muss bei folgende Werte erreichen:
Wärmequelle bei 35 °C bei 55 °C
Luft 145 % 125 %
Erwärme 180 % 140 %
Wasser 180 % 140 %

Zudem erfolgt die Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen nur, wenn die Lautstärke des Außengeräts mindestens 5 dB (Dezibel) unter den gesetzlichen Geräuschemissionsgrenzwerten liegt.

Gut zu wissen: Die Luft-Wasser-Wärmepumpe von thermondo erfüllt alle Anforderungen, die für die Förderung einer Wärmepumpe in 2025 nötig sind.

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Welche technische Voraussetzung für den Erhalt der Förderung müssen eingehalten werden?

  • Die Wärmemengen müssen messtechnisch erfasst werden. Dazu sind neben externen Strommengenzählern und Wärmemengenzählern auch geräteintegrierte Bilanzierungen über die Regelung der Wärmepumpe zulässig.
  • Es muss eine Heizlastberechnung sowie ein hydraulischer Abgleich (nach Verfahren B) durchgeführt werden, damit die Heizkurve optimal angepasst werden kann.
  • Bei luftgeführten Anlagen sind die Luftvolumenströme anzupassen.
  • Die Rohrleitungen sind mindestens gem. den Anforderungen des GEG zu dämmen.
  • Steht am Installationsort eine Internetverbindung zur Verfügung und die Wärmepumpe verfügt über eine technische Schnittstelle, ist die Verbindung mit dem Internet herzustellen.
  • Wärmepumpen müssen über Schnittstellen wie z. B. SG-ready verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können.
  • Seit dem 1. Januar 2025 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die an ein zertifiziertes Smart Meter Gateway angeschlossen werden können.

Gut zu wissen: Ab Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert. Dazu gehören das weit verbreitete Kältemittel R290 (Propan), aber auch andere Kältemittel wie z. B. Isobutan (R600a) oder Ammoniak (R717).

Wer kann eine Förderung für Wärmepumpen beantragen?

Die Voraussetzung für eine Wärmepumpen-Förderung ist der Umstieg auf eine förderfähige Anlage. Die Heizungsförderung für Privatpersonen kann jeder beantragen, der:

  • Eigentümer oder Eigentümerin eines selbst­genutzten Einfamilienhauses ist.
  • Eigentümer oder Eigentümerin eines bestehenden Mehrfamilienhauses ist.
  • mit einer Wohnungseigentümer­gemeinschaft (WEG) Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum durchführen möchte.
  • Eigentümer oder Eigentümerin eines vermieteten oder nicht selbst­genutzten Ein­familien­hauses ist.
  • Eigentümer oder Eigentümerin einer Eigentums­wohnung in einer Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften (WEG), die Maß­nahmen am Sondereigentum durchführen möchte.

Wie und wo beantrage ich die Förderung für meine Wärmepumpe?

Den Antrag für die Heizungsförderung können Sie ausschließlich Online über das Portal „Meine KfW“ stellen. Dort wählen Sie aus, für welche Gebäudeart Sie eine Heizungsförderung beantragen möchten.

Danach öffnet sich eine Seite, auf der Sie noch einmal alle Informationen über den Antrag nachlesen können. Am Ende der Seite klicken Sie auf den Button "Anmelden". Haben Sie noch keinen Account, können Sie sich dort registrieren.

Nach der Anmeldung folgen Sie den Schritten der Antragstellung. Diese Dokumente werden Sie im Laufe des Antrags benötigen:

  • 15-stellige BzA-ID: Die Nummer befindet sich auf der „Bestätigung zum Antrag“, die Sie von Ihrem Energie-Effizienz-Experten oder dem Fachbetrieb erhalten haben.
  • Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag: Für die Antragstellung muss Ihnen der Vertrag eines Fachbetriebs vorliegen. Dieser muss eine auflösende Bedingung enthalten, dass der Vertrag nur gültig ist, wenn eine Förderzusage erfolgt. Bevor Sie den Antrag stellen, dürfen keine Bauarbeiten durchgeführt oder Zahlungen geleistet werden.
  • Qualifizierung für den Einkommens-Bonus: Können Sie vom Einkommens-Bonus profitieren, benötigen Sie die Einkommensteuerbescheide aus dem 2. und 3. Jahr vor der Antragstellung.

Gut zu wissen: Entscheiden Sie sich für eine Wärmepumpe von thermondo, unterstützen Sie unsere Förderexperten bei der Antragstellung.

Video-Anleitung: Förderung für Wärmepumpe beantragen

Video-Anleitung: Förderung für Wärmepumpe beantragen

Die Antragsstellung muss über das Onlineportal der KfW und kann ausschließlich über den Käufer der Wärmepumpe erfolgen. Dabei gilt es einiges zu beachten.

Daher gehen wir den Antrag in unserem Video Schritt für Schritt mit Ihnen durch und erläutern, welche Unterlagen Sie für die Wärmepumpenförderung benötigen.

Gibt es neben der KfW-Förderung weitere Zuschüsse oder Steuervorteile?

  • Förderung für Wärmepumpen als Hybridsystem

Kombinieren Sie eine Wärmepumpe mit einer anderen erneuerbaren Wärmequelle, wie bspw. einer Solarthermieanlage, können Sie bis zu 70 Prozent Förderung erhalten.

Bei Anschaffung einer Hybridheizung aus Öl oder Gas und Wärmepumpe erhalten Sie lediglich für den Wärmepumpen-Anteil Förderzuschüsse.

  • Förderung für Optimierung der Wärmepumpe

Die Förderung zur Heizungsoptimierung ist ebenfalls über die Bundesförderung erhältlich. Ab einem Investitionsvolumen von mindestens 300 Euro können Sie bis zu 20 Prozent Zuschüsse erhalten.

Ist Ihre Wärmepumpe mindestens zwei Jahre alt, werden Maßnahmen gefördert, die zu einer Effizienzsteigerung beitragen. Dazu zählt bspw. ein hydraulischer Abgleich oder der Einbau einer Fußbodenheizung.

Gut zu wissen: Der Förderantrag zur Heizungsoptimierung muss beim BAFA eingereicht werden.

  • Steuerbonus für Wärmepumpen

Eine Alternative zur Wärmepumpen-Förderung ist der Steuerbonus für die Sanierung im Bestandsbau. Dieser gibt Ihnen die Möglichkeit, einen Bonus von 20 Prozent der Aufwendungen für energetische Sanierungen bzw. Modernisierungen zu erhalten.

Im Rahmen der Steuererleichterung können Sie bis zu 40.000 Euro über drei Jahre hinweg steuerlich absetzen. Um den Bonus zu nutzen, geben Sie die Kosten für die Wärmepumpe bzw. die energetische Sanierung in Ihrer Einkommenssteuererklärung an.

Wichtige Voraussetzung: Um den Steuerbonus zu nutzen, muss Ihr Gebäude zum Zeitpunkt des Einbaus der Wärmepumpe oder deren Sanierung mindestens zehn Jahre alt oder älter sein.

In der Regel fällt die staatliche Heizungsförderung deutlich höher aus. Ob eine steuerliche Anrechnung Ihrer Wärmepumpen-Kosten lukrativer ist als die BEG-Förderung, sollten Sie vorab mit Ihrem Steuerberater abklären.

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Was kostet mich eine Wärmepumpe nach Abzug der Förderung?

Luft-Wasser-Wärmepumpen sind mit der Maximalförderung von 70 Prozent bereits ab 9.000 Euro erhältlich. Die Kosten für eine Grundwasser- oder Erdwärmepumpe liegen nach Abzug der Förderung zwischen 24.000 Euro und 28.500 Euro.

Der große Preisunterschied entsteht durch die hohen Anschaffungskosten einer Grundwasser- und Erdwärmepumpe. Diese liegen meist über der maximal förderfähigen Summe von 30.000 Euro.

Kostenbeispiel: Wie viel kostet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

Die Kosten für eine neue Wärmepumpe in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus liegen vor Förderung bei rund 32.000 Euro inkl. Installation.

  • Maximalförderung: 70 Prozent

Können Sie alle Boni in Anspruch nehmen, erhalten Sie durch die gedeckelte Obergrenze 70 Prozent Förderung. Bei einem Zuschuss von 21.000 Euro zahlen Sie am Ende noch rund 11.000 Euro für die Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Position Betrag
Anschaffungskosten* 32.000 €
Förderzuschuss (70 %) 21.000 €
Tatsächliche Kosten 11.000 €
  • Durchschnittliche Förderung: 55 Prozent

Ein durchschnittlicher Haushalt erhält mit Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus und Effizienz-Bonus eine Förderung von 55 Prozent. Damit zahlen Sie für die Luft-Wasser-Wärmepumpe nach Förderung noch 15.500 Euro.

Position Betrag
Anschaffungskosten* 32.000 €
Förderzuschuss (55 %) 16.500 €
Tatsächliche Kosten 15.500 €

Kostenbeispiel: Wie viel kostet eine Erdwärmepumpe?

Die Investitionskosten Ihrer neuen Erdwärmepumpe betragen inkl. Installation rund 45.000 Euro.

  • Maximalförderung: 70 Prozent

Mit 70 Prozent Förderung bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten erhalten Sie 21.000 Euro Zuschuss. Am Ende zahlen Sie für eine Erdwärmepumpe rund 24.000 Euro.

Position Betrag
Anschaffungskosten* 45.000 €
Förderzuschuss (70 %) 21.000 €
Tatsächliche Kosten 24.000 €
  • Durchschnittliche Förderung: 55 Prozent

Bei einem Förderzuschuss von 55 Prozent werden 16.500 Euro von 30.000 Euro förderfähigen Kosten erstattet. So kostet die Erdwärmepumpe noch 28.500 Euro.

Position Betrag
Anschaffungskosten* 45.000 €
Förderzuschuss (55 %) 16.500
Tatsächliche Kosten 28.500 €
*die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro begrenzt

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Luisa, Expertin für Photovoltaik Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.